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Die vorliegende Offenbarung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Bremssystems für ein Kraftfahrzeug, ein solches Bremssystem sowie ein Verfahren zu dessen Steuerung, ein Computerprogrammprodukt, eine Steuereinheit und ein Kraftfahrzeug.
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Bremssysteme für Kraftfahrzeuge sind zunehmend elektronisch gesteuerte Systeme mit elektromechanischer Bremse (EMB). Die elektromechanische Bremse wird beispielsweise als Parkbremse (EPB) genutzt, um das Kraftfahrzeug im Stillstand zu halten, beispielsweise wenn das Kraftfahrzeug sich auf einer geneigten Fahrbahn befindet.
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Im Zuge einer stetigen Weiterentwicklung kann eine Aufgabe darin gesehen werden, ein verbessertes Konzept für eine Parkbremse vorzuschlagen, insbesondere um die Standstabilität eines Kraftfahrzeuges in einem Parkbremszustand am Hang zu verbessern und/oder einem Ausfall vorzubeugen.
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Die Aufgabe wird mit einem Verfahren zum Betreiben eines Bremssystems mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Zur Lösung der Aufgabe werden ferner ein Bremssystem mit den Merkmalen des Anspruches 8 und ein Verfahren zu dessen Steuerung mit den Merkmalen des Anspruches 24 vorgeschlagen. Darüber hinaus werden zur Lösung der Aufgabe ein Computerprogrammprodukt mit den Merkmalen des Anspruches 25, eine Steuereinheit mit den Merkmalen des Anspruches 26 und ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruches 27 vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausführungsformen und/oder Ausgestaltungen und/oder Aspekte ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren.
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Nach einem Aspekt wird ein Verfahren zum Betreiben eines Bremssystems für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, welches nachfolgend auch als Betriebsverfahren bezeichnet ist. Das vorgeschlagene Verfahren umfasst den Schritt, dass wenigstens eine hintere Radbremse und wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung einer Parkbremsfunktion betätigt werden, vorzugsweise wenn eine Parkbremsanforderung vorliegt.
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Dadurch wird ergänzend zu der wenigstens einen hinteren Radbremse auch die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausführung einer Parkbremsung des Kraftfahrzeuges genutzt. Dieser Ansatz begünstigt eine verbesserte Standstabilität des Kraftfahrzeuges in einem Parkbremszustand, beispielsweise am Hang, da nicht nur die wenigstens eine hintere Radbremse, sondern zusätzlich die wenigstens eine vordere Radbremse aktiv ist. Dieser Ansatz ermöglicht es auch, dass die wenigstens eine vordere Radbremse eine Redundanzfunktion für die wenigstens eine hintere Radbremse ausüben kann, und umgekehrt, dass die wenigstens eine hintere Radbremse eine Redundanzfunktion für die wenigstens eine vordere Radbremse ausüben kann, so dass eine ausfallsichere Parkbremsung begünstigt ist.
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Unter dem Begriff „Radbremse“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere eine Bremseinrichtung zu verstehen, welche eingerichtet ist, bremsend und/oder feststellend auf ein Rad eines Kraftfahrzeuges zu wirken, insbesondere unmittelbar und/oder direkt zu wirken. Beispielsweise ist oder umfasst die Radbremse eine Trommelbremse oder Scheibenbremse. Unter dem Begriff „hintere Radbremse“ ist in der vorliegenden Offenbarung eine Radbremse zu verstehen, welche einem Hinterrad zugeordnet ist oder eingerichtet ist, einem Hinterrad zugeordnet zu werden. Unter dem Begriff „vordere Radbremse“ ist in der vorliegenden Offenbarung eine Radbremse zu verstehen, welche einem Vorderrad zugeordnet ist oder eingerichtet ist, einem Vorderrad zugeordnet zu werden.
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Unter dem Begriff „Parkbremsfunktion“ ist in der vorliegenden Offenbarung eine Funktion zu verstehen, durch welche ein mit dem Bremssystem ausgerüstetes Kraftfahrzeug im Stillstand gehalten wird, wenn eine Parkbremsung erfolgt ist. Es soll dadurch verhindert werden, dass das Kraftfahrzeug ungewollt davonrollt, selbst wenn das Kraftfahrzeug auf einer geneigten Fahrbahn steht. Der Vorgang der Parkbremsung ist auch als Feststellbremsung zu bezeichnen. Der Begriff „Parkbremsfunktion“ ist daher in der vorliegenden Offenbarung auch als Synonym für den Begriff „Feststellbremsfunktion zu sehen. Die Parkbremsfunktion bzw. Feststellbremsfunktion kann auch für eine Notbremsung des Kraftfahrzeuges genutzt werden. Die Parkbremsfunktion bzw. Feststellbremsfunktion impliziert daher auch eine Notbremsfunktion.
