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DE102023207300A1 - Antriebsvorrichtung für ein Elektrofahrrad - Google Patents

Antriebsvorrichtung für ein Elektrofahrrad Download PDF

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DE102023207300A1
DE102023207300A1 DE102023207300.5A DE102023207300A DE102023207300A1 DE 102023207300 A1 DE102023207300 A1 DE 102023207300A1 DE 102023207300 A DE102023207300 A DE 102023207300A DE 102023207300 A1 DE102023207300 A1 DE 102023207300A1
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DE
Germany
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housing
drive device
cooling
stator
wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023207300.5A
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English (en)
Inventor
Wolfram Schock
Peter Kimmich
Benjamin Bertsch
Ulrich Vollmer
Tobias Landenberger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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    • H02K9/223Heat bridges
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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Antriebsvorrichtung, insbesondere Radnabenantriebsvorrichtung, für ein Elektrofahrrad (12a; 12b), mit einer Radachse (14a; 14b), mit einem Gehäuse (16a; 16b), insbesondere einem Topfgehäuse, welches zumindest eine drehbar auf der Radachse (14a; 14b) gelagerte Gehäuseteilschale (18a; 18b) aufweist, mit einem Rotor (22a; 22b) und mit einem drehfest mit der Radachse (14a; 14b) verbundenen Stator (20a; 20b).Es wird vorgeschlagen, dass die Antriebsvorrichtung eine Statorkühleinheit (24a; 24b) aufweist, welche eine drehfest mit der Radachse (14a; 14b) verbundene Kühlaußenwand (26a; 26b) aufweist, welche thermisch zumindest teilweise mit dem Stator (20a; 20b) gekoppelt ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Es ist bereits eine Antriebsvorrichtung, insbesondere Radnabenantriebsvorrichtung, für ein Elektrofahrrad, mit einer Radachse, mit einem Gehäuse, insbesondere einem Topfgehäuse, welches zumindest eine drehbar auf der Radachse gelagerte Gehäuseteilschale aufweist, mit einem drehfest mit der Radachse verbundenen Stator und mit einem drehfest mit der Gehäuseteilschale verbundenen Rotor, vorgeschlagen worden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Antriebsvorrichtung, insbesondere Radnabenantriebsvorrichtung, für ein Elektrofahrrad, mit einer Radachse, mit einem Gehäuse, insbesondere einem Topfgehäuse, welches zumindest eine drehbar auf der Radachse gelagerte Gehäuseteilschale aufweist, mit einem Rotor und mit einem drehfest mit der Radachse verbundenen Stator.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Antriebsvorrichtung eine Statorkühleinheit aufweist, welche eine drehfest mit der Radachse verbundene Kühlaußenwand aufweist, welche thermisch zumindest teilweise mit dem Stator gekoppelt ist.
  • Die Antriebsvorrichtung ist vorzugsweise von einer Radnabenantriebsvorrichtung gebildet. Die Antriebsvorrichtung ist dazu vorgesehen, an einer Radachse eines Elektrofahrrads angeordnet zu werden. Vorzugsweise bildet die Antriebsvorrichtung eine Radnabe eines Rads des Elektrofahrrads. Die Antriebsvorrichtung kann an einem Hinterrad oder an einem Vorderrad angeordnet werden. Vorzugsweise sind Speichen eines Rads des Elektrofahrrads direkt mit dem Gehäuse der Antriebvorrichtung verbunden. Die Antriebsvorrichtung dient insbesondere zu einem direkten Antrieb des Rads des Elektrofahrrads. Bevorzugt weist die Antriebsvorrichtung einen Elektromotor auf. Vorzugsweise bilden der Stator und der Rotor einen Elektromotor aus. Die Radachse ist vorzugsweise drehfest mit einem Rahmen des Elektrofahrrads verbunden, wobei zumindest ein Teil der Antriebsvorrichtung drehbar auf der Radachse gelagert ist. Die Radachse ist insbesondere koaxial zu der Drehachse des Rotors angeordnet. Vorzugsweise ist der Rotor drehbar auf der Radachse gelagert. Bevorzugt ist der Rotor ferner relativ zu der Gehäuseteilschale drehbar ausgebildet. Es wäre jedoch auch denkbar, dass der Rotor drehfest mit der Gehäuseteilschale verbunden ist.
  • Das Gehäuse ist insbesondere von einem Topfgehäuse gebildet. Das Gehäuse nimmt insbesondere zumindest den Stator und den Rotor der Antriebsvorrichtung auf. Vorzugsweise weist das Gehäuse Anbindungspunkte zu einer Verbindung mit Speichen eines Rads des Elektrofahrrads auf. Unter einem „Topfgehäuse“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Gehäuse mit einer kreiszylindrischen Grundform verstanden werden, welches aus zumindest zwei Gehäuseteilen besteht, insbesondere aus einer Topfgehäuseschale und einem Gehäusedeckel. Insbesondere bildet die Topfgehäuseschale eine Grundseite sowie eine Mandelfläche des zylindrischen Gehäuses aus, während der Gehäusedeckel eine weitere Grundseite des zylindrischen Gehäuses ausbildet. Unter einer „Gehäuseteilschale“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Gehäuseteil des Gehäuses verstanden werden, welches zumindest eine Gehäusehälfte des Gehäuses bildet. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine Topfgehäuseschale verstanden werden.
  • Unter einer „Statorkühleinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zu einer Kühlung des Stators vorgesehen ist. Vorzugsweise ist die Statorkühleinheit dazu vorgesehen, an dem Stator entstehende thermische Energie, insbesondere, Hitze abzuleiten und insbesondere an eine Umgebung abzugeben. Eine Kühlung kann dabei insbesondere passiv, wie insbesondere durch eine Wärmeübertragung aufgrund eines Temperaturunterschieds, oder aktiv, wie insbesondere über einen Kühlmittelstrom, erfolgen.
