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DE102022104495A1 - Verfahren zur Herstellung eines Formwerkzeugs zur Erzeugung eines Ausstattungsteils sowie Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils und Ausstattungsteil - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Formwerkzeugs zur Erzeugung eines Ausstattungsteils sowie Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils und Ausstattungsteil Download PDF

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DE102022104495A1
DE102022104495A1 DE102022104495.5A DE102022104495A DE102022104495A1 DE 102022104495 A1 DE102022104495 A1 DE 102022104495A1 DE 102022104495 A DE102022104495 A DE 102022104495A DE 102022104495 A1 DE102022104495 A1 DE 102022104495A1
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DE
Germany
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complex
mold
cavity
equipment
piece
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Pending
Application number
DE102022104495.5A
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English (en)
Inventor
Manfred Richthammer
Stefan Graml
Stefan Tamsen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Grammer AG
Original Assignee
Grammer AG
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Publication date
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Priority to US18/113,763 priority patent/US20230294335A1/en
Priority to CN202310192671.1A priority patent/CN116638679A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft unter anderem ein Verfahren zur Herstellung einer Kopfstütze umfassend die Verfahrensschritte Bereitstellen einer Form mit wenigstens zwei Formteilen und einer Kavität, wobei die Form wenigstens Bereiche der Innenfläche der Kavität umfasst, welche zur Erzeugung einer Außenfläche eines Ausstattungsteils ausgebildet sind und eine Struktur umfassen, die als Negativstruktur einer zu erzeugenden Struktur der Außenfläche des Ausstattungsteils ausgebildet sind, Beschichtung der Innenfläche der Kavität mit einem ersten Komplex von Material, Trocknung des ersten Komplexes, Eintrag eines zweiten Materials in ein Formteil der offenen Form und anschließendes Schließen der Form, Öffnen der Form nach dem Aushärten des zweiten Komplexes.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Formwerkzeugs. Das Formwerkzeugs ist zur Erzeugung einer Kopfstütze vorgesehen. Es umfasst wenigstens zwei Formteile
  • Aus dem druckschriftlich nicht belegbaren Stand der Technik ist es bekannt, Außenflächen bildende Bereiche der Form mit einer Struktur zu versehen. Die Struktur imitiert z.B die Außenfläche einer Lederhaut oder einer Naht. Die Innenfläche des Formhohlraums wurde dafür z.B. mit Ätzverfahren oder Funkenerosion bearbeitet. Diese Verfahren waren sehr kosten- und zeitaufwändig.
  • Es war Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines Formwerkzeugs für die Erzeugung eines Ausstattungsteils zu schaffen, welches eine einfache Erzeugung der Form gewährleistet und wobei das Aussehen des Ausstattungsteils hinsichtlich Farbe und Struktur der Oberfläche leicht an die Wünsche des Kunden anpassbar ist.
  • Die Aufgabe wurde gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Bei dem Verfahren werden zunächst Datensätze der Teile des Formwerkzeugs, z.B. CAD-Datensätze, erzeugt. Mit einer speziellen Textur-Software werden die Daten hinsichtlich der Struktur wenigstens einer Fläche des Formhohlraums bzw. der Kavität, die später eine Außenfläche des Produktes bildet, ergänzt. Mit der Software ist es z.B. möglich, eine Fläche des Formhohlraums mit einer Struktur zu versehen, die optisch einer Lederhaut oder einem textilen Bezug entspricht. Auch ist es z.B m̈oglich, im Datensatz eine Stuktur auszubilden, welche wenigstens eine Naht imitiert. Auch können Erhebungen, Vertiefungen, Werbelogos etc. in die Außenfläche eingebracht werden.
  • Die Formteile des Werkzeugs werden in einem 3-D-Drucker unter Verwendung des mit der Zusatzsoftware geänderten Datensatzes gedruckt. Die erzeugte Struktur wenigstens einer Fläche des Formhohlraums bildet dabei eine Negativstruktur, die später beim Erzeugen des Formteils abgeformt wird. Der Formhohlraum ist z.B. von mehreren Formteilen gebildet.
