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DE102022113385A1 - Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs - Google Patents

Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102022113385A1
DE102022113385A1 DE102022113385.0A DE102022113385A DE102022113385A1 DE 102022113385 A1 DE102022113385 A1 DE 102022113385A1 DE 102022113385 A DE102022113385 A DE 102022113385A DE 102022113385 A1 DE102022113385 A1 DE 102022113385A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
screwing
information
joint
screw
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022113385.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Weinmann
Martin Mang
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
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Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung (1) eines Fahrzeugs, umfassend die folgenden Verfahrensschritte:- Ausführen eines ersten Verschraubungsprozesses (100) eines Schraubmittels (2) an einer Fügestelle (70) eines Fahrzeugbauteils eines Fahrzeugs,- Erzeugen einer ersten, den Verschraubungsprozess (100) beschreibenden Verschraubungsinformation (11),- Zuordnen einer die Fügestelle (70) des Verschraubungsprozesses (100) beschreibende Fügestelleninformation (10) zu der ersten Verschraubungsinformation (11) und bilden einer ersten Fügestellenverschraubungsinformation (12),- Ausführen eines Schraubmittelöseprozesses (200) an der Fügestelle (70) und/oder Ausführen eines zweiten Verschraubungsprozesses (300) eines Schraubmittels (2) nach einem Schraubmittellöseprozesses (200) an der Fügestelle,- Erzeugen einer den Schraubmittellöseprozess (200) beschreibenden Schraubmittellöseinformation (21) und/oder einer den zweiten Verschraubungsprozess (300) beschreibenden zweiten Verschraubungsinformation (31) und Zuordnen der Fügestelleninformation (10) zu der Schraubmittellöseinformation (21) und/oder zu der zweiten Verschraubungsinformation (31) und bilden einer zweiten Fügestellenverschraubungsinformation (42).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs.
  • Entsprechende Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs sind aus dem Stand der Technik dem Grunde nach bekannt. So ist es bekannt, herstellerseitig die Art und Weise einer Erstverschraubung an einer verschraubten Fügestelle im Zuge des Herstellungsprozesses eines Fahrzeugs zu dokumentieren. Sofern jedoch an dem Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt eine Manipulation dieser Fügestelle erfolgt, gibt diese Information nicht mehr den aktuellen Zustand dieser Fügestelle an. Typischerweise erfolgt an einer Vielzahl an verschraubten Fügestellen eines Fahrzeugs über den Produktlebenszyklus des Fahrzeugs hinweg, eine Veränderung dieser verschraubten Fügestellen sodass nach erfolgter Modifikation der verschraubten Fügestellen keine Informationen über den aktuellen und Historischen Zustand diese verschraubten Fügestellen, ggf. mit Ausnahme zur Erstverschraubung, vorliegen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, welches insbesondere im Hinblick auf eine einfache und schnelle sowie kostengünstige Maßnahme eine Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs ermöglicht, welche trotz etwaiger Veränderungen einer Fügestellenverschraubung, eine diese Änderungen abbildende Fügestellenverschraubung ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs gemäß Anspruch 1 gelöst. Die hierzu abhängigen Ansprüche betreffen mögliche Ausführungsformen des Verfahrens. Ferner wird die Aufgabe durch eine Anordnung gemäß Anspruch 10 gelöst.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs, umfassend die folgenden Verfahrensschritte: Ausführen eines ersten Verschraubungsprozesses eines Schraubmittels an einer Fügestelle eines Fahrzeugbauteils eines Fahrzeugs und Erzeugen einer ersten, den Verschraubungsprozess beschreibenden Verschraubungsinformation. Sodann erfolgt ein Zuordnen einer die Fügestelle des Verschraubungsprozesses beschreibende Fügestelleninformation zu der ersten Verschraubungsinformation und bilden einer ersten Fügestellenverschraubungsinformation. Diese Fügestellenverschraubungsinformation gibt sonach eine Information über die Art und insbesondere über die Bedingungen und Reaktionen der Verbindungspartner dieser Fügestelle an. So kann beispielsweise ein Schraubmitte, z. B. eine Mutter, auf einen Gewindebolzen aufgeschraubt worden sein, wobei die Verschraubungsprozessinformation eine Drehwinkel und/oder Drehwinkelinformation, insbesondere eine Information über den Verlauf von Drehwinkel und Drehmoment über den Verschraubungsprozess des Schraubmittels umfassen. Allgemein können die Informationen als Schraubinformationen bezeichnet werden.
  • Diese Schraubverbindung kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Modifizierung erfahren. So kann beispielsweise das Schraubmittel von dem Gewindebolzen gelöst werden und danach nochmals auf den Gewindebolzen aufgeschraubt werden. Alternativ kann das erste Schraubmittel von dem Gewindebolzen gelöst und ein zweites Schraubmittel nach dem Lösen des ersten Schraubmittels angeschraubt werden. So kann Schraubmittelöseprozesses an der Fügestelle und/oder ein zweiter Verschraubungsprozess eines Schraubmittels nach einem Schraubmittellöseprozesses an der Fügestelle ausgeführt werden. Hierbei wird eine den Schraubmittellöseprozess beschreibende Schraubmittellöseinformation und/oder eine den zweiten Verschraubungsprozess beschreibende zweite Verschraubungsinformation erzeugt. Ferner erfolgt ein Zuordnen der Fügestelleninformation zu der Schraubmittellöseinformation und/oder zu der zweiten Verschraubungsinformation und das Bilden einer zweiten Fügestellenverschraubungsinformation. Diese zweite Fügestellenverschraubungsinformation gibt damit den Zustand der Fügestellenverschraubung nach dem Schraubmittellöseprozess und/oder nach dem zweiten Verschraubungsprozess an. Damit wird es ermöglicht, trotz Manipulation der Fügestellenverschraubung eine Auskunft über zumindest einen Teil der nach der Erstverschraubung erfolgten Modifikation zu dokumentieren und in der zweiten Fügestellenverschraubungsinformation abzubilden.
