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Die Erfindung betrifft zunächst eine Vorrichtung nach Anspruch 1.
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Eine Vorrichtung zur Präsentation und Bereithaltung von Waren für einen Verkauf wird auch als Waren-Display-Anordnung oder Warendisplay bezeichnet. Es handelt sich um eine Vorrichtung, mit der beispielsweise Aktionsware, z. B. jahreszeitenabhängige oder Fest-abhängige Waren, wie z. B. Schokoladen-Osterhasen oder Schokoladen-Weihnachtsmänner oder dergleichen Waren, in einer Verkaufsstätte, z. B. in einem Supermarkt, präsentiert werden können.
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Im Stand der Technik sind derartige Vorrichtungen bekannt und weit verbreitet. Sie werden in der Regel im Werk des Warenherstellers konfektioniert und als Handhabungseinheit in die Verkaufsräume transportiert. Die Handhabungseinheit umfasst typischerweise eine Viertelpalette, also eine Palette mit den Abmessungen (Länge x Breite) eines Viertels einer Europalette.
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Die Viertelpalette besteht in der Regel aus Kunststoff.
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Bei der Vorrichtung des Standes der Technik befindet sich auf der Viertelpalette ein Kartonagedisplaysockel, auf dem ein Stapel von Kartonagen-Trays angeordnet ist. Die Kartonagen-Trays sind mit den zu verkaufenden Waren, wie z. B. mit den Schoko-Weihnachtsmännern, befüllt.
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Die Handhabungseinheit kann mit Umreifungsmitteln, z. B. in Form von Bändern oder Gurten oder mit Folie umwickelt sein. Sie wird manuell oder mit Hilfe von automatischen Fördereinrichtungen oder Gabelstaplern oder ggf. auch durch geschobenen oder gerollten Transport an den Aufstellort (point of sale) in dem Verkaufsraum verbracht. Dort werden die Waren abverkauft, und sämtliche Kartonagen-Trays, wie auch der Kartonagesockel, werden nachfolgend entsorgt. Die Viertelpalette wird in der Regel rückgeführt und nimmt an einem sogenannten Paletten-Pooling teil.
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Die beschriebenen Warendisplays zur Präsentation von Aktionswaren findet bei Betreibern von Supermärkten zunehmend Gefallen: Während die in einem Verkaufsraum fest installierten Regale z. B. vorgegebenen Bestückungsvorgaben unterliegen, und z. B. auch feste Anordnungen bestimmter Produktgruppen vorsehen können, können die beschriebenen Vorrichtungen des Standes der Technik flexibel und nach Bedarf eingesetzt werden. So kann beispielsweise in der kalten Jahreszeit ein Produktsortiment wie Eiskratzer, Enteiser oder Streusalz bei Bedarf kurzfristig an einer prominenten Position, z. B. nahe der Kasse, aufgestellt werden. Falls die erwartete Kältewelle aber ausbleibt, und demzufolge mit einer hohen Nachfrage nach diesem Produkt nicht zu rechnen ist, kann an deren Stelle kurzfristig ein anderes Produkt, z. B. Gebäck, an der entsprechenden Position platziert werden.
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Die Hersteller dieser unterschiedlichen Waren sind dazu übergegangen, die Kartonage-Trays und die Kartonagesockel ab Werk mit individuellen Informationen auszugestalten. Insbesondere können auf den Kartonage-Trays Informationen, wie Herstellermarken, Beschriftungen, Werbeslogans, Preise oder sonstige Informationen, die zu den zu verkaufenden Waren in Bezug stehen, angebracht werden.
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Der Kartonagedisplaysockel weist ebenfalls eine Informationsfläche auf, die beispielsweise einheitlich zu der Gestaltung der Kartonagetrays ausgebildet sein kann. Auch auf dem Kartonagedisplaysockel der Vorrichtung des Standes der Technik sind entsprechende Informationen angebracht, die zu den Waren in Bezug stehen. Es kann sich dabei um Abbildungen der Waren oder der Warenverpackungen handeln, oder um Herstellerinformationen, Marken, Preise, Werbehinweise, Hinweise über Inhaltsstoffe der Waren etc. Die Dimensionierung des Kartonagedisplaysockels bietet dabei großzügig bemessene Informationsflächen, die von den Herstellern gerne genutzt werden, dienen sie doch einer blickfangmäßigen Herausstellung der Waren.
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Bei den Vorrichtungen des Standes der Technik sind unterschiedliche Höhen von Kartonagedisplaysockeln bekannt. Die Kartonagedisplaysockel können beispielsweise eine Höhe von 20 bis 80 cm aufweisen. Auf dem Sockel werden dann mehrere, z. B. zwei bis acht, Kartonage-Trays mit Waren in gestapelter Anordnung positioniert. Jedes der Kartonage-Trays kann vorteilhafterweise eine Zugriffsöffnung für die Waren aufweisen, aus der heraus die Waren komfortabel entnehmbar sind.
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Eine Vorrichtung des Standes der Technik wird in der Regel vorkonfektioniert im Werk des Herstellers der Waren zusammengestellt: Dort werden beispielsweise ein Kartonage-Displaysockel, mehrere darauf gestapelt angeordnete und mit Waren befüllte Kartonage-Trays angeordnet, und die gesamte Einheit, z. B. auf einer Viertelpalette, unter Zuhilfenahme von Umreifungsmitteln oder Schrumpffolie zusammengeschnürt, zum Verkaufsort verbracht. Sobald in dem Verkaufsfort, z. B. einem bestimmten Supermarkt, der Bedarf eintritt, die Vorrichtung aufzustellen und die Waren abzuverkaufen, wird das Umreifungsmittel entfernt und ein Abverkauf der Waren vorgenommen.
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Der Hersteller der Waren, der die Handhabungseinheit bereitgestellt hat, erlangt keine Information darüber, wann die Ware den Verkaufsraum tatsächlich erreicht hat oder wann ein Abverkauf der Waren beginnt. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die im Werk des Herstellers der Waren konfektionierte Handhabungseinheit das Werk verlässt, und dem Zeitpunkt, zu dem die Vorrichtung in einem Supermarkt oder einer anderen Verkaufsstätte ihre Funktion zu erfüllen beginnt, und die Waren für den Abverkauf zur Verfügung stellt, kann ein völlig unbestimmter Zeitraum von mehreren Tagen, Wochen oder gar Monaten liegen.
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Ausgehend von der eingangs beschriebenen, druckschriftlich nicht belegbaren und durch offenkundige Vorbenutzung bekannt gewordenen Vorrichtung des Standes der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, die bekannt gewordene Vorrichtung zur Präsentation und Bereithaltung von Waren für einen Verkauf derartig weiterzubilden, dass Verbesserungen in ökologischer Hinsicht erreicht werden, sowie andererseits eine Information verfügbar zu machen, wann die Vorrichtung tatsächlich einen Aufstellort in einem Verkaufsraum erreicht hat.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1.
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Das Prinzip der Erfindung besteht zunächst darin, anstelle der im Stand der Technik verwendeten Kartonagedisplaysockel nun einen mehrfach wieder verwendbaren Sockel vorzusehen, der aus Kunststoff besteht.
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Der Sockel weist eine Anordnungsfläche auf, auf der ein Tray oder eine Mehrzahl von Trays angeordnet werden kann.
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Er kann vorteilhaft eine Anordnungsfläche aufweisen, an der eine Sockel-Informationsfläche anordenbar ist, insbesondere lösbar befestigbar ist. Die Sockel-Informationsfläche kann zur Bereitstellung von Informationen über die Waren dienen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst insoweit vorteilhaft herkömmliche Trays, die z. B. als Kartonage-Trays ausgebildet sein können und die in gestapelter Anordnung übereinander auf dem Sockel angeordnet sind. Die Kartonagedisplays sind auf herkömmliche Art und Weise mit Waren befüllbar und konfektionierbar.
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Die Trays weisen vorteilhaft eine Tray- Informationsfläche auf, auf der Informationen über die zu verkaufenden Waren angeordnet sind. Hierbei kann es sich auch um Informationen über Preise oder Inhalte oder Inhaltsstoffe oder Größen der Waren handeln, oder Marken der Waren, oder Werbesprüche, oder andere werbliche Hinweise. Die Trays können identisch ausgebildet sein, wie bei der Vorrichtung des Standes der Technik.
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An dem Sockel der erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet sich vorteilhaft eine Anordnungsfläche für eine Sockel-Informationsfläche. Die Sockel-Informationsfläche umfasst ebenfalls Informationen über die Waren. Die Sockel-Informationsfläche kann beispielsweise an einem Kartonage-Rahmen oder an einzelnen oder mehreren Kartonage-Platten angeordnet sein. Die Sockel-Informationsfläche selbst kann also im Prinzip identisch oder ähnlich ausgebildet sein, wie eine Sockel-Informationsfläche an einem Kartonage-Displaysockel des Standes der Technik. Nur ist erfindungsgemäß im Unterschied zum Stand der Technik vorgesehen, dass der Sockel aus Kunststoff besteht.
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Nach dem Abverkauf der Waren muss nicht mehr der gesamte Sockel, wie bei dem Stand der Technik entsorgt werden, sondern nur noch die Kartonage mit der Sockel-Informationsfläche.
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Der aus Kunststoff bestehende Sockel selbst kann beliebig oft wieder verwendet werden.
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Damit kann gegenüber dem Stand der Technik zum einen die Abfallmenge erheblich reduziert werden. Zum anderen ist nicht mehr für jedes einzelne Warendisplay eine materialaufwendige und kostspielige Herstellung eines eigenen Kartonage-Displaysockels erforderlich.