  • Der Vorteil dieses Verfahrens besteht unter anderem darin, dass mit relativ geringem Herstellungsaufwand Formwerkzeuge erzeugbar sind, welche durch Verwendung der Textur-Software an die Wünsche des Kunden in Bezug auf die Außenstruktur des zu erzeugenden Ausstattungsteils anpassbar sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform werden z.B. nach dem Druck die Formteile gestrahlt, um lose Partikel des Druckprozesses von dem jeweiligen Formteil zu entfernen. Dabei wird ein Partikelstrahl mit hoher Geschwindigkeit auf das Formteil geblasen, so dass sich lose Partikel von dem Formteil ablösen.
  • Beispielsweise werden die Formteile mit einer dunklen, insbesondere einer schwarzen Farbe versehen. Die Farbe erhöht die Wärmeaufnahme, was für einen weiter unten erläuterten Verfahrensschritt von Bedeutung ist. Die schwarze Farbe reflektiert die Wärmestrahlung weniger, so dass sich das Formteil schneller erwärmt. Auch trägt dieser Verfahrensschritt dazu bei, dass Poren in der Innenfläche des Formhohlraums, welche sich z.B. zwischen den Pulverteilchen, die bei dem Druck des Formteils Verwendung finden, geschlossen werden.
  • Die Formteile, z.B. zwei Formhälften, werden z.B. in einer Zwangslage relativ zueinander in einem Ofen erwärmt. Die Temperatur beträgt z.B. etwa 100 bis 150°, insbesondere 120°. Mit diesem Verfahrensschritt werden die Formteile geringfügig verformt, so dass z.B. Dichflächen dichtend aufeinander liegen. Es wird damit verhindert, dass später das in den Formhohlraum bzw. die Kavität eingefülltes Material aus der Form austritt. Eine Nachbearbeitung des hergestellten Ausstattungsteils kann damit vermieden werden, weil auf diese Weise an dem fertigen Formteil keine Grate entfernt werden müssen, welche aufgrund von zwischen den Passstellen der Formteile ausgetretenem Material entstanden sind.
  • Nach dem Erwärmen wird z.B. die Fläche des Formhohlraums mit einem Dichtmittel beschichtet, z.B. um Poren und Risse zu schließen und eine geschlossene Oberfläche zur erzeugen. Dafür können handelsübliche Dichtmittel verwendet werden.
  • Als Werkstoff für die Form können alle druckbaren Werkstoffe verwendet werden. Für eine kostengünstige Herstellung und leichte Verarbeitung eignet sich insbesondere Kunstsoff. Alternativ können auch Verbundwerkstoffe, z.B. Verbundkunststoffe, oder Metalle verwendet werden.
  • Beispielsweise ist ein Formkern in dem Formhohlraum anordenbar. Mit dem Formkern ist in dem Ausstattungsteil ein Hohlraum erzeugbar.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils eines Fahrzeugs.
  • Aus offenkundiger Vorbenutzung ist es bekkant, an zwei Tragstangen oder einem Tragstangenbügel ein Basisteil einer Kopfstütze zu befestigen. Das Basisteil wurde mit einem Schaumteil versehen, welches z.B. über das Basisteil gezogen wurde. Das Schaumteil wurde in einem Formwerkzeug unter Verwendung eines Polyurethan-Schaums erzeugt. Mittels eines Formkerns wurde ein Hohlraum in dem Schaumteil erzeugt, welcher für die Aufnahme des Basisteils vorgesehen war. Nach Montage des Schaumteils an dem Basisteil wurde die Baugruppe mit einem Bezug versehen. Der Bezug wurde aus für die jeweilige Kopfstütze hergestelten Stoff-, Leder- oder Kunstlederzuschnitten erstellt, die miteinander vernäht werden mussten. Bei den einzelnen Verfahrensschritten auftretende Mängel führten oft zu einem Teileausschuss.