  • Es ist möglich, dass die erste Verschraubungsinformation und/oder die Schraubmittellöseinformation und/oder die zweite Verschraubungsinformation zumindest teilweise, bevorzugt überwiegend, besonders bevorzugt vollständig, aus einer Erfassungsinformation gebildet wird bzw. erzeugt wird, welche während des jeweiligen Verschraubungsprozesses und/oder während des Schraubmittellöseprozesses mit einer Erfassungseinrichtung erfasst wird. Mit anderen Worten wird eine Erfassungseinrichtung während der Ausführung eines Schraubmittellöseprozesses und/oder eines erneuten Verschraubungsprozesses eingesetzt, um insbesondere den Schraubmittellöseprozess und/oder den zweiten Verschraubungsprozess charakterisierende Informationen zu gewinnen bzw. zu erfassen. So kann beispielsweise ein Drehwinkel- und/oder ein Drehmomentverlauf des ein Schraubmittel im Zuge des zweiten Verschraubungsprozesses verschraubenden und/oder des ein Schraubmittel im Zuge des Schraubmittellöseprozesses von der Fügestelle lösenden, Schraubwerkzeugs erfasst und in der Erfassungsinformation abgebildet werden. Die Erfassungseinrichtung kann dabei eine Einrichtung sein, welche ausschließlich zum Erfassen der Information im Zuge eines Verschraubungsprozesses und/oder im Zuge eines Schraubmittellöseprozesses eingesetzt wird. So kann die Erfassungseinrichtung beispielsweise eine Kamera und/oder ein Temperatursensor sein, der, insbesondere ausschließlich, zum Zwecke der visuellen Erfassung bzw. der Temperaturerfassung während der Ausführung des Verschraubungsprozesses und/oder des Schraubmittellöseprozesses eingesetzt wird.
  • Die Erfassungsinformation kann auch den Tag und/oder die Zeit der ausgeführten Verschraubungsprozesses und/oder Schraubmittellöseprozesses umfassen, sonach kann die Erfassungseinrichtung eine entsprechende, das Datum und/oder die Uhrzeit ermittelnde Einrichtung sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Erfassungseinrichtung beispielsweise in oder an einem für den jeweiligen Verschraubungsprozess und/oder für den Schraubmittellöseprozess eingesetzten Schraubwerkzeug angeordnet oder ausgebildet sein. Beispielsweise bildet die Erfassungseinrichtung einen Bestandteil eines Werkzeugs und ermöglicht es zum Beispiel aufgrund einer Analyse, der während des Betriebs eines schraubwerkzeugseitigen Aktors sich ergebender Ströme und/oder Spannungen einen Rückschluss auf die Arbeitsweise des Schraubwerkzeugs und damit einen Rückschluss auf die Art und Weise der durch dieses Schraubwerkzeug erzeugten Schraubverbindung.
  • Hierbei kann die Erfassungseinrichtung beispielsweise in oder an einem, die Fügestelle für den jeweiligen Verschraubungsprozess und/oder für den Schraubmittellöseprozess umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet sein. Eine in oder an dem Fahrzeug angeordnete oder ausgebildete Erfassungseinrichtung kann beispielsweise wenigstens einen fahrzeugseitig verbauten Sensor umfassen, wie beispielsweise einen Temperatursensor und/oder einen Beschleunigungssensor. Die aus dem fahrzeugseitigen Sensor erfasste Information kann zumindest als Bestandteil der Verschraubungsinformation berücksichtigt werden. So kann z. B. das Fahrzeug, insbesondere für dessen bestimmungsgemäßen Betrieb als Fahrzeug, wenigstens einen Sensor umfassen, welcher während des Verschraubungsprozesses und/oder während des Schraubmittellöseprozesses einen durch den Sensor erfassten Wert ausgibt. So kann das Fahrzeug z. B. mit einem Temperatursensor zur Erfassung der Umgebungstemperatur für deren Anzeige bzw. Ausgabe an einen Fahrzeuginsassen und/oder eine Temperatursensor zur Steuerung und/oder Regelung eines Antriebsaggregats und/oder einer Klimatisierungseinrichtung ausgestattet sein, wobei dieser Temperatursensor während des Verschraubungsprozesses und/oder während des Schraubmittellöseprozesses eine die Temperatur während dieses Montage- bzw. Demontageschritts abbildende Temperaturinformation ausgibt. Diese Temperaturinformation kann einen Bestandteil der Verschraubungsinformation dienen und sonach in der Dokumentation der Fügestellenverschraubung hinterlegt sein.
