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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Offenbarung betrifft ein Schutzgehäuse für ein Glas-Tag, ein medizinisches Produkt, eine Verbindungsfeder, ein Schutzgehäusesystem und ein medizinisches Produktsystem.
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Hintergrund der Erfindung
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Aufgrund des in Zukunft immer wichtiger werdenden Lebenszyklus-Managements von Sterilgütern, steigt die Anforderung einer Überwachung und Rückverfolgbarkeit dieser Sterilgüter, insbesondere von medizintechnischen/ chirurgischen Instrumenten in einem Sterilisationskreislauf. Aus diesem Grund werden medizinische Instrumente aller Art mit Transpondern, insbesondere passive Transponder der RFID- (radio-frequency indentification) bzw. NFC- (near field communication) Technologie ausgestattet. Dadurch kann stets der Standort der medizinischen Instrumente identifiziert werden und eine Aussage darüber getroffen werden, ob diese den gesamten Wiederaufbereitungsprozess bzw. alle Wartungsschritte (korrekt) durchlaufen haben. Weiterhin ist so möglich, eine Anzahl an durchlaufenen Sterilisationszyklen eines Sterilguts zu erfassen und ein Erreichen einer maximalen Lebensdauer des Sterilguts zu bestimmen. Die Ausführung des Transponders in der Bauform des Glass-Tags ist dabei besonders vorteilhaft.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik sind bereits Vorrichtungen zum Anbringen von Transpondern an medizinischen Instrumenten bekannt. Beispielsweise wird in der Druckschrift
EP 2 087 850 ein Transponder mithilfe eines Gehäuses an das medizinische Instrument, beispielsweise an dessen Griffstück, befestigt, wobei das Gehäuse einen Hohlraum zur Aufnahme des Transponders aufweist. Dabei kann das Gehäuse aus zwei getrennten Teilen bestehen, welche den Transponder sowie das Griffstück des Instruments in einer Aussparung bei einem Befestigungsvorgang umschließen und sich dann formschlüssig verbinden lassen. Eine weitere Befestigungsmöglichkeit besteht darin, den Transponder in ein über ein Scharnier klappbares Schutzgehäuse aufzunehmen, welches dann über einen flexiblen Riemen / Gurt an das medizinische Instrument geschnallt wird.
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Aus der Druckschrift
EP 3 146 477 ist ein metallisches Befestigungselement für metallische RFID-Tags bekannt. Das Befestigungselement wird über eine flache Grundfläche an einem medizinischen Instrument angebracht/ geklebt und nimmt den Transponder über eine durch Seitenflächen umschlossene Aussparung auf. Dabei sind der Transponder und das Befestigungselement elektrisch leitend miteinander verbunden, wodurch die Signalstärke bzw. Reichweite des Transponders, insbesondere bei der Befestigung an kleineren Objekten, verbessert werden kann.
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Ein Anbringen des Transponders nach den vorstehend genannten Möglichkeiten beeinflusst, aufgrund der Befestigung des Transponders an der Außenseite eines medizinischen Objekts und der dadurch entstehenden Hervorhebungen, das Handling sowie eine Ergonomie der ausgerüsteten Sterilgüter und kann außerdem eine medizinische Aufbereitung bzw. Reinigung erschweren.
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Allgemein sind auch Möglichkeiten bekannt, einen Transponder durch Kleben/ Vergießen/ Schweißen oder in zuvor angebrachte Bohrungen an bzw. in ein medizinisches Instrumentengehäuse anzubringen. Allerdings sind diese Lösungen aufwendig und erfordern entsprechende Vorbereitungen, wie ein Sicherstellen einer sauberen und fettfreien Oberfläche der medizinischen Instrumente. Zudem ist ein Einpressen über Kraftschluss oder ein Kleben des Transponders aufgrund eines Setzens von Kunststoff nicht dauerhaft beständig. Weiterhin ist bei einer derartigen Verbindung des Transponders mit dem Instrument ein Austausch des Transponders erheblich erschwert.
