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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Anker für eine Hauswandverankerung zum Befestigen einer Absturzsicherung an einer Hauswand. Die Erfindung betrifft außerdem eine Hauswandverankerung mit einem derartigen Anker. Ferner betrifft die Erfindung ein Gebäude mit einer derartigen Hauswandverankerung, eine Absturzsicherung, die mit einer derartigen Hauswandverankerung an einem Gebäude befestigt ist, sowie eine mit einer solchen Hauswandverankerung ausgestattete Plattenfassade.
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An Gebäuden, wie zum Beispiel Häuser und Hallen, muss bei Arbeiten in größerer Höhe eine Absturzsicherung angebracht werden, um Personen, welche die Arbeiten verrichten, vor einem Sturz aus größerer Höhe zu schützen. Eine derartige Absturzsicherung ist in der Regel ein Gerüst. Ein derartiges Gerüst kann mithilfe von Schrauben am Gebäude befestigt werden, die hierzu in eine Hauswand des Gebäudes eingeschraubt werden. Im Bereich eines Flachdachs kommen Flachdachsicherungen zum Einsatz, die im Wesentlichen ein Geländer bilden, das entlang des Gebäudes umlaufend das Flachdach einfasst. Bei einem Flachdach kann die jeweilige Hauswand in der Höhenrichtung verlängert sein, sodass ein oberer Endabschnitt der Hauswand nach oben über das Flachdach vorsteht. Ein derartiger Überstand wird als Attika bezeichnet. Diese Attika eignet sich in besonderer Weise zum Anbringen einer Flachdachsicherung. Beispielsweise lassen sich hierzu Bügel an der Attika einhängen, die hierzu die Attika übergreifen. An diesen Bügeln lassen sich vertikale Komponenten, wie Stangen oder Rohre, eines Gerüsts anbringen, die sich dann über horizontale Komponenten miteinander verbinden lassen, um das Gerüst bzw. die Flachdachsicherung auszubilden. Nachteilig bei derartigen Flachdachsicherungen ist, dass durch die an der Attika eingehängten Bügel das Flachdach im Bereich der Attika unzugänglich ist. Bei der Herstellung des Gebäudes muss die Attika auf der Seite des Flachdachs jedoch zugänglich sein, beispielsweise um eine Flachdachabdichtung ordnungsgemäß anbringen zu können. Entsprechendes gilt auch für Reparaturen an fertigen Gebäuden im Bereich der Attika.
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Anstelle einer solchen Flachdachsicherung kann grundsätzlich auch eine vollständige Einrüstung des Gebäudes mit einem Gerücht zum Einsatz kommen, was jedoch mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Außerdem können dadurch andere Arbeiten an der Fassade des Gebäudes behindert werden.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Absturzsicherung an einem Gebäude einen verbesserten oder einen anderen Weg aufzuzeigen, der es insbesondere ermöglicht, Arbeiten im Bereich einer Attika durchführen zu können. Dabei kann gleichzeitig eine kostengünstige Realisierung der Absturzsicherung angestrebt sein.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die jeweilige Absturzsicherung mit einer Hauswandverankerung an einer Hauswand des jeweiligen Gebäudes zu befestigen, wobei die Hauswandverankerung hauswandseitige Komponenten, die fest mit der Hauswand verbunden bzw. verbindbar sind, sowie einen Anker aufweist, der lösbar mit den hauswandseitigen Komponenten verbindbar bzw. verbunden ist und der zum Anbringen der Absturzsicherung konfiguriert ist. Damit lässt sich die jeweilige Absturzsicherung an der Hauswand anbringen, ohne dass hierfür eine Wechselwirkung mit einer gegebenenfalls vorhandenen Attika erforderlich ist. Somit bleibt die Attika für Arbeiten voll zugänglich.
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Im vorliegenden Zusammenhang ist eine „Konfiguration“ gleichbedeutend mit einer „Ausgestaltung“, sodass die Formulierung „so konfiguriert, dass“ gleichbedeutend ist mit der Formulierung „so ausgestaltet, dass“.
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Die hauswandseitigen Komponenten sind ein Hohlraum sowie eine von einer Wandaußenseite zugängliche Verankerungsöffnung, die den Hohlraum mit der Wandaußenseite verbindet. Ferner bildet ein Öffnungsrand, der die Verankerungsöffnung begrenzt, eine weitere hauswandseitige Komponente.
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Insbesondere können die hauswandseitigen Komponenten mittels eines Verankerungsrohrs gebildet bzw. bereitgestellt werden, das vorübergehend oder dauerhaft am Gebäude befestigt werden kann. Das Verankerungsrohr kann dabei au-ßen an der Wandaußenseite der Hauswand oder in die Wandaußenseite versenkt an der Hauswand befestigt sein. Das Verankerungsrohr stellt den Hohlraum bereit sowie eine von der Wandaußenseite zugängliche Verankerungsöffnung, die den Hohlraum mit der Wandaußenseite verbindet. Ferner ist am Verankerungsrohr der Öffnungsrand ausgebildet, der die Verankerungsöffnung begrenzt. Mithilfe des Verankerungsrohr lassen sich Hohlraum, Verankerungsöffnung und Öffnungsrand besonders einfach an der jeweiligen Hauswand ausbilden.
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Grundsätzlich ist jedoch auch jede beliebige andere Möglichkeit denkbar, Hohlraum, Verankerungsöffnung und Öffnungsrand an der Hauswand auszubilden. Denkbar ist beispielsweise eine Platte, welche die Verankerungsöffnung und den Öffnungsrand aufweist, während der Hohlraum durch eine an der Hauswand ausgebildete Aussparung oder Vertiefung gebildet ist. Die Platte kann nun so an der Hauswand befestigt werden, dass sie die Aussparung mehr oder weniger abdeckt und der Hohlraum durch die Verankerungsöffnung zugänglich ist.
