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DE102022214180A1 - Bauhilfsmittel und Einstellverfahren - Google Patents

Bauhilfsmittel und Einstellverfahren Download PDF

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DE102022214180A1
DE102022214180A1 DE102022214180.6A DE102022214180A DE102022214180A1 DE 102022214180 A1 DE102022214180 A1 DE 102022214180A1 DE 102022214180 A DE102022214180 A DE 102022214180A DE 102022214180 A1 DE102022214180 A1 DE 102022214180A1
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DE
Germany
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vertical part
horizontal part
construction aid
vertical
guide element
Prior art date
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Pending
Application number
DE102022214180.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Sebastian Riegel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Huennebeck Deutschland GmbH
Original Assignee
Huennebeck GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Huennebeck GmbH filed Critical Huennebeck GmbH
Priority to PCT/EP2023/069187 priority Critical patent/WO2024017709A1/de
Publication of DE102022214180A1 publication Critical patent/DE102022214180A1/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Bauhilfsmittel und ein Verfahren zum Einstellen eines Bauhilfsmittels. Ein Bauhilfsmittel (10) umfasst ein Vertikalteil (11) zur Befestigung in vertikaler Ausrichtung an einem hergestellten Bauteil (19) sowie ein Horizontalteil (12) zur Ausbildung einer Bühne (14). Das Vertikalteil (11) ist seitlich in Bezug zum Horizontalteil (12) beweglich. So kann eine passgenaue Position der Horizontalteile und der Bühne auch dann gewährleistet werden, wenn der Abstand der Wandbefestigungen von der jeweiligen Soll-Position abweicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bauhilfsmittel und ein Verfahren zum Einstellen eines Bauhilfsmittels.
  • Ein Bauhilfsmittel ist ein Hilfsmittel, welches für das Errichten von Bauwerken eingesetzt wird. Beispiele für Bauwerke sind Gebäude, Brücken oder Mauern. Um solche Bauwerke zu errichten, werden beispielsweise Kräne, Gerüste sowie Schalungen eingesetzt. Bei solchen Bauhilfsmitteln kann das Risiko bestehen, dass Personen sowie Gegenstände wie Werkzeug, Bolzen, Schrauben, Schutt, usw. aus großer Höhe herunterfallen können. Um damit verbundene Risiken zu vermeiden, können bei Bauhilfsmitteln Schutzeinrichtungen vorhanden sein, die vor einem Herunterfallen schützen. Schutzeinrichtungen können Geländer, Gitter, Netze, Wände usw. umfassen.
  • Eine Schalung ist eine Gussform. In die Gussform kann Frischbeton gegossen werden. Nach dem Erhärten des Betons kann die Schalung in der Regel entfernt werden. Es können so beispielsweise Bauteile von Gebäuden oder Brücken hergestellt werden. Beispiele für Bauteile sind Wände, Decken, Schächte sowie Stützen.
  • Eine Schalung kann aus einer Mehrzahl von Schaltafeln gebildet sein. Eine Schaltafel ist eine beispielsweise aus Holz oder Kunststoff bestehende Platte. Eine Schaltafel kann eben und/oder zumindest bereichsweise gekrümmt sein. Auf der Rückseite der Platte können stützende Elemente vorhanden sein, so zum Beispiel ein Rahmen, Längsträger und/oder Querträger. Die stützenden Elemente können beispielsweise aus Holz oder Stahl bestehen. Eine Vorderseite der Schaltafel kontaktiert und begrenzt den gegossenen Beton und formt auf diese Weise die Oberfläche des Bauteils.
  • Ein Rahmen einer Schaltafel steht gegenüber der Vorderseite der Platte grundsätzlich nicht vor. Eine Schaltafel kann ein oder mehrere Ankerlöcher umfassen. Durch gegenüberliegende Ankerlöcher zweier gegenüberliegender Schaltafeln kann bei einer Schalung ein Anker hindurchgesteckt werden. Die Enden eines Ankers können so gesichert werden, dass ein Anker dann nicht mehr aus den Ankerlöchern herausgezogen werden kann. Die beiden Enden eines Ankers können an den Rückseiten von Schaltafeln beispielsweise so befestigt werden, dass ein Anker zumindest Druckkräfte, vorzugsweise auch Zugkräfte, aufnehmen kann. Es können zwei gegenüberliegende Schaltafeln mithilfe von ein oder mehreren Ankern miteinander verbunden werden.
  • Ein Beispiel für ein Bauhilfsmittel ist ein Gerüst. Ein Gerüst kann an einem bereits fertig gestellten Abschnitt eines Bauwerks befestigt werden. An dem Gerüst kann eine Bühne befestigt sein, die in eine gewünschte Höhe bewegt werden kann. Die Bühne kann begehbar sein. An bzw. auf der Bühne oder unabhängig von der Bühne können ein oder mehrere Schaltafeln vorhanden sein, um eine Schalung bilden zu können. An der Bühne kann eine Schutzeinrichtung wie z. B. ein Geländer befestigt sein, die vor einem Herunterfallen schützt.
  • Ein Beispiel für ein Gerüst ist ein Klettergerüst. Ein Teil des Klettergerüsts, beispielsweise eine Kletterschiene, kann nach oben bewegt und anschließend gehalten werden, insbesondere mittels zumindest eines Verankerungsteil wie z. B. eines Kletterschuhs. Nach Fertigstellung eines Betonierabschnitts kann zumindest ein Teil des Bauhilfsmittels, insbesondere das gesamte Bauhilfsmittel, nach oben geschoben werden, um einen folgenden Betonierabschnitt vorzubereiten.. Ebenso kann zumindest ein Teil des Bauhilfsmittels, insbesondere das gesamte Bauhilfsmittel, nach oben gehoben oder anderweitig bewegt werden. Das Schieben, Heben oder Bewegen erfolgt mit einer geeigneten Schiebeeinrichtung, beispielsweise hydraulisch angetrieben. Auf diese Weise wird dafür kein Kran benötigt. Ebenso kann nach unten geklettert werden, beispielsweise für einen Abriss zumindest eines Teils eines Gebäudes oder Bauteils. Hier kann ein Schieben nach unten und/oder eine schwerkraftbedingte Bewegung nach unten erfolgen. Ein Klettergerüst mit daran angebrachten weiteren Komponenten wie Bühne, Schaltafel und/oder Schutzeinrichtung wird Klettersystem genannt.
  • Zum Halten des Gerüsts oder Klettergerüsts an dem hergestellten Bauteil dient ein Verankerungsteil, beispielsweise ein Kletterschuh. Ein Verankerungsteil wird an einem hergestellten Bauteil aus Beton, typischerweise an einem fertig gestellten Betonierabschnitt, befestigt, bevorzugt mittels wenigstens einer Schraube. Ein Kletterschuh ermöglicht die nach oben gerichtete Bewegung des Bauhilfsmittels. Zu diesem Zweck enthält ein Kletterschuh typischerweise eine Mechanik, die ein Verschieben des Bauhilfsmittels nach oben ermöglicht und/oder die ein Halten des Bauhilfsmittels in unterschiedlichen Positionen des Bauhilfsmittels ermöglicht. Ein Kletterschuh hält das Bauhilfsmittel nach dem Verschieben dann in der nach oben geschobenen Position. Typischerweise wird jede Kletterschiene mit mindestens zwei Kletterschuhen gehalten, die in unterschiedlichen Höhenpositionen angeordnet sind. Wird ein Kletterschuh nicht mehr benötigt, etwa weil der unterste Kletterschuh zum Halten des nach oben verschobenen Bauhilfsmittels zu niedrig angeordnet ist, wird er von dem hergestellten Bauteil entfernt und insbesondere an einer höheren Position wieder angebracht. So kann der Kletterschuh für einen folgenden Betonierabschnitt genutzt werden.