  • Analog kann das Fahrzeug mit einem die Umgebungsluft und/oder die Luft des Fahrzeuginnenraums detektierenden Feuchtigkeitssensor ausgestattet sein, wobei dieser während der Ausführung des Verschraubungsprozesses und/oder des Schraubmittellöseprozesses die Feuchtigkeit der Umgebung und/oder des Innenraums detektiert und diese Feuchtigkeitsinformation, insbesondere die Luftfeuchtigkeitsinformation, als eine, wenigstens teilweise, den Schraubmittellöseprozess und/oder den Verschraubungsprozess charakterisierende Verschraubungsinformation bzw. Schraubmittellöseinformation bilden kann. Die Temperatur und/oder Feuchtigkeitsinformation kann zur weitergehenden definierten Bestimmung der während des Verschraubungs- und/oder Schraubmittellöseprozesses vorherrschenden Umweltbedingungen eingesetzt werden und zur genaueren Identifikation und Charakterisierung der vorliegenden Fügestellenverschraubung verwendet werden.
  • Ein alternativer oder zusätzlicher fahrzeugseitiger Sensor kann beispielsweise ein Beschleunigungssensor sein, welcher im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs zur Steuerung bzw. zum Auslösen eines Airbags und/oder für anderweitige Zwecke des Fahrzeugs die Beschleunigung beschreibende Beschleunigungsinformationen ausgibt. Beispielsweise kann der Beschleunigungssensor zur Steuerung des Fahrwerksverhaltens des Fahrzeugs, d. h. z. B. zur Fahrdynamikregelung, verwendet werden. Dieser wenigstens eine Beschleunigungssensor kann sonach in dem vorliegenden Verfahren optional dazu verwendet werden, eine durch ihn während des Verschraubungsprozesses erfasste Beschleunigungsinformation zu erfassen und damit eine den Verschraubungsprozess und/oder einen Schraubmittellöseprozess charakterisierende Verschraubungsinformation auszugeben. Damit kann z. B. ein Rückschluss auf die Art und Weise des Verschraubungs- und/oder Schraubmittellöseprozesses bereitgestellt werden. Somit kann auch eine während des Verschraubungsprozesses oder Schraubmittellöseprozesses durch einen fahrzeugseitigen Sensor erfasste Beschleunigungsinformation ausgehend von einer durch den Einsatz des Schraubwerkzeugs und der Verschraubung und/oder des Lösens eines Schraubmittels auf die Fügestelle und auf das Fahrzeug wirkende Beschleunigung (z. B. ein Schlag) erfasst und einen Bestandteil einer Fügestellenverschraubungsinformation bilden.
  • Die Dokumentation einer die Fügestellenverschraubung beschreibenden Fügestellenverschraubungsinformation kann beispielsweise dezentral von wenigstens zwei Orten ausführbar sein. So ist es möglich, dass z. B. der das mit der Fügestelle versehene Fahrzeug herstellende Fahrzeughersteller in seinem Produktionswerk und eine dieses Fahrzeug modifizierende, insbesondere reparierende, Werkstatt jeweils einen Schreib-, Lese- und/oder Löschvorgang ausführt, sodass dezentral eine Veränderung des, die Dokumentation der Fügestellenverschraubung beschreibenden Datensatzes, ermöglicht wird. So kann z. B. eine Ergänzung und/oder eine Aktualisierung des die Dokumentation der Fügestellenverschraubung beschreibenden Datensatzes, durch die eine Reparatur ausführende Werkstatt erfolgen. Mit anderen Worten kann damit eine durchgehende Verschraubungsparameterdatenbank realisiert werden, in welche, bezogen auf eine Fügestellestelle entsprechende Informationen (abteilungs- und/oder werkstattübergreifend) auf einem aktuellen Stand gehalten werden können. Beispielsweise können hierzu Betriebsparameterdaten des in der Werkstatt eingesetzten Werkzeugs an die Speichereinrichtung und/oder die Rechnereinrichtung übermittelt werden. Besonders bevorzugt kann beispielsweise ein Blockchain-Verfahren im Zuge der Erzeugung und/oder Speicherung und/oder Änderung der Fügestellenverschraubungsinformation ausgeführt werden bzw. eingebunden sein.
  • Die Fügestelleninformation kann beispielsweise eine das die Fügestelle umfassende Fahrzeug beschreibende Fahrzeugidentifikationsinformation und eine die Fügestelle an dem Fahrzeug beschreibende Fügestellenidentifikationsinformation umfassen. Damit kann beispielsweise ein alleinig für ein konkretes Fahrzeug vorliegende Fahrzeugidentifikationsinformation, z. B. eine Fahrgestellnummer, verwendet werden, welche es erlaubt, dieses eine Fahrzeug eindeutig zu identifizieren. Die Fügestellenidentifikationsinformation gibt an, welche Fügestelle des jeweiligen Fahrzeugs betroffen ist. Die Fügestelleninformation kann sonach eine vordefinierte Fügestelle einer Vielzahl von gleichartig oder identisch aufgebauten Fahrzeugen betreffen.
  • Die wenigstens eine erste und zweite Fügestellenverschraubungsinformation kann beispielsweise in einem Datenspeicher abgelegt werden bzw. ist dort ablegbar, wobei der Datenspeicher in oder an dem die Fügestelle umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet sein kann. So kann der Datenspeicher als Bestandteil des Fahrzeugs vorgesehen sein. Beispielsweise kann der Datenspeicher in einem fahrzeugseitig verbauten Steuergerät angeordnet oder ausgebildet oder dem fahrzeugseitigen Steuergerät zum Austausch von Informationen zugeordnet sein. Vorzugsweise ist der Datenspeicher über eine Datenschnittstelle mit einer fahrzeugseitigen oder mit einer von dem Fahrzeug getrennt vorliegenden Steuereinrichtung verbunden.
