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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Entwicklung betrifft ein Gehäuse für eine Kraftfahrzeugbatterie sowie eine mit einem solchen Gehäuse ausgestattete Batterieeinheit für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für ein Hybridfahrzeug oder ein rein elektrisch betriebenes Kraftfahrzeug. In einem weiteren Aspekt betrifft die Entwicklung ein dementsprechend ausgestattetes Kraftfahrzeug.
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Technisches Gebiet
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Hintergrund
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Die Verwendung und Implementierung leistungsstarker Batterien in Kraftfahrzeugen stellt die Crashsicherheit solcher Kraftfahrzeuge vor besondere Herausforderungen. Bei einer Kraftfahrzeugkollision sollte weitreichend sichergestellt werden, dass eine Kraftfahrzeugbatterie möglichst unbeschädigt bleibt, sodass der unkontrollierte Austritt von Chemikalien oder dergleichen Gefahrenstoffe der Batterie auch im Falle einer Kraftfahrzeugkollision wirksam verhindert werden kann. Des Weiteren ist es generell erstrebenswert, Kraftfahrzeugbatterien möglichst platzsparend im Kraftfahrzeug unterzubringen und hierbei auch die Schwerpunktlage des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen, bzw. zu optimieren.
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So ist beispielsweise aus der
US 7 427 093 B2 die Unterbringung einer Fahrzeugbatterie und Spannungselektronik unter dem Beifahrersitz eines Personenkraftwagens bekannt.
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Demgegenüber liegt der vorliegenden Entwicklung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte, mithin platzsparende Unterbringung einer Kraftfahrzeugbatterie im Kraftfahrzeug bereitzustellen und dabei ferner die Crashsicherheit des Kraftfahrzeugs zu erhöhen. Ferner soll die Batterie gegen etwaige Fahrzeugkollisionen besser geschützt werden.
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Diese Aufgabe wird mit einem Gehäuse für eine Kraftfahrzeugbatterie, mit einer Batterieeinheit und mit einem Kraftfahrzeug gemäß den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei jeweils Gegenstand abhängiger Patentansprüche.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen
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In einem Aspekt ist ein Gehäuse für eine Kraftfahrzeugbatterie vorgesehen. Das Gehäuse umfasst einen Gehäusekörper zur Bildung eines Hohlraums. Der Hohlraum ist zur Aufnahme der Kraftfahrzeugbatterie ausgestaltet. Der Gehäusekörper weist eine Unterseite auf, mittels welcher der Gehäusekörper am Boden eines Kraftfahrzeugs fixierbar ist. Darüber hinaus weist der Gehäusekörper eine der Unterseite gegenüberliegende Oberseite auf. An der Oberseite sind mehrere Befestigungspunkte für einen oder mehrere Kraftfahrzeugsitze vorgesehen oder ausgebildet.
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Das Gehäuse erfüllt hierbei eine Doppelfunktion. Es fungiert zum einen als Einhausung für die Kraftfahrzeugbatterie. Zum anderen fungiert es als Tragstruktur für einen oder mehrere Kraftfahrzeugsitze. Über das Batteriegehäuse sind ein oder mehrere Kraftfahrzeugsitze an der Kraftfahrzeugkarosserie, insbesondere am Boden der Kraftfahrzeugkarosserie anordenbar und/oder befestigbar. Es kann vorgesehen sein, dass der zumindest eine oder dass mehrere Kraftfahrzeugsitze ausschließlich über das Batteriegehäuse mit der Karosserie verbunden sind. Insoweit kann das Batteriegehäuse quasi in die Kraftfahrzeugkarosserie integriert sein.
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Das Batteriegehäuse weist insbesondere einen für die Sitzmontage hinreichend große Stabilität und Verwindungssteifigkeit auf. Das Batteriegehäuse fungiert sozusagen als tragende Komponente der Kraftfahrzeugkarosserie. Es ist insoweit hinreichend strukturell verstärkt. Neben einer Sitzmontage kann das Batteriegehäuse auch gleichermaßen eine stabile und kollisionssichere Einhausung für die Batterie bereitstellen.
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Typischerweise ist das Gehäuse an der Oberseite des Bodens der Kraftfahrzeugbatterie befestigbar. Das Gehäuse befindet sich somit im Kraftfahrzeuginnenraum oder auf einer dem Kraftfahrzeuginnenraum zugewandten Seite des Kraftfahrzeugbodens. Das Gehäuse kann sich insbesondere über die gesamte Breite der Kraftfahrzeugkarosserie erstrecken. So können beispielsweise die beiden Vordersitze an der Oberseite des Gehäuses befestigt werden. Sämtliche Anbindungspunkte der Vordersitze können über das Batteriegehäuse mit der Kraftfahrzeugkarosserie strukturell verbunden werden. Insoweit sind keine gesonderten Sitzbefestigungspunkte für die Vordersitze im Innenraum der Kraftfahrzeugkarosserie erforderlich.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Gehäuse zumindest einen den Hohlraum umschließenden umlaufenden Rahmen auf. Bei dem Rahmen kann es sich um einen in Umfangsrichtung geschlossenen Rahmen handeln, welcher sich typischerweise in der von Fahrzeuglängsrichtung (x) und Fahrzeugquerrichtung (y) gebildeten Ebene erstreckt. Ein den Hohlraum umschließender umlaufender und gegebenenfalls geschlossener Rahmen kann dem Gehäuse das geforderte Maß an mechanischer Stabilität verleihen. Über den Rahmen kann beispielsweise eine strukturelle Anbindung des Batteriegehäuses an den Kraftfahrzeugboden erfolgen. Ergänzend oder alternativ kann über den umlaufenden und den Hohlraum umschließenden Rahmen auch eine Anbindung eines oder mehrerer Kraftfahrzeugsitze am Batteriegehäuse erfolgen.
