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Der Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeug-Schloss-Betätigungseinheit, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss-Betätigungseinheit, mit einem Ansatzstück zur Kopplung mit einem Schlossgehäuse oder als dessen Bestandteil, und mit einem am Ansatzstück drehbar gelagerten Betätigungshebel zur Beaufschlagung einer Betätigungshebelkette im Innern des Schlossgehäuses.
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Betätigungseinheiten für Kraftfahrzeug-Schlösser, also Kraftfahrzeug-Schloss-Betätigungseinheiten, sind meistens mit einem angeschlossenen Innentürgriff, einem Außentürgriff an einer Kraftfahrzeugtür, einem Schwenkhebel an einer Kraftfahrzeughaube, einem Klappenhebel an einer Heckklappe oder einem sonst wie beaufschlagbaren Hebel, einem Schließzylinder etc. verbunden. Grundsätzlich ist anstelle einer manuellen Beaufschlagung des zugehörigen Betätigungshebels auch eine elektromotorische Ansteuerung des Betätigungshebels möglich. Zu diesem Zweck ist meistens ein flexibles Verbindungsmittel vorgesehen, über welchen der fragliche Türgriff oder Hebel auf den Betätigungshebel arbeitet.
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Auf diese Weise kann der Betätigungshebel seinerseits die Betätigungshebelkette im Innern des Schlossgehäuses beaufschlagen, und zwar beispielsweise derart, dass ein zugehöriges Gesperre über die Betätigungshebelkette geöffnet wird. Darüber hinaus kann mithilfe des Betätigungshebels die Betätigungshebelkette aber auch in unterschiedliche Funktionsstellungen wie beispielsweise „entriegelt“ oder „verriegelt“ überführt werden. Dazu kann der Betätigungshebel ebenso wie die Betätigungshebelkette im Innern des Schlossgehäuses angeordnet sein, wie dies beispielsweise für den Notentriegelungshebel im Rahmen der
DE 42 22 868 A1 gilt, der mithilfe eines Schließzylinders beaufschlagt wird.
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In der Regel erfährt der Betätigungshebel allerdings eine Anordnung und Lagerung außerhalb des Schlossgehäuses, wie dies im Rahmen der gattungsbildenden Lehre nach der
DE 10 2019 116 889 A1 der Fall ist. In diesem Zusammenhang wird das Ansatzstück mit dem Schlossgehäuse verbunden.
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Bei dem Betätigungshebel im Rahmen des gattungsbildenden Standes der Technik nach der
DE 10 2019 116 889 A1 kann es sich um ein Notbetätigungselement in Gestalt eines Notentriegelungselementes respektive Notöffnungselementes handeln. Eine solche Notentriegelung bzw. Notöffnung empfiehlt sich für den Fall, dass das fragliche Kraftfahrzeug-Schloss bzw. das im Innern des Schlossgehäuses befindliche Gesperre in der Regel und im Normalbetrieb elektrisch geöffnet wird.
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Bei einem solchen elektromotorischen Öffnungsantrieb besteht beispielsweise beim Ausfall der Stromversorgung die Gefahr, dass das zugehörige Gesperre nicht geöffnet werden kann. Im Falle eines elektromotorischen Verriegelungsantriebes bleibt die zugehörige Betätigungshebelkette im Beispielfall in ihrer Position „verriegelt“, welche allgemein im Normalbetrieb eingenommen wird, um die zugehörige Kraftfahrzeug-Tür nicht von außen (beispielsweise durch Unbefugte bei einem Halt an einer Ampel) öffnen zu können.
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Jedenfalls besteht im Notbetrieb die Möglichkeit, über den Betätigungshebel bzw. Notbetätigungshebel die Betätigungshebelkette in die Stellung „entriegelt“ oder auch „geöffnet“ mit Bezug zum Gesperre überführen zu können. Das gelingt im einfachsten Fall derart, dass der Betätigungshebel über einen Schließzylinder beaufschlagt wird. Daneben kann ein solches Notöffnen oder Notentriegeln aber auch über den vorhandenen Innentürgriff, Außentürgriff oder einen zusätzlich vorgesehenen Hebel erfolgen. Das ist im Detail im genannten Stand der Technik nach der
DE 10 2019 116 889 A1 und den dort in Bezug genommenen Literaturstellen beschrieben.