  • Die oben genannten Merkmale, Wirkungen und Definitionen können einzeln oder in einer Mehrzahl mit den beanspruchten und beschriebenen Gegenständen kombiniert werden.
  • Die Befestigung eines Verankerungsteils, z. B. eines Kletterschuhs, an dem hergestellten Bauteil erfolgt an einem Befestigungspunkt, und zwar typischerweise mittels eines Kletterkonus. Befestigungspunkte werden bei der Herstellung des Bauteils eingebaut und im Beton eingegossen. Anschließend kann ein Befestigungsabschnitt des Verankerungsteils mit dem Befestigungspunkt und/oder dem Bauteil verschraubt werden. Die exakte Positionierung des Kletterkonus auf der gewünschten horizontalen Position ist für die horizontale Anordnung der Bühne wesentlich. Eine Abweichung der seitlichen Lage zweier Konen führt zu Zwängen und zu schwer vorherzusagenden und unter Umständen gefährlichen Belastungen und/oder Verformungen der Verankerungsteile, des Bauhilfsmittels und/oder des hergestellten Bauteils.
  • Die exakte Positionierung des Kletterkonus auf der gewünschten horizontalen Position ist ebenso für das geführte Klettern wesentlich. Eine Abweichung der seitlichen Lage zweier Konen führt zu einer ungewünschten geneigten Aufhängung der Kletterschiene. Die Befestigungspunkte am Bauteil liegen im Gegensatz zu den Befestigungspunkten am Bauhilfsmittel dann nicht mehr auf einer Linie. Beim Klettern kann es zu Zwängen und zu den beschriebenen Belastungen und/oder Verformungen kommen.
  • Die exakte Positionierung der Kletterkonen auf der gewünschten horizontalen Lage ist allerdings aufgrund der erforderlichen Genauigkeit im Millimeterbereich und der nicht vermeidbaren Ungenauigkeiten im Betoniervorgang in der Praxis kaum durchführbar. Es ist daher bekannt, die Position eines Kletterkonus nachträglich zu korrigieren. Dafür wird der Konus ausgebaut, die Öffnung mit einer Füllmasse verfüllt und anschließend wird nach dem Aushärten der Füllmasse ein neues Loch gebohrt. Dies ist zeit- und arbeitsintensiv. Eine andere Lösung ist es, die Komponenten wie Verankerungsteile oder Bauhilfsmittel mit großzügigem Spiel auszulegen. Dies führt jedoch zu großen Abweichungen von Soll-Positionen und verringert dadurch die Qualität der hergestellten Bauteile insgesamt.
  • Einige Verankerungsteile, z. B. Kletterschuhe, die zur Auflage auf eine im Wesentlichen horizontalen Bauteil ausgebildet sind, können ein Langloch aufweisen. In diesem Fall kann die horizontale Position geringfügig angepasst werden, in dem die Verschraubung an dem Bauteil wieder gelöst wird, der Kletterschuh mittels eins Langlochs gegenüber der Schraube verschoben wird und die Schraube wieder festgezogen wird. Dies ist jedoch bei reiner Wandbefestigung nicht möglich, da hier eine zentrale Lasteinleitung wesentlich ist und es anderenfalls zu Verdrehungen kommt.
  • Bei Verankerungsteilen, die zur Befestigung an ein im Wesentlichen vertikales Bauteil eingerichtet sind, ist grundsätzlich auch eine weitere Lösung möglich. Je Befestigungspunkt können zwei Kletterkonen, eingebaut werden, an denen eine Schiene befestigt wird. Auf dieser Schiene kann dann eine horizontale Verschiebung erfolgen, um die Ausrichtung der Befestigungspunkte auf einer Linie zu gewährleisten. Durch die doppelte Anzahl an Kletterkonen sind jedoch Aufwand und Kosten deutlich erhöht. Zudem ist die Kraftabtragung in horizontaler Richtung nicht geklärt.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes Bauhilfsmittel sowie ein Verfahren zum Einstellen eines Bauhilfsmittels zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sollen die genannten Nachteile zumindest anteilig behoben werden.
  • Zur Lösung der Aufgabe dienen ein Bauhilfsmittel gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren zum Einstellen eines Bauhilfsmittels gemäß dem nebengeordneten Anspruch. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Zur Lösung der Aufgabe dient ein Bauhilfsmittel, umfassend ein Vertikalteil zur Befestigung in vertikaler Ausrichtung an einem hergestellten Bauteil sowie ein Horizontalteil zur Ausbildung einer Bühne. Das Vertikalteil ist seitlich in Bezug zum Horizontalteil beweglich.
  • Die Bühnenkonstruktion gibt den Abstand zwischen den Horizontalteilen fest vor. Die Erfindung ermöglicht durch Einstellen einer gewünschten seitlichen Position des Vertikalteils in Bezug zum Horizontalteil eine passgenaue Position der Horizontalteile auch dann, wenn der Abstand der Vertikalteile aufgrund von Abweichungen nicht genau mit dem Abstand der Horizontalteile übereinstimmt. Ein Einbau unter Zwängung wird vermieden. Korrekturen der horizontalen Lage von Kletterkonen sind nicht mehr notwendig. Beim Schieben nach oben oder unten wird Reibung reduziert, sodass eine geringere Kraft für die gewünschte Bewegung ausreichend ist. In einigen Fällen kann so eine geringer dimensionierte Hydraulik ausreichen.
  • Erfindungsgemäß erfolgt die seitliche Bewegung zwischen Horizontal- und Vertikalteil. Die Komponenten des Verankerungsteils, z. B. des Kletterschuhs, bleiben zumindest in der seitlichen Richtung relativ zueinander in derselben Position. Dies ermöglicht, auch im Falle von Abweichungen die Vertikalkräfte mittig in das Verankerungsteil einzutragen. Es wird kein Drehmoment auf eine Schraubenachse des Verankerungsteils ausgeübt und das Verankerungsteil verdreht sich nicht. Auftretende Drehmomente werden durch die Kletterschiene aufgenommen. Im Falle eines Kletterschuhs wird auch die Führung des Vertikalteils, beispielsweise einer Kletterschiene, durch Führungsklauen des Kletterschuhs bei einer Bewegung zwischen Vertikalteil und Horizontalteil nicht beeinflusst.
  • Richtungsangaben beziehen sich grundsätzlich auf eine Blickrichtung auf die Oberfläche des hergestellten Bauteils, insbesondere entlang einer Flächennormalen. Eine seitliche Bewegung meint also eine Bewegung entlang einer horizontalen Richtung im Wesentlichen parallel zur Oberfläche (Bewegungsrichtung). Bevorzugt ist die seitliche Bewegung eine seitliche Verschiebung, insbesondere eine lineare Verschiebung.