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Bei einer Ausführungsform werden die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse derart betätigt, dass eine von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und eine von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft vorliegen, um eine gewünschte Feststellbremskraft zu bewirken. Dadurch kann der Kraftbedarf flexibel eingestellt werden, welcher notwendig ist, um das Kraftfahrzeug in unterschiedlichen Abstelllagen in einen Parkbremszustand zu bringen und insbesondere dauerhaft zu halten. Dieser Kraftbedarf wird durch die gewünschte Feststellbremskraft vorgegeben und dementsprechend durch die von der jeweiligen Radbremse bewirkte Klemmkraft auf das jeweils zugehörige Fahrzeugrad umgesetzt. Der Kraftbedarf kann auch den Beladungszustand des Kraftfahrzeuges berücksichtigten. Insofern kann die gewünschte Feststellbremskraft bei einem beladenen Kraftfahrzeug höher als bei einem Kraftfahrzeug ohne Beladung angesetzt sein.
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Unter dem Begriff „Klemmkraft“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere eine durch einen Reibbelag im Zuge einer Parkbremsung bewirkte Kraft, insbesondere Reibkraft zu verstehen, beispielsweise wenn der Reibbelag gegen eine Bremsscheibe oder Bremstrommel drückt. Unter dem Begriff „Feststellbremskraft“ ist in der vorliegenden Offenbarung diejenige Kraft zu verstehen, welche im Zuge einer Parkbremsung von dem Bremssystem aufgebracht wird, vorzugsweise um das Kraftfahrzeug im Stillstand zu halten, insbesondere dauerhaft im Stillstand zu halten.
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Insbesondere werden die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse derart betätigt, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft in einer vorgegebenen Kraftverteilung vorliegen, um die gewünschte Feststellbremskraft zu bewirken. Dadurch lässt sich der an der jeweiligen Radbremse benötigte Kraftbedarf individuell und/oder flexibel einstellen bzw. anpassen, um in der Summe die gewünschte Feststellbremskraft zu erreichen.
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Beispielsweise werden die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse derart betätigt, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft zueinander verschieden sind, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt bzw. festgestellt ist. Die Kraftverteilung der Klemmkraft zwischen der wenigstens einen hinteren Radbremse und der wenigstens einen vorderen Radbremse kann in der Weise verschieden sein, dass die Ausrichtung des Kraftfahrzeuges am Hang berücksichtigt ist.
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Beispielsweise werden die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse derart betätigt, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft gegenüber der von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkten Klemmkraft größer ist, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang mit einer hangaufwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung erkannt bzw. festgestellt ist. Beispielsweise werden die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse derart betätigt, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft gegenüber der von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkten Klemmkraft kleiner ist, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang mit einer hangabwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung erkannt bzw. festgestellt ist.
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Grundsätzlich können die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse auch derart betätigt werden, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft eine Maximalkraft sind, beispielsweise wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt bzw. festgestellt ist. Diese Betätigung bietet sich an, wenn der Hang relativ steil ist, beispielsweise ein Steilhang ist.
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Darüber hinaus können die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse derart betätigt werden, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft eine Maximalkraft sind, wenn eine Beladung des Kraftfahrzeuges über einem vorgegebenen Gewichtswert und eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt sind. Diese Betätigung berücksichtigt auch den Einfluss einer Zuladung bzw. eines Beladungszustandes des Kraftfahrzeuges.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass bei einem festgestellten Ausfall der Parkbremsfunktion wenigstens einer der Radbremsen die wenigstens eine verbleibende Radbremse derart betätigt wird, dass durch die Klemmkraft der wenigstens einen verbleibenden Radbremse die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt ist. Diese Betätigung zielt auf eine redundante Nutzung der wenigstens einen verbleibenden Radbremse anstelle der wenigstens einen ausgefallenen Radbremse ab. Dadurch ist es möglich, dass selbst bei einem Ausfall der wenigstens einen Radbremse die gewünschte Feststellbremskraft erreicht wird.
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Nach einem weiteren Aspekt wird ein Bremssystem für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen. Bevorzugt ist das vorgeschlagene Bremssystem zur Ausführung des vorstehend beschriebenen Betriebsverfahrens geeignet bzw. ausgebildet. Das vorgeschlagene Bremssystem umfasst wenigstens eine hintere Radbremse, welche eine Parkbremsfunktion aufweist und eingerichtet ist, einem Hinterrad des Kraftfahrzeuges zugeordnet zu werden. Das vorgeschlagene Bremssystem umfasst ferner wenigstens eine vordere Radbremse, welche eine Parkbremsfunktion aufweist und eingerichtet ist, einem Vorderrad des Kraftfahrzeuges zugeordnet zu werden.
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Weiterhin umfasst das vorgeschlagene Bremssystem eine Steuereinheit, insbesondere eine elektrische Steuereinheit. Die Steuereinheit ist insbesondere eingerichtet, sowohl die wenigstens eine hintere Radbremse als auch die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion anzusteuern, beispielsweise wenn eine Parkbremsanforderung vorliegt, insbesondere erkannt bzw. festgestellt ist. Insbesondere ist die Steuereinheit mit der wenigstens einen hinteren Radbremse und der wenigstens einen vorderen Radbremse signalverbunden.