  • Aus der EP 2 511 127 B1 ist es bekannt, einen Bezug in eine Form einzulegen, die der Herstellung einer Kopfstütze bereitgestellt wird. Relativ zu der Form wird wenigstens eine Haltestange positioniert. Alternativ wird ein Formkern relativ zu der Form positioniert. In die Form wird ein Schaum eingefüllt. Nach dem Aushärten des Schaums knnte die fertige Kopfstütze der Form entnommen werden.
  • Es war Aufgabe der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils für ein Fahrzeug zu schaffen, welches hinsichtlich des Herstellungsaufwands und der damit verbundenen Kosten verbessert ist. Dennoch soll eine flexible Ausbildung des Ausstattungsteils nach den Wünschen des Kunden möglich sein.
  • Die Aufgabe wurde gelöst durch eine Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils mit dem Merkmalen des Anspruchs 8.
  • Es wird ein Formwerkzeug mit wenigstens zwei relativ zueinander bewegbaren Formteilen bereitgestellt. Die Formteile bilden eine Kavität, d.h. einen Formhohlraum aus, in welchem ein Ausstattungsteil produzierbar ist. Z.B. wird der Formhohlraum von wenigstens zwei Formteilen ausgebildet. Wenigstens Bereiche der Innenfläche des Formhohlraums des Formwerkzeugs sind für die Erzeugung einer Außenfläche des Ausstattungsteils ausgebildet und umfassen eine Struktur, die eine Negativstruktur einer Struktur der Außenfläche des Ausstattungsteil bildet. Insbesondere ist das Formwerkzeug nach dem ersten Erfindungsaspekt ausgebildet.
  • Wenigstens ein Teil der Bereiche der Innenfläche, die eine Außenfläche des Ausstattungsteils bilden, werden mit einem ersten Komplex umfassend mindestens eine Schicht wenigstens eines Materials beschichtet. Dieser erste Schichtkomplex umfasst auch die Struktur, auch Textur genannt, die von dem Fahrzeuginsassen an dem fertigen Produkt optisch wahrnehmbar und spürbar ist. Z.B. wird lediglich eine Schicht eines Materials aufgetragen. Alternative werden mehrere Schichten des gleichen Materials aufgetragen. Gemäß einer weiteren Alternative werden wenigstens eine Schicht eines ersten Materials und wenigstens eine zweite Schicht mindestens eines anderen Materials aufgetragen.
  • Der Auftrag erfolgt z.B. durch Aufsprühen, Aufgießen und verstreichen oder andere geeignete Verfahren. Hier können alle geeigneten Verfahren verwendet werden, mit denen der Schichtkomplex gleichmäßig auf der Innenfläche des Formteils verteilt werden kann. Auf diese Weise werden alle eine Außenfläche erzeugenden Bereiche der Innenfläche des Formhohlraums mit dem Schichtkomplex versehen. D.h., dass bei mehreren den Formhohlraum bildenden Formteilen, das Verfahren auch an diesen durchgeführt wird.
  • Nach dem Erzeugen des ersten Schichtkomplexes oder nach dem Auftragen wenigstens einer Schicht erfolgt eine Trocknung. D.h., dass jede Schicht separat getrocknet werden kann. Alternativ werden mehrere oder alle Schichten gemeinsam getrocknet.
  • Danach erfolgt der Eintrag des zweiten Komplexes von Material in eines der Formteile, welches einen Teil der Kavität umfasst. Nach dem Eintrag des Materialkomplexes wird die Form geschlossen. Gemäß einer Alternative kann der Eintrag auch durch wenigstens einen Anguss in die geschlossene Form erfolgen.
  • Nach einer evtl. notwendigen Aushärtzeit des zweiten Komplexes sowie der Zeit zum Anhaften des zweiten Komplexes an den ersten Komplex wird die Form geöffnet und das fertige Ausstattungsteil der Form entnommen.