  • Vorzugsweise ist die Statorkühleinheit direkt thermisch mit zumindest einem Bauteil des Stators, insbesondere einem Käfig, einem Kern und/oder einem Blechpaket, gekoppelt. Die Kühlaußenwand der Statorkühleinheit bildet insbesondere zumindest teilweise eine Außenwand der Antriebsvorrichtung. Vorzugsweise ist die Kühlaußenwand der Statorkühleinheit an einer Stirnseite der Antriebsvorrichtung angeordnet und in zumindest einer Richtung parallel zu der Drehachse der Antriebsvorrichtung zumindest zu einem Großteil überdeckungsfrei gegenüber einer Umgebung ausgebildet. Vorzugsweise ist zumindest ein Großteil der außenliegenden Stirnseite der Kühlaußenwand von Bauteilen der Antriebvorrichtung überdeckungsfrei. Bevorzugt ist zumindest 50%, vorzugsweise zumindest 60% und besonders bevorzugt zumindest 70% einer außenliegenden, dem Stator angewandten Stirnfläche von Bauteilen der Antriebvorrichtung überdeckungsfrei. Vorzugsweise ist die Kühlaußenwand thermisch zumindest teilweise mit dem Stator gekoppelt. Die thermische Kopplung kann dabei sowohl direkt als auch indirekt, wie beispielsweise über Wärmeübertragungselemente, erfolgen. Die Kühlaußenwand weist vorzugsweise Kühlrippen oder dergleichen auf. Vorzugsweise besteht die Kühlaußenwand aus einem Material mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit, insbesondere einer Wärmeleitfähigkeit λ von mehr als 100 W/(m-K), vorzugsweise mehr als 150 W/(m·K) und besonders bevorzugt mehr als 200 W/(m·K).
  • Unter „vorgesehen“ soll insbesondere speziell programmiert, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Darunter, dass ein Objekt zu einer bestimmten Funktion vorgesehen ist, soll insbesondere verstanden werden, dass das Objekt diese bestimmte Funktion in zumindest einem Anwendungs- und/oder Betriebszustand erfüllt und/oder ausführt.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Antriebsvorrichtung kann eine vorteilhaft zuverlässige Kühlung des Stators erreicht werden. Eine entstehende Wärme an dem Stator kann zuverlässig über die Kühlaußenwand abgeführt werden. Es kann insbesondere ein Temperaturstau in dem Gehäuse der Antriebvorrichtung vermieden werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass das Gehäuse zumindest einen drehfest mit der Radachse verbundenen Gehäusedeckel aufweist, welcher einstückig mit der Kühlaußenwand ausgebildet ist. Vorzugsweise bildet die Kühlaußenwand den Gehäusedeckel aus. Vorzugsweise bildet der Gehäusedeckel entlang der Drehachse des Rotors insbesondere eine stirnseitige Abdeckung des Gehäuses. Bevorzugt ist das Gehäuse zumindest im Wesentlichen kreiszylinderförmig, wobei der Gehäusedeckel insbesondere eine Grundseite des Zylinders ausbildet. Der Gehäusedeckel und die Kühlaußenwand sind insbesondere stehend und daher drehfest mit dem Stator ausgebildet. Bevorzugt ist der Gehäusedeckel koaxial zu der Radachse angeordnet. Unter „einstückig“ soll insbesondere zumindest stoffschlüssig verbunden verstanden werden, beispielsweise durch einen Schweißprozess, einen Klebeprozess, einen Anspritzprozess und/oder einen anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Prozess, und/oder vorteilhaft in einem Stück geformt verstanden werden, wie beispielsweise durch eine Herstellung aus einem Guss und/oder durch eine Herstellung in einem Ein- oder Mehrkomponentenspritzverfahren und vorteilhaft aus einem einzelnen Rohling. Dadurch kann insbesondere eine Anzahl an Bauteilen gering gehalten werden. Ferner kann insbesondere eine direkte Wärmeabfuhr an eine Umgebung über ein Teil des Gehäuses gewährleistet werden. Es kann insbesondere ein Temperaturstau in dem Gehäuse der Antriebvorrichtung vermieden werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Antriebsvorrichtung zumindest eine Bremsscheibe aufweist, welche drehfest mit der Gehäuseteilschale verbunden ist. Die Bremsscheibe bildet insbesondere ein Teil eines Scheibenbremssystems des Elektrofahrrads. Vorzugsweise ist die Bremsscheibe zu einem direkten Abbremsen des Rotors und/oder der Gehäuseteilschale, insbesondere des von dem Rotor angetriebenen Rads, vorgesehen. Die Bremsscheibe ist insbesondere koaxial zu der Radachse und der Drehachse des Rotors angeordnet. Die Bremsscheibe ist insbesondere auf einer Seite der Radachse angeordnet, auf welcher auch die Kühlaußenwand angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Bremsscheibe auf der Radachse neben der Kühlaußenwand angeordnet. Die Bremsscheibe weist insbesondere einen äußern Bremsring auf, welcher bei einem Bremsvorgang dazu vorgesehen ist, direkt mit einem Bremsbelag des Scheibenbremssystems zusammenzuwirken. Zusätzlich kann die Bremsscheibe einen inneren Befestigungsring sowie Verbindungsstreben aufweisen, welche den inneren Befestigungsring mit einem äußeren Bremsring verbinden. Die Verbindungsstreben bilden insbesondere einen Spider aus. Es wäre auch denkbar, dass auf den inneren Befestigungsring sowie Verbindungsstreben verzichtet wird. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft kompakte und hochintegrierte Antriebsvorrichtung bereitgestellt werden. Es kann insbesondere eine vorteilhafte Anbindung der Bremsscheibe erreicht werden.