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Unter dem Begriff „Steuereinheit“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere eine elektronische Einheit einer Computer-Hardware zu verstehen, welche im Zusammenhang mit dem Bremssystem bestimmte Vorgänge und/oder Abläufe steuert. Die Steuereinheit kann eine digitale Verarbeitungseinheit aufweisen, welche beispielsweise eine Mikroprozessoreinheit (CPU) umfasst. Die CPU kann mit einem Speichersystem und/oder Bussystem daten- und/oder signalverbunden sein. Die Steuereinheit kann ein oder mehrere Programme oder Programmmodule aufweisen. Die digitale Verarbeitungseinheit kann derart ausgebildet sein, dass Befehle, die als ein in einem Speichersystem abgelegtes Programm implementiert sind, abgearbeitet, Eingangssignale von einem Datenbussystem entgegengenommen oder Ausgangssignale an ein Datenbussystem abgegeben werden. Ein Speichersystem kann ein oder mehrere, insbesondere verschiedene Speichermedien aufweisen. Die Speichermedien können optische und/oder magnetische Speichermedien und/oder Festkörper-Speichermedien und/oder andere, vorzugsweise nicht-flüchtige Speichermedien sein.
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Insbesondere ist die Steuereinheit eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass eine von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und eine von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft vorliegen, um eine gewünschte Feststellbremskraft zu bewirken.
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Insbesondere ist die Steuereinheit ferner eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft in einer vorgegebenen Kraftverteilung vorliegen, um die gewünschte Feststellbremskraft zu bewirken.
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Insbesondere ist die Steuereinheit ferner eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass in einer Kraftverteilung zwischen der Klemmkraft der wenigstens einen hinteren Radbremse und der Klemmkraft der wenigstens einen vorderen Radbremse und/oder im Betrag der Klemmkräfte ein momentaner Beladungszustand des Kraftfahrzeuges berücksichtigt ist.
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Insbesondere ist die Steuereinheit ferner eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft zueinander verschieden sind, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt ist.
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Beispielsweise ist die Steuereinheit eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft gegenüber der von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkten Klemmkraft größer ist, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang mit einer hangaufwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung erkannt ist.
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Beispielsweise ist die Steuereinheit eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft gegenüber der von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkten Klemmkraft größer ist, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang mit einer hangabwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung erkannt ist.
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Beispielsweise ist die Steuereinheit ferner eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft eine Maximalkraft sind, wenn eine Beladung des Kraftfahrzeuges über einem vorgegebenen Gewichtswert und eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt sind.
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Insbesondere ist die Steuereinheit eingerichtet, bei einem festgestellten Ausfall der Parkbremsfunktion wenigstens einer der Radbremsen die wenigstens eine verbleibende Radbremse derart anzusteuern, dass durch die Klemmkraft der wenigstens einen verbleibenden Radbremse die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt ist.
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Durch das vorgeschlagene Bremssystem ist die Ausführung des vorstehend beschriebenen Betriebsverfahrens ermöglicht. Dementsprechend lassen sich damit die zu dem Betriebsverfahren beschriebenen Vorteile erreichen.
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Bei einer Ausführungsform umfasst das vorgeschlagene Bremssystem zwei hintere Radbremsen mit einer Parkbremsfunktion, von denen eine hintere Radbremse einem linken Hinterrad und die andere hintere Radbremse einem rechten Hinterrad des Kraftfahrzeuges zuordenbar sind. Das vorgeschlagene Bremssystem umfasst ferner zwei vordere Radbremsen mit einer Parkbremsfunktion, von denen eine vordere Radbremse einem rechten Vorderrad und die andere vordere Radbremse einem linken Vorderrad des Kraftfahrzeuges zuordenbar sind. Bei dieser Ausführungsform kann die Steuereinheit eingerichtet sein, die zwei hinteren Radbremsen und die zwei vorderen Radbremsen zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass durch die von der jeweiligen Radbremse bewirkte Klemmkraft die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt ist.
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Beispielsweise ist die Steuereinheit über eine erste Signalverbindung mit einer der hinteren Radbremsen und einer der vorderen Radbremsen signalverbunden. Beispielsweise ist die eine der hinteren Radbremsen über eine zweite Signalverbindung mit der anderen vorderen Radbremse signalverbunden. Beispielsweise ist die eine der vorderen Radbremsen über eine dritte Signalverbindung mit der anderen hinteren Radbremse signalverbunden. In diesem Fall kann die Steuereinheit eingerichtet sein, die eine hintere Radbremse und die eine vordere Radbremse über die erste Signalverbindung, die andere vordere Radbremse über die zweite Signalverbindung und die andere hintere Radbremse über die dritte Signalverbindung zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart anzusteuern, dass durch die von der jeweiligen Radbremse bewirkte Klemmkraft die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt ist.