  • Mit den Merkmalen des erfindungsgemäßen Verfahrens des zweiten Aspekts der Erfindung kann mit wenigen Verfahrensschritten ein Ausstattungsteil erzeugt werden, dass ein nahezu identisches, zumindest sehr ähnliches Aussehen verglichen mit einem Ausstattungsteil aufweist, das sehr viel aufwändiger gefertigt wurde, d.h., z.B. mit einem Stoffbezug oder einem Lederbezug versehen wurde, wobei Teile des Bezugs vernäht sind. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden aufgrund einer deutlich geringeren Anzahl von Verfahrensschritten ein geringerer Herstellungs- und Materialaufwand und damit geringere Herstellungskosten erreicht.
  • Gemäß einer Ausführungsform wird vor oder nach dem Verfahrensschritt der Trocknung des ersten Komplexes ein im Produkt verbleibendes Integralteil oder ein Formkern, der nach der Fertigung des Ausstattungsteils aus diesem entnommen wird, in einer definierten Position relativ zu wenigstens einem Formteil montiert. Die Montage kann z.B. an einem Formteil oder an einem Formenträger erfolgen, an welchem die Formteile montiert sind, damit sie zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position bewegbar sind. In der geöffneten Position ist der Formhohlraum zugänglich und in der geschlossenen Position ist der Formhohlraum geschlossen, so dass eingefülltes Material nicht austreten kann.
  • Die Trocknung erfolgt z.B. mittels eines IR-Strahlers. Alternativ ist auch die Trocknung in einer Wärmekammer möglich. Auch ist eine Trocknung des Schichtkomplexes mit anderen geeigneten Verfahren möglich, welche die gewünschten Eigenschaften des Materials, wie Elastizität Unempfindlichkeit gegen Risse und Bruch, nicht beeinträchtigen.
  • Vor dem Aufbringen des ersten Komplexes auf Flächen des Formhohlraums werden Bereiche der Formteile mit einer Maske versehen. Mit diesem Verfahrensschritt wird verhindert, dass bei dem Auftrag des ersten und des zweiten Komplexes Teile der Dichtflächen mit Material benetzt werden und die Dichtigkeit des Formwerkezeugs daraufhin nicht mehr gewährleistet ist.
  • Wenigstens ein Material des ersten komplexes ist z.B. von einem Polyurethan (PUR)-Lack, einem PUP_RIM (Reaction Injectiong Moulding) oder einem PUR-RRIM (Reinforced Reaction Injectiong Moulding) gebildet. Alternativ können andere geeignete Materialien verwendet werden.
  • Z.B. weist das Material der Schichten des ersten Komplexes eine gute Verformbarkeit und Elastizität auf, so dass keine Bruchstellen oder Risse entstehen. Denn das fertige Ausstattungsteil ist ein Polsterteil, wobei zumindest eine Außenfläche in Form einer Auf- oder Anlagefläche nachgiebig ist.
  • Beispielsweise besteht eine gute Eignung zur Anhaftung an dem zweiten Komplex von Material, mit welchem der erste Komplex hinterfüllt wird.
  • Darüber hinaus spielt z.B. die Haptik des Materials des ersten Komplexes eine Rolle, die an den Kundenwunsch angepasst sein kann.
  • Der zweite Komplex von Material umfasst z.B. einen PUR-Schaum. Alternativ können auch andere Materialien verwendet werden, die an dem ersten Komplex anhaften. Das können z.B. auch Verbundwerkstoffe sein, die einen PUR-Schaumanteil sowie wenigstens einen weiteren Bestandteil aufweisen. Der weitere Bestandteil kann z.B. verstärkende Eigenschaften aufweisen. Z.B. kann der Bestandteil von Fasern gebildet sein. Es wird Bezug genommen auf die DE 10 2021 005 049 , deren Offenbarungsgehalt ausdrücklich in die Offenbarung dieser Anmeldung einbezogen wird.