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Für ein Unterbringen eines Transponders, beispielsweise eines durch ein Gehäuse geschützter Glas-Tag, in oder an einem medizinischen Produkt, stehen oftmals nur kleine Wandstärken zur Verfügung. Damit sind klassische Schnappelemente wie Schnapphaken aufgrund ihrer notwendigen Dimensionen kaum realisierbar. Außerdem sind bestimmte Instrumente wie motorisch angetriebene Sägen während des Betriebes hohen Schwingungen ausgesetzt, sodass diese Schnappelemente in kleinen Baugrößen zu filigran sind und auf Dauer brechen können.
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Kurzbeschreibung der Offenbarung
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Aufgabe der vorliegenden Offenbarung ist es demnach, die Nachteile aus dem Stand der Technik zu beheben oder zumindest zu reduzieren.
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Konkret ist es Aufgabe der vorliegenden Offenbarung, eine Möglichkeit bereitzustellen, einen Transponder, der eine individuelle Kennung eines medizinischen Werkzeugs oder Instruments beinhalten kann, geschützt vor Umwelteinflüssen und mechanischer Krafteinwirkung austauschbar mit dem medizinischen Werkzeug oder Instrument zu verbinden, ohne, dass eine Geometrie des Instruments oder Werkzeugs derart verändert wird, dass Handlingeigenschaften des Instruments oder Werkzeugs nachteilig beeinflusst werden.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Schutzgehäuse nach Anspruch 1, durch ein medizinisches Produkt nach Anspruch 3, eine Verbindungsfeder nach Anspruch 6, ein Schutzgehäuse System nach Anspruch 8 und durch ein medizinisches Produktsystem nach Anspruch 10.
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Konkret wird die Aufgabe gelöst durch ein Schutzgehäuse zum Unterbringen eines, in einer darin ausgebildeten Transponderaufnahme aufnehmbaren Transponders in einem medizinischen Produkt, insbesondere in einem medizinischen Instrument und/oder Medizinprodukt in einem Sterilisationskreislauf, wobei das Schutzgehäuse eine Formschluss-Koppeleinrichtung/-stelle vorzugsweise eine umlaufende Nut/ Schutzgehäusenut zur Aufnahme einer Verbindungsfeder beinhaltet/ ausbildet.
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In anderen Worten wird die Aufgabe gelöst durch
- - ein (separates) Schutzgehäuse, das dafür vorgesehen und ausgebildet ist, mit einem medizinischen Produkt/Werkzeug (fest) verbaut zu werden/zu sein und das hierfür (integral) eine Lagerungseinrichtung vorzugsweise in Form zumindest einer Schutzgehäusenut oder Rastkerbe, zumindest eines Vorsprungs oder dergleichen formschlüssige Kopplungseinrichtung/-stelle hat oder ausbildet, die dafür vorgesehen und ausgebildet ist, mit dem medizinischen Produkt/Werkzeug in Lagerungseingriff zu kommen oder zu stehen sowie
- - eine Transponderaufnahme/ Transponderhalterung/ Ummantelung, die im oder durch das Schutzgehäuse ausgeformt/ ausgebildet vorgesehen ist und die dafür vorgesehen und so ausgebildet ist, dass der drahtlos auslesbare Transponder darin eingebracht oder einbringbar ist.
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Beispielsweise kann das Schutzgehäuse um den drahtlos auslesbaren Transponder derart ausgebildet sein, dass das Schutzgehäuse den Transponder bzw. die Transponderaufnahme vollständig, insbesondere monolithisch, umschließt. Alternativ kann das Schutzgehäuse eine Öffnung beinhalten, durch welche der Transponder in die Transponderaufnahme einsetzbar ist. Der Transponder ist hierbei insbesondere ein passives RFID-Tag der Glas-Tag Ausführung. Es sind jedoch auch weitere, drahtlos auslesbare Transponderarten wie ein NFC-Tag vorstellbar. Das Schutzgehäuse beinhaltet an einer Außenumfangswand die umlaufende Schutzgehäusenut. Anders ausgedrückt erstreckt sich die Schutzgehäusenut vollumfänglich/ringförmig um das Schutzgehäuse und bildet eine kanalförmige Ausnehmung in der Außenumfangswand des Schutzgehäuses. Die Schutzgehäusenut ist dabei vorgesehen und ausgebildet, die Verbindungsfeder aufzunehmen.