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Bei einigen Ausführungsformen können mehrere Rahmen vorgesehen sein, welche zum Beispiel parallel zueinander ausgerichtet und entlang der Fahrzeughochachse (z) voneinander beabstandet sind. So kann beispielsweise über einen ersten Rahmen eine Anbindung des Gehäuses am Fahrzeugboden erreicht werden. Über einen zweiten Rahmen, welcher fest mit dem ersten Rahmen verbunden ist, kann beispielsweise eine Anbindung des oder mehrerer Kraftfahrzeugsitze am Gehäuse der Batterie erfolgen.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist der Gehäusekörper zur Oberseite hin hermetisch verschlossen. Dies ist insbesondere für die Anordnung des Batteriegehäuses im Innenraum des Kraftfahrzeugs von Vorteil. Der hermetische Verschluss zur Oberseite des Gehäusekörpers verhindert auf diese Art und Weise das Eindringen von Gasen oder Flüssigkeiten in den Kraftfahrzeuginnenraum, etwa im Falle einer Beschädigung oder Störung der Kraftfahrzeugbatterie.
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Nach einer weiteren Ausführungsform weist der Gehäusekörper ein mit dem Boden der Kraftfahrzeugkarosserie strukturell verbindbares Unterteil auf. Insoweit kann der Gehäusekörper insbesondere mehrteilig ausgestaltet sein. Er kann das genannte Unterteil und ein korrespondierend oder komplementär hiermit ausgestaltetes Oberteil aufweisen. Die Verbindung von Oberteil und Unterteil bildet den nach außen hin verschlossenen Hohlraum zur Aufnahme der Kraftfahrzeug Batterie.
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Das Unterteil kann bodenlos ausgestaltet sein. Es kann insbesondere durch die Anbindung am Boden der Kraftfahrzeugkarosserie nach unten hin quasi verschlossen sein. Im Innenraum des und Gehäuses kann der Kraftfahrzeugboden eine oder mehrere Durchgangsöffnungen, etwa zur funktionalen Anbindung der Batterie mit Verbrauchern oder mit einer Ladeinfrastruktur aufweisen. Ferner können im Kraftfahrzeugboden innerhalb des Unterteils auch zum Beispiel als Entlüftungsöffnung fungierende Durchgangsöffnungen vorgesehen sein. Über solche Durchgangsöffnungen kann der Hohlraum des Batteriegehäuses quasi mit der Außenumgebung des Kraftfahrzeugs in Verbindung stehen. Ein etwaiger Überdruck im Inneren des Hohlraums des Batteriegehäuses kann über eine solche Entlüftungsöffnung entweichen.
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Des Weiteren können über eine oder mehrere Durchgangsöffnungen stromführende Kabel, etwa Niedervolt- oder Hochvolt-Leitungen in den Hohlraum des Gehäuses geführt werden, um die im Hohlraum untergebrachte Kraftfahrzeugbatterie elektrisch zu verbinden. Auch können über den Kraftfahrzeugboden diverse Medienführungen, etwa fluidführende Leitungen verlaufen, um die Kraftfahrzeugbatterie zu kühlen oder zu erwärmen, um auf diese Art und Weise für den Betrieb der Kraftfahrzeugbatterie ideale thermischen Bedingungen bereitzustellen.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Unterteil einen ersten Rahmen auf, mittels welchem das Unterteil am Boden fixierbar ist. Der erste Rahmen kann mit der Unterseite des Unterteils abschließen oder bündig hiermit ausgestaltet sein. Auf diese Art und Weise kann der erste Rahmen strukturell mit dem Boden des Kraftfahrzeugs verbunden werden. Die Verbindung des ersten Rahmens mit dem Kraftfahrzeugboden kann durch den Kraftfahrzeugboden hindurch erfolgen. Beispielsweise kann der erste Rahmen mittels Schraubverbindung über mehrere Befestigungspunkte mit dem Kraftfahrzeugboden verbunden werden. Eine Verschraubung des ersten Rahmens kann hierbei von unten, durch den Kraftfahrzeugboden erfolgen. Es ist aber auch denkbar, den Boden von oben mittels mehrerer Schrauben oder dergleichen Befestigungselemente mit dem Kraftfahrzeugboden strukturell zu verbinden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Unterteil einen zweiten Rahmen auf, welcher strukturell mit dem ersten Rahmen verbunden ist. Der zweite Rahmen kann bezogen auf die Kraftfahrzeughochachse (z) vom ersten Rahmen beabstandet sein. Der erste Rahmen und der zweite Rahmen können im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sein. Der zweite Rahmen kann insbesondere ein oberes Ende oder eine Oberseite des Unterteils markieren, bilden oder bündig hiermit abschließen.
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Zwischen dem ersten Rahmen und dem zweiten Rahmen kann eine Seitenwandstruktur, mithin ein Seitenwandelement angeordnet sein, welches sowohl mit dem ersten Rahmen also mit dem zweiten Rahmen typischerweise gas- und/oder fluiddicht verbunden ist. Das Seitenwandelement kann insbesondere eine geschlossene Seitenwandstruktur bilden. Das Seitenwandelement kann zum Beispiel als tiefgezogenes einteiliges Metallblech ausgestaltet sein, welches mit einem unteren Endabschnitt durchgängig mit dem ersten Rahmen und welches mit einem obenliegenden Endabschnitt durchgängig mit dem zweiten Rahmen verbunden ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung sind der erste Rahmen und der zweite Rahmen mittels mehrerer Verbinder strukturell miteinander verbunden. Die einzelnen Verbinder können sich insbesondere entlang parallel verlaufende Längsseiten, welche zum Beispiel in Fahrzeugquerrichtung verlaufen sowohl mit dem ersten Rahmen als auch mit dem zweiten Rahmen verbunden sein. Bei den Verbindern kann es sich um Verbindungsstreben handeln, die eine strukturelle Verbindung zwischen dem ersten Rahmen und dem zweiten Rahmen bereitstellen.
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Der erste Rahmen und der zweite Rahmen können jeweils als im Wesentlichen rechteckige Rahmen ausgestaltet sein. Eine Längsseite der Rahmen erstreckt sich typischerweise in Fahrzeugquerrichtung. Eine Stirnseite oder kurze Seite der rechteckigen Rahmen erstreckt sich typischerweise in Fahrzeuglängsrichtung. Die Verbinder sind vorzugsweise an den Längsseiten angeordnet. Die Stirnseiten können frei von Verbindern ausgestaltet sein. Insoweit kann der Rahmen eine Längs-, bzw. Quererstreckung in Fahrzeugquerrichtung aufweisen, die im Wesentlichen der gesamten Fahrzeugbreite entspricht.