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Die Steuereinheit kann ferner eingerichtet sein, bei einem festgestellten Ausfall der zweiten Signalverbindung und einem dadurch bewirkten Ausfall der Parkbremsfunktion der zugehörigen vorderen Radbremse und/oder bei einem festgestellten Ausfall der dritten Signalverbindung und einem dadurch bewirkten Ausfall der Parkbremsfunktion der zugehörigen hinteren Radbremse die verbleibenden Radbremsen derart anzusteuern, dass durch die Klemmkraft der verbleibenden Radbremsen die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst das vorgeschlagene Bremssystem eine weitere Steuereinheit. Beispielsweise ist die weitere Steuereinheit über eine vierte Signalverbindung mit der anderen hinteren Radbremse und der anderen vorderen Radbremse signalverbunden. Bei dieser Ausführungsform kann die weitere Steuereinheit eingerichtet sein, bei einem festgestellten Ausfall der Steuereinheit stattdessen die zwei hinteren Radbremsen und die zwei vorderen Radbremsen zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion anzusteuern.
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Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst das vorgeschlagene Bremssystem einen Parkbremsschalter. Beispielsweise ist der Parkbremsschalter über eine Schaltverbindung mit der Steuereinheit und über eine weitere Schaltverbindung mit der weiteren Steuereinheit, vorzugsweise zur Übermittlung einer Parkbremsanforderung, signalverbunden. Bei dieser Ausführungsform kann die weitere Steuereinheit eingerichtet sein, bei einem festgestellten Ausfall der Schaltverbindung zur Steuereinheit stattdessen die zwei hinteren Radbremsen und die zwei vorderen Radbremsen zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion anzusteuern.
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Bei dem vorgeschlagenen Bremssystem kann es sich um ein elektromechanisches Bremssystem handeln. Beispielweise sind in diesem Fall die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse als elektromechanische Radbremse ausgebildet. Beispielsweise umfasst die elektromechanische Radbremse einen Elektromotor zum Betätigen der Radbremse. Beispielsweise ist der Elektromotor elektrisch ansteuerbar, insbesondere von der Steuereinheit und/der der weiteren Steuereinheit ansteuerbar. Beispielsweise ist der Elektromotor eingerichtet, eine Klemmkraft mechanisch aufzubauen.
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Nach einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren zur Steuerung eines Bremssystems, insbesondere des vorstehend beschriebenen Bremssystems, vorgeschlagen, welches nachfolgend auch als Steuerungsverfahren bezeichnet ist. Durch das vorgeschlagene Steuerungsverfahren kann das Bremssystem so gesteuert werden, dass das vorstehend beschriebene Betriebsverfahren ausgeführt wird. Dementsprechend lassen sich damit die zu dem Betriebsverfahren beschriebenen Vorteile erreichen.
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Das vorgeschlagene Betriebsverfahren umfasst insbesondere den Schritt, dass mittels der Steuereinheit sowohl die wenigstens eine hintere Radbremse als auch die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion angesteuert werden, wenn eine Parkbremsanforderung vorliegt.
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Bei einer Ausführungsform werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass eine von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und eine von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft vorliegen, um eine gewünschte Feststellbremskraft zu bewirken.
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Insbesondere werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft in einer vorgegebenen Kraftverteilung vorliegen, um die gewünschte Feststellbremskraft zu bewirken.
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Insbesondere werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass in einer Kraftverteilung zwischen der Klemmkraft und der wenigstens einen hinteren Radbremse und der Klemmkraft der wenigstens einen vorderen Radbremse und/oder im Betrag der Klemmkräfte ein momentaner Beladungszustand des Kraftfahrzeuges berücksichtigt ist.
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Insbesondere werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft zueinander verschieden sind, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt ist.
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Beispielsweise werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft gegenüber der von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkten Klemmkraft größer ist, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang mit einer hangaufwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung erkannt ist.
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Beispielsweise werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft gegenüber der von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkten Klemmkraft größer ist, wenn eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang mit einer hangabwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung erkannt ist.
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Insbesondere werden mittels der Steuereinheit die wenigstens eine hintere Radbremse und die wenigstens eine vordere Radbremse zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion derart angesteuert, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse bewirkte Klemmkraft eine Maximalkraft sind, wenn eine Beladung des Kraftfahrzeuges über einem vorgegebenen Gewichtswert und eine Halteposition des Kraftfahrzeuges an einem Hang erkannt sind.
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Insbesondere wird mittels der Steuereinheit bei einem festgestellten Ausfall der Parkbremsfunktion wenigstens einer der Radbremsen die wenigstens eine verbleibende Radbremse derart angesteuert, dass durch die Klemmkraft der wenigstens einen verbleibenden Radbremse die gewünschte Feststellkraft bewirkt ist.
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Nach einem weiteren Aspekt wird ein Computerprogrammprodukt mit einem Programmcode vorgeschlagen, der auf einem von einem Computer lesbaren Medium gespeichert ist, zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens zur Steuerung des vorgeschlagenen Bremssystems.
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Nach einem weiteren Aspekt wird eine Steuereinheit vorgeschlagen, insbesondere für das vorstehend beschriebene Bremssystem, umfassend das vorstehend beschriebene Computerprogrammprodukt.
