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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Berechtigungsmanagement für zumindest eine elektrische Funktionseinheit zum Ausführen einer Fahrzeugfunktion in einem Fahrzeug, einen Computerprogrammprodukt sowie ein Fahrzeug.
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Es ist bekannt, dass softwarebasierte Funktionalitäten auf Abruf, auch Functions-On-Demand genannt, mehr und mehr Einzug in Serienfahrzeuge verschiedener Fahrzeughersteller erhalten. Die Grundidee von Functions-On-Demand ist es, dass die für eine Funktionalität erforderliche Hardware stets im Fahrzeug enthalten ist, die Funktionalität jedoch über Software gegen Bezahlung freigeschaltet werden kann. Diese Freischaltung von Funktionalitäten mittels Software, bei stets vorhandener Hardware, kann jedoch durch eine Manipulation der Software angreifbar sein, um die unberechtigte Nutzung durch den Fahrzeugnutzer zu ermöglichen.
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Hierzu ist es beispielsweise aus der
EP 3 665 891 B1 bekannt, eine Absicherung einer Function-on-Demand-Funktionalität über eine Blockchain-Technologie vorzunehmen. Um lokale Manipulationen auf der Fahrzeugebene besser erkennen zu können, sind jedoch erweiterte Diagnosemöglichkeiten im Fahrzeug wünschenswert.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, voranstehende, aus dem Stand der Technik bekannte Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Berechtigungsmanagement für zumindest eine Funktionseinheit zu verbessern und vorzugsweise eine physikalische Erkennung einer Manipulation im Fahrzeug zuverlässig zu ermöglichen.
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Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Computerprogrammprodukt mit den Merkmalen des Anspruchs 9, sowie ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Computerprogrammprodukt und/oder dem erfindungsgemäßen Fahrzeug und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zum Berechtigungsmanagement für zumindest eine Funktionseinheit zum Ausführen einer Fahrzeugfunktion in einem Fahrzeug vorgesehen. Die Fahrzeugfunktion ist insbesondere zur Ausführung durch einen Benutzer des Fahrzeuges deaktiviert. Das Verfahren umfasst, insbesondere in Form von Verfahrensschritten:
- - Erfassen einer Berechtigungsinformation für das Ausführen der Fahrzeugfunktion, insbesondere durch eine Kontrolleinheit des Fahrzeuges,
- - Erfassen eines physikalischen Parameters, welcher der Ausführung der Funktionseinheit zugeordnet ist, insbesondere durch die Kontrolleinheit,
- - Identifizieren einer unberechtigten Ausführung der Fahrzeugfunktion anhand des physikalischen Parameters und der Berechtigungsinformation, insbesondere durch die Kontrolleinheit,
- - Durchführen einer Reaktionsmaßnahme in Abhängigkeit von dem Identifizieren der unberechtigten Ausführung, insbesondere durch die Kontrolleinheit.
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Bei dem Fahrzeug handelt es sich insbesondere um ein Kraftfahrzeug, z. B. in Form eines Elektrofahrzeuges. Bei der Funktionseinheit kann es sich vorzugsweise um eine elektrische Funktionseinheit des Fahrzeuges handeln. Die Fahrzeugfunktion kann vorzugsweise eine Entertainmentfunktion und/oder eine Komfortfunktion des Fahrzeuges umfassen. Dabei kann die Fahrzeugfunktion eine Hauptfunktion und/oder eine Nebenfunktion der Funktionseinheit umfassen. Beispielsweise kann die Funktionseinheit eine Sitzheizung zum Beheizen eines Fahrzeugsitzes des Fahrzeuges, eine Innenraumbeleuchtung zur Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums, ein Entertainment-System, ein Navigationssystem und/oder eine Massageeinheit eines Fahrzeugsitzes umfassen. Es ist denkbar, dass das Berechtigungsmanagement mehrere Fahrzeugfunktionen umfasst.
