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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Fahrzeugsitz, der derart mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist, dass der Fahrzeugsitz in drei zueinander orthogonalen Hauptrichtungen beweglich und um die Hauptrichtungen drehbar gelagert ist. wobei die Beweglichkeit des Fahrzeugsitzes mittels mehrerer Sitzantriebselemente, insbesondere Sitzelektromotoren, bewirkt wird; wenigstens einer Steuereinheit, die dazu eingerichtet ist, die Sitzantriebselemente einzeln oder gemeinsam anzusteuern; und mit mehreren Sensoreinrichtungen, von denen wenigstens eine Sensoreinrichtung dazu eingerichtet ist, aktuelle fahrzeuginterne Daten über den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs zu erfassen, und wenigstens eine weitere Sensoreinrichtung, die dazu eingerichtet ist, prospektiv fahrzeugexterne Daten zu erfassen.
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Aus dem Stand der Technik sind innerhalb eines Fahrzeugs angebrachte Fahrzeugsitze bekannt, die in allen Raumrichtungen beweglich und einstellbar sind. Beispielhaft wird auf folgende Dokumente hingewiesen:
DE 10 2017 009 090 A1 ,
EP 3 888 958 A1 und
DE 10 2016 220 997 A1 . Die bekannten Fahrzeugsitze können beispielweise in eine im Wesentlichen horizontale Ruheposition bewegt werden oder Bewegungen ausführen im Zusammenhang mit multimedialen Erlebnissen (VR-Brille) oder in eine optimierte Crashposition bewegt werden. Ferner sind auch Positionsanpassungen des Fahrzeugsitzes aufgrund von erfassten Fahrzeugbewegungen bekannt, insbesondere basierend auf der Erfassung von beim Fahren wirkenden Kräften auf das Fahrgestell des Fahrzeugs.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, ein Kraftfahrzeug anzugeben, bei dem insbesondere im Hinblick auf (teil-) autonomes Fahren eine optimierte Positionierung des Fahrzeugsitzes ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Vorgeschlagen wird also ein Kraftfahrzeug mit
wenigstens einem Fahrzeugsitz, der derart mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist, dass der Fahrzeugsitz in drei zueinander orthogonalen Hauptrichtungen beweglich und um die Hauptrichtungen drehbar gelagert ist. wobei die Beweglichkeit des Fahrzeugsitzes mittels mehrerer Sitzantriebselemente, insbesondere Sitzelektromotoren, bewirkt wird; wenigstens einer Steuereinheit, die dazu eingerichtet ist, die Sitzantriebselemente einzeln oder gemeinsam anzusteuern; mehreren Sensoreinrichtungen, von denen wenigstens eine Sensoreinrichtung dazu eingerichtet ist, aktuelle fahrzeuginterne Daten über den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs zu erfassen, und wenigstens eine weitere Sensoreinrichtung, die dazu eingerichtet ist, prospektiv fahrzeugexterne Daten zu erfassen, Dabei ist vorgesehen, dass die Steuereinheit dazu eingerichtet ist, eine Position des Fahrzeugsitz innerhalb des Kraftfahrzeugs basierend auf der Kombination von aktuellen fahrzeuginternen Daten und von prospektiven, fahrzeugexternen Daten derart einzustellen, dass Bewegungen des Kraftfahrzeugs aufgrund des Fahrzeugbetriebs zumindest teilweise kompensiert werden.
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In einem solchen Kraftfahrzeug kann der Fahrzeugsitz in einem lokalen Bezugssystem, bzw. relativ zum umgebenden Kraftfahrzeug, im Wesentlichen an der gleichen Raumposition gehalten werden, während das Kraftfahrzeug aufgrund von äußeren Einflüssen, wie Straßenverlauf, Straßenzustand etc. unterschiedlichen Krafteinwirkungen und Bewegungen unterliegt. Die Kompensation von Bewegungen des Kraftfahrzeugs durch die Anpassung der Position des Fahrzeugsitzes kann dabei besonders effizient und wirkungsvoll erfolgen, wenn neben üblichen fahrzeuginternen Daten, wie etwa Fahrwerksparameter, prospektive, fahrzeugexterne Daten berücksichtigt werden. Hierdurch ist es möglich, die Positionierung des Fahrzeugsitzes vorausschauend zu bestimmen und einzustellen. Entsprechend kann der Fahrzeugsitz innerhalb des Kraftfahrzeugs sehr stabil in seiner Raumposition gehalten werden, so dass eine in dem Fahrzeugsitz befindliche Person die auf das Kraftfahrzeug wirkenden Kräfte kaum oder nicht wahrnimmt.