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Durch die Ausbildung des Schutzgehäuses mit der Schutzgehäusenut kann das Schutzgehäuse durch die Verbindungsfeder reversibel mit dem medizinischen Werkzeug oder Instrument verbunden werden. Die Verbindungsfeder kann dabei Schwingungen, wie sie im Betrieb des Werkzeugs auftreten, absorbieren, sodass eine Beschädigung des Transponders verhindert werden kann. Weiterhin kann das Schutzgehäuse mechanische, thermische und chemische Beschädigungen des Transponders verhindern.
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In einem ersten Aspekt kann die Schutzgehäusenut in einer Ebene mit oder parallel zu einer Mittelachse der Transponderaufnahme ausgebildet sein.
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In anderen Worten kann es sich bei der Transponderaufnahme um eine zylindrische Ausnehmung handeln. Die Transponderaufnahme weist dabei die Mittelachse auf. Die Mittelachse der Transponderaufnahme und die Schutzgehäusenut können in einer Ebene angeordnet sein. Alternativ kann die Mittelachse der Transponderaufnahme parallel zu der Ebene, in welcher die Schutzgehäusenut angeordnet ist, ausgebildet sein.
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Durch eine derartige Anordnung von Schutzgehäusenut und Transponderaufnahme kann sichergestellt sein, dass der sich in der Transponderaufnahme befindliche Transponder derart in das Werkzeug integriert ist, dass der Transponder durch das Werkzeug geschützt ist.
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In einem weiteren Aspekt kann das Schutzgehäuse eine im Wesentlichen pillenförmige Geometrie aufweisen, wobei sich die Schutzgehäusenut in parallelen Wandabschnitten der pillenförmigen Geometrie erstreckt.
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In anderen Worten erstreckt sich die Schutzgehäusenut im Wesentlichen längs des Schutzgehäuses.
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Weiterhin wird die Aufgabe der vorliegenden Offenbarung gelöst durch das medizinische Produkt, insbesondere medizinische Instrument und/oder Medizinprodukt in einem Sterilisationskreislauf, mit einer Schutzgehäuseaufnahme, die vorgesehen und ausgebildet ist, das Schutzgehäuse und den in dem Schutzgehäuse aufgenommenen Transponder aufzunehmen. Die Schutzgehäuseaufnahme beinhaltet zumindest in zwei zueinander parallelen Seitenwänden der Schutzgehäuseaufnahme jeweils eine Wandnut zur Aufnahme der Verbindungsfeder.
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In anderen Worten beinhaltet das medizinische Produkt die Schutzgehäuseaufnahme, welche mit den zwei zueinander parallelen Seitenwänden ausgebildet ist. In den Seitenwänden ist jeweils die eine Wandnut ausgebildet. Die Wandnut erstreckt sich insbesondere über eine volle Länge/Längserstreckung der parallelen Seitenwand. Die Wandnut erstreckt sich in Tiefenrichtung von einem Aufnahmeraum der Schutzgehäuseaufnahme weg in einer Richtung normal zu der Seitenwand. Eine Tiefe der Wandnut in der Tiefenrichtung ist über die Länge der parallelen Seitenwand konstant. Die Wandnut ist vorgesehen und ausgebildet, die Verbindungsfeder formschlüssig aufzunehmen.
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Eine derartige Schutzgehäuseaufnahme in dem medizinischen Produkt ist einfach und kostengünstig herzustellen, leicht zugänglich und auch bei bestehenden Instrumenten als eine Nachrüstlösung umsetzbar.
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In einem Aspekt kann die Schutzgehäuseaufnahme als Durchgangsöffnung in dem medizinischen Produkt oder einer Wandung des medizinischen Produkts ausgebildet sein.
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In anderen Worten kann die Schutzgehäuseaufnahme eine Oberseite des medizinischen Produkts oder der Wandung des medizinischen Produkts mit der Unterseite des medizinischen Produkts oder der Wandung des medizinischen Produkts verbinden.