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Antriebsvorrichtung ein Übertragungselement aufweist, welches die Kühlaußenwand der Statorkühleinheit zumindest teilweise übergreift und die Bremsscheibe mit der Gehäuseteilschale verbindet. Das Übertragungselement ist insbesondere koaxial zu der Radachse und der Drehachse des Rotors angeordnet. Das Übertragungselement ist insbesondere auf einer Seite der Radachse angeordnet, auf welcher auch die Kühlaußenwand angeordnet ist. Vorzugsweise ist das Übertragungselement auf der Radachse zwischen der Bremsscheibe und der Kühlaußenwand angeordnet. Vorzugsweise ist das Übertragungselement dazu vorgesehen, ein Bremsmoment von der Bremsscheibe auf die Gehäuseteilschale zu übertragen. Bevorzugt ist das Übertragungselement derart ausgebildet, dass das Übertragungselement die Kühlaußenwand übergreift, wobei ein Großteil der Kühlaußenwand unüberdeckt bleibt. Vorzugsweise weist das Übertragungselement zumindest eine Ausnehmung, insbesondere zumindest zwei Ausnehmungen, auf, über welche die Kühlaußenwand überdeckungsfrei gegenüber einer Umgebung ausgebildet ist. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Anbindung der Bremsscheibe erreicht werden.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass das Übertragungselement zumindest einen Innenring zu einer Anbindung der Bremsscheibe, zumindest einen Außenring zu einer Anbindung der Gehäuseteilschale und zumindest drei Verbindungsstreben aufweist, welche den Innenring mit dem Außenring verbinden. Vorzugsweise sind zwischen den Verbindungsstreben in Umfangsrichtung Ausnehmungen angeordnet, über welche die Kühlaußenwand teilweise überdeckungsfrei gegenüber einer Umgebung ausgebildet ist. Bevorzugt bildet der Innenring einen Innendurchmesser des Übertragungselements aus, während der Außenring einen Außendurchmesser definiert. Die Verbindungsstreben sind insbesondere radial zwischen dem Innenring und dem Außenring angeordnet. Die Verbindungsstreben bilden insbesondere einen Spider aus. Vorzugsweise weist die Bremsscheibe ebenfalls einen Spider auf, welcher zu Ausnehmungen in der Bremsscheibe und damit zu einer Überdeckungsfreiheit der Kühlaußenwand führt. Es wäre insbesondere denkbar, dass die Verbindungsstreben derart geformt sind, dass eine Luftverwirbelung und/oder eine Luftanströmung an der Kühlaußenwand verstärkt wird und damit eine Kühlwirkung der Kühlaußenwand verstärkt wird. Insbesondere können die Verbindungsstreben Luftverwirbelung erzeugen, was zusätzliche Belüftung und Kühlung im Bereich des feststehenden Teils des Gehäuses ermöglicht. Vorzugsweise weist das Übertragungselement in einer Draufsicht senkrecht zu der Radachse eine kreisförmige Außenkontur auf. Vorzugsweise weist das Übertragungselement mehrere Ausnehmungen auf, welche sich parallel zu der Radachse durch das Übertragungselement erstrecken, wobei in einer Draufsicht senkrecht zu der Radachse zumindest 30%, vorzugsweise zumindest 40% und besonders bevorzugt zumindest 50% einer Kreisfläche, welche von der Außenkontur des Übertragungselements begrenzt ist, von Ausnehmungen gebildet ist. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Anbindung der Bremsscheibe erreicht werden, ohne dass eine zu starke Überdeckung der Kühlaußenwand erfolgt. Ferner können insbesondere herkömmliche Bremsscheiben verwendet werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Bremsscheibe direkt drehfest mit der Gehäuseteilschale verbunden ist. Vorzugsweise ist die Bremsscheibe radial zumindest im Wesentlichen außerhalb der Kühlaußenwand angeordnet. Bevorzugt ist die Bremsscheibe frei von einem Spider, wobei die Bremsscheibe direkt an einem Außenring mit der Gehäuseteilschale verbunden ist. Vorzugsweise weist die Bremsscheibe lediglich einen äußeren Bremsring auf, welcher direkt mit der Gehäuseteilschale verbunden ist. Vorzugsweise weist die Bremsscheibe eine zentrale Ausnehmung auf, deren Durchmesser größer gleich einem Durchmesser der Kühlaußenwand ist. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Anbindung der Bremsscheibe erreicht werden. Es kann insbesondere auf ein zusätzliches Übertragungselement verzichtet werden. Durch die Fixierung sehr weit außen werden die Bremskräfte vorteilhaft und mit wenig Drehmoment auf das Gehäuse übertragen.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Statorkühleinheit zumindest ein Wärmeübertragungselement aufweist, welches zwischen dem Stator und der Kühlaußenwand angeordnet ist und dazu vorgesehen ist, thermische Energie von dem Stator auf die Kühlaußenwand zu übertragen. Vorzugsweise ist das Wärmeübertragungselement von einem Kühlkörper gebildet, welcher thermisch leitend, wie beispielsweise mittels eines thermischen Klebstoffs, insbesondere einem Wärmeleitklebstoff, mit dem Stator verbunden ist. Das Wärmeübertragungselement ist insbesondere von einem Aluminium-Kühlkörper mit Kühlrippen gebildet. Es wäre jedoch auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung des Wärmeübertragungselements denkbar. Unter einem „Wärmeübertragungselement“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, welches dazu vorgesehen ist, thermische Energie, insbesondere Wärme, von dem Stator und/oder aus einer Umgebung des Stators an die Kühlaußenwand zu übertragen. Vorzugsweise weist das Wärmeübertragungselement dazu eine hohe Wärmeleitfähigkeit auf, insbesondere eine Wärmeleitfähigkeit λ von mehr als 100 W/(m-K), vorzugsweise mehr als 150 W/(m-K) und besonders bevorzugt mehr als 200 W/(m·K). Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft zuverlässige Kühlung des Stators erreicht werden. Eine entstehende Wärme an dem Stator kann zuverlässig über die Kühlaußenwand übertragen und abgeführt werden. Es kann insbesondere ein Temperaturstau in dem Gehäuse der Antriebsvorrichtung vermieden werden. Bei einer Ausgestaltung des Wärmeleitelements mit Kühlrippen kann ferner eine vorteilhafte Wärmeübertragung von einer Umgebungsluft des Stators erfolgen.