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Die Erfindung offenbart einen Anker und eine Hauswandverankerung mit einem solchen Anker sowie ein Gebäude und eine Plattenfassade mit einer solchen Hauswandverankerung und außerdem eine Absturzsicherung, die mittels derartiger Hauswandverankerungen an einer Hauswand befestigt ist.
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Ein erfindungsgemäßer Anker ist für eine solche Hauswandverankerung zum Befestigen einer Absturzsicherung an einer Hauswand vorgesehen. Der Anker ist an der Hauswand befestigbar und weist einen Träger auf, der sich in einer Ankerlängsrichtung von einem Halterende des Trägers bis zu einem Hakenende des Trägers erstreckt. Der Träger weist an seinem Halterende einen Halter zum Aufnehmen einer Komponente der Absturzsicherung auf. An seinem Hakenende weist der Träger einen Haken auf, der in einer senkrecht zur Ankerlängsrichtung verlaufenden Ankerhöhenrichtung beiderseits über den Träger vorsteht. Dabei steht der Haken soweit über den Träger beiderseits vor, dass der Haken zum Befestigen des Ankers an der Hauswand durch eine hauswandseitige Verankerungsöffnung mittels einer Drehbewegung um eine Drehachse, die parallel zu einer senkrecht zur Ankerlängsrichtung und senkrecht zur Ankerhöhenrichtung verlaufenden Ankerquerrichtung verläuft, in einen hauswandseitigen Hohlraum einführbar ist. Die Verankerungsöffnung ist dabei in der Ankerhöhenrichtung kleiner als der Haken und größer als der Träger. Ferner ist die Dimensionierung des Hakens so gewählt, dass der Haken an einem hauswandseitigen Öffnungsrand, der die Verankerungsöffnung zumindest in der Ankerhöhenrichtung begrenzt, bezüglich der Ankerhöhenrichtung beiderseits des Trägers in der Ankerlängsrichtung abstützbar ist. Somit lässt sich der Anker quasi von einer Wandaußenseite her an der Hauswand festlegen, nämlich durch das Einsetzen bzw. Eindringen des Hakens in die Verankerungsöffnung. Die Dimensionierung des Hakens ist ferner so gewählt, dass sich der Haken in der Ankerlängsrichtung nicht mehr aus der Verankerungsöffnung herausziehen lässt. Der so an der Hauswand festgelegte Anker bildet nun eine Hauswandverankerung, die sich zum Befestigen der Absturzsicherung eignet. Wie erwähnt, ist hierzu keine Wechselwirkung mit einer gegebenenfalls vorhandenen Attika erforderlich. Der Anker ist vorzugsweise aus Metall hergestellt.
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Zweckmäßig kann der Anker eine lösbare Sicherung aufweisen, die den Anker bei in den Hohlraum eingeführtem und am Öffnungsrand abgestütztem Haken gegen ein Entfernen von der Hauswand sichert. Hierdurch wird die Betriebssicherheit der Hauswandverankerung erhöht.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Sicherung eine Riegelöffnung und einen darin einsteckbaren Riegel aufweisen. Die Riegelöffnung kann. Im Anschluss an den Haken am Träger ausgebildet sein und in der Ankerhöhenrichtung in den Träger eindringen. Vorzugsweise durchdringt die Riegelöffnung den Träger in der Ankerhöhenrichtung. Riegel und Riegelöffnung sind nun zweckmäßig so aufeinander abgestimmt, dass der Anker bei in den Hohlraum eingeführtem und am Öffnungsrand abgestütztem Haken durch den in die Riegelöffnung eingesteckten Riegel gegen ein Drehen um die Drehachse gesichert ist. Da der Anker so konfiguriert ist, dass der sich nur durch eine Drehbewegung mit dem Haken durch die Verankerungsöffnung in den Hohlraum einsetzen lässt, während ein Herausziehen des Hakens durch die Verankerungsöffnung in der Ankerlängsrichtung Formschluss verhindert ist, kann mithilfe des Riegels, der eine Drehbewegung des Ankers verhindert, die Befestigung des Ankers an der Hauswand effektiv gesichert werden. Der Riegel ist vorzugsweise aus Metall hergestellt.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung können der Riegel und die Riegelöffnung so auf einander abgestimmt sein, dass bei in den Hohlraum eingeführtem und am Öffnungsrand abgestütztem Haken der Öffnungsrand in der Ankerlängsrichtung zwischen dem Haken und dem Riegel durch das Einstecken des Riegels in die Riegelöffnung einklemmbar ist. Durch das Einklemmen bzw. Verklemmen des Öffnungsrands zwischen Haken und Riegel lässt sich die Position und Fixierung des Ankers an der Hauswand besonders effizient sichern.
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Zweckmäßig kann der Riegel keilförmig sein, derart, dass sich der Riegel in der Einsteckrichtung, in welcher der Riegel in die Riegelöffnung zum Sichern des Ankers an der Hauswand einsteckbar ist, bezüglich der Ankerlängsrichtung verjüngt. Zusätzlich oder alternativ kann die Riegelöffnung keilförmig sein, derart, dass sich die Riegelöffnung in einer Einsteckrichtung, in welcher der Riegel in die Riegelöffnung zum Sichern des Ankers an der Hauswand einsteckbar ist, bezüglich der Ankerlängsrichtung verjüngt. Durch die keilförmige Ausgestaltung von Riegel und/oder Riegelöffnung lässt sich besonders einfach das einklemmen des Öffnungsrand zwischen Haken und Riegel beim Einstecken des Riegels in die Riegelöffnung realisieren.
