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DE102021206727A1 - Wischervorrichtung, Sensorsystem und Fahrzeug - Google Patents

Wischervorrichtung, Sensorsystem und Fahrzeug Download PDF

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DE102021206727A1
DE102021206727A1 DE102021206727.1A DE102021206727A DE102021206727A1 DE 102021206727 A1 DE102021206727 A1 DE 102021206727A1 DE 102021206727 A DE102021206727 A DE 102021206727A DE 102021206727 A1 DE102021206727 A1 DE 102021206727A1
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DE
Germany
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wiper
wiper arm
arm
lip
carrier element
Prior art date
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Pending
Application number
DE102021206727.1A
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English (en)
Inventor
Akos Hegyi
Bence Balint
Zoltan Varga
Peter Deak
Peter Kosaras
Janos Simonovics
Mate Hornyak
Mihaly Nagy
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to FR2206160A priority patent/FR3124446A1/fr
Priority to CN202210740040.4A priority patent/CN115534878A/zh
Priority to US17/851,491 priority patent/US20220410845A1/en
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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Wischervorrichtung mit einem Wischarm (20a; 20b; 20c), mit zumindest einem mit dem Wischarm (20a; 20b; 20c) gekoppelten Wischblatt (18a, 18a', 18a''), welches zumindest eine Wischlippe (22a, 22a', 22a'') zu einem Wischen einer Oberfläche (16a; 16b; 16c) eines Schutzelements (14a; 14b; 14c) einer Sensorvorrichtung (12a), insbesondere einer Lidarvorrichtung, umfasst, und mit einer Wischarmführungseinheit (24a), die dazu vorgesehen ist, den Wischarm (20a; 20b; 20c) zumindest im Wesentlichen translatorisch entlang einer Führungsbahn (50a) zu bewegen.Es wird vorgeschlagen, dass die Wischervorrichtung ein Drehgelenk (26a) aufweist, mittels dem das Wischblatt (18a, 18a', 18a'') schwenkbar an dem Wischarm (20a; 20b; 20c) gelagert ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Es ist bereits eine Wischervorrichtung mit einem Wischarm, mit zumindest einem mit dem Wischarm gekoppelten Wischblatt, welches zumindest eine Wischlippe zu einem Wischen einer Oberfläche eines Schutzelements einer Sensorvorrichtung, insbesondere einer Lidarvorrichtung, umfasst, und mit einer Wischarmführungseinheit, die dazu vorgesehen ist, den Wischarm zumindest im Wesentlichen translatorisch entlang einer Führungsbahn zu bewegen, vorgeschlagen worden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Wischervorrichtung mit einem Wischarm, mit zumindest einem mit dem Wischarm gekoppelten Wischblatt, welches zumindest eine Wischlippe zu einem Wischen einer Oberfläche eines Schutzelements einer Sensorvorrichtung, insbesondere einer Lidarvorrichtung, umfasst, und mit einer Wischarmführungseinheit, die dazu vorgesehen ist, den Wischarm zumindest im Wesentlichen translatorisch entlang einer Führungsbahn zu bewegen.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Wischervorrichtung ein Drehgelenk aufweist, mittels dem das Wischblatt schwenkbar an dem Wischarm gelagert ist.
  • Unter einer „Wischervorrichtung“ soll vorzugsweise zumindest ein Teil, bevorzugt eine Unterbaugruppe, eines Scheibenwischers verstanden werden. Vorzugsweise kann die Wischervorrichtung auch den gesamten Scheibenwischer, insbesondere mit einem Wischblatt, umfassen. Vorzugsweise ist die Wischervorrichtung zu einem Einsatz an einem Fahrzeug und an der Sensorvorrichtung vorgesehen. Vorzugsweise ist die Wischervorrichtung, insbesondere als Teil des Scheibenwischers, zu einer Reinigung einer Fläche, bevorzugt einer Scheibe der Sensorvorrichtung an einem Fahrzeug, vorgesehen. Vorzugsweise ist die Wischervorrichtung mit dem Fahrzeug gekoppelt. Unter „vorgesehen“ soll vorzugsweise speziell ausgebildet, eingerichtet, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Darunter, dass ein Objekt zu einer bestimmten Funktion vorgesehen ist, soll vorzugsweise verstanden werden, dass das Objekt diese bestimmte Funktion in zumindest einem Anwendungs- und/oder Betriebszustand erfüllt und/oder ausführt. Unter einem „Betriebszustand“ soll vorzugsweise ein Zustand verstanden werden, in dem die Wischervorrichtung betriebsbereit für einen Wischvorgang und/oder einen Wischbetrieb ist und/oder sich in einem Wischbetrieb befindet, in welchem die Wischlippe des Wischblatts, insbesondere des Scheibenwischers, bevorzugt über eine Scheibe, insbesondere die Oberfläche des Schutzelements, der Sensorvorrichtung geführt ist und dabei vorteilhaft an der Oberfläche anliegt. Die Oberfläche des Schutzelements der Sensorvorrichtung kann als Teil einer Fahrzeugscheibe des Fahrzeugs ausgebildet sein. Insbesondere kann das Schutzelement als Teil einer Fahrzeugscheibe des Fahrzeugs ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung als Lidarvorrichtung ausgebildet. Die Sensorvorrichtung ist insbesondere zumindest ein Teil, bevorzugt zumindest eine Unterbaugruppe, zumindest eines Lidarsensors, insbesondere einer Lidarsensor-Baugruppe. Die Sensorvorrichtung kann insbesondere auch den gesamten Lidarsensor, insbesondere die gesamte Lidarsensor-Baugruppe, umfassen. Vorzugsweise weist die Sensorvorrichtung zumindest eine Lidareinheit auf, welche insbesondere zumindest ein Lidarsensorelement umfasst. Insbesondere kann die Sensorvorrichtung eine Vielzahl, wie beispielsweise zwei, drei, vier, fünf oder dergleichen Lidarsensorelemente aufweisen. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung an einem Fahrzeug angeordnet zur Umgebungserfassung, insbesondere für autonomes Fahren. Die Sensorvorrichtung kann auf Baustellen zur Vermessung von Gebäuden, zu einem Abscannen von 3D-Konturen und/oder im Labor für Forschungszwecke angeordnet sein. Insbesondere ist die Sensorvorrichtung, und zwar insbesondere mittels des zumindest einen Lidarsensorelements, zu einem Erfassen und/oder Vermessen von Objekten vorgesehen. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung zu einem Einsatz an einem Fahrzeug vorgesehen. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung als ein Bauteil des Fahrzeugs ausgebildet. Alternativ kann die Sensorvorrichtung als Nachrüstsatz für das Fahrzeug ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung zu einem Erfassen von Objekten in einer Umgebung des Fahrzeugs vorgesehen. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung zu einem Erfassen von Objekten mit dem Fahrzeug, vorzugsweise in einem Dachbereich, einem Frontbereich, zumindest einem Seitenbereich und/oder einem Heckbereich des Fahrzeugs, gekoppelt. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung mit dem Fahrzeug, insbesondere mit einer Recheneinheit, wie beispielsweise einem Bordcomputer, des Fahrzeugs verbunden. Vorzugsweise weist die Sensorvorrichtung das Schutzelement, insbesondere eine Abdeckwandung, auf, welche insbesondere einem Laserstrahl ein Austreten aus einem Gehäuse der Sensorvorrichtung ermöglicht und welche insbesondere zumindest im Wesentlichen transparent für Detektionswellenlängen des Laserstrahls des zumindest einen Lidarsensorelements ist. Vorzugsweise ist das Schutzelement als Abdeckwandung ausgebildet. Vorzugsweise definiert das Schutzelement, insbesondere die Abdeckwandung, der Sensorvorrichtung die Oberfläche der Sensorvorrichtung als eine Außenfläche des Schutzelements, insbesondere der Abdeckwandung. Vorzugsweise ist die Sensorvorrichtung, insbesondere das Schutzelement, bevorzugt die Abdeckwandung, zumindest teilweise an einer Außenseite des Fahrzeugs angeordnet. Vorzugsweise deckt das Schutzelement, bevorzugt die Abdeckwandung, die Sensorvorrichtung zumindest teilweise, insbesondere nach außen hin, ab. Beispielsweise ist das Schutzelement, bevorzugt die Abdeckwandung, zumindest zu einem Großteil aus Glas und/oder einem Kunststoff gebildet. Insbesondere ist das Wischblatt dazu vorgesehen, das Schutzelement, bevorzugt die Abdeckwandung, mechanisch, und zwar insbesondere mittels der Wischlippe, zu reinigen. Vorzugsweise ist die Wischlippe gummiartig ausgebildet.
  • Vorzugsweise weist die Wischarmführungseinheit eine Antriebseinheit auf, welche das Wischblatt zu einer Reinigung der Oberfläche linear über die Oberfläche bewegt. Vorzugsweise ist die Antriebseinheit dazu ausgebildet, das Wischblatt entlang eines Pfads, welcher durch die Wischarmführungseinheit definiert ist, zu bewegen. Vorzugsweise definiert die Wischarmführungseinheit einen geradlinigen Pfad. Vorzugsweise umfasst die Wischervorrichtung eine Verbindungseinheit, mittels der der Wischarm und die Wischarmführungseinheit lösbar miteinander verbunden sind. Vorzugsweise ist die Verbindungseinheit als ein Schnappverschluss ausgebildet. Vorzugsweise ist der Wischarm und ein Trägerelement der Wischarmführungseinheit in einem vollständig montierten Zustand mittels zumindest eines Verbindungsmittels kraftschlüssig und/oder formschlüssig miteinander verbunden. Vorzugsweise ist das Verbindungsmittel dazu vorgesehen, den Wischarm und das Trägerelement ausgehend von zwei voneinander abgewandten Seiten des Wischarms zusammenzudrücken. Vorzugsweise ist die Antriebseinheit dazu ausgebildet, das Wischblatt vollflächig entlang der Oberfläche zu bewegen, insbesondere zur vollflächigen mechanischen Reinigung der Oberfläche.
  • Vorzugsweise ist die Wischlippe des Wischblatts auswechselbar ausgebildet. Insbesondere kann die Wischlippe des Wischblatts werkzeugfrei auswechselbar ausgebildet sein. Unter einer „Längsachse“ eines Objekts soll insbesondere eine Achse verstanden werden, welche parallel zu einer längsten Kante eines kleinsten geometrischen Quaders verläuft, welcher das Objekt gerade noch vollständig umschließt, und bevorzugt durch einen geometrischen Mittelpunkt des Objekts verläuft.