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Nach einem weiteren Aspekt wird ein Kraftfahrzeug mit dem vorstehend beschriebenen Bremssystem und/oder dem vorstehend beschriebenen Computerprogramm und/oder der vorstehend beschriebenen Steuereinheit vorgeschlagen, wobei das Kraftfahrzeug insbesondere ausgebildet ist, das vorstehend beschriebene Betriebsverfahren auszuführen.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
- 1 eine exemplarische Ausführungsform eines Bremssystems für ein Kraftfahrzeug in einer schematisierten Darstellung,
- 2 ein Kraftfahrzeug mit dem exemplarischen Bremssystem der 1 in einer Halteposition an einem Hang mit hangabwärts vorliegender Vorwärtsfahrtrichtung, dargestellt in einer Seitenansicht,
- 3 ein Kraftfahrzeug mit dem exemplarischen Bremssystem der 1 in einer Halteposition an einem Hang mit hangaufwärts vorliegender Vorwärtsfahrtrichtung, dargestellt in einer Seitenansicht,
- 4 das exemplarische Bremssystem der 1 in einer Funktionsweise, bei der ein Funktionsglied des Bremssystems ausgefallen ist,
- 5 das exemplarische Bremssystem der 1 in einer Funktionsweise, bei der ein anderes Funktionsglied des Bremssystems ausgefallen ist, und
- 6 das exemplarische Bremssystem der 1 in einer Funktionsweise, bei der ein nochmal anderes Funktionsglied des Bremssystems ausgefallen ist.
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1 zeigt eine exemplarische Ausführungsform eines Bremssystems 1, welches für einen Einsatz in einem Kraftfahrzeug 100 geeignet ist. In der 1 ist das Kraftfahrzeug 100 beispielhaft angedeutet, welches mit dem exemplarischen Bremssystems 1 ausgerüstet ist. Das Kraftfahrzeug 100 kann ein Elektrofahrzeug sein. Beispielsweise handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug 100 um einen Personenkraftwagen oder einen Lastkraftwagen.
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Das exemplarische Bremssystem 1 umfasst zwei hintere Radbremsen 2.1, 2.2, von denen eine hintere Radbremse 2.1 einem (in der 1 nicht dargestellten) linken Hinterrad und die andere hintere Radbremse 2.2 einem (in der 1 nicht dargestellten) rechten Hinterrad des Kraftfahrzeuges 100 zugeordnet sind. Das exemplarische Bremssystem 1 umfasst ferner zwei vordere Radbremsen 3.1, 3.2, von denen eine vordere Radbremse 3.1 einem (in der 1 nicht dargestellten) rechten Vorderrad und die andere vordere Radbremse 3.2 einem (in der 1 nicht dargestellten) linken Vorderrad des Kraftfahrzeuges 100 zugeordnet sind. Die zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 können eine Scheibenbremse oder eine Trommelbremse sein. Auch können die zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 eine Scheibenbremse oder eine Trommelbremse sein.
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Bei dem exemplarischen Bremssystem 1 weisen die hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 jeweils eine Parkbremsfunktion P2.1, P2.2, P3.1, P3.2 auf. Dadurch können die hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 zur Ausführung einer Parkbremsung des Kraftfahrzeuges 100 genutzt werden. Bei der Parkbremsung wird eine Feststellbremskraft bewirkt, welche das Kraftfahrzeug 100 im Stillstand halten soll, beispielsweise wenn das Kraftfahrzeug 100 an einem Hang abgestellt ist.
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Bei den hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und den vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 kann es sich um diejenigen Bremseinrichtungen handeln, welche als Betriebsbremse des Kraftfahrzeuges 100 genutzt sind. In diesem Fall kann die Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 eine Zusatzfunktion sein, welche von demjenigen Aktuator ausgeführt wird, der im Zuge eines Betriebsbremsvorganges aktiv ist. Dieser Aktuator ist beispielsweise dann im Stillstand des Kraftfahrzeuges 100 aktiv. Alternativ kann zur Ausübung der Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 auch ein separater Parkbremsaktuator vorgesehen sein.
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Das exemplarische Bremssystem 1 umfasst eine Steuereinheit 10, welche eingerichtet ist, wenigstens eine der zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und wenigstens eine der zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 zur Ausübung ihrer Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 anzusteuern, insbesondere derart anzusteuern, dass durch die von den angesteuerten Radbremsen 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 bewirkte Klemmkraft eine gewünschte Feststellbremskraft erreicht wird. Beispielsweise ist die gewünschte Feststellbremskraft eine solche Bremskraft, durch welche das Kraftfahrzeug 100 im Stillstand gehalten ist, insbesondere dauerhaft gehalten ist.
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Indem ergänzend zu der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 zusätzlich auch die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 zur Ausführung einer Parkbremsung des Kraftfahrzeuges 100 genutzt ist, ist eine verbesserte Standstabilität des Kraftfahrzeuges 100 im Parkbremszustand begünstigt, insbesondere wenn das Kraftfahrzeug 100 am Hang abgestellt ist. Auch kann dadurch die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 eine Redundanzfunktion für die wenigstens eine hintere Radbremse 2.1 ausüben, also bei einem Ausfall die Funktion der anderen Radbremse übernehmen.