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Durch eine derartige Ausbildung der Schutzgehäuseaufnahme kann ein einfaches Einsetzen und Entfernen des Schutzgehäuses in die Schutzgehäuseaufnahme umgesetzt sein.
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In einem weiteren Aspekt können die zwei zueinander parallelen Seitenwände der Schutzgehäuseaufnahme durch Radienabschnitte miteinander verbunden sein, wobei die Wandnut in den Radienabschnitten ausläuft.
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In anderen Worten kann die Erstreckung der Wandnut in der Tiefenrichtung in den Radienabschnitten, ausgehend von den parallelen Seitenwänden, abnehmen und insbesondere null werden. Die Längserstreckung der Seitenwände kann sich zwischen den Radienabschnitten erstrecken.
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Durch eine derartige Ausbildung der Wandnut kann gewährleistet werden, dass die Verbindungsfeder in Bereichen der parallelen Seitenwände mit der Schutzgehäuseaufnahme in formschlüssigen Eingriff kommt/ist und in den Radienabschnitten die Verbindungsfeder nicht in formschlüssigen Eingriff mit der Schutzgehäuseaufnahme des Werkzeugs kommt/ist, was ein Einsetzen und ein entnehmen des Schutzgehäuses aus der Schutzgehäuseaufnahme erheblich vereinfacht.
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In einem weiteren Aspekt kann ein erster Abstand der Wandnut zu der Oberseite des medizinischen Produkts im Wesentlichen einem zweiten Abstand der Wandnut zu der Unterseite des medizinischen Produkts oder der Wandung des medizinischen Produkts entsprechen.
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Anders ausgedrückt ist die Wandnut in einer Höhenrichtung mittig in der Schutzgehäuseaufnahme ausgebildet.
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Weiterhin wird die Aufgabe der vorliegenden Offenbarung gelöst durch die Verbindungsfeder zum formschlüssigen fixieren eines Schutzgehäuses in einem medizinischen Produkt, wobei die Verbindungsfeder zwei Schenkel und einen die Schenkel verbindenden Stirnabschnitt aufweist. Die Verbindungsfeder ist im Wesentlichen u-förmig ausgebildet.
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In anderen Worten ist die Verbindungsfeder vorgesehen und ausgebildet, formschlüssig in die Wandnut der Schutzgehäuseaufnahme einzugreifen. Die Verbindungsfeder ist gleichzeitig vorgesehen und ausgebildet, in die Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses einzugreifen. Die Verbindungsfeder ist dabei spangenförmig ausgebildet.
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In einem Aspekt können die Schenkel der Verbindungsfeder eine konvexe Form aufweisen.
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Anders ausgedrückt können die Schenkel in Verbindung mit dem Stirnabschnitt der Verbindungsfeder eine im Wesentlichen ovale bzw. oval-teilstückige Geometrie aufweisen, welche sich ausgehend von dem Stirnabschnitt erst aufweitet und sich anschließend, hin zu einer Öffnung der Verbindungsfeder, verjüngt.
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In einem weiteren Aspekt kann die Verbindungsfeder aus einem Metall, insbesondere aus einem Federstahl ausgebildet sein.
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Die Aufgabe der vorliegenden Offenbarung wird weiterhin gelöst durch ein Schutzgehäusesystem aus dem Schutzgehäuse nach einem der obigen Aspekte und der Verbindungsfeder nach einem der obigen Aspekte. Die Verbindungsfeder umgreift das Schutzgehäuse, wobei der Stirnabschnitt der Verbindungsfeder vollständig oder annähernd vollständig in der umlaufenden Nut des Schutzgehäuses aufnehmbar oder aufgenommen ist und die Schenkel der Verbindungsfeder in einem ungespannten Zustand über das Schutzgehäuse hinausstehen.
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Anders ausgedrückt umgreift die Verbindungsfeder in dem montierten Zustand das Schutzgehäuse derart, dass sich die Schenkel der Verbindungsfeder im Wesentlichen parallel zu der Längserstreckungsrichtung des Schutzgehäuses erstrecken. In dem montierten Zustand ist der Stirnabschnitt der Verbindungsfeder in der umlaufenden Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses aufgenommen. Vorzugsweise ist der Stirnabschnitt der Verbindungsfeder derart in der umlaufenden Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses aufgenommen, dass der Stirnabschnitt nicht über die Geometrie des Schutzgehäuses hinaus steht.
