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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein System zur Gewährung eines Zugangs, insbesondere Notzugangs, zu einem Fahrzeug, insbesondere zu einem Innenraum des Fahrzeugs, sowie ein Fahrzeug, welches die Vorrichtung aufweist.
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Bei elektronischen Schlössern von Türen oder (Heck-)Klappen eines Fahrzeugs wird eine von einem Benutzer durchgeführte Betätigung eines Tür- oder Klappenaußengriffs zum Entriegeln bzw. Öffnen der Tür oder Klappe elektrisch beispielsweise mittels eines Mikroschalters oder eines Sensors erfasst und an eine Steuereinheit übermittelt. Die Steuereinheit überprüft daraufhin diverse Bedingungen, beispielsweise ob sich ein dem Schloss der Tür oder Klappe entsprechender elektronischer Schlüssel in der Nähe des Fahrzeugs befindet, und gibt, falls die Bedingungen erfüllt sind, die Freigabe die Tür oder Klappe zu öffnen, d.h., dass das Schloss der Tür oder Klappe entriegelt wird, und steuert gegebenenfalls dann elektrisch das Öffnen der Tür oder Klappe an.
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Bei einem Systemausfall wie etwa einer fehlenden Bordnetzspannung des Fahrzeugs oder einer defekten Steuereinheit kann der Zugang zu dem Fahrzeug, insbesondere zu dessen Innenraum, nicht mehr dargestellt bzw. verschafft werden.
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Aus diesem Grund kann im Schloss eine mechanische Rückfallebene vorgesehen sein, bei welcher beispielsweise ein Bowdenzug, an dem vom Fahrzeugaußenraum mittels eines Hebels, eines Griffs oder einer Schlaufe gezogen werden kann und dadurch die Tür oder Klappe geöffnet werden kann, an das Schloss der Tür oder Klappe gekoppelt werden kann, um einen Notzugang zu dem Fahrzeug zu schaffen. Dieser Bowdenzug ist in der Regel ausgekoppelt, kann aber beispielsweise mittels eines mechanischen Schlüssels eingekoppelt werden. Durch Drehung des Schlüssels wird über eine Mechanik ein sogenannter Außenverriegelungshebel zur Ver- und Entriegelung des Schlosses bewegt, wobei durch die Bewegung des Außenverriegelungshebels der Bowdenzug eingekoppelt wird.
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Entfällt nun der mechanische Schlüssel bzw. ein entsprechender Schlüsseleinschub in einem elektronischen Schlüssel beispielsweise aus Kostengründen oder technischen Gründen, kann der Notzugang zu dem Fahrzeug nicht mehr gewährt werden.
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Er ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung und ein verbessertes System zur Gewährung eines Zugangs zu einem Fahrzeug bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine Vorrichtung zur Gewährung eines Zugangs, insbesondere Notzugangs, zu einem Fahrzeug, insbesondere zu einem Innenraum des Fahrzeugs
eine fahrzeuginterne Datenverarbeitungseinrichtung und eine Schnittstelle auf, die dazu eingerichtet ist, ein Passwort zur Authentisierung eines Benutzers von einem externen Gerät zu empfangen und zu der Datenverarbeitungseinrichtung weiterzuleiten, wobei
die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet ist, bei Empfang des Passworts zur Authentisierung des Benutzers von dem externen Gerät eine Anfrage an eine Zentralverriegelungseinheit zu senden, ob diese ordnungsgemäß in Betrieb ist, das über die Schnittstelle empfangene Passwort mit einem in einem fahrzeuginternen Speicher fahrzeugintern gespeicherten Passwort zu vergleichen, wenn die Datenverarbeitungseinrichtung von der Zentralverriegelungseinheit kein Antwortsignal empfängt, mit welchem der ordnungsgemäße Betrieb bestätigt wird, zu bestimmen, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist, wenn das über die Schnittstelle empfangene Passwort mit dem fahrzeugintern gespeicherten Passwort übereinstimmt, und den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Hierdurch kann in einigen Ausführungen im Falle eines Ausfalls der Zentralverriegelungseinheit zum Verriegeln der Türen und/oder Klappen des Fahrzeugs dem Benutzer der Zugang zu dem Fahrzeug gewährt werden, wenn der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert wird.