  • Wenigstens die erste und die zweite Fügestellenverschraubungsinformation kann beispielsweise in einem Datenspeicher abgelegt werden bzw. ist dort ablegbar, wobei der Datenspeicher getrennt von einem die Fügestelle umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet sein kann.
  • Es ist möglich, dass ein Übertragen einer ersten und/oder zweiten Verschraubungsinformation und/oder ein Übertragen einer Schraubmittellöseinformation über eine, insbesondere drahtlose, Datenverbindung an den Datenspeicher und/oder an eine Rechnereinheit erfolgt. So kann beispielsweise über eine fahrzeugseitig und/oder schraubwerkzeugseitig angeordnete oder ausgebildete Erfassungseinrichtung eine erfasste bzw. erzeugte Verschraubungsinformation und/oder eine Schraubmittellöseinformation einem Datenspeicher und/oder einer Rechnereinheit zugeführt werden. Der Datenspeicher und/oder die Rechnereinheit kann hierbei in dem die betroffene Fügestelle umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet sein. Der Datenspeicher und/oder die Rechnereinheit kann alternativ oder zusätzlich von dem Fahrzeug und dem Werkzeug getrennt angeordnet sein und über eine über Funkmodule an dem Datenspeicher und/oder der Rechnereinheit und über Funkmodule an dem Fahrzeug und/oder dem Werkzeug eine Datenverbindung zur Übertragung der Verschraubungsinformationen und/oder der Schraubmittellöseinformationen umfassen.
  • Es ist möglich, dass vor und/oder während einem, eine Verschraubungsinformation und/oder eine Schraubmittellöseinformation und/oder Fügestellenverschraubungsinformation betreffenden Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang an dem Datenspeicher eine Identitätsinformation involviert ist, insbesondere gespeichert und/oder verarbeite wird, wobei die Identitätsinformation (a) eine den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang ausführende Person des Verschraubungsprozesses und/oder des Schraubmittellöseprozesses und/oder (b) eine den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zugeordnete Fügestelle und/oder (c) eine das dem Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zugeordnete Schraubwerkzeug des Verschraubungsprozesses und/oder des Schraubmittellöseprozesses betrifft bzw. diese identifiziert. Damit ist gemeint, dass vorzugsweise jedem Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zu wenigstens einer, bevorzugt der überwiegenden Anzahl, besonders bevorzugt sämtlicher, Fügestelle eines Fahrzeugs eine entsprechende Identitätsinformation zugeordnet wird, um (zu a) die Verantwortlichkeit der den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang initiierten und/oder ausgeführten Person und/oder (zu b) die exakte Fügestelle und/oder (zu c) das Modell und/oder den Hersteller und/oder das Alter und/oder die Betriebsstunden und/oder der Zeitpunkt der letzten Kalibrierung und/oder Eichung des Schraubwerkzeugs anzugeben bzw. anzuzeigen. Damit kann beispielsweise zur Auswertung oder Interpretation der Verschraubungsinformation und/oder der Schraubmittellöseinformation z. B. das Alter und/oder die Betriebsstunden und/oder der Hersteller des in dem ausgeführten Verschraubungsprozess und/oder in dem Schraubmittellöseprozess verwendeten Werkzeugs berücksichtigt werden.
  • Es ist möglich, dass im Zuge eines Verschraubungsprozesses und/oder eines Schraubmittellöseprozesses und/oder während einer Alterung des Schraubmittels im bestimmungsgemäßen Zustand des Schraubmittels als Bestandteil der Fügestellenverschraubung dieses eine geometrische Veränderung erfährt. Nach einer Demontage dieses Schraubmittels kann dieses im Zuge eines Prüfschritts zur Feststellung einer geometrischen Veränderung und/oder zur Quantifizierung und/oder Qualifizierung einer etwaigen Veränderung geprüft werden. Wobei das Prüfergebnis dieser Prüfung bzw. die Prüfinformation des Schraubmittels automatisiert, z. B. vermittels eines optischen oder taktilen Messinstruments, und/oder vermittels einer manuellen Eingabeeinrichtung durch eine Person, einem Datenspeicher und/oder einer Rechnereinheit zugeführt werden kann. Damit kann z. B. angezeigt werden, dass das Schraubmittel aufgrund von dessen Abweichung bzgl. des Ist-Zustands nicht nochmals zur Bildung einer Fügestellenverschraubung bzw. zum schraubmittelgestützten Verbinden zweier Verbindungspartner eingesetzt werden soll. Sofern der Ist-Zustand innerhalb vordefinierter Gut-Werte liegt, kann angezeigt werden, dass das Schraubmittel wiederverwendet werden darf. Insgesamt kann die Speicherung und/oder die Verarbeitung des Prüfergebnisses bzw. der Prüfinformation dazu verwendet werden, über eine Fügestellenverschraubung, welche ein vor einer nochmaligen Verschraubung einem Prüfprozess unterzogenes Schraubmittel aufweist, eine historische über dieses Schraubmittels bzgl. deren Veränderungsverhaltens bereitzustellen.