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Durch die Deaktivierung der Fahrzeugfunktion kann die Ausführung der Fahrzeugfunktion durch den Benutzer verhindert sein. Die Deaktivierung der Fahrzeugfunktion kann eine software- und/oder hardwaregestützte Deaktivierung umfassen. Beispielsweise kann eine Aktivierung, d. h. insbesondere ein Start der Fahrzeugfunktion, durch die Kontrolleinheit verhindert sein, indem die Fahrzeugfunktion durch den Benutzer an einer Benutzerschnittstelle nicht auswählbar und/oder dem Benutzer nicht angezeigt wird.
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Die Berechtigungsinformation kann ein softwaregestützter Parameter sein, der die Berechtigung des Benutzers ausweist. Beispielsweise kann es sich bei der Berechtigungsinformation um einen booleschen Parameter handeln. Ferner kann die Berechtigungsinformation eine Information umfassen, ob der Benutzer die Fahrzeugfunktion abonniert hat. Dabei kann die Berechtigungsinformation direkt dem Benutzer zugeordnet sein, beispielsweise über ein Benutzerprofil oder einen Fahrzeugschlüssel. Es ist jedoch ebenso denkbar, dass die Berechtigungsinformation dem Fahrzeug zugeordnet ist. Beim Erkennen der Deaktivierung der Fahrzeugfunktion anhand der Berechtigungsinformation kann überprüft werden, ob der Benutzer zum Ausführen der Fahrzeugfunktion berechtigt ist. Dazu kann die Berechtigungsinformation selbst überprüft werden, wenn es sich beispielsweise bei der Berechtigungsinformation um einen booleschen Parameter handelt. Es ist jedoch ebenso denkbar, dass die Berechtigungsinformation einen Soll-Wert des physikalischen Parameters umfasst.
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Der physikalische Parameter kann der Fahrzeugfunktion insbesondere mittelbar oder unmittelbar zugeordnet sein. Beispielsweise kann der physikalische Parameter eine physikalische Größe sein, durch welche die Funktionseinheit beim Ausführen der Fahrzeugfunktion betrieben wird und/oder die durch die Funktionseinheit beim Ausführen der Fahrzeugfunktion beeinflusst wird. Beispielsweise kann der physikalische Parameter eine Temperatur, eine Spannung, eine Stromstärke und/oder einen Volumenstrom umfassen. Zum Erfassen des physikalischen Parameters kann ein Ist-Wert des physikalischen Parameters, insbesondere im Fahrzeug und/oder an der Funktionseinheit, gemessen werden. Ferner ist es denkbar, dass beim Erfassen des physikalischen Parameters ein Verlauf des physikalischen Parameters erfasst, insbesondere aufgezeichnet, wird.
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Das Identifizieren der unberechtigten Ausführung der Fahrzeugfunktion anhand des physikalischen Parameters kann eine Überprüfung des Ist-Wertes des physikalischen Parameters umfassen, z. B. indem überprüft wird, ob der Ist-Wert auf die Ausführung der Fahrzeugfunktion schließen lässt. Ferner kann der Verlauf des physikalischen Parameters in Hinblick auf die unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion überprüft werden. Beispielsweise kann die Ausführung der Fahrzeugfunktion anhand bestimmter Muster und/oder Peaks des Verlaufs identifiziert werden. Wenn die Berechtigungsinformation beispielsweise einen Soll-Wert des physikalischen Parameters umfasst, kann die unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion anhand eines Vergleichs des Soll-Wertes und des Ist-Wertes identifiziert werden. Wenn die Berechtigungsinformation einen booleschen Parameter umfasst, kann anhand der Berechtigungsinformation eine unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion z. B. dann festgestellt werden, wenn überhaupt ein von Null verschiedener Wert des physikalischen Parameters vorliegt.
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Die Reaktionsmaßnahme kann insbesondere nur dann durchgeführt werden, wenn die unberechtigte Ausführung festgestellt wurde. Es ist jedoch ebenso denkbar, dass die Reaktionsmaßnahme auch dann ausgeführt wird, wenn keine unberechtigte Ausführung festgestellt wurde. In diesem Fall kann die Reaktionsmaßnahme beispielsweise eine Meldung an eine Leitstelle umfassen.