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In einem Aspekt können die Schenkel der Verbindungsfeder in dem gespannten Zustand zumindest teilweise in der umlaufenden Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses aufnehmbar sein.
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Anders ausgedrückt können die Schenkel der Verbindungsfeder derart parallel zu der Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses angeordnet sein, dass bei einem Spannen der Verbindungsfeder die Schenkel der Verbindungsfeder in die Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses eintauchen.
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Durch eine derartige Ausbildung des Schutzgehäuses Systems kann sichergestellt sein, dass bei einem Einführen des Schutzgehäusesystems in das medizinische Produkt bzw. in die Schutzgehäuseaufnahme des medizinischen Produkts die Verbindungsfeder nicht verklemmt, verkeilt oder verrutscht und der Formschluss zwischen der Verbindungsfeder, dem Schutzgehäuse und dem medizinischen Produkt zuverlässig erzielt werden kann.
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Die offenbarungsgemäße Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein medizinisches Produktsystem, mit dem Schutzgehäuse nach einem der obigen Aspekte, dem medizinischen Produkt nach einem der obigen Aspekte und der Verbindungsfeder nach einem der obigen Aspekte. Die Verbindungsfeder greift in dem montierten Zustand formschlüssig in die umlaufende Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses und gleichzeitig formschlüssig in die Wandnut der Schutzgehäuseaufnahme ein und fixiert so das Schutzgehäuse in dem medizinischen Produkt.
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Anders ausgedrückt kann in dem montierten Zustand die Verbindungsfeder, insbesondere in dem Stirnabschnitt, formschlüssig in die umlaufende Schutzgehäusenut des Schutzgehäuses eingreifen. Die Schenkel der Verbindungsfeder können in dem montierten Zustand zumindest in die Wandnut der Schutzgehäuseaufnahme eingreifen.
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In einem Aspekt kann das medizinische Produkt Demontageöffnungen beinhalten, welche die Wandnut mit einer das medizinischen Produktsystem umgebenden Umgebung derart verbindet, dass ein Spannen der Verbindungsfeder in einem montierten Zustand ermöglicht ist.
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Anders ausgedrückt kann das medizinische Produkt direkt benachbart zu der Schutzgehäuseaufnahme die Demontageöffnungen beinhalten. Bei den Demontageöffnungen handelt es sich um Bohrungen/Durchbrüche, welche ein Einführen eines Spezialwerkzeugs in die Wandnut ermöglichen. Durch das Spezialwerkzeug können die Schenkel der Verbindungsfeder durch Überwindung einer Federkraft der Verbindungsfeder in die umlaufende Nut des Schutzgehäuses gedrückt werden, wodurch der Formschluss zwischen Verbindungsfeder, Wandnut und Schutzgehäusenut gelöst wird. Das Schutzgehäuse mit dem in dem Schutzgehäuse aufgenommenen Transponder kann anschließend zerstörungsfrei aus dem medizinischen Produkt entnommen werden.
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Die Demontageöffnungen können in jeder beliebigen Orientierung zu der Wandnut angebracht sein, so lange ein Spannen der Verbindungsfeder durch die Demontageöffnungen ermöglicht ist.
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Bevorzugt können die Demontageöffnungen in der Oberseite und/oder der Unterseite des medizinischen Produkts ausgebildet sein und sich normal von der Oberseite und/oder Unterseite weg erstrecken.
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Alternativ oder zusätzlich können die Demontageöffnungen seitlich am Werkzeug, vorzugsweise in einer Fläche, welche im Wesen rechtwinklig zu der Oberseite und/oder der Unterseite stehen ausgebildet sein und sich parallel zu der Oberseite und/oder der Unterseite erstrecken.
