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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Anzeigeelement mit einer im Randbereich reduzierten Hintergrundbeleuchtung.
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Nicht-selbstleuchtende transmissive Anzeigeelemente, wie z.B. LCDs (LCD: Liquid Crystal Display; Flüssigkristallanzeige), benötigen zur Bilddarstellung eine Hintergrundbeleuchtung. Die Aufgabe der Hintergrundbeleuchtung (englisch: Backlight) ist es dabei, das Anzeigeelement so gleichförmig wie möglichst über die gesamte aktive Fläche zu beleuchten, um eine möglichst homogene Anzeige bis in den Randbereich zu erzeugen. Eine maximal helle Anzeige wird dabei erreicht, indem die Ausrichtung einer Flüssigkristallschicht des Anzeigeelements in Kombination mit der Ausrichtung von Polfiltern eine maximale Transmission zulässt. Ein dunkler oder schwarzer Anzeigeinhalt, z.B. im Randbereich, wird dabei durch eine minimale Transmission erreicht, die hier aber im Gegensatz zu selbstleuchtenden Anzeigen immer größer Null ist.
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Im Automobilbereich, aber auch bei Haushaltsgeräten und in anderen Anwendungsbereichen, ist der Trend zu beobachten, dass Bedien- oder Anzeigefunktionen im ausgeschalteten Zustand möglichst unsichtbar sein sollen, um ein reduziertes Design mit glatten, großzügigen Flächen zu erzielen. Technische Elemente sollen nur dann sichtbar sein, wenn sie benötigt werden. Bekannt sind derartige Verschwindetechniken beispielsweise unter den Bezeichnungen „Shytech“ oder „Camouflage“.
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Zur Realisierung einer Verschwindetechnik kann beispielsweise ein Anzeigeelement hinter einer Designoberfläche angeordnet werden, z.B. einer Dekorfolie, einem Echtholzfurnier, Kunstleder, etc. Handelt es sich bei dem Anzeigeelement um ein nicht-selbstleuchtendes Anzeigeelement, so kann abhängig von den Helligkeitsverhältnissen zwischen der Anzeige und der Umgebung ein unerwünschter sogenannter Passepartout- oder Postkarteneffekt sichtbar werden. In diesem Fall scheint der Randbereich der Anzeige durch die darüber liegende Designoberfläche hindurch. Ein solcher Effekt ist beispielhaft in 1 dargestellt. Eine entsprechende Anzeige ohne einen Passepartout- oder Postkarteneffekt zeigt 2
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Ein Lösungsansatz zur Vermeidung des Passepartout- oder Postkarteneffektes besteht in d Verwendung einer Matrix-Hintergrundbeleuchtung mit lokaler Verdunklung (englisch: Local Dimming Matrix Backlight). Dabei wird die Hintergrundbeleuchtung als Beleuchtungsmatrix ausgelegt, bei der bestimmte Matrixelemente in ihrer Helligkeit veränderbar sind. Dies ist allerdings eine aufwendige und daher kostspielige Lösung.
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, hierzu eine günstigere Alternative auf Basis einer einfachen Hintergrundbeleuchtung mit Lichtleiter und seitlicher Kanteneinkopplung (englisch: Edge Backlight) vorzuschlagen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Anzeigeelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung weist ein Anzeigeelement ein Anzeigepaneel und eine hinter dem Anzeigepaneel angeordnete Hintergrundbeleuchtung mit einem Lichtleiter mit Kanteneinkopplung auf. Die Hintergrundbeleuchtung ist derart ausgestaltet, dass eine Lichtstärke der Hinterleuchtung in einem Randbereich des Anzeigepaneels geringer ist als in einem zentralen Bereich des Anzeigepaneels.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird das Auftreten eines Passepartout- oder Postkarteneffekts dadurch verhindert oder zumindest abgemildert, dass die Lichtstärke im Randbereich, d.h. am Übergang zwischen der Anzeige und der Umgebung, reduziert wird. Auf diese Weise ist der Übergang zwischen der Anzeige und der Umgebung für den Betrachter weniger deutlich oder sogar gar nicht wahrnehmbar.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist der Lichtleiter eine Mikrostrukturierung zum Auskoppeln von Licht auf, die derart ausgestaltet ist, dass in einem Bereich des Lichtleiters zur Hinterleuchtung des Randbereichs des Anzeigepaneels weniger Licht aus dem Lichtleiter ausgekoppelt wird als in einem Bereich des Lichtleiters zur Hinterleuchtung des zentralen Bereichs des Anzeigepaneels. Zum Auskoppeln von Licht aus dem Lichtleiter weist der Lichtleiter eine Mikrostrukturierung auf. Üblicherweise ist die Mikrostrukturierung so ausgestaltet, dass eine möglichst homogene Ausleuchtung erzielt wird. Abweichend davon wird bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung die Mikrostrukturierung dahingehend angepasst, dass im Randbereich weniger Licht aus dem Lichtleiter ausgekoppelt wird.