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Bei dem exemplarischen Bremssystem 1 kann es sich um ein elektromechanisches Bremssystem (EMB) handeln, bei dem die hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 als elektromechanische Radbremse ausgebildet sind, beispielsweise einen Elektromotor als Aktuator aufweisen. Durch die Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 ist beispielsweise dem elektromechanischen Bremssystem eine elektrische Parkbremse (EPB) zugeordnet bzw. integraler Bestandteil davon.
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Bevorzugt ist die Steuereinheit 10 als elektrische Steuereinheit ausgebildet. Beispielsweise ist die Steuereinheit 10 über eine erste Signalverbindung 11.1 mit einer der hinteren Radbremsen 2.1, 2.2, insbesondere mit der hinteren Radbremse 2.1, und mit einer der vorderen Radbremsen 3.1, 3.2, insbesondere der vorderen Radbremse 3.1, signalverbunden, insbesondere direkt und/oder unmittelbar signalverbunden. Beispielsweise ist die eine hintere Radbremse 2.1 über eine zweite Signalverbindung 11.2 mit der anderen vorderen Radbremse 3.2 signalverbunden, insbesondere direkt und/oder unmittelbar signalverbunden. Beispielsweise ist die eine vordere Radbremse 3.1 über eine dritte Signalverbindung 11.3 mit der anderen hinteren Radbremse 2.2 signalverbunden, insbesondere direkt und/oder unmittelbar signalverbunden. Beispielsweise handelt es sich bei der ersten Signalverbindung 11.1 und/oder der zweiten Signalverbindung 11.2 und/oder der dritten Signalverbindung 11.3 um eine Signalverbindung eines Bussystems.
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Beispielsweise umfasst das exemplarische Bremssystem 1 eine weitere Steuereinheit 20, insbesondere eine weitere elektrische Steuereinheit 20. Die weitere Steuereinheit 20 dient beispielsweise dazu, die Ansteuerung der hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und der vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 im Zuge einer Betriebsbremsung vorzunehmen. Beispielsweise ist die weitere Steuereinheit 20 über eine vierte Signalverbindung 11.4 mit der anderen hinteren Radbremse 2.2 und der anderen vorderen Radbremse 3.2 signalverbunden, insbesondere direkt und/oder unmittelbar signalverbunden. Beispielsweise handelt es sich bei der vierten Signalverbindung 11.4 um eine Signalverbindung des vorstehend beschriebenen Bussystems oder eines separaten Bussystems.
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Weiterhin kann das exemplarische Bremssystem 1 einen Parkbremsschalter 30 umfassen. Der Parkbremsschalter 30 ist beispielsweise elektrisch betätigbar. Durch eine Betätigung des Parkbremsschalters 30 wird beispielsweise ein elektrisches Signal mit einer Information über eine Parkbremsanforderung ausgegeben. Beispielweise ist der Parkbremsschalter 30 über eine Schaltverbindung 11.5 mit der Steuereinheit 10 signalverbunden, insbesondere direkt und/oder unmittelbar signalverbunden. Durch eine Betätigung des Parkbremsschalters 30 liegt der Steuereinheit 10 das Signal mit der Parkbremsanforderung vor, durch welche dann von der Steuereinheit 10 durch Ansteuern wenigstens einer der hinteren Radbremsen 2.1, 2.1 und wenigstens einer der vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 ein Parkbremsvorgang eingeleitet wird. Die Betätigung des Parkbremsschalters 30 kann durch den Fahrer des Kraftfahrzeuges 100 oder selbsttätig, beispielsweise aufgrund einer implementierten Berghaltefunktion und/oder Berganfahrfunktion eines Assistenzsystems des Kraftfahrzeuges 100, vorgenommen sein.
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Das exemplarische Bremssystem 1 kann mehrere oder viele Betriebsfunktionen im Hinblick auf ihre Parkbremsfunktionalität alternativ oder ergänzend implementiert haben, von denen nachfolgend exemplarisch einzelne Betriebsfunktionen beschrieben sind. In der 1 ist dazu beispielhaft ein möglicher Signalweg anhand der dargestellten gestrichelten Pfeile angedeutet.
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Beispielsweise ist die Steuereinheit 10 eingerichtet, wenigstens eine der hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und wenigstens eine der vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse 3.1 bewirkte Klemmkraft in einer vorgegebenen Kraftverteilung vorliegen, um die gewünschte Feststellbremskraft zu erzielen. Die gewünschte Feststellbremskraft ergibt sich also aus der Summe der an den Radbremsen 2.1, 3.1 bewirkten Klemmkraft bzw. Haltekraft.
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Sofern nur eine der hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und nur eine der vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 von der Steuereinheit 10 für die Parkbremsung aktiviert werden, kann eine Aufteilung der gewünschten Feststellbremskraft hälftig auf jeweils eine der angesteuerten Radbremsen 2.1, 3.1 vorgenommen sein. Sofern die zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und ebenso die zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 von der Steuereinheit 10 für die Parkbremsung aktiviert werden, kann eine Aufteilung der gewünschten Feststellbremskraft zu ein Viertel auf die jeweilige Radbremse 2.1 bzw. 2.2 bzw. 3.1 bzw. 3.2 vorgenommen sein. Dadurch kann die jeweilige Radbremse 2.1 bzw. 2.2 bzw. 3.1 bzw. 3.2 grundsätzlich kleiner dimensioniert werden gegenüber einer solchen Ausgestaltung, bei der nur die hinteren Radbremsen mit einer Parkbremsfunktion ausgerüstet sind.