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Statorkühleinheit ein Kühlelement mit einer Kühlfläche aufweist, welche die Kühlaußenwand der Statorkühleinheit zumindest teilweise übergreift und außerhalb des Gehäuses angeordnet ist. Das Kühlelement ist nach Art eines Kühlblechs ausgebildet. Das Kühlelement ist zumindest mit dem Stator thermisch gekoppelt. Die thermische Kopplung des Kühlelements mit dem Stator kann direkt oder indirekt erfolgen. Das Kühlelement kann auch mit dem Wärmeübertragungselement thermisch gekoppelt sein. Das Kühlelement kann ferner mit der Kühlaußenwand thermisch gekoppelt sein. Das Kühlelement ist dabei indirekt mit dem Stator thermisch gekoppelt. Das Kühlelement kann insbesondere mit der Kühlaußenwand mechanisch verbunden sein. Zum Beispiel kann das Kühlelement mittels Schrauben an der Kühlaußenwand befestigt sein. Insbesondere weist das Kühlelement eine Verbindungseinheit auf, welche die Kühlfläche thermisch mit dem Stator koppelt. Die Verbindungseinheit ist insbesondere dazu ausgebildet, die Kühlfläche direkt mit der Kühlaußenwand thermisch zu koppeln. Die Verbindungseinheit kann ferner dazu ausgebildet sein, eine mechanische Befestigung mit der Kühlaußenwand zu ermöglichen. Das Kühlelement erhöht die Kühlwirkung der Statorkühleinheit, indem die Kühlfläche außerhalb des Gehäuses angeordnet ist und eine vergleichsweise große, außerhalb des Gehäuses liegende Fläche zur Wärmeübertragung bereitstellt. Die Kühlfläche kann ferner zusätzlich mit Kühlrippen versehen sein. Die Kühlfläche ist vorzugsweise eine kreisrunde Fläche. Ein Durchmesser der Kühlfläche kann kleiner sein als ein Durchmesser der Kühlaußenwand, so dass die Kühlfläche die Kühlaußenwand zumindest teilweise übergreift. Der Durchmesser der Kühlfläche kann alternativ auch im Wesentlichen gleich groß wie der Durchmesser der Kühlaußenwand sein oder größer als der Durchmesser der Kühlaußenwand sein. Dabei übergreift die Kühlfläche die Kühlaußenwand. Die Kühlfläche ist im Wesentlichen senkrecht zu der Radachse angeordnet. Dabei ist insbesondere eine Haupterstreckung der Kühlfläche im Wesentlichen senkrecht zu der Radachse angeordnet. Dies erlaubt es, eine große Kühlfläche vorzusehen bei gleichzeitig geringer axialer Baulänge der Antriebsvorrichtung.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Antriebsvorrichtung zumindest ein Getriebe aufweist, welches auf einer der Kühlaußenwand abgewandten Seite des Stators angeordnet ist. Vorzugsweise ist das Getriebe in dem Gehäuse angeordnet. Bevorzugt ist das Getriebe von einem Planetengetriebe gebildet. Unter einem „Planetengetriebe“ soll insbesondere ein Getriebe verstanden werden, das wenigstens ein mit einem Planetenträger verbundenes Planetenrad aufweist, das in radiale Richtung nach außen mit einem Hohlrad und in radialer Richtung nach innen mit einem Sonnenrad gekoppelt ist. Bevorzugt weist das Getriebe genau einen Planetenradsatz auf. Unter einem „Planetenradsatz“ soll dabei insbesondere eine Einheit mit einem Sonnenrad, einem Hohlrad und mit zumindest einem, von einem Planetenradträger auf einer Kreisbahn um das Sonnenrad geführten Planetenrad verstanden werden. Vorteilhafterweise weist der Planetenradsatz genau ein Standübersetzungsverhältnis auf. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft kompakte und hochintegrierte Antriebsvorrichtung bereitgestellt werden. Ferner kann vorteilhaft eine Wärmeentwicklung von dem Stator von dem Getriebe weggeführt werden.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass die Gehäuseteilschale von einer Topfgehäuseschale gebildet ist, welche zu einer axialen Stirnseite hin geöffnet ist, wobei die axiale Stirnseite der Gehäuseteilschale von dem Gehäusedeckel abgedeckt ist.
  • Vorzugsweise bildet der Gehäusedeckel entlang der Drehachse des Rotors insbesondere eine stirnseitige Abdeckung des Gehäuses. Bevorzugt ist das Gehäuse zumindest im Wesentlichen kreiszylinderförmig, wobei der Gehäusedeckel insbesondere eine Grundseite des Zylinders ausbildet. Insbesondere bildet die Topfgehäuseschale eine Grundseite sowie eine Mantelfläche des zylindrischen Gehäuses aus, während der Gehäusedeckel eine weitere Grundseite des zylindrischen Gehäuses ausbildet. Vorzugsweise sind die Gehäuseteilschale und der Gehäusedeckel über ein Lager, insbesondere ein Kugellager, miteinander verbunden, über welches die Gehäuseteilschale drehbar an dem Gehäusedeckel gelagert ist. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Ausbildung des Gehäuses bereitgestellt werden. Es können insbesondere drehende und stehende Gehäuseteile bereitgestellt werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass in radialer Richtung zwischen dem Gehäusedeckel und der Gehäuseteilschale ein Lager angeordnet ist. Das Lager ist insbesondere von einem großen Wälzlager, insbesondere einem Kugellager, gebildet. Vorzugsweise sind die Gehäuseteilschale und der Gehäusedeckel über das Lager miteinander verbunden, wobei die Gehäuseteilschale über das Lager drehbar an dem Gehäusedeckel gelagert ist. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Ausbildung des Gehäuses bereitgestellt werden. Es können insbesondere drehende und stehende Gehäuseteile bereitgestellt werden.
