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DE102023100407A1 - Kabelkanal zum Aufnehmen eines Leiters und Baugruppe zum Anschließen eines Leiters an ein Sammelschienensystem - Google Patents

Kabelkanal zum Aufnehmen eines Leiters und Baugruppe zum Anschließen eines Leiters an ein Sammelschienensystem Download PDF

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Publication number
DE102023100407A1
DE102023100407A1 DE102023100407.7A DE102023100407A DE102023100407A1 DE 102023100407 A1 DE102023100407 A1 DE 102023100407A1 DE 102023100407 A DE102023100407 A DE 102023100407A DE 102023100407 A1 DE102023100407 A1 DE 102023100407A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cable duct
conductor
busbar
busbars
busbar system
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023100407.7A
Other languages
English (en)
Inventor
Patrick Spangler
Stefan Dietweger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dehn SE and Co KG
Original Assignee
Dehn and Soehne GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dehn and Soehne GmbH and Co KG filed Critical Dehn and Soehne GmbH and Co KG
Priority to DE102023100407.7A priority Critical patent/DE102023100407A1/de
Publication of DE102023100407A1 publication Critical patent/DE102023100407A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
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Abstract

Ein Kabelkanal (10) zum Aufnehmen eines Leiters hat eine Haltevorrichtung (14), die dazu eingerichtet ist, den Kabelkanal (10) an einem Sammelschienensystem (20) mit mehreren Sammelschienen (18) zu befestigen, derart, dass der Kabelkanal (10) wenigstens eine der Sammelschienen (18) quer zur Längserstreckungsrichtung der Sammelschiene (18) abdeckt.Ferner wird eine Baugruppe zum Anschließen eines Leiters an ein Sammelschienensystem (20) angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kabelkanal zum Aufnehmen eines Leiters sowie eine Baugruppe zum Anschließen eines Leiters an ein Sammelschienensystem umfassend einen Kabelkanal.
  • Sammelschienensysteme dienen zur Verteilung von elektrischer Energie und umfassen üblicherweise mehrere parallel zueinander verlaufende, elektrisch leitfähige Sammelschienen. Zum Einspeisen von elektrischer Energie in das Sammelschienensystem wird an die Sammelschienen in einem Schaltschrank jeweils ein Leiter angeschlossen. Der Anschluss der Leiter an die jeweilige Sammelschiene kann mittels Anschlussklemmen und/oder Einspeiseadaptern erfolgen. Die Sammelschienen selbst verfügen üblicherweise über keine elektrische Isolierung, um das Anschließen zu vereinfachen.
  • Insbesondere im Fall, dass Anschlussklemmen für die Verbindung zwischen Sammelschiene und Leiter genutzt werden sollen, stellt sich das Problem, dass der jeweilige Leiter auf weiteren Sammelschienen des Sammelschienensystems, an die der Leiter nicht angeschlossen ist, aufliegen kann, wodurch kein ausreichender Berührungsschutz gewährleistet ist. Zudem kann es bei Beschädigungen einer Leiterisolierung zu unerwünschten Kurzschlüssen kommen.
  • Um dem Berührungsschutz zu verbessern, ist es bekannt, die Sammelschienen wenigstens teilweise mit Isolierabdeckungen zu versehen, wie beispielsweise in der EP 1 206 019 B1 und der EP 2 863 496 B1 beschrieben ist. Nachteilig an diesen Lösungen ist, dass die jeweilige Isolierabdeckung auf eine passende Breite abgelängt werden muss, um notwendigen Bauraum für weitere elektrotechnische Komponenten im Schaltschrank freizuhalten. Dieser Vorgang ist fehleranfällig und mit hohem Aufwand sowie Materialausschuss verbunden. Zudem sind die benötigten Abdeckelemente kostspielig in der Herstellung und müssen in eigenen Arbeitsschritten angebracht werden.
  • Alternativ kann der Leiter durch eine indirekte Kabelführung derart um die Sammelschienen, an denen der Leiter nicht angeschlossen wird, herumgeführt werden, dass eine Berührung zwischen Leiter und diesen Sammelschienen weitestgehend vermieden wird. Beispielsweise kann der Leiter an der Rückseite des Sammelschienensystems entlanggeführt werden. Eine solche Montage ist jedoch mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden und aufgrund der beengten Platzverhältnisse in handelsüblichen Schaltschränken nicht immer umsetzbar.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen Leiter einfach und zuverlässig an ein Sammelschienensystem anschließen zu können, während zugleich ein Berührungsschutz gewährleitet ist. Insbesondere soll eine besonders kompakte Möglichkeit zum Anschluss des Leiters bereitgestellt werden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Kabelkanal zum Aufnehmen eines Leiters, mit einer Haltevorrichtung, die dazu eingerichtet ist, den Kabelkanal an einem Sammelschienensystem mit mehreren Sammelschienen zu befestigen, derart, dass der Kabelkanal wenigstens eine der Sammelschienen quer zur Längserstreckungsrichtung der Sammelschiene abdeckt.
  • Die Erfindung basiert auf dem Grundgedanken, einen Kontakt zwischen Leiter und den Sammelschienen des Sammelschienensystems, an denen der Leiter nicht angeschlossen werden soll, mit dem gleichen Bauteil zu vermeiden, in dem auch der Leiter selbst geführt wird. Anders ausgedrückt dient der Kabelkanal sowohl zur Leitungsführung als auch zum Bereitstellen eines Berührungsschutzes.