  • Das Vertikalteil ist seitlich in Bezug zum Horizontalteil beweglich. Dies meint eine Relativbewegung zwischen Vertikalteil und Horizontalteil. Entsprechend ist das Horizontalteil seitlich in Bezug zum Vertikalteil beweglich. Im Betrieb gibt die Bühne die typischerweise gleichmäßigen Abstände zwischen den Befestigungspunkten vor. Abweichungen in den Befestigungspunkten am hergestellten Bauteil führen dazu, dass das am Bauteil befestigte oder zu befestigende Vertikalteil relativ zum Horizontalteil seitlich bewegt werden muss. Ist am Horizontalteil jedoch noch keine Bühne ausgebildet, wird das Horizontalteil in Bezug zum Vertikalteil bewegt.
  • Ein Vertikalteil ist ein längliches Teil, welches dazu eingerichtet ist, bestimmungsgemäß in vertikaler Ausrichtung verwendet zu werden. Das Vertikalteil dient dazu, in Hochrichtung am hergestellten Bauteil befestigt zu werden. Die Befestigung erfolgt insbesondere parallel zur Oberfläche des Bauteils. Das Vertikalteil muss daher in befestigten Zustand nicht notwendigerweise vertikal ausgerichtet sein, sondern kann bei geneigten Wänden ebenfalls geneigt sein, beispielsweise in einem Winkel von ± 30° zur Vertikalen. Dieser Winkel entspricht dann einer Abweichung eines zwischen Vertikalteil und Horizontalteil gemessenen Winkels von einem rechten Winkel. Senkrecht zu einer etwaigen Neigungsrichtung der Wand des hergestellten Bauteils gesehen wird das Vertikalteil typischerweise gerade angeordnet. Das Vertikalteil weist insbesondere eine Längserstreckung auf, die um mindestens den Faktor 5 größer ist als eine Quererstreckung des Vertikalteils.
  • Das Vertikalteil ist Teil des Bauhilfsmittels und dient als Befestigung für die weiteren Komponenten des Bauhilfsmittels, insbesondere für das Horizontalteil, eine Bühne und/oder eine Schalung. Insbesondere ist das Vertikalteil oder ein damit verbundenes Teil dazu eingerichtet, mittels Verankerungsteilen wie Kletterschuhen an dem Bauteil gehalten und/oder in vertikaler Richtung nach oben verschoben zu werden. Das Vertikalteil kann eine Kletterschiene sein oder umfassen. Das Vertikalteil umfasst insbesondere einen Träger oder ein Profil und kann daher auch als Vertikalprofil bezeichnet werden.
  • Das Vertikalteil kann beispielsweise mit zwei Verankerungsteilen am Bauteil befestigt werden. So kann beispielsweise ein Kletterschuh als Verankerungsteil dienen. Ein Kletterschuh kann einen Befestigungsabschnitt zum Befestigen an einem hergestellten Bauteil aus Beton und zwei Führungsklauen zum Umgreifen des Vertikalteils aufweisen. Der Kletterschuh kann ferner eine Klinkenvorrichtung zum Halten des Vertikalteils aufweisen. Das Vertikalteil kann relativ zum Kletterschuh, geführt von den Führungsklauen, nach oben bewegt werden, um so ein Klettern des Bauhilfsmittels zu ermöglichen.
  • Das Vertikalteil kann ein Kletterschienenkopf sein oder einen solchen umfassen. Ein Kletterschienenkopf ist ein oberes Abschlussteil für eine Kletterschiene, welches fest mit der Kletterschiene verbunden werden kann. Ein Kletterschienenkopf weist insbesondere zumindest ein ähnliches Profil auf wie die Kletterschiene und/oder dient als Verlängerung der Kletterschiene nach oben. Dies ermöglicht dem Kletterschienenkopf ein Halten durch einen Kletterschuh und/oder ein geführtes Bewegen in Bezug zum Kletterschuh genau wie bei der Kletterschiene. Ist das Vertikalteil ein Kletterschienenkopf, dient es der indirekten Befestigung an dem hergestellten Bauteil, da die Kletterschiene direkt am Bauteil befestigt wird und der Kletterschienenkopf direkt an der Kletterschiene befestigt wird. Das Vertikalteil kann Kletterschienenkopf und Kletterschiene umfassen.
  • Mindestens zwei Verankerungsteile sind insbesondere übereinander angeordnet. Ein oberes Verankerungsteil kann ungefähr auf Höhe des Horizontalteils angeordnet sein und/oder zur Übertragung von Horizontalkräften eingerichtet sein. Ein unteres Verankerungsteil kann unter dem oberen Verankerungsteil angeordnet sein und/oder zumindest vornehmlich zur Übertragung von Vertikalkräften eingerichtet sein. Hierfür kann ein unteres Verankerungsteil beispielsweise eine Klinkenvorrichtung aufweisen. Ein vertikaler Abstand zwischen den Verankerungsteilen kann größer als 1 m und insbesondere 1,5 m und/oder kleiner als 5 m, insbesondere 3,5 m sein.
  • Ein Horizontalteil ist ein längliches Teil, welches dazu eingerichtet ist, bestimmungsgemäß in horizontaler Ausrichtung verwendet zu werden. Das Horizontalteil dient zur Ausbildung einer Bühne. Das Horizontalteil kann Teil einer Bühne sein und/oder zum Aufliegen und/oder Abstützen einer Bühne dienen. Das Horizontalteil kann ein Bühnenträger sein, also ein Träger, auf den direkt oder indirekt ein Bühnenbelag wie Platten oder Bretter angeordnet werden kann. Das Horizontalteil kann beispielsweise ein T-Träger sein. Zusätzlich können Querträger angeordnet werden, die sich zwischen dem Horizontalteil und dem Bühnenbelag oder unter dem Horizontalteil befinden können und/oder senkrecht zum Horizontalteil verlaufen. In einer Ausführungsform umfasst das Bauhilfsmittel die Bühne, ein Geländer und/oder eine Schalung. Das Horizontalteil ragt insbesondere von der Wand des hergestellten Bauteils weg. Es kann senkrecht zur Wand eine Erstreckung aufweisen, die höchstens der senkrecht zur Wand gemessenen Erstreckung der Bühne entspricht.
  • Eine Bühne ist ein im Wesentlichen horizontal anzuordnende Plattform, auf der sich Personen zur Durchführung von Arbeiten bewegen können. Beispiele sind Arbeitsbühnen, die die Haupt-Bühnen zum Arbeiten ausmachen und beispielsweise die Justierung und Entfernung der Schalung ermöglichen, Betonierbühnen, die höher als Arbeitsbühnen angeordnet sind und zum Betonieren genutzt werden und/oder Nachlaufbühnen, die niedriger als Arbeitsbühnen angeordnet sind und beispielsweise zum Entfernen von Ankern und/oder zu Nacharbeiten genutzt werden. Es können Zwischenbühnen vorhanden sein. Bühnen können über die gesamte Breite einer hergestellten Wand und/oder umlaufend angeordnet werden. In einer Ausführungsform umfasst das Bauhilfsmittel eine mittels des Horizontalteils ausgebildete Bühne.
  • Das Horizontalteil kann ferner ein Geländer und/oder eine Schutzeinrichtung zum Schutz gegen Herabfallen von Gegenständen tragen und/oder eine solche Einrichtung umfassen.
  • Insbesondere ist das Horizontalteil am Vertikalteil befestigt oder kann daran befestigt werden. Insbesondere ist das Vertikalteil dazu eingerichtet, Gewichtskräfte des Horizontalteils, daran befestigter oder darauf befindlicher Gegenstände, der Bühne und/oder von Personen sowie ggf. Lasten, die während der Benutzung auftreten, wie z. B. Windlasten, zu tragen.