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist die Mikrostrukturierung auf der Oberseite des Lichtleiters, auf der Unterseite des Lichtleiters oder auf der Oberseite und der Unterseite des Lichtleiters angeordnet. Die Anordnung der Mikrostrukturierung auf der Oberseite hat den Vorteil, dass das Licht im Wesentlichen in Richtung des Anzeigepaneels ausgekoppelt wird. In Kombination mit einem Reflektor unterhalb des Lichtleiters besteht aber ebenso die Möglichkeit, die Mikrostrukturierung auf der Unterseite des Lichtleiters anzuordnen und Licht im Wesentlichen in Richtung des Reflektors auszukoppeln. Auch eine Kombination beider Ansätze ist möglich.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine ortsabhängige Auskopplung des Lichts aus dem Lichtleiter durch eine ortsabhängige Anzahl von Auskoppelstrukturen pro Fläche oder durch eine ortsabhängige Eigenschaft der Auskoppelstrukturen erzielt. Mittels einer ortsabhängigen Anzahl von Auskoppelstrukturen pro Fläche kann die Mikrostrukturierung im Randbereich ausgedünnt werden. Ebenso ist es möglich, dass die Mikrostrukturelemente der Mikrostrukturierung zumindest im Randbereich andere vom Ort abhängige Eigenschaften haben, beispielsweise eine vom Ort abhängige Tiefenstruktur, vom Ort abhängige Neigungswinkel oder eine ortsabhängige Größe. Auf diese Weise kann die Intensität des Lichts, das von der Mikrostrukturierung aus dem Lichtleiter ausgekoppelt wird, im Randbereich auf einen gewünschten Wert reduziert werden.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist die Lichtstärke der Hinterleuchtung zumindest im Randbereich des Anzeigepaneels einen Gradienten auf. Durch den Gradienten wir ein sanftes Ausblenden der Anzeige in Richtung des Randbereichs erreicht. Die Abnahme der Lichtstärke kann sowohl mit einem gleichmäßigen Gradienten erfolgen als auch mit einem nahezu konstanten Verlauf im inneren Bereich und einem steilen Gradienten im jeweiligen Ausblendebereich.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist die Hintergrundbeleuchtung zumindest ein lichtbeeinflussendes Ausblendeelement auf. Alternativ oder zusätzlich zur einer ortsabhängigen Auskopplung durch die Mikrostrukturierung besteht die Möglichkeit, eines oder mehrere zusätzliche optische Elemente vorzusehen, die die Lichtstärke der Hinterleuchtung gezielt beeinflussen. Die Verwendung eines zusätzlichen Ausblendeelements hat dabei den Vorteil, dass die Hinterleuchtung überwiegend gängige Komponenten nutzen kann, d.h. es kann auf eine Sonderanfertigung verzichtet werden. Es ist ausreichend, an geeigneter Stelle ein Ausblendeelement vorzusehen.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das lichtbeeinflussende Ausblendeelement eine optische Schicht eines optischen Schichtstapels der Hintergrundbeleuchtung. Optische Schichtstapel werden für unterschiedliche Zwecke verwendet. Beispielsweise kann es sich bei den Schichten um wellenlängenselektive Filter handeln, um Polarisationsfolien oder um Folien, die die Ausbreitungsrichtung oder andere optische Eigenschaften beeinflussen. Das lichtbeeinflussende Ausblendeelement kann im Rahmen der Herstellung des Schichtstapels auf einfache Weise als zusätzliche Schicht eingebracht werden.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das lichtbeeinflussende Ausblendeelement eine auf den Lichtleiter oder auf einen optischen Schichtstapel der Hintergrundbeleuchtung aufgebrachte Bedruckung. Die Verwendung einer Bedruckung hat den Vorteil, dass kein zusätzliches Element benötigt wird, das hergestellt, justiert und mit den anderen Elementen verbunden werden muss.