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Bei einer anderen Ausführungsform kann der Riegel an einem beim Einstecken in die Riegelöffnung vorausgehenden Endabschnitt eine Sicherungsöffnung aufweisen, die den Riegel in der Ankerquerrichtung durchdringt. Der Riegel und die Riegelöffnung können nun so aufeinander abgestimmt sein, dass sich die Sicherungsöffnung bei in die Riegelöffnung eingestecktem Riegel in einem in der Ankerhöhenrichtung über den Träger vorstehenden Bereich des Endabschnitts befindet. Die Sicherung kann nun außerdem ein Sicherungselement aufweisen, das in die Sicherungsöffnung einsteckbar ist und im eingesteckten Zustand in der Ankerquerrichtung über den Träger vorsteht, sodass der Riegel gegen ein Herausziehen aus der Riegelöffnung gesichert ist. Mithilfe des Sicherungselements lässt sich somit der ordnungsgemäß angebrachte Riegel am Anker sichern, sodass die mithilfe des Riegels realisierte Sicherung des Ankers an der Hauswand nicht versehentlich gelöst werden kann. Das Sicherungselement ist vorzugsweise aus Metall hergestellt.
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Das Sicherungselement, das beispielsweise als Stift oder Splint oder dergleichen ausgestaltet sein kann, kann optional über eine Kette oder über eine Schnur oder ein Seil mit dem Riegel verbunden sein. Außerdem kann vorgesehen sein, dass am Anker, beispielsweise am Halter, eine weitere Öffnung ausgebildet ist, in die das Sicherungselement für den Transport bzw. für die Lagerung des Ankers einsteckbar ist. Hierdurch ist der bezüglich des Ankers separate Riegel über das Sicherungselement und die Kette oder die Schnur oder das Seil verliersicher am Anker festgelegt, was insbesondere eine einfache Handhabung des Ankers unterstützt.
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Die jeweilige Komponente der Absturzsicherung, die mithilfe des Ankers an der Hauswand befestigbar ist, kann beispielsweise eine Stange oder Rohr sein, insbesondere eine vertikale Stange oder ein vertikales Rohr eines Gerüsts oder Geländers. Der ankerseitige Halter kann nur ein Rohrstück sein, das sich in der Ankerhöhenrichtung erstreckt und zumindest ein axial offenes Ende aufweist, das sich bei an der Hauswand befestigtem Anker oben befindet und durch das die stangen- oder rohrförmige Komponenten in das Rohrstück einsteckbar ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders einfache Verbindung der Absturzsicherung mit dem Anker.
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Zweckmäßig kann das Rohrstück in einem von dem offenen Ende entfernten Endbereich geschlossen sein oder zumindest einen Quersteg aufweisen, sodass eine Einstecktiefe für die stangen- oder rohrförmige Komponente in das Rohrstück begrenzt ist. Auch hier sind grundsätzlich zusätzliche Sicherungsmaßnahmen denkbar, um die in das Rohrstück eingesteckte Komponente am Halter zu sichern.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann der Anker am Halter oder am Halterende eine Diagonalstrebe aufweisen, die sich geneigt zur Ankerhöhenrichtung und geneigt zur Ankerlängsrichtung erstreckt und die ein vom Halter entferntes abstützende aufweist, das sich bei an der Hauswand befestigtem Anker an der Hauswand in der Ankerlängsrichtung abstützt. Sofern der Anker für eine als Gerüst oder Brüstung ausgestaltete Absturzsicherung konfiguriert ist, kann der Träger vergleichsweise lang konfiguriert sein, um eine entsprechende Breite für einen Laufweg der Brüstung bzw. des Gerüsts gewährleisten zu können. Die dabei auftretenden großen Drehmomente lassen sich über die Diagonalstrebe an der Hauswand einfach abstützen. Insbesondere ist denkbar, dass die Diagonalstrebe durch eine weitere Strebe, die sich insbesondere in der Ankerhöhenrichtung erstreckt, im Bereich des Hakenendes mit dem Träger fest verbunden ist, wodurch für die Diagonalstrebe eine besonders hohe Abstützwirkung realisierbar ist. Ferner kann optional vorgesehen sein, dass die Diagonalstrebe am Abstützende eine Abstützplatte aufweist, die sich an der Hauswand durch eine flächige Anlage flächig abstützt.
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Sofern der Anker dagegen für eine als Flachdachsicherung oder als Geländer ausgestaltete Absturzsicherung konfiguriert ist, kann grundsätzlich auf eine solche Diagonalstrebe verzichtet werden, da in diesem Fall der Träger deutlich kürzer dimensioniert ist. Im Unterschied zu einer Brüstung oder einem Gerüst, besitzt ein Geländer bzw. eine Flachdachsicherung keinen Laufweg.
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Zur Realisierung einer Brüstung oder eines Gerüsts lassen sich jedoch auch die Anker ohne Diagonalstrebe verwenden. Beispielsweise ist denkbar eine Gerüstkomponente, die zur Unterstützung eines Laufwegs dient, über zwei Anker abzustützen, die untereinander an der Hauswand befestigt sind. Die erforderliche Momentabstützung erfolgt dann über eine entsprechende Ausgestaltung der Gerüstkomponente.