  • Vorzugsweise ist die Antriebseinheit dazu ausgebildet, das Wischblatt, insbesondere zwischen Betriebszuständen des Wischblatts, in eine Parkposition zu bewegen, in welcher die Wischlippe insbesondere von der Anpresseinheit bis an einen Anschlag weggedrückt ist zu einem Entlasten des zumindest einen Anpresselements und/oder in welcher die Wischlippe beabstandet von der Oberfläche angeordnet ist. Beispielsweise kann die Oberfläche, insbesondere das Schutzelement, an zumindest einer Seite verjüngt ausgebildet sein. Insbesondere kann das Schutzelement, insbesondere die Abdeckwandung an zumindest einer Seite, insbesondere an zumindest zwei, bevorzugt sich gegenüberliegenden, Seiten, zumindest ein Rampenelement aufweisen. Beispielsweise kann die Antriebseinheit dazu ausgebildet sein, das Wischblatt zu einem Wischen aus der Parkposition über das zumindest eine Rampenelement auf die Oberfläche, insbesondere auf das Schutzelement, zu fahren. Beispielsweise kann die Antriebseinheit dazu ausgebildet sein, das Wischblatt zu einem Wischen von der Oberfläche über das zumindest eine Rampenelement von der Oberfläche in die Parkposition zu fahren.
  • Vorzugsweise umfasst die Wischervorrichtung genau einen Wischarm. Vorzugsweise ist die Wischlippe insbesondere zum Großteil in dem Wischarm angeordnet. Vorzugsweise ist eine Längsachse des zumindest einen Wischarms parallel zu der zumindest einen Oberfläche ausgerichtet. Vorzugsweise ist eine Längsachse des zumindest einen Wischarms parallel zu einer Außenkante der zumindest einen Oberfläche ausgerichtet. Vorzugsweise ist die zumindest eine Oberfläche zumindest im Wesentlichen rechteckig ausgebildet. Vorzugsweise erstreckt sich der zumindest eine Wischarm über zumindest eine Kantenlänge der zumindest einen Oberfläche. Vorzugsweise ist der zumindest eine Wischarm an zumindest einem Ende einer Erstreckung des zumindest einen Wischarms entlang der Längsachse des zumindest einen Wischarms mit der Antriebseinheit verbunden. Alternativ kann der zumindest eine Wischarm an beiden Enden der Erstreckung des zumindest einen Wischarms entlang der Längsachse des zumindest einen Wischarms mit der Antriebseinheit verbunden sein. Vorzugsweise ist der zumindest eine Wischarm als eine in einem Querschnitt senkrecht zu der Längsachse des zumindest einen Wischarms U-förmige Leiste, insbesondere Metallleiste, ausgebildet. Vorzugsweise weist der zumindest eine Wischarm ein U-förmiges Profil auf, insbesondere in Bezug auf den Querschnitt senkrecht zu der Längsachse des zumindest einen Wischarms. Vorzugsweise ist der zumindest eine Wischarm zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet. Vorzugsweise begrenzt der zumindest eine Wischarm einen Wischerhohlraum, in welchem die Wischlippe zum Großteil angeordnet ist. Vorzugsweise ist eine offene Seite, insbesondere in Bezug auf das U-förmige Profil, des Wischarms der Oberfläche zugewandt ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Antriebseinheit fest mit dem Fahrzeug oder der Sensorvorrichtung verbunden. Vorzugsweise ist der zumindest eine Wischarm fest mit der Antriebseinheit verbunden. Vorzugsweise ist die Anpresseinheit dazu ausgebildet, die Wischlippe gegen den zumindest einen Wischarm, insbesondere gegen die Antriebseinheit, insbesondere gegen das Fahrzeug, insbesondere gegen die Sensorvorrichtung, auf die Oberfläche zu drücken. Es ist zu Zwecken der Anpressdruckregulation denkbar, dass die Wischervorrichtung eine Linearführungseinheit aufweist, die die Wischlippe beweglich an dem Wischarm lagert.
  • Vorzugsweise ist das Wischblatt werkzeugfrei lösbar über das Drehgelenk mit dem Wischarm gekoppelt. Vorzugsweise ist das Wischblatt ausschließlich an dem Drehgelenk mit dem Wischarm verbunden. Vorzugsweise lagert das Drehgelenk das Wischblatt um eine Drehachse schwenkbar an dem Wischarm. Vorzugsweise ist die Drehachse senkrecht zu der Längsachse des Wischarms ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Drehachse senkrecht zu einer Längsachse des Wischblatts ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Drehachse parallel zu der Oberfläche ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Drehachse parallel zu zumindest einer Außenkante der Oberfläche ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Drehachse senkrecht zu der Längsachse der Wischlippe ausgerichtet. Das Drehgelenk kann beispielsweise einen Lagerbolzen umfassen, welcher fest mit dem Wischarm verbunden ist. Alternativ kann das Drehgelenk eine Ausnehmung umfassen, in welche das Wischblatt einhängbar ist. Das Wischblatt weist bevorzugt ein Formschlusselement auf, welches eine zu dem Lagerbolzen oder zu der Ausnehmung korrespondierende Form aufweist. Die Wischervorrichtung kann eine Verriegelungseinheit aufweisen, die dazu vorgesehen ist, das über das Drehgelenk schwenkbar gelagerte Wischblatt unverlierbar mit dem Wischarm zu verbinden. Vorzugsweise ist das Drehgelenk zumindest zum Großteil in dem Wischerhohlraum angeordnet.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Wischervorrichtung kann eine zuverlässige Reinigung des Fensterelements erzielt werden. Insbesondere können vorteilhafte Eigenschaften hinsichtlich einer Zuverlässigkeit der zu reinigenden Sensorvorrichtung erzielt werden. Es kann insbesondere ein vorteilhaft hoher Sicherheitsstandard für einen Betrieb der Sensorvorrichtung zu einem Erkennen von Objekten erreicht werden. Insbesondere kann eine Fahrt des Fahrzeugs zu einer vorteilhaft kraftvollen Reinigung der Sensorvorrichtung genutzt werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Drehgelenk entlang einer Längsachse des Wischarms betrachtet zumindest im Wesentlichen in einer Mitte des Wischarms angeordnet ist. Vorzugsweise ist das Drehgelenk entlang der Längsachse des Wischarms betrachtet genau in einer Mitte des Wischarms angeordnet. Das Drehgelenk kann entlang der Längsachse des Wischarms betrachtet in einem Bereich um die Mitte des Wischarms von maximal 25%, bevorzugt maximal 10%, der maximalen Erstreckung des Wischarms entlang seiner Längsachse angeordnet sein. Es kann ein vorteilhaft gleichmäßiges Aufliegen der Wischlippe auf der Oberfläche erreicht werden, wobei die Wischlippe vorteilhaft über unebene Stellen an der Oberfläche gleiten kann.