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Einzelne Verbinder können beispielsweise einen strukturverstärkenden Profilabschnitt und eine hiermit strukturell verbundene Anschlussplatte, gegebenenfalls mit einem oder mit mehreren Flanschabschnitten aufweisen, die eine besonders gute und dauerhaltbare Verbindung am jeweiligen ersten und/oder zweiten Rahmen bereitstellen können.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Gehäuse, mithin der Gehäusekörper ein mit dem zumindest einen Kraftfahrzeugsitz strukturell verbindbares Oberteil auf. Das Oberteil ist mit dem Unterteil strukturell verbindbar, um den zum Kraftfahrzeuginnenraum hin verschlossenen Hohlraum zu bilden. Montagetechnisch ist vorgesehen, zunächst das Unterteil an der Kraftfahrzeugkarosserie, mithin am Boden der Kraftfahrzeugkarosserie zu befestigen, alsdann die Kraftfahrzeugbatterie in das Unterteil einzusetzen und gegebenenfalls mit dem Unterteil fest, d.h. strukturell zu verbinden, etwa zu verschrauben. Alsdann kann das Oberteil auf das Unterteil aufgesetzt werden, um den die Batterie umgebenden Hohlraum nach oben hin, d.h. zum Inneren des Kraftfahrzeuginnenraums hin zu verschließen. Alsdann und nach erfolgter Montage des Batteriegehäuses kann dann der zumindest eine oder es können mehrere Kraftfahrzeugsitze an der Oberseite des Gehäusekörper befestigt werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Oberteil einen dritten Rahmen auf, an welchem die Befestigungspunkte für den zumindest einen Kraftfahrzeugsitz ausgebildet sind. Der dritte Rahmen kann insbesondere bündig mit der Oberseite des Gehäuses abschließen, um eine ungehinderte Anbindung der Kraftfahrzeugsitze zu ermöglichen. Die Befestigungspunkte für die Kraftfahrzeugsitze können insbesondere dazu ausgebildet sein, Sitzschienen der Kraftfahrzeugsitze aufzunehmen, bzw. entsprechende Anbindungspunkte für Sitzschienen der Kraftfahrzeugsitze bereitzustellen. Über die Sitzschienen können der oder die Kraftfahrzeugsitze alsdann an den Befestigungspunkten des Oberteils befestigt und fixiert werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Oberteil einen vierten Rahmen auf, welcher strukturell mit dem dritten Rahmen verbunden ist. Bezogen auf die Fahrzeughochachse befindet sich der vierte Rahmen unterhalb des dritten Rahmens. Der vierte Rahmen kann insbesondere ein unteres Ende oder eine unten liegende Ebene des Oberteils bilden. Der dritte Rahmen und der vierte Rahmen können parallel zueinander ausgerichtet sein. Über den vierten Rahmen ist insbesondere eine Verbindung mit dem zweiten Rahmen des Unterteils möglich und vorgesehen. Auf diese Art und Weise können das Oberteil und das Unterteil strukturell, stabil und dauerhaft miteinander verbunden werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung sind der dritte Rahmen und der vierte Rahmen mittels mehreren Verbindern strukturell miteinander verbunden. Auch jene Verbinder können ähnlich den Verbindern zwischen dem ersten und dem zweiten Rahmen ausgestaltet sein. Sie weisen typischerweise einen tragenden oder lastübertragenden Profilabschnitt und eine Anschlussplatte auf, welche gegebenenfalls auch einen oder mehrere Anbindungsflanschabschnitte aufweisen kann, über welche eine besonders stabile und dauerhaltbare sowie verwindungssteife wechselseitige Anbindung von drittem und viertem Rahmen ermöglicht werden kann.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist das Oberteil eine nach oben hin geschlossene einteilige Deckelwanne auf. Die Deckelwanne kann einen seitlichen Wandungs- oder Wangenabschnitt aufweisen, welcher sich im Wesentlichen zwischen dem dritten und dem vierten Rahmen erstreckt. Weiterhin kann die Deckelwanne eine obenliegende Deckelabschnitt aufweisen, welcher einteilig mit der Seitenwand oder dem Wangenabschnitt verbunden ist. Die einteilige Deckelwanne kann als tiefgezogenes Metallbauteil, insbesondere als tiefgezogenes Metallblech ausgebildet sein. Die Deckelwanne kann insbesondere mit dem vierten Rahmen nach unten hin abschließen und somit eine nach oben hin verschlossene Einhausung für den Hohlraum des Batteriegehäuse bilden. Eine strukturelle Verbindung mit dem oben liegenden dritten Rahmen ist nicht unbedingt erforderlich.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Unterteil und das Oberteil durch eine Verbindung des zweiten Rahmens mit dem vierten Rahmen strukturell miteinander verbindbar sind. Der zweite Rahmen bildet einen obenliegenden Endabschnitt des Unterteils. Der vierte Rahmen bildet einen unten liegenden Endabschnitt des Oberteils. In einer Endmontagestellung kann der vierte Rahmen auf dem zweiten Rahmen aufliegen und insoweit weitgehend über seine gesamte Rahmengeometrie mit dem zweiten Rahmen verbunden sein.
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Zwischen dem zweiten und dem vierten Rahmen kann eine Dichtung eingelegt sein, auch um eine hermetische Abdichtung des Hohlraums gegenüber dem Innenraum des Kraftfahrzeugs bereitzustellen. In einer Endmontagekonfiguration können der zweite und der vierte Rahmen fest miteinander verschraubt oder vernietet sein. Insoweit weist der zweite Rahmen mehrere Befestigungspunkte auf, welche mit hierzu komplementär oder korrespondierenden Gegenbefestigungspunkten des vierten Rahmens angeordnet und ausgebildet sind.
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Nach einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Entwicklung eine Batterieeinheit für ein Kraftfahrzeug. Die Batterieeinheit weist ein zuvor beschriebenes Gehäuse und eine im Hohlraum des Gehäuses angeordnete Batterie auf. Das Gehäuse ist insbesondere mit dem Boden eines Kraftfahrzeugs verbunden oder verbindbar. Es handelt sich hierbei um eine strukturelle, d.h. lastübertragende Verbindung, die insbesondere auch die Befestigung und Anbindung eines oder mehrerer Kraftfahrzeugsitze an der Oberseite des Gehäuses der Batterie ermöglicht.