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Eine erfindungsgemäße Hauswandverankerung, die zum Befestigen einer Absturzsicherung an einer Hauswand dient, umfasst einen Anker, insbesondere der vorstehend beschriebenen Art. Der Anker weist eine Ankerlängsrichtung, eine senkrecht zur Ankerlängsrichtung verlaufende Ankerquerrichtung und eine senkrecht zur Ankerlängsrichtung und senkrecht zur Ankerquerrichtung verlaufende Ankerhöhenrichtung auf. Die Hauswandverankerung weist ferner ein gerades Verankerungsrohr auf, das parallel zur Ankerhöhenrichtung verlaufend an oder in einer Wandaußenseite der Hauswand fest mit der Hauswand verbindbar oder verbunden ist. Dieses Verankerungsrohr weist nun einen Hohlraum, eine von der Wandaußenseite zugängliche Verankerungsöffnung, die den Hohlraum mit der Wandaußenseite verbindet, und einen Öffnungsrand auf, der die Verankerungsöffnung begrenzt. Der Anker weist wie zuvor einen Träger auf, der sich in der Ankerlängsrichtung von einem Halterende des Trägers bis zu einem Hakenende des Trägers erstreckt, wobei der Träger an seinem Halterende einen Halter zum Aufnehmen einer Komponente der Absturzsicherung aufweist. An seinem Hakenende weist der Träger wieder einen Haken auf, der in der Ankerhöhenrichtung beiderseits über den Träger soweit vorsteht, dass der Haken zum Befestigen des Ankers an der Verankerungsstange durch die Verankerungsöffnung, die in der Ankerhöhenrichtung kleiner ist als der Haken und größer ist als der Träger, mittels einer Drehbewegung um eine Drehachse, die parallel zur Ankerquerrichtung verläuft, in den Hohlraum einführbar ist und bei am Verankerungsrohr befestigtem Anker am Öffnungsrand in der Ankerhöhenrichtung beiderseits des Trägers in der Ankerlängsrichtung abgestützt ist. Mithilfe des Verankerungsrohrs lassen sich Hohlraum, Verankerungsöffnung und Öffnungsrand besonders einfach an der Hauswand des jeweiligen Gebäudes realisieren. Der Anker dieser Hauswandverankerung lässt sich in gleicher Weise konfigurieren, wie der vorstehend beschriebene Anker, sodass insbesondere die gleichen Ausführungsformen realisierbar sind. Das Verankerungsrohr kann vorzugsweise aus Metall hergestellt sein.
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Ein erfindungsgemäßes Gebäude weist zumindest eine Hauswand auf, die zumindest eine Hauswandverankerung der vorstehend beschriebenen Art aufweist, wobei das jeweilige Verankerungsrohr in oder an der jeweiligen Hauswand befestigt ist. Mit anderen Worten, sobald das Verankerungsrohr der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Hauswandverankerung an einem Gebäude befestigt wird, ergibt sich ein erfindungsgemäßes Gebäude. Es ist klar, dass zweckmäßig eine Vielzahl derartiger Verankerungsrohre an der jeweiligen Hauswand befestigt werden. Ferner ist klar, dass bei einem Gebäude, das mehrere Hauswände aufweist, an mehreren Hauswänden jeweils zumindest ein solches Verankerungsrohr befestigt ist. Insbesondere können so viele Verankerungsrohre an den Hauswänden des Gebäudes angebracht sein, dass sich eine in Umfangsrichtung geschlossene Absturzsicherung realisieren lässt.
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Zweckmäßig kann das Gebäude ein Flachdach mit einer Attika aufweisen, die einen oberen Endabschnitt der jeweiligen Hauswand bildet. Das jeweilige Verankerungsrohr kann nun im Bereich der Attika in oder an der Hauswand befestigt sein, sodass die Hauswandverankerung zum Befestigen einer als Flachdachsicherung ausgestalteten Absturzsicherung dient. Die Flachdachsicherung kann insbesondere durch ein Geländer gebildet sein.
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Zusätzlich oder alternativ kann das jeweilige Verankerungsrohr unterhalb des Dachs des Gebäudes an oder in der Hauswand befestigt sein, sodass die Hauswandverankerung zum Befestigen eines als Absturzsicherung ausgestalteten Gerüsts oder einer als Absturzsicherung ausgestalteten Brüstung dient. Ein Gerüst erstreckt sich ausgehend vom Boden entlang der Hauswand nach oben. Im Unterschied dazu kann eine Brüstung beabstandet vom Boden an der Hauswand angebracht sein.
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Es ist klar, dass das Gebäude an der jeweiligen Hauswand mehrere Verankerungsrohre aufweisen kann, die in der Höhenrichtung voneinander beabstandet sind, sodass sowohl eine Flachdachsicherung als auch eine Brüstung bzw. ein Gerüst am Gebäude angebracht werden können.
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Bei einer anderen Ausführungsform kann das Gebäude zumindest an einer Hauswand eine Plattenfassade aufweisen, die mehrere vertikal verlaufende, an der Wandaußenseite der jeweiligen Hauswand befestigte Plattenträger und mehrere Platten aufweist, die an den Plattenträgern befestigt sind. Zumindest ein solcher Plattenträger kann insgesamt oder in wenigstens einem Abschnitt, vorzugsweise in einem der gegebenenfalls vorhandenen Attika zugeordneten oberen Endabschnitt, als Verankerungsrohr ausgestaltet sein. Mit anderen Worten, die Funktionalität des Verankerungsrohrs der Hauswandverankerung wird in den jeweiligen Plattenträger der Plattenfassade integriert. Durch die Montage der Plattenträger an der Hauswand werden somit Verankerungsstellen für die Anker der Hauswandverankerung geschaffen, die eine einfache Befestigung der jeweils gewünschten Absturzsicherung an der Hauswand ermöglichen. Beispielsweise kann dadurch auf den Aufbau eines separat an der Hauswand befestigten Gerüsts verzichtet werden. Insbesondere lässt sich besonders einfach eine Flachdachsicherung realisieren, wenn die Plattenträger in ihrem oberen Endabschnitt als Verankerungsrohr ausgestaltet sind, insbesondere dann, wenn sich der obere Endabschnitt im Bereich einer Attika befindet.
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Eine erfindungsgemäße Plattenfassade, die zum Anbringen an einer Hauswand eines Gebäudes vorgesehen ist, weist üblicherweise mehrere Plattenträger zum Befestigen an der Hauswand sowie mehrere Platten auf, die sich an den an der Hauswand befestigten Plattenträgern befestigen lassen. Die Plattenträger sind üblicherweise geradlinige Profilstangen, die sich vertikal erstrecken, wenn sie an der Hauswand befestigt sind. Zumindest ein solcher Plattenträger kann nun insgesamt oder in wenigstens einem Abschnitt, vorzugsweise in einem einer gegebenenfalls vorhandenen Attika zugeordneten oberen Endabschnitt, als Verankerungsrohr für eine Hauswandverankerung der vorstehend beschriebenen Art ausgestaltet sein. Dieser als Verankerungsrohr ausgestaltete Abschnitt weist dann einen Hohlraum, eine von der Wandaußenseite zugängliche Verankerungsöffnung, die den Hohlraum mit der Wandaußenseite verbindet, und einen Öffnungsrand auf, der die Verankerungsöffnung begrenzt.