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Hierbei kann in einigen Ausführung das in dem fahrzeuginternen Speicher gespeicherte Passwort ein Pin-Code, beispielsweise ein mehrstelliger (Zahlen-)Code wie etwa ein 8-stelliger Zahlencode sein, der bei der Herstellung des Fahrzeugs im Fahrzeug-Werk erzeugt wird, und im Laufe des Herstellungsprozesses im Rahmen der Fahrzeugprogrammierung und/oder -codierung und/oder -konfiguration, etc., in den fahrzeuginternen Speicher einer Fahrzeugelektronik wie etwa eines oder mehrerer Steuergeräte(s) geschrieben wird, wobei in diesem Speicher auch weitere Schlüsseldaten oder andere Geheimnisse abgespeichert sein können.
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Beispielsweise kann das in dem fahrzeuginternen Speicher gespeicherte Passwort in einem fahrzeuginternen Speicher, beispielsweise der Zentralverriegelungseinheit, insbesondere an einer Stelle einer entsprechenden Datenbank gespeichert sein, in dem bzw. an der bisher ein entsprechender mehrstelliger, ebenso langer Code für die Konfiguration/Codierung eines mechanischen Schlüssels für das Schloss abgespeichert war. Dies ist in einigen Ausführungen dahingehend vorteilhaft, dass bei der Herstellung von Fahrzeugen mit oder ohne mechanischem Schlüssel immer dieselbe Speicherposition in der Datenbank zur Speicherung des entsprechenden Codes bzw. Passworts verwendet werden kann, da entweder der mechanische Schlüssel oder das hier beschriebene digitale Ersatzsystem verwendet wird.
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Vorzugsweise ist das in dem fahrzeuginternen Speicher gespeicherte Passwort zusätzlich oder alternativ zu dem Speicher der Zentralverriegelungseinheit in einem in einer Elektronik für einen Außengriff der (Fahrer-)Tür oder der Klappe enthaltenen fahrzeuginternen Speicher gespeichert, wobei die Elektronik für den Außengriff der (Fahrer-)Tür oder Klappe die Datenverarbeitungseinrichtung und die Schnittstelle enthalten kann.
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Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung und deren Weiterbildungen beschrieben, die jeweils, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, beliebig miteinander sowie mit dem im Weiteren beschriebenen zweiten Aspekt der Erfindung und dem im Weiteren beschriebenen dritten Aspekt der Erfindung kombiniert werden können.
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In einigen Ausführungen weist die Vorrichtung ferner zumindest einen Aktuator auf, der dazu eingerichtet ist, einen von außerhalb des Fahrzeugs betätigbaren Notentriegelungsmechanismus für eine Tür oder (Heck-)Klappe des Fahrzeugs mit einem Schloss der Tür oder Klappe zu koppeln, wobei der Notentriegelungsmechanismus dazu eingerichtet ist, im mit dem Schloss der Tür oder Klappe gekoppelten Zustand das Schloss der Tür oder Klappe zu entriegeln, wenn der Notentriegelungsmechanismus betätigt wird, und/oder
weist die Vorrichtung ferner zumindest einen weiteren Aktuator auf, der dazu eingerichtet ist, einen von außerhalb des Fahrzeugs betätigbaren Notöffnungsmechanismus für die Tür oder die Klappe des Fahrzeugs mit einem Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür oder der Klappe zu koppeln, wobei der Notöffnungsmechanismus dazu eingerichtet ist, im mit dem Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür oder der Klappe gekoppelten Zustand zu veranlassen, dass der Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür oder der Klappe angesteuert wird, um das Schloss der Tür oder der Klappe zu öffnen, wenn der Notöffnungsmechanismus betätigt wird, wobei
die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet ist, den Aktuator anzusteuern, um den Notentriegelungsmechanismus mit dem Schloss der Tür oder Klappe zu koppeln, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist, und/oder
die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet ist, den weiteren Aktuator anzusteuern, um den Notöffnungsmechanismus für die Tür oder die Klappe des Fahrzeugs mit dem Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür oder der Klappe zu koppeln, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Hierdurch kann in einigen Ausführungen ein bereits in dem Fahrzeug verbauter Notentriegelungsmechanismus für eine Tür oder Klappe des Fahrzeugs zur Gewährung des Zugangs genutzt werden, indem unter Verwendung des Aktuators der Notentriegelungsmechanismus mit einem Schloss der Tür oder Klappe gekoppelt wird.