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Im Gegensatz zu einer Überprüfung von Steuersignalen, z. B. auf einem CAN-Bus des Fahrzeuges, weist die Erfassung des physikalischen Parameters eine hohe Manipulationssicherheit auf. Dadurch kann auf physikalischer Ebene überprüft werden, ob die Fahrzeugfunktion genutzt wird. Es ist somit im Rahmen der vorliegenden Erfindung erkannt worden, dass die Identifikation der unberechtigten Ausführung anhand des der Funktionseinheit zugeordneten physikalischen Parameters den Vorteil hat, dass der physikalische Parameter nicht oder nur unter sehr hohem Aufwand manipuliert werden kann, insbesondere wenn die Fahrzeugfunktion ohne eine Beeinflussung und/oder Änderung des physikalischen Parameters nicht genutzt werden kann.
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Weiterhin kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass es sich bei dem physikalischen Parameter um einen Stromparameter einer Stromversorgung der Funktionseinheit handelt. Der Stromparameter kann insbesondere eine Spannung und/oder eine Stromstärke der Stromversorgung umfassen. Die Stromversorgung kann Leitungen, Sicherungen und/oder eine Stromquelle, wie z.B. eine Fahrzeugbatterie, im Fahrzeug umfassen. Der Stromparameter kann unmittelbar an der Funktionseinheit und/oder an einer zentralen oder dezentralen Stelle im Fahrzeug gemessen werden. Insbesondere, wenn es sich bei der Funktionseinheit um eine elektrische Funktionseinheit handelt, kann die Stromversorgung zum Ausführen der Fahrzeugfunktion erforderlich sein. Dadurch kann die Stromversorgung nicht oder nur unter hohem Aufwand umgangen werden, so dass der Stromparameter einen zuverlässigen Indikator zum Identifizieren der unberechtigten Ausführung der Fahrzeugfunktion darstellt. Somit kann die Manipulationssicherheit erhöht sein.
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Ferner kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das Erfassen des physikalischen Parameters durch eine Messung an einer elektrischen Sicherungseinheit zum Überstromschutz erfolgt, die die Funktionseinheit absichert. Die Sicherungseinheit zumindest eine elektrische Sicherung zur Sicherung einer Elektrik des Fahrzeuges, insbesondere mit der Funktionseinheit, gegen Überströme und/oder Überspannungen umfassen. Dabei kann die Sicherungseinheit zum Unterbrechen der Stromversorgung der Funktionseinheit, insbesondere für die Fahrzeugfunktion, ausgebildet sein. Beispielsweise kann die elektrische Sicherung durch eine Schmelzsicherung gebildet sein. Weiterhin kann die Sicherungseinheit z. B. eine selbstrückstellende Sicherung, insbesondere auch „PTC-Sicherung“ genannt, umfassen. Dabei kann das Kontrollelement einen Widerstand umfassen, der bei Überstrom oder Überhitzung seine elektrische Leitfähigkeit reduziert und dadurch den Stromfluss der Stromversorgung absenkt oder vollständig unterbricht. Ferner kann die Sicherungseinheit einen Sicherungskasten des Fahrzeuges umfassen. Insbesondere, wenn der physikalische Parameter einen Stromparameter und/oder eine Temperatur umfasst, kann eine Änderung des physikalischen Parameters an der Sicherungseinheit festgestellt werden. Durch die Messung an der Sicherungseinheit kann ferner eine hohe Zuverlässigkeit erzielt werden. Weiterhin kann eine Manipulation der Sicherungseinheit beispielsweise in einer Werkstatt in einfacher Art und Weise festgestellt werden.
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Ferner kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Sicherungseinheit durch ein elektronisches Kontrollelement einer Kontrolleinheit des Fahrzeuges gebildet ist, insbesondere wobei der physikalische Parameter durch das Kontrollelement erfasst wird. Das elektronische Kontrollelement kann einen, insbesondere intelligenten, Halbleiterschalter umfassen und/oder als elektronische Sicherung zur Überwachung von Stromflüssen ausgebildet sein. Dabei kann das Kontrollelement zum Unterbrechen der Stromversorgung der Funktionseinheit, insbesondere für die Fahrzeugfunktion, ausgebildet sein. Vorzugsweise kann das Kontrollelement einen Prozessor und/oder einen Mikroprozessor umfassen. Somit kann das elektronische Kontrollelement erweiterte Diagnosemöglichkeiten aufweisen, um zusätzlich zur elektrischen Absicherung zum Berechtigungsmanagement beizutragen. Es kann vorgesehen sein, dass das Kontrollelement, insbesondere über eine Kommunikationsverbindung durch ein zentrales Steuergerät des Fahrzeuges und/oder durch ein externes Signal an das Fahrzeug, ansteuerbar ist, um die Ausführung der Fahrzeugfunktion zu unterbrechen.