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Schließlich zeichnet sich eine erfindungsgemäße Absturzsicherung für ein Gebäude, dadurch aus, dass sie an einer Hauswand des Gebäudes mit wenigstens einer Hauswandverankerung der vorstehend beschriebenen Art befestigt ist. Diese Absturzsicherung kann dabei als Gerüst oder als Brüstung oder als Flachdachsicherung oder als Geländer ausgestaltet sein.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den durch die Ansprüche definierten Rahmen der Erfindung zu verlassen. Vorstehend genannte und nachfolgend noch zu nennende Bestandteile einer übergeordneten Einheit, wie z.B. einer Einrichtung, einer Vorrichtung oder einer Anordnung, die separat bezeichnet sind, können separate Bauteile bzw. Komponenten dieser Einheit bilden oder integrale Bereiche bzw. Abschnitte dieser Einheit sein, auch wenn dies in den Zeichnungen anders dargestellt ist.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
- 1 eine geschnittene Seitenansicht einer Hauswand eines Gebäudes mit Attika im Bereich einer Hauswandverankerung in der Nähe der der Attika,
- 2 eine Ansicht wie in wie in 1 im Bereich der Hauswandverankerung bei einer anderen Ausführungsform und beabstandet von einem Hausdach,
- 3 eine isometrische Ansicht der Hauswandverankerung mit Anker und Verankerungsrohr,
- 4 ein Querschnitt des Verankerungsrohrs im Bereich einer Verankerungsöffnung,
- 5 eine Draufsicht des Ankers,
- 6 ein Längsschnitt des Verankerungsrohrs im Bereich der Verankerungsöffnung,
- 7 ein Längsschnitt des Ankers entsprechend Schnittlinien VII in 5,
- 8 eine Seitenansicht eines Riegels mit Sicherungselement,
- 9 eine Ansicht wie in den 1 und 2, jedoch bei einer anderen Ausfürhungsform,
- 10 eine stark vereinfachte Seitenansicht eines Gebäudes mit Plattenfassade und Absturzsicherung.
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Gemäß 10 besitzt ein nur teilweise dargestelltes Gebäude 1 zumindest eine hier ebenfalls nur teilweise dargestellte Hauswand 2, an der eine Absturzsicherung 3 befestigt sein kann. Im Beispiel der 10 ist das Gebäude 1 an der Hauswand 2 mit einer Plattenfassade 4 ausgestattet, die an der Hauswand 2 befestigt ist. Insbesondere kann dabei die Hauswand 2 durch vertikale Träger 5 repräsentiert sein, an denen die Plattenfassade 4 befestigt ist. Zum Befestigen der Absturzsicherung 3 an der Hauswand 2 kommen Hauswandverankerungen 6 zum Einsatz, die nachfolgend anhand der 1 bis 8 näher erläutert werden.
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Entsprechend den 1 bis 8 umfasst eine solche Hauswandverankerung 6 einen Anker 7, der eine Ankerlängsrichtung X, eine Ankerquerrichtung Y und eine Ankerhöhenrichtung Z definiert, die senkrecht zueinander verlaufen. In einem an der jeweiligen Hauswand 2 ordnungsgemäß montierten Zustand erstreckt sich die Ankerhöhenrichtung Z vertikal, während die Ankerlängsrichtung X von der üblicherweise vertikalen und ebenen Hauswand 2 senkrecht absteht. Dieser Anker 7 ist an der Hauswand 2 befestigbar und weist einen Träger 8 auf, der sich in der Ankerlängsrichtung X von einem Halterende 9 des Trägers 8 bis zu einem Hakenende 10 des Trägers 8 erstreckt. An seinem Halterende 9 weist der Träger 8 einen Halter 11 zum Aufnehmen einer Komponente 12 der Absturzsicherung 3 auf. An seinem Hakenende 10 weist der Träger 8 einen Haken 13 auf, der so konfiguriert ist, dass er in der Ankerhöhenrichtung Z beiderseits, also gemäß den 3 und 7 nach oben und nach unten über den Träger 8 vorsteht. Dabei ist der Haken 13 in der Ankerhöhenrichtung Z so dimensioniert, dass der Haken 13 zum Befestigen des Ankers 7 an der Hauswand 2 durch eine in den 2 bis 4 und 6 erkennbare, hauswandseitige Verankerungsöffnung 14 in einen ebenfalls nur in den 2 bis 4 und 6 erkennbaren hauswandseitigen Hohlraum 15 eingeführt werden kann. Beachtenswert ist dabei, dass der Haken 13 so dimensioniert ist, dass er in der Ankerhöhenrichtung Z größer ist als die Verankerungsöffnung 14. Im Unterschied dazu ist der Träger 8 so dimensioniert, dass er in der Ankerhöhenrichtung Z kleiner ist als die Verankerungsöffnung 14. Mit anderen Worten, die Verankerungsöffnung 14 ist in der Ankerhöhenrichtung Z kleiner als der Haken 13 und größer als der Träger 8. Damit wird erreicht, dass der Haken 13 nur mit einer Drehbewegung um eine nur in 3 angedeutete Drehachse 16 durch die Verankerungsöffnung 14 in den Hohlraum 15 einführbar und daraus wieder entnehmbar ist. Die Drehachse 16 verläuft dabei parallel zur Ankerquerrichtung Y. Ein wieder nur in den 2 bis 4 und 6 erkennbarer Öffnungsrand 17 ist ebenfalls hauswandseitig vorgesehen und begrenzt die Verankerungsöffnung 14 zumindest in der Ankerhöhenrichtung Z, zweckmäßig jedoch auch in der Ankerquerrichtung Y, wodurch die Verankerungsöffnung 14 in der Ankerlängsrichtung X offen ist. Der Haken 13 ist außerdem so konfiguriert, dass er in der Ankerhöhenrichtung Z beiderseits des Trägers 8 im Hohlraum 15 am Öffnungsrand 17 in der Ankerlängsrichtung X abstützbar ist. Hierzu ist der Haken 13 in der Ankerhöhenrichtung Z größer dimensioniert als die Verankerungsöffnung 14. Damit lässt sich der Haken 13 in der Ankerlängsrichtung X nicht durch die Verankerungsöffnung 14 aus dem Hohlraum 15 herausziehen.