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Da der Displaysockel der Vorrichtung des Standes der Technik für einen sicheren Transport und für eine sichere Aufbewahrung der auf ihm angeordneten Kartonagetrays, eine ausreichende Standfestigkeit aufweisen musste, war bei dem Displaysockel des Standes der Technik eine erhebliche Menge an Karton für eine Fertigung des Displaysockels erforderlich.
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Der Anfall dieser hohen Abfallmenge ist durch die erfindungsgemäße Vorrichtung vermeidbar. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeigt eine bessere Ökobilanz als die Vorrichtung des Standes der Technik.
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Darüber hinaus war es im Stand der Technik erforderlich, den Displaysockel aus Kartonage jedes Mal von dem Werk des Herstellers des Warendisplays, bzw. von dem Ort der Konfektionierung zu dem Verkaufsort zu transportieren.
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Erfindungsgemäß kann ein Transport des Displaysockels entfallen, da der mehrfach wieder verwendbare, nunmehr aus Kunststoff bestehende Sockel an dem Verkaufsort verbleiben kann und dort wechselweise mit unterschiedlichen Trays und mit unterschiedlichen Sockel-Informationsflächen bestückt werden kann. Die erfindungsgemäße Vorrichtung erfordert also nur noch erheblich reduzierte Transportkapazitäten. Auch dies verbessert die Ökobilanz der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegenüber der Vorrichtung des Standes der Technik.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst wenigstens ein Tray. Vorteilhafterweise umfasst die Vorrichtung mehrere Trays, die weiter vorteilhaft in gestapelter Anordnung auf dem Sockel angeordnet sind.
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Als Tray im Sinne der vorliegenden Erfindung wird ein insbesondere aus Kartonage-Material, alternativ z. B. aber auch aus Kunststoff, bestehendes Element bezeichnet, das Waren aufnehmen und unterbringen kann. Das Tray ist beispielsweise auf herkömmliche Art und Weise mit Bodenwand, Seitenwänden und ggf. auch einer Deckenwand versehen, und bietet insbesondere eine Zugriffsöffnung für Waren, so dass diese komfortabel entnehmbar sind. Die Zugriffsöffnung kann z. B. durch Abreißen einer Kartonagelasche oder dergleichen ggf. erst am Verkaufsort bereitgestellt werden.
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Als Tray im Sinne der Erfindung wird auch ein Gefäß bezeichnet, das z. B. schalenartig oder korbartig ausgebildet ist, und das der Aufnahme und der Unterbringung und Präsentation von Waren dienen kann, z. B. auch ein Gitterkorb.
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Gemäß einem zweiten wesentlichen Aspekt der Erfindung ist dem Tray ein Träger mit einer Tray-Kennung zugeordnet. Eine Tray-Kennung ist eine geeignete Kennung, die das Tray identifiziert, z. B. nach Art einer Seriennummer. Die Tray-Kennung kann alternativ auch ermöglichen, dass das Tray als einer Gruppe von Trays zugehörig identifiziert wird. So kann z. B. eine Tray-Kennung nach Art einer Gruppen-Kennung in einer bestimmten Anzahl, z. B. zehnmal oder hundertmal oder tausendmal, vergeben werden, um z. B. im Rahmen einer Werbeaktion bestimmte Waren, insbesondere in ähnlichen oder identischen Trays, oder mit ähnlichen oder identischen Werbeaufdrucken, in dieser vorgegebenen Anzahl zum Verkauf anzubieten.
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Es kann sich bei der Tray-Kennung erfindungsgemäß um eine für ein einzelnes Tray individuelle Kennung handeln, oder alternativ um eine Tray-Kennung, die eine Gruppe von Trays identifiziert, die damit auch als Gruppen-Kennung bezeichnet werden kann.
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Die Tray-Kennung selbst kann eine Seriennummer oder ein anderer geeigneter alphanumerischer Code oder alternativ beispielsweise auch ein Barcode sein. Infrage kommen beispielsweise herkömmliche Tags, z. B. RFID-Tags oder NFC-Tags, oder andere Elemente, die mit beliebigem physikalischen Verfahren, z. B. auf optische Weise, auf magnetische, elektromagnetische, induktive, kapazitive, akustische oder andere Weise, auslesbar sind, und eine Kennung aufweisen.
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Die Tray-Kennung kann z. B. als Kamera-lesbarer Code ausgebildet sein.
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Der Träger der Tray-Kennung kann beispielsweise ein Aufkleber sein, der den Barcode oder den alphanumerischen Code enthält. Der Träger kann aber auch eine Farbschicht, oder eine Außenumfangsfläche des Tray sein, mit der oder auf der der Barcode oder die alphanumerische Zeichenfolge oder alternativ auch ein QR-Code, aufgedruckt, aufgebracht oder aufgeklebt ist. Der Träger einer Tray-Kennung kann auch ein Tag sein, welches einen Schwingkreis enthält, und in einem elektromagnetischen Feld eine Anregung erfahren kann, und infolge einer Anregung ein entsprechendes Signal emittieren und auf diese Weise die Tray-Kennung an ein externes Lesegerät übermitteln kann.
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Gemäß der Erfindung ist dem Tray der Träger dieser Tray-Kennung zugeordnet. Diese Anordnung umfasst zwei Varianten:
- Bei einer ersten Variante ist der Träger unmittelbar an dem Tray angeordnet, so dass die Zuordnung der Tray-Kennung zu dem Tray unmittelbar erfolgt.
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Bei einer zweiten Variante ist dem Tray eine Sockel-Kartonage zugeordnet, die dazu dient, an dem Sockel befestigt zu werden, z. B. in Form einer Kartonageplatte oder in Form eines Kartonagerahmens. Die Sockel-Kartonage kann farblich, werblich oder bezüglich ihrer Gestaltung an Informationen auf das Erscheinungsbild der Trays abgestimmt sein. Jedenfalls ist die Sockel-Kartonage dem Tray zugeordnet und wird bei der Konfektionierung der Trays im Werk des Herstellers der Waren den Trays zugeordnet. Bei dieser zweiten Variante ist der Träger der Tray-Kennung nicht an dem Tray befestigt, sondern an der Sockel-Kartonage. Gleichwohl ist hier aufgrund der festen Zuordnung der Sockel-Kartonage zu dem Tray auch die Tray-Kennung dem Tray zugeordnet.
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Gemäß der Erfindung ist des weiteren vorgesehen, dass an dem Sockel eine Einrichtung angeordnet ist, die eine Sockel-Kennung aufweist. Mit der Sockel-Kennung ist der Sockel identifizierbar. Wiederum ist die Sockel-Kennung insbesondere nach Art einer eindeutigen Seriennummer ausgestaltet, so dass ein bestimmter Sockel durch Auslesen der Sockel-Kennung identifiziert werden kann. Bei einer Variante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass mit der Sockel-Kennung eine Gruppe von Sockeln identifiziert werden kann oder ein bestimmter Sockel als einer Gruppe von Sockeln zugehörig identifizierbar ist.
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Die Sockel-Kennung kann in Form eines Barcodes, alphanumerischen Codes, QR-Code oder in Form einer anderen physikalischen Ausprägung, z. B. in Form eines Schwingkreises, als Tag, als NFC-Tag, RFID-Tag oder dergleichen ausgebildet sein. Entscheidend ist, dass die Sockel-Kennung an der Einrichtung auslesbar angeordnet ist.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass die Tray-Kennung und die Sockel-Kennung von einem Lesegerät auslesbar sind, vorzugsweise von demselben Lesegerät.
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Besonders vorteilhaft ist, wenn sowohl die Tray-Kennung, als auch die Sockel-Kennung optisch auslesbar ausgestaltet sind, insbesondere Kamera-lesbar ausgestaltet sind. Dies ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Lesegeräte.
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Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, wenn das Lesegerät von einem herkömmlichen mobilen Endgerät, z. B. von einem Handy bereitgestellt ist, das z. B. auch eine Kamerafunktion aufweist. Auf dem mobilen Endgerät, z. B. Handy, kann eine Software installiert werden, die in der Lage ist, eine Sockel-Kennung und eine Tray-Kennung aufzunehmen und/oder zu erkennen und/oder zu identifizieren, gegebenenfalls einander zuzuordnen und gegebenenfalls datentechnisch zu verarbeiten und/oder datentechnisch an eine Recheneinheit weiterzuleiten.
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Gemäß der Erfindung besteht der Sockel aus Kunststoff und kann mehrfach wieder verwendet werden. Insbesondere kann der Sockel dauerhaft am Ort der Verkaufsstätte aufbewahrt werden, und kann sukzessive unterschiedliche Trays aufnehmen. Bei Nichtgebrauch kann der Sockel mit oder ohne darauf angeordneten Trays in einem Lagerraum oder Nebenraum der Verkaufsstätte verbleiben und auf seinen nächsten Einsatz warten.
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Wenn die Vorrichtung assembliert werden soll, geschieht folgendes: Die konfektionierten Trays werden mit den Waren zu den Verkaufsstätten transportiert. Dort befindet sich bereits der Sockel. Im Zuge der Assemblierung der Vorrichtung werden die Trays auf den Sockel ausgesetzt. Eine Bedienperson kann unter Zuhilfenahme eines Lesegerätes sowohl die Sockel-Kennung als auch die Tray-Kennung aufnehmen oder einlesen. Damit wird die Information verfügbar, dass ein bestimmtes Tray auf einen bestimmten Sockel aufgesetzt worden ist.