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Es ist ferner bei einem erfindungsgemäßen Verfahren denkbar, dass die Berechtigungsinformation zum Erkennen der Deaktivierung der Fahrzeugfunktion von einem Server erhalten wird, insbesondere auf welchem jeweils ein Berechtigungsparameter für mehrere Fahrzeugfunktionen des Fahrzeuges mit einer Zuordnung zu dem Benutzer zur Definition der Berechtigungsinformation gespeichert sind. Der Server kann beispielsweise Teil einer externen Leitstelle sein. Zur Kommunikation mit dem Server kann das Fahrzeug, insbesondere die Kontrolleinheit, über eine drahtlose Kommunikationsverbindung, z. B. in Form einer Mobilfunkverbindung oder einer WLAN-Verbindung, verbindbar sein. Durch das Benutzerprofil können abonnierte Fahrzeugfunktionen des Benutzers verwaltet werden. Durch die Berechtigungsinformation kann, insbesondere anhand des jeweiligen Berechtigungsparameters, festgelegt sein, ob der Benutzer zum Ausführen der Fahrzeugfunktion berechtigt ist. Dadurch kann die Verwaltung der Berechtigungen vereinfacht sein, um lokal im Fahrzeug eine zuverlässige Identifikation einer unberechtigten Ausführung zu ermöglichen.
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Weiterhin kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass zumindest ein Soll-Zustand für den physikalischen Parameter ermittelt wird, wobei der Soll-Zustand zum Identifizieren der unberechtigten Ausführung der Fahrzeugfunktion mit zumindest einem Ist-Zustand des physikalischen Parameters verglichen wird. Der Soll-Zustand kann einen erwarteten und/oder erlaubten Zustand des physikalischen Parameters, und insbesondere der Funktionseinheit, definieren. Der Soll-Zustand kann mit dem Erfassen der Berechtigungsinformation ermittelt werden. Insbesondere kann die Berechtigungsinformation den Soll-Wert umfassen. Insbesondere kann der Soll-Zustand einen Soll-Verlaufes, einen Soll-Wert und/oder einen Soll-Wertebereich des physikalischen Parameters und/oder der Ist-Zustand einen Ist-Verlaufes, einen Ist-Wert und/oder einen Ist-Wertebereich des physikalischen Parameters umfassen. Beispielsweise kann die unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion immer dann erkannt werden, wenn ein Ist-Wert außerhalb des Soll-Wertebereiches liegt und/oder von dem Soll-Wert abweicht. Weiterhin kann die Berechtigungsinformation mehrere Soll-Zustände umfassen. Durch die Bestimmung des Soll-Zustandes kann auch bei komplexen Funktionseinheiten eine zuverlässige Identifikation der unberechtigten Ausführung der Fahrzeugfunktion erkannt werden. Der Soll-Zustand kann vorzugsweise in Abhängigkeit von weiteren Fahrzeugfunktionen bestimmt werden. Beispielsweise kann eine Nutzung einer Massagefunktionalität eines Fahrzeugsitzes anhand eines Zusatzstromes unabhängig von einer Nutzung einer Sitzheizung erkannt werden, wenn die Massagefunktionalität und die Sitzheizung gemeinsam über die Stromversorgung mit Strom versorgt werden.