  • In einer Ausführungsform weist das Vertikalteil ein Auflageelement auf, insbesondere mehrere beabstandet angeordnete Auflageelemente, bevorzugt in regelmäßigen Abständen angeordnete Auflageelemente. Ein Auflageelement kann ein Bolzen oder eine Strebe sein. Ein Auflageelement ist dazu eingerichtet, eine Gewichtskraft des Bauhilfsmittels zumindest anteilig auf ein Verankerungsteil zu übertragen. Ein Auflageelement ist insbesondere im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Insbesondere ist das Vertikalteil für ein Umgreifen durch eine Führungsklaue eingerichtet. In einer Ausführungsform weist das Vertikalteil zwei Griffabschnitte auf, die jeweils von einer Führungsklaue umgriffen werden können. Die Griffabschnitte können parallel, insbesondere in einer Ebene, angeordnet sein. Ein Griffabschnitt kann durch einen Gurt oder einen Teil eines Gurts eines Stahlträgers bereitgestellt sein. Das Bauhilfsmittel kann typischerweise nach oben geschoben und dort gehalten werden. Das Umgreifen erfolgt insbesondere derart, dass auch jede seitliche Bewegung blockiert wird.
  • In einer Ausführungsform weist das Bauhilfsmittel ferner ein Diagonalteil auf, um das Vertikalteil und das Horizontalteil miteinander zu verbinden. Diagonal meint schräg und ist nicht auf einen bestimmten Winkel beschränkt. Typischerweise weist das Diagonalteil einen Winkel zwischen 30° und 60° zur Vertikalen auf, bevorzugt zwischen 40° und 50°. Die Verbindung ist typischerweise beabstandet von einem Befestigungsbereich, in dem das Horizontalteil und das Vertikalteil aneinander befestigt sind. Das Diagonalteil dient typischerweise der Übertragung von Druckkräften und insbesondere Einleitung von Kräften der Bühne in das Vertikalteil. Das Diagonalteil kann insbesondere am von der Wand weg weisenden Bereich des Horizontalteils und/oder am unteren Bereich des Vertikalteils befestigt werden.
  • In einer Ausgestaltung ist die seitliche Bewegung um mindestens 10 mm, insbesondere mindestens 30 mm und/oder höchstens 140 mm, insbesondere höchstens 100 mm und in einem Beispiel höchstens 84 mm möglich. In einer Ausgestaltung ist die seitliche Bewegung um mindestens 10 mm, insbesondere mindestens 30 mm und/oder höchstens 80 mm, insbesondere höchstens 60 mm möglich. Insbesondere ist die seitliche Bewegung um ungefähr 40 mm möglich. Dies ermöglicht eine Kompensation aller üblicherweise auftretenden Abweichungen mit einer einfachen und kostengünstigen Lösung. Eine über den angegebenen Bereich hinausgehende seitliche Bewegung wird insbesondere mittels geeigneter Anschläge verhindert.
  • In einer Ausgestaltung ist das Vertikalteil in Bezug zum Horizontalteil gegen seitliche Bewegung und/oder in unterschiedlichen Positionen fixierbar. Insbesondere sind unterschiedliche horizontale Positionen gemeint, zwischen denen die seitliche Bewegung erfolgen kann. Insbesondere kann eine Befestigung gegen unplanmäßiges seitliches Verschieben erreicht werden. Fixieren meint ein Blockieren gegen weitere seitliche Relativbewegung zwischen Vertikalteil und Horizontalteil. Insbesondere ist eine formschlüssige Fixierung gemeint.
  • In einer Ausführungsform ist das Vertikalteil in einer Richtung senkrecht zur Bewegungsrichtung am Horizontalteil befestigbar. In einer Ausführungsform ist das Vertikalteil in sämtlichen Richtungen senkrecht zur Bewegungsrichtung am Horizontalteil befestigbar.
  • In einer Ausgestaltung ist das Horizontalteil in allen Richtungen formschlüssig am Vertikalteil befestigbar, insbesondere unter Verwendung einer Schraube oder eines Befestigungsmittels. Für ein Befestigungsmittel gelten alle in Bezug zur Schraube genannten Merkmale analog. Es wird also jede relative Verschiebung (Translation) zwischen den beiden Teilen formschlüssig verhindert. Auf diese Weise kann das Horizontalteil besonders sicher gehalten werden. Insbesondere wird auch Rotation um eine oder mehrere Rotationsachsen verhindert. Insbesondere ist das Horizontalteil mit genau einer Schraube am Vertikalteil befestigbar, wobei ggf. eine Hohlwelle die Schraube umgibt. Die Schraube ist insbesondere entlang der Bewegungsrichtung ausgerichtet. So kann ein Winkel zwischen dem Vertikalteil und dem Horizontalteil eingestellt werden, um nicht vertikale Wände herstellen zu können. Die Schraube gewährleistet den Formschluss in den beiden Richtungen senkrecht zur Bewegungsrichtung. Zur Gewährleistung des Formschlusses entlang der Bewegungsrichtung dienen insbesondere Abstandhalter. Die formschlüssige Befestigung kann so erfolgen, dass eine Rotation um zumindest eine Achse möglich ist. Die zumindest eine Achse kann eine Längsachse des Befestigungsmittels, z. B. der Schraube, enthalten.
  • In einer Ausgestaltung sind mehrere Abstandhalter vorgesehen. Jeder Abstandhalter kann wahlweise auf einer linken oder rechten Seite angeordnet werden, um das Vertikalteil in einer gewünschten Position gegen seitliche Bewegung in Bezug zum Horizontalteil am Horizontalteil zu fixieren. Ein Abstandhalter kann plattenförmig ausgestaltet sein und auch als Futterplatte bezeichnet werden. In einer Ausführungsform sind Abstandhalter unterschiedlicher Dicke vorgesehen. In einer alternativen oder ergänzenden Ausführungsform sind Abstandhalter gleicher Dicke vorgesehen. In einer Ausführungsform sind eine Vielzahl an Abstandhaltern der gleichen, insbesondere geringen, Dicke vorgesehen. Beispielsweise können zwei dickere Abstandhalter, etwa mit ungefähr 10 mm Dicke, und vier dünnere Abstandhalter, etwa mit einer Dicke zwischen 1 mm und 4 mm, vorgesehen sein. Durch geeignete Kombinationen von Abstandhaltern kann so eine nahezu beliebige Position des Vertikalteils gegenüber dem Horizontalteil eingestellt und fixiert werden. Ein Abstandhalter kann zumindest auf einer Seite eine schräge Oberfläche aufweisen, um das Einführen zu erleichtern. Insbesondere kann ein Abstandhalter herausgenommen werden, ohne eine Befestigung des Vertikalteils gegenüber dem Horizontalteil zu lösen.