  • Die Prüfinformation kann mit aus dem die Fügestellenverschraubung dieses Schraubmittels umfassenden Fahrzeugs stammenden Fahrzeugbetriebsinformationen (z. B. Kraft- und/oder Beschleunigungsdaten, z. B. Lastkollektiv oder Schwingspiel, und/oder Temperaturdaten) während der Montage dieses Schraubmittels an dem Fahrzeug verknüpft werden, um im Vergleich dieser Daten mit der Prüfinformation und damit mit der Veränderung des Schraubmittels, auf Verhaltensinformationen dieses Schraubmittels rückschließen zu können, welche Erkenntnisse für die Nutzbarkeit und/oder die Qualität von im Feld befindlichen Fügestellenverschraubungen erzeugt. Diese Erkenntnisse können zur Auslegung zukünftiger Fügestellenverbindungen und/oder zur Auslegung von im Zuge einer Rückrufaktion zu ändernder Fügestellenverbindungen genutzt werden.
  • Neben dem Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung eines Fahrzeugs betrifft die Erfindung auch eine Anordnung umfassend eine Rechnereinheit sowie einen Datenspeicher zur Ausführung eines hierin beschriebenen Verfahrens, insbesondere umfasst die Anordnung ein mit einer Erfassungseinrichtung ausgestattetes Schraubwerkzeug, wobei das Schraubwerkzeug eingerichtet ist, eine erste Verschraubungsinformation und eine zweite Verschraubungsinformation oder eine Schraubmittellöseinformation an die Rechnereinheit auszugeben.
  • Sämtliche Vorteile, Einzelheiten, Ausführungen und/oder Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens sind auf die erfindungsgemäße Anordnung übertragbar bzw. anzuwenden.
  • Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
    • 1 eine Prinzipdarstellung eines Verfahrens zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung gemäß einem Ausführungsbeispiel;
    • 2 eine Prinzipdarstellung eines Verfahrens zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung sowie einer Fügestellenverschraubung gemäß einem Ausführungsbeispiel.
  • In den nachfolgenden Figuren wird das Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung 1 eines Fahrzeugs in schematischer Form dargestellt. Die Fügestellenverschraubung 1 umfasst hierbei ein Schraubmittel 2 (z. B. eine Schraube), das zur Verbindung zweier Verbindungspartner 3, 4 verwendet wird. Hierzu kann z. B. der erste Verbindungspartner ein Durchgangsloch zur Durchführung des Schraubmittels 2 und der zweite Verbindungspartner ein Innengewindeabschnitt zur Aufnahme eines Außengewindeabschnitts des Schraubmittels 2 umfassen, vgl. 2. Selbstverständlich kann die Fügestellenverschraubung 1 eine Fixierung zweier Verbindungspartner 3, 4 vermittels eines als Schraube und eines als Mutter ausgebildeten Schraubmittels 2 erfolgen (nicht dargestellt). Die Erzeugung der schraubmittelgestützten Fügestellenverschraubung 1 erfolgt dabei vorzugsweise unter Einsatz eines Schraubwerkzeugs 5, z. B. eines EC-Schraubers, d. h. eines Schraubwerkzeugs 5 mit elektronisch kommutierten („Electric Commutated“) Motoren. Die Kommutierung des Stroms des als EC-Schraubers ausgebildeten Schraubwerkzeugs 5 kann dabei elektronisch in einem dem EC-Schrauber zugeordneten Frequenzumrichter, welcher Spulen einer dreiphasigen Drehstromwicklung je nach Stellung der Permanentmagnetpole eines Läufers bestromt, erfolgen. Eine Information über die jeweilige Rotorposition kann beispielsweise aus einem Lastgeber abgefragt werden.
  • Das Verfahren umfasst die Folgenden Verfahrensschritte zur Erzeugung einer ersten Fügestellenverschraubung 1 (Erstverschraubung) sowie einer zweiten bzw. modifizierten Fügestellenverschraubung 7, wobei die modifizierte Fügestellenverschraubung 7 auch eine erste Fügestellenverschraubung 1 nach dem Entfernen des Schraubmittels 2 umfassen kann. In einem ersten Verfahrensschritt erfolgt das Ausführen eines ersten Verschraubungsprozesses 100 eines Schraubmittels an einer Fügestelle 70 eines Fahrzeugbauteils eines Fahrzeugs, wobei, insbesondere während, dieses Verfahrensschritts eine erste, den Verschraubungsprozess 100 beschreibenden Verschraubungsinformation 11 erzeugt wird. Dieser ersten Verschraubungsinformation 11 wird eine die Fügestelle 70 des Verschraubungsprozesses 100 beschreibende Fügestelleninformation 10 zugeordnet, wobei diese Informationen mit ihrer Zuordnung eine Fügestellenverschraubungsinformation 12 bilden.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (a1) das Ausführen eines Schraubmittelöseprozesses 200 an der Fügestelle 70 und/oder (b1) Ausführen eines zweiten Verschraubungsprozesses 300 eines Schraubmittels 2 nach einem Schraubmittellöseprozesses 200 an der Fügestelle, wobei hierbei (a2) eine den Schraubmittellöseprozess 200 beschreibende Schraubmittellöseinformation 21 und/oder (b2) eine den zweiten Verschraubungsprozess 300 beschreibende zweiten Verschraubungsinformation 31 gebildet wird und (c1) ein Zuordnen der Fügestelleninformation 10 zu der Schraubmittellöseinformation 21 und/oder (c2) ein Zuordnen der Fügestelleninformation 10 zu der zweiten Verschraubungsinformation 31 erfolgt und schließlich daraus (d1/d2) eine zweiten Fügestellenverschraubungsinformation 42 gebildet wird. Diese zweite Fügestellenverschraubungsinformation 42 bildet damit den Zustandstand einer Fügestellenverschraubung 1 ab, welcher Auskunft über wenigstens eine erfolgte Modifikation einer Fügestellenverschraubung 1 nach deren Erstmontage gibt.