  • Des Weiteren geht die Erfindung aus von einem Elektrofahrrad mit der Antriebsvorrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung sowie das Elektrofahrrad sollen hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere können die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung sowie das Elektrofahrrad zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen. Zudem sollen bei den in dieser Offenbarung angegebenen Wertebereichen auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als offenbart und als beliebig einsetzbar gelten.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1 ein Elektrofahrrad mit einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung in einer schematischen Seitenansicht,
    • 2 die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung mit einem Gehäuse, mit einer Bremsscheibe und mit einem Übertragungselement in einer schematischen Darstellung,
    • 3 die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung mit dem Gehäuse und mit dem Übertragungselement in einer schematischen Darstellung mit demontierter Bremsscheibe,
    • 4 die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung mit dem Gehäuse mit der Bremsscheibe, mit dem Übertragungselement, mit einem Stator, mit einem Rotor und mit einer Statorkühleinheit in einer schematischen Schnittdarstellung,
    • 5 eine alternative erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung mit einem Gehäuse mit einer Bremsscheibe, mit einem Stator, mit einem Rotor und mit einer Statorkühleinheit in einer schematischen Schnittdarstellung Und
    • 6 eine weitere alternative erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung mit dem Gehäuse mit der Bremsscheibe, mit dem Übertragungselement, mit einem Stator, mit einem Rotor und mit einer Statorkühleinheit in einer schematischen Schnittdarstellung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt ein Elektrofahrrad 12a. Das Elektrofahrrad 12a weist einen Rahmen 46a auf. Ferner umfasst das Elektrofahrrad 12a eine Gabel 52a und einen Lenker 54a. Des Weiteren umfasst das Elektrofahrrad 12a ein an der Gabel 52a gelagertes Vorderrad 48a und ein an dem Rahmen 46a gelagertes Hinterrad 50a. Das Elektrofahrrad 12a umfasst ferner eine an dem Rahmen 46a angeordnete Kurbelgarnitur 56a, welche über einen Kettentrieb 58a mit dem Hinterrad 50a wirkverbunden ist. Der Kettentrieb 58a umfasst zumindest ein mit der Kurbelgarnitur 56a verbundenes Antriebszahnrad, zumindest ein mit dem Hinterrad 50a verbundenes Abtriebszahnrad und eine Kette 60a, welche das Antriebszahnrad und das Abtriebszahnrad miteinander verbindet.
  • Das Elektrofahrrad 12a weist eine Antriebsvorrichtung 10a auf. Die Antriebsvorrichtung 10a ist von einer Radnabenantriebsvorrichtung gebildet. Die Antriebsvorrichtung 10a ist von einem Hubmotor gebildet. Die Antriebsvorrichtung 10a ist an dem Hinterrad 50a angeordnet. Die Antriebsvorrichtung 10a ist in der Radnabe des Hinterrads 50a angeordnet. Ferner weist die Antriebsvorrichtung 10a eine Radachse 14a auf. Die Radachse 14a bildet eine Radachse 14a des Hinterrads 50a. Die Radachse 14a ist zu einer drehfesten Verbindung mit dem Rahmen 46a des Elektrofahrrads 12a vorgesehen. Die Radachse 14a ist koaxial zu einer Drehachse 62a des Hinterrads 50a angeordnet.
  • Ferner weist die Antriebsvorrichtung 10a ein Gehäuse 16a auf. Das Gehäuse 16a ist von einem Hubgehäuse gebildet. Das Gehäuse 16a ist von einem Topfgehäuse gebildet. Es wäre jedoch auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausbildung des Gehäuses 16a denkbar. Das Gehäuse 16a weist eine drehbar auf der Radachse 14a gelagerte Gehäuseteilschale 18a auf. Die Gehäuseteilschale 18a weist eine hohlzylindrische Grundform auf, welche entlang der Drehachse 62a eine geöffnete und eine im Wesentlichen geschlossene Grundseite auf. Die Gehäuseteilschale 18a ist von einer Topfgehäuseschale gebildet, welche zu einer axialen Stirnseite hin geöffnet ist. Die geschlossene Grundseite ist von einer kreisförmigen Gehäusewand 66a der Gehäuseteilschale 18a gebildet. An der Gehäusewand 66a der Gehäuseteilschale 18a ist koaxial zu der Drehachse 62a ein Gewindefortsatz 68a angeordnet. Der Gewindefortsatz 68a dient zu einer Anbindung des Kettentriebs 58a, insbesondere des zumindest einen Abtriebszahnrads des Kettentriebs 58a. Die Gehäuseteilschale 18a ist über ein Wälzlager 64a drehbar auf der Radachse 14a gelagert. Das Wälzlager 64a ist beispielhaft von einem Kugellager gebildet. Das Wälzlager 64a ist radial innerhalb des Gewindefortsatzes 68a an dem Gewindefortsatz 68a angeordnet. Auf einem zylindrischen Außenumfang der Gehäuseteilschale 18a sind ferner mehrere Fixierpunkte 70a zu einer Anbindung von Speichen 72a des Hinterrads 50a angeordnet. Die Fixierpunkte 70a sind einstückig mit der Gehäuseteilschale 18a ausgebildet.
  • Des Weiteren weist das Gehäuse 16a einen drehfest mit der Radachse 14a verbundenen Gehäusedeckel 28a auf. Der Gehäusedeckel 28a ist von einer kreisförmigen Gehäusewand gebildet, welcher auf einer der Gehäusewand 66a gegenüberliegenden Seite angeordnet ist. Der Gehäusedeckel 28a ist auf einer dem Wälzlager 64a gegenüberliegenden Ende der Radachse 14a fest mit der Radachse 14a verbunden. Der Gehäusedeckel 28a ist tellerförmig. Die axiale Stirnseite der Gehäuseteilschale 18a ist von dem Gehäusedeckel 28a abgedeckt. Die geöffnete Grundseite der Gehäuseteilschale 18a ist von dem Gehäusedeckel 28a abgedeckt.