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Der Anker 7 ist mit einer lösbaren Sicherung 18 ausgestattet, die den Anker 7 gegen ein Entfernen von der Hauswand 2 sichert, wenn der Haken 13 in den Hohlraum 15 eingeführt und am Öffnungsrand 17 abgestützt ist. Die Sicherung 18 umfasst bei den hier gezeigten Ausführungsformen eine Riegelöffnung 19 und einen Riegel 20, der in die Riegelöffnung 19 einsteckbar ist. Die Riegelöffnung 19 ist dabei im Bereich des Hakenendes 10 im Anschluss an den Haken 13 am Träger 8 ausgebildet. Zweckmäßig durchdringt die Riegelöffnung 19 den Träger 8 in der Ankerhöhenrichtung Z. Der Riegel 20 und die Riegelöffnung 19 sind zweckmäßig so auf einander abgestimmt, dass der Anker 7 bei in den Hohlraum 15 eingeführtem und am Öffnungsrand 17 abgestütztem Haken 13 durch den in die Riegelöffnung 19 eingesteckten Riegel 20 gegen ein Drehen um die Drehachse 16 gesichert ist. Mit anderen Worten, bei montiertem Riegel 20 lässt sich der Anker 7 nicht mehr um die Drehachse 16 verdrehen, sodass der Haken 13 nicht mehr aus dem Hohlraum 15 herausnehmbar ist. Zweckmäßig können Riegel 20 und Riegelöffnung 19 so aufeinander abgestimmt sein, dass bei in den Hohlraum 15 eingeführtem und am Öffnungsrand 17 abgestütztem Haken 13 der Öffnungsrand 17 in der Ankerlängsrichtung X zwischen dem Haken 13 und dem Riegel 20 eingeklemmt wird. Um eine effiziente Klemmwirkung zu erzielen, kann dabei der Riegel 20 keilförmig ausgestaltet sein, derart, dass sich der Riegel 20 in einer in den 3, 7 und 8 durch einen Pfeil angedeuteten Einsteckrichtung 21 verjüngt, die parallel zur Ankerhöhenrichtung Z verläuft und in welcher der Riegel 20 in die Riegelöffnung 19 zum Sichern des Ankers 7 an der Hauswand 2 einsteckbar ist. Zusätzlich oder alternativ kann gemäß 7 vorgesehen sein, dass die Riegelöffnung 19 keilförmig ausgestaltet ist, sodass sich die Riegelöffnung 19 in der Einsteckrichtung 21 verjüngt.
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Gemäß den 3 und 8 kann der Riegel 20 an einen Endabschnitt 22, der beim Einstecken des Riegels 20 in die Riegelöffnung 19 vorausgeht, eine Sicherungsöffnung 23 aufweisen, die den Riegel 20 in der Ankerquerrichtung Y durchdringt. Riegel 20 und Riegelöffnung 19 können nun so aufeinander abgestimmt sein, dass sich die Sicherungsöffnung 23 bei in die Riegelöffnung 19 eingestecktem Riegel 20 in einem in der Ankerhöhenrichtung Z über den Träger 8 vorstehenden Bereich des Endabschnitts 22 befindet. Gemäß 3 befindet sich die Sicherungsöffnung 23 damit unterhalb des Trägers 8. Die Sicherung 18 kann nun außerdem mit einem zusätzlichen Sicherungselement 24 ausgestattet sein, das in die Sicherungsöffnung 23 einsteckbar ist und im eingesteckten Zustand in der Ankerquerrichtung Y über den Träger 8 vorsteht, sodass der Riegel 20 gegen ein Herausziehen aus der Riegelöffnung 19 gesichert ist. In 3 ist das Sicherungselement 24 in die Sicherungsöffnung 23 eingesteckt, sodass der Riegel 20 nicht mehr aus der Riegelöffnung 19 herausziehbar ist. Das Sicherungselement 24 kann ein Stift oder Splint oder dergleichen sein. In 8 ist ein stiftförmiges Sicherungselement 24 gezeigt, das außerdem mit einer Sicherungsfeder 25 ausgestattet ist, die ein selbsttätiges Herausfallen des Sicherungselement 24 aus der Sicherungsöffnung 23 verhindert. Im Beispiel der 8 ist das Sicherungselement 24 über eine Kette 26 verliersicher mit dem Riegel 20 verbunden. Gemäß 7 kann am Anker 7, beispielsweise am Halter 11, eine zusätzliche Öffnung 27 vorgesehen sein, in die das Sicherungselement 24 bei nicht benötigtem Riegel 20 eingesteckt werden kann. Hierdurch ist der Riegel 20 verliersicher mit dem Anker 7 verbunden, was den Transport, die Lagerung und die Handhabung des Ankers 7 einschließlich des zugehörigen Riegels 20 erheblich vereinfacht.