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Bei dem Kraftfahrzeug kann die weitere Sensoreinrichtung dazu eingerichtet ist, Kommunikationsdaten von wenigstens einem vorausfahrenden oder/und von wenigstens einem entgegen kommenden Kraftfahrzeug empfangen, derart dass der Steuereinheit fahrzeugexterne Daten bereitgestellt werden über Situationen, die für das Kraftfahrzeug prospektiv eintreffen werden. Mit anderen Worten kann das Kraftfahrzeug mit einem anderen Kraftfahrzeug (Car2Car) oder mit mehreren anderen Kraftfahrzeugen (Car2X) kommunizieren. Beispielweise können von einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug Kommunikationsdaten empfangen werden, die auf eine Unebenheit in der Straße, beispielsweise Schlagloch, Schwelle oder dergleichen, hinweisen. Entsprechend kann das Kraftfahrzeug basierend auf diesen externen, prospektiven Kommunikationsdaten, das Fahrverhalten oder/und die Bewegung des Fahrzeugsitzes anpassen.
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Bei dem Kraftfahrzeug kann die weitere Sensoreinrichtung dazu eingerichtet sein, prospektiv einen Untergrund abzutasten, auf dem das Kraftfahrzeug unterwegs ist. Insbesondere kann die wenigstens eine weitere Sensoreinrichtung eine optische Sensoreinrichtung sein, die an dem Kraftfahrzeug angebracht ist. Mittels einer derartigen Ausgestaltung kann vorausschauend festgestellt werden, wie der Straßenzustand ist, so dass die Position des Fahrzeugsitzes unter Berücksichtigung von einer zu erwartenden Krafteinwirkung eingestellt werden kann.
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Bei dem Kraftfahrzeug kann die Steuereinheit dazu eingerichtet sein, Navigationsdaten oder/und meteorologische Daten zu empfangen und die Position des Fahrzeugsitzes innerhalb des Kraftfahrzeugs unter Berücksichtigung der Navigationsdaten oder/und meteorologische Daten einzustellen. Beispielweise können hierdurch der erwartete Straßenverlauf oder/und Windverhältnisse, insbesondere Seitenwind, auf der befahrenen Route berücksichtig werden, um die Position des Fahrzeugsitzes optimal einstellen zu können. Ferner können in diesem Zusammenhang auch Daten über die Topologie des befahrenen Geländes berücksichtigt werden, wie etwa Steigungen bzw. Gefälle. Insbesondere kann die wenigstens eine weitere Sensoreinrichtung eine Antenne zum drahtlosen Empfangen von prospektiven, fahrzeugexternen Daten sein, beispielweise eine GPS-Antenne, eine Mobilfunkantenne und dergleichen.
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Bei dem Kraftfahrzeug kann an dem wenigstens einen Fahrzeugsitz eine zwischen einer Ruhestellung und einer Arbeitsstellung bewegliche Ablagevorrichtung vorgesehen sein, die bei einer Positionseinstellung des Fahrzeugsitzes zusammen mit dem Fahrzeugsitz bewegt wird. Eine solche Ablagevorrichtung kann beispielweise eine tischartige Arbeitsfläche sein, auf der eine im Fahrzeugsitz befindliche Person Arbeitsmittel, wie etwa ein mobiler Rechner oder dergleichen, oder/und ihre Arme/Hände abstützen kann.