  • In radialer Richtung zwischen dem Gehäusedeckel 28a und der Gehäuseteilschale 18a ist ein Lager 44a angeordnet. Das Lager 44a ist von einem Kugellager gebildet. Die Gehäuseteilschale 18a weist auf einer der Gehäusewand 66a abgewandten Seite einen eingeschraubten Ring 92a auf, welcher radial nach innen ragt. Das Lager 44a stützt sich mit einem Außenring an dem Ring 92a der Gehäuseteilschale 18a ab. Ferner stützt sich das Lager 44a mit einem Innenring direkt an dem Gehäusedeckel 28a ab.
  • Des Weiteren weist die Antriebsvorrichtung 10a einen Elektromotor 74a auf. Die Antriebsvorrichtung 10a weist einen drehfest mit der Radachse 14a verbundenen Stator 20a und einen drehbar auf der Radachse 14a gelagerten Rotor 22a auf. Der Stator 20a und der Rotor 22a bilden den Elektromotor 74a aus. Der Stator 20a ist auf einem Statorträger 76a angeordnet, welcher drehfest mit der Radachse 14a verbunden ist. Der Rotor 22a ist auf einem Rotorträger 78a angeordnet, welcher über zwei Wälzlager 80a, 82a drehbar auf der Radachse 14a gelagert ist. Der Rotorträger 78a umgreift den Stator 20a und den Statorträger 76a teilweise. Der Rotorträger 78a ist entlang der Drehachse 62a auf einer der Gehäusewand 66a zugewandten Seite des Stators 20a angeordnet. Der Elektromotor 74a ist auf einer der Gehäusewand 66a abgewandten Seite in der Gehäuseteilschale 18a angeordnet.
  • Die Antriebsvorrichtung 10a weist ferner ein Getriebe 42a auf, welches auf einer einer Kühlaußenwand 26a abgewandten Seite des Stators 20a angeordnet ist. Das Getriebe 42a ist entlang der Drehachse 62a zwischen dem Elektromotor 74a und der Gehäusewand 66a der Gehäuseteilschale 18a angeordnet. Das Getriebe 42a ist in dem Gehäuse 16a angeordnet. Das Getriebe 42a ist von einem Planetengetriebe gebildet. Es wäre jedoch auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung des Getriebes 42a denkbar. Das Getriebe 42a weist genau einen Planetenradsatz auf. Das Getriebe 42a umfasst ein Sonnenrad 84a, ein Hohlrad 86a und mehrere, von einem Planetenradträger 88a auf einer Kreisbahn um das Sonnenrad 84a geführte Planetenräder 90a. Das Sonnenrad 84a ist permanent drehfest mit dem Rotor 22a, insbesondere dem Rotorträger 78a, verbunden. Ferner ist das Hohlrad 86a permanent drehfest mit der Gehäuseteilschale 18a verbunden. Das Getriebe 42a ist dazu vorgesehen, eine Drehbewegung des Rotors 22a auf das Hinterrad 50a zu übersetzen, insbesondere zu untersetzen.
  • Die Antriebsvorrichtung 10a weist des Weiteren eine Statorkühleinheit 24a auf. Die Statorkühleinheit 24a weist die drehfest mit der Radachse 14a verbundene Kühlaußenwand 26a auf, welche thermisch zumindest teilweise mit dem Stator 20a gekoppelt ist. Die Kühlaußenwand 26a der Statorkühleinheit 24a bildet zumindest teilweise eine Außenwand der Antriebsvorrichtung 10a. Die Kühlaußenwand 26a der Statorkühleinheit 24a ist an einer Stirnseite der Antriebsvorrichtung 10a angeordnet und in zumindest einer Richtung parallel zu der Drehachse 62a der Antriebsvorrichtung 10a zumindest zu einem Großteil überdeckungsfrei gegenüber einer Umgebung ausgebildet. Ein Großteil der außenliegenden Stirnseite der Kühlaußenwand 26a ist von Bauteilen der Antriebsvorrichtung 10a überdeckungsfrei. Der Gehäusedeckel 28a ist einstückig mit der Kühlaußenwand 26a ausgebildet. Die Kühlaußenwand 26a bildet den Gehäusedeckel 28a aus. Die Kühlaußenwand 26a besteht vorzugsweise aus einem Material mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit, insbesondere einer Wärmeleitfähigkeit λ von mehr als 100 W/(m·K), vorzugsweise mehr als 150 W/(m·K) und besonders bevorzugt mehr als 200 W/(m·K) auf (4). Ferner weist die Kühlaußenwand 26a auf einer Außenseite nicht weiter dargestellte Kühlrippen auf.
  • Ferner weist die Statorkühleinheit 24a ein Wärmeübertragungselement 40a auf, welches zwischen dem Stator 20a und der Kühlaußenwand 26a angeordnet ist und dazu vorgesehen ist, thermische Energie von dem Stator 20a auf die Kühlaußenwand 26a zu übertragen. Das Wärmeübertragungselement 40a ist von einem Kühlkörper gebildet, welcher thermisch leitend, wie beispielsweise mittels eines thermischen Klebstoffs, insbesondere einem Wärmeleitklebstoff, direkt mit dem Stator 20a verbunden ist. Das Wärmeübertragungselement 40a ist von einem Aluminium-Kühlkörper gebildet. Es wäre jedoch auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung des Wärmeübertragungselements 40a denkbar. Das Wärmeübertragungselement 40a weist eine hohe Wärmeleitfähigkeit auf, insbesondere eine Wärmeleitfähigkeit λ von mehr als 100 W/(m·K), vorzugsweise mehr als 150 W/(m·K) und besonders bevorzugt mehr als 200 W/(m-K) (4).