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Wischervorrichtung zumindest eine Anpresseinheit aufweist mit zumindest einem Federelement, das dazu vorgesehen ist, eine Anpresskraft zu einem Anpressen der Wischlippe auf die Oberfläche des Schutzelements zu erzeugen. Vorzugsweise weist die Wischervorrichtung die Anpresseinheit auf zu einem Anpressen der Wischlippe an die Oberfläche. Vorzugsweise ist die Antriebseinheit dazu ausgebildet, das Wischblatt zu der Reinigung der Oberfläche linear, und insbesondere bidirektional, über die Oberfläche zu bewegen, wobei insbesondere die Anpresseinheit die Wischlippe auf die Oberfläche drückt. Vorzugsweise weist die Anpresseinheit zumindest ein Grundanpresselement auf. Vorzugsweise ist die Anpresseinheit, insbesondere das zumindest eine Grundanpresselement, dazu ausgebildet, eine Anpresskraft auf die Wischlippe auszuüben, insbesondere zu einem flächigen Anliegen der Wischlippe entlang einer Längsachse der Wischlippe an der Oberfläche. Vorzugsweise ist die Anpresseinheit, insbesondere das zumindest eine Grundanpresselement, dazu ausgebildet, eine Mindestanpresskraft auf die Wischlippe auszuüben, insbesondere zu einem Anpressen der Wischlippe an die Oberfläche mit einem gleichmäßigen Druck von mindestens 10 N/m, bevorzugt von mindestens 14 N/m, besonders bevorzugt von mindestens 20 N/m. Vorzugsweise ist die Anpresseinheit, insbesondere das Federelement, verschieden von einer Federschiene ausgebildet. Vorzugsweise ist die Anpresseinheit dazu ausgebildet, eine Anpresskraft auf die Wischlippe auszuüben, wobei eine Gegenkraft auf den Wischarm und von dem Wischarm über die Antriebseinheit, und insbesondere über die Sensorvorrichtung, auf ein Objekt, wie beispielsweise das Fahrzeug oder ein Gehäuse der Sensorvorrichtung abgeleitet ist. Vorzugsweise ist die Anpresseinheit verschieden von einer Stange, insbesondere Metallstange, ausgebildet, welche insbesondere in einem unbelasteten Zustand eine gebogene Form aufweist, wie insbesondere eine Federschiene. Das Wischblatt kann zusätzlich eine Federschiene aufweisen. Vorzugsweise weist die Anpresseinheit eine Einstelllehre auf, die zu einer Einstellung der Anpresskraft der Wischlippe auf die Oberfläche an dem Wischarm montierbar ist. Vorzugsweise weist die Anpresseinheit eine Stellschraube an einer Verbindung des Wischarms mit der Antriebseinheit auf, welche einen Abstand des Wischarms in Richtung einer Flächennormalen der Oberfläche zu der Oberfläche einstellbar ausbildet. Es kann eine vorteilhafte Schmutzentfernung durch eine vorteilhaft starke Wischleistung erreicht werden. Insbesondere können schwer lösliche Flecken durch eine Krafteinwirkung entfernt werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Wischarmführungseinheit ein Trägerelement umfasst, welches mit dem Wischarm gekoppelt ist. Vorzugsweise ist ein Führungsgerüst der Wischarmführungseinheit unlösbar mit der Sensorvorrichtung, insbesondere einem Sensorgehäuse, verbunden. Vorzugsweise ist das Trägerelement unlösbar mit dem Führungsgerüst verbunden. Vorzugsweise ist der Wischarm lösbar mit Trägerelement verbindbar. Es kann ein vorteilhaft austauschbarer Wischarm erreicht werden. Insbesondere kann eine vorteilhafte Wartungsfreundlichkeit der Wischervorrichtung erreicht werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass eine Längsachse des Trägerelements zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse des Wischarms, insbesondere der Wischlippe, abgewinkelt ist. Der Ausdruck „im Wesentlichen senkrecht“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung definieren, wobei die Richtung und die Bezugsrichtung, insbesondere in einer Projektionsebene betrachtet, einen Winkel von 90° einschließen und der Winkel eine maximale Abweichung von insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Alternativ kann die Längsachse des Trägerelements zumindest 30°, bevorzugt zumindest 45°, besonders bevorzugt zumindest 60° und ganz besonders bevorzugt zumindest 75°, zu einer Längsachse des Wischarms, insbesondere der Wischlippe, abgewinkelt sein. Es kann eine vorteilhaft unkomplizierte Anpresseinheit für den Wischarm mit der Wischarmführungseinheit kombiniert werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Wischarm dazu vorgesehen ist, auf das Trägerelement aufgeschoben zu werden. Beispielsweise kann der Wischarm durch eine Steckverbindung mit einer Schnappverbindung, insbesondere mit einer Rastverbindung, mit dem Trägerelement verbindbar sein. Alternativ kann der Wischarm durch eine Steckverbindung, welche durch eine weiteren Steckverbindung eines weiteren Sicherungselements gesichert ist, mit dem Trägerelement verbindbar sein. Es kann eine vorteilhaft gesicherte und lösbare Verbindung des Wischarms mit dem Trägerelement erreicht werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Wischarm in zumindest einem Montagezustand über eine Einstellachse verschiebbar zu dem Trägerelement gelagert ist. Vorzugsweise ist die Einstellachse parallel zu der Längsachse des Trägerelements ausgerichtet. Vorzugsweise ist der Wischarm durch die Stellschraube entlang der Einstellachse gegenüber der Oberfläche, insbesondere gegenüber dem Schutzelement, verschiebbar. Es kann eine vorteilhafte Grundeinstellung für eine Anpresskraft der Wischlippe auf die Oberfläche erreicht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Einstellachse zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der Oberfläche des Schutzelements ausgerichtet ist. Vorzugsweise ist der Wischarm vollständig entlang der Einstellachse senkrecht zu der Oberfläche verschiebbar ausgebildet. Vorzugsweise ist ein Abstand des Wischarms zu der Oberfläche durch die Stellschraube entlang der Einstellachse einstellbar. Es kann eine vorteilhaft genau Anpressdruckeinstellung erreicht werden, wobei der Wischarm vorteilhaft gering bewegt werden muss.