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Gemäß den 1, 2 und 10 kann es sich bei der Komponente 12 der Absturzsicherung, die sich mithilfe des Ankers 7 an der Hauswand 2 befestigen lässt, um eine Stange handeln, die insbesondere auch hohl, also als Rohr ausgestaltet sein kann. Beispielsweise handelt es sich um eine Gerüststange oder Geländerstange, die sich im montierten Zustand der Absturzsicherung 3 vertikal erstreckt und über horizontale Komponenten 28, wie zum Beispiel weitere Stangen bzw. Rohre, zur jeweiligen Absturzsicherung 3 komplettieren lässt. Rein exemplarisch sind in 10 bei der dort gezeigten Absturzsicherung 3 je zwei benachbarte vertikale Komponenten 12 durch je zwei horizontale Komponenten 28 miteinander verbunden.
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Gemäß den 1 bis 3, 5 und 7 ist der Halter 11 zweckmäßig durch ein Rohrstück 29 gebildet, das sich in der Ankerhöhenrichtung Z erstreckt und zumindest ein axial offenes Ende 30 aufweist. Bei an der Hauswand 2 befestigtem Anker 7 befindet sich dieses offene Ende 30 oben, sodass die stangenförmige Komponente 12 der Absturzsicherung 3 von oben in das Rohrstück 29 eingesteckt werden kann. Das Rohrstück 29 kann gemäß den 5 und 7 in einem vom offenen Ende 30 entfernten Bereich einen Quersteg 31 aufweisen, der eine Einstecktiefe für die stangen- oder rohrförmige Komponente 12 in das Rohrstück 29 begrenzt. Statt durch den Quersteg 31 kann das Rohrstück 29 in den vom offenen Ende 30 entfernten Bereich auch auf andere Weise verschlossen sein. Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, die jeweilige Komponente 12 im Rohrstück 29 durch einen Bolzen zu sichern, der das Rohrstück 29 und die Komponente 12 durchdringt.
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Im Beispiel der 3, 5 und 7 sind der Träger 8 und der Haken 13 durch zwei Flachstäbe gebildet, die durch einen Verbindungsteg 32 und durch den Halter 11 miteinander verbunden sind. Der Verbindungsteg 32 ist dabei so positioniert, dass er gleichzeitig die Riegelöffnung 19 begrenzt und insbesondere deren Keilform bildet.
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Im Beispiel der 2 weist der Anker 7 am Halterende 9 außerdem eine Diagonalstrebe 33 auf, die zur Ankerhöhenrichtung Z und zur Ankerlängsrichtung X geneigt verläuft und die ein vom Halter 11 entferntes Abstützende 34 aufweist. Die Diagonalstrebe 33 ist nun so konfiguriert, dass sich ihr Abstützende 34 bei an der Hauswand 2 befestigtem Anker 7 an der Hauswand 2 in der Ankerlängsrichtung X abstützt. Im Beispiel der 2 ist das Abstützende 34 für eine großflächige Abstützung als Abstützplatte ausgestaltet. Die Diagonalstrebe 33 kann optional mittels einer Vertikalstrebe 35 am Träger 8 abgestützt sein. Zweckmäßig ist diese Vertikalstrebe 35 im Bereich des Abstützendes 34 an der Diagonalstrebe 33 und im Bereich des Hakenendes 10 am Träger 8 abgestützt. Die Ausführungsform mit Diagonalstrebe 33 kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Anker 7 zum Befestigen einer als Brüstung oder als Gerüst ausgestalteten Absturzsicherung 3 vorgesehen ist, bei der mithilfe von Planken 36 oder Brettern 36 ein Laufweg an der Absturzsicherung 3 realisiert werden soll. In diesem Fall ist der Träger 8 in der Ankerlängsrichtung X vergleichsweise groß Dimensioniert, sodass der Halter 11 einen vergleichsweise großen Abstand zu Hauswand 2 besitzt.
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Im Unterschied dazu zeigt 1 eine Ausführungsform, bei der mithilfe des Ankers 7 eine als Geländer oder als Flachdachsicherung ausgestalteten Absturzsicherung 3 an der Hauswand 2 angebracht werden kann. In diesem Fall ist kein Laufweg erforderlich, sodass der Träger 8 in der Ankerlängsrichtung X vergleichsweise kurz realisiert werden kann. Der Halter 11 ist dann vergleichsweise nah an der Hauswand 2 angeordnet. 1 zeigt außerdem eine Konfiguration, bei der das Gebäude 1 ein Flachdach 37 und eine Attika 38 aufweist. Die Attika 38 repräsentiert dabei vereinfacht gesagt einen über das Flachdach 37 nach oben vorstehenden oberen Endabschnitt der jeweiligen Hauswand 2. Mithilfe der hier vorgestellten Verankerung 6 lässt sich die Absturzsicherung 3 im Bereich der Attika 38 an der Hauswand 2 so anbringen, dass die Absturzsicherung 3 als Flachdachsicherung konfiguriert sein kann. Erkennbar besteht dabei keine Wechselwirkung zur Attika 38, sodass diese für Arbeiten voll zugänglich ist. Beispielsweise lässt sich dadurch eine Abdeckung 39 an der Attika 38 montieren, welche die Hauswand 2 bzw. den jeweiligen Vertikalträger 5 und die Plattenfassade 4 übergreift.
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In 9 ist eine weitere alternative Ausführungsform gezeigt, bei der die jeweilige Komponente 12 gleichzeitig mit zwei Hauswandverankerungen 6 in Eingriff steht, die zu diesem Zweck vertikal übereinander an der Hauswand 2 angeordnet sind. Durch eine entsprechende auskragende Formgebung dieser Komponente 12, kann diese ebenfalls zur Unterstützung einer Planke 36 oder Platte 36 verwendet werden, beispielsweise um einen Laufweg realisieren. Damit lässt sich auch mithilfe der vorstehend mit Bezug auf 1 erwähnten kurzen Anker 7 eine als Brüstung bzw. als Gerüst ausgestaltete Absturzsicherung 3 an der Hauswand 2 anbringen.