  • Insbesondere sind zwischen Vertikalteil und Horizontalteil entlang der Bewegungsrichtung zwei Zwischenräume vorhanden, ein rechter Zwischenraum und ein linker Zwischenraum. Bevorzugt ist das Vertikalteil zweiteilig und zumindest ein Bereich des Horizontalteils ist zwischen den beiden Teilen des Vertikalteils angeordnet, sodass zwischen jedem Teil des Vertikalteils und dem Horizontalteil jeweils ein Zwischenraum vorhanden ist. Das Vertikalteil kann relativ zum Horizontalteil in die gewünschte Position bewegt werden. Anschließend kann in einem Zwischenraum oder in beiden Zwischenräumen wahlweise eine oder mehrere Abstandhalter angeordnet werden. Ist das Vertikalteil ganz nach rechts geschoben, kann beispielsweise der rechte Zwischenraum nicht mehr vorhanden sein, sodass eine Verschiebung des Vertikalteils weiter nach rechts unmöglich ist, und der linke Zwischenraum seine maximale Größe haben. Dann können geeignete Abstandhalter in den linken Zwischenraum angeordnet werden, um eine Verschiebung des Vertikalteils nach links zu verhindern und das Vertikalteil in der gewünschten Position zu befestigen. Ist eine Position gewünscht, die zwischen der ganz rechten und der ganz linken Position liegt, können insbesondere Abstandhalter in beiden Zwischenräumen
  • In einer Ausgestaltung ist ein Sicherungsteil vorgesehen, mit welchem die auf der rechten und/oder linken Seite angeordneten Abstandhalter in Position gehalten werden können. Insbesondere ist ein formschlüssiges Halten gemeint, sodass ein unplanmäßiges Entfernen der Abstandhalter sicher verhindert wird. Das Sicherungsteil kann beispielsweise ein Sicherungsbolzen sein. Der Sicherungsbolzen kann parallel zur Bewegungsrichtung angeordnet sein. Die Abstandhalter können eine Aussparung aufweisen, mit der sie auf Sicherungsbolzen geschoben werden können. Alternativ oder ergänzend können die Abstandhalter Durchgangslöcher aufweisen und/oder der Sicherungsbolzen kann in axialer Richtung entfernbar sein, sodass die Abstandhalter in allen Richtungen senkrecht zur Achse des Sicherungsbolzens formschlüssig gehalten werden. Der Sicherungsbolzen kann einen Griff zur manuellen Handhabung aufweisen und/oder mit einem Sicherungssplint gesichert werden.
  • In einer Ausgestaltung ist ein Führungselement vorhanden, welches eine geführte Bewegung des Vertikalteils in Bezug zum Horizontalteil ermöglicht. Damit kann die seitliche Bewegung geführt erfolgen. Insbesondere ist das Führungselement oder zumindest eine Führungsfläche oder Führungskante des Führungselements entlang der Bewegungsrichtung ausgerichtet. Insbesondere ist am Vertikalteil und/oder am Horizontalteil ein weiteres Element vorhanden, welches das Führungselement kontaktiert und relativ dazu beweglich ist, so dass auf diese Weise die geführte Bewegung möglich ist.
  • Es kann im Horizontalteil und/oder im Vertikalteil eine Durchgangsöffnung vorhanden sein und das Führungselement kann durch die zumindest eine Durchgangsöffnung verlaufen, sodass eine geführte Relativbewegung zwischen dem Vertikalteil und dem Horizontalteil ermöglicht wird. Das Führungselement kann Teil des Vertikalteils oder des Horizontalteils sein. Insbesondere ist jedoch das Führungselement ein separates Bauteil und es sind sowohl im Vertikalteil als auch im Horizontalteil jeweilige Durchgangsöffnungen für das Führungselement vorhanden. Das Führungselement ist somit im Vertikalteil sowie im Horizontalteil verschieblich. Insbesondere ist das Führungselement ein vom Sicherungsbolzen separates Teil. Das Führungselement kann beispielsweise ein Bolzen sein. Das Führungselement bzw. der Bolzen kann als Hohlwelle ausgeführt sein, um ein Hindurchführen eines kleineren Bolzens zu ermöglichen.
  • In einer Ausgestaltung ist das Führungselement durch zwei Anschläge vor einem insbesondere axialen Verschieben über jeweilige Außenpositionen hinaus gesichert. Axiales Verschieben meint ein Verschieben entlang der seitlichen Bewegungsrichtung. Ein erster Anschlag kann einstückig mit dem Führungselement hergestellt worden sein. Ein zweiter, beispielsweise scheibenförmiger Anschlag kann fest mit dem Führungselement verbunden worden sein, beispielsweise durch Löten oder Schweißen. In einer Ausführungsform ist das Führungselement durch zwei Anschläge in seiner Lage gesichert. Das Führungselement kann also nicht aus seiner Position herausfallen oder verloren gehen.
  • Das Führungselement kann eine Länge größer als 30 mm, insbesondere größer als 45 mm und/oder kleiner als 100 mm, insbesondere kleiner als 75 mm, aufweisen. In einer Ausführungsform beträgt die Länge etwa 60 mm. Dies ermöglicht eine besonders kompakte Bauform und dennoch für die meisten Anwendungen ausreichende Beweglichkeit.
  • In einer Ausgestaltung sind das Führungselement und eines aus Vertikalteil und Horizontalteil so eingerichtet, dass eine Drehung des Führungselements zu einer seitlichen Bewegung des einen aus Vertikalteil und Horizontalteil gegenüber dem Führungselement führt. Insbesondere ist das Führungselement länglich und die Drehung ist eine Drehung um die Längsachse des Führungselements. Beispielsweise ist das Führungselement eine Schraube oder ein Bolzen. Beispielsweise weisen das Führungselement und das Vertikalteil oder das Horizontalteil ein Gewinde auf, welche entsprechend zusammenwirken. Eines der zusammenwirkenden Teile kann anstatt eines Gewindes auch lediglich auf das Gewinde abgestimmte Formelemente aufweisen. Auf diese Weise kann die Verschiebung zwischen Horizontalteil und Vertikalteil besonders einfach und ohne zusätzliche Teile erfolgen.
  • In einer Ausgestaltung weist das Führungselement im axial mittigen Bereich eine Aussparung auf. Die Aussparung ist insbesondere in Endbereichen des Führungselements nicht vorhanden. Insbesondere dienen jeweilige Kanten oder Flächen in Endbereichen des Führungselements, die die Aussparung begrenzen, als Anschlag. Die Aussparung definiert den Bewegungsbereich. Insbesondere sind Durchgangsöffnungen im Horizontalteil und/oder im Vertikalteil so geformt, dass sie auf dem mit der Aussparung versehenen Bereich verschieblich sind, nicht jedoch auf dem keine Aussparung aufweisenden Bereich. Auf diese Weise wird das Führungselement verliersicher gehalten und die seitliche Bewegung ist begrenzt. Dies wird durch diese Ausgestaltung mit minimalem Raumbedarf möglich, da kein Teil über das Führungselement hinausragt und die Endbereiche ohne die Aussparung in axialer Richtung höchstens wenige Millimeter Länge benötigen. Dies ist aufgrund des verringerten Raumangebots aufgrund des Vertikalteils besonders vorteilhaft. Insbesondere ist das Führungselement auf diese Weise verliersicher am Horizontalteil befestigt. Insbesondere bewegt sich das Führungselement bei der erfindungsgemäßen Bewegung zusammen mit dem Vertikalteil.
  • Die Aussparung kann die Form eines Kreissegments aufweisen, insbesondere im Falle eines außen kreisförmigen Querschnitts des Führungselements. Anstelle eines Kreisbogens begrenzt dann im Bereich der Aussparung eine Kreissehne den äußeren Querschnitt. Eine solche Aussparung kann auch als Anschnitt bezeichnet werden.