  • Gemäß einem dritten Aspekt betrifft die Erfindung ein Ausstattungsteil für ein Fahrzeug.
  • Aus offenkundiger Vorbenutzung ist ein Ausstattungsteil bekannt, bei welchem in einem sogenannte In-Sitz-Verfahren an einen Basiskörper sowie an ein zuvor aus mehreren Teilen hergestellten textilen Bezug ein Schaum angeformt wird.
  • Es war Aufgabe der Erfindung ein Ausstattungsteil zu schaffen, welches auf einfache Weise herstellbar ist und in Bezug auf das Material geringe Kosten verursacht.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Ausstattungsteil mit den Merkmalen des Anspruchs 16.
  • Das Ausstattungsteil umfasst eine Außenhaut mit einer Außenfläche, wobei die Außenhaut von einem ersten komplex von Material aus wenigstens einem Kunststoff gebildet ist, und wobei die Außenfläche mit einer Struktur versehen ist. Die Außenhaut wird getragen von einem Füllstoff aus einem zweiten Komplex von Material. Die Außenhaut und der Füllstoff sind miteinander verbunden.
  • Das Ausstattungsteil ist insbesondere hergestellt nach dem Verfahren des zweiten Aspekts der Erfindung.
  • Das Ausstattungsteil ist z.B. eine Kopfstütze, eine Armlehne oder eine Mittelkonsole.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Figurenbeschreibung, auch unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, beispielhaft beschrieben. Dabei werden der Übersichtlichkeit halberauch soweit unterschiedliche Ausführungsbespiele betroffen sind - gleiche oder vergleichbare Teile oder Elemente oder Bereiche mit gleichen Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben, bezeichnet.
  • Merkmale die nur in Bezug zu einem Ausführungsbeispiel beschrieben sind, können im Rahmen der Erfindung auch bei jedem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen werden. Derartig geänderte Ausführungsbeispiel sind - auch wenn sie in den Zeichnungen nicht dargestellt sind - von der Erfindung mit umfasst.
  • Alle offenbarten Merkmale sind für sich erfindungswessentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) sowie der zitierten Druckschriften und der beschriebenen Vorrichtungen des Standes der Technik vollinhaltlich mit einbezogen, auh zu dem Zweck, einzelne oder mehrere Merkmale dieser Unterlagen in einen oder in mehrere Ansprüche der vorliegenden Anmeldung mit aufzunehmen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine Draufsicht auf ein erstes Formteil eines Formwerkzeugs zur Herstellung eines Ausstattungsteils in Form einer Kopfstütze, umfassend einen ersten Teil einer Kavität,
    • 2 eine Draufsicht auf ein zweites Formteil des Formwerkzeugs umfassend einen zweiten Teil einer Kavität,
    • 3 eine Draufsicht auf das zweite Formteil gemäß 2, wobei ein Haltestangenbügel an dem Formteil befestigt ist,
    • 4 eine Frontansicht des produzierten Formteils,
    • 5 eine rückwärtige Ansicht des produzierten Formteils,
    • 6 eine Schnittansicht gemaß Schnittlinie A - A in 5.
  • In 1 ist ein erstes Formteil 11 eines Formwerkzeugs 10 dargestellt, welches zur Durchführung des erfindunsgemäßen Verfahrens gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung Verwendung findet. Mit dem Verfahren ist ein gepolstertes Ausstattungsteil eines Fahrzeugs herstellbar, bei welchem die Außenfläche wenigstens teilweise mit einer Struktur versehen ist. Z.B. wird - wie bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel - die Optik und ggf. die Haptik eines anderen Materials imitiert. Das Ausstattungsteil, welches in dem Formwerkzeug 10 hergestellt werden soll, ist im vorliegenden Beispiel eine Kopfstütze.