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Nach einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Entwicklung zudem ein Kraftfahrzeug mit einer Kraftfahrzeugkarosserie. Die Kraftfahrzeugkarosserie weist einen Kraftfahrzeuginnenraum auf, welcher als Fahrgastzelle fungiert. Das Kraftfahrzeug ist ferner mit einem zuvor beschriebenen Gehäuse für eine Kraftfahrzeugbatterie und/oder mit einer entsprechenden Batterieeinheit ausgestattet. An einer dem Innenraum zugewandten Seite eines Bodens der Kraftfahrzeugkarosserie ist das zuvor beschriebene Gehäuse angeordnet und fixiert. Über das Gehäuse erfolgt ferner eine Montage, bzw. Befestigung und/oder Fixierung eines oder mehrerer Kraftfahrzeugsitze.
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Die besonders stabile Ausgestaltung des Batteriegehäuse und die hiermit verbundene besonders stabile Einhausung für die Kraftfahrzeugbatterie erfüllt eine Doppelfunktion. Zum einen ermöglicht sie eine besonders platzsparende Anordnung und Befestigung eines oder mehrerer Kraftfahrzeugsitze. Zum anderen kann die besonders stabile mechanische Struktur des Batteriegehäuse die Batterie gegen etwaige Beschädigungen im Falle einer Kraftfahrzeugkollision schützen. Ferner kann der nach oben hin, d.h. zum Kraftfahrzeuginnenraum hin gerichtete hermetische Verschluss des Gehäuses einen effektiven Schutz für die Fahrzeuginsassen gegen aus der Batterie austretende Gefahrenstoffe bereitstellen.
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Figurenliste
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Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten werden im nachfolgenden Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Hierbei zeigen:
- 1 eine schematische Seitenansicht eines Kraftfahrzeugs,
- 2 eine Explosionsdarstellung von Fahrzeugboden, Batteriegehäuse und Kraftfahrzeugsitzen,
- 3 eine perspektivische Darstellung des Unterteils des Batteriegehäuse in Montagestellung am Kraftfahrzeugboden,
- 4 eine perspektivische Darstellung des gesamten Batteriegehäuses von schräg oben betrachtet,
- 5 eine perspektivische Darstellung von Oberteil und Unterteil des Batteriegehäuse,
- 6 diverse Ausgestaltungen von Verbindern für diverse Rahmen des Oberteils und des Unterteils,
- 7 eine Explosionsdarstellung der einzelnen Komponenten des Oberteils des Batteriegehäuses,
- 8 eine vergrößerte perspektivische Darstellung des Seitenrands des Oberteils des Batteriegehäuses,
- 9 einen Querschnitt durch die Anordnung gemäß 8,
- 10 eine Draufsicht auf das Oberteil von oben,
- 11 eine Draufsicht auf das Oberteil von unten,
- 12 eine Seitenansicht des Oberteils,
- 13 eine Explosionsdarstellung der Komponenten des Unterteils des Batteriegehäuse,
- 14 eine vergrößerte perspektivische Darstellung des Seitenrands des Unterteils,
- 15 einen Querschnitt durch die Anordnung gemäß 14,
- 16 eine Draufsicht auf das Unterteil von oben betrachtet,
- 17 eine Draufsicht auf das Unterteil von unten betrachtet,
- 18 eine Seitenansicht des Unterteils und
- 19 eine Detailansicht der Innenseite des Unterteils.
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Detaillierte Beschreibung
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 dargestellt, welches eine Kraftfahrzeugkarosserie 2 mit einem Kraftfahrzeuginnenraum 3 aufweist. Das Kraftfahrzeug 1 ist als Personenkraftwagen ausgebildet. Es weist einen Antrieb 4, typischerweise einen elektrischen Antrieb 4, sowie eine Batterieeinheit10 auf. Die Batterieeinheit 10 umfasst eine aufladbare Batterie 12. Die Batterie 12 ist beispielsweise als Traktionsbatterie ausgestaltet. Sie stellt elektrische Leistung oder elektrische Energie zur Verfügung, um den Antrieb 4 des Kraftfahrzeugs 1 mit elektrischer Energie zu versorgen.
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Die Batterieeinheit 10 weist ein Gehäuse 11 für die Kraftfahrzeugbatterie 12 auf. Das Batteriegehäuse 11 ist insbesondere am Boden 8 der Kraftfahrzeugkarosserie 2 befestigt. Das zum Beispiel in 4 perspektivisch dargestellte Batteriegehäuse 11 weist einen Batteriekörper 40 mit einer Unterseite 13 sowie mit einer gegenüberliegenden Oberseite 15 auf. Mittels der Unterseite 13 ist das Batteriegehäuse 11 an einer Oberseite des Kraftfahrzeugbodens 8 befestigbar. An der Oberseite 15 des Batteriegehäuses 11 sind mehrere Befestigungspunkte 57 für einen oder für mehrere Kraftfahrzeugsitze 5, 6 ausgebildet und vorgesehen.
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Die einzelnen Befestigungspunkte 57 dienen der Anbindung von Sitzschienen 7, entlang welcher die Fahrzeugsitze 5, 6 verschieblich gelagert sind. Durch die Befestigung der Unterseite 13 des Batteriegehäuses 11 am Kraftfahrzeugboden 8 und durch die Bereitstellung von Befestigungspunkten 57 an der Oberseite 15 des Batteriegehäuses 11 für einen oder für mehrere Kraftfahrzeugsitze 5, 6 erfüllt das Gehäuse 11 eine Doppelfunktion. Es stellt zum einen eine besonders stabile und schützende Einhausung für die Batterie 12 bereit. Zugleich fungiert das Gehäuse 11 als Anbindungsstruktur und Befestigungsstruktur für einen oder mehrere Kraftfahrzeugsitze 5, 6.