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Da das Assemblieren der Vorrichtung, also das Aufsetzen der Trays auf den Sockel, erst erfolgt, wenn die Waren auch die Verkaufsstätte erreicht haben, ist die Information, dass eine bestimmte Sockel-Kennung zu einer bestimmten Tray-Kennung in Bezug gesetzt worden ist, ein Anhaltspunkt dafür, dass die Vorrichtung assembliert wurde und die Waren für einen Verkauf zur Verfügung stehen.
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Die Sockel-Kennung und die Tray-Kennung werden zueinander in Bezug gesetzt. Das in Bezug setzen kann im Lesegerät vorgenommen werden, insbesondere, wenn das Lesegerät eine Mindest-Rechenleistung besitzt oder eine kleinere Recheneinheit aufweist.
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Das in Bezug setzen von Tray-Kennung zur Sockel-Kennung kann aber auch erst in einem dem Lesegerät nachgeschalteten Gerät erfolgen, mit dem das Lesegerät verbunden oder verbindbar ist, und das eine Recheneinheit aufweist.
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Mit dem Lesegerät kann ein Aufnehmen der Tray-Kennung und ein Aufnehmen der Sockel-Kennung beispielsweise erfolgen, in dem ein Detektor des Lesegerätes, z. B. eine Kamera, erst auf die Sockel-Kennung gerichtet wird und sodann z. B. ein Betätigungselement betätigt wird, beispielsweise ein Foto angefertigt wird, und nachfolgend das Lesegerät auf den Träger der Tray-Kennung gerichtet wird, und wiederum ein Betätigungselement betätigt wird, also z. B. noch ein Foto angefertigt wird.
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Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn das Lesegerät die Tray-Kennung und/oder die Sockel-Kennung aufnimmt, ohne dass es erforderlich ist, ein Betätigungsgerät zu betätigen.
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Eine Information über eine Tray-Kennung und eine dazu in Bezug gesetzte Sockel-Kennung kann als kombinierte Information, unmittelbar oder mittelbar, kodiert oder unkondiert, einer Recheneinheit zur Verfügung gestellt und/oder weiter verarbeitet werden. Eine Übermittlung einer solchen Information über eine Tray-Kennung und eine dazu in Bezug gesetzte Sockel-Kennung kann gegebenenfalls auch noch zusammen mit weiteren Informationen, z. B. mit Ortsinformationen, oder Temperaturinformationen, oder einem Datums- oder Zeitstempel oder Datums- oder Zeitinformationen oder dergleichen erfolgen.
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Eine Übermittlung der Information, über die zueinander in Bezug gesetzten Kennungen, kann von dem Lesegerät über technische Verbindungsleitungen, drahtgebunden oder drahtlos, an Recheneinheiten erfolgen. Eine Weiterverarbeitung dieser Informationen kann z. B. im Werk des Herstellers der Waren erfolgen. Dieser kann z. B. darüber unterrichtet werden, dass die zu verkaufenden Waren zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich in den Verkaufsraum angekommen sind.
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Der Hersteller der Waren kann infolge des Erhalts dieser Informationen nun beispielsweise besser einschätzen, wann Nachschub an Ware gefordert ist. Er kann entsprechend frühzeitig Maßnahmen, wie eine Nachproduktion von Waren oder eine Nachkonfektionierung von Trays oder eine Logistikplanung durchführen, einleiten und veranlassen.
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Auf diese Weise kann z. B. auf eine kurzfristige Bedarfsschwankung, sei es wetterbedingt, oder z. B. aus anderen Gründen nachfragebedingt, reagiert werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient zur Präsentation und Bereithaltung von Waren für einen Verkauf an einer Verkaufstelle, insbesondere an einem Supermarkt, einer Tankstelle oder einer anderen Verkaufsstelle.
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Bei den Waren kann es sich z. B. um Aktionswaren, aber auch um beliebige andere, in Displays bereithaltbare Waren handeln, z. B. auch um Eigenmarken oder andere herkömmliche Waren.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist insbesondere Umfangabmessungen, nämlich eine Länge und eine Breite auf, die den Abmessungen einer Viertelpalette entsprechen. Eine Viertelpalette ist eine Palette mit einem Viertelmaß einer Standard-Europalette. Vier Viertelpaletten nebeneinander gestellt ergeben insoweit die Abmessungen einer Europalette.
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Insbesondere weist die erfindungsgemäße Vorrichtung mindestens eine Länge von 600 mm und eine Breite von 400 mm auf. Die Abmessungen beziehen sich sowohl auf den Sockel der erfindungsgemäßen Vorrichtung, als auch auf die Trays der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst einen wieder verwendbaren Sockel aus Kunststoff. Geeignete Kunststoffe sind beispielsweise PE, PP, ABS, Polyvinylchlorid, etc. Beispielsweise können als Kunststoffe für den Sockel solche Kunststoffe eingesetzt werden, wie sie schon für die Fertigung von Viertelpaletten im Stand der Technik zum Einsatz kommen.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Sockel aus einem recycelten Kunststoffmaterial, insbesondere aus recyceltem PP oder recyceltem HDPE (High Density Polyethylene) bereitgestellt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine Stützeinrichtung, mittels der der Sockel in einer Bodenabstandsstellung gehalten wird. Die Stützeinrichtung kann z. B. vier Füße umfassen, die z. B. eckseitig, unterhalb des Sockels, angebracht sind. Alternativ kann die Stützeinrichtung auch mehrere Rollen oder mehrere Kufen, oder auch eine Mischung aus Füßen, Rollen und/oder Kufen umfassen.
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Die Stützeinrichtung kann einstückig mit dem Sockel verbunden sein oder lösbar mit dem Sockel verbunden sein.
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Bei einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist die Stützeinrichtung von einer herkömmlichen Viertelpalette bereitgestellt, wobei der Sockel lösbar mit der Viertelpalette verbindbar ist.
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Die Stützeinrichtung ermöglicht die Erzielung einer Bodenabstandsstellung.
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Die Bodenabstandsstellung lässt zu, dass die Vorrichtung, z. B. im beladenen Zustand, leicht untergriffen werden kann. Insbesondere sind der Stützeinrichtung zugehörige Stützen, z. B. die Füße oder Rollen, in den Eckbereichen des Sockels angeordnet, und stellen zwischen sich Freiräume bereit. In diese können die Zinken eines Gabelstaplers hinein einfahren. Dies ermöglicht ein einfaches, maschinelles Untergreifen und Transportieren der Vorrichtung.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst einen Sockel, der eine Aufstellfläche aufweist. Die Aufstellfläche ist vorteilhafterweise eben ausgebildet. Der Sockel weist vorteilhafterweise eine Grundfläche auf, die den Abmessungen einer Viertelpalette entspricht. Die Grundfläche kann vorteilhaft der Aufstellfläche entsprechen. Auch die Aufstellfläche weist insoweit Abmessungen auf, die den Abmessungen einer Viertelpalette entspricht.
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Auf der Aufstellfläche ist ein Tray oder eine Mehrzahl von Trays angeordnet. Die Trays sind mit Waren befüllt und übereinander gestapelt. Der Stapel von Trays kann zwei bis zehn, in besonderen Situationen sogar noch mehr, Trays umfassen. Vorteilhafterweise handelt es sich um Kartonage-Trays. Weiter vorteilhafterweise weist jedes Tray eine Zugriffsöffnung für eine komfortable Entnahme der Waren aus dem Tray auf.
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Jedes der Trays verfügt insbesondere über mindestens eine Tray-Informationsfläche. Die Tray-Informationsfläche weist Informationen über die zu verkaufenden Waren auf. Es kann sich dabei beispielsweise um Marken oder Herstellernamen oder Abbildungen oder Fotos der Waren oder um Verwendungshinweise zu den Waren handeln.
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Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung einen Sockel, welcher vorteilhaft mindestens eine Anordnungsfläche für eine Sockel-Informationsfläche aufweist. Die Sockel-Informationsfläche umfasst ebenfalls Informationen über die Waren. Die Sockel-Informationsfläche kann z. B. von einer Sockel-Kartonage, z. B. von einer Kartonage-Platte oder von einer Kartonage-Umhüllung oder von einem Kartonage-Rahmen bereitgestellt sein. Beispielsweise kann die Sockel-Informationsfläche mit dem Kartonage-Rahmen über den Sockel gestülpt werden, oder, bei Verwendung einzelner Kartonage-Platten, an der Anordnungsfläche mittels einer Haltevorrichtung lösbar befestigt werden.
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Weitere Aspekte der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den beiden nachveröffentlichten deutschen Patentanmeldungen
DE 10 2021 103 894.4 und
10 2021 105 163.0 des Anmelders offenbart, auf die hiermit zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung und zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Der Inhalt dieser beiden vorgenannten Patentanmeldungen wird hiermit in den Inhalt der Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen, dies explizit auch zu dem Zweck, Merkmale, die in den beiden vorgenannten Patentanmeldungen beschrieben sind, in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung und auch in die Ansprüche der vorliegenden Patentanmeldung bei Bedarf mit aufzunehmen. Jegliche Merkmalskombinationen sind - soweit sie nicht technisch unsinnig sind - als in dieser Patentanmeldung offenbart anzusehen.