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das lichtbeeinflussende Ausblendeelement eine auf einem Reflektor angeordnete optische Schicht oder eine auf den Reflektor aufgebrachte Bedruckung. Nicht-selbstleuchtende transmissive Anzeigeelemente weisen oftmals einen Reflektor auf, der dazu dient, möglichst viel von dem Licht, das den Lichtleiter nicht in Richtung Anzeigepaneel verlässt, wieder in den Lichtleiter oder in Richtung des Anzeigepaneels zu leiten. Auch auf einem solchen Reflektor kann ein Ausblendeelement angeordnet werden. Dies hat den Vorteil, dass im Bereich unterhalb des Anzeigepaneels relativ viel Bauraum zur Verfügung steht. Die Verwendung einer Bedruckung hat dabei den Vorteil, dass kein zusätzliches Element benötigt wird, das hergestellt, justiert und mit den anderen Elementen verbunden werden muss.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist das lichtbeeinflussende Ausblendeelement eine ortsabhängige Transmission auf. Die ortsabhängige Transmission kann beispielsweise mittels in das Ausblendeelement eingelagerter lichtabsorbierender oder lichtstreuender Elemente erreicht werden. Die ortsabhängige Transmission kann auch über eine Variation einer Mikrostruktur des Ausblendeelements oder durch Phasenänderung des Materials des Ausblendeelements erzielt werden. Dies erlaubt es, die Hinterleuchtung des Anzeigepaneels sehr kontrolliert ortsabhängig einzustellen.
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Vorzugsweise wird ein erfindungsgemäßes Anzeigeelement zur Realisierung einer Anzeige mit Verschwindetechnik eingesetzt, beispielsweise in einem Fortbewegungsmittel oder in einem Haushaltsgerät.
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Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung und den angehängten Ansprüchen in Verbindung mit den Figuren ersichtlich.
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Figurenliste
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- 1 zeigt schematisch eine Anzeige mit Postkarteneffekt;
- 2 zeigt schematisch eine Anzeige ohne Postkarteneffekt;
- 3 zeigt schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 4 in Draufsicht ein Beispiel eines Lichtleiters zur Verwendung im Anzeigeelement aus 3;
- 5 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 6 zeigt schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 7 zeigt schematisch ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 8 zeigt schematisch ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 9 zeigt schematisch ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements; und
- 10 zeigt schematisch ein siebtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements.
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Figurenbeschreibung
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Zum besseren Verständnis der Prinzipien der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Ausführungsformen der Erfindung anhand der Figuren detaillierter erläutert. Gleiche Bezugszeichen werden in den Figuren für gleiche oder gleichwirkende Elemente verwendet und nicht notwendigerweise zu jeder Figur erneut beschrieben. Es versteht sich, dass sich die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt und dass die beschriebenen Merkmale auch kombiniert oder modifiziert werden können, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen, wie er in den angehängten Ansprüchen definiert ist.
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1 zeigt schematisch eine Anzeige mit Passepartout- oder Postkarteneffekt. Zu sehen ist, wie ein bekanntes Anzeigeelement, das hinter einer lichtdurchlässigen Schicht angeordnet ist, auf einen Betrachter wirkt. Im dargestellten Beispiel handelt es sich bei der lichtdurchlässigen Schicht um eine Dekor-Oberfläche 100. Das Dekor der Dekor-Oberfläche 100 ist in 1 durch eine Schraffur angedeutet. Die Abmessungen des Anzeigeelements sind mittels Eckelementen 101 angedeutet. Durch das Anzeigeelement werden mehrere Symbole 102 dargestellt. Durch die Hintergrundbeleuchtung des Anzeigeelements tritt im gesamten lichtdurchlässigen Anzeigebereich 103 der Dekor-Oberfläche 100 Licht durch die Dekor-Oberfläche 100, auch dort, wo keine Symbole 102 dargestellt werden. Dies führt zu einer für den Betrachter wahrnehmbaren Aufhellung des Anzeigebereichs 103, was in 1 durch die verringerte Liniendicke der Schraffur innerhalb des Anzeigebereichs 103 veranschaulicht wird. An den Rändern des Anzeigebereichs 103 führt dies zu störenden sichtbaren Kanten 104, d.h. der Anzeigebereich 103 hebt sich wie eine aufgelegte Postkarte von der Dekor-Oberfläche 100 ab, bzw. die umliegende Dekor-Oberfläche 100 wirkt wie ein Passepartout für den Anzeigebereich 103.