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Das Batteriegehäuse 1, bzw. sein Gehäusekörper 40 bildet einen in 3 schematisch dargestellten Hohlraum 60, in welchem die Batterie 12 angeordnet werden kann. Wie insbesondere in 3 gezeigt weist das Batteriegehäuse 11 keinen eigenen Boden auf. Es kann sozusagen bodenlos ausgestaltet sein.
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Nach unten hin kann der Hohlraum 60 insoweit von einer Oberseite des Kraftfahrzeugbodens 8 begrenzt sein. Der Gehäusekörper 40 kann sich am Boden 8 zwischen den Fahrzeugquerrichtung (y) gegenüberliegenden Seitenschwellern 9 erstrecken.
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Wie insbesondere in 3 dargestellt sind im Kraftfahrzeugboden 8 eine oder mehrere Durchgangsöffnungen 17, 18 ausgebildet, über welche beispielsweise eine Medienführung 19 oder diverse Kabel 20, 21 von unten, durch den Kraftfahrzeugboden 8 in den Hohlraum 60 des Gehäuses 11 geführt werden können. Die Medienführung 19 dient typischerweise der Führung oder der Zirkulation eines Kühlmediums, um die im Hohlraum 60 befindliche Batterie 12 auf ein vorgegebenes Temperaturniveau abzukühlen oder aufzuheizen.
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Des Weiteren kann eine Durchgangsöffnung 18 im Boden 8 ausgestaltet sein, welche beispielsweise mit einem Überdruckventil versehen ist. Sollte etwa ein Gas oder Fluiddruck im Inneren des nach oben hin hermetisch verschlossenen Hohlraums 60 auftreten, kann ein entsprechender Überdruck über die Durchgangsöffnung 18, sowie über ein dort optional vorgesehenes Druckentlastungsventil nach außen entweichen.
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Das Gehäuse 11 weist in der vorliegend gezeigten Ausführungsform der 2 - 19 ein Oberteil 14 und ein Unterteil 16 auf. Das Oberteil 14 ist mit dem Unterteil 16 verbindbar, insbesondere strukturell verbindbar. Das Unterteil 16 ist strukturell mit dem Fahrzeugboden 8 verbindbar. Das Unterteil 16 weist, wie insbesondere in 5 schematisch dargestellt, einen ersten Rahmen 61 und einen zweiten Rahmen 63 auf. Der erste Rahmen 61 bildet sozusagen die Unterseite 13 des Gehäuses 11. Über den ersten Rahmen 61 ist das Unterteil 16 an der Oberseite des Kraftfahrzeugbodens 8 befestigbar. Der Rahmen 61 ist als umlaufender Rahmen ausgebildet. Er umschließt den Hohlraum 60 in einer Umfangsrichtung, d.h. in einer von Kraftfahrzeuglängsachse (x) und Kraftfahrzeugquerachse (y) gebildeten Ebene.
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Der erste Rahmen 61 ist im Wesentlichen rechteckig ausgebildet. Er weist zwei parallel zueinander verlaufende, im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung (y) ausgerichtete Längsabschnitte 67 und zwei ebenfalls parallel zueinander verlaufende oder komplementär zueinander ausgestaltete Stirnabschnitte 68 auf, wie in 13 dargestellt.
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Die gegenüberliegenden Stirnabschnitte 68 und die Längsabschnitte 67 bilden einen im Wesentlichen rechteckigen Rahmen. Innen liegend, d.h. dem Innenraum des Rahmens 61 zugewandt können die Stirnabschnitte 68 noch mittels einer gesonderten Verstärkung 69 versehen sein. Insbesondere können die Stirnabschnitte 68 mit einer innenliegenden Aufdoppelung versehen sein. Die Stirnabschnitte 68 und auch die Längsabschnitt 67 können als solche ein Hohlprofil aufweisen, welches dem Rahmen 61 insgesamt ein hohes Maß an Struktur- und Verwindungssteifigkeit verleiht.
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Das Unterteil 16 weist ferner einen zweiten Rahmen 63 auf. Der zweite Rahmen 63 erstreckt sich typischerweise parallel zum ersten Rahmen 61. Der zweite Rahmen 63 kann quasi eine Oberseite des Unterteils 16 bilden, wie in 5 dargestellt. Der zweite Rahmen 63 weist gleichermaßen zwei gegenüberliegende Längsabschnitte 65 und zwei hierzwischen verlaufende Stirnabschnitte 66 auf. Der zweite Rahmen 63 kann im Übergangsbereich zwischen den Längsabschnitten 65 und den Stirnabschnitten 66 jeweils eine Verstärkungstrebe 64 aufweisen. Wie auch der erste Rahmen 61 weist der zweite Rahmen 63 ein Hohlprofil auf, welches den Hohlraum 60 in Umfangsrichtung umgibt oder umschließt.
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Zwischen dem ersten Rahmen 61 und dem zweiten Rahmen 63 ist ferner ein Seitenwandelement 62 vorgesehen. Das Seitenwandelement kann, wie in 13 dargestellt, eine umlaufende geschlossene Seitenwand 70 bilden. An einer dem ersten Rahmen 61 zugewandten Unterseite weist das Seitenwandelement 62 einen nach innen ragenden umlaufenden Flansch 71 auf. An seiner Oberseite, bzw. dem zweiten Rahmen 63 zugewandt weist das Seitenwandelement 62 einen nach außen ragenden Flansch 72 auf.
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In Montagestellung ist vorgesehen, dass der Flansch 71 auf einer Oberseite des ersten Rahmens 61 aufliegt und dort mittels gesonderten Verbindungselementen beispielsweise mit dem ersten Rahmen 61 verschraubt oder verklebt ist. Nach oben hin kann der nach außen ragende Flansch 72 an der Unterseite des zweiten Rahmens 63 zu liegen kommen und dort mit dem Rahmen 63 dementsprechend verschweißt, verklebt oder verschraubt sein. Das Seitenwandelement 62 kann im Bereich seiner Flanschabschnitte 71, 72 jeweils mit einer gesonderten Dichtung versehen sein, um eine hermetisch abdichtende Verbindung zwischen den Rahmen 61, 63 und dem Seitenwandelement 62 bereitzustellen.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass im Bereich der Flanschabschnitte 71, 72 ein abdichtender Klebstoff vorgesehen ist, sodass eine hermetisch abdichtende Verbindung zwischen den Rahmen 61, 63 und dem Seitenwandelement 62 gebildet werden kann. Für die wechselseitige Verbindung von erstem Rahmen 61 und dem zweiten Rahmen 63 sind mehrere Verbinder 30 vorgesehen.