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Gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung wird eine Tray-Kennung und eine Sockel-Kennung bereitgestellt. Diese Informationen können zueinander in Bezug gesetzt werden und als verknüpfte Information weitergegeben werden.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann dieser verknüpften Information auch noch wenigstens eine weitere Information hinzugefügt werden: Beispielsweise kann als weitere Information erfasst und vermerkt werden, dass die Vorrichtung abgebaut worden ist, oder wann die Vorrichtung abgebaut worden ist. Ein solcher Abbau einer Vorrichtung kann z. B. von einer Bedienperson einer Verkaufsstätte erfasst werden, vorzugsweise wiederum mit einem Lesegerät erfasst werden, z. B. wenn das letzte der Trays von dem Sockel entfernt wird, oder wenn das Display ggf. mit noch nicht vollständig abverkauften Waren, also auf dem Display verbleibenden Trays, aus der Verkaufsstätte entfernt wird. Auch eine solche Information über einen erfolgten Abbau der Vorrichtung und/oder über ein Entfernen der Vorrichtung oder ein Entfernen des Sockels aus der Verkaufsstätte kann als weitere Information erfasst, und zwecks Weiterverarbeitung an eine Recheneinheit übermittelt werden.
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Alternativ und/oder zusätzlich kann als weitere Information auch die Information aufgenommen werden, wie viele Waren und/oder wie viele Trays sich zu dem Zeitpunkt des Abbaus der Vorrichtung noch auf dem Sockel befinden. Es kann also eine Information über den Befüllungszustand oder den Beladungszustand des Sockels zu dem Zeitpunkt des Abbaus der Vorrichtung aufgenommen werden und als weitere Information erfasst und übermittelt werden. Die Übermittlung kann an eine Recheneinheit erfolgen. Die weitere Information kann ebenfalls für eine weitere Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden.
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Als weitere Information kann darüber hinaus eine Information über den Beladungszustand des Sockels auch schon zu einem Zeitpunkt vor dem Abbau der Vorrichtung mit erfasst werden.
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Beispielsweise kann dem Sockel hierzu eine Waage, oder ganz allgemein eine Wiegeeinrichtung, zum Wiegen der auf dem Sockel angeordneten Waren, zugeordnet werden. Hierzu kann beispielsweise durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Anordnung eines zweiten Bodens, oder durch Anordnung von Dehnungsmessstreifen, oder auf andere Weise erfasst werden, welche Masse oder welches Gewicht an Waren auf der Aufstellfläche des Sockels angeordnet ist. Diese Information kann einmalig oder mehrmalig, laufend, ständig, regelmäßig oder sukzessive erfasst und/oder als weitere Information übermittelt werden. Auch aus solchen weiteren Informationen können Rückschlüsse auf das aktuelle oder zu erwartende Nachfrageverhalten gezogen werden.
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Die weitere Information über einen Beladungs- oder Befüllzustand des Sockels vor dem Abbau oder bei dem Abbau des Sockels kann als weitere Information an eine Recheneinheit übermittelt werden und für eine weitere Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden.
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So kann beispielsweise in einem Werk des Herstellers der Waren sehr frühzeitig eine Information erlangt werden, dass sich bestimmte Waren sehr schnell oder sehr langsam oder erwartungsgemäß abverkaufen, so dass hier entsprechend eine Steuerung der Produktionsplanung erfolgen kann.
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Soweit die weitere Information eine Information über den Beladungszustand des Sockels umfasst, kann der Beladungszustand entweder manuell, also z. B. von einer Bedienperson, erfasst werden, und z. B. händisch in eine Lesegerät eingegeben werden, z. B. als Information über die Zahl noch nicht vollständig abverkaufter Trays oder der verbleibenden Waren, z. B. in Stück oder in Gramm oder Kilogramm, oder es kann eine automatische Erfassung erfolgen, beispielsweise über die noch auf dem Sockel verbleibenden und noch nicht vollständig oder nur teilweise abverkauften Trays. Die verbleibenden und vollständig oder teilweise befüllten Trays können z. B. nochmals eingescannt oder eingelesen werden, z. B. kann deren Tray-Kennung nochmals eingescannt oder eingelesen werden, und diese Information kann als weitere Information erfasst und an eine Recheneinheit übermittelt werden.
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Während die verknüpfte Information erfindungsgemäß insbesondere sehr frühzeitig übermittelt werden kann, nämlich zu dem oder nahe dem Zeitpunkt, zu dem die Vorrichtung gerade die Verkaufsstätte erreicht hat oder aufgebaut worden ist, können die weiteren Informationen später, nachfolgend, insbesondere zum Zeitpunkt des Abbaus der Vorrichtung oder auch davor, übermittelt werden. Es können erfindungsgemäß auch weitere Informationen zu verschiedenen Zeitpunkten zwischen Aufbau und Abbau der Vorrichtung übermittelt werden.
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Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist der Träger der Tray-Kennung an dem Tray angeordnet. Dies ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Gemäß einer alternativen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Träger der Tray-Kennung an einer an dem Sockel anbringbaren Sockel-Kartonage angeordnet. Dies ermöglicht ebenfalls eine alternative einfache Konstruktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn wenigstens ein Träger einer Tray-Kennung an dem Tray selbst und wenigstens ein weiterer Träger der Tray-Kennung an einer an dem Sockel anbringbaren Sockel-Kartonage angeordnet ist.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Tray-Kennung zu der Sockel-Kennung in Bezug setzbar. Im einfachsten Fall kann ein Wertepaar gebildet werden. Dieses kann z. B. von einem Lesegerät aufgenommen werden. Die eingelesenen oder aufgenommenen Kennungen, also die Tray-Kennung und die Sockel-Kennung, können entweder gemeinsam oder kombiniert oder sukzessiv oder getrennt von dem Lesegerät an eine Recheneinheit übermittelt werden. Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn die Tray-Kennung von einem ersten Lesegerät und die Sockel-Kennung von einem anderen zweiten Lesegerät aufgenommen werden. Besonders vorteilhaft ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, wenn die Tray-Kennung und die Sockel-Kennung von einem Lesegerät, insbesondere von demselben Lesegerät, auslesbar sind. Weiter ist vorteilhaft vorgesehen, wenn die Sockel-Kennung und die Tray-Kennung derselben Art angehören, also beispielsweise beide Kennungen mittels einer Kamera erfassbar sind, und z. B. beide eine Barcode-Kennung, oder beide einen QR-Code umfassen. Dies ermöglicht eine einfache Verarbeitung der Informationen über die Kennungen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Tray-Kennung und/oder die Sockel-Kennung optisch, insbesondere mittels einer Kamera, auslesbar. Dies ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Lesegeräte und z. B. auch eine visuelle Überprüfbarkeit von einer Bedienperson, soweit gewünscht. Alternativ kann die Kennung elektrisch ausgelesen werden, beispielsweise durch Anlegen oder Messen von Spannungen, Strömen, elektrischen oder magnetischen Feldern, etc.
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Weiter alternativ kann die Kennung elektromagnetisch ausgelesen werden, insbesondere induktiv oder kapazitiv, insbesondere unter Zuhilfenahme elektromagnetischer Wellen. Dabei können die Träger der Kennungen Schwingkreise umfassen, die durch elektromagnetische Felder, insbesondere durch elektromagnetische Wechselfelder, angeregt werden können, und auf diese Weise dazu veranlasst werden, ein Signal zu emittieren, das einen Rückschluss auf die Tray-Kennung oder auf die Sockel-Kennung zulässt.
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Auch andere geeignete physikalischen Ausleseformen, wie z. B. eine akustische oder kapazitive Auslesung, sind von der Erfindung umfasst.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Tray-Kennung auf eine Fläche des Trays gedruckt, geklebt oder geprägt. Es ist bei dieser Ausführungsform der Erfindung möglich, dass die Konstruktion des Trays an sich nicht geändert wird, sondern ein Tray einer herkömmlichen Konstruktion verwendet werden kann, wobei nur die Tray-Kennung zusätzlich, ggf. versteckt, kleinbauend, aber für die Bedienperson, die die Kennung einlesen soll, gut erreichbar oder gut sichtbar, oder insbesondere von einem Lesegerät gut erfassbar, auf dem Tray angebracht ist.
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Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn die Tray-Kennung auf einer abreißbaren Lasche des Trays angeordnet wird, die beispielsweise bei dem Assemblieren der Vorrichtung entfernt wird, um eine Zugriffsöffnung für die Waren bereitzustellen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Einrichtung, die die Sockel-Kennung aufweist, unverlierbar und/oder lösbar befestigbar an dem Sockel gehalten. Hierzu kann beispielsweise an dem Sockel ein Träger für die Sockel-Kennung fest angeordnet, z. B. integral mit angespritzt oder angeformt, sein. Der Träger, z. B. ein Tag, kann aber z. B. auch lösbar an dem Sockel angebracht sein. Auch der Sockel kann einen Aufkleber oder einen Aufdruck oder eine Aufprägung oder eine Beschichtung umfassen, die die Sockel-Kennung umfasst.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Sockel eine Stützeinrichtung, mit der der Sockel in einer Bodenabstandsstellung gehalten ist. Dies ermöglicht einen Untergriff von Zinken eines Gabelstaplers. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Stützeinrichtung von einer Viertelpalette bereitgestellt ist. Die Einrichtung mit der Sockel-Kennung kann z. B. auch an der Stützeinrichtung, also z. B. auch an der Viertelpalette, angeordnet sein.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Sockel eine Haltevorrichtung angeordnet, mit der die Sockel-Informationsfläche lösbar an dem Sockel, insbesondere relativ zu einer Anordnungsfläche an dem Sockel, festlegbar und/oder positionierbar ist. Die Haltevorrichtung kann insbesondere eine mechanische Befestigung der Sockel-Informationsfläche ermöglichen, beispielsweise unter Zuhilfenahme von Formschlussmitteln, wie z. B. Vorsprüngen, Aufnahmen, Nuten, Klemm- oder Clipselementen, Drehknebeln, Hebeln oder dergleichen.