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Hierbei kann der Aktuator dazu eingerichtet sein, den Notentriegelungsmechanismus mit dem Außenverriegelungshebel des Schlosses der Tür oder Klappe zu koppeln.
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In einigen Ausführungen ist die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet, einen elektrischen Fensterheber zu betätigen, um ein Fenster des Fahrzeugs zu öffnen, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Hierdurch kann in einigen Ausführungen auf den Aktuator zur Entriegelung der Tür oder Klappe verzichtet werden, da der Benutzer durch das mittels des elektrischen Fensterhebers geöffnete Fenster Zugang zu einer innerhalb des Fahrzeugs bzw. in dem Innenraum des Fahrzeugs angeordneten mechanischen Entriegelungsvorrichtung zur Entriegelung des Schlosses der Tür oder Klappe, beispielsweise in Form eines Tür- oder Klappenöffnungshebels, erhält und somit durch Betätigung der mechanischen Entriegelungsvorrichtung das Schloss der Tür oder Klappe entriegeln kann.
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In einigen Ausführungen kann die Datenverarbeitungseinrichtung auch dazu eingerichtet sein, einen Entriegelungsmechanismus zum Entriegeln der Tür oder Klappe anzusteuern und/oder einen Öffnungsmechanismus zum automatischen Öffnen der Tür oder Klappe anzusteuern, um die Tür oder Klappe zu entriegeln und/oder automatisch zu Öffnen, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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In einigen Ausführungen weist die Vorrichtung ferner eine Energieempfangseinrichtung auf, die dazu eingerichtet ist, elektrische Energie von einer externen Stromversorgung zu empfangen und an die Datenverarbeitungseinrichtung und die Schnittstelle und an den Aktuator und/oder den weiteren Aktuator und den Motor sowie an den elektrischen Fensterheber weiterzuleiten, um die Datenverarbeitungseinrichtung, die Schnittstelle, den Aktuator und/oder den weiteren Aktuator und den Motor und den elektrischen Fensterheber mit der elektrischen Energie zu versorgen.
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Hierdurch kann in einigen Ausführungen selbst im Falle eines Ausfalls eines Bordnetzes bzw. einer Bordspannung des Fahrzeugs und/oder einer entladenen Batterie des Fahrzeugs der Zugang zu dem Fahrzeug gewährt werden.
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In einigen Ausführungen weist die Energieempfangseinrichtung eine Energieempfangsschnittstelle auf, die dazu eingerichtet ist, mittels induktiver Energieübertragung von (einer Schnittstelle, beispielsweise Qi-Schnittstelle) der externen Stromversorgung übertragene elektrische Energie von der externen Stromversorgung zu empfangen, und/oder dazu eingerichtet ist, mittels kabelgebundener Energieübertragung, beispielsweise im Falle, dass die Energieempfangsschnittstelle als eine USB-Schnittstelle ausgebildet ist, von (einer Schnittstelle, beispielsweise USB-Schnittstelle) der externen Stromversorgung übertragene elektrische Energie von der externen Stromversorgung zu empfangen.
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Hierbei kann die Vorrichtung insbesondere in dem Fall, in dem die elektrische Energie mittels induktiver Energieübertragung mit geringer einspeisbarer Stromstärke übertragen wird, einen Pufferspeicher wie etwa einen Kondensator, insbesondere einen Superkondensator, aufweisen, in dem die übertragene elektrische Energie zwischengespeichert wird, bevor diese an die Datenverarbeitungseinrichtung und die Schnittstelle und an den Aktuator sowie an den elektrischen Fensterheber weitergeleitet wir, um die Datenverarbeitungseinrichtung, die Schnittstelle, den Aktuator und den elektrischen Fensterheber mit der elektrischen Energie zu versorgen.