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Ein solcher 30, ist in den 6, 14 und 15 detailliert dargestellt. Der Verbinder 30 weist einen längserstreckten Profilabschnitt 31 auf, welcher mit einer Anschlussplatte 32 versehen ist, die sich über die gesamte Länge des Profilabschnitts 31 erstreckt. Die Anschlussplatte steht seitlich von dem beispielsweise als Vierkantprofil ausgestalteten Profilabschnitt 31 über. An einem Längsende des Profilabschnitts 31 geht die Anschlussplatte 32 in einen Flanschabschnitt 33 über, welcher zugleich auch das Längsende des Profilabschnitts 31 verschließt. An einem oberen Ende der Anschlussplatte 32, mithin an dem Flanschabschnitt 33 sind außerhalb des Profilabschnitts 31 zwei Befestigungselemente 38 vorgesehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um auf den Flanschabschnitt 33 aufgeschweißte Schweißmutter handeln.
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In der Montagestellung gelangen diese Befestigungselemente 38 fluchtend mit komplementär oder korrespondierend ausgestalteten Befestigungspunkten an der Unterseite des zweiten Rahmens 63 zur Anlage. An dem unten liegenden, bzw. dem Flanschabschnitte 33 abgewandten Ende der Anschlussplatte 32 sind an gegenüberliegenden Außenseiten der Anschlussplatte 32 einzelne Befestigungspunkte 35, vorliegend in Form von Durchgangsöffnungen 36 vorgesehen.
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Diese kommen mit entsprechenden und an der Außenseite des ersten Rahmens 61 ausgebildeten Gegenbefestigungspunkte zur Anlage. Wie beispielsweise in 15 im Querschnitt gezeigt können hier entsprechende Muttern oder Nietverbindungen durch die Durchgangsöffnungen 36 hindurchgeführt und mit dem ersten Rahmen 61 verschraubt oder vernietet werden. Ein entsprechendes Befestigungselemente 37 ist im Querschnitt der 15 schematisch dargestellt. Der erste Rahmen 61 weist somit in den beiden Längsabschnitte 67 nach außen weisender Befestigungspunkte 78 für die Befestigungselemente 37 auf. An der Oberseite des ersten Rahmens 61 sind entsprechende Befestigungspunkte 76 für das Seitenwandelement 62 vorgesehen. Komplementär und korrespondierend zu den Befestigungspunkten 76, sind im Bereich des Flanschabschnitts 71 entsprechende Befestigungspunkte 79, etwa in Form von Durchgangsöffnungen vorgesehen.
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An dem oben liegenden Flanschabschnitt 72 sind mehrere Befestigungspunkte 77 vorgesehen, die etwa fluchtend mit hierzu korrespondierenden Befestigungspunkten an der Unterseite des dritten Rahmens 63 zu liegen kommen.
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An dem zweiten Rahmen 63, welcher über mehrere Verbinder 30 strukturell mit dem ersten Rahmen 61 verbunden ist, können ein oder mehrere Befestigungswinkel 27 für die Anbindung und Befestigung der Batterie 12 vorgesehen sein. Die Befestigungswinkel 27 können vom Rahmen 63 nach innen hervorstehen und entsprechende Befestigungspunkte für korrespondierende Gegenbefestigungspunkte der Batterie 12 bereitstellen. Im Bereich der Streben 64 können ein oder mehrere Distanzstücke 28 ausgebildet oder angeordnet sein, an welchen die Batterie 12 aufliegen und entsprechend auf Distanz gehalten werden kann.
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In der Darstellung gemäß 5 ist ferner gezeigt, dass an der Innenseite des Unterteils 16 ein oder mehrere Haltewinkel 24 angeordnet sein können. Der Haltewinkel 24, welcher in 6 nochmals vergrößert dargestellt ist, weist etwa einen Flanschabschnitt 25 auf, mittels welchem der Haltewinkel 24 an der Innenseite des Seitenwandelements 62 und/oder an einer Oberseite des ersten Rahmens 61 fixierbar ist. An einem dem Flanschabschnitt 25 abgewandten Ende weist der Haltewinkel 24 ein oder mehrere Durchgangsöffnungen in Form von Kabelführungen 26 auf, durch welche letztlich die für den Betrieb der Batterie 12 vorgesehenen Kabel 20, 21 gemäß 3 hindurchgeführt und dementsprechend in dem Hohlraum 60 fixiert werden können.
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Das Oberteil 14 weist ebenfalls zwei Rahmen 41, 43, vorliegend als dritter Rahmen 43 und als vierte Rahmen 41 bezeichnet, auf. Der vierte Rahmen 41 bildet eine Unterseite des Oberteils 14. Der dritte Rahmen 43 bildet eine Oberseite des Oberteils 14. Der vierte Rahmen 43 weist zwei parallel zueinander verlaufende Längsabschnitte 45 und zwei die Längsabschnitte 45 miteinander verbindende Stirnabschnitte 46 auf. Die Stirnabschnitte 46 können auch hier mit einer Strebe 44 oder mit einer Aufdoppelung verstärkt sein.
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An der Oberseite des umlaufenden dritten Rahmens 43 sind mehrere Befestigungspunkte 57 für die Sitzschienen 7 der Kraftfahrzeugsitze 5, 6 ausgebildet. Der dritte Rahmen 41 weist ebenfalls eine im Wesentlichen rechteckige Struktur mit zwei parallel zueinander verlaufenden Längsabschnitten 47 und die Längsabschnitte an ihren Längsenden miteinander verbindende Stirnabschnitte 48 auf. Der dritte Rahmen 43 und der vierte Rahmen 41 verlaufenden im Wesentlichen parallel zueinander.