  • Die Formteile des Formwerkzeugs wurden gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung hergestellt. In diesem Fall wurde ein CAD-Datensatz zur Herstellung der Formteile erzeugt. Mittels einer Zusatzsoftware wurde eine Negativstruktur an definierten Flächen eines Formhohlraums der Form in dem Datensatz ergänzt, die sich an der Außenfläche der Außenfläche des zu produzierenden Ausstattungsteils abbildet. Die Form wurde dann mittels eines 3-D-Druckers gedruckt.
  • Das erste Formteil 11 umfasst eine Teilkavität, welche gemeinsam mit einem in 1 nicht dargestellten weiteren Teil die Kavität 14 bildet. In der Kavität 14 wird das Ausstattungsteil wenigstens Teilweise geformt. In welcher das Ausstattungsteil
  • Außerdem weist das Formteil 11 Zentrieransätze 17 auf, mit denen das erste Formteil 11 in einer definierten Sollposition zu einem zweiten Formteil 12 (siehe 2) ausgerichtet werden kann. In 1 ist ferner eine Dichtfläche 15 zu erkennen, die mit einer Dichtfläche 16 des zweiten Formteils 11 zusammenwirkt.
  • Eine Innenfläche 18 der Teilkavität 13a ist mit einer Struktur 19, auch als textur bezeichnet, versehen. Die Struktur 19 umfasst Bereiche 20, die optisch und haptisch der Struktur einer Lederhaut nachemfunden sind, und Bereiche 21, die optisch einer Naht nachempfunden sind.
  • An dem ersten Formteil 11 sind Vertiefungen 22 ausgebildet, in welchen ein Integralteil, in diesem Ausführungsbeispiel Endbereiche eines Haltestangenbügels, teilweise aufgenommen werden können, damit ein anderer, in die Kavität 14 ragender Bereich des Haltestangenbügels später in dem Ausstattungsteil eingeformt werden kann. Aussparungen 23 dienen der Aufnahme von Befestigungen, mit welchen der Haltestangenbügel an dem zweiten Formteil 12 befestigbar ist.
  • In dem zweiten Formteil 12 ist ebenfalls eine Teilkavität 13b ausgebildet, die zusammen mit der Teilkavität 13a die Kavität 14 des Formwerkzeugs 10 bildet. Auch an dem zweiten Formteil 12 ist eine Dichtfläche 16 ausgebildet. Eine Innenfläche 24 der Teilkavität 13b ist mit einer Struktur 19 versehen, die Bereiche 20 der Nachbildung einer Lederhaut aufweist. Die Struktur 19 ist als Negativ ausgebildet und wird beim Abformen auf der Außenfläche des geformten Ausstattungsteils als Positiv-Struktur dargestellt.
  • In nicht dargestellter Weise sind die Formteile 11 und 12 an einem bewegbaren Formenträger montiert, mit welchem die Formteile zwischen einer geöffneten Position und einer geschlossenen Position bewegbar sind. In der geschlossenen Position liegen die Dichtflächen 15 und 16 aufeinander und die Kavität bildet einen im Wesentlichen geschlossenen Hohlraum. In der geöffneten Position sich beide Formeile 11 und 12 derart auseinanderbewegt, dass der Zugriff auf beide Formteile 11 und 12 möglich ist.
  • Z.B. werden die Formteile 11 und 12 durch eine Relativbewegung vertikal auseinanderbewegt. Dabei ist z.B. eines der Formteile stationär und das andere Formteil bewegbar. Im vorliegenden Beispiel ist das Formteile 12 stationär und die Teilkavität 13b weist nach oben. Das Formteil 11 ist bewegbar und die Teilkavität 13a weist nach unten und ist oberhalb der Teilkavität 13b angeordnet.