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Bei dem Kraftfahrzeug kann an dem wenigstens einen Fahrzeugsitz eine Eingabevorrichtung oder/und eine Ausgabevorrichtung angeordnet sein, die bei einer Positionseinstellung des Fahrzeugsitzes zusammen mit dem Fahrzeugsitz bewegt wird. Beispielweise kann an dem Fahrzeugsitz ein Touchpad, ein Joystick, Trackball, eine Tastatur oder dergleichen als Eingabevorrichtung vorgesehen sein. Alternativ oder ergänzend kann ein Monitor bzw. Display als Ausgabevorrichtung vorgesehen sein. Ferner ist es auch möglich einen Touchscreen vorzusehen, der kombiniert als Eingabe- und Ausgabevorrichtung dienen kann. Durch eine Integration einer Eingabe- oder/und Ausgabevorrichtung an dem Fahrzeugsitz kann die ungestörte Bedienung durch eine im Fahrzeugsitz befindliche Person ermöglicht werden, insbesondere kann bei der Bedienung im Wesentlichen ausgeschlossen werden, dass die Eingabe- oder/und Ausgabevorrichtung relativ zu einer bedienenden Hand einer Person bewegt wird aufgrund von auf das Kraftfahrzeug wirkenden Kräften.
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Der Fahrzeugsitz kann somit beispielsweise ein optimales Arbeiten ermöglichen, wobei die im Fahrzeugsitz befindliche Person keine Fahrzeug- bzw. Fahrbahnbewegungen wahrnimmt, was beispielsweise störend ist bei der Steuerung eine Computermaus. Wie oben bereits ausgeführt, sind hierzu im Kraftfahrzeug Sensoreinrichtungen positioniert, welche die eingeleiteten Kräfte in das Gesamtfahrzeug fahrzeugintern aufzeichnen (z.B. Krafteinleitung in das Fahrwerk/Achsen). Eine weitere Sensoreinrichtung (beispielsweise Kamera, Radar, Lidar, Laser etc.) kann die Fahrbahn vor dem Fahrzeug auf Bodenunebenheiten analysieren und nötigenfalls einen Gegensteuerungsbefehl an das Fahrwerk oder den Fahrzeugsitz mittels der Steuereinheit senden. Optional kann auch ein Windkraftsensor für Seitenwinde vorgesehen sein, um mittels der Steuereinheit ein entsprechendes Gegensteuerungssignal abzusetzen (etwa für den Lenkwinkel des Fahrzeugs und für die Positionierung des Fahrzeugsitzes).
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Zusammengefasst soll der Fahrzeugsitz alle Ruhelage ändernden Bewegung für die im Fahrzeugsitz befindliche Person durch elektromotorisches Gegensteuern über den Fahrzeugsitz ausnivellieren. Diese Bewegungen können durch (Seiten-)Winde, Fahrbahnunebenheiten, Kurvenfahrten hervorgerufen sein. Insbesondere bei seitlichen oder in Höhenrichtung wirkenden Kräften kann der Fahrzeugsitz durch ein schnelles seitliches oder vertikales Verschieben die wirkenden Trägheits- bzw. Schwerkräfte ausnivellieren bzw. kom pensieren.
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Ebenso kann der Fahrzeugsitz wenigstens eine zusätzliche Sitzsensoreinrichtung aufweisen, die dazu eingerichtet ist, eine Positionierung des Fahrzeugsitzes und der darin befindlichen Person zu erfassen. Dabei können Positionseinstellungen zur Kompensation insbesondere auf die Lage bzw. Position des Kopfes der Person bezogen bzw. optimiert, weil im Kopfbereich der Person das Wahrnehmungszentrum für Bewegungen verortet ist.
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Das Kraftfahrzeug kann dazu eingerichtet sein, autonom zu fahren, wobei die Steuereinheit beim autonomen Fahren dazu eingerichtet ist, Fahreigenschaften so einzustellen, dass auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte minimiert sind, so dass Bewegungen des Fahrzeugsitzes zur Kompensation von Bewegungen des Kraftfahrzeugs minimiert werden. Dabei kann die Steuereinheit dazu eingerichtet sein, das autonome Fahren basierend auf Navigationsdaten oder/und auf prospektiven, fahrzeugexternen Daten zu bewirken. Insbesondere kann die Steuereinheit dazu eingerichtet sein, unter Einbezug von Navigationsdaten, eine optimale Route zu wählen in Bezug auf die zu erwartenden Krafteinwirkungen auf das Kraftfahrzeug. Ferner kann die Steuereinheit dazu eingerichtet sein, den Fahrweg des Kraftfahrzeugs kurzfristig anzupassen, etwa bei der prospektiven Erfassung von Straßenunebenheiten oder dergleichen.