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Einstellachse in einem Winkel zwischen 10 Grad und 80 Grad zu der Oberfläche des Schutzelements ausgerichtet ist. Vorzugsweise ist die Einstellachse in einem Winkel von mindestens 15°, bevorzugt von mindestens 25°, besonders bevorzugt von mindestens 35° und ganz besonders bevorzugt von zumindest 45° zu der Oberfläche des Schutzelements ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Einstellachse in einem Winkel von maximal 80°, bevorzugt von maximal 70°, besonders bevorzugt von maximal 60° und ganz besonders bevorzugt von maximal 50° zu der Oberfläche des Schutzelements ausgerichtet. Es kann eine vorteilhafte seitliche Zugänglichkeit zu der Oberfläche oder dem Wischarm erreicht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Wischarm und das Trägerelement über eine Schwalbenschwanzverbindung miteinander gekoppelt sind. Alternativ können der Wischarm und das Trägerelement über mehr als eine Schwalbenschwanzverbindung miteinander gekoppelt sein. Es kann eine vorteilhaft stabile, wobei lösbare, Verbindung des Wischarms mit dem Trägerelement erreicht werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass das zumindest einen Federelement in dem Wischblatt angeordnet ist. Vorzugsweise ist das zumindest einen Federelement in dem Wischerhohlraum zwischen der Wischlippe und einer der Oberfläche abgewandten Außenwandung des Wischarms angeordnet. Es kann eine vorteilhaft variable Anpresskrafterzeugung erreicht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Wischarm über das zumindest eine Federelement mit dem Trägerelement verbunden ist. Vorzugsweise ist ein, insbesondere das Federelement, mit dem Wischarm und mit dem Trägerelement direkt verbunden, insbesondere zu einem Ausüben einer Kraft auf den Wischarm zu einem Drücken des Wischarms in Richtung der Oberfläche. Es kann eine vorteilhaft unkomplizierte Vorspannung des Wischarms direkt bei einem Verbinden des Wischarms mit dem Trägerelement erreicht werden.
  • Darüber hinaus wird ein Sensorsystem, insbesondere Lidarsystem, vorgeschlagen mit zumindest einer Sensorvorrichtung, insbesondere einer Lidarvorrichtung, die ein Schutzelement umfasst, und mit zumindest einer erfindungsgemäßen Wischervorrichtung, die dazu vorgesehen ist, eine Oberfläche des Schutzelements zu wischen.
  • Darüber hinaus wird ein Fahrzeug vorgeschlagen mit zumindest einem erfindungsgemäßen Sensorsystem.
  • Die erfindungsgemäße Wischervorrichtung, das erfindungsgemäße Sensorsystem und/oder das erfindungsgemäße Fahrzeug sollen/soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere können/kann die erfindungsgemäße Wischervorrichtung, das erfindungsgemäße Sensorsystem und/oder das erfindungsgemäße Fahrzeug zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen. Zudem sollen bei den in dieser Offenbarung angegebenen Wertebereichen auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als offenbart und als beliebig einsetzbar gelten.
  • Figurenliste
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einem Sensorsystem in einem ersten Ausführungsbeispiel,
    • 2 eine schematische Darstellung des Sensorsystems und einer erfindungsgemäßen Wischervorrichtung in dem ersten Ausführungsbeispiel,
    • 3 eine schematische Darstellung der Wischervorrichtung,
    • 4 eine schematische Darstellung eines Wischarms der Wischervorrichtung,
    • 5 eine schematische Darstellung eines alternativen Wischarms der Wischervorrichtung,
    • 6 eine schematische Darstellung eines weiteren alternativen Wischarms der Wischervorrichtung,
    • 7 eine schematische Schnittdarstellung der Wischervorrichtung,
    • 8 eine schematische Schnittdarstellung des Wischarms,
    • 9 eine schematische Schnittdarstellung einer Einstelllehre der Wischervorrichtung,
    • 10 eine schematische Schnittdarstellung einer Anpresseinheit der Wischervorrichtung,
    • 11 eine schematische Darstellung einer Verbindungseinheit der Wischervorrichtung in dem ersten Ausführungsbeispiel als Variante zu den 3 und 10,
    • 12 eine schematische Schnittdarstellung der Verbindungseinheit,
    • 13 eine schematische Darstellung einer alternativen Verbindungseinheit der Wischervorrichtung in dem ersten Ausführungsbeispiel als Variante zu den 11 und 12,
    • 14 eine schematische Schnittdarstellung der alternativen Verbindungseinheit,
    • 15 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Wischervorrichtung in einem zweiten Ausführungsbeispiel und
    • 16 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Wischervorrichtung in einem dritten Ausführungsbeispiel.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt ein Fahrzeug 150a. Das Fahrzeug 150a umfasst ein Sensorsystem 200a. Das Sensorsystem 200a ist als Lidarsystem ausgebildet. Das Fahrzeug 150a ist als ein Straßenfahrzeug, hier beispielsweise als ein PKW, ausgebildet.