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In einem weiteren Aspekt kann das medizinische Produkt und/oder das Schutzgehäuse aus einem harte, unelastischen Werkstoff ausgebildet sein.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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- 1 zeigt ein offenbarungsgemäßes Werkzeug mit einer Schutzgehäuseaufnahme;
- 2 zeigt die Schutzgehäuseaufnahme des offenbarungsgemäßen Werkzeugs in einer Schnittansicht;
- 3 zeigt die Schutzgehäuseaufnahme des offenbarungsgemäßen Werkzeugs und ein Schutzgehäuse mit einem Glas-Tag;
- 4 zeigt eine Feder;
- 5 zeigt das Schutzgehäuse mit der Feder;
- 6 zeigt das Schutzgehäuse mit der Feder montiert in der Schutzgehäuseaufnahme in einer ersten Ausführungsform;
- 7 zeigt das Schutzgehäuse mit der Feder montiert in der Schutzgehäuseaufnahme in einer zweiten Ausführungsform; und
- 8 zeigt das Schutzgehäuse mit der Feder montiert in der Schutzgehäuseaufnahme in einer dritten Ausführungsform.
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Beschreibung der Ausführungsformen
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Nachstehend werden Ausführungsformen der vorliegenden Offenbarung auf der Basis der zugehörigen Figuren beschrieben.
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1 zeigt ein offenbarungsgemäßes Werkzeug 1 mit einer Schutzgehäuseaufnahme 3. Die Schutzgehäuseaufnahme 3 ist in 1 vergrößert dargestellt. 2 zeigt die Schutzgehäuseaufnahme 3 in einem Schnitt entlang der Linie A-A. Die Schutzgehäuseaufnahme 3 bildet eine im Wesentlichen zylinderförmige Ausnehmung in dem Werkzeug 1. Eine (negativ-extrudierte) Grundfläche der Schutzgehäuseaufnahme 3 ist dabei pillenförmig mit zwei parallelen Abschnitten und zwei die parallelen Abschnitte begrenzenden Radienabschnitten. Es sind jedoch auch andere Geometrien vorstellbar, wobei die Geometrie der Schutzgehäuseaufnahme 3 auf eine Geometrie des Schutzgehäuses abgestimmt ist (siehe bspw. 6). Eine Innenwand 5 der Schutzgehäuseaufnahme 3 beinhaltet eine Wandnut 7. Die Wandnut 7 ist in den parallelen Abschnitten der Schutzgehäuseaufnahme 3 ausgebildet und läuft in den Radiusabschnitten der Innenwand 5 der Schutzgehäuseaufnahme 3 aus. Es sind jedoch auch Ausführungsformen vorstellbar, in welchen die Wandnut 7 vollständig umlaufend in der Innenwand 5 der Schutzgehäuseaufnahme 3 ausgebildet ist. Die Wandnut 7 ist als ein im Wesentlichen rechteckiger Einstich in der Innenwand 5 ausgebildet, welcher sich von der Schutzgehäuseaufnahme 3 weg erstreckt. Die Wandnut 7 ist parallel zu einer Werkzeugoberfläche 9 orientiert und im Wesentlichen mittig in einer Höhenrichtung Z in der Schutzgehäuseaufnahme 3 angeordnet/ausgebildet.
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In der hier dargestellten Ausführungsform ist die Schutzgehäuseaufnahme 3 als die durchgängige Ausnehmung (als ein Durchgangsloch/eine Durchgangsöffnung) in dem Werkzeug 1 ausgebildet. Es sind jedoch auch Ausführungsformen vorstellbar, in welchen die Schutzgehäuseaufnahme 3 als eine Art Sackloch ausgebildet ist.
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3 zeigt die Schutzgehäuseaufnahme 3 in einer weiteren Schnittansicht, wobei in 3 ein Schutzgehäuse 11 mit einem Glas-Tag 13, welches in einer Tagaufnahme 15 des Schutzgehäuses 11 aufgenommen ist, in der Schutzgehäuseaufnahme 3 angeordnet ist. Bei dem Glas-Tag 13 handelt es sich um ein drahtlos auslesbares Transponderelement, welches zumindest eine Identifizierung des Werkzeugs 1 erlaubt. Weiterhin können auf dem Glas-Tag 13 werkzeugrelevante Informationen gespeichert sein. Das Glas-Tag 13 kann vollständig von dem Schutzgehäuse 11 umgeben sein. Alternativ kann die Tagaufnahme 15 mit einer von außen zugänglichen Öffnung ausgebildet sein, welche ein Einbringen des Glas-Tags 13 in das Schutzgehäuse ermöglicht.