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Vorgeschlagen wird auch ein Verfahren zum Ansteuern von Bewegungen eines Fahrzeugsitzes in eine Kraftfahrzeug, wobei der Fahrzeugsitz derart mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist, dass der Fahrzeugsitz in drei zueinander orthogonalen Hauptrichtungen beweglich und um die Hauptrichtungen drehbar gelagert ist. wobei die Beweglichkeit des Fahrzeugsitzes mittels mehrerer Sitzantriebselemente, insbesondere Sitzelektromotoren, bewirkt wird, umfassend die Schritte:
- Ansteuern der Sitzantriebselemente einzeln oder gemeinsam;
- Erfassen von aktuellen fahrzeuginternen Daten über den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs ;
- Prospektives Erfassen von fahrzeugexternen Daten.
- Dabei ist vorgesehen, dass eine Position des Fahrzeugsitzes innerhalb des Kraftfahrzeugs basierend auf der Kombination von aktuellen fahrzeuginternen Daten und von prospektiven, fahrzeugexternen Daten derart eingestellt wird, dass Bewegungen des Kraftfahrzeugs aufgrund des Fahrzeugbetriebs zumindest teilweise kompensiert werden.
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Weitere optional Merkmale für ein solches Verfahren sind auch in den oben beschriebenen Merkmalen für das Kraftfahrzeug beschrieben, so dass diese strukturell formulierten Merkmalen ohne Weiteres auch als Verfahrensmerkmale erkennbar sind.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Figuren. Dabei zeigt:
- 1 vereinfacht und schematisch ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Fahrbewegungen kompensierenden Fahrzeugsitz.
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In 1 ist vereinfacht und schematisch ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt. In einem Innenraum 12 des Kraftfahrzeugs 10 ist vereinfacht ein Fahrzeugsitz 14 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Kraftfahrzeug 10 mehrere Fahrzeugsitze 14 vorhanden sein können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der nachfolgend genauer beschriebene Fahrzeugsitz 14 kombiniert sein kann mit anderen Fahrzeugsitztypen. Beispielsweise ist es denkbar, dass zwei vordere Sitze derart ausgeführt sind, wobei in einem hinteren Bereich (Fond) des Kraftfahrzeugs 10 eine Sitzbank mit ausgeformten Sitzgelegenheiten vorhanden ist.
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Der Fahrzeugsitz 14 ist derart mit dem Kraftfahrzeug 10 verbunden, dass der Fahrzeugsitz 14 in drei zueinander orthogonalen Hauptrichtungen X, Y, Z beweglich, insbesondere linear beweglich ist. Ferner ist der Fahrzeugsitz 14 um die Hauptrichtungen X, Y, Z drehbar gelagert. Die Beweglichkeit des Fahrzeugsitzes 14 wird mittels mehrerer Sitzantriebselementen 16, insbesondere Sitzelektromotoren, bewirkt, von denen lediglich eines exemplarisch dargestellt ist.
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Das Kraftfahrzeug 10 umfasst ferner wenigstens einer Steuereinheit 18, die dazu eingerichtet ist, die Sitzantriebselemente 16 einzeln oder gemeinsam anzusteuern. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier beispielhafte Steuereinheit 18 Teil einer Fahrzeugsteuerung bzw. eine Komponenten einer Fahrzeugsteuerung sein kann.
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Das Kraftfahrzeug 10 umfasst mehrere Sensoreinrichtungen, von denen wenigstens eine Sensoreinrichtung 20 dazu eingerichtet ist, aktuelle fahrzeuginterne Daten über den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs 10 zu erfassen. Als Beispiel sind in der 1 Fahrwerkssensoren 20 dargestellt, die insbesondere relative Bewegungen zwischen Rädern 24 und Karosserie 26 des Kraftfahrzeugs 10 in Z-Richtung erfassen. Zu den Sensoreinrichtung, die fahrzeuginterne Daten erfassen können beispielsweise auch Lenkwinkelsensor für die gelenkten (Vorder-) Räder oder dergleichen versanden werden.