  • 2 zeigt abstrahiert und beispielhaft das Sensorsystem 200a. Das Sensorsystem 200a weist eine Sensorvorrichtung 12a auf. Die Sensorvorrichtung 12a ist als Lidarvorrichtung ausgebildet. Die Sensorvorrichtung 12a weist ein Schutzelement 14a auf.
  • Das Sensorsystem 200a weist eine Wischervorrichtung 10a auf. Die Wischervorrichtung 10a ist dazu vorgesehen, eine Oberfläche 16a des Schutzelements 14a zu wischen.
  • Die Wischervorrichtung 10a umfasst ein Wischblatt 18a, 18a', 18a''. Die in den 4, 5 und 6 gezeigten Wischblätter 18a, 18a', 18a'' entsprechen unterschiedlichen Ausgestaltungen, die jedoch analog an der Wischervorrichtung 10a anordenbar sind. Die Wischervorrichtung 10a umfasst einen Wischarm 20a. Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' weist eine Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auf (vgl. 3). Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' ist mit dem Wischarm 20a gekoppelt. Die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' ist zu einem Wischen der Oberfläche 16a des Schutzelements 14a der Sensorvorrichtung 12a, insbesondere der Lidarvorrichtung, vorgesehen. Die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' ist mit dem Wischarm 20a gekoppelt. Die Wischervorrichtung 10a umfasst eine Wischarmführungseinheit 24a, die dazu vorgesehen ist, den Wischarm 20a zumindest im Wesentlichen translatorisch entlang einer Führungsbahn 50a zu bewegen. Die Wischervorrichtung 10a weist ein Drehgelenk 26a auf mittels dem das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' schwenkbar an dem Wischarm 20a gelagert ist. Der Wischarm 20a kann zweiteilig ausgebildet sein. Der Wischarm 20a kann insbesondere durch einen Schnappverschluss teilbar sein. Der Schnappverschluss ist in den 4, 5, und 6 gestrichelt angedeutet. Dabei ist ein Teil des Wischarms 20a, welcher mit dem Wischblatt 18a, 18a', 18a'' verbindbar ist, von einem weiteren Teil des Wischarms 20a, welcher mit dem Trägerelement 60a gekoppelt ist, trennbar. Dadurch kann ein schneller Austausch des Wischblatts 18a, 18a', 18a'' erfolgen.
  • Die Sensorvorrichtung 12a ist als Lidarvorrichtung ausgebildet. Die Sensorvorrichtung 12a ist zu einem Erfassen und/oder Vermessen von Objekten vorgesehen. Die Sensorvorrichtung 12a ist zu einem Einsatz an dem Fahrzeug 1500a vorgesehen. Die Sensorvorrichtung 12a ist zu einem Erfassen und/oder Vermessen von Objekten vorgesehen, insbesondere für autonomes Fahren. Die Sensorvorrichtung 12a ist zu einem Erfassen von Objekten in einer Umgebung des Fahrzeugs 150a vorgesehen. Die Sensorvorrichtung 12a ist als ein Bauteil des Fahrzeugs 150a ausgebildet. Die Sensorvorrichtung 12a, insbesondere das Schutzelement 14a, ist an einer Außenseite des Fahrzeugs 150a angeordnet. Die Sensorvorrichtung 12a weist zumindest eine Lidareinheit 32a auf. Die Lidareinheit 32a weist ein Lidarsensorelement auf (nicht gezeigt). Die Lidareinheit 32a weist ein Sensorgehäuse 34a auf, in welchem das Lidarsensorelement angeordnet ist (vgl. 3). Die Sensorvorrichtung 12a weist das Schutzelement 14a auf, welches einem Laserstrahl der Sensorvorrichtung 12a ein Austreten aus dem Sensorgehäuse 34a ermöglicht und welche insbesondere transparent für eine Detektionswellenlänge des Lidarsensorelements ist. Das Schutzelement 14a ist als Abdeckwandung ausgebildet. Das Schutzelement 14a deckt die Sensorvorrichtung 12a teilweise nach außen hin ab. Das Schutzelement 14a bildet insbesondere einen Frontteil des Sensorgehäuses 34a. Das Schutzelement 14a ist aus Glas und/oder Kunststoff, wie beispielsweise Polycarbonat, ausgebildet. Das Schutzelement 14a definiert die Oberfläche 16a für die Sensorvorrichtung 12a als eine Außenfläche des als Abdeckwandung ausgebildeten Schutzelements 14a.
  • Die Oberfläche 16a ist rechteckig ausgebildet. Die Sensorvorrichtung 12a ist mit einer Recheneinheit, insbesondere des Fahrzeugs 150a, verbunden zu einem Datentransfer.