  • Die Antriebsvorrichtung 10a weist ferner eine Bremsscheibe 30a auf, welche drehfest mit der Gehäuseteilschale 18a verbunden ist. Die Bremsscheibe 30a bildet ein Teil eines Scheibenbremssystems des Elektrofahrrads 12a. Die Bremsscheibe 30a ist zu einem direkten Abbremsen des Hinterrads 50a vorgesehen. Die Bremsscheibe 30a ist koaxial zu der Radachse 14a und der Drehachse 62a angeordnet. Die Bremsscheibe 30a ist auf einer Seite der Radachse 14a angeordnet, auf welcher auch die Kühlaußenwand 26a angeordnet ist. Ferner ist die Bremsscheibe 30a auf der Radachse 14a auf einer der Gehäusewand 66a abgewandten Seite der Kühlaußenwand 26a neben der Kühlaußenwand 26a angeordnet. Die Bremsscheibe 30a weist einen äußeren Bremsring 94a auf, welcher bei einem Bremsvorgang dazu vorgesehen ist, direkt mit einem Bremsbelag des Scheibenbremssystems zusammenzuwirken. Zusätzlich weist die Bremsscheibe 30a einen inneren Befestigungsring 96a sowie Verbindungsstreben 98a auf, welche den inneren Befestigungsring 96a mit dem äußeren Bremsring 94a verbinden. Die Verbindungsstreben 98a bilden einen Spider aus (2).
  • Die Antriebsvorrichtung 10a weist des Weiteren ein Übertragungselement 32a auf, welches die Kühlaußenwand 26a der Statorkühleinheit 24a zumindest teilweise übergreift und die Bremsscheibe 30a mit der Gehäuseteilschale 18a verbindet.
  • Das Übertragungselement 32a ist koaxial zu der Radachse 14a und der Drehachse 62a des Rotors 22a angeordnet. Das Übertragungselement 32a ist auf der Radachse 14a zwischen der Bremsscheibe 30a und der Kühlaußenwand 26a angeordnet. Das Übertragungselement 32a ist dazu vorgesehen, ein Bremsmoment von der Bremsscheibe 30a auf die Gehäuseteilschale 18a zu übertragen. Das Übertragungselement 32a ist derart ausgebildet, dass das Übertragungselement 32a die Kühlaußenwand 26a übergreift, wobei ein Großteil der Kühlaußenwand 26a unüberdeckt bleibt. Das Übertragungselement 32a weist einen Innenring 34a zu einer Anbindung der Bremsscheibe 30a, zumindest einen Außenring 36a zu einer Anbindung der Gehäuseteilschale 18a und zumindest drei Verbindungsstreben 38a auf, welche den Innenring 34a mit dem Außenring 36a verbinden. Zwischen den Verbindungsstreben 38a sind in Umfangsrichtung Ausnehmungen angeordnet, über welche die Kühlaußenwand 26a teilweise überdeckungsfrei gegenüber einer Umgebung ausgebildet ist. Der Innenring 34a bildet einen Innendurchmesser des Übertragungselements 32a aus, während der Außenring 36a einen Außendurchmesser definiert. Die Verbindungsstreben 38a sind radial zwischen dem Innenring 34a und dem Außenring 36a angeordnet. Die Verbindungsstreben 38a bilden einen Spider aus (3).
  • Die Bremsscheibe 30a ist mit dem Befestigungsring 96a mit dem Innenring 34a des Übertragungselements 32a verschraubt. Das Übertragungselement 32a weist dazu insbesondere eine standardisierte Anbindung, wie insbesondere eine 6-Loch-Anbindung (IS2000), auf. Ferner ist das Übertragungselement 32a mit dem Außenring 36a mit dem Ring 92a der Gehäuseteilschale 18a verschraubt. Eine Befestigung erfolgt hier beispielsweise mittels 8 Schrauben (3 und 4).
  • In der 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen und die Zeichnungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleich bezeichneter Bauteile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der 1 bis 4, verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den 1 bis 4 nachgestellt. In dem Ausführungsbeispiel der 5 ist der Buchstabe a durch den Buchstaben b ersetzt.
  • 5 zeigt eine Antriebsvorrichtung 10b. Die Antriebsvorrichtung 10b ist von einer Radnabenantriebsvorrichtung gebildet.
  • Ferner weist die Antriebsvorrichtung 10b ein Gehäuse 16b auf. Das Gehäuse 16b ist von einem Topfgehäuse gebildet. Das Gehäuse 16b weist eine drehbar auf einer Radachse 14b gelagerte Gehäuseteilschale 18b auf. Die Gehäuseteilschale 18b weist eine hohlzylindrische Grundform auf, welche entlang einer Drehachse 62b eine geöffnete und eine im Wesentlichen geschlossene Grundseite aufweist. Die Gehäuseteilschale 18b ist von einer Topfgehäuseschale gebildet, welche zu einer axialen Stirnseite hin geöffnet ist. Des Weiteren weist das Gehäuse 16b einen drehfest mit der Radachse 14b verbundenen Gehäusedeckel 28b auf.
  • Die Antriebsvorrichtung 10b weist des Weiteren eine Statorkühleinheit 24b auf. Die Statorkühleinheit 24b weist eine drehfest mit der Radachse 14b verbundene Kühlaußenwand 26b auf, welche thermisch zumindest teilweise mit einem Stator 20b gekoppelt ist. Der Gehäusedeckel 28b ist einstückig mit der Kühlaußenwand 26b ausgebildet. Die Kühlaußenwand 26b bildet den Gehäusedeckel 28b aus.
  • Die Antriebsvorrichtung 10b weist ferner eine Bremsscheibe 30b auf, welche drehfest mit der Gehäuseteilschale 18b verbunden ist. Die Bremsscheibe 30b bildet ein Teil eines Scheibenbremssystems eines Elektrofahrrads 12b. Die Bremsscheibe 30b ist zu einem direkten Abbremsen eines Hinterrads 50b vorgesehen. Die Bremsscheibe 30b ist koaxial zu der Radachse 14b und der Drehachse 62b angeordnet. Die Bremsscheibe 30b ist auf einer Seite der Radachse 14b angeordnet, auf welcher auch die Kühlaußenwand 26b angeordnet ist. Ferner ist die Bremsscheibe 30b auf der Radachse 14b auf einer einer Gehäusewand 66b abgewandten Seite der Kühlaußenwand 26b neben der Kühlaußenwand 26b angeordnet. Die Bremsscheibe 30b weist einen äußern Bremsring 94b auf, welcher bei einem Bremsvorgang dazu vorgesehen ist, direkt mit einem Bremsbelag des Scheibenbremssystems zusammenzuwirken. Die Bremsscheibe 30b ist direkt drehfest mit der Gehäuseteilschale 18b verbunden. Die Bremsscheibe 30b ist mit dem Bremsring 94b direkt mit einem Ring 92b der Gehäuseteilschale 18b verschraubt. Die Bremsscheibe 30b ist radial zumindest im Wesentlichen außerhalb der Kühlaußenwand 26b angeordnet. Ferner ist die Bremsscheibe 30b frei von einem Spider.