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Vorzugsweise kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das Erfassen der Berechtigungsinformation und/oder das Erfassen des physikalischen Parameters in einem vordefinierten Diagnosezyklus wiederholt wird, insbesondere wobei zumindest eine Wiederholung beim Identifizieren der unberechtigten Ausführung und/oder beim Durchführen der Reaktionsmaßnahme berücksichtigt wird. Somit kann die Überprüfung, ob eine unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion erfolgt, vorzugsweise in regelmäßigen und/oder unregelmäßigen Abständen erfolgen. Für den Diagnosezyklus kann ein zeitlicher Abstand zum Wiederholen des Erfassens der Berechtigungsinformation und/oder des Erfassens des physikalischen Parameters vorgegeben sein. Es ist jedoch ebenso denkbar, dass der Diagnosezyklus einem Fahrzyklus des Fahrzeuges entspricht. Beispielsweise können das Erfassen der Berechtigungsinformation und/oder das Erfassen des physikalischen Parameters bei jedem Motorstart des Fahrzeuges ausgeführt werden. Durch die Berücksichtigung der Wiederholung beim Identifizieren der unberechtigten Ausführung und/oder bei der Reaktionsmaßnahme kann eine Validierung der identifizierten unberechtigten Ausführung erfolgen. Dadurch kann die Zuverlässigkeit verbessert werden, um ein ungerechtfertigte Reaktionsmaßnahme zu verhindern. Durch die Berücksichtigung der Wiederholung beim Durchführen der Reaktionsmaßnahme kann beispielsweise eine Toleranz einzelner unberechtigter Ausführungen realisiert werden.
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Ferner kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Reaktionsmaßnahme eine Ausgabe eines Hinweises an einer Benutzerschnittstelle und/oder an eine externe Leitstelle umfasst. Die Ausgabe des Hinweises kann in Form einer Signalausgabe an die Benutzerschnittstelle und/oder an die externe Leitstelle, insbesondere über eine elektrische und/oder drahtlose Verbindung, erfolgen. Die Benutzerschnittstelle kann beispielsweise ein Display, ein Kombiinstrument, eine Sprachausgabe im Fahrzeug umfassen. Durch die Ausgabe des Hinweises an die Benutzerschnittstelle kann der Benutzer darüber informiert werden, dass die unberechtigte Ausführung erkannt wurde. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass eine physische Deaktivierung der Fahrzeugfunktion über die Sicherungseinheit erst nach einem oder mehreren Warnhinweisen erfolgt. Dadurch hat der Benutzer die Möglichkeit beispielsweise die Fahrzeugfunktion nachträglich zu buchen und/oder eine Buchung der Fahrzeugfunktion zu verifizieren. Die Leitstelle kann z. B. einen Server umfassen. Insbesondere kann durch die Ausgabe des Hinweises an die Leitstelle eine Information an einen Hersteller des Fahrzeuges gesendet werden, um weiterführende Konsequenzen, wie z. B. Änderungen der Garantievereinbarung, umzusetzen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Computerprogrammprodukt vorgesehen, das Befehle umfasst, die bei einer Ausführung durch eine Kontrolleinheit die Kontrolleinheit veranlassen, ein erfindungsgemäßes Verfahren auszuführen.
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Somit bringt ein erfindungsgemäßes Computerprogrammprodukt die gleichen Vorteile mit sich, wie sie bereits ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Verfahren beschrieben worden sind. Bei dem Verfahren kann es sich insbesondere um ein computerimplementiertes Verfahren handeln. Das Computerprogrammprodukt kann als computerlesbarer Anweisungscode implementiert sein. Ferner kann das Computerprogrammprodukt auf einem computerlesbaren Speichermedium wie einer Datendisk, einem Wechsellaufwerk, einem flüchtigen oder nichtflüchtigen Speicher, oder einem eingebauten Speicher/Prozessor abgespeichert sein. Ferner kann das Computerprogrammprodukt in einem Netzwerk wie beispielsweise dem Internet bereitstellbar oder bereitgestellt sein, von dem es bei Bedarf von einem Nutzer heruntergeladen oder online ausgeführt werden kann. Das Computerprogrammprodukt kann sowohl mittels einer Software, als auch mittels einer oder mehrerer spezieller elektronischer Schaltungen, d.h. in Hardware oder in beliebig hybrider Form, d.h. mittels Software-Komponenten und Hardware-Komponenten, realisiert sein.