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Vorteilhaft sind die Haltemittel so ausgebildet, dass eine intuitive, insbesondere werkzeuglose Befestigung und Wiederlösbarkeit zugelassen ist.
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Die Haltevorrichtung ist vorteilhafterweise so stabil ausgebildet, dass sie weder bei einer Befestigung der Sockel-Informationsfläche noch bei dessen Lösung beschädigt oder zerstört werden kann, sondern zahlreiche Male wieder verwendbar ist, und vorteilhafterweise eine Lebensdauer aufweist, die der Lebensdauer des Sockels entspricht.
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Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn die Haltevorrichtung Klettverschlusselemente, Magnete, Einschubleisten, Nuten, Klemmvorrichtungen, Clipsvorrichtungen, Drehknebel oder dergleichen umfasst. Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn die Haltevorrichtung Halteflächen oder Anschlagflächen oder Positionierflächen umfasst, um den Träger der Sockel-Informationsfläche in einer definierten vorherbestimmten Anordnungsposition festzulegen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Haltevorrichtung wenigstens eine Aufnahme oder eine Einstecknut und/oder wenigstens einen Befestigungsvorsprung zur Festlegung der Sockel-Informationsfläche und/oder wenigstens eine Anschlagfläche für die Sockel-Informationsfläche. Dies ermöglicht eine Konstruktion, die eine intuitive Befestigung der Sockel-Informationsfläche an dem Sockel zulässt.
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Als Kartonage-Material im Sinne dieser Erfindung wird jedes geeignete Papier, Karton oder pappeähnliches Material angesehen, wie es bereits im Stand der Technik zur Bereitstellung von bedruckbaren oder beklebbaren oder beschriftbaren Kartonageelementen bekannt ist.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Sockel-Kartonage wenigstens ein plattenförmiges Element. Die Sockel-Kartonage ist also nach Art einer Kartonageplatte ausgebildet. Dies ermöglicht eine besonders einfache Befestigbarkeit der Sockel-Informationsfläche an dem Sockel bzw. an der Anordnungsfläche.
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Gemäß einer weiteren alternativen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Sockel-Kartonage schlauchartig oder rahmenartig ausgebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Kartonage beispielsweise in einem flachliegenden Zustand, platzsparend, komprimiert, transportiert werden und vor Ort aufgeklappt und in eine Rahmenform überführt werden. Die Schlauchform oder Rahmenform ermöglicht ein besonders einfaches Überstülpen der Sockel-Kartonage über den Sockel. Dies erlaubt eine besonders einfache Befestigung der Sockel-Kartonage an dem Sockel sowie gegebenenfalls auch ein besonders einfaches Lösen der Sockel-Kartonage von dem Sockel nach einem Abverkauf der Waren.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Sockel-Kartonage über den Sockel stülpbar. Dies ermöglicht eine besonders einfache Handhabung.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bestehen die Trays aus Kartonage. Dies ermöglicht eine Verwendung von Trays herkömmlicher Bauform. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann also an sich bekannte Kartonagetrays in unveränderter Weise nutzen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Trays jeweils eine Zugriffsöffnung für die Waren auf. Dies ermöglicht eine komfortable Entnahme der Waren aus den Trays.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Sockel eine Grundfläche mit Abmessungen auf, die den Abmessungen einer Viertelpalette entsprechen. Dies ermöglicht eine Eingliederung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und eines erfindungsgemäßen Sockels in bestehende Ordnungssysteme, beispielsweise in Ordnungssysteme für die Lagerhaltung und Vorratshaltung von Waren.
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Auch ermöglicht diese Ausführungsform eine Weiterverwendung von Kartonage-Trays herkömmlicher Bauart in unveränderten Abmessungen. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Sockel eine Höhe zwischen 20 und 80 cm, insbesondere eine Höhe von 75 cm auf. Dies ermöglicht eine komfortable Entnahme von Waren aus den auf dem Sockel angeordneten Kartonage-Trays.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Aufstellfläche plan ausgebildet. Dies ermöglicht eine besonders einfache Anordnung von Trays auf dem Sockel. Auch kann die Aufstellfläche auf einfache Weise gereinigt oder desinfiziert werden. Schließlich ermöglicht diese Ausgestaltung bei Bedarf eine einfache Stapelung mehrerer Sockel übereinander.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Sockel die Form eines Quaders auf. Dies ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Bauformen von Kartonagen-Display-Sockeln.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Sockel hohl ausgebildet. Dies ermöglicht einen minimierten Materialeinsatz und eine Konstruktion eines Sockels mit nur geringem Gewicht.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht der Sockel aus vier Seitenwänden und einer Deckenwand. Dies ermöglicht eine besonders einfache Bauweise und Konstruktion und ein geringes Gewicht eines Sockels für eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht der Sockel aus vier Seitenwänden, einer Bodenwand und einer Deckenwand. Im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Variante ist bei dieser Ausführungsform eine zusätzliche Bodenwand vorgesehen. Dies ermöglicht die Anordnung zusätzlicher mechanischer Schnittstellen an der Bodenplatte, beispielsweise, um den Sockel an einer Viertelpalette zu befestigen oder zu verriegeln.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Wände des Sockels relativ zueinander verlagerbar und/oder voneinander lösbar ausgebildet. Dies ermöglicht insbesondere eine Ausbildung des Sockels derart, dass dieser zwischen einer komprimierten Nicht-Gebrauchsposition und einer ausgefahrenen oder montierten Gebrauchsposition verlagerbar ist oder von der jeweils einen Position in die jeweils andere Position überführbar bzw. rücküberführbar ist. Damit kann der Sockel dann, wenn er gerade nicht gebraucht wird, platzsparend untergebracht werden. Auch kann er unter Erforderung eines nur geringen Volumens platzsparend transportiert werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Sockel aus einer aufgestellten Gebrauchsposition in eine komprimierte Nicht-Gebrauchsposition überführbar. Dies ermöglicht eine platzsparende Unterbringung und/oder einen platzsparenden Transport des Sockels, falls dieser nicht, bzw. nicht mehr gebraucht wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Sockel an zumindest drei seiner Seiten Anordnungsflächen für eine oder mehrere Sockel-Informationsflächen. Dies ermöglicht die Bereitstellung optimierter bzw. maximierter Sockel-Informationsflächen, die herkömmlichen Sockel-Informationsflächen entsprechen können oder hinsichtlich ihrer Gestaltung oder Konstruktion an diese angelehnt sein können.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Stützeinrichtung des Sockels von einer Viertelpalette bereitgestellt. Der Sockel ist vorteilhafterweise mit der Viertelpalette lösbar verbindbar oder lösbar mit dieser verriegelbar. Dies ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Stützeinrichtungen und die Verwendung kommerziell erhältlicher Elemente.
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Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein System nach Anspruch 14.
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Eine Aufgabe der Erfindung nach Anspruch 14 besteht insbesondere darin, ein System bereitzustellen, das es ermöglicht, Vorrichtungen zur Präsentation von Waren, mit ökologischen Verbesserungen gegenüber bekannten Systemen bereitzustellen, und welches darüber hinaus die Bereitstellung einer Information zulässt, dass eine Vorrichtung zur Präsentation von Waren bereitgestellt worden ist.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 14.
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Zur Erläuterung der Merkmale des Anspruches 14 und der damit einhergehenden Vorteile wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorherigen Ausführungen zu den Ansprüchen 1 bis 13 verwiesen, die zu der Erfindung nach Anspruch 14 analog gelten.
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Die Erfindung bezieht sich des weiteren auf ein Verfahren nach Anspruch 17, das zur Bereitstellung einer Information über eine Bereitstellung einer Vorrichtung zur Präsentation von Waren für einen Verkauf dient.
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Ausgangspunkt ist ein Verfahren des Standes der Technik, bei dem eine Vorrichtung bereitgestellt wurde.
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Bislang war es nicht bekannt, eine Information darüber bereitzustellen, dass die Vorrichtung bereitgestellt war.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit dem Verfahren nach Anspruch 17.
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Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich des Verständnisses der Erfindung nach Anspruch 17 und bezüglich des Verständnisses der Merkmale nach Anspruch 17 und zur Erläuterung der Merkmale nach Anspruch 17 auf die vorherigen Ausführungen verwiesen, die analog gelten.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie anhand der nachfolgenden Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele. Darin zeigen:
- 1 in einer schematischen perspektivischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines Sockels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei beispielhaft veranschaulicht ist, dass an drei unterschiedlichen Positionen an dem Sockel jeweils eine Einrichtung mit einer Sockel-Kennung angeordnet sein kann,
- 2 den Sockel der 1 in Draufsicht gemäß Ansichtspfeil II in 1 zur Veranschaulichung der Abmessungen der Grundfläche des Sockels,
- 3 in einer perspektivischen schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Sockel gemäß 1 und mit drei auf dem Sockel angeordneten, leeren Kartonagen-Trays, wobei der Sockel von einer Sockel-Kartonage teilweise umhüllt ist, und wobei an jedem der Kartonage-Trays und an der Sockel-Kartonage jeweils ein Träger mit einer Tray-Kennung angeordnet ist,
- 3a in einer teilgeschnittenen schematischen vergrößerten Darstellung eine Fläche des obersten Trays der Vorrichtung gemäß 3, etwa gemäß dem Teilkreis IIIa in 3, wobei zusätzlich zur Veranschaulichung ein Barcode als Beispiel für eine Tray-Kennung, dargestellt ist.