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Die hier zum Einsatz kommende Hauswandverankerung 6 arbeitet wie vorstehend beschrieben mit einem hauswandseitigen Hohlraum 15, mit einer hauswandseitigen Verankerungsöffnung 14 und mit einem hauswandseitigen Öffnungsrand 17. Gemäß 2 kann bei einer einfachen Ausführungsform der Hohlraum 15 durch eine in der Hauswand 2 ausgesparte Ausnehmung 40 gebildet sein. Die Verankerungsöffnung 14 und der Öffnungsrand 17 können dann rein exemplarisch an einer Verankerungsplatte 41 ausgebildet sein, die auf geeignete Weise fest mit der Hauswand 2 verbunden ist dabei so positioniert ist, dass sie die Aussparung 40 verschließt, sodass sich der Hohlraum 15 ausbildet, wobei die Verankerungsöffnung 14 zu diesem Hohlraum 15 offen ist.
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Bevorzugt ist jedoch die nachfolgend anhand der 3 bis 10 näher erläuterte Ausführungsform, bei der die Hauswandverankerung 6 mit einem geraden Verankerungsrohr 42 ausgestattet ist, das im montierten Zustand der Hauswandverankerung 6 parallel zur Ankerhöhenrichtung Z verlaufend an oder in einer Wandaußenseite 43 der Hauswand 2 fest mit der Hauswand 2 verbunden ist. Dieses Verankerungsrohr 42 weist den Hohlraum 15, die von der Wandaußenseite 43 zugängliche Verankerungsöffnung 14, die den Hohlraum 15 mit der Wandaußenseite 43 verbindet, und den Öffnungsrand 17 auf, der die Verankerungsöffnung 14 begrenzt. Dieses Verankerungsrohr 42 kann nun auf geeignete Weise für die Anbringung der Absturzsicherung 3 an der jeweiligen Hauswand 2 befestigt werden. Bevorzugt ist dabei eine Konfiguration, bei der das Verankerungsrohr 42 dauerhaft an der Hauswand 2 verbleibt, sodass die Absturzsicherung 3 auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder einfach an der Hauswand 2 befestigt werden kann, beispielsweise für Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Beispielsweise kann je ein solches Verankerungsrohr 42 entlang der Hauswand 2 in regelmäßigen Abständen an der Hauswand 2 befestigt sein. Dabei ist eine auf die Wandaußenseite 43 aufbauende Montage ebenso denkbar wie eine in der Wandaußenseite 43 versenkte Montage. Sofern wie in 1 das Gebäude 1 eine Attika 38 aufweist, kann es zweckmäßig sein, das jeweilige Verankerungsrohr 42 im Bereich der Attika 38 in oder an der Hauswand 2 zu befestigen.
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Sofern das Gebäude 1 wie in 10 angedeutet zumindest an einer Hauswand 2 eine Plattenfassade 4 aufweist, lässt sich das jeweilige Verankerungsrohr 42 in diese Plattenfassade 4 integrieren. Die Plattenfassade 4 weist gemäß 10 mehrere Plattenträger 44 auf, die einer Wandaußenseite 43 so befestigt werden, dass sie vertikal verlaufen. Ferner umfasst die Plattenfassade 4 mehrere Platten 45, die an den Plattenträgern 44 befestigt sind. In diese Plattenträger 44, die in der Regel durch hohle Profilkörper gebildet sind, können die Verankerungsrohre 42 integriert werden. Hierdurch kann zumindest ein Abschnitt des jeweiligen Plattenträgers 44 als Verankerungsrohr 42 ausgestaltet werden. Der als Verankerungsrohr 42 ausgestaltete Plattenträgerabschnitt ist in den Figuren mit 46 bezeichnet und kann sich insbesondere in einem oberen Endabschnitt des jeweiligen Plattenträgers 44 befinden, welcher der Attika 38 zugeordnet ist. Zur Realisierung einer Flachdachsicherung können mehrere Plattenträger 44 im oberen Endabschnitt den als Verankerungsrohr 42 ausgestalteten Plattenträgerabschnitt 46 aufweisen. Um dagegen unterhalb der des oberen Endes der jeweiligen Hauswand 2 und oberhalb eines Bodens 47, von dem sich die jeweilige Seitenwand 2 des Gebäudes 1 erhebt, eine Absturzsicherung 3, zum Beispiel in Form einer Brüstung oder in Form eines Gerüsts einfach montieren zu können, können die Plattenträger 44 entlang ihrer vertikalen Erstreckung wenigstens einen, vorzugsweise mehrere, als Verankerungsrohr 42 ausgestaltete Plattenträgerabschnitte 46 aufweisen, sodass am Gebäude 1 jederzeit ein Gerüst oder eine Brüstung angebracht werden kann, ohne dass hierzu die Plattenfassade 4 beschädigt werden muss.
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Bei einem Plattenträger 44, der als hohler Profilkörper realisiert ist, kann die Integration des jeweiligen Verankerungsrohrs 42 besonders einfach dadurch erfolgen, dass in den Plattenträger 44 an geeigneter Stelle die Verankerungsöffnung 14 eingebracht wird. Der Hohlraum 15 wird durch den Innenraum des hohlen Profilkörpers gebildet und der Öffnungsrand 17 wird durch das verbleibende Material des Plattenträgers 44 gebildet.
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Im Beispiel der 9 kann für die beiden in der Ankerhöhenrichtung Z untereinander angeordneten Anker 7 ein gemeinsames Verankerungsrohr 42 verwendet werden, das mit zwei Verankerungsöffnungen 14 ausgestattet ist, die voneinander beabstandet sind. Alternativ können in den durchgehenden Plattenträger 44 an den entsprechenden Stellen zwei Verankerungsöffnungen 14 eingebracht werden.