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Da der am Ansatzstück drehbar gelagerte Betätigungshebel in der Regel außerhalb des Schlossgehäuses angeordnet ist und auch das Ansatzstück meistens mit dem Schlossgehäuse verbunden werden muss, stellt sich die Montage oftmals problematisch dar. Hierzu trägt ergänzend der Umstand bei, dass in den fraglichen Betätigungshebel oftmals noch die Seele eines Bowdenzugkabels als flexibles Verbindungsmittel eingehängt werden muss. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Kraftfahrzeug-Schloss-Betätigungseinheit so weiterzuentwickeln, dass die Montage insgesamt vereinfacht ist.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Kraftfahrzeug-Schloss-Betätigungseinheit vor, dass der Betätigungshebel und das Ansatzstück eine modulare Baueinheit zur gemeinsamen Kopplung mit dem Schlossgehäuse und/oder einem Karosseriebestandteil definieren.
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Erfindungsgemäß bilden also zunächst einmal der Betätigungshebel und das Ansatzstück eine Baueinheit, die modular aufgebaut ist, folglich als selbstständige Baugruppe oder Baustein mit dem Schlossgehäuse zusammengefügt werden kann. Alternativ lässt sich die fragliche modulare Baueinheit aus dem Betätigungshebel und dem Ansatzstück aber auch mit einem Karosseriebestandteil verbinden, beispielsweise einer Kraftfahrzeugtür oder einer Kraftfahrzeugsäule, an die anschließend das Schlossgehäuse angeschlossen wird. Darüber hinaus liegen Varianten im Rahmen der Erfindung, bei welchen die fragliche modulare Baueinheit sowohl mit dem Schlossgehäuse als auch dem betreffenden Karosseriebestandteil gekoppelt wird.
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Dabei wird die Montage insgesamt vereinfacht, weil der Betätigungshebel und das Ansatzstück erfindungsgemäß die modulare Baueinheit bilden, folglich als Baugruppe oder auch Unterbaugruppe zunächst vorgefertigt und dann mit dem Schlossgehäuse respektive dem Karosseriebestandteil verbunden werden können. Im Rahmen der Vorfertigung der modularen Baueinheit ist darüber hinaus denkbar und liegt im Rahmen der Erfindung, wenn an den Betätigungshebel zusätzlich ein flexibles Verbindungselement, beispielsweise ein Bowdenzugkabel, angeschlossen wird.
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Jedenfalls lässt sich die fragliche modulare Baueinheit aus dem Betätigungshebel und dem Ansatzstück als vorgefertigte Baugruppe herstellen und kann auf diese Weise besonders einfach und zeitsparend verbaut werden, konkret an das Schlossgehäuse und/oder den Karosseriebestandteil angeschlossen und mit diesem verbunden werden. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im Rahmen einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Betätigungshebel in der Regel über einen Drehriegel am Ansatzstück lösbar gelagert. Dabei wird meistens so vorgegangen, dass der Betätigungshebel den Drehriegel aufweist. Der Drehriegel kann dabei seinerseits winklig und insbesondere rechtwinklig an einen Betätigungsarm des Betätigungshebels angeschlossen sein.
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Meistens handelt es sich bei dem Drehriegel um einen Bajonettzapfen. Der Bajonettzapfen ist dabei in einer Ausnehmung am Ansatzstück drehbar gelagert. Zu diesem Zweck ist die fragliche Ausnehmung meistens als den Drehriegel lagernde korrespondierende Bajonettausnehmung ausgebildet. Um den Drehriegel und die Bajonettausnehmung miteinander zu koppeln, wird meistens so vorgegangen, dass der Bajonettzapfen gegenüber der Bajonettausnehmung in eine Eingreifstellung zur gegenseitigen Kopplung und eine Verriegelungsstellung in drehverriegeltem Zustand gebracht werden kann.
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D. h., um den Drehriegel bzw. Bajonettzapfen und damit den Betätigungshebel mit dem Ansatzstück zu koppeln, wird zunächst einmal der Bajonettzapfen und mit ihm der Betätigungshebel in die Eingreifstellung gebracht. In der Eingreifstellung ist eine gegenseitige Kopplung zwischen dem Bajonettzapfen bzw. Drehriegel und der Bajonettausnehmung möglich. Denn in dieser Eingreifstellung lässt sich der Bajonettzapfen in die Bajonettausnehmung einführen. Hierzu korrespondiert eine Montagestellung des Betätigungshebels.