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Ferner umfasst das Kraftfahrzeug 10 wenigstens eine weitere Sensoreinrichtung 30, die dazu eingerichtet ist, prospektiv fahrzeugexterne Daten zu erfassen. In der 1 sind beispielhaft folgende derartige Sensoreinrichtung 30 illustriert: Kamera 30k, Radar 30r, Infrarotsensor 30i, Antenne 30a, wobei dies keine abschließende Aufzählung für solche Sensoreinrichtungen 30 ist, die fahrzeugexterne Daten erfassen können.
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Die Steuereinheit ist dazu eingerichtet ist, eine Position des Fahrzeugsitzes 14 innerhalb des Kraftfahrzeugs 10 basierend auf der Kombination von aktuellen fahrzeuginternen Daten und von prospektiven, fahrzeugexternen Daten derart einzustellen, dass Bewegungen des Kraftfahrzeugs 10 aufgrund des Fahrzeugbetriebs zumindest teilweise kompensiert werden.
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Die weitere Sensoreinrichtung 30 kann insbesondere dazu eingerichtet sein, Kommunikationsdaten von wenigstens einem vorausfahrenden oder/und von wenigstens einem entgegen kommenden Kraftfahrzeug zu empfangen. Hierzu kann beispielweise die Antenne 30a eingesetzt werden zum drahtlosen Empfangen von prospektiven, fahrzeugexternen Daten. Diese fahrzeugexternen Daten über Situationen, die für das Kraftfahrzeug prospektiv eintreffen werden, können für die Steuereinheit 18 bereitgestellt werden.
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Die weitere Sensoreinrichtung 30 kann auch dazu eingerichtet sein, prospektiv einen Untergrund abzutasten, auf dem das Kraftfahrzeug 10 unterwegs ist. Hierzu kann die wenigstens eine weitere Sensoreinrichtung 30 eine optische Sensoreinrichtung sein, wie beispielweise eine Kamera 30k, ein Radar 30r, ein Infrarotsensor 30i oder dergleichen, die an dem Kraftfahrzeug 10 angebracht ist.
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Die Steuereinheit 18 kann ferner dazu eingerichtet sein, Navigationsdaten oder/und meteorologische Daten zu empfangen und die Position des Fahrzeugsitzes 14 innerhalb des Kraftfahrzeugs 10 unter Berücksichtigung der Navigationsdaten oder/und meteorologische Daten einzustellen. Navigationsdaten können beispielweise aus einem in dem Fahrzeug befindlichen Navigationssystem (nicht dargestellt) entnommen sein. Ferner können Navigationsdaten auch über Satellitendaten bzw. -signale (GPS, Galileo etc.) erfasst werden, die beispielweise mittels einer entsprechenden Antenne 30a empfangen werden.
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Aus der 1 ist ferner ersichtlich, dass an dem wenigstens einen Fahrzeugsitz 14 eine Ablagevorrichtung 32 vorgesehen ist, die bei einer Positionseinstellung des Fahrzeugsitzes 14 zusammen mit dem Fahrzeugsitz 14 bewegt wird. Die Ablagevorrichtung 32, die auch als Arbeitsfläche oder Tisch bezeichnete werden kann, kann relativ zu dem Sitz beweglich sein, derart, dass sie in einer Ruhestellung oder einer in 1 gezeigten Arbeitsstellung angeordnet bzw. fixiert werden kann.
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An dem Fahrzeugsitz 10 kann eine Eingabevorrichtung oder/und eine Ausgabevorrichtung angeordnet sein, die bei einer Positionseinstellung des Fahrzeugsitzes 10 zusammen mit dem Fahrzeugsitz 10 bewegt wird. Beispielhaft ist in 1 ein in der Ablagevorrichtung 32 integrierte Touchscreen 34 dargestellt, der sowohl als Eingabevorrichtung, als auch als Ausgabevorrichtung dienen kann. Selbstverständlich können auch andere Eingabe- bzw. Ausgabevorrichtung vorgesehen sein, wie beispielsweise in Joystick, ein Trackball, ein Touchpad, ein normales Display und dergleichen.
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Das Kraftfahrzeug 10 ist insbesondere dazu eingerichtet, autonom zu fahren, wobei die Steuereinheit 18 beim autonomen Fahren dazu eingerichtet ist, Fahreigenschaften so einzustellen, dass auf das Kraftfahrzeug 10 wirkende Kräfte minimiert sind, so dass Bewegungen des Fahrzeugsitzes 14 zur Kompensation von Bewegungen des Kraftfahrzeugs 10 minimiert werden. Dabei kann die Steuereinheit 18 dazu eingerichtet sein, das autonome Fahren basierend auf Navigationsdaten oder/und auf prospektiven, fahrzeugexternen Daten zu bewirken, die durch die oben beschriebenen, weiteren Sensoreinrichtungen 30 erfasst werden.