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Die Tagaufnahme 15 erstreckt sich in einer Längsrichtung des Schutzgehäuses 11. Das Schutzgehäuse 11 beinhaltet weiterhin eine Schutzgehäusenut 17, welche umlaufend in einer Außenfläche des Schutzgehäuses 11 ausgebildet ist. Die Schutzgehäusenut 17 ist dabei in einer Ebene mit einer Mittelachse M der Tagaufnahme 15 ausgebildet. Die Wandnut 7 der Schutzgehäuseaufnahme 3 und die Schutzgehäusenut 17 bilden in einem montierten Zustand zusammen einen Nutraum 19. In dem Nutraum 19 ist eine Feder 21 ausgebildet, das Schutzgehäuse 11 in der Schutzgehäuseaufnahme 3 formschlüssig zu fixieren. Das Schutzgehäuse 11 und die Schutzgehäuseaufnahme 3 sind derart aufeinander abgestimmt, dass das Schutzgehäuse 11 im Wesentlichen vollständig in der Schutzgehäuseaufnahme 3 aufgenommen ist.
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4 zeigt die Feder 21. Die Feder 21 weist im Wesentlichen eine U-förmige Geometrie auf. Die Feder 21 ist stoffeinstückig aus einem Federstahl ausgebildet und bildet eine Spange, mit zwei oval ausgebildeten Schenkeln 23, welche zu einer Seite hin offen sind. Die Schenkel 23 beinhalten an einander zugewandten Innenabschnitten sphärische Ausnehmungen 25. Die beiden Schenkel 23 sind an einem Stirnabschnitt 27 miteinander verbunden.
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Nachfolgend wird eine Montagevorgang des Schutzgehäuses 11 mit der Feder 21 in der Schutzgehäuseaufnahme 3 anhand der 5 und 6 näher beschrieben.
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5 zeigt das Schutzgehäuse 11 und die Feder 21 in einem vormontierten Zustand. In anderen Worten ist die Feder 21 in die Schutzgehäusenut 17 des Schutzgehäuse 11 eingeschoben. Die Schenkel 23 der Feder 21 stehen über die pillenförmige Grundgeometrie des Schutzgehäuses 11 hinaus, während der Stirnabschnitt 27 vollständig in der Schutzgehäusenut 17 aufgenommen ist.
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Um das Schutzgehäuse 11, welches den Glas-Tag 13 beinhaltet, in der in dem Werkzeug 1 ausgebildeten Schutzgehäuseaufnahme 3 zu fixieren, werden die Schenkel 23 der Feder 21 zusammengedrückt, sodass sie zumindest teilweise in die Schutzgehäusenut 17 eintauchen. Die Feder 21 ist dann gespannt. Das Schutzgehäuse 11 mit der gespannten Feder 21 wird von einem Benutzer in die Schutzgehäuseaufnahme 3 eingeschoben, wobei die Innenwand 5 der Schutzgehäuseaufnahme 3 die Feder 21 gespannt hält. Wenn sich das Schutzgehäuse 11 in der für das Schutzgehäuse 11 vorgesehenen Position in der Schutzgehäuseaufnahme 3 befindet, d. h. die Schutzgehäusenut 17 und die Wandnut 7 der Schutzgehäuseaufnahme 3 in einer Ebenen angeordnet sind, kann sich die Feder 21 entspannen und die Schenkel 23 der Feder 21 greifen in die Wandnut 7 der Schutzgehäuseaufnahme 3. Die Feder 21 ist dann sowohl in der Wandnut 7 der Schutzgehäuseaufnahme 3 als auch in der Schutzgehäusenut 17 aufgenommen und verbindet das Schutzgehäuse 11 formschlüssig mit dem Werkzeug 1.