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Sie sind strukturell über mehrere Verbinder 130, 230 miteinander verbunden. Insbesondere sind die in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 weisenden Längsabschnitte 47, 45 des vierten und des dritten Rahmens 41, 43 mit mehreren voneinander beabstandeten Verbindern 130 strukturell miteinander verbindbar oder verbunden. Ähnlich den Verbindern 30 weisen auch die Verbinder 130 jeweils ein Innenprofilabschnitt 131 und eine seitlich vom Profilabschnitt 131, über die gesamte Länge des Profilabschnitts 131 erstreckende Anschlussplatte 132 auf.
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Die Anschlussplatte 132 weist am unten liegenden und dem vierten Rahmen zugewandten Ende einen nach außen abragenden Flanschabschnitt 133 mit zwei außenliegenden Befestigungspunkten 135 in Form von Durchgangsöffnungen 136 auf. Gegenüberliegend, d.h. der Oberseite oder dem dritten Rahmen 43 zugewandt, weist die Anschlussplatte 132 einen entsprechenden Befestigungspunkt auf, welcher mit außenliegenden Befestigungspunkten 58 des dritten Rahmens 43 korrespondiert. Wie insbesondere im Querschnitt der 9 gezeigt, können die Befestigungspunkte 135 an dem oberen Endabschnitt der Anschlussplatte 132 fluchtend zu den Befestigungspunkten 58 des dritten Rahmens 43 angeordnet sein, um eine wechselseitige Verbindung zwischen der Anschlussplatte 132 und dem dritten Rahmen 43 mittels geeigneter Befestigungselemente 37, etwa in Form von Schrauben oder Nieten herzustellen. Die Anschlussplatte 132 liegt an der Außenseite des in Fahrtrichtung gewandten Längsabschnitts 45 des dritten Rahmens 43 an. Der nach außen, bzw. nach vorn ragende Flanschabschnitt 133 stützt sich auf einer Oberseite des vierten Rahmens 41 ab.
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Hier sind an der Oberseite des vierten Rahmens 41 mehrere Befestigungspunkte 49, etwa in Form von Durchgangsöffnungen vorgesehen, die fluchtend zu Durchgangsöffnungen im Bereich des Flanschabschnitts 133 zu liegen kommen. Eine wechselseitige Verbindung kann auch hier mittels Schrauben oder mittels Nieten erfolgen.
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An der Oberseite des vierten Rahmens 41 liegt ferner ein nach außen ragender Flansch 51 einer Deckelwanne 42 auf. Die Deckelwanne 42, welche in 7 in perspektivischer Darstellung gezeigt ist, weist eine nach oben hin hermetisch verschlossenen Deckelabschnitt 52 und eine umlaufende Seitenwand 50 auf. An der dem Deckelabschnitt 52 abgewandten Seite der Seitenwand 50 ragt der Flansch 51 nach außen. Er ist korrespondierend zur Geometrie des vierten Rahmens 41 ausgebildet.
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Der Flansch 51 kann somit vollflächig an der Oberseite des vierten Rahmens 41 aufliegen. Im Bereich des Flanschs 51 können mehrere Befestigungspunkte 59 vorgesehen sein, welche etwa mit den Befestigungspunkte 49 für die Verbinder 130 korrespondieren.
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Wie insbesondere in 9 gezeigt liegt der Flansch 51 oben auf der Oberseite des vierten Rahmens 41 auf. Die Anschlussplatte 132 erstreckt sich außen entlang der Seitenwand 50. Die Seitenwand 50 weist nach oben hin eine sich verjüngende Struktur auf und erstreckt sich innen, am dritten Rahmen 45 vorbei und geht einteilig in den Deckelabschnitt 52 über.
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Zwischen dem Flansch 51 und dem vierten Rahmen 41 kann eine Klebeverbindung, gegebenenfalls unter Hinzufügung einer Dichtung vorgesehen sein, um eine abdichtende Anordnung zwischen der Wanne 42 und dem vierten Rahmen 41 bereitzustellen.
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Entlang dem in Fahrtrichtung hinten liegenden Längsabschnitt 45, 47 von dritten Rahmen 43 und vierten Rahmen 41 sind ebenfalls mehrere Verbinder 230 vorgesehen, die etwa in 6 gezeigt sind. Die Verbinder 230 weisen ebenfalls einen längserstreckten Vierkant-Profilabschnitt 231 auf. Der Verbinder 230 ist ebenfalls mit einer seitlich vom Profilabschnitt 231 hervorstehenden Anschlussplatte 232 versehen.
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Die Anschlussplatte 232 weist einen nach unten und nach außen ragenden Flanschabschnitt 233 auf, welcher zugleich einen Abschluss des Profilabschnitts 231 bildet oder den Profilabschnitt 231 effektiv verschließt. Im Bereich des Flanschabschnitts 233 sind Befestigungspunkte 235 in Form von Durchgangsöffnungen 236 vorgesehen. Gleichermaßen sind an einem gegenüberliegenden Anbindungsabschnitt 238 entsprechende Befestigungspunkte 235 in Form von Durchgangsöffnungen 236 ausgebildet. Die Verbinder 230 können in ähnlicher, annährend identischer Art und Weise mit den Längsabschnitten 45, 47 von drittem und viertem Rahmen 43, 41 verbunden werden, wie dies bereits im Zusammenhang mit dem Verbinder 130 zuvor beschrieben wurde.
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Die geometrische Ausgestaltung des Verbinders 230 unterscheidet sich geringfügig von derjenigen der Verbinder 130. Auf diese Art und Weise kann erreicht werden, dass das Gehäuse 11 der Fahrtrichtung entgegengesetzt und somit an seinem hinteren Ende einen schrägen Verlauf aufweist. D.h. der dritte Rahmen 43 weist bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung (x) eine etwas kürzere Erstreckung als der vierte darunterliegende Rahmen 41 auf.
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Zusätzlich zur bereits in den Querschnitten der 9 und 15 gezeigten Verbindung der oben und unten liegenden Enden der Verbinder 130, 30 können im Bereich der jeweiligen Anschlussplatten 130 auch noch weitere Befestigungspunkte 39, etwa in Form von Schweißpunkten vorgesehen sein.