  • Die erste Verschraubungsinformation 11 und/oder die Schraubmittellöseinformation 21 und/oder die zweite Verschraubungsinformation 31 kann bzw. können zumindest teilweise, bevorzugt überwiegend, besonders bevorzugt vollständig, aus einer Erfassungsinformation 50 gebildet werden, welche während des jeweiligen Verschraubungsprozesses 100, 300 und/oder während des Schraubmittellöseprozesses 200 mit einer Erfassungseinrichtung 80 erfasst wurden. Die Erfassungseinrichtung 80 kann beispielsweise eine Einrichtung sein, welche speziell für den Zweck der Erfassung von, den Verschraubungsprozess 100, 300 und/oder den wenigstens einen Schraubmittellöseprozess 200 charakterisierenden, physikalischen und/oder chemischen Eigenschaften des Prozesses 100, 200, 300 eingerichtet oder ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann die Erfassungseinrichtung 80 zunächst als eine, im bestimmungsgemäßen Betrieb einer die Erfassungseinrichtung 80 aufnehmenden oder umfassenden Vorrichtung anderweitige Zwecke erfüllende, Einrichtung vorgesehen sein, welche im Falle der Ausführung wenigstens eines Verschraubungsprozesses 100, 300 und/oder wenigstens eines Schraubmittellöseprozesses 200 zur Erfassung von diese Prozesse 100, 200, 300 charakterisierenden physikalische und/oder chemische Parameter bzw. Begebenheiten eingesetzt wird.
  • Die Erfassungseinrichtung 80 kann beispielsweise in oder an einem für den jeweiligen Verschraubungsprozess 100, 300 und/oder für den Schraubmittellöseprozess 200 eingesetzten Schraubwerkzeug 5 angeordnet oder ausgebildet sein. Beispielsweise umfasst ein derartiges Schraubwerkzeug 5 einen Aktor 6 zum Antreiben einer Arbeitswelle des Schraubwerkzeugs 5 zur schraubwerkzeuggestützten Drehmomentaufbringung auf ein zu verschraubendes oder zu lösendes Schraubmittel 2. Die diesem Aktor 5 zugeführte elektrische Leistung und/oder die hierzu eingesetzte elektrische Spannung und/oder der elektrische Strom können erfasst werden, sodass diese Beobachtung und/oder Messung der elektrischen Leistung bzw. des Lastverlaufs des Aktors 5 einen Rückschluss auf Begebenheiten (z. B. Drehmoment- und/oder Drehwinkelverlauf) während der Ausführung zumindest eines der Prozesse 100, 200, 300 vermittels dem Schraubwerkzeug 5 erlaubt.
  • Beispielsweise kann ein Drehmoment- und Drehwinkelverlauf eines einen Prozess 100, 200, 300 ausführenden Schraubwerkzeugs 5 vermittels der Erfassungseinrichtung 80 erfasst und als Erfassungsinformation 50 zur Bildung einer ersten Verschraubungsinformation 11 und/oder einer zweiten Verschraubungsinformation 31 und/oder einer Schraubmittellöseinformation 21 herangezogen werden.
  • Die Erfassungseinrichtung 80 kann alternativ oder zusätzlich beispielsweise in oder an einem, die Fügestelle 70 für den jeweiligen Verschraubungsprozess 100, 300 und/oder für den Schraubmittellöseprozess umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet sein. Sofern die Erfassungseinrichtung 80 fahrzeugseitig vorgehalten wird, kann diese z. B. im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs 80 für einen anderen als den Fügestellenverschraubungszweck eingesetzt werden. Beispielsweise kann ein fahrzeugseitiger Beschleunigungssensor im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs in einem einen Airbag auslösenden System eingebunden sein, wobei während der Ausführung des wenigstens einen Verschraubungsprozesses 100, 300 und/oder des wenigstens einen Schraubmittellöseprozesses 200 dieser Beschleunigungssensor bzw. die durch diesen hierbei erzeugten Beschleunigungsinformationen als Bestandteil der Verschraubungsinformation 11, 31 bzw. Schraubmittelöseinformation 21 verwendet wird und somit einen Bestandteil der wenigstens einen, insbesondere sämtlicher, Fügtestellenverschraubungsinformation(en) 12, 42 bildet.
  • Die Fügestelleninformation 10 kann beispielsweise eine das die Fügestelle 70 umfassende Fahrzeug beschreibende Fahrzeugidentifikationsinformation 61 und eine die Fügestelle 70 an dem Fahrzeug beschreibende Fügestellenidentifikationsinformation 62 umfassen. Mit anderen Worten wird eine Fügestellenverschraubungsinformation 12, 42 eindeutig einer real existierenden Fügestellenverschraubung 1 an einem definierten Fahrzeug durch die Fügestelleninformation 10 zugeordnet. Es ist möglich, dass fahrzeugübergreifend, insbesondere gefiltert nach ähnlichen oder identisch aufgebauten Fahrzeugen, eine Auswertung von Fügestellenverschraubungsinformationen 12, 42 ausführbar ist, sodass Rückschlüsse bzw. Erkenntnisse auf den zeitlichen Verlauf bzw. die Alterung von Fügestellenverschraubungen 1 über ähnliche oder identisch aufgebaute Fahrzeuge hinweg gewonnen werden können.