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Um nun eine an dieser Stelle vorgesehene Drehverriegelung zwischen dem Betätigungshebel und dem Ansatzstück zu realisieren, muss nun der Betätigungshebel ausgehend von der Eingreifstellung in die Verriegelungsstellung überführt werden. Das ist meistens mit einer Schwenkbewegung des Betätigungshebels um ca. 90° verbunden. Auf diese Weise nimmt der Betätigungshebel und damit der Bajonettzapfen die Verriegelungsstellung und folglich seine Betriebsstellung ein. Dadurch wird der drehverriegelte Zustand beobachtet.
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In diesem drehverriegelten Zustand und folglich der Verriegelungsstellung des Betätigungshebels kann der Betätigungshebel die gewünschten Schwenkbewegungen zur Beaufschlagung des Kraftfahrzeug-Schlosses vollführen. Denn hierzu gehören meistens Schwenkbewegungen des Betätigungshebels um die zugehörige Drehachse in einem Winkelbereich, der insgesamt Winkel von in etwa 60° oder weniger überstreicht. Dadurch besteht im Betrieb und in der Betriebsstellung des Betätigungshebels sowie bei einer Beaufschlagung des Betätigungshebels nicht die Gefahr, dass der Betätigungshebel gegenüber dem Ansatzstück gelöst wird.
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Denn für eine Trennung des Betätigungshebels vom Ansatzstück ist es erforderlich, den Betätigungshebel und mit ihm den Bajonettzapfen von der Verriegelungsstellung in die Eingreifstellung zu überführen, was typischerweise mit einer Schwenkbewegung um einen rechten Winkel, d. h. ca. 90°, verbunden ist. Jedenfalls wird durch diese Bemessungsregel und die im Betrieb des Betätigungshebels überstrichenen Schwenkwinkel von in der Regel weniger als 90° und meistens weniger als 80°, insbesondere 60° und weniger gewährleistet, dass die Drehverriegelung zwischen dem Betätigungshebel und dem Ansatzstück beibehalten wird und sich der Betätigungshebel nicht ungewollt vom Ansatzstück lösen kann.
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Nach weiterer vorteilhafter Ausgestaltung sind der Drehriegel und der Betätigungsarm in der Regel einstückig ausgebildet. Hier hat sich eine Auslegung als Kunststoffspritzgussteil als besonders günstig erwiesen. Denn dadurch kann der Betätigungshebel besonders leicht ausgebildet werden und lässt sich der Drehriegel in den Spritzgussvorgang einfach integrieren. Grundsätzlich ist natürlich auch eine Auslegung des Betätigungshebels inklusive Drehriegel als beispielsweise Metallspritzgussteil, insbesondere Aluminiumspritzgussteil, denkbar und wird von der Erfindung umfasst.
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Schließlich handelt es sich bei dem Betätigungshebel im Allgemeinen um einen Notbetätigungshebel, vorzugsweise einen Notentriegelungshebel. Grundsätzlich kann der Notbetätigungshebel aber auch als Notöffnungshebel ausgelegt sein. Im Falle eines Notentriegelungshebels gelingt mit seiner Hilfe eine Notentriegelung auch für den Fall, dass sich beispielsweise die Betätigungshebelkette im Innern des Kraftfahrzeug-Schlossgehäuses im Normalbetrieb in ihrem Zustand „verriegelt“ befindet und der zugehörige elektromotorische Verriegelungsantrieb ausgefallen ist. Denn dann kann die Betätigungshebelkette mithilfe des Notentriegelungshebels in die Position „entriegelt“ überführt werden, sodass im Anschluss hieran beispielsweise ein manuelles Öffnen des Gesperres (über einen Türinnengriff und/oder Türaußengriff) gelingt.