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Wie beispielsweise in den 12 und 18 dargestellt, können solche Befestigungspunkte 39 als Schweißpunkte ausgestaltet sein, über welche die Verbinder 130, 30 nochmals separat oder gesondert mit der Wanne 42 oder mit dem Seitenwandelement 62 verbunden werden können. Auch der Haltewinkel 24 kann mittels gesonderter Befestigungspunkte 39, etwa in Form von Schweißverbindungen mit dem Seitenwandelement 62, insbesondere mit deren Seitenwand 70 oder deren Flanschabschnitten 71, 72 verbunden sein.
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Das Oberteil 14 und das Unterteil 16 sind über ihrer einander zugewandten zweiten und vierten Rahmen 63, 41 unmittelbar miteinander verbindbar. Hierzu weist der zweite Rahmen 63 mehrere Befestigungspunkte 80 auf, welche komplementär oder korrespondierend zu Befestigungspunkte 81 des vierten Rahmens angeordnet oder ausgebildet sind. Zwischen dem zweiten Rahmen 63 und dem vierten Rahmen 41 kann ferner ein Dichtband oder ein abdichtender Kleber vorgesehen werden, um nach einer erfolgten Montage der Batterie 12 im oder am Unterteil 14 nach Montage des Oberteils 14 an dem Unterteil 16 ein geschlossenen, d. h. hermetisch abdichtenden Hohlraum 60 zu bilden.
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Sind die Befestigungspunkte 81 des vierten Rahmens 41 fluchtend zu den korrespondierenden Befestigungspunkten 80 des Unterteils 16 angeordnet, so kann eine wechselseitige Verbindung von Oberteil 14 und Unterteil, so etwa eine Verschraubung oder Verbindung von viertem Rahmen 41 und drittem Rahmen 63 mittels gesonderter Verbindungselemente 82, wie in 4 dargestellt, erfolgen.
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Alles in allem kann durch das Bereitstellen mehrerer den Hohlraum 60 jeweils in Umfangsrichtung umschließender Rahmen 61, 62, 41 und 43 ein besonders stabiles Gehäuse 11 für die Batterie 12 bereitgestellt werden, welches auch im Falle einer Fahrzeugkollision die Batterie 12 weitreichend gegen Beschädigungen schützen kann. Ferner kann durch die stabile Ausgestaltung des Batteriegehäuses 11 zugleich eine Montagemöglichkeit für die Kraftfahrzeugsitze 5, 6 und damit eine besonders platzsparende Anordnung der Batterieeinheit 10 bereitgestellt werden. Die Befestigung der Kraftfahrzeugsitze 5, 6 kann ausschließlich über das Batteriegehäuse 11 erfolgen.
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Die gasdichte und/oder mediendichte Ausgestaltung des Batteriegehäuse 11, insbesondere der Rahmen 41, 43, 61, 63 und der zugehörigen oder jeweils zugeordneten Seitenwandelemente 62, bzw. der Deckelwanne 42 ermöglicht die Bildung eines zum Kraftfahrzeuginnenraum 3 hin hermetisch verschlossenen Batteriegehäuses 11, welches dafür Sorge trägt, dass auch bei einer Fehlfunktion der Batterie 12 keine schädlichen Gase oder Flüssigkeiten in den Fahrzeuginnenraum 3 eindringen können.
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Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltung der Entwicklung zu welcher weitere zahlreiche Varianten denkbar und im Rahmen der Entwicklung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Entwicklung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines Ausführungsbeispiels auf. So können an der Funktion und Anordnung von beschriebenen Elementen vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Kraftfahrzeugkarosserie
- 3
- Innenraum
- 4
- Antrieb
- 5
- Kraftfahrzeugsitz
- 6
- Kraftfahrzeugsitz
- 7
- Sitzschiene
- 8
- Kraftfahrzeugboden
- 9
- Seitenschweller
- 10
- Batterieeinheit
- 11
- Batteriegehäuse
- 12
- Batterie
- 13
- Unterseite
- 14
- Oberteil
- 15
- Oberseite
- 16
- Unterteil
- 17
- Durchgangsöffnung
- 18
- Öffnung
- 19
- Medienführung
- 20
- Kabel
- 21
- Kabel
- 24
- Haltewinkel
- 25
- Flanschabschnitt
- 26
- Kabelführung
- 27
- Befestigungswinkel
- 28
- Distanzstück
- 30
- Verbinder
- 31
- Profilabschnitt
- 32
- Anschlussplatte
- 33
- Flanschabschnitt
- 34
- Befestigungselement
- 35
- Befestigungspunkt
- 36
- Durchgangsöffnung
- 37
- Befestigungselement
- 38
- Befestigungselement
- 39
- Befestigungspunkt
- 40
- Gehäusekörper
- 41
- Rahmen
- 42
- Wanne
- 43
- Rahmen
- 44
- Strebe
- 45
- Längsabschnitt
- 46
- Stirnabschnitt
- 47
- Längsabschnitt
- 48
- Stirnabschnitt
- 49
- Befestigungspunkt
- 50
- Seitenwand
- 51
- Flansch
- 52
- Deckelabschnitt
- 57
- Befestigungspunkt
- 58
- Befestigungspunkt
- 59
- Befestigungspunkt
- 60
- Hohlraum
- 61
- Rahmen
- 62
- Seitenwandelement
- 63
- Rahmen
- 64
- Strebe
- 65
- Längsabschnitt
- 66
- Stirnabschnitt
- 67
- Längsabschnitt
- 68
- Stirnabschnitt
- 69
- Verstärkung
- 70
- Seitenwand
- 71
- Flansch
- 72
- Flansch
- 76
- Befestigungspunkt
- 77
- Befestigungspunkt
- 78
- Befestigungspunkt
- 79
- Befestigungspunkt
- 80
- Befestigungspunkt
- 81
- Befestigungspunkt
- 82
- Befestigungselement
- 130
- Verbinder
- 131
- Profilabschnitt
- 132
- Anschlussplatte
- 133
- Flanschabschnitt
- 134
- Befestigungselement
- 135
- Befestigungspunkt
- 136
- Durchgangsöffnung
- 230
- Verbinder
- 231
- Profilabschnitt
- 232
- Anschlussplatte
- 233
- Flanschabschnitt
- 234
- Befestigungselement
- 235
- Befestigungspunkt
- 236
- Durchgangsöffnung
- 238
- Anbindungsabschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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