  • Zunächst werden in der geöffneten Position die Dichtflächen 15 und 16 maskiert, damit diese frei von jeglichem Material bleiben, welches auf die Innenflächen 18 und 24 der Teilkavitäten 13a und 13b aufgebracht wird. Es wird damit verhindert, dass die Dichtflächen undicht werden und Material aus der Kavität 14 austritt. Dann werden die Innenflächen 18 und 24 mit einem Trennmittel versehen, welches die spätere Entformung des erzeugten Ausstattungsteils erleichtert.
  • Dann wird auf die Innerflächen 18 und 24 ein erster Komplex von Material aufgebracht, der in einem einfachen Fall, wie in diesem Ausführungsbeispiel, einen Polyurethanlack umfasst. Dieser Komplex, der eine oder mehrere Schichten umfassen kann und welcher ein oder mehrere Materialien aufweisen kann, bildet später eine mit der gewünschten Struktur versehene Außenfläche des Ausstattungsteils.
  • Danach erfolgt eine Trocknung des ersten Komplexes. Die Trocknung erfolgt z.B. mittels wenigstens eines Infrarot-Strahlers, der die Innenflächen 18 und 24 bestrahlt.
  • Nachfolgend wird (siehe 3) ein Haltestangenbügel 25 mit freien Endbereichen 27a und 27b sowie einer Traverse 27c z.B. relativ zu dem unteren zweiten Formteil 12 angeordnet. Der Haltestangenbügel 25 wird bei dem vorliegenden Beispiel an dem Formteil 12 mittels einer Befestigung 26 befestigt.
  • Danach erfolgt ein Eintrag eines zweiten Komplexes von Material in die Teilkavität 13b. Das Formwerkzeug wird dann in die geschlossene Position bewegt und verbleibt bis zum Aushärten des zweiten Komplexes un dem Verbinden des zweiten Komplexes mit dem ersten Komplex in der geschlossenen Position. Nach dem Aushärten kann das Formwerkzeug 10 in die geöffnete Position bewegt und das hergestellte Ausstattungsteil aus dem unteren Formteil 12 entnommen werden.
  • In 4 ist eine Frontansicht eines Ausstattungsteils 28 in Form einer Kopfstütze 30 zu erkennen, welches in der Kavität 14 erzeugt wurde. Die Kopfstütze umfasst den Haltestangenbügel 25 sowie ein Kopfteil 29 mit einer Frontfläche 31, welche die Kopfanlagefläche umfasst und die von der Innenfläche 18 abgeformt wurde sowie einer Rückfläche 32 (siehe 5), die von der Innenfläche 24 der Kavität 14 abgeformt wurde. Die Frontfläche 31 sowie die Rückfläche 32 enthalten die Struktur 19 mit den Bereichen 20, welche eine Lederhaut nachbilden. In diesem Beispiel enthält die Frontfläche 31 zusätzlich die Bereiche 21, die Doppelnähte nachbilden.
  • In 6 ist eine Schnittdarstellung der Kopfstütze 30 gezeigt. Das Kopfteil 29 umfasst eine Außenhaut 33, welche von dem ersten Komplex von Material gebildet wurde sowie ein Füllmaterial 34, welches von dem zweiten Komplex von Material gebildet wurde und das Bereiche des Haltestangenbügels 25 teilweise einschließt.
  • Die mit der Struktur 19 versehene Außenhaut 33 haftet an dem Füllmaterial an d.h., der erste Komplex und der zweite Komplex haben sich fest verbunden.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wurde auch die Haptik des die Außenhaut 33 bildenden ersten Komplexes von Material der Haptik einer Lederhaut nachempfunfen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2511127 B1 [0016]
    • DE 102021005049 [0033]

Claims (16)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Formwerkzugs (10) mit wenigstens zwei Formteilen (11, 12) sowie einer Kavität (14) für die Erzeugung wenigstens eines Teils eines Ausstattungsteils (28), wobei ein Datensatz betreffend die Formteile bereitgestellt wird und mittels einer Textursoftware der Datensatz derart ergänzt wird, dass an wenigstens einer Fläche der Kavität (14) des Formwerkzeugs (28) zur Erzeugung wenigstens einer eine Struktur (19) aufweisenden Außenfläche (31, 32) des Ausstattungsteils (28) eine Struktur (19) ergänzt wird und wobei der gesamte Datensatz betreffend die Formteile auf einem 3D-Drucker gefertigt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (19) ein Lederimitat, ein Textilimitat, wenigstens ein Nahtimitat bildet.