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In einigen Ausführungen weist die Vorrichtung ferner eine Licht emittierende Einrichtung auf, die dazu eingerichtet ist, Licht zu emittieren, wenn die Energieempfangseinrichtung elektrische Energie von der externen Stromversorgung empfängt. Die Licht emittierende Einrichtung kann beispielsweise als eine Licht emittierende Diode ausgebildet und/oder in einen Tür- oder Klappenaußengriff integriert oder in dessen Nähe und/oder in Nähe der Schnittstelle und/oder in der Nähe eines mit der Schnittstelle verbundenen Lesegeräts zum Empfangen des Passworts angeordnet sein.
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Hierdurch kann in einigen Ausführungen dem Benutzer signalisiert werden, dass die zur Gewährung des Zugangs erforderlichen Komponenten mit Energie versorgt sind.
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In einigen Ausführungen ist die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet, den Zugang nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer nachdem bestimmt wurde, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist, zu gewähren. Hierbei kann die vorgegebene Zeitdauer im Bereich von 0 bis 10 Sekunden liegen und beispielsweise 3 Sekunden betragen
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Hierdurch kann in einigen Ausführungen ein Brut-Force-Angriff verhindert oder zumindest erschwert werden.
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In einigen Ausführungen ist die Schnittstelle eine Schnittstelle, die für eine Nahfeldkommunikation eingerichtet ist.
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In einigen Ausführungen ist die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet, nach dem Gewähren des Zugangs das Gewähren des Zugangs bei einem erneuten Empfang des mit dem fahrzeugintern gespeicherten Passwort übereinstimmenden Passworts zur Authentisierung des Benutzers aufzuheben.
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Hierdurch kann beispielsweise in einem Fall, in dem ein Systemfehler des Fahrzeugs und/oder keine Bordspannung nach Gewährung des Zugangs (weiterhin) vorliegt, der bereits gewährte Zugang zu dem Fahrzeug wieder aufgehoben werden, um zu verhindern, dass andere (unbefugte) Personen Zugang zu dem Fahrzeug erhalten.
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In einigen Ausführungen ist die Datenverarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet, zu bestimmen, dass der Benutzer nicht ordnungsgemäß authentifiziert ist, wenn das über die Schnittstelle empfangene Passwort nicht mit dem fahrzeugintern gespeicherten Passwort übereinstimmt, und den Zugang nicht zu gewähren, wenn die Datenverarbeitungseinrichtung bestimmt, dass der Benutzer nicht ordnungsgemäß authentifiziert ist oder wenn die Datenverarbeitungseinrichtung von der Zentralverriegelungseinheit ein Antwortsignal empfängt, mit welchem der ordnungsgemäße Betrieb bestätigt wird.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein System zur Gewährung eines Zugangs, in einer Ausführung Notzugangs, zu einem Fahrzeug, in einer Ausführung zu einem Innenraum des Fahrzeugs eine vorstehend beschriebene Vorrichtung zur Gewährung eines Zugangs, in einer Ausführung Notzugangs, zu einem Fahrzeug, in einer Ausführung zu einem Innenraum des Fahrzeugs, und ein externes Gerät auf, wobei das externe Gerät und die Vorrichtung eine jeweilige Kommunikationsvorrichtung aufweisen, und die Kommunikationsvorrichtung des externen Geräts dazu eingerichtet ist, das Passwort über die Schnittstelle an die Kommunikationsvorrichtung der Vorrichtung, insbesondere mittels Nahfeldkommunikation, zu senden.
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In einigen Ausführungen ist das externe Gerät ein smartes Gerät, in einigen Ausführungen ein Smartphone, wobei die externe Stromversorgung eine Batterie des smarten Geräts ist oder die externe Stromversorgung eine Batterie einer Powerbank ist.
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In einigen Ausführungen weist das externe Gerät eine Speichereinrichtung, in der eine Anwendung gespeichert ist, und eine Eingabe- und Ausgabeeinrichtung auf, wobei das Passwort durch den Benutzer mittels der Eingabe- und Ausgabeeinrichtung bei Aufrufen der Anwendung in das externe Gerät eingebbar ist, und die Kommunikationsvorrichtung des externen Geräts dazu eingerichtet ist, das eingegebene Passwort über die Schnittstelle an die Kommunikationsvorrichtung der Vorrichtung zu senden.