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2 zeigt eine Anzeige ohne Passepartout- oder Postkarteneffekt hinter einer Dekor-Oberfläche 100. Die Abmessungen des Anzeigeelements sind wiederum mittels Eckelementen 101 angedeutet. Die Hintergrundbeleuchtung des Anzeigeelements ist so ausgestaltet, dass an den Rändern des Anzeigebereichs 103 kein oder zumindest kaum Licht durch die Dekor-Oberfläche 100 tritt, während in einem zentralen Bereich 105 des Anzeigebereichs die Intensität der Hinterleuchtung unverändert ist. Dies wird in 2 durch die variable Liniendicke der Schraffur angedeutet. Die ortsabhängige Hinterleuchtung führt dazu, dass an den Rändern des Anzeigebereichs 103 keine störenden sichtbaren Kanten auftreten, d.h. der Passepartout- oder Postkarteneffekt wird vermieden.
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3 zeigt schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Das Anzeigeelement 1 weist ein Gehäuse 4 auf, an dem mittels eines Befestigungselements 5 eine Deckplatte 6 befestigt ist. Diese ist an ihrer dem Gehäuse 4 abgewandten Außenseite mit einer Schutzschicht 7 versehen. Die Deckplatte 6 weist einen lichtdurchlässigen Anzeigebereich 103 auf, der hier als dekoratives Element ausgebildet ist, beispielsweise als Holzdekor. Dieser kann beispielsweise durch eine Hinterspritzung oder Folienhinterspritzung hergestellt werden.
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An der dem Gehäuse 4 zugewandten Innenseite der Deckplatte 6 ist ein fremdbeleuchtetes Anzeigepaneel 2 angeordnet, beispielsweise ein Flüssigkristallanzeige-Paneel (englisch: LCD Panel). Das Anzeigepaneel 2 erstreckt sich etwas über den sichtbaren Anzeigebereich VDA hinaus. Es ist mittels eines optisch klaren Verbindungselements 8 mit der Deckplatte 6 verbunden. Diese auch als „Optical Bonding“ bezeichnete Verbindung erfolgt beispielsweise mittels einer aushärtbaren optisch klaren Flüssigkeit oder mittels eines optisch klaren Festkörpers, beispielsweise einer Folie, die beidseitig mit einer Klebeschicht versehen ist. Alternativ kann sich an dieser Stelle auch ein Luftspalt befinden. Das Anzeigepaneel 2 ist über eine Ansteuerleitung 9 mit einer hier nicht dargestellten Ansteuereinheit verbunden, die es mit Energie und mit darzustellenden Bildinformationen versorgt. Das Anzeigepaneel 2 wird von einer Hintergrundbeleuchtung 3 beleuchtet.
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Die Hintergrundbeleuchtung 3 weist eine im seitlichen Bereich des Gehäuses 4 angeordnete Lichtquelle 30 auf. Diese ist vorzugsweise eine Leuchtdiode (LED, Light Emitting Diode) oder eine auf LED-Technologie basierende Lichtquelle. Auch eine Leuchtstoffröhre, eine Laserlichtquelle oder andere geeignete Lichtquellen sind hier anwendbar. Das von der Lichtquelle 30 erzeugte Licht wird in einen Lichtleiter 31 eingekoppelt, der an seiner Unterseite oder an seiner Oberseite oder sowohl an seiner Unterseite als auch an seiner Oberseite eine Mikrostrukturierung 32, 33 aufweist, durch die Licht aus dem Lichtleiter 31 ausgekoppelt wird. Die Mikrostrukturierung 32, 33 weist auf kleiner Skala betrachtet eine unregelmäßige Struktur auf.