- 3b ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer Darstellung gemäß 3a, wobei die Tray-Kennung von einem alphanumerischen Code gebildet ist,
- 4 die Vorrichtung der 3, wobei die Kartonage-Trays mit Waren in Form von SchokoladenNikoläusen befüllt sind, wobei jedes der Kartonage-Trays eine Vielzahl von Tray-Informationsflächen aufweist, und wobei an dem Sockel eine Sockel-Kartonage angeordnet ist,
- 5 eine Sockel-Kartonage, die als rahmenartige Kartonage ausgebildet ist, wobei der obere Teil der 5 die Sockel-Kartonage in zusammen gefaltetem Zustand, und der untere Teil der 5 die Sockel-Kartonage in aufgefalteten oder auseinandergefalteten Zustand zeigt,
- 6 die aufgefaltete Sockel-Kartonage der 5 und in einer Abstandsstellung davon einen Sockel gemäß 1, wobei jeweils ein von einer Hand einer Bedienperson gehaltenes Lesegerät schematisch angedeutet ist, mit dem die Tray-Kennung und die Sockel-Kennung auslesbar ist,
- 7 den Sockel der 6 mit übergestülpter Sockel-Kartonage,
- 8 ein Ausführungsbeispiel einer Handhabungseinheit in einer Seitenansicht, umfassend drei Kartonage-Trays, gefüllt mit Waren, angeordnet auf einer Viertelpalette, und verzurrt mittels Umreifungsmitteln, wobei die Handhabungseinheit zusätzlich auch eine Sockel-Kartonage im zusammengefalteten Zustand gemäß dem oberen Teil der 5 umfasst,
- 9 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sockels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Einzeldarstellung mit zwei distanziert davon angeordneten Sockel-Kartonagen in Form von Plattenelementen,
- 10 den Sockel der 9 mit daran befestigten Plattenelementen,
- 11 in einer schematischen Darstellung ein Blockdiagramm als Prinzipschaubild zur Veranschaulichung der Verknüpfung der Tray-Kennung mit der Sockel-Kennung und der Weiterverarbeitung der Informationen, und
- 12 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems in einer schematischen blockschaltbildartigen Darstellung.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Figurenbeschreibung, auch unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, beispielhaft beschrieben. Dabei werden der Übersichtlichkeit halber - auch soweit unterschiedliche Ausführungsbespiele betroffen sind - gleiche oder vergleichbare Teile oder Elemente oder Bereiche mit gleichen Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben, bezeichnet.
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Merkmale, die nur in Bezug zu einem Ausführungsbeispiel beschrieben, dargestellt oder offenbart sind, können im Rahmen der Erfindung auch bei jedem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen werden. Derartig geänderte Ausführungsbeispiele sind - auch wenn sie in den Zeichnungen nicht dargestellt sind - von der Erfindung mit umfasst.
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Alle offenbarten Merkmale sind für sich erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) sowie der zitierten Druckschriften und der beschriebenen Vorrichtungen des Standes der Technik inhaltlich vollumfänglich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, einzelne oder mehrere Merkmale der dort offenbarten Gegenstände in einen oder in mehrere Ansprüche der vorliegenden Anmeldung mit aufzunehmen. Auch solche geänderten Ausführungsbeispiele sind - auch wenn sie in den Zeichnungen nicht dargestellt sind - von der Erfindung mit umfasst.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel einer in seiner Gesamtheit in den Figuren mit dem Bezugszeichen 10 bezeichneten erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in 4 dargestellt. Hier sind auf einem Sockel 12 drei Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c angeordnet.
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Der Sockel 12 der Vorrichtung der 4 ist in 1 in Alleindarstellung, und insbesondere ohne angebrachte Sockel-Kartonage 15 dargestellt: 1 lässt erkennen, dass der Sockel 12, der insbesondere aus Kunststoff besteht, im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Er umfasst eine Deckenwand 31 und vier im wesentlichen eben ausgebildete Seitenwände 32a, 32b, 32c, 32d. Vorteilhafterweise ist der Sockel 12 hohl ausgebildet. Sämtliche Wände 31, 32a, 32b, 32c, 32d sind weiter vorteilhafterweise entlang ihrer Außenseite im wesentlichen glatt ausgebildet.
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Der Sockel 12 umfasst eine Stützeinrichtung 13, die den Sockel 12 in eine Bodenabstandsstellung bringt. Die Stützeinrichtung 13 kann beispielsweise von einer herkömmlichen Viertelpalette 14 gebildet sein.
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Die Stützeinrichtung 13 ist vorteilhaft als eine Viertelpalette 14 ausgebildet, und umfasst bei dem Ausführungsbeispiel jeweils vier Füße 30a, 30b, 30c, 30d, die in den Eckbereichen der Viertelpalette 14 angeordnet sind. Zwischen jeweils zwei Füßen 30a, 30b befindet sich ein Eingriffsraum 25a, 25b für nicht dargestellte Zinken eines ebenfalls nicht dargestellten Gabelstaplers. Auf diese Weise kann der Sockel 12 bzw. die gesamte Vorrichtung 10 auf einfache und herkömmliche Weise untergriffen, angehoben und transportiert werden.
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Der Sockel 12 weist eine Aufstellfläche 20 auf, die im wesentlichen eben ausgebildet ist. Auf der Aufstellfläche 20 können die Trays 11a, 11b, 11c positioniert werden.
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Der Sockel 12 weist, wie am besten aus 2 ersichtlich, Abmessungen 26, 27 auf, die den Abmessungen einer Viertelpalette 14 entsprechen. Hierzu weist der Sockel 12 eine Länge 26 auf, die einer Länge einer Viertelpalette 14 entspricht, und eine Breite 27, die einer Breite einer Viertelpalette entspricht.
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Der Sockel 12 verbleibt am Verkaufsort, also z. B. in einem Supermarkt oder nahe des Verkaufsortes.
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8 zeigt eine Handhabungseinheit 35, wie sie in konfektioniertem Zustand das Werk eines Herstellers von Waren verlässt. Bei dem Ausführungsbeispiel sind die Waren 16a, 16b, 16c, 16d beispielhaft als Schokoladennikoläuse dargestellt, um Aktionswaren, z. B. jahreszeitbedingte Waren, zu veranschaulichen. 4 zeigt die Vorrichtung 10 mit drei Trays 11a, 11b, 11c, die vollständig mit Schokoladennikoläusen als Waren 16a, 16b, 16c befüllt sind.
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Gemäß 8 wird die Handhabungseinheit 35 auf einer Viertelpalette 14 transportiert. Drei Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c sind unter Zuhilfenahme von Umreifungsmitteln 37a, 37b, 37c, d mit der Viertelpalette zusammengeschnürt. Angemerkt sei, dass 8 eine Viertelpalette 14 zeigt, aber auch ein anderer beliebiger Ladungsträger 36 für die Handhabungseinheit 35 verwendet werden kann.
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Von dem Werk des Herstellers der Waren 16a, 16b, 16c wird die Handhabungseinheit 35 in konfektioniertem Zustand zu der Verkaufsstätte transportiert. Dort werden die Umreifungsmittel 37a, 37b, 37c, 37d gelöst und die Trays 11a, 11b, 11c können dort auf den Sockel 12 aufgesetzt werden.
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Bestandteil der Handhabungseinheit 35 des Ausführungsbeispiels der 8 ist eine sogenannte Sockel-Kartonage 15, die gemäß 8 im zusammengefalteten, komprimierten Zustand dargestellt ist.
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Die Sockel-Kartonage 15 zeigt 5 im oberen Teil in zusammengefaltetem Zustand und im unteren Teil in einem auseinandergefalteten Zustand. Die Sockel-Kartonage 15 ist bei dem Ausführungsbeispiel der 5 als Rahmen ausgebildet. Ausweislich 6 kann die aufgefaltete Sockel-Kartonage 15 über den Sockel 12 gestülpt werden, so dass sich ein überstülpter Sockel 12 gemäß 7 ergibt. Auf einen solchen, von einer Sockel-Kartonage 15 überstülpten Sockel 12 werden dann die Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c aufgesetzt, so dass sich die assemblierte Vorrichtung 10 gemäß 4 ergibt.
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Nach dem Abverkauf der Waren 16a, 16b, 16c können die leeren Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c und die Sockel-Kartonage 15 entsorgt werden, und der Sockel 12 verbleibt an der Verkaufsstätte, also z. B. in dem Supermarkt, oder in einem Nebenraum des Supermarktes, und wartet dort auf eine Neubestückung mit neuen Trays 11a, 11b, 11c.
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Der Sockel 12 kann eine Höhe 28 von beispielsweise 20 bis 80, vorteilhafterweise von 75 cm aufweisen.
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Gemäß der Erfindung ist an dem Sockel 12 wenigstens eine Einrichtung 21a, 21b, 21c angeordnet, die eine Sockel-Kennung 22 umfasst.
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Bei dem Ausführungsbeispiel des Sockels 12 gemäß 1 sind an drei Positionen drei unterschiedliche Einrichtungen 21a, 21b, 21c angedeutet.