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Hierbei kann die Anwendung eine speziell für die Gewährung des Zugangs erstellte Anwendung oder eine Bestands- bzw. Standardanwendung sein, in welche die entsprechenden Funktionen zur Eingabe des Passworts und zum Senden des eingegebenen Passworts über die Schnittstelle an die Kommunikationsvorrichtung der Vorrichtung integriert sind.
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Weiterhin kann hierbei das mittels der Eingabe- und Ausgabeeinrichtung eingegebene Passwort von einer Datenverarbeitungsvorrichtung des externen Geräts in einen Hexadezimal-Code umgewandelt werden, das als Hexadezimal-Code vorliegende Passwort über die Schnittstelle an die Kommunikationsvorrichtung der Vorrichtung gesendet werden, und das als Hexadezimal-Code vorliegende und von der Kommunikationsvorrichtung der Vorrichtung empfangene Passwort mit einem im Hexadezimal-Code vorliegenden und in dem fahrzeuginternen Speicher gespeicherten Passwort verglichen werden.
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In einigen Ausführungen ist die Eingabe- und Ausgabeeinrichtung dazu eingerichtet, einen akustischen und/oder optischen Hinweis an den Benutzer auszugeben, das externe Gerät in Richtung der Schnittstelle zu bewegen, wenn das Passwort mittels der Eingabe- und Ausgabeeinrichtung eingegeben wurde, aber keine Kommunikationsverbindung zwischen der Kommunikationsvorrichtung des externen Geräts und der Kommunikationsvorrichtung der Vorrichtung besteht.
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Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Fahrzeug eine vorstehend beschriebene Vorrichtung zur Gewährung eines Zugangs zu einem Fahrzeug auf.
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Die in Bezug auf den ersten Aspekt der Erfindung und dessen vorteilhafte Ausgestaltung beschriebenen Merkmale und Vorteile gelten, zumindest wo technisch sinnvoll, auch für den zweiten Aspekt der Erfindung und den dritten Aspekt der Erfindung und deren vorteilhafte Ausgestaltungen sowie umgekehrt.
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Weitere vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
- 1 ein System zur Gewährung eines Zugangs zu einem Fahrzeug gemäß einer Ausführung.
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1 zeigt ein System 200 zur Gewährung eines Zugangs, insbesondere Notzugangs, zu einem Fahrzeug 100, insbesondere zu einem Innenraum des Fahrzeugs 100 gemäß einer Ausführung.
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Das System 200 weist eine Vorrichtung 10 zur Gewährung eines Zugangs, insbesondere Notzugangs, zu dem Fahrzeug 100, insbesondere zu dem Innenraum des Fahrzeugs 100, und ein externes Gerät 20 auf.
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Die Vorrichtung 10 weist eine fahrzeuginterne Datenverarbeitungseinrichtung 11 und eine Schnittstelle 12, beispielsweise eine für Nahfeldkommunikation eingerichtete Schnittstelle 12 auf, die dazu eingerichtet ist, ein Passwort zur Authentisierung eines Benutzers von dem externen Gerät 20 zu empfangen und zu der Datenverarbeitungseinrichtung 11 weiterzuleiten.