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Auch ergeben sich dadurch Vorteile für den Fall, dass das Kraftfahrzeug 100 an einem Hang abgestellt ist und dort durch das exemplarische Bremssystem 1 im Stillstand, vorzugsweise dauerhaft im Stillstand, gehalten werden soll. 2 zeigt hierzu beispielhaft ein Kraftfahrzeug 100', welches sich in einer Halteposition H an einem Hang 200 befindet, also an einem Hang abgestellt ist, und mit seiner Vorwärtsfahrtrichtung V hangabwärts steht. Unter der Vorwärtsfahrtrichtung V ist dabei zu verstehen, dass das Kraftfahrzeug 100' mit seiner Frontseite 130 gegenüber seiner Rückseite 140 hangabwärts ausgerichtet ist. Beispielhaft ist bei der Seitenansicht der 2 ein Hinterrad 110 und ein Vorderrad 120 des Kraftfahrzeuges 100' sichtbar. Das dort gezeigte Kraftfahrzeug 100' ist beispielsweise mit dem exemplarischen Bremssystem 1 der 1 ausgerüstet.
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Wie anhand der Pfeile 300, 310 in der 2 angedeutet ist, können wenigstens eine der hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und wenigstens eine der vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 derart betätigt sein, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse 3.1 bewirkte Klemmkraft zueinander verschieden sind, wenn die vorstehend beschriebene Halteposition H erkannt bzw. festgestellt ist. Die Pfeile 300, 310 sollen in der 2 zum einen die durch die wenigstens eine hintere Radbremse 2.1 bewirkte Klemmkraft (Pfeil 300) und zum anderen die durch die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 bewirkte Klemmkraft (Pfeil 310) andeuten.
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Um eine solche Verteilung der Klemmkraft zu erreichen, ist die Steuereinheit 10 beispielsweise eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse 2.1 und die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P3.1 derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 bewirkte Klemmkraft und die von der wenigstens einen vorderen Radbremse 3.1 bewirkte Klemmkraft zueinander verschieden sind, wenn sich das Kraftfahrzeug 100' in einer Stillstandposition an einem Hang, wie beispielsweise dem Hang 200, befindet.
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Beispielsweise ist die Steuereinheit 10 ferner eingerichtet, die wenigstens eine hintere Radbremse 2.1 und die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P3.1 derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen vorderen Radbremse 3.1 bewirkte Klemmkraft (Pfeil 310) gegenüber der von der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 bewirkten Klemmkraft (Pfeil 300) größer ist, wenn eine Halteposition an einem Hang, wie beispielsweise die Halteposition H an dem Hang 200, mit der hangabwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung V entsprechend der 2 erkannt bzw. festgestellt ist.
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Ergänzend oder alternativ kann die Steuereinheit 10 eingerichtet sein, die wenigstens eine hintere Radbremse 2.1 und die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P3.1 derart anzusteuern, dass die von der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 bewirkte Klemmkraft (Pfeil 300') gegenüber der von der wenigstens einen vorderen Radbremse 3.1 bewirkten Klemmkraft (Pfeil 310') größer ist, wenn eine Halteposition an einem Hang, wie beispielsweise die Halteposition H an dem Hang 200, mit einer hangaufwärts vorliegenden Vorwärtsfahrtrichtung V entsprechend 3 erkannt bzw. festgestellt ist. Die vorstehenden Ausführungen treffen ebenfalls für denjenigen Fall zu, dass die zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 angesteuert werden.
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Durch das exemplarische Bremssystem 1 ist es also möglich, eine Verteilung der durch die Radbremsen 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 bewirkte Klemmkraft entsprechend der Abstelllage des Kraftfahrzeuges 100 bzw. 100' anzupassen. Dabei kann auch die Steigung des Hanges 200 berücksichtigt sein. Ergänzend kann der Beladungszustand des Kraftfahrzeuges 100 bzw. 100' berücksichtigt sein. Beispielsweise ist die Steuereinheit 10 eingerichtet die wenigstens eine hintere Radbremse 2.1 und die wenigstens eine vordere Radbremse 3.1 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P3.1 derart anzusteuern, dass in einer Kraftverteilung zwischen der Klemmkraft der wenigstens einen hinteren Radbremse 2.1 und der Klemmkraft der wenigstens einen vorderen Radbremse 3.1 und/oder im Betrag der Klemmkräfte ein momentaner Beladungszustand des Kraftfahrzeuges 100 bzw. 100' berücksichtigt ist.