  • In einer Ausgestaltung ist das Führungselement als Hohlwelle ausgeführt. Insbesondere ist im Inneren des Führungselements eine Schraube angeordnet. Die Schraube verläuft längs durch die Hohlwelle. Die Schraube dient der Befestigung des Horizontalteils am Vertikalteil. Die Schraube wird vom Führungselement gestützt. Die Schraube weist insbesondere einen Kopf auf, der sich an einer Stirnseite des Führungselements befindet. Die Schraube ist insbesondere mit einer Mutter gesichert, die sich an der gegenüberliegenden Stirnseite des Führungselements befindet. Auf diese Weise ist eine besonders sichere Befestigung möglich.
  • In einer Ausgestaltung weist das Vertikalteil zwei Seitenwände auf. Insbesondere befindet sich ein Bereich des Horizontalteils zwischen den Seitenwänden des Vertikalteils. Eine Seitenwand ist ein seitlich angeordnetes Wandungsteil. Die Seitenwand kann das Vertikalteil zumindest bereichsweise seitlich begrenzen. Beispielsweise kann ein Flansch eines Stahlprofils die Seitenwand darstellen. Auf diese Weise ist der Bereich des Horizontalteils seitlich zwischen den zwei Seitenwänden beweglich. Insbesondere dienen die zwei Seitenwände als Anschläge und damit als Begrenzung für die Relativbewegung. Auf diese Weise kann die Bewegung besonders sicher begrenzt werden.
  • In einer Ausgestaltung ist das Bauhilfsmittel zur Aufnahme eines Drückmechanismus eingerichtet, mittels welchem ein Druck auf das Horizontalteil oder das Vertikalteil ausgeübt werden kann, um die Bewegung des Vertikalteils seitlich in Bezug zum Horizontalteil zu bewirken. Der Drückmechanismus ist ein separates Teil, welches vom Bauhilfsmittel aufgenommen werden kann. Das Bauhilfsmittel kann den Drückmechanismus umfassen. Der Drückmechanismus wird nur dann benötigt, wenn es eingesetzt werden soll. Es ist typischerweise nur ein Drückmechanismus für das gesamte Bauhilfsmittel notwendig. Ein separater Aspekt der Erfindung ist ein System aus mehreren insbesondere erfindungsgemäßen Bauhilfsmitteln und lediglich einem Drückmechanismus oder zumindest einer Anzahl an Drückmechanismen, die geringer ist als die Anzahl der Bauhilfsmittel. Der Drückmechanismus kann mit jedem der Bauhilfsmittel genutzt werden.
  • Mit anderen Worten kann eine Kraft von dem Vertikalteil oder dem Horizontalteil auf das jeweils andere Teil ausgeübt werden, um das jeweils andere Teil gegenüber dem Vertikalteil oder Horizontalteil zu verschieben. Insbesondere weist der Drückmechanismus zu diesem Zweck ein bewegliches Drückelement auf. Grundsätzlich dient der Drückmechanismus dazu, beim Schieben des Vertikalteils auftretende Reibung überwinden. Insbesondere wenn bereits eine Bühne und/oder andere Aufbauten befestigt sind, tritt bei der erfindungsgemäßen Relativbewegung zwischen Horizontalteil und Vertikalteil Reibung auf, die auf diese Weise einfach überwunden werden kann. Auf diese Weise kann die Relativbewegung besonders einfach erfolgen. Insbesondere wird ermöglicht, dass die Relativbewegung auch unter Last erfolgen kann, also z. B. bei angeordneter Bühne. So kann nachträglich die Position korrigiert werden, sobald eine Abweichung von der Soll-Position ersichtlich ist.
  • In einer Ausführungsform kann eine Höheneinstellvorrichtung für einen Kletterschuh zur Einstellung einer Höhenposition einer Klinkenvorrichtung des Kletterschuhs in Bezug zu einem Befestigungsabschnitt des Kletterschuhs als Drückmechanismus genutzt werden. Das Bauhilfsmittel ist dann so eingerichtet, dass die Höheneinstellvorrichtung aufgenommen werden kann und z. B. mittels einer Schraube der Höheneinstellvorrichtung der Druck auf das Horizontalteil oder Vertikalteil ausgeübt werden kann. Eine Höheneinstellvorrichtung weist einen oder mehrere Auflagebereiche zum Aufliegen auf einer oder mehreren Auflageflächen des Kletterschuhs auf.
  • In einer Ausgestaltung ist in einer Wandung des Vertikalteils ein Durchgangsloch vorhanden ist und/oder an der Außenseite des Vertikalteils im Bereich des Durchgangslochs ist eine Aufnahme zum Einsetzen des Drückmechanismus angeordnet. Insbesondere kann mittels des Drückmechanismus durch das Durchgangsloch ein Druck auf das Horizontalteil ausgeübt werden, um das Horizontalteil gegenüber dem Vertikalteil zu verschieben.
  • Der Drückmechanismus ist geeignet, in die Aufnahme eingesetzt zu werden und mittels eines Drückelements durch das Durchgangsloch einen Druck auf das Horizontalteil auszuüben. In die Aufnahme einsetzen meint ein derartiges Positionieren, dass der Drückmechanismus zumindest gegen ein Herunterfallen gesichert ist. Insbesondere wird der Drückmechanismus derart in der Aufnahme gehalten, dass einer Gegenkraft, die infolge der Druckkraft auf das Drückelement entsteht, entgegengewirkt wird. Mit anderen Worten stützt die Aufnahme den Drückmechanismus derart ab, dass dieser nicht entgegen der Drückrichtung bewegt werden kann. Alternativ kann der Drückmechanismus ein Hintergreifelement aufweisen, mit welchem zu diesem Zweck ein Hintergreifen eines Teils des Vertikalteils möglich ist.
  • Der Drückmechanismus kann eine Schraube aufweisen, die in einem Hauptkörper geschraubt werden kann und die als Drückelement durch das Durchgangsloch ragen und den Druck ausüben kann. Ein Schrauben ermöglicht ein vergleichsweise leichtes Verschieben des Vertikalteils mit geringem Kraftaufwand und somit eine leichte Handhabbarkeit. Die Schraube hält den Drückmechanismus in Bezug zum Durchgangsloch fest, sodass dieser sich beim Drücken nicht unplanmäßig verschiebt.