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Fahrzeug vorgesehen. Das Fahrzeug weist eine Funktionseinheit zum Ausführen einer Fahrzeugfunktion auf. Ferner umfasst das Fahrzeug eine Kontrolleinheit zum Ausführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Somit bringt ein erfindungsgemäßes Fahrzeug die gleichen Vorteile mit sich, wie sie bereits ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Verfahren und/oder ein erfindungsgemäßes Computerprogrammprodukt beschrieben worden sind. Die Kontrolleinheit kann einen Prozessor und/oder einen Mikroprozessor umfassen. Ferner kann die Kontrolleinheit zumindest teilweise oder vollständig in ein zentrales Steuergerät des Fahrzeuges integriert sein. Es ist jedoch ebenfalls denkbar, dass die Kontrolleinheit zumindest teilweise oder vollständig in ein oder mehrere dezentrale Steuergeräte integriert ist. Insbesondere kann die Sicherungseinheit zumindest teilweise oder vollständig Teil der Kontrolleinheit sein.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen schematisch:
- 1 ein erfindungsgemäßes Fahrzeug mit einer Kontrolleinheit zum Ausführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
- 2 einen schematischen Ablauf des Verfahrens,
- 3 ein Server mit einem Benutzerprofil zur Bereitstellung einer Berechtigungsinformation bei dem Verfahren.
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In der nachfolgenden Beschreibung zu einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung werden für die gleichen technischen Merkmale auch in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen die identischen Bezugszeichen verwendet.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 1 mit einer Funktionseinheit 10 zum Ausführen einer Fahrzeugfunktion 200 in einem ersten Ausführungsbeispiel. Die Funktionseinheit 10 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch einen Fahrzeugsitz gebildet. Die Fahrzeugfunktion 200 umfasst ein Betreiben einer Sitzheizung des Fahrzeugsitzes. Die Aktivierung der Sitzheizung und der Fahrzeugsitz
werden jedoch in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel lediglich exemplarisch verwendet. So ist es ebenso denkbar, dass die Fahrzeugfunktion 200 eine Entertainmentfunktion und/oder eine andere Komfortfunktion des Fahrzeuges 1 umfasst. Die Funktionseinheit 10 kann ferner beispielsweise eine Innenraumbeleuchtung zur Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums, ein Entertainment-System, ein Navigationssystem, eine Massageeinheit eines Fahrzeugsitzes und/oder dergleichen umfassen.
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Das Fahrzeug 1 umfasst ferner eine Kontrolleinheit 21 zum Ausführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens 100 zum Berechtigungsmanagement für die zumindest eine Funktionseinheit 10. Dabei ist die Fahrzeugfunktion 200 zur Ausführung durch einen Benutzer des Fahrzeuges 1 deaktiviert, z. B. weil der Benutzer sich gegen ein Abonnement der Fahrzeugfunktion 200 entschieden hat. Vorzugsweise kann ein Computerprogrammprodukt vorgesehen sein, das Befehle umfasst, die bei einer Ausführung durch die Kontrolleinheit 21 die Kontrolleinheit 21 veranlassen, das Verfahren 100 auszuführen. 2 zeigt einen Ablauf des Verfahrens 100.
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Dabei umfasst das Verfahren 100 ein Erfassen 101 einer Berechtigungsinformation 210 zum Ausführen der Fahrzeugfunktion 200. Dazu kann die Berechtigungsinformation 210 zum Erkennen der Deaktivierung der Fahrzeugfunktion 200 von einem Server 2 erhalten werden, auf welchem jeweils ein Berechtigungsparameter 210.1 für mehrere Fahrzeugfunktionen 200 des Fahrzeuges 1 mit einer Zuordnung zu dem Benutzer zur Definition der Berechtigungsinformation 210 gespeichert sind. Ein solches Benutzerprofil 211 mit mehreren Berechtigungsparametern 210.1 ist in 3 gezeigt. Durch die zentrale Verwaltung der Berechtigungsparameter 210.1 auf dem Server 2 kann das Berechtigungsmanagement vereinfacht sein.