  • Die Wischervorrichtung 10a ist zu einem Wischen der Wischervorrichtung 10a ausgebildet. Insbesondere ist das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' dazu vorgesehen, das Schutzelement 14a mechanisch, und zwar insbesondere mittels der Wischlippe 22a, 22a', 22a'', zu reinigen. Die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' ist gummiartig ausgebildet. Insbesondere ist die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' aus einem natürlichen und/oder künstlichen Elastomer ausgebildet. Die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' ist zum Großteil in dem Wischarm 20a angeordnet (vgl. 7). Eine Längsachse 36a des Wischarms 20a ist parallel zu der Oberfläche 16a ausgerichtet. Der Wischarm 20a erstreckt sich über eine kürzere Kantenlänge der rechteckigen Oberfläche 16a (vgl. 2). Die Wischervorrichtung 10a umfasst genau einen Wischarm 20a. Die Längsachse 36a des Wischarms 20a ist parallel zu einer Außenkante der Oberfläche 16a ausgerichtet. Die Oberfläche 16a ist rechteckig ausgebildet. Der Wischarm 20a erstreckt sich über eine Kantenlänge der zumindest einen Oberfläche 16a.
  • Der Wischarm 20a ist als eine in einem Querschnitt senkrecht zu der Längsachse 36a des Wischarms 20a U-förmige Metallleiste ausgebildet (vgl. 7). Der Wischarm 20a weist ein U-förmiges Profil auf, insbesondere in Bezug auf den Querschnitt senkrecht zu der Längsachse 36a des Wischarms 20a. Eine offene Seite, insbesondere in Bezug auf das U-förmige Profil, des Wischarms 20a ist der Oberfläche 16a zugewandt ausgerichtet. Insbesondere weist eine der Oberfläche 16a abgewandte Seite des Wischarms 20a eine ebene Außenfläche auf. Insbesondere ist die Außenfläche der der Oberfläche 16a abgewandten Seite des Wischarms 20a parallel zu der Oberfläche 16a ausgerichtet.
  • Der Wischarm 20a ist quaderförmig ausgebildet (vgl. 1 und 2). Der Wischarm 20a begrenzt einen Wischerhohlraum 38a, in welchem die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' zum Großteil angeordnet ist. Die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' ist schwenkbar in dem Wischerhohlraum 38a gelagert (vgl. 4-6).
  • Die Wischarmführungseinheit 24a weist eine Antriebseinheit 42a auf, welche das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' zu einer Reinigung der Oberfläche 16a linear über die Oberfläche 16a bewegt. Die Antriebseinheit 42a ist dazu ausgebildet, das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' entlang der Führungsbahn 50a, welche durch die Wischarmführungseinheit 24a definiert ist, zu bewegen. Die Wischarmführungseinheit 24a definiert einen geradlinigen Pfad, insbesondere eine geradlinige Führungsbahn 50a. Der Wischarm 20a ist mit der Antriebseinheit 42a verbunden. Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' ist zu einem Wischen von einer Antriebseinheit 42a über die Oberfläche 16a geführt. Die Antriebseinheit 42a ist dazu ausgebildet, das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' vollflächig entlang der Oberfläche 16a zu bewegen, insbesondere zur vollflächigen mechanischen Reinigung der Oberfläche 16a, wobei vollflächig insbesondere auf ein Anliegen der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' entlang der Längsachse 40a der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' zu verstehen ist. Die Wischarmführungseinheit 24a, insbesondere die Antriebseinheit 42a, ist fest mit dem Sensorsystem 200a verbunden. Das Sensorsystem 200a ist fest mit dem Fahrzeug 150a verbunden. Der Wischarm 20a ist an einem Ende einer Erstreckung des Wischarms 20a entlang der Längsachse 36a des Wischarms 20a mit der Antriebseinheit 42a verbunden. Die Antriebseinheit 42a ist dazu ausgebildet, das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' zu der Reinigung der Oberfläche 16a linear, und insbesondere bidirektional, über die Oberfläche 16a zu bewegen, wobei eine Anpresseinheit 44a die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auf die Oberfläche 16a drückt (vgl. 3).
  • Die Anpresseinheit 44a ist teilweise als eine Stellschraube 54a an einer Verbindung des Wischarms 20a mit der Antriebseinheit 42a ausgebildet, welche einen Abstand 52a des Wischarms 20a in Richtung einer Flächennormalen der Oberfläche 16a zu der Oberfläche 16a einstellbar ausbildet. Durch die Anpresseinheit 44a ist ein Grundwert für den Anpressdruck 46a der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auf die Oberfläche 16a einstellbar (vgl. 7). Die Anpresseinheit 44a ist dazu ausgebildet, die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' über den Wischarm 20a mittels der Antriebseinheit 42a gegen das Fahrzeug 150a auf die Oberfläche 16a zu drücken. Die Anpresseinheit 44a ist dazu ausgebildet, eine Anpresskraft 47a auf die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auszuüben, insbesondere zu einem flächigen Anliegen der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' entlang einer Längsachse 40a der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' an der Oberfläche 16a. Die Wischervorrichtung 10a umfasst die Anpresseinheit 44a. Die Anpresseinheit 44a ist dazu ausgebildet, eine Mindestanpresskraft auf die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auszuüben, insbesondere zu einem Anpressen der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' an die Oberfläche 16a mit einem gleichmäßigen Druck von mindestens 10 N/m, bevorzugt von mindestens 14 N/m.
  • Die Wischervorrichtung 10a weist die Anpresseinheit 44a auf zu einem Anpressen der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' an die Oberfläche 16a.
  • Die Anpresseinheit 44a ist dazu ausgebildet, eine Anpresskraft 47a auf die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auszuüben, wobei eine Gegenkraft auf den Wischarm 20a und von dem Wischarm 20a über die Antriebseinheit 42a, und insbesondere über die Sensorvorrichtung 12a, auf ein Objekt, wie beispielsweise das Fahrzeug 150a oder ein Gehäuse der Sensorvorrichtung 12a abgeleitet ist.