  3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formteile nach dem Verfahrensschritt des Druckens gestrahlt werden.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Formteile (11, 12) zur besseren Wärmeaufnahme eine dunkle Farbe aufgebracht wird.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kavität (14) mit einem Dichtmittel benetzt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formwerkzeug in der geschlossenen Position einer Wärmebehandlung in Zwangslage unterzogen wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form aus einem Kunstsoff oder einem Metall oder einem Verbundwerkstoff hergestellt wird.
  8. Verfahren zur Herstellung einer Kopfstütze umfassend die Verfahrensschritte - Bereitstellen eines Formwerkzeugs (10) mit wenigstens zwei Formteilen (11, 12), wobei eine Kavität (14) des Formwerkzeugs (10) wenigstens Bereiche der Innenfläche (18, 24) umfasst, welche zur Erzeugung mindestens einer Außenfläche (31, 32) eines Ausstattungsteils (28) ausgebildet sind und eine Struktur (19) umfassen, die eine Negativstruktur einer zu erzeugenden Struktur (19) der wenigstens eine Außenfläche (31, 32) des Ausstattungsteils (28) bilden, - Beschichtung einer Innenfläche (18, 24) der Teilkavitä̈t (13a, 13b) jedes Formteils (11, 12) mit einem ersten Komplexes von Material - Trocknung des ersten Komplexes - Eintrag eines zweiten Komplexes von Material in die Teilkavität (13b) und Schließen des Formwerkzeugs (10) oder Eintrag des zweiten Komplexes in das geschlossene Formwerkzeug (10) durch einen Anguss des Formwerkzeugs (10) - Öffnen der Form nach dem Aushärten des zweiten Komplexes
  9. Verfahren nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt des Aufbringens eines Trennmittels auf die Innenflächen der Kavität von dem Verfahrensschritt der Beschichtung mit dem ersten Komplex.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt der Trocknung des ersten Komplexes mit wenigstens einem Infrarot-Strahler nach dem Verfahrensschritt des Aufbringens des ersten Komplexes.
  11. Verfahren nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt der Trocknung des ersten Komplexes durch Anordnung der Formteile (11, 12) in einer Wärmekammer nach dem Verfahrensschritt des Aufbringens des ersten Komplexes.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt des Maskieren wenigstens von Dichtflächen (15, 16) der Formteile (11, 12) vor dem Verfahrensschritt des Aufbringens des ersten Komplexes.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt der Verwendung eines ersten Komplexes, umfassend einen Polyurethan-Schaum, ein Polyurethan-Reaction Injection Moulding-Werkstoff oder einen Polyurethan-Reinforced Reaction Injection Moulding-Werkstoff.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt der Auswahl des wenigstens einen Materials des ersten Komplexes und des wenigstens einen Materials des zweiten Komplexes derart, dass sich der erste Komplex wenigstens an einer Kontaktflächemit dem zweiten Komplex verbindet.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 14, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt der Auswahl des Materials des ersten Komplexes derart, dass dieser eine hohe Dehnfähigkeit und/oder Verformbarkeit aufweist.
  16. Ausstattungsteil für ein Fahrzeug, wobei wenigstens ein Bereich einer Außenfläche mit einer Struktur versehen ist, wobei die Außenfläche von einer Außenhaut (33) aus einem Kunststoff gebildet ist, wobei die Außenhaut (33) getragen ist von einem Füllmaterial (34), wobei die Außenhaut (33) und das Füllmaterial (34) fest miteinander verbunden sind.
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