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Weiterhin erfolgt bei dem Verfahren 100 ein Erfassen 102 eines physikalischen Parameters 220, welcher der Ausführung der Funktionseinheit 10 zugeordnet ist. Bei dem physikalischen Parameter 220 handelt es sich insbesondere um einen Stromparameter einer Stromversorgung 11 der Funktionseinheit 10. Die Stromversorgung 11 umfasst insbesondere eine Fahrzeugbatterie 12 des Fahrzeuges 1. Zum Erfassen 102 des physikalischen Parameters 220 kann daher eine Messung an einer elektrischen Sicherungseinheit 20 zum Überstromschutz ausgeführt werden, die die Funktionseinheit 10, insbesondere zwischen der Fahrzeugbatterie 12 und der Funktionseinheit 10, absichert. Vorteilhafterweise ist die Sicherungseinheit 20 durch ein elektronisches Kontrollelement 22 der Kontrolleinheit 21 des Fahrzeuges 1 gebildet. Das Kontrollelement 22 kann ein Messmittel umfassen, um den physikalischen Parameter 220 durch das Kontrollelement 22 zu erfassen. Ferner kann das Kontrollelement 22 vorzugsweise einen Prozessor und/oder Mikroprozessor aufweisen, um Sicherungsvorgänge durchzuführen. Insbesondere kann das Kontrollelement 22 durch den Server 2 ansteuerbar sein.
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Anhand des physikalischen Parameters 220 und der Berechtigungsinformation 210 erfolgt ferner ein Identifizieren 103 einer unberechtigten Ausführung der Fahrzeugfunktion 200. Dazu kann zumindest ein Soll-Zustand 222 für den physikalischen Parameter 220 ermittelt werden. Der Soll-Zustand 222 wird ferner mit zumindest einem Ist-Zustand 221 des physikalischen Parameters 220 verglichen, um die unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion 200 zu identifizieren. Es kann vorgesehen sein, dass die Berechtigungsinformation 210 den Soll-Zustand 222 umfasst. Es ist jedoch ebenso denkbar, dass der Soll-Zustand 222 anhand der Berechtigungsinformation 210 und/oder weiterer Berechtigungsparameter 210.1 des Benutzerprofils 211, insbesondere durch die Kontrolleinheit 21, berechnet wird.
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Weiterhin erfolgt ein Durchführen 104 einer Reaktionsmaßnahme 202 in Abhängigkeit von dem Identifizieren 103 der unberechtigten Ausführung. Die Reaktionsmaßnahme 202 umfasst insbesondere eine Ausgabe eines Hinweises an einer Benutzerschnittstelle (3) und/oder an eine externe Leitstelle 4. Der Server 2 kann Teil der Leitstelle 4 sein. Durch die Ausgabe des Hinweises kann der Benutzer und/oder die Leitstelle 4 über die identifizierte unberechtigte Ausführung der Fahrzeugfunktion 200 informiert werden.
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Vorteilhafterweise wird das Erfassen 101 der Berechtigungsinformation 210 und/oder das Erfassen 102 des physikalischen Parameters 220 in einem vordefinierten Diagnosezyklus wiederholt. Dabei kann vorgesehen sein, dass zumindest eine Wiederholung beim Identifizieren 103 der unberechtigten Ausführung und/oder beim Durchführen 104 der Reaktionsmaßnahme 202 berücksichtigt wird.
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Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, im Rahmen des durch die Patentansprüche definierten Schutzumfangs frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Server
- 3
- Benutzerschnittstelle
- 4
- Leitstelle
- 10
- Funktionseinheit
- 11
- Stromversorgung
- 12
- Fahrzeugbatterie
- 20
- Sicherungseinheit
- 21
- Kontrolleinheit
- 22
- Kontrollelement
- 100
- Verfahren
- 101
- Erfassen von 210
- 102
- Erfassen von 221
- 103
- Identifizieren einer unberechtigten Ausführung
- 104
- Durchführen von 202
- 200
- Fahrzeugfunktion
- 202
- Reaktionsmaßnahme
- 210
- Berechtigungsinformation
- 210.1
- Berechtigungsparameter
- 211
- Benutzerprofil
- 220
- Parameter
- 221
- Ist- Zustand
- 222
- Soll-Zustand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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