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Grundsätzlich kann es sich bei dem Notbetätigungshebel aber auch um einen Notöffnungshebel handeln. In diesem Fall sorgt der Notöffnungshebel dafür, dass mit seiner Hilfe bei einem Ausfall eines elektromotorischen Öffnungsantriebes über die Betätigungshebelkette das Gesperre im Innern des Schlossgehäuses geöffnet wird. Die beschriebenen Funktionalitäten lassen sich natürlich nicht nur für den Fall umsetzen und realisieren, dass der elektromotorische Verriegelungsantrieb oder auch der elektromotorische Öffnungsantrieb im jeweiligen Beispielfall aufgrund eines Spannungsabfalls der kraftfahrzeug-eigenen Batterie ihrer Funktion nicht mehr nachkommen. Sondern ein Notöffnen oder Notentriegeln ist auch im Anschluss an einen Crashfall und dadurch unterbrochener elektrischer Energieversorgung denkbar.
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Im Anschluss wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
- 1A, 1B die erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Schloss-Betätigungseinheit in einer Front- und Rückansicht sowie
- 2 ein Detail aus den 1A und 1B, nämlich den Drehriegel beim Montagevorgang.
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In den Figuren ist eine Kraftfahrzeug-Schloss-Betätigungseinheit dargestellt, bei der es sich nach dem Ausführungsbeispiel um eine Kraftfahrzeug-Türschloss-Betätigungseinheit handelt. Diese verfügt in ihrem grundsätzlichen Aufbau über ein Ansatzstück 1 zur Kopplung mit einem Schlossgehäuse 2. Grundsätzlich kann das Ansatzstück 1 auch einen Bestandteil des Schlossgehäuses 2 darstellen. Daneben ist es grundsätzlich auch denkbar, dass das Ansatzstück 1 an einen Karosseriebestandteil angeschlossen wird, was im Detail jedoch nicht dargestellt ist.
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Zum weiteren grundsätzlichen Aufbau gehört ein an dem Ansatzstück 1 drehbar gelagerter Betätigungshebel 3, mit dessen Hilfe eine im Detail nicht dargestellte und im Innern des Schlossgehäuses 2 vorhandene Betätigungshebelkette beaufschlagt werden kann. Um die Betätigungshebelkette zu beaufschlagen, vollführt der Betätigungshebel 3 um seine Achse bzw. Drehachse 4 Schwenkbewegungen, wie sie in der 1 angedeutet sind. Hierbei überstreicht der Betätigungshebel 3 typischerweise einen Schwenkwinkel α von in etwa 60° oder weniger.
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Erfindungsgemäß definieren der Betätigungshebel 3 und das Ansatzstück 1 eine Baueinheit 1, 3, die nach dem Ausführungsbeispiel modular ausgebildet ist, folglich eine selbstständige Baugruppe bildet, die als Ganzes mit dem Schlossgehäuse 2 und/oder dem nicht dargestellten Karosseriebestandteil gekoppelt werden kann. D. h., der Betätigungshebel 3 und das Ansatzstück 1 werden in Gestalt der modularen Baueinheit 1, 3 gemeinsam mit dem Schlossgehäuse 2 im Rahmen des Ausführungsbeispiels verbunden. Das kann schraubend, rastend oder sonst wie geschehen.
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Man erkennt, dass der Betätigungshebel 3 über ein flexibles und lediglich angedeutetes Verbindungselement 5 mit einer nicht dargestellten manuellen Handhabe, einem Griff, einem Schließzylinder etc. gekoppelt ist. Grundsätzlich kann der Betätigungshebel 3 aber auch direkt manuell beaufschlagt werden, um den in der 1A angedeuteten Schwenkwinkel α zur Beaufschlagung der Betätigungshebelkette im Innern des Schlossgehäuses 2 zu absolvieren.
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Bei einer vergleichenden Betrachtung der 1A, 1B und 2 wird deutlich, dass der Betätigungshebel 3 über einen Drehriegel 3b, 3c am Ansatzstück 1 lösbar gelagert ist. Tatsächlich setzt sich der Betätigungshebel 3 aus einem Betätigungsarm 3a sowie dem hieran angeschlossenen Drehriegel 3b, 3c zusammen. Nach dem Ausführungsbeispiel sind der Drehriegel 3b, 3c und der Betätigungsarm 3a einstückig als beispielsweise Kunststoffspritzgussteil ausgelegt.