  • In der 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel nach 4, wobei bezüglich gleich bezeichneter Bauteile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der 1 bis 4, verwiesen werden kann.
  • Die Statorkühleinheit 24a der Antriebsvorrichtung 10a gemäß 6 weist ein Kühlelement 25a mit einer Kühlfläche 29a auf, welche die Kühlaußenwand 26a der Statorkühleinheit 24a zumindest teilweise übergreift und außerhalb des Gehäuses 16a angeordnet ist. Das Kühlelement 25a ist mit dem Stator 20a indirekt thermisch gekoppelt. Das Kühlelement 25a ist mit der Kühlaußenwand 26a direkt thermisch gekoppelt. In der Ausführungsform nach 6 übergreift die Kühlfläche 29a die Kühlaußenwand 26a, indem der Durchmesser der Kühlfläche 29a größer als der Durchmesser der Kühlaußenwand 26a ist. Die Kühlfläche 29a ist im Wesentlichen senkrecht zu der Radachse 14a bzw. zu der Drehachse 62a angeordnet. Das Kühlelement 25a ist mittels einer Verbindungseinheit 27a mit der Kühlaußenwand 26a thermisch gekoppelt und mechanisch befestigt. Beispielhaft ist die Verbindungseinheit 27a des Kühlelements 25a mit der Kühlaußenwand 26a verschraubt, wobei die Anschraubpunkte in radialer Richtung innerhalb des inneren Befestigungsrings 96a liegen (nicht dargestellt). Über das Verbindungselement 27a, welches im Wesentlichen axial zu der Radachse 14a angeordnet ist, wird die Kühlfläche 29a aus dem Gehäuse 16a herausgeführt. Bei der Montage wird zunächst die Bremsscheibe 30a, danach das Kühlelement 25a angebracht. Das Kühlelement 25a kann alternativ auch ohne Bremsscheibe 30a an der Antriebsvorrichtung 10a vorgesehen sein.

Claims (12)

  1. Antriebsvorrichtung, insbesondere Radnabenantriebsvorrichtung, für ein Elektrofahrrad (12a; 12b), mit einer Radachse (14a; 14b), mit einem Gehäuse (16a; 16b), insbesondere einem Topfgehäuse, welches zumindest eine drehbar auf der Radachse (14a; 14b) gelagerte Gehäuseteilschale (18a; 18b) aufweist, mit einem Rotor (22a; 22b) und mit einem drehfest mit der Radachse (14a; 14b) verbundenen Stator (20a; 20b), gekennzeichnet durch eine Statorkühleinheit (24a; 24b), welche eine drehfest mit der Radachse (14a; 14b) verbundene Kühlaußenwand (26a; 26b) aufweist, welche thermisch zumindest teilweise mit dem Stator (20a; 20b) gekoppelt ist.
  2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (16a; 16b) zumindest einen drehfest mit der Radachse (14a; 14b) verbundenen Gehäusedeckel (28a; 28b) aufweist, welcher einstückig mit der Kühlaußenwand (26a; 26b) ausgebildet ist.
  3. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Bremsscheibe (30a; 30b), welche drehfest mit der Gehäuseteilschale (18a; 18b) verbunden ist.
  4. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ein Übertragungselement (32a), welches die Kühlaußenwand (26a) der Statorkühleinheit (24a) zumindest teilweise übergreift und die Bremsscheibe (30a) mit der Gehäuseteilschale (18a) verbindet.
  5. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement (32a) zumindest einen Innenring (34a) zu einer Anbindung der Bremsscheibe (30a), zumindest einen Außenring (36a) zu einer Anbindung der Gehäuseteilschale (18a) und zumindest drei Verbindungsstreben (38a) aufweist, welche den Innenring (34a) mit dem Außenring (36a) verbinden.
  6. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremsscheibe (30b) direkt drehfest mit der Gehäuseteilschale (18b) verbunden ist.
  7. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Statorkühleinheit (24a; 24b) zumindest ein Wärmeübertragungselement (40a; 40b) aufweist, welches zwischen dem Stator (20a; 20b) und der Kühlaußenwand (26a; 26b) angeordnet ist und dazu vorgesehen ist, thermische Energie von dem Stator (20a; 20b) auf die Kühlaußenwand (26a; 26b) zu übertragen.
  8. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Statorkühleinheit (24a) ein Kühlelement (25a) mit einer Kühlfläche (29a) aufweist, welche die Kühlaußenwand (26a) der Statorkühleinheit (24a) zumindest teilweise übergreift und außerhalb des Gehäuses (16a) angeordnet ist.
  9. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest ein Getriebe (42a; 42b), welches auf einer der Kühlaußenwand (26a; 26b) abgewandten Seite des Stators (20a; 20b) angeordnet ist.
  10. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteilschale (18a; 18b) von einer Topfgehäuseschale gebildet ist, welche zu einer axialen Stirnseite hin geöffnet ist, wobei die axiale Stirnseite der Gehäuseteilschale (18a; 18b) von dem Gehäusedeckel (28a; 28b) abgedeckt ist.
  11. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in radialer Richtung zwischen dem Gehäusedeckel (28a; 28b) und der Gehäuseteilschale (18a; 18b) ein Lager (44a; 44b) angeordnet ist.
  12. Elektrofahrrad mit einer Antriebsvorrichtung (10a; 10b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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