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Von der Erfindung ist umfasst, wenn ein solcher Sockel 12 nur eine Einrichtung 21 mit einer Sockel-Kennung 22 aufweist, oder mehrere solcher Einrichtungen 21a, 21b, 21c, 21d aufweist, wie in 1 dargestellt. Die Einrichtung 21 kann z. B. auf der Aufstellfläche 20 angeordnet sein, oder an einer der Seitenwände 32a, 32b, 32c, 32d des Sockels oder an der Stützeinrichtung 13 des Sockels 12 angeordnet sein, z. B. an einer Viertelpalette 14 des Sockels 12.
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Die Sockel-Kennung 22 kann als Barcode, als alphanumerische Zeichenfolge, oder als QR-Code oder als ein anderer mittels Kamera erfassbarer Code ausgestaltet sein. Bei weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die Sockel-Kennung 22 elektronisch auslesbar, und z. B. an einem Tag, beispielsweise an einem NFC-Tag oder an einem RFID-Tag, angeordnet.
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Die Einrichtung 21 kann jede Art von Informationsträger sein, die eine Information über die Sockel-Kennung 22 bereit hält.
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Die Kennung 22 ist über ein Lesegerät 23 auslesbar.
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Ausweislich des Ausführungsbeispiels der Vorrichtung 10 gemäß 3 ist an jedem der Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c jeweils ein Träger 17a, 17b, 17c einer Tray-Kennung 18 angeordnet.
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Von der Erfindung ist umfasst, wenn ein solcher Träger 17a, 17b, 17c an jedem der Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c oder nur an einem der Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c angeordnet ist. Von der Erfindung ist weiter umfasst, wenn ein Träger 17d einer Tray-Kennung 18 nicht an dem Tray 11a, 11b, 11c selbst, sondern stattdessen an der Sockel-Kartonage 15 angeordnet ist. Im letzteren Fall ist der Träger 17d der Tray-Kennung 18 den Trays 11a, 11b, 11c aber zugeordnet. Eine solche Zuordnung erfolgt im Werk des Herstellers der Waren 16a, 16b, 16c und beispielsweise wird dies bei Betrachtung der Handhabungseinheit 35 gemäß 8 deutlich, wonach die Sockel-Kartonage 15 mit dem Träger 17d den Trays 11a, 11b, 11c auf die Weise zugeordnet ist, dass sie mit den Trays gemeinsam eine Handhabungseinheit 35 bildet.
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Von der Erfindung ist umfasst, wenn eine Handhabungseinheit 35 gemäß 8 nur einen einzigen Träger der vielen Träger 17a, 17b, 17c, 17d aufweist, oder wenn sie mehrere Träger 17a, 17b, 17c, 17d mit jeweils einer Tray-Kennung 18 aufweist.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel der 3a ist die Tray-Kennung 18 als Barcode 18a ausgebildet.
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Gemäß dem alternativen Ausführungsbeispiel der 3b ist die Tray-Kennung 18 als alphanumerische Zeichenfolge 18b ausgebildet.
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Die Tray-Kennung 18 kann auf das Tray 11a, 11b, 11c bzw. auf die Sockel-Kartonage 15 z. B. aufgedruckt sein, oder aufgeklebt, oder aufgeprägt oder eine andere Weise befestigt oder festgelegt sein.
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Besonders vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Tray-Kennung 18 in einem Digitaldruckverfahren auf der Kartonage des Trays 11 oder auf der Kartonage 15 des Sockels 12 aufgedruckt wird. In einem Digitaldruckverfahren können entsprechende Tray-Kennungen 18 aufgebracht werden, vorzugsweise in einem Schritt gemeinsam mit dem Bedrucken des Tray 11 mit Werbehinweisen. Im Falle eines Aufdruckens der Tray-Kennung 18 kann diese sichtbar, z. B. als Barcode, oder aber auch versteckt, in einem Pixelbild untergebracht werden.
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Die drei Trays 11a, 11b, 11c können eine Gruppe 19 von Trays bereitstellen.
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Die Tray-Kennung 18 kann z. B. ein bestimmtes Tray, z. B. das Tray 11a, der Gruppe 19 von Trays 11a, 11b, 11c identifizieren.
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Von der Erfindung ist aber auch umfasst, wenn mehrere der Vorrichtungen 10 gemäß 3 in einem Werk des Herstellers der Waren konfektioniert werden, und mehrere dieser Trays 11a, 11b, 11c unterschiedlicher Vorrichtungen 10 als einer Gruppe 19 zugehörig eingeordnet werden.
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Bei dieser Variante ist von der Erfindung umfasst, wenn über die Tray-Kennung 18 ein Tray 11 als einer Gruppe 19 von Trays 11a, 11b, 11c zugehörig identifiziert werden kann.
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Eine Gruppe 19 von Trays 11a, 11b, 11c kann eine beliebige, vorgebbare Anzahl von Trays 11a, 11b, 11c umfassen, z. B. zwei bis zehntausend Trays.
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Gemäß 6 soll veranschaulicht werden, dass ein an dem Kartonage-Sockel 15 (oberer Teil der 6) angeordneter Träger 17d einer Tray-Kennung 18 mit einem Lesegerät 23 auslesbar ist. Gleichermaßen macht der untere Teil der 6 deutlich, dass eine z. B. auf der Aufstellfläche 20 des Sockels 12 angeordnete Einrichtung 21b mit einer Sockel-Kennung 22 von einem anderen Lesegerät 23 oder von demselben Lesegerät 23 auslesbar ist. Beispielweise kann es sich bei dem Lesegerät 23 um einen Barcodescanner handeln, oder um ein Gerät, mit dem eine Tray-Kennung 18 und/oder eine Sockel-Kennung 22 auslesbar ist. Das Lesegerät 23 kann beispielsweise auch ein Handy sein, wobei mit dem Handy z. B. unter Zuhilfenahme einer Kamerafunktion eine Kamerabilderfassung vorgenommen werden kann, oder wobei das Handy z. B. eine NFC-Funktionalität besitzt, und einen NFC-Tag am Sockel 12 oder an der Sockel-Kartonage 15 ansprechen und auslesen kann.
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Die Vorgehensweise ist also wie folgt: Wenn die Handhabungseinheit 35 mit den konfektionierten Trays 11a, 11b, 11c den Verkaufsort erreicht und geöffnet wird, kann beispielsweise die Sockel-Kartonage 15 aufgefaltet werden (vgl. 5) und auf den Sockel 12 aufgesetzt werden (vgl. Abfolge der 6 bis 7).
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Dabei kann der Träger 17d der Sockel-Kartonage 15 mit dem Lesegerät 23 angesprochen werden, und die Tray-Kennung 18 ausgelesen werden. Auch kann mit demselben Lesegerät 23 die Einrichtung 21b, die die Sockel-Kennung 22 enthält, ausgelesen werden.
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Das Lesegerät 23 oder eine mit dem Lesegerät 23 verbundene Recheneinheit 29 wissen dann, dass diese beiden Elemente 15, 12 einander zugeordnet worden sind, und dass die Sockel-Kartonage 15 auf den Sockel 12 aufgesetzt worden ist.
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Die vorherige Beschreibung bezieht sich auf das Ausführungsbeispiel, bei dem die Tray-Kennung 18 in einem Träger 17d angeordnet ist, der an der Sockel-Kartonage 15 angeordnet ist.
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Freilich kann erfindungsgemäß ein analoger Ausleseprozess der Tray-Kennung 18 auch vorgenommen werden, wenn die Tray-Kennung 18 an einem Träger 17a, 17b, 17c der Tray-Kennung untergebracht ist, die unmittelbar an einem Tray 11a, 11b, 11c angeordnet ist.
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Von der Erfindung ist auch umfasst, wenn ein Träger 17 der Tray-Kennung 18 weder an dem Tray 11a, 11b, 11c selbst, noch an der Sockel-Kartonage 15, sondern beispielsweise an einem weiteren Element angeordnet ist, z. B. an einem Einleger oder einer Kartonage, die der Handhabungseinheit 35 gemäß 8 hinzugefügt wird. Die ermöglicht ebenfalls, dass beim Öffnen der Umreifungsmittel 37a, 37b, 37c oder jedenfalls im Zuge des Aufsetzens der Trays 11a, 11b, 11c auf dem Sockel 12 ein Auslesen der Tray-Kennung 18 ist.
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Das Ausführungsbeispiel der 6 veranschaulicht ein Auslesen der Einrichtung 21b der Sockel-Kennung 22, wobei die Einrichtung 21b auf der Aufstellfläche 20 angeordnet ist. Gleichermaßen kann alternativ aber auch die Einrichtung 21a oder die Einrichtung 21c - soweit vorhanden - von dem Lesegerät 23 zum Auslesen der Sockel-Kennung 22 beaufschlagt oder angesprochen werden, die z. B. an der Vorderseitenwand 14b des Sockels 12 oder an einer Stützeinrichtung 13, z. B. an einem Fuß 30b, der Stützeinrichtung 13, angeordnet ist.
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Das Ausführungsbeispiel der 9 verdeutlicht, dass anstelle einer als umlaufender Rahmen ausgebildeten Sockel-Kartonage 15 (wie gemäß 7 dargestellt), die Sockel-Kartonage 15 auch von plattenförmigen Elementen 38a, 38b bereitgestellt sein kann. Diese können an dem Sockel 12 beispielsweise unter Zuhilfenahme von Haltevorrichtungen 39a, 39b, 39c festgelegt werden. Die Haltevorrichtung 39a kann beispielsweise eine Leiste umfassen, die mit einer Nut versehen ist, in die die Kartonage-Platte 38a mit ihrem unteren Rand einsetzbar ist.