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Das externe Gerät 20 und die Vorrichtung 10 weisen hierzu eine jeweilige Kommunikationsvorrichtung 16, 22 auf, wobei die Kommunikationsvorrichtung 22 des externen Geräts 20 dazu eingerichtet ist, das Passwort über die Schnittstelle 12 an die Kommunikationsvorrichtung 16 der Vorrichtung 10, insbesondere mittels Nahfeldkommunikation, zu senden. Das externe Gerät 20 ist bevorzugt ein smartes Gerät, insbesondere ein Smartphone.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung 11 ist dazu eingerichtet, bei Empfang des Passworts zur Authentisierung des Benutzers von dem externen Gerät 20 eine Anfrage an eine Zentralverriegelungseinheit 30 des Fahrzeugs 100 zur Ver- und Entriegelung von Türen 50 und/oder (Heck-)Klappe(n) des Fahrzeugs 100 zu senden, ob diese ordnungsgemäß in Betrieb ist. Weiterhin ist die Datenverarbeitungseinrichtung 11 dazu eingerichtet, das über die Schnittstelle 12 empfangene Passwort mit einem in einem fahrzeuginternen Speicher 13 des Fahrzeugs 100 fahrzeugintern gespeicherten Passwort zu vergleichen, wenn die Datenverarbeitungseinrichtung 11 von der Zentralverriegelungseinheit 30 kein Antwortsignal empfängt, mit welchem der ordnungsgemäße Betrieb bestätigt wird, zu bestimmen, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist, wenn das über die Schnittstelle 12 empfangene Passwort mit dem fahrzeugintern gespeicherten Passwort übereinstimmt, und den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Die Vorrichtung 10 weist zumindest einen Aktuator 17 auf, der dazu eingerichtet ist, einen von außerhalb des Fahrzeugs 100 betätigbaren Notentriegelungsmechanismus 60 für eine Tür 50 oder Klappe des Fahrzeugs 100 mit einem nicht dargestellten Schloss der Tür 50 oder Klappe zu koppeln. Der Notentriegelungsmechanismus 60 ist dazu eingerichtet, im mit dem Schloss der Tür 50 oder Klappe gekoppelten Zustand das Schloss der Tür 50 oder Klappe zu entriegeln, wenn der Notentriegelungsmechanismus 60 von dem Benutzer von außerhalb des Fahrzeugs 100 betätigt wird. Hierbei ist die Datenverarbeitungseinrichtung 11 dazu eingerichtet, den Aktuator 17 anzusteuern, um den Notentriegelungsmechanismus 60 mit dem Schloss der Tür 50 oder Klappe zu koppeln, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Der Notentriegelungsmechanismus 60 kann beispielsweise einen Bowdenzug mit einer Schlaufe aufweisen, an welcher der Benutzer ziehen kann, um das Schloss der Tür 50 oder Klappe zu entriegeln.
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Die Vorrichtung 10 weist ferner zumindest einen weiteren Aktuator 19 auf, der dazu eingerichtet ist, einen von außerhalb des Fahrzeugs 100 betätigbaren Notöffnungsmechanismus 61 für die Tür 50 oder die Klappe des Fahrzeugs 100 mit einem Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür 50 oder der Klappe zu koppeln. Der Notöffnungsmechanismus 61 ist dazu eingerichtet, im mit dem Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür 50 oder der Klappe gekoppelten Zustand zu veranlassen, dass der Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür 50 oder der Klappe angesteuert wird, um das Schloss der Tür 50 oder der Klappe zu öffnen, wenn der Notöffnungsmechanismus 61 betätigt wird. Hierbei ist die Datenverarbeitungseinrichtung 11 dazu eingerichtet, den weiteren Aktuator 19 anzusteuern, um den Notöffnungsmechanismus 61 für die Tür 50 oder die Klappe des Fahrzeugs 100 mit dem Motor zum Öffnen des Schlosses der Tür 50 oder der Klappe zu koppeln, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung 11 ist ferner dazu eingerichtet, einen elektrischen Fensterheber 51 des Fahrzeugs 100 zu betätigen bzw. anzusteuern, um ein Fenster des Fahrzeugs 100 zu öffnen, um den Zugang zu gewähren, wenn bestimmt wird, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist.
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Die Vorrichtung 10 weist ferner auf eine Energieempfangseinrichtung 14 auf, die dazu eingerichtet ist, elektrische Energie von einer externen Stromversorgung 21, 41 zu empfangen und an die Datenverarbeitungseinrichtung 11 und die Schnittstelle 12 und den Aktuator 17 und den weiteren Aktuator 19 und den Motor sowie an den elektrischen Fensterheber 51 weiterzuleiten, um die Datenverarbeitungseinrichtung 11, die Schnittstelle 12, den Aktuator 17 und den weiteren Aktuator 19 und den Motor und den elektrischen Fensterheber 51 mit der elektrischen Energie zu versorgen.
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Hierbei weist die Energieempfangseinrichtung 14 eine Energieempfangsschnittstelle auf, die dazu eingerichtet ist, mittels induktiver Energieübertragung von einer Schnittstelle 25, 42 der externen Stromversorgung 21, 41 übertragene elektrische Energie von der externen Stromversorgung 21, 41 zu empfangen, und/oder dazu eingerichtet ist, mittels kabelgebundener Energieübertragung von der Schnittstelle 25, 42 der externen Stromversorgung 21, 41 übertragene elektrische Energie von der externen Stromversorgung 21, 41 zu empfangen.