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Unterhalb des Lichtleiters 31 ist ein Reflektor 34 angeordnet, beispielsweise eine reflektierende Folie oder eine reflektierende Beschichtung der Innenseite des Gehäuses 4. Der Reflektor 34 erstreckt sich auch seitlich vom Lichtleiter 31 nach oben, um möglichst viel von dem Licht, das den Lichtleiter 31 nicht in Richtung Anzeigepaneel 2 verlässt, wieder in den Lichtleiter 31 oder in Richtung des Anzeigepaneels 2 zu leiten. Zwischen Lichtleiter 31 und Anzeigepaneel 2 ist ein optischer Schichtstapel 35 (englisch: Optical Stack) angeordnet. Die Schichten des optischen Schichtstapels 35 beeinflussen das sie passierende Licht auf unterschiedliche Weise, je nach Anwendungsfall. Dabei kann es sich um wellenlängenselektive Filter handeln, um Polarisationsfolien oder um Folien, die die Ausbreitungsrichtung oder andere optische Eigenschaften beeinflussen.
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Zwischen dem Lichtleiter 31 und dem Anzeigepaneel 2 sind in einem Randbereich Blenden 10 angeordnet, welche Streulicht abschatten.
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Ein Doppelpfeil deutet den gesamten für einen Betrachter sichtbaren Anzeigebereich VDA des Anzeigeelements 1 an. In den Randbereichen 21 sind mittels Doppelpfeil Ausblendebereiche FOA angedeutet. In diesen Bereichen 21 wird die vom Anzeigeelement 1 dargestellte Abbildung von innen nach außen in Richtung eines Randes des sichtbaren Anzeigebereichs VDA immer schwächer sichtbar, sie wird ausgeblendet (englisch: fade out). Das Anzeigeelement 1 hat zu diesem Zweck eine im Randbereich reduzierte Hintergrundbeleuchtung. Zur Reduzierung der Hintergrundbeleuchtung weist die Mikrostrukturierung 32, 33 auf großer Skala betrachtet von innen nach außen betrachtet einen Gradienten auf, beispielsweise eine abnehmende Anzahl Mikrostrukturelemente pro Fläche auf. Die Mikrostrukturierung 32, 33 ist in diesem Fall im Randbereich ausgedünnt. Ebenso ist es möglich, dass die Mikrostrukturelemente der Mikrostrukturierung 32, 33 zumindest im Randbereich andere vom Ort abhängige Eigenschaften haben, beispielsweise eine vom Ort abhängige Tiefenstruktur, vom Ort abhängige Neigungswinkel oder eine ortsabhängige Größe. Damit nimmt die Intensität des Lichts, das von der Mikrostrukturierung 32, 33 aus dem Lichtleiter 31 ausgekoppelt wird, von innen nach außen ab, d.h. im Ausblendebereich FOA wird eine von innen nach außen von 100% auf x% abnehmende Lichtauskopplung erzielt. Der Wert von x kann dabei bis zu Null heruntergehen. Die Abnahme der Intensität kann sowohl mit einem gleichmäßigen Gradienten erfolgen als auch mit einem nahezu konstanten Verlauf im inneren Bereich und einem steilen Gradienten im jeweiligen Ausblendebereich FOA. Somit wird der zentrale Bereich 22 des Anzeigepaneels 2 von der Hintergrundbeleuchtung 3 mit einer hohen Lichtintensität beleuchtet, sein Randbereich 21 dagegen mit nach außen hin abnehmender Lichtintensität. Ein Postkarteneffekt tritt somit nicht auf, oder ist zumindest so schwach, dass er vom Betrachter nicht bemerkt oder nicht als störend empfunden wird.
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4 zeigt in Draufsicht ein Beispiel eines Lichtleiters 31 zur Verwendung im Anzeigeelement 1 aus 3. Hierbei sind schematisch von innen nach außen Zonen 311-314 angedeutet, die von innen nach außen eine Lichtauskopplung abnehmender Stärke aufweisen. Dazu kann in den verschiedene Zonen 311-314 eine unterschiedliche Anzahl von Mikrostrukturelementen pro Fläche vorgesehen sein, oder die Mikrostrukturelemente sind derart unterschiedlich gestaltet, dass sie in den verschiedenen Zonen 311-314 eine unterschiedliche starke Lichtauskopplung bewirken. Eine zentrale Zone 311 weist die größte Lichtauskopplung auf. Eine sich daran nach außen anschließende Zone 312 weist eine immer noch große Lichtauskopplung auf. Eine sich daran nach außen anschließende Zone 313 weist zumindest noch eine geringe Lichtauskopplung auf. Eine äußerste Zone 314 weist keine oder kaum noch eine Lichtauskopplung auf. Ein derartiger Lichtleiter 31 besitzt eine Charakteristik, mit der die in 2 gezeigte Lichtverteilung erzielt werden kann.