  • Wenigstens die erste und die zweite Fügestellenverschraubungsinformation 12, 42 kann beispielsweise in einem Datenspeicher 85 abgelegt werden oder ablegbar sein, wobei der Datenspeicher 85 in oder an dem die Fügestelle 70 umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet ist. Sofern der Datenspeicher 85 in oder am Fahrzeug vorgehalten wird, kann in einem späteren, eine Modifikation der Fügestellenverschraubung 1 umfassenden Montage-/Demontageprozess, z. B. einer Reparatur des Fahrzeugs, die dabei bzgl. der Fügestellenverschraubung 1 gewonnene Schraubmittellöseinformation 21 und/oder zweite bzw. weitere Verschraubungsinformation 31 fahrzeugseitig abgelegt werden und steht somit auch einer anderen Werkstatt oder sonstiger Interessenten, für eine später auszuführende Modifikation und/oder für eine Beurteilung der Fügestellenverschraubung 1 zur Verfügung.
  • Unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit einem hierin beschriebenen Datenspeicher 85 ausgestattet ist, kann wenigstens die erste und die zweite Fügestellenverschraubungsinformation 12, 42 in einem Datenspeicher 85 abgelegt werden oder ablegbar sein, wobei der Datenspeicher 85 getrennt von einem die Fügestelle 70 umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet ist. Das Fahrzeug kann dabei beispielsweise eine Datenschnittstelle (nicht dargestellt) umfassen, welche es erlaubt die Schraubmittellöseinformation 21 und/oder eine erste und/oder zweite Verschraubungsinformation 11, 31 an einen räumlich getrennt von dem Fahrzeug angeordneten Datenspeicher 85 und/oder an eine räumlich getrennt von dem Fahrzeug angeordnete Rechnereinheit 95 kabelgebunden oder kabellos zu übermitteln. Beispielsweise können die erwähnten Informationen 11, 12, 21, 31, 42 zumindest teilweise über ein fahrzeugseitiges Funkmodul in drahtloser Form an eine vom Fahrzeug getrennt vorliegende Rechnereinheit 95 und/oder vorliegenden Datenspeicher 85 übermittelt werden.
  • Ein Übertragen einer ersten und/oder zweiten Verschraubungsinformation 11, 31 und/oder ein Übertragen einer Schraubmittellöseinformation 21 kann beispielsweise über eine, insbesondere drahtlose, Datenverbindung an den Datenspeicher 85 und/oder an eine Rechnereinheit 95 erfolgen.
  • Vor oder während bzw. bei einem eine Verschraubungsinformation 11, 31 und/oder eine Schraubmittellöseinformation 21 und/oder Fügestellenverschraubungsinformation 12, 42 betreffenden Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang an dem Datenspeicher 85 kann beispielsweise eine Identitätsinformation (a) betreffend die den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang ausführende Person des Verschraubungsprozesses 100, 300 und/oder des Schraubmittellöseprozesses 200 und/oder (b) betreffend die den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zugeordnete Fügestelle 70 und/oder (c) betreffend das dem Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zugeordnete Schraubwerkzeug 5 des Verschraubungsprozesses 100, 300 und/oder des Schraubmittellöseprozesses 200, involviert sein, insbesondere gespeichert und/oder verarbeitet wird.
  • Ferner umfasst die Erfindung eine Anordnung umfassend eine Rechnereinheit 95 sowie einen Datenspeicher 85 zur Ausführung eines hierin beschriebenen Verfahrens. Dabei umfasst die Anordnung ein mit einer Erfassungseinrichtung 80 ausgestattetes Schraubwerkzeug 5, wobei das Schraubwerkzeug 5 eingerichtet ist, eine erste Verschraubungsinformation 11 und (a) eine zweite Verschraubungsinformation 31 und/oder (b) eine Schraubmittellöseinformation 21 an die Rechnereinheit 95 und/oder den Datenspeicher 85 auszugeben bzw. zu übermitteln. Alternativ oder zusätzlich kann die Anordnung ein Fahrzeug (nicht dargestellt) mit umfassen, in welchem eine Erfassungseinrichtung 80 angeordnet oder ausgebildet ist, wobei diese Erfassungseinrichtung 80 eine Erfassungsinformation 50 erzeugt und ausgibt, welche in einem ersten, dem bestimmungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs entsprechenden Betriebszustand des Fahrzeugs eine erste Aufgabe bzw. einen ersten Zweck erfüllt und in einem zweiten, die Dokumentation einer Fügestellenverschraubung 1 dieses die Fügestelle umfassenden Fahrzeugs betreffenden Betriebszustand eine zweite Aufgabe bzw. einen zweiten Zweck erfüllt. So kann beispielsweise die Erfassungseinrichtung 80 als fahrzeugseitiger Temperatursensor ausgebildet sein, dessen erste Aufgabe in der Bereitstellung einer Außentemperatur zur Anzeige für einen Fahrzeuginsassen und/oder zur Beeinflussung der Motorsteuerung und dessen zweite Aufgabe in der Dokumentation der während eines Verschraubungsprozesses 100, 300 und/oder während eines Schraubmittellöseprozesses 200 herrschenden Temperaturen als Bestandteil einer Fügestellenverschraubungsinformation 12, 42 genutzt wird bzw. nutzbar ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fügestellenverschraubung
    2
    Schraubmittel
    3
    erster Verbindungspartner
    4
    zweiter Verbindungspartner
    5
    Schraubwerkzeug
    6
    Aktor von 5
    7
    modifizierte Fügestellenverschraubung
    10
    Fügestelleninformation
    11
    Verschraubungsinformation
    12
    Fügestellenverschraubungsinformation
    21
    Schraubmittellöseinformation
    31
    Verschraubungsinformation
    42