  • Die Antriebseinheit 42a ist dazu ausgebildet, das Wischblatt 18a, 18a', 18a'', insbesondere zwischen Betriebszuständen des Wischblatts 18a, 18a', 18a'', in eine Parkposition zu bewegen, in welcher die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' beabstandet von der Oberfläche 16a angeordnet ist. Das Schutzelement 14a weist an einer Seite ein Rampenelement 48a auf (vgl. 7). Die Antriebseinheit 42a ist dazu ausgebildet, das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' zu einem Wischen aus der Parkposition über das Rampenelement 48a auf die Oberfläche 16a zu bewegen. Die Antriebseinheit 42a ist dazu ausgebildet, das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' zu einem Stoppen des Wischens von der Oberfläche 16a über das Rampenelement 48a von der Oberfläche 16a in die Parkposition zu bewegen.
  • Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' ist auswechselbar ausgebildet (vgl. 4-6). Insbesondere ist das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' werkzeugfrei auswechselbar ausgebildet. Der Wischarm 20a ist elektrisch beheizbar ausgebildet. Die zu der Oberfläche 16a des Schutzelements 14a abgewandte Seite des Wischarms 20a ist zumindest im Wesentlichen rechteckig ausgebildet. Die zu der Oberfläche 16a des Schutzelements 14a abgewandte Seite des Wischarms 20a ist zumindest im Wesentlichen eben ausgebildet.
  • Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' ist werkzeugfrei lösbar über das Drehgelenk 26a mit dem Wischarm 20a gekoppelt (vgl. 4-6). Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' ist ausschließlich an dem Drehgelenk 26a mit dem Wischarm 20a verbunden. Das Drehgelenk 26a lagert das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' um eine Drehachse 28a schwenkbar an dem Wischarm 20a. Das Drehgelenk 26a ist als Lagerbolzen ausgebildet. Das als Lagerbolzen ausgebildete Drehgelenk 26a weist einen kreisrunden Querschnitt senkrecht zu seiner Längsachse auf. Das als Lagerbolzen ausgebildete Drehgelenk 26a bildet die Drehachse 28a aus. Die Drehachse 28a ist senkrecht zu der Längsachse 36a des Wischarms 20a ausgerichtet.
  • Die Drehachse 28a ist senkrecht zu einer Längsachse 56a des Wischblatts 18a, 18a', 18a'' ausgerichtet. Die Drehachse 28a ist parallel zu der Oberfläche 16a ausgerichtet. Die Drehachse 28a ist parallel zu einer Außenkante der Oberfläche 16a ausgerichtet. Die Drehachse 28a ist senkrecht zu der Längsachse 40a der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' ausgerichtet.
  • Das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' weist bevorzugt ein Formschlusselement 58a, 58a', 58a'' auf, welches eine zu dem Lagerbolzen korrespondierende Form aufweist. Das Formschlusselement 58a, 58a', 58a'' begrenzt eine Ausnehmung zu einer Aufnahme des Drehgelenks 26a. Das Formschlusselement 58a, 58a', 58a'' ist mittig mit der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' verbunden. Das Drehgelenk 26a ist in dem Wischerhohlraum 38a angeordnet.
  • Das Drehgelenk 26a ist entlang der Längsachse 36a des Wischarms 20a betrachtet zumindest im Wesentlichen in einer Mitte des Wischarms 20a angeordnet. Das Drehgelenk 26a ist entlang der Längsachse 36a des Wischarms 20a betrachtet genau in der Mitte des Wischarms 20a angeordnet. Das Drehgelenk 26a ist entlang der Längsachse 36a des Wischarms 20a betrachtet in einem Bereich um die Mitte des Wischarms 20a von maximal 25% der maximalen Erstreckung des Wischarms 20a entlang seiner Längsachse 36a angeordnet (vgl. 4-6).
  • Die Wischarmführungseinheit 24a weist ein Trägerelement 60a auf. Das Trägerelement 60a ist mit dem Wischarm 20a gekoppelt. Ein Führungsgerüst 62a der Wischarmführungseinheit 24a ist unlösbar mit der Sensorvorrichtung 12a, insbesondere dem Sensorgehäuse 34a, verbunden. Das Trägerelement 60a ist unlösbar mit dem Führungsgerüst 62a verbunden. Das Trägerelement 60a ist über das Führungsgerüst 62a beweglich gelagert. Der Wischarm 20a ist lösbar mit dem Trägerelement 60a verbunden.
  • Eine Längsachse des Trägerelements 60a ist senkrecht zu der Längsachse 36a, 40a des Wischarms 20a, insbesondere der Wischlippe 22a, 22a', 22a'', abgewinkelt. Grundsätzlich könnte die Längsachse des Trägerelements 60a auch in einem Winkel von 30 bis 90 Grad zu der Längsachse 36a des Wischarms 20a angeordnet sein.
  • Der Wischarm 20a ist dazu vorgesehen, auf das Trägerelement 60a aufgeschoben zu werden. Beispielsweise ist der Wischarm 20a durch eine Steckverbindung und/oder mit einer Schnappverbindung, insbesondere mit einer Rastverbindung, mit dem Trägerelement 60a verbindbar.
  • Der Wischarm 20a ist in zumindest einem Montagezustand über eine Einstellachse 64a verschiebbar zu dem Trägerelement 60a gelagert ist. Die Einstellachse 64a ist parallel zu der Längsachse des Trägerelements 60a ausgerichtet. Der Wischarm 20a ist durch die Stellschraube 54a entlang der Einstellachse 64a gegenüber der Oberfläche 16a, insbesondere gegenüber dem Schutzelement 14a