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5 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 3 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings wird die abnehmende Lichtstärke in diesem Ausführungsbeispiel durch ein Ausblendeelement 36 erzielt. Dieses ist im dargestellten Beispiel als optische Schicht 361 ausgestaltet, z.B. als Folie oder als steife oder biegsame Platte, die in ihrem Randbereich 360 eine von innen nach außen abnehmende Transmission aufweist. Die Transmission nimmt dabei von 100% im Innenbereich auf x% im Außenbereich des Randbereichs 360 ab, sodass ein Ausblendebereich FOA realisiert wird. Der Wert von x kann dabei bis zu Null heruntergehen. Die Änderung der Transmission kann beispielsweise durch in die optische Schicht 361 eingelagerte lichtabsorbierende oder lichtstreuende Elemente erreicht werden. Die Änderung der Transmission kann auch über eine Änderung einer Mikrostruktur der optischen Schicht 361 im Randbereich 360 oder durch Phasenänderung des Materials der optischen Schicht 361 in diesem Bereich erzielt werden. Die optische Schicht 361 ist in 5 als oberste Schicht auf dem optischen Schichtstapel 35 angeordnet, sie kann aber auch an anderer Position im optischen Schichtstapel 35 angeordnet sein. Ein entsprechendes drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1, bei dem eine optische Schicht 362 als unterste Schicht des optischen Schichtstapels 35 direkt auf dem Lichtleiter 31 angeordnet ist, zeigt 6.
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7 zeigt schematisch ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 6 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings ist das Ausblendeelement 36 in diesem Fall eine auf den Lichtleiter 31 aufgebrachte Bedruckung 363, deren Transmission von innen nach außen im Ausblendebereich FOA abnimmt. Die Verwendung einer Bedruckung 363 hat den Vorteil, dass kein zusätzliches Element benötigt wird, das herzustellen, zu justieren und mit den anderen Elementen zu verbinden ist.
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8 zeigt schematisch ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 5 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings ist das Ausblendeelement 36 in diesem Fall kein zusätzliches Bauteil, sondern eine auf die oberste der ohnehin vorhandenen Schichten des optischen Schichtstapels 35 aufgebrachte Bedruckung 364, deren Transmission von innen nach außen im Ausblendebereich FOA abnimmt.
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9 zeigt schematisch ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 5 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings ist das Ausblendeelement 36 in diesem Fall eine optische Schicht 365, die auf dem Reflektor 34 angeordnet ist, beispielsweise als Folie oder als steife oder biegsame Platte mit vom Ort abhängiger Transmission im Randbereich, ähnlich wie oben beschrieben.
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10 zeigt schematisch ein siebtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 9 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings ist das Ausblendeelement 36 in diesem Fall eine auf den Reflektor 34 aufgebrachte Bedruckung 366. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass der Reflektor 34 als Folie ausgestaltet ist, auf die als Ausblendeelement 36 eine gedruckte Oberfläche aufgebracht ist. Eine weitere Variante besteht darin, dass der Reflektor 34 als aufgedampfte Metallschicht ausgebildet ist, die im Ausblendebereich FOA weniger Material, beispielsweise eine dünnere Schicht oder eine mit Löchern, d.h. nicht reflektierenden Bereichen, versehene Schicht aufweist. Die Reflektivität nimmt in diesen Varianten von innen nach außen im Ausblendebereich FOA ab, was dazu führt, dass im Randbereich des Anzeigepaneels 2 entsprechend weniger Licht auftrifft.
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Die oben beschriebenen optischen Schichten 361, 362, 365 und Bedruckungen 363, 364, 366 sind Beispiele für erfindungsgemäße lichtbeeinflussende Ausblendeelemente 36. Eine Kombination des ersten Ausführungsbeispiels mit einem der weiteren Ausführungsbeispiele sowie jede andere Kombination, auch Mehrfachkombination aus den beschriebenen Ausführungsbeispielen, sind geeignet, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Auch diese Kombinationen sind erfindungsgemäße Lösungen, auch wenn sie hier nicht im Einzelnen beschrieben sind.