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Die Haltevorrichtungen 39b, 39c können Federriegel umfassen, die ausgestellt werden und wieder einschnappen können, um so eine Kartonage-Platte 38a, 38b an dem Sockel 12 festzulegen. Bei dem Ausführungsbeispiel der 9 und 10 ist gleichermaßen um einen Träger 17e, 17f einer Tray-Kennung 18 vorgesehen, wobei hier der Träger 17e, 17f an der Kartonageplatte 38a, 38b angeordnet ist.
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Wiederum kann der Träger 17e, 17f an einer Fläche 24 der Sockel-Kartonage 15 angeordnet sein, z. B. daran festgeklebt oder auf die Fläche 24 aufgedruckt sein.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der 9 und 10 ist die nicht dargestellte Handhabungseinheit 35 so ausgebildet, dass die Kartonage-Trays 11a, 11b, 11c mit den Sockel-Kartonageplatten 38a, 38b verschnürt sind.
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Bei einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Zugriffsöffnung 34 gemäß 4 eines Trays 11a, 11b, 11c, die einen Zugang zu den Waren 16a, 16b, 16c bietet, vor dem Aufstellen der Vorrichtung noch durch eine nicht dargestellte Kartonagelasche verschlossen, die abreißbar ist. Der Träger 17 der Tray-Kennung 18 kann z. B. auch an dieser abreißbaren Lasche angeordnet sein.
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Ausweislich 12 soll nun ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems 40 erläutert werden:
- 12 veranschaulicht, dass an mehreren unterschiedlichen Verkaufsstätten, z. B. in drei Supermärkten 46a, 46b, 46c, entsprechende Lesegeräte 23a, 23b, 23c im Einsatz sind. Jedes der Lesegeräte 23a, 23b, 23c ist über eine schematisch dargestellte Signalleitung 43a, 43b, 43c jeweils mit einer Recheneinheit 29a, 29b, 29c verbunden. Die Leitung 43a, 43b, 43c, 43d kann drahtgebunden oder drahtlos sein.
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Die drei Recheneinheiten 29a, 29b, 29c können - anders als in 12 dargestellt - auch unmittelbarer Bestandteil des entsprechenden Lesegerätes 23a, 23b, 23c sein.
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Die Recheneinheiten 29a, 29b, 29c können über signaltechnische Verbindungsleitungen 43d, 43e, 43f z. B. mit einer weiteren Recheneinheit 29d oder - was in 12 nicht dargestellt ist - mit weiteren Recheneinheiten verbunden sein. Diese kann an einer beliebigen Position angeordnet sein. Die Verbindungsleitungen 43d, 43e, 43f können wiederum drahtgebunden oder drahtlos ausgestaltet sein. Insbesondere können die Verbindungsleitungen auch durch Netzwerkleitungen, insbesondere durch das Internet, bereitgestellt werden.
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Die Recheneinheit 29d kann über eine weitere Signalleitung 43g mit einem weiteren Rechner oder einer weiteren Recheneinheit 29e verbunden sein. Die Recheneinheit 29e kann beispielsweise in einem Werk 44 eines Herstellers der Waren 16a, 16b, 16c angeordnet sein, oder jedenfalls einem Werk 44 Informationen zur Verfügung stellen, und mit weiteren Recheneinheiten (schematisch dargestellt ist lediglich eine weitere Recheneinheit 29f) verbunden sein.
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Die aus den unterschiedlichen Verkaufsstätten 46a, 46b, 46c stammenden Informationen darüber, dass bestimmte Trays 11a, 11b, 11c auf bestimmten Sockeln 12 angeordnet worden sind, und demnach die entsprechenden Waren 16a, 16b, 16c zum Verkauf stehen, können über die Datenleitungen 43d, 43e, 43f gebündelt und der Recheneinheit 29d oder der weiteren Recheneinheit 29e zugeführt werden. Aus den gewonnenen Daten kann z. B. im Werk 44 oder für das Werk 44 z. B. unter Zuhilfenahme von Analysetools, beispielsweise unter Zuhilfenahme der Recheneinheit 29f, eine Information gewonnen werden, dass ein erhöhter Bedarf an Waren kurzfristig wahrscheinlich ist, und dass eine Nachproduktion von Waren 16a, 16b, 16c zeitnah zu erfolgen hat.
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Wird ein erhöhter Bedarf an Waren 16a, 16b, 16c in den verschiedenen Verkaufsstätten 46a, 46b, 46c festgestellt, z. B. auch im Hinblick auf weitere Informationen wie z. B. Wetterdaten, z. B. ein Anhalten von Kälte oder Witterung, als Anzeichen für einen höheren Bedarf an Frostschutzmittel oder Eiskratzern, kann im Werk 44 des Herstellers der Waren kurzfristig eine Nachproduktion oder Nachlieferung der Waren über die Lieferwege 45a, 45b, 45c, 45d hin zu den Verkaufsstätten 46a, 46b, 46c veranlasst werden.
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Auch kann beispielsweise festgestellt werden, dass zu einem ersten Zeitpunkt eine Vorrichtung mit Schokoladennikoläusen gemäß 4 in einer bestimmten Verkaufsstätte aufgebaut und assembliert worden ist. Nachfolgend kann eine Information erlangt werden, dass zu einem zweiten Zeitpunkt kurz nach dem ersten Zeitpunkt eine weitere Vorrichtung mit entsprechenden Trays 11a, 11b, 11c mit Schokoladennikoläusen 16a, 16b, 16c in derselben Verkaufsstätte oder mit demselben Sockel assembliert werden. Dies kann im Werk 44 des Herstellers der Schokoladennikoläuse 16a, 16b, 16c so verstanden werden, dass hier kurzfristig hohe Nachfrage besteht. Auf diese erhöhte Nachfrage kann der Hersteller der Waren, wenn er die entsprechenden Informationen erhält, sehr kurzfristig reagieren und eine Nachproduktion und Nachlieferung dieser Waren veranlassen.
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Ausweislich des Ausführungsbeispiels der 11 soll - lediglich schematisch - erläutert werden, wie mit den erhaltenen Informationen umgegangen wird:
- Ausweislich 11 werden von der in 11 nicht dargestellten Leseeinrichtung oder dem Lesegerät 23 Sockel-Kennungen SK ausgelesen. Eine Sockel-Kennung 22 eines ersten Sockels wird als SK1 bezeichnet, die Sockel-Kennung 22 eines zweiten Sockels als SK2, die Sockel-Kennung eines dritten Sockels als SK3 usw.
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Des weiteren werden von dem Lesegerät 23 oder von einem anderen Lesegerät Tray-Kennungen 18 ausgelesen, die als TK1, TK2, TK3 etc. bezeichnet werden.
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Jeweils eine Sockel-Kennung (z. B. die Sockel-Kennung SK1) wird vorzugsweise von demselben Lesegerät 23 und vorzugsweise unmittelbar in zeitlicher Aufeinanderfolge zu einer ersten Tray-Kennung TK1 ausgelesen.
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Diese beiden Werte SK1 und TK1 können, insbesondere bereits in dem Lesegerät 23, im Schritt 41 zu einander in Bezug gesetzt oder miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung kann als Information ein Werte-Dupel oder Werk-paar umfassen, das die beiden Werte SK1 und TK1 umfasst und für eine nachfolgende Verarbeitung als Information zur Verfügung stellt. Als Werte-Paar sind die beiden Kennungen SK1 und TK1 miteinander verknüpft worden.
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Der Schritt 41 des Verknüpfens kann im Lesegerät 23 durchgeführt werden, oder in einer dem Lesegerät 23 nachgeschalteten Recheneinheit 29.
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Das verknüpfte Werte-Dupel SK1, TK1, sowie die weiteren erhaltenen Dupel, können als Information in einem weiteren Schritt 42 verarbeitet werden. Die Verarbeitung 42 kann vielfältig sein: Es kommt beispielsweise in Betracht, dass die Information an eine Recheneinheit 29 weitergeleitet wird, dort analysiert wird, oder dass eine Summierung durchgeführt wird, oder eine Gewichtung. Eine Weiterverarbeitung der Informationen über die miteinander verknüpften Werte SK1 und TK1 kann beispielsweise auch umfassen, dass diese Informationen mit weiteren Werten, wie z. B. mit Prognosewerten über zukünftige Verbräuche, oder mit Temperatur oder Klimawerten oder Kalenderdaten oder mit Ortsinformationen, z. B. mit Informationen über die Verkaufsstätte, kombiniert werden.
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Dargestellt ist in dem illustrativen Schritt 47 beispielhaft eine Aufsummierung der verschiedenen Dupel, wobei hiermit nur eine beliebige geeignete mathematische Aufbereitung angedeutet sein soll.
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Nachfolgend wird gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Information 48 bereitgestellt, die schließlich weiter verarbeitet werden kann und z. B. in dem Werk 44 des Herstellers der Waren 16a, 16b, 16c als Basis für eine Entscheidung verwendet werden kann, ob zusätzliche Waren kurzfristig produziert oder transportiert oder verpackt werden müssen.
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Die von dem erfindungsgemäßen System 40 zur Verfügung gestellten Informationen können auch Informationen über Umlaufzeiten umfassen und zur Prozessplanung und Prozesssteuerung verwendet werden. Auch die Planung von Transportkapazitäten wird hiermit erleichtert. Schließlich können Informationen, die erfindungsgemäß zueinander in Bezug gesetzten Sockel-Kennungen und Tray-Kennungen umfassen, auch von Logistik-Anbietern, z. B. von mit dem Pooling oder dem Tausch von Viertelpaletten befassten Unternehmen verwendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102021103894 [0069]
- DE 102021105163 [0069]