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Hierbei kann die externe Stromversorgung 21, 41 durch eine Batterie 21 des externen Geräts 20 oder durch eine Batterie 41 einer Powerbank 40 gebildet sein. Im Falle, dass die externe Stromversorgung 21, 41 durch die Batterie 21 des smarten Geräts 20 gebildet ist, kann die Schnittstelle 25 beispielsweise als Qi-Schnittstelle, um die elektrische Energie mittels induktiver Energieübertragung zu übertragen, oder als USB-Schnittstelle ausgebildet sein, um die elektrische Energie mittels kabelgebundener Energieübertragung zu übertragen.
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Im Falle, dass die externe Stromversorgung 21, 41 durch die Batterie 41 der Powerbank 40 gebildet ist, kann die Schnittstelle 42 der Powerbank 40 beispielsweise als Qi-Schnittstelle, um die elektrische Energie mittels induktiver Energieübertragung zu übertragen, oder als USB-Schnittstelle ausgebildet sein, um die elektrische Energie mittels kabelgebundener Energieübertragung zu übertragen. Entsprechend kann die Energieempfangsschnittstelle der Energieempfangseinrichtung 14 als Qi-Schnittstelle oder als USB-Schnittstelle ausgebildet sein.
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Das externe Gerät 20 weist eine Speichereinrichtung 23, in der eine Anwendung gespeichert ist, und eine Eingabe- und Ausgabeeinrichtung 24 auf, wobei das Passwort durch den Benutzer mittels der Eingabe- und Ausgabeeinrichtung 24 bei Aufrufen der Anwendung in das externe Gerät 20 eingebbar ist, und die Kommunikationsvorrichtung 22 des externen Geräts 20 dazu eingerichtet ist, das eingegebene Passwort über die Schnittstelle 12 an die Kommunikationsvorrichtung 16 der Vorrichtung 10 zu senden.
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Hierbei ist die Eingabe- und Ausgabeeinrichtung 24, welche beispielsweise als Kombination aus einem Touchscreen und einem Lautsprecher ausgebildet sein kann, dazu eingerichtet, einen akustischen und/oder optischen Hinweis an den Benutzer auszugeben, das externe Gerät 20 in Richtung der Schnittstelle 12 zu bewegen, wenn das Passwort mittels der Eingabe- und Ausgabeeinrichtung 24 eingegeben wurde, aber keine Kommunikationsverbindung zwischen der Kommunikationsvorrichtung 22 des externen Geräts 20 und der Kommunikationsvorrichtung 16 der Vorrichtung 10 besteht.
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Die Vorrichtung 10 weist ferner eine Licht emittierende Einrichtung 18 wie etwa eine Licht emittierende Diode auf, die dazu eingerichtet ist, Licht zu emittieren, wenn die Energieempfangseinrichtung 14 elektrische Energie von der externen Stromversorgung 21, 41 empfängt.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung 11 kann dazu eingerichtet sein, den Zugang nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer nachdem bestimmt wurde, dass der Benutzer ordnungsgemäß authentifiziert ist, zu gewähren.
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Zudem kann die Datenverarbeitungseinrichtung 11 dazu eingerichtet sein, nach dem Gewähren des Zugangs das Gewähren des Zugangs bei einem erneuten Empfang des mit dem fahrzeugintern gespeicherten Passwort übereinstimmenden Passworts zur Authentisierung des Benutzers aufzuheben.
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De Datenverarbeitungseinrichtung 11 ist dazu eingerichtet, zu bestimmen, dass der Benutzer nicht ordnungsgemäß authentifiziert ist, wenn das über die Schnittstelle 12 empfangene Passwort nicht mit dem fahrzeugintern gespeicherten Passwort übereinstimmt, und den Zugang nicht zu gewähren, wenn die Datenverarbeitungseinrichtung 11 bestimmt, dass der Benutzer nicht ordnungsgemäß authentifiziert ist oder wenn die Datenverarbeitungseinrichtung 11 von der Zentralverriegelungseinheit 30 ein Antwortsignal empfängt, mit welchem der ordnungsgemäße Betrieb bestätigt wird.