  • Entsprechend ist der Kabelkanal insbesondere aus einem elektrisch isolierenden Material gefertigt, beispielsweise aus einem Kunststoff.
  • Der Kabelkanal verfügt zudem über eine Haltevorrichtung, mit der der Kabelkanal auf einfache Weise am Sammelschienensystem befestigt werden kann. Auf diese Weise ist es besonders einfach, den Kabelkanal in einen Schaltschrank, in dem sich das Sammelschienensystem befindet, zu montieren, um anschließend den Leiter anzubringen.
  • Der Begriff „Leiter“ bezeichnet hier und im Folgenden ein elektrisch leitendes Kabel, das über optional eine zusätzliche Kabelisolierung verfügt, und über eine externe Stromquelle mit elektrischer Energie versorgt wird.
  • Der Ausdruck „quer zur Längserstreckungsrichtung“ bedeutet insbesondere senkrecht zur Längserstreckungsrichtung.
  • Der Leiter ist bevorzugt ein Neutralleiter. Neutralleiter werden in Schaltschränken bzw. Anschlusskästen, in denen Sammelschienensysteme eingespeist werden, üblicherweise nicht über eigene Einspeiseadapter an die dem Neutralleiter zugeordnete Sammelschiene angeschlossen im Gegensatz zu weiteren Leitern, beispielsweise Phasenleitern. Stattdessen findet der Anschluss üblicherweise über eine im Vergleich zu Einspeiseadaptern einfacher ausgestaltete Anschlussklemme statt, die alleine die weiteren Sammelschienen des Sammelschienensystems nicht elektrisch isolierend abdeckt. Durch den Einsatz des erfindungsgemäßen Kabelkanals wird auch in diesem Fall auf einfache Weise und mit geringem Montageaufwand ein Berührungsschutz zwischen dem Neutralleiter und den weiteren Sammelschienen des Sammelschienensystems gewährleistet.
  • Grundsätzlich kann es sich bei dem Leiter aber auch um einen beliebigen anderen Leiter handeln, der an eine der Sammelschienen des Sammelschienensystems zum Einspeisen der jeweiligen Sammelschiene angeschlossen werden soll. Beispielsweise handelt es sich um einen Phasenleiter oder einen Schutzleiter.
  • Um einen besonders einfachen Aufbau des Kabelkanals zu erzielen, können der Kabelkanal und die Haltevorrichtung einstückig ausgeführt sein. Anders ausgedrückt weist der Kabelkanal insbesondere eine integrierte Haltevorrichtung. Beispielsweise ist der Kabelkanal mit integrierter Haltevorrichtung ein Kunststoffspritzteil.
  • Der Kabelkanal hat insbesondere eine Länge, die derart gewählt ist, dass der Kabelkanal nach Befestigen am Sammelschienensystem alle Sammelschienen des Sammelschienensystems quer zur Längserstreckungsrichtung der jeweiligen Sammelschiene abdeckt, abgesehen von einer dem Leiter zugeordneten Sammelschiene. Somit wird ein besonders zuverlässiger Berührungsschutz des Leiters zu allen Sammelschienen des Sammelschienensystems gewährleistet, zu denen der Leiter keine elektrische Verbindung aufweisen soll.
  • Bevorzugt ist die dem Leiter zugeordnete Sammelschiene eine der äußersten Sammelschienen des Sammelschienensystems. Beispielsweise ist die dem Leiter zugeordnete Sammelschiene die oberste oder die unterste Sammelschiene des Sammelschienensystems, wobei sich die Begriffe „oberst“ und „unterst“ auf die Einbauanordnung des Sammelschienensystems im Schaltschrank bezieht.
  • Der Kabelkanal kann über eine zugeordnete Anschlussklemme verfügen, mittels der der Leiter mit der dem Leiter zugeordneten Sammelschiene des Sammelschienensystems elektrisch verbindbar ist.
  • Die zugeordnete Anschlussklemme kann sowohl ein vom Kabelkanal separates Bauteil sein, beispielsweise eine bereits im Schaltschrank am Sammelschienensystem angebrachte Anschlussklemme, als auch Bestandteil des Kabelkanals sein.
  • In einer Variante sind die Anschlussklemme und der Kabelkanal einstückig ausgeführt. Anders ausgedrückt handelt es sich in dieser Variante um eine integrierte Anschlussklemme. Auf diese Weise wird der Anschlussprozess des Leiters an das Sammelschienensystem in besonderem Maße vereinfacht, da bereits beim Montieren des Kabelkanals zugleich die notwendige Anschlussklemme angebracht werden kann.
  • In einer weiteren Variante ist die Anschlussklemme über ein Verbindungselement mit dem Kabelkanal verbunden. Auf diese Weise kann eine sichere Verbindung zwischen Kabelkanal und Anschlussklemme erzielt werden, während zugleich ein flexibler Montageprozess ermöglicht wird. Beispielsweise kann zunächst die Anschlussklemme an der dem Leiter zugeordneten Sammelschiene befestigt werden, und anschließend der Kabelkanal mittels der Haltevorrichtung am Sammelschienensystem angebracht werden, wobei die Verbindung zwischen Anschlussklemme und Kabelkanal über das Verbindungselement hergestellt wird.