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Der Drehriegel 3b, 3c ist dabei winklig, und insbesondere rechtwinklig an den betreffenden Betätigungsarm 3a des Betätigungshebels 3 angeschlossen. Außerdem erkennt man anhand der 2, dass der Drehriegel 3b, 3c als Bajonettzapfen 3b, 3c ausgelegt ist. Der Bajonettzapfen 3b, 3c verfügt zu diesem Zweck über einen Zapfenstumpf 3b mit kopfseitig angeordneten und sich gegenüberliegenden Zapfen 3c. Auf diese Weise kann der Bajonettzapfen 3b, 3c in eine den Drehriegel 3b, 3c lagernde Ausnehmung 1a, 1b am Ansatzstück 1 als korrespondierende Bajonettausnehmung 1a, 1b eingreifen.
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Man erkennt, dass die Bajonettausnehmung 1a, 1b korrespondierend zum Bajonettzapfen 3b, 3c mit einer Zapfenstumpfausnehmung 1a und zwei sich gegenüberliegenden Zapfenausnehmungen 1b ausgerüstet ist. Die Zapfenstumpfausnehmung 1a ist dabei zur Aufnahme des Zapfenstumpfes 3b eingerichtet. Die Zapfenausnehmungen 1b korrespondieren zu den Zapfen 3c. Auf diese Weise kann der Bajonettzapfen 3b, 3c in eine in der 2 strichpunktiert angedeutete Eingreifstellung gegenüber der Bajonettausnehmung 1a, 1b gebracht werden, um in dieser Eingreifstellung den Bajonettzapfen 3b, 3c in die Bajonettausnehmung 1a, 1b einführen und hierin verriegeln zu können. Dazu muss der Bajonettzapfen 3b, 3c lediglich von der strichpunktierten Eingreifstellung in die durchgezogen dargestellte Verriegelungsstellung überführt werden, in welcher der Bajonettzapfen 3b, 3c und damit der Betätigungshebel 3 insgesamt seinen drehverriegelten Zustand gegenüber dem Ansatzstück 1 einnimmt. Hierzu korrespondiert meistens eine Drehbewegung um ca. 90°. D. h., die Eingreifstellung und die Verriegelungsstellung des Bajonettzapfens 3b, 3c sind in etwa rechtwinklig zueinander angeordnet, wie man anhand der 2 nachvollziehen kann.
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Die Eingreifstellung des Bajonettzapfens 3b, 3c korrespondiert in diesem Zusammenhang zu einer Montagestellung des Betätigungshebels 3. D. h., in dieser Montagestellung wird der Betätigungshebel 3 mit dem Ansatzstück 1 drehbeweglich gekoppelt. Sofern anschließend der Betätigungshebel 3 in die (demgegenüber um ca. 90° gedrehte) Verriegelungsstellung übergeht, korrespondiert hierzu die Betätigungsstellung bzw. Betriebsstellung des Betätigungshebels 3, wie sie in der 1 wiedergegeben ist. Da der Betätigungshebel 3 in dieser Betätigungsstellung bzw. Betriebsstellung Schwenkbewegungen unter Berücksichtigung des dort angegebenen Schwenkwinkels α von ca. 60° vollführt, besteht in der Betätigungsstellung bzw. Betriebsstellung des Betätigungshebels 3 keine Gefahr, dass der Betätigungshebel 3 ungewollt gegenüber dem Ansatzstück 1 gelöst wird.
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Bei dem Betätigungshebel 3 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um einen Notbetätigungshebel, der als Notentriegelungshebel oder Notöffnungshebel ausgelegt sein kann, wie dies einleitend bereits beschrieben wurde. Das Ansatzstück 1 ist nach dem Ausführungsbeispiel als Verschlussplatte ausgelegt und mag dafür sorgen, dass das Schlossgehäuse 2 verschlossen wird. Das gilt selbstverständlich nur beispielhaft.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- Ansatzstück
- 1a
- Zapfenstumpfausnehmung
- 1b
- Zapfenausnehmungen
- 1a, 1b
- Ausnehmung bzw. Bajonettausnehmung
- 2
- Schlossgehäuse
- 3
- Betätigungshebel
- 1, 3
- Baueinheit
- 3a
- Betätigungsarm
- 3b
- Zapfenstumpf
- 3c
- Zapfen
- 3b, 3c
- Drehriegel bzw. Bajonettzapfen
- 4
- Achse bzw. Drehachse
- 5
- Verbindungselement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4222868 A1 [0003]
- DE 102019116889 A1 [0004, 0005, 0007]