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Sofern das Kraftfahrzeug 100 bzw. 100' an einem Steilhang abgestellt ist und/oder eine große Zuladung aufweist, kann das Bremssystem 1 auf einen Maximalzustand ausgerichtet sein. Beispielsweise ist dazu die Steuereinheit 10 eingerichtet, die zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die zwei vorderen Radbremse 3.1, 3.2 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 derart anzusteuern, dass die von den zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 bewirkten Klemmkräfte und die von den zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 bewirkten Klemmkräfte eine Maximalkraft sind, wenn eine Beladung des Kraftfahrzeuges 100 bzw. 100' über einem vorgegebenen Gewichtswert und eine Halteposition des Kraftfahrzeugs 100 bzw. 100' an einem Hang, insbesondere Steilhang, erkannt bzw. festgestellt sind. Beispielsweise üben die Radbremsen 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 in diesem Fall vorzugsweise jeweils eine maximale Klemmkraft aus.
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Das exemplarische Bremssystem 1 bietet auch die Möglichkeit der Kompensation des Ausfalls einer oder mehrerer Funktionskomponenten. Beispielsweise ist die Steuereinheit 10 des exemplarischen Bremssystems 1 eingerichtet, bei einem festgestellten Ausfall der Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 wenigstens einer der Radbremsen 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 die wenigstens eine verbleibende Radbremse 2.1 bzw. 2.2 bzw. 3.1 bzw. 3.2 derart anzusteuern, dass durch deren Klemmkraft die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt wird. Dies ist beispielhaft in 4 dargestellt, indem dort der Ausfall der Radbremse 2.1 durch die durchgestrichene Symbolik angedeutet ist.
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5 zeigt ein weiteres Ausfallszenarium, welches dort durch die durchgestrichene Symbolik an der dritten Signalverbindung 11.3 beispielhaft angedeutet ist und einen Ausfall oder eine Störung der dritten Signalverbindung 11.3 verdeutlichen soll. Für diesen Fall ist beispielsweise die Steuereinheit 10 des exemplarischen Bremssystems 1 eingerichtet, bei einem festgestellten bzw. erkannten Ausfall der dritten Signalverbindung 11.3 und einem dadurch bewirkten Ausfall der Parkbremsfunktion P2.2 der zugehörigen hinteren Radbremse 2.2 die verbleibenden Radbremsen 2.1, 3.1, 3.2 derart anzusteuern, dass durch deren Klemmkraft die gewünschte Feststellbremskraft bewirkt ist.
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6 zeigt ein nochmals weiteres Ausfallszenarium, welches dort durch die durchgestrichene Symbolik an der Steuereinheit 10 und der Schaltverbindung 11.5 beispielhaft angedeutet ist und einen Ausfall der Schaltverbindung 11.5 und/oder der Steuereinheit 10 verdeutlichen soll. Im Hinblick auf einen Ausfall der Steuereinheit 10 wird alternativ die weitere Steuereinheit 20 genutzt. Für diesen Fall ist beispielsweise die weitere Steuereinheit 20 eingerichtet, bei einem festgestellten Ausfall der Steuereinheit 10 stattdessen die zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.3 bzw. P3.2 anzusteuern. In der 6 ist dazu beispielhaft ein möglicher Signalweg anhand der dargestellten gestrichelten Pfeile angedeutet:
- Eine Information über einen Ausfall der Steuereinheit 10 kann die weitere Steuereinheit 20 durch eine weitere Schaltverbindung 11.6 erhalten, über welche die weitere Steuereinheit 20 mit dem Parkbremsschalter 30 signalverbunden sein kann. Für den Fall des Ausfalls oder der Störung der Schaltverbindung 11.5 ist beispielsweise die weitere Steuereinheit 20 eingerichtet, anstelle der Steuereinheit 10 die zwei hinteren Radbremsen 2.1, 2.2 und die zwei vorderen Radbremsen 3.1, 3.2 zur Ausübung ihrer jeweiligen Parkbremsfunktion P2.1 bzw. P2.2 bzw. P3.1 bzw. P3.2 anzusteuern. Auch in diesem Fall übernimmt also die weitere Steuereinheit 20 die Funktion der Steuereinheit 10 im Hinblick auf den anstehenden Parkbremsvorgang.
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Bezugszeichen
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- 1
- Bremssystem
- 2.1
- hintere Radbremse
- 2.2
- hintere Radbremse
- 3.1
- vordere Radbremse
- 3.2
- vordere Radbremse
- P2.1
- Parkbremsfunktion
- P2.2
- Parkbremsfunktion
- P3.1
- Parkbremsfunktion
- P3.2
- Parkbremsfunktion
- 10
- Steuereinheit
- 11.1
- erste Signalverbindung
- 11.2
- zweite Signalverbindung
- 11.3
- drittes Signalverbindung
- 11.4
- vierte Signalverbindung
- 11.5
- Schaltverbindung
- 11.6
- weitere Schaltverbindung
- 20
- weitere Steuereinheit
- 30
- Parkbremsschalter
- 100, 100`
- Kraftfahrzeug
- 110
- Hinterrad
- 120
- Vorderrad
- 130
- Frontseite
- 140
- Rückseite
- 200
- Hang
- 300, 300'
- Pfeil
- 310, 310'
- Pfeil
- H
- Halteposition
- V
- Vorwärtsfahrtrichtung