  • Die Aufnahme kann beispielsweise U-förmig sein, um ein einfaches Einsetzen des Drückmechanismus zu ermöglichen. Die Aufnahme kann so ausgebildet sein, dass in seitlicher Richtung ein Raum zwischen der Aufnahme und der Außenseite des Vertikalteils entsteht, in den ein Teil des Drückmechanismus eingehängt werden kann, sodass dieser vor seitlicher Verschiebung gesichert ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zum Einstellen eines Bauhilfsmittels, bei dem ein Vertikalteil zur Befestigung in vertikaler Ausrichtung an einem hergestellten Bauteil in Bezug zu einem Horizontalteil zur Ausbildung einer Bühne seitlich bewegt wird. Dies kann unter dem Druck eines Drückelements erfolgen. Das Einstellen erfolgt insbesondere mit dem Ziel, eine horizontale Lageabweichung eines Befestigungspunkts im hergestellten Bauteil auszugleichen. Alle Merkmale, Vorteile und Wirkungen des eingangs beschriebenen Bauhilfsmittels können entsprechend für das Verfahren gelten und umgekehrt.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung auch anhand von Figuren näher erläutert. Merkmale der Ausführungsbeispiele können einzeln oder in einer Mehrzahl mit den beanspruchten Gegenständen kombiniert werden, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist. Die beanspruchten Schutzbereiche sind nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • Es zeigen:
    • 1: eine Seitenansicht eines Bauhilfsmittels,
    • 2: ein perspektivisches Detail eines Bauhilfsmittels in Benutzung,
    • 3: eine Draufsicht auf ein Bauhilfsmittel in Benutzung mit einer ersten Position des Horizontalteils,
    • 4: eine Draufsicht auf ein Bauhilfsmittel in Benutzung mit einer zweiten Position des Horizontalteils,
    • 5: eine Draufsicht auf ein Bauhilfsmittel beim Einstellen, sowie
    • 6: eine Schnittdarstellung des Bauhilfsmittels aus 5.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäßes Bauhilfsmittel 10 in Benutzung. Das Bauhilfsmittel 10 umfasst ein Vertikalteil 11, ein Horizontalteil 12, eine mittels des Horizontalteils 12 aufgebaute Bühne 14 sowie ein Geländer 18, das an der Bühne und/oder dem Horizontalteil 12 befestigt ist. Das Vertikalteil 11 und das Horizontalteil sind an ihrem Kreuzungspunkt miteinander verbunden. Das Bauhilfsmittel 10 umfasst ferner eine Diagonale 17, die vom Kreuzungspunkt weg ragende Seiten des Vertikalteils 11 und des ein Horizontalteils 12 miteinander verbindet, sodass eine dreieckige Grundstruktur entsteht.
  • Das Vertikalteil 11 ist mit einem Verankerungsteil 15, nämlich einem Kletterschuh 16, in vertikaler Ausrichtung an einem hergestellten Bauteil 19, hier beispielhaft einer Wand aus Beton, befestigt. Der Kletterschuh 16 überträgt insbesondere Horizontalkräfte des Bauhilfsmittels 10 in das Bauteil 19 und typischerweise keine oder nur in geringfügigem Maße Vertikalkräfte. Vertikalkräfte des Bauhilfsmittels 10 werden mittels des unteren Verankerungsteils 15, welches auch ein Kletterschuh sein kann, auf das Bauteil übertragen.
  • 2 zeigt ein vergrößertes Detail der Verbindung von Vertikalteil 11 und Horizontalteil 12, insbesondere des Bauhilfsmittels aus 1, von schräg oben. Ein Wandelement 13 ist an der Wand festgeschraubt und dient als Halterung für den Kletterschuh 16. Der Kletterschuh 16 umfasst zwei Führungsklauen 20, die das Vertikalteil 11 derart halten und führen, dass es in vertikaler Richtung verschieblich ist. Auf diese Weise kann ein Klettern einer Kletterschalung realisiert werden. Das Vertikalteil 11 umfasst in regelmäßigen Abständen angeordnete Auflageelemente 21, mittels derer eine Klinke und/oder Klinkenvorrichtung des Kletterschuhs 16 das Vertikalteil 11 halten kann. Das Vertikalteil 11 ist eine Kletterschiene oder ein Kletterschienenkopf und/oder umfasst zwei gegenüber einander angeordnete und/oder mittels horizontaler Auflageelemente miteinander verbundene und/oder vertikal ausgerichtete Träger.
  • Zwischen Horizontalteil 12 und Vertikalteil 11 ist eine seitliche Relativbewegung entlang der Bewegungsrichtung 25, insbesondere parallel zur hergestellten Oberfläche des Bauteils 19 und/oder in horizontaler Richtung, möglich. Die Bewegung ist insbesondere um ungefähr 40 mm möglich, beispielsweise 20 mm zu jeder Seite. Es ist ein Führungselement 23 in Form einer Hohlwelle 24 vorhanden, welches beweglich in Bezug zum Horizontalteil 11 und/oder zum Vertikalteil 12 angeordnet ist. Das Führungselement 23 ermöglicht eine geführte Verschiebung des Vertikalteils 12 in Bezug zum Horizontalteil 11 entlang der Längsachse des Führungselements 23. Das Führungselement 23 weist eine Länge auf, die wenige Millimeter über den Abstand zwischen den Außenflächen der Träger des Vertikalteils 11 hinausgeht. Das Führungselement 23 ist mittels zweier Anschläge in den endnahen Bereichen des Führungselements 23 vor axialer Verschiebung über die Enden hinaus gesichert.
  • Das Horizontalteil 12 ist mittels einer Schraube 22 derart am Vertikalteil 11 befestigt, dass eine translatorische Relativbewegung des Horizontalteils 12 in Bezug zum Vertikalteil 11 in jede Richtung formschlüssig blockiert ist. Ebenso ist eine Rotation um zwei Achsen blockiert. Lediglich die Rotation um eine horizontale Achse axial durch die Schraube 22 kann möglich sein. Ein Bereich 31 des Horizontalteils 12 befindet sich in der Region der Schraube 22 zwischen zwei Seitenwänden 30 des Vertikalteils 11. Die Schraube 12 verläuft längs durch die Hohlwelle 24. Die Seitenwände sind mittige Bereiche oder Stege von Stahlprofilen, insbesondere von U(UNP)- oder UPE-Profilen.
  • Die gezeigte Position des Horizontalteils 12 in Bezug zum Vertikalteil 11 ist eine ungefähr mittige Position. Ein Abstand des Bereichs 31 des Horizontalteils 12 zur linken Seitenwand 30 des Vertikalteils 11 ist ungefähr genauso groß wie der entsprechende Abstand zur rechten Seitenwand 30. Zwischen dem Bereich 31 und der linken Seitenwand 30 befinden sich auf der linken Seite 27 ein oder mehrere Abstandhalter 26. Zwischen dem Bereich 31 und der rechten Seitenwand 30 befinden sich auf der rechten Seite 28 ein oder mehrere Abstandhalter 26, deren Dicke insgesamt den einen oder mehreren Abstandhaltern 26 auf der linken Seite 27 entspricht. Auf diese Weise ist auf formschlüssige Weise eine relative Verschiebung entlang der Bewegungsrichtung 25 in beiden Richtungen blockiert.
  • 3 zeigt eine vergleichbare relative Position von Vertikalteil 11 und Horizontalteil 12 in einer Draufsicht. Es ist ersichtlich, dass in der gezeigten mittigen Position die Mittellinie des Vertikalteils 41 und die Mittellinie des Horizontalteils 42 übereinander liegen. Ferner ist sichtbar, dass hier beispielsweise nur ein Abstandhalter 26 auf jeder Seite 27, 28 angeordnet ist. Die Abstandhalter 26 werden mit einem als Bolzen ausgeführten Sicherungsteil 29 in Position gehalten.
  • 4 zeigt dasselbe Bauhilfsmittel 10, jedoch ist hier das Horizontalteil 12 in Bezug zum Vertikalteil 11 seitlich nach rechts geschoben. Die Mittellinie des Vertikalteils 41 und die Mittellinie des Horizontalteils 42 fallen auseinander. Insbesondere befindet sich das Horizontalteil 12 in seiner am weitesten rechts gelegenen Position in Bezug zum Vertikalteil 11. Es sind lediglich auf der rechten Seite 27 (entspricht in 4 der links dargestellten Seite) ein oder mehrere Abstandhalter 26 vorhanden. Die Angaben „links“ und „rechts“ beziehen sich auf eine Blickrichtung senkrecht bzw. entlang der Flächennormalen auf die Oberfläche des hergestellten Bauteils 10 (vergl. 2). Aus diesem Grund sind die in den 3 bis 6 gezeigten Richtungen umgekehrt. Eine Ungenauigkeit der Position des Ankerpunktes in der hergestellten Wand kann so auf einfache Weise ausgeglichen werden.