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7 zeigt das Schutzgehäuse 11 mit der Feder 21 montiert in der Schutzgehäuseaufnahme 3 in einer ersten alternativen Ausführungsform. Diese entspricht im Wesentlichen der bisher beschriebenen Ausführungsform. Zusätzlich beinhaltet die erste alternative Ausführungsform zwei Demontageöffnungen 29. Die Demontageöffnungen 29 sind in der ersten alternativen Ausführungsform als Bohrungen ausgebildet, welche die Wandnut 7 der Schutzgehäuseaufnahme 3 normal schneiden/durchdringen. Die Demontageöffnungen 29 erlauben eine Demontage des Schutzgehäuses 11 aus der Schutzgehäuseaufnahme 3. Konkret können mittels eines Spezialwerkzeugs (nicht dargestellt) die Schenkel 23 der Feder 21 durch die Demontageöffnungen 29 derart zusammengedrückt und damit die Feder 21 gespannt werden, dass die Feder 21 und die Wandnut 7 der Schutzgehäuseaufnahme 3 außer Eingriff gebracht sind. Das Schutzgehäuse 11 kann dann aus der Schutzgehäuseaufnahme 3 entfernt/entnommen werden.
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8 zeigt das Schutzgehäuse 11 mit der Feder 21 montiert in der Schutzgehäuseaufnahme 3 in einer zweiten alternativen Ausführungsform. Diese entspricht im Wesentlichen der ersten alternativen Ausführungsform. Im Unterschied zu der ersten alternativen Ausführungsform sind die Demontageöffnungen 29 in einer Ebene mit der Wandnut 7 und der Schutzgehäusenut 17 ausgebildet.
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Eine Anordnung der Demontageöffnungen 29 ist in erster Linie durch eine Geometrie des Werkzeugs 1 vorgegeben.
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In den hier dargestellten Ausführungsformen ist die Wandnut 7 als ein rechteckiger Einstich ausgebildet. Alternativ kann die Wandnut 7 auch als ein runder bzw. sphärischer oder ovaler Einstich ausgebildet sein. Insbesondere kann in dem Fall einer Ausbildung der Wandnut 7 als der runde Einstich die Feder 21 aus einem Runddraht ausgebildet sein. Bei einer derartigen Ausbildung von Wandnut 7 und Feder 21 kann durch eine Wahl der Überdeckung von der Feder 21 und der Wandnut 7 eine Lösekraft der Nut-Feder-Verbindung eingestellt werden. Bei einer entsprechend geringen Lösekraft kann so eine werkzeuglose Demontage umgesetzt werden. Bei einer kompletten Überdeckung von der Feder 21 und der Wandnut 7 kann auch bei der derartigen Ausbildung eine unlösbare bzw. ohne Werkzeug unlösbare Verbindung hergestellt werden.
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In den hier dargestellten Ausführungsformen ist die Schutzgehäusenut 17 in einer Ebene mit der Mittelachse M der Tagaufnahme 15 ausgebildet. Es sind jedoch auch alternative Ausführungsformen vorstellbar, in welchen die Schutzgehäusenut 17 nicht in einer Ebene mit der Mittelachse M der Tagaufnahme 15 ausgebildet ist.
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In den hier dargestellten Ausführungsformen ist die Feder 21 bzw. sind die Schenkel 23 der Feder 21 mit sphärischen Ausnehmungen 25 ausgebildet. Diese Ausnehmungen 25 sind nicht zwingend notwendig. Bei einer geeigneten Materialwahl der Feder 21 kann auf die Ausnehmungen 25 verzichtet werden. Über die Ausnehmungen 25 lässt sich insbesondere die Federkraft der Feder 21 einstellen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Werkzeug
- 3
- Schutzgehäuseaufnahme
- 5
- Innenwand
- 7
- Wandnut
- 9
- Werkzeugoberfläche
- 11
- Schutzgehäuse
- 13
- Glas-Tag
- 15
- Tagaufnahme
- 17
- Schutzgehäusenut
- 19
- Nutraum
- 21
- Feder/Verbindungsfeder
- 23
- Schenkel
- 25
- Ausnehmung
- 27
- Stirnabschnitt
- 29
- Demontageöffnung
- Z
- Höhenrichtung
- M
- Mittelachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2087850 [0003]
- EP 3146477 [0004]