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Der Fahrzeugsitz 14 weist auch eine Fußablage 36 auf, auf der eine im Fahrzeugsitz 14 befindliche Person 40 ihre Füße 40f oder/und ihre Beine 40b lagern kann. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Person 40 sollständig von dem Fahrzeugsitz 14 abgestützt ist und kein Körperteil der Person 40 in unmittelbarem Kontakt mit der Karosserie 26 des Kraftfahrzeugs steht, so dass die Person 40 in Bezug auf Bewegungen des Kraftfahrzeugs im Wesentlichen nur das wahrnimmt, was nach Kompensation durch den Fahrzeugsitz14 noch bei der Person 40 ankommt.
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Der Fahrzeugsitz 14 kann beispielsweise ein optimales Arbeiten ermöglichen, wobei die im Fahrzeugsitz 14 befindliche Person 40 keine Fahrzeug- bzw. Fahrbahnbewegungen wahrnimmt, was beispielsweise störend ist bei der Steuerung einer Computermaus. Hierzu sind im Kraftfahrzeug 10 Sensoreinrichtungen 20 positioniert, welche die eingeleiteten Kräfte in das Gesamtfahrzeug fahrzeugintern aufzeichnen (z.B. Krafteinleitung in das Fahrwerk/Achsen). Eine weitere Sensoreinrichtung 30 (beispielsweise Kamera 30k, Radar 30r, Lidar, Laser, Infrarot 30i etc.) kann die Fahrbahn vor dem Kraftfahrzeug 10 auf Bodenunebenheiten analysieren und nötigenfalls einen Gegensteuerungsbefehl an das Fahrwerk oder den Fahrzeugsitz 14 mittels der Steuereinheit 18 senden. Optional kann auch ein Windkraftsensor 30w für Seitenwinde vorgesehen sein, um mittels der Steuereinheit 18 ein entsprechendes Gegensteuerungssignal abzusetzen (etwa für den Lenkwinkel des Fahrzeugs 10 und für die Positionierung des Fahrzeugsitzes 14).
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Zusammengefasst soll der Fahrzeugsitz 14 alle eine Ruhelage ändernden Bewegung für die im Fahrzeugsitz 14 befindliche Person 40 durch elektromotorisches Gegensteuern (Sitzmotoren 16) über den Fahrzeugsitz (14) ausnivellieren bzw. kompensieren. Diese Bewegungen können durch (Seiten-) Winde, Fahrbahnunebenheiten, Kurvenfahrten hervorgerufen sein. Insbesondere bei seitlichen (Y-Richtung, also orthogonal zur X- und Z-Richtung) oder in Höhenrichtung (Z-Richtung) wirkenden Kräften kann der Fahrzeugsitz 14 durch ein schnelles seitliches oder vertikales Verschieben die wirkenden Trägheits- bzw. Schwerkräfte ausnivellieren bzw. kompensieren.
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Ebenso kann der Fahrzeugsitz wenigstens eine zusätzliche Sitzsensoreinrichtung 50k aufweisen, die dazu eingerichtet ist, eine Positionierung des Fahrzeugsitzes 14 und der darin befindlichen Person 40 zu erfassen. Rein beispielhaft ist dies als Kamera 50k illustriert. Es können aber auch weitere Sensoren vorgesehen sein, wie beispielsweise Kraftsensoren, die eine zwischen der Person 40 und dem Fahrzeugsitz 14 (Sitzlehne, Sitzfläche) erfassen. Dabei können Positionseinstellungen des Fahrzeugsitzes 14 zur Kompensation insbesondere auf die Lage bzw. Position des Kopfes 40k der Person 40 bezogen bzw. optimiert sein, weil im Kopfbereich der Person 40 das Wahrnehmungszentrum für Bewegungen verortet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102017009090 A1 [0002]
- EP 3888958 A1 [0002]
- DE 102016220997 A1 [0002]