  • Auch ist es in dieser Variante möglich, dass der gleiche Kabelkanal mit verschiedenen Arten an Anschlussklemmen verwendet wird, die lediglich mit dem Kabelkanal über das Verbindungselement verbindbar sein müssen. Auf diese Weise kann der Aufwand in der Lagerhaltung des Kabelkanals reduziert und der Materialverbrauch reduziert werden.
  • Die Art des Verbindungselements ist nicht weiter eingeschränkt, solange eine zuverlässige Befestigung zwischen Anschlussklemme und Kabelkanal gewährleistet ist. Beispielsweise ist das Verbindungselement ein Clip.
  • Um eine besonders einfache Montage des Kabelkanals am Sammelschienensystem zu ermöglichen, kann die Haltevorrichtung wenigstens ein Rastmittel aufweisen, mittels dem der Kabelkanal auf wenigstens eine der Sammelschienen aufsteckbar ist.
  • Anders ausgedrückt ist das Rastmittel dazu angedacht, die jeweilige Sammelschiene zu hintergreifen und auf diese Weise den Kabelkanal gegen Bewegungen zu sichern. Die Rastverbindung zwischen Haltevorrichtung und der jeweiligen Sammelschiene kann somit als Schutz gegen ein versehentliches Abziehen des Kabelkanals vom Sammelschienensystem dienen.
  • Selbstredend kann die Haltevorrichtung auch mehrere Rastmittel aufweisen, die insbesondere mit verschiedenen Sammelschienen des Sammelschienensystems zusammenwirken.
  • Bevorzugt wird der Kabelkanal nur an den äußersten vom Kabelkanal abgedeckten Sammelschienen mit dem Rastmittel bzw. den Rastmitteln befestigt. Auf diese Weise wird der Aufbau sowie der Montageprozess des Kabelkanals weiter vereinfacht, während weiterhin eine zuverlässige Fixierung am Sammelschienensystem gegeben ist.
  • Der Kabelkanal kann eine Fixiervorrichtung zum Sichern des Leiters im Kabelkanal aufweisen. Anders ausgedrückt dient die Fixiervorrichtung dazu, Bewegungen des Leiters innerhalb des Kabelkanals zu verhindern bzw. zu verhindern, dass der Leiter ungewollt den Kabelkanal verlässt.
  • Die Fixiervorrichtung umfasst beispielsweise einen Befestigungsbügel, einen Klemmabschnitt und/oder eine Klappe zum Verschließen des Kabelkanals.
  • Der Klemmabschnitt kann eine V-förmige oder U-förmige Kontur aufweisen, in die der Leiter in Einbauposition hineingedrückt ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner gelöst durch eine Baugruppe zum Anschließen eines Leiters an ein Sammelschienensystem mit mehreren Sammelschienen, umfassend einen Kabelkanal der vorstehend erläuterten Art und mindestens ein Schaltgerät, das über ein Schaltgerätrastmittel mit wenigstens einer der Sammelschienen verbindbar ist, und wobei die Haltevorrichtung ein Befestigungsmittel aufweist, mittels dem der Kabelkanal am Schaltgerät fixierbar ist.
  • In dieser Ausgestaltung sorgt die Haltevorrichtung insbesondere über eine indirekte Befestigung des Kabelkanals über das Schaltgerät dafür, den Kabelkanal am Sammelschienensystem zu befestigen.
  • Es versteht sich jedoch, dass es auch möglich ist, dass die Haltevorrichtung neben der Befestigung am Schaltgerät zusätzlich direkt mit wenigstens einer der Sammelschienen des Sammelschienensystems zusammenwirkt.
  • Das Befestigungsmittel ist beispielsweise ein Steg oder ein Verbindungsclip.
  • Ferner kann das Schaltgerät über ein Schaltgerätegehäuse verfügen, das mit dem Befestigungsmittel der Haltevorrichtung zusammenwirkt.
  • Beispielsweise ist der Kabelkanal über die Haltevorrichtung an das Schaltgerätegehäuse geclipst.
  • Auch ist es möglich, dass als Befestigungsmittel ein Klebstoff eingesetzt ist. Anders ausgedrückt können der Kabelkanal und das Schaltgerät über eine Klebeverbindung miteinander verbunden sein, insbesondere über eine Klebeverbindung zwischen Kabelkanal und Schaltgerätegehäuse.
  • Ferner können der Kabelkanal und das Schaltgerätegehäuse einstückig ausgeführt sein. Beispielsweise bilden das Schaltgerätegehäuse und der Kabelkanal ein gemeinsames Spritzgussteil. In diesem Fall stellt das Schaltgerätegehäuse selbst das Befestigungsmittel zwischen Haltevorrichtung und Schaltgerät dar.
  • Die Art des Schaltgeräts ist erfindungsgemäß nicht weiter eingeschränkt, solange eine zuverlässige Verbindung zwischen dem Kabelkanal und dem jeweiligen Schaltgerät gewährleistet ist.
  • Insbesondere ist das Schaltgerät ein Kombiableiter oder eine Überspannungsschutzvorrichtung.
  • Weitere Merkmale und Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen, die nicht in einem einschränkenden Sinn verstanden werden sollen, sowie den Zeichnungen. In diesen zeigen:
    • - 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kabelkanals,
    • - 2 eine weitere perspektivische Ansicht des Kabelkanals 1,
    • - 3 eine Seitenansicht des Kabelkanals aus 1,
    • - 4 eine Vorderansicht des Kabelkanals aus 1,
    • - 5 eine Unteransicht des Kabelkanals aus 1,
    • - 6 ausgewählte Teile einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelkanals in einer Darstellung analog zu 4,
    • - 7 eine Unteransicht des Kabelkanals aus 6 analog zu 5,
    • - 8 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelkanals in einer Darstellung analog zu 4,
    • - 9 eine Unteransicht des Kabelkanals aus 8 analog zu 5,
    • - 10 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelkanals,
    • - 11 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäße Baugruppe zum Anschließen eines Leiters an ein Sammelschienensystem mit dem Kabelkanal aus 10,
    • - 12 die erfindungsgemäße Baugruppe aus 11 nach Montage am Sammelschienensystem, und
    • - 13 schematisch weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Kabelkanals in einer Darstellung analog zu 4.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kabelkanals 10. Der Kabelkanal 10 verfügt über eine Aufnahme 12 und eine Haltevorrichtung 14.
  • Die Aufnahme 12 verfügt über zwei Seitenwände 13 und dient dazu, einen Leiter 16 zwischen den Seitenwänden 13 aufzunehmen (vgl. 5 bis 7), der an einer Sammelschiene 18 eines Sammelschienensystems 20 angeschlossen werden soll. Der Leiter 16 ist erfindungsgemäß ein elektrisch leitfähiges Kabel.
  • Das Sammelschienensystem 20 dient dazu, elektrische Energie innerhalb einer elektrischen Anlage zu verteilen, und stellt den Einspeisepunkt in die elektrische Anlage dar. Beispielsweise ist das Sammelschienensystem 20 in einem nicht näher dargestellten Schaltschrank angeordnet.
  • Die Sammelschienen 18 verlaufen entlang einer Längserstreckungsrichtung L parallel zueinander, wobei der Abstand zwischen zwei benachbarten Sammelschienen 18 jeweils gleich ist. Beispielsweise weisen die Sammelschienen 18 einen Abstand von 40 mm zueinander auf.
  • Es versteht sich jedoch, dass auch andere, insbesondere größere, Abstände zwischen den einzelnen Sammelschienen 18 vorliegen können. Ebenso können die Abstände zwischen benachbarten Sammelschienen 18 innerhalb des Sammelschienensystems 20 auch variieren.
  • Die Sammelschienen 18 sind aus einem elektrisch leitfähigen Material wie beispielsweise Kupfer oder Aluminium.
  • Der Kabelkanal 10 verläuft quer zur Längserstreckungsrichtung L entlang einer Höhenrichtung H, die senkrecht zur Längserstreckungsrichtung L ist.
  • Der Kabelkanal 10 weist eine Gesamtlänge auf, die derart gewählt ist, dass der Kabelkanal 10 in der in 1 gezeigten Einbauposition die unteren vier Sammelschienen 18 entlang der Höhenrichtung H abdeckt. Die oberste Sammelschiene 18 ist in der gezeigten Ausführungsform nicht vom Kabelkanal 10 abgedeckt und ist dazu vorgesehen, mit dem in die Aufnahme 12 eingelegten Leiter 16 elektrisch kontaktiert zu werden. Anders ausgedrückt ist die in 1 oberste Sammelschiene 18 dem Leiter 16 zugeordnet.
  • Die Begriffe „oberst“ und „unterst“ beziehen sich hier auf die Anordnung der Sammelschienen 18 entlang der Höhenrichtung H, die der Einbauposition der Sammelschienen 18 entspricht.
  • Es versteht sich, dass der Kabelkanal 10 auch eine von 1 abweichende Länge aufweisen kann, solange wenigstens eine Sammelschiene 18 wenigstens teilweise vom Kabelkanal 10 abgedeckt ist (vgl. 13). Die Länge des Kabelkanals 10 ist insbesondere danach gewählt, welche und wie viele der Sammelschienen 18 vom Kabelkanal 10 abgedeckt werden sollen und welcher der Sammelschienen 18 der später in die Aufnahme 12 eingelegte Leiter 16 zugeordnet ist.
  • Wie aus den Figuren zu erkennen ist, bezeichnet der Begriff „abgedeckt“, dass der Kabelkanal 10 die jeweilige Sammelschiene 18 lediglich teilweise abdecken muss, nämlich zumindest in einer Breite, die notwendig ist, um den jeweiligen Leiter 16 aufnehmen zu können.
  • 2 zeigt eine weitere perspektivische Ansicht des Kabelkanals 10, in der eine Rückseite 22 des Kabelkanals 10 sowie die an der Rückseite 22 angebrachten Bestandteile der Haltevorrichtung 14 besser zu erkennen sind.
  • Die Haltevorrichtung 14 umfasst mehrere Rastmittel 24, die dazu dienen, den Kabelkanal 10 direkt an den Sammelschienen 18 zu befestigen.
  • In der gezeigten Ausführungsform hat die Haltevorrichtung 14 zwei Rastmittel 24, wobei eines der Rastmittel 24 mit der untersten der Sammelschienen 18 des Sammelschienensystems 20 und das andere der Rastmittel 24 mit der obersten der vom Kabelkanal 10 abgedeckten Sammelschienen 18 zusammenwirkt, sodass die Rastmittel 24 auch als unteres Rastmittel bzw. oberes Rastmittel bezeichnet werden.
  • Das obere Rastmittel 24 ist als Rastnase ausgebildet, die die Sammelschiene 18 teilweise umgreift. Somit stützt sich der Kabelkanal 10 über die Rastnase unter Einwirkung der Schwerkraft auf der Sammelschiene 18 ab. Zugleich verhindert die Rastnase, dass der Kabelkanal 10 versehentlich entgegen einer Tiefenrichtung T, die senkrecht zur Längserstreckungsrichtung L und zur Höhenrichtung H ist, vom Sammelschienensystem 20 abgezogen wird.
  • Das untere Rastmittel 24 ist als Rastmechanismus mit einem Rastkörper 26 und einem im Rastkörper 26 drehbar gelagerten Raststift mit einem Rastende 28 und einem Betätigungsende 30 ausgebildet.
  • Das Rastende 28 steht in Einbauposition des Kabelkanals 10 mit der untersten Sammelschiene 18 des Sammelschienensystems 20 in Kontakt und sichert den Kabelkanal 10 zusätzlich zum oberen Rastmittel 24 gegen ein Abziehen entgegen der Tiefenrichtung T.
  • Wie durch die Pfeile in 3 angedeutet ist, ist der Raststift derart ausgestaltet, dass das Rastende 28 den Kontakt zur untersten Sammelschiene 18 verliert, wenn das Betätigungsende 30 in Richtung der Aufnahme 12 des Kabelkanals 10 bewegt wird.
  • Anders ausgedrückt ist der Raststift von einer ersten Position, die der in den 2 und 3 gezeigten Position entspricht, in eine zweite Position überführbar, in der das Rastende 28 relativ zur ersten Position in Tiefenrichtung T verschoben ist.
  • Durch den beweglichen Raststift ergibt sich eine besonders einfache Montage des Kabelkanals 10 am Sammelschienensystem 20.
  • So kann ein Monteur den Kabelkanal 10 zunächst mit der Rastnase des oberen Rastmittels 24 an der dem oberen Rastmittel 24 zugeordneten Sammelschiene 18 einhängen.
  • Währenddessen oder anschließend wird der Raststift in die zweite Position überführt, indem der Monteur das Betätigungsende 30 in Richtung der Aufnahme 12 drückt und in dieser Position hält.
  • Über eine Drehbewegung des Kabelkanals 10, an deren Ende die Rückseite 22 des Kabelkanals 10 in Kontakt mit allen Sammelschienen 18 steht, die vom Kabelkanal 10 abgedeckt werden sollen, wird der Kabelkanal 10 in seine Einbauposition überführt. Anschließend lässt der Monteur das Betätigungsende 30 los, wodurch der Raststift in die erste Position zurückkehrt und die unterste Sammelschiene 18 zwischen Rückseite 22 und Rastende 28 einklemmt.
  • Insgesamt wird der Kabelkanal 10 somit auf besonders einfache Weise auf das Sammelschienensystem 20 aufgesteckt und zugleich gegen ein versehentliches Abziehen entgegen der Tiefenrichtung T gesichert.
  • Die 4 und 5 zeigen weitere Ansichten des erfindungsgemäßen Kabelkanals 10 gemäß der ersten Ausführungsform, wobei in 5 schematisch der in der Aufnahme 12 eingelegte Leiter 16 gezeigt ist.
  • 6 zeigt eine Aufsicht auf eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelkanals 10 analog zu 4.
  • Die zweite Ausführungsform entspricht im Wesentlichen der ersten Ausführungsform, sodass im Folgenden lediglich auf Unterschiede eingegangen wird. Gleiche Bezugszeichen kennzeichnen gleiche oder funktionsgleiche Bauteile, und es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
  • In 6 ist zusätzlich zum Kabelkanal 10 auch der bereits im Kabelkanal 10 eingesetzte Leiter 16 gezeigt, der zudem über eine Anschlussklemme 32 mit der obersten Sammelschiene 18 des Sammelschienensystems 20 elektrisch verbunden ist.
  • Der Leiter 16 ist insbesondere ein Neutralleiter, sodass die oberste Sammelschiene 18 die dem Neutralleiter zugeordnete Sammelschiene 18 ist. Die weiteren Sammelschienen 18 sind beispielsweise den Phasenleitern (L1, L2 und L3) bzw. einem Schutzleiter zugeordnet.
  • Die Anschlussklemme 32 verfügt über ein Befestigungsmittel 34, hier eine Schraube, über das die Verbindung zwischen Leiter 16 und der obersten Sammelschiene 18 hergestellt und der Leiter 16 gegen Verrutschen parallel zur Höhenrichtung H gesichert ist.
  • Ferner verfügt der Kabelkanal 10, nämlich die Aufnahme 12, über eine Fixiervorrichtung 36. Die Fixiervorrichtung 36 dient dazu, den Leiter 16 gegen Bewegungen im Kabelkanal 10 zu sichern.
  • Dazu umfasst die Fixiervorrichtung 36 einen Klemmabschnitt 38 sowie eine Klappe 40, wobei die Klappe 40 nur in 7, nicht jedoch in 6 gezeigt ist, um die Darstellung in 6 zu vereinfachen.
  • Der Klemmabschnitt 38 ist als U-förmiges Profil ausgebildet, das in die Aufnahme 12 eingesetzt ist, insbesondere mit der Aufnahme 12 stoffschlüssig verbunden ist.
  • In 6 ist zu erkennen, dass der Klemmabschnitt 38 über die gesamte Länge des Kabelkanals 10 verläuft. Selbstredend können auch lediglich ein oder mehrere voneinander getrennte Klemmabschnitte 38 vorhanden sein, die entlang der Höhenrichtung H in der Aufnahme 12 verteilt angeordnet sind.
  • Der Klemmabschnitt 38 weist einen Durchmesser auf, der derart gewählt ist, dass der Leiter 16 unter Einwirkung einer Kraft in den Klemmabschnitt 38 hineingedrückt werden kann und anschließend vom Klemmabschnitt 38 gehalten wird.
  • Selbstredend kann der Klemmabschnitt 38 auch anders ausgestaltet sein, beispielsweise eine V-förmige Kontur aufweisen.
  • Zusätzlich ist die Aufnahme 12 durch die Klappe 40 verschlossen. Die Klappe 40 ist über ein Scharnier 42 mit der Aufnahme 12 verbunden, sodass die Klappe 40 beweglich gelagert ist, wie über einen Pfeil in 7 angedeutet ist. Auf diese Weise kann bei der Montage des Leiters 16 die Klappe 40 zwischenzeitlich die Aufnahme 12 freigeben und anschließend wieder verschließen.
  • Es ist auch denkbar, dass die Klappe 40 lediglich auf die Aufnahme 12 aufgeschoben wird, beispielsweise über entsprechend ausgeformte Profile an den Seitenwänden 13.
  • In den 8 und 9 ist eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelkanals 10 gezeigt.
  • Die dritte Ausführungsform entspricht im Wesentlichen den vorherigen Ausführungsformen, sodass im Folgenden lediglich auf Unterschiede eingegangen wird. Gleiche Bezugszeichen kennzeichnen gleiche oder funktionsgleiche Bauteile, und es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
  • In der dritten Ausführungsform verfügt die Fixiervorrichtung 36 ebenfalls über einen Klemmabschnitt 38 mit U-förmigen Profil. Jedoch kommt keine Klappe 40 zum Einsatz.
  • Stattdessen umfasst die Fixiervorrichtung 36 mehrere Fixierbügel 44, die auf den Klemmabschnitt 38 aufgesetzt sind und den Leiter 16 zusätzlich gegen Bewegungen entgegen der Tiefenrichtung T sichern.
  • Auch ist es möglich, dass die Fixierbügel 44 einstückig mit dem Klemmabschnitt 38 ausgeführt.
  • Zudem ist in dieser Ausführungsform die Anschlussklemme 32 mit dem Kabelkanal 10 über ein Verbindungselement 45 verbunden. Die Art des Verbindungselements 45 ist nicht weiter eingeschränkt, solange eine zuverlässige Verbindung zwischen Anschlussklemme 32 und restlichem Kabelkanal 10 gegeben ist. Beispielsweise kann das Verbindungselement 45 ein Clip sein.
  • 10 zeigt eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelkanals 10.
  • Die vierte Ausführungsform entspricht im Wesentlichen den vorherigen Ausführungsformen, sodass im Folgenden lediglich auf Unterschiede eingegangen wird. Gleiche Bezugszeichen kennzeichnen gleiche oder funktionsgleiche Bauteile und es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
  • In der vierten Ausführungsform verfügt die Haltevorrichtung 14 anstelle der Rastmittel 24 über Befestigungsmittel 46.
  • Die Befestigungsmittel 46 sind als Stege an der Rückseite 22 des Kabelkanals 10 ausgebildet und weisen in der Ebene L-H eine größere Ausdehnung auf als die Aufnahme 12. Anders ausgedrückt ragen die Stege über eine Seitenfläche 48 des Kabelkanals 10 hinaus.
  • Zwischen den Befestigungsmitteln 46 sind an der Rückseite 22 des Kabelkanals 10 Vertiefungen 50 zur Aufnahme der Sammelschienen 18 ausgebildet.
  • Die Befestigungsmittel 46 verfügen jeweils über einen Fortsatz 52 sowie mindestens einen am Fortsatz 52 ausgebildeten Vorsprung 54.
  • Der Kabelkanal 10 gemäß der vierten Ausführungsform ist für den Einsatz in einer erfindungsgemäßen Baugruppe 56 zum Anschließen des Leiters 16 an das Sammelschienensystem 20 vorgesehen, wie in 11 gezeigt ist.
  • Die Baugruppe 56 umfasst den Kabelkanal 10 wie zuvor beschrieben und ein Schaltgerät 58.
  • Das Schaltgerät 58 ist in der gezeigten Ausführungsform ein Kombiableiter, wie er beispielsweise unter der Bezeichnung „DEHNShield ZP“ von der Fa. Dehn SE kommerziell erhältlich ist.
  • Grundlegend kann das Schaltgerät 58 auch eine beliebige andere elektrotechnische Komponente sein, die an das Sammelschienensystem 20 angeschlossen und mit dem Kabelkanal 10 verbindbar ist. Beispielsweise kann das Schaltgerät 58 eine Überspannungsschutzvorrichtung sein.
  • Wie in 11 zu erkennen ist, verfügt das Schaltgerät 58 an einer Schaltgeräterückseite 60 über eine Vielzahl von Fixiervorsprüngen 62.
  • Die Fixiervorsprünge 62 sind derart komplementär zu den Befestigungsmitteln 46 des Kabelkanals 10 ausgeführt, dass der Kabelkanal 10 entgegen der Tiefenrichtung T auf die Schaltgeräterückseite 60 aufsetzbar ist.
  • In der Einbauposition des Kabelkanals 10 ist der Kabelkanal 10 mittels der Vorsprünge 54 und den Fixiervorsprüngen 62 gegen Bewegungen parallel zur Längserstreckungsrichtung L gesichert.
  • Zudem liegt der Kabelkanal 10 mit der Seitenfläche 48 am Schaltgerät 58 an.
  • Wie in 11 zu erkennen ist, verläuft der Kabelkanal 10 in Einbauposition entlang der Tiefenrichtung T hinter einem Zusatzmodul 64 des Schaltgeräts 58. Somit weist die Baugruppe 56 besonders kompakte Gesamtmaße aus, da für den Kabelkanal 10 entlang der Längenerstreckungsrichtung lediglich Bauraum genutzt wird, der bereits durch das Schaltgerät 58 an sich belegt werden würde. Somit muss kein zusätzlicher Platz im Schaltschrank für die Anbringung des Kabelkanals 10 vorgesehen werden.
  • In 12 ist die Einbauposition der Baugruppe 56 am Sammelschienensystem 20 gezeigt. Wie zu erkennen ist, ist der Kabelkanal 10 zusammen mit dem Schaltgerät 58 auf die jeweiligen Sammelschienen 18 aufgesteckt.
  • Insbesondere kann die Baugruppe, wie in 11 gezeigt, parallel zur Tiefenrichtung T auf das Sammelschienensystem 20 aufgesteckt werden, wodurch die Sammelschienen 18 in die Vertiefungen 50 des Kabelkanals 10 aufgenommen sind und jeweils zwischen zweien der Fixiervorsprünge 62 gesichert sind.
  • Das Schaltgerät 58 verfügt ferner über Schaltgerätrastmittel 66, die analog zum unteren Rastmittel 24 wie zuvor im Zusammenhang mit dem Kabelkanal 10 beschrieben ausgebildet sind.
  • Die Schaltgerätrastmittel 66 dienen dazu, die Baugruppe 56 am Sammelschienensystem 20 zu befestigen.
  • Aus den vorherigen Ausführungen wird deutlich, dass in der gezeigten Ausführungsform der Baugruppe 56 der Kabelkanal 10 vor allem indirekt am Sammelschienensystem 20 befestigt ist, nämlich über das Schaltgerät 58.
  • Selbstredend ist es auch möglich, dass der Kabelkanal 10 zusätzlich direkt am Sammelschienensystem 20 befestigt ist, wie in den vorherigen Ausführungsformen beschrieben, um eine noch zuverlässigere Fixierung des Kabelkanals 10 zu ermöglichen, falls dies gewünscht ist.
  • Wie in 12 zu erkennen ist, deckt in der gezeigten Ausführungsform der Kabelkanal 10 in Einbauposition alle Sammelschienen 18 des Sammelschienensystems 20 ab, abgesehen von der untersten der Sammelschienen 18 entlang der Höhenrichtung H. Entsprechend kann an dieser Sammelschiene 18 eine Anschlussklemme 32 wie zuvor beschrieben angebracht und ein Leiter 16, insbesondere ein Neutralleiter, über die Anschlussklemme 32 mit der Sammelschiene 18 elektrisch verbunden werden.
  • 13 zeigt eine Aufsicht auf weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Kabelkanals 10 analog zu den 4, 6 und 8.
  • Die weiteren Ausführungsformen entsprechen im Wesentlichen den vorherigen Ausführungsformen, sodass im Folgenden lediglich auf Unterschiede eingegangen wird. Gleiche Bezugszeichen kennzeichnen gleiche oder funktionsgleiche Bauteile, und es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
  • In 13 sind erfindungsgemäße Kabelkanäle 10 dargestellt, die eine unterschiedliche Gesamtlänge aufweisen, sodass die jeweiligen Kabelkanäle 10 eine unterschiedliche Anzahl an Sammelschienen 18 entlang der Höhenrichtung H abdecken.
  • Der in 13 links gezeigte Kabelkanal 10 entspricht der bereits in den 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform, welche alle Sammelschienen 18 außer der obersten Sammelschiene 18 abdeckt. Die drei rechts von diesem Kabelkanal 10 dargestellten Ausführungsformen weisen eine kürzere Gesamtlänge auf und decken lediglich die unteren drei, die unteren zwei oder lediglich die unterste Sammelschiene 18 ab. Entsprechend sind diese Kabelkanäle 10 dazu angedacht, dass ein Leiter 16 von unten an das Sammelschienensystem 20 herangeführt, in die jeweilige Aufnahme 12 eingelegt und mit derjenigen Sammelschiene 18 elektrisch verbunden wird, welche die unterste Sammelschiene 18 ist, die nicht mehr vom jeweiligen Kabelkanal 10 abgedeckt ist. Somit können beliebige der Sammelschienen 18 über entsprechende Leiter 16 eingespeist werden, beispielsweise über Phasenleiter und Schutzleiter.
  • Der in 13 rechts gezeigte Kabelkanal 10 weist die gleiche Länge auf die der in 13 links gezeigte Kabelkanal 10. Jedoch wird dieser derart am Sammelschienensystem 20 befestigt, dass alle Sammelschienen 18 außer der untersten Sammelschiene 18 vom Kabelkanal 10 abgedeckt ist. Entsprechend kann der Leiter 16 in diesem Fall von oben, also entgegen der Höhenrichtung H, in die Aufnahme 12 eingelegt und über die Anschlussklemme 32 und an der untersten der Sammelschienen 18 befestigt und mit dieser elektrisch verbunden werden.
  • Insgesamt zeichnet sich der erfindungsgemäße Kabelkanal 10 sowie die erfindungsgemäße Baugruppe 56 durch einen besonders einfachen Aufbau, eine einfache Montage und einen sicheren Halt am Sammelschienensystem 20 aus. Der Kabelkanal 10 gewährleistet zudem jederzeit einen hervorragenden Berührungsschutz zwischen dem Leiter 16 und den Sammelschienen 18, denen der Leiter 16 nicht zugeordnet ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1206019 B1 [0004]
    • EP 2863496 B1 [0004]

Claims (10)

  1. Kabelkanal (10) zum Aufnehmen eines Leiters (16), mit einer Haltevorrichtung (14), die dazu eingerichtet ist, den Kabelkanal (10) an einem Sammelschienensystem (20) mit mehreren Sammelschienen (18) zu befestigen, derart, dass der Kabelkanal (10) wenigstens eine der Sammelschienen (18) quer zur Längserstreckungsrichtung der Sammelschiene (18) abdeckt.
  2. Kabelkanal (10) nach Anspruch 1, wobei der Kabelkanal (10) und die Haltevorrichtung (14) einstückig ausgeführt sind.
  3. Kabelkanal (10) nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Kabelkanal (10) eine Länge hat, die derart gewählt ist, dass der Kabelkanal (10) nach Befestigen am Sammelschienensystem (20) alle Sammelschienen (18) des Sammelschienensystems (20) quer zur Längserstreckungsrichtung der jeweiligen Sammelschiene (18) abdeckt, abgesehen von einer dem Leiter (16) zugeordneten Sammelschiene (18).
  4. Kabelkanal (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kabelkanal (10) über eine zugeordnete Anschlussklemme (32) verfügt, mittels der der Leiter (16) mit der dem Leiter (16) zugeordneten Sammelschiene (18) des Sammelschienensystems (20) elektrisch verbindbar ist.
  5. Kabelkanal (10) nach Anspruch 4, wobei die Anschlussklemme (32) und der Kabelkanal (10) einstückig ausgeführt sind.
  6. Kabelkanal (10) nach Anspruch 4 oder 5, wobei die Anschlussklemme (32) über ein Verbindungselement mit dem Kabelkanal (10) verbunden ist.
  7. Kabelkanal (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Haltevorrichtung (14) wenigstens ein Rastmittel (24) aufweist, mittels dem der Kabelkanal (10) auf wenigstens eine der Sammelschienen (18) aufsteckbar ist.
  8. Kabelkanal (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kabelkanal (10) eine Fixiervorrichtung (36) zum Sichern des Leiters (16) im Kabelkanal (10) aufweist.
  9. Kabelkanal (10) nach Anspruch 8, wobei die Fixiervorrichtung (36) einen Befestigungsbügel (46), einen Klemmabschnitt (38) und/oder eine Klappe (40) zum Verschließen des Kabelkanals (10) umfasst.
  10. Baugruppe (56) zum Anschließen eines Leiters (16) an ein Sammelschienensystem (20) mit mehreren Sammelschienen (18), umfassend einen Kabelkanal (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und mindestens ein Schaltgerät (58), das über ein Schaltgerätrastmittel (66) mit wenigstens einer der Sammelschienen (18) verbindbar ist, und wobei die Haltevorrichtung (14) ein Befestigungsmittel (46) aufweist, mittels dem der Kabelkanal (10) am Schaltgerät (58) fixierbar ist.
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Citations (4)

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EP1206019B1 (de) 2000-11-14 2007-01-10 Jean Müller GmbH Elektrotechnische Fabrik Abdeckung für ein Sammelschienensystem
EP2885800B1 (de) 2012-08-17 2017-05-31 Klaus Bruchmann GmbH Baugruppe für eine schaltersicherungsanordnung mit messvorrichtung sowie sicherungshalter für eine baugruppe oder eine schaltersicherungsanordnung
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WO2020114579A1 (de) 2018-12-04 2020-06-11 Klaus Bruchmann Gmbh Sammelschienenadapter

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