  • 5 zeigt eine ähnliche Draufsicht wie 3. Es ist zusätzlich ein Drückelement 37 vorhanden, welches im Vertikalteil 11 verankert ist und von links gegen das Horizontalteil 12 drückt, um dieses nach rechts zu verschieben. Das Drückelement 37 ist eine Schraube, mit der durch Drehen auf einfache Weise eine ausreichende Kraft zur Durchführung der Relativbewegung erzeugt werden kann. Das Drückelement ist Teil eines in 5 nicht dargestellten Drückmechanismus, der am Vertikalteil 11 verankert ist.
  • 6 ist eine Schnittansicht der 5 entlang der in 5 gezeigten Linie. Es ist sichtbar, dass in beiden Wandungen 32 des Vertikalteils 11, nämlich beiden Seitenwänden 30, jeweils eine Aufnahme 36 zum Einsetzen des Drückmechanismus 38 vorhanden ist. Benachbart zur Aufnahme 36 befindet sich jeweils ein entlang der Bewegungsrichtung 25 verlaufendes Durchgangsloch 35. Der Drückmechanismus 38 umfasst einen Hauptkörper 39 und ein im Hauptkörper 39 schraubbares Drückelement 37 in Form einer Schraube. Der Hauptkörper 39 stützt sich derart an der Aufnahme 36 ab, dass durch Schrauben der Schraube eine Kraft vom Vertikalteil 11 auf das Horizontalteil 12 ausgeübt werden kann. Die Spitze der Schraube drückt dann gegen den Bereich 31 des Horizontalteils 12 und drückt das Horizontalteil nach rechts.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Bauhilfsmittel
    11
    Vertikalteil
    12
    Horizontalteil
    13
    Wandelement
    14
    Bühne
    15
    Verankerungsteil
    16
    Kletterschuh
    17
    Diagonale
    18
    Geländer
    19
    Bauteil
    20
    Führungsklaue
    21
    Auflageelement
    22
    Schraube
    23
    Führungselement
    24
    Hohlwelle
    25
    Bewegungsrichtung
    26
    Abstandhalter
    27
    linke Seite
    28
    rechte Seite
    29
    Sicherungsteil
    30
    Seitenwand
    31
    Bereich
    32
    Wandung
    35
    Durchgangsloch
    36
    Aufnahme
    37
    Drückelement
    38
    Drückmechanismus
    39
    Hauptkörper
    41
    Mittellinie des Vertikalteils
    42
    Mittellinie des Horizontalteils

Claims (15)

  1. Bauhilfsmittel (10), umfassend ein Vertikalteil (11) zur Befestigung in vertikaler Ausrichtung an einem hergestellten Bauteil (19) sowie ein Horizontalteil (12) zur Ausbildung einer Bühne (14), wobei das Vertikalteil (11) seitlich in Bezug zum Horizontalteil (12) beweglich ist.
  2. Bauhilfsmittel (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Bewegung um mindestens 10 mm, insbesondere mindestens 30 mm und/oder höchstens 140 mm, insbesondere höchstens 100 mm möglich ist.
  3. Bauhilfsmittel (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vertikalteil (11) in unterschiedlichen Positionen in Bezug zum Horizontalteil (12) gegen seitliche Bewegung fixierbar ist.
  4. Bauhilfsmittel (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Horizontalteil (12) in allen Richtungen formschlüssig am Vertikalteil (11) befestigbar ist, insbesondere unter Verwendung einer Schraube (22).
  5. Bauhilfsmittel (10) nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Abstandhalter (26) vorgesehen sind, wobei jeder Abstandhalter (26) wahlweise auf einer linken Seite (27) oder einer rechten Seite (28) angeordnet werden kann, um das Vertikalteil (11) in einer gewünschten Position gegen seitliche Bewegung in Bezug zum Horizontalteil (12) am Horizontalteil (12) zu fixieren.
  6. Bauhilfsmittel (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sicherungsteil (29) vorgesehen ist, mit welchem die angeordneten Abstandhalter (26) in Position gehalten werden können.
  7. Bauhilfsmittel (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Führungselement (23) vorhanden ist, welches eine geführte Bewegung des Vertikalteils (11) in Bezug zum Horizontalteil (12) ermöglicht.
  8. Bauhilfsmittel (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (23) durch zwei Anschläge vor einem Verschieben über jeweilige Außenpositionen hinaus gesichert ist.
  9. Bauhilfsmittel (10) nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (23) und eines aus Vertikalteil (11) und Horizontalteil (12) so eingerichtet sind, dass eine Drehung des Führungselements (23) zu einer seitlichen Bewegung des einen aus Vertikalteil (11) und Horizontalteil (12) gegenüber dem Führungselement (23) führt.
  10. Bauhilfsmittel (10) nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (23) im axial mittigen Bereich eine Aussparung aufweist, wobei die Aussparung in Endbereichen des Führungselements (23) nicht vorhanden ist und jeweilige Kanten oder Flächen in Endbereichen des Führungselements (23), die die Aussparung begrenzen, als Anschlag dienen.
  11. Bauhilfsmittel (10) nach einem der vier vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (23) als Hohlwelle (24) ausgeführt ist und im Inneren des Führungselements (23) eine Schraube (22) angeordnet ist.
  12. Bauhilfsmittel (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vertikalteil (11) zwei Seitenwände (30) aufweist und ein Bereich (31) des Horizontalteils (12) sich zwischen den Seitenwänden (30) des Vertikalteils (11) befindet.
  13. Bauhilfsmittel (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauhilfsmittel (10) zur Aufnahme eines Drückmechanismus (38) eingerichtet ist, mittels welchem ein Druck auf das Horizontalteil (12) oder das Vertikalteil (11) ausgeübt werden kann, um die Bewegung des Vertikalteils (11) seitlich in Bezug zum Horizontalteil (12) zu bewirken.
  14. Bauhilfsmittel (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Wandung (32) des Vertikalteils (11) ein Durchgangsloch (35) vorhanden ist und an der Außenseite des Vertikalteils (11) im Bereich des Durchgangslochs (35) eine Aufnahme (36) zum Einsetzen des Drückmechanismus (38) angeordnet ist, sodass mittels des Drückmechanismus (38) durch das Durchgangsloch (35) ein Druck auf das Horizontalteil (12) ausgeübt werden kann, um das Horizontalteil (12) gegenüber dem Vertikalteil (11) zu verschieben.
  15. Verfahren zum Einstellen eines Bauhilfsmittels (10), bei dem ein Vertikalteil (11) zur Befestigung in vertikaler Ausrichtung an einem hergestellten Bauteil (19) in Bezug zu einem Horizontalteil (12) zur Ausbildung einer Bühne (14) seitlich bewegt wird.
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DE2814930C2 (de) 1978-04-06 1986-07-03 Peri-Werk Artur Schwörer GmbH & Co KG, 7912 Weißenhorn Klettergerüst
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US20180106053A1 (en) 2016-10-14 2018-04-19 Peri Gmbh Bracket scaffold
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