    zweite Fügestellenverschraubungsinformation
    50
    Erfassungsinformation
    61
    Fahrzeugidentifikationsinformation
    62
    Fügestellenidentifikationsinformation
    70
    Fügestelle
    80
    Erfassungseinrichtung
    85
    Datenspeicher
    95
    Rechnereinheit
    100
    erster Verschraubungsprozess
    200
    Schraubmittellöseprozess
    300
    zweiter Verschraubungsprozess

Claims (10)

  1. Verfahren zur Dokumentation einer Fügestellenverschraubung (1) eines Fahrzeugs, umfassend die folgenden Verfahrensschritte: - Ausführen eines ersten Verschraubungsprozesses (100) eines Schraubmittels (2) an einer Fügestelle (70) eines Fahrzeugbauteils eines Fahrzeugs, - Erzeugen einer ersten, den Verschraubungsprozess (100) beschreibenden Verschraubungsinformation (11), - Zuordnen einer die Fügestelle (70) des Verschraubungsprozesses (100) beschreibende Fügestelleninformation (10) zu der ersten Verschraubungsinformation (11) und bilden einer ersten Fügestellenverschraubungsinformation (12), - Ausführen eines Schraubmittelöseprozesses (200) an der Fügestelle (70) und/oder Ausführen eines zweiten Verschraubungsprozesses (300) eines Schraubmittels (2) nach einem Schraubmittellöseprozesses (200) an der Fügestelle, - Erzeugen einer den Schraubmittellöseprozess (200) beschreibenden Schraubmittellöseinformation (21) und/oder einer den zweiten Verschraubungsprozess (300) beschreibenden zweiten Verschraubungsinformation (31) und Zuordnen der Fügestelleninformation (10) zu der Schraubmittellöseinformation (21) und/oder zu der zweiten Verschraubungsinformation (31) und bilden einer zweiten Fügestellenverschraubungsinformation (42).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verschraubungsinformation (11) und/oder die Schraubmittellöseinformation (21) und/oder die zweite Verschraubungsinformation (31) zumindest teilweise, bevorzugt überwiegend, besonders bevorzugt vollständig, aus einer Erfassungsinformation (50) gebildet wird, welche während des jeweiligen Verschraubungsprozesses (100, 300) und/oder während des Schraubmittellöseprozesses (200) mit einer Erfassungseinrichtung (80) erfasst wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (80) in oder an einem für den jeweiligen Verschraubungsprozess (100, 300) und/oder für den Schraumittellöseprozess (200) eingesetzten Schraubwerkzeug (5) angeordnet oder ausgebildet ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (80) in oder an einem, die Fügestelle (70) für den jeweiligen Verschraubungsprozess (100, 300) umfassenden Fahrzeug und/oder in oder an einem, die Fügestelle (70) für den Schraubmittellöseprozess (200) umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dokumentation einer die Fügestellenverschraubung (1) beschreibenden Fügestellenverschraubungsinformation (12, 42) dezentral von wenigstens zwei Orten ausführbar ist, insbesondere wird ein Blockchain-Verfahren im Zuge der Erzeugung und/oder Speicherung und/oder Änderung der Fügestellenverschraubungsinformation (12, 42) ausgeführt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die erste und die zweite Fügestellenverschraubungsinformation (12, 42) in einem Datenspeicher (85) abgelegt wird oder ablegbar ist, wobei der Datenspeicher (85) in oder an dem die Fügestelle (70) umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die erste und die zweite Fügestellenverschraubungsinformation (12, 42) in einem Datenspeicher (85) abgelegt wird oder ablegbar ist, wobei der Datenspeicher (85) getrennt von einem die Fügestelle (70) umfassenden Fahrzeug angeordnet oder ausgebildet ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch Übertragen einer ersten und/oder einer zweiten Verschraubungsinformation (11, 31) und/oder Übertragen einer Schraubmittellöseinformation (21) über eine, insbesondere drahtlose, Datenverbindung an den Datenspeicher (85) und/oder eine Rechnereinheit (95).
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder während einem eine Verschraubungsinformation (11, 31) und/oder eine Schraubmittellöseinformation (21) und/oder Fügestellenverschraubungsinformation (12, 42) betreffenden Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang an dem Datenspeicher (85) eine Identitätsinformation, - betreffend die den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang ausführende Person des Verschraubungsprozesses (100, 300) und/oder des Schraubmittellöseprozesses (200) und/oder - betreffend die den Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zugeordnete Fügestelle (70) und/oder - betreffend das dem Schreib- und/oder Lese- und/oder Löschvorgang zugeordnete Schraubwerkzeug (5) des Verschraubungsprozesses (100, 300) und/oder des Schraubmittellöseprozesses (200) gespeichert und/oder verarbeitet wird.
  10. Anordnung umfassend eine Rechnereinheit (95) sowie einen Datenspeicher (85) zur Ausführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere umfasst die Anordnung ein mit einer Erfassungseinrichtung (80) ausgestattetes Schraubwerkzeug (5), wobei das Schraubwerkzeug (5) eingerichtet ist, - eine erste Verschraubungsinformation (11) und - eine zweite Verschraubungsinformation (31) oder eine Schraubmittellöseinformation (21) an die Rechnereinheit (95) und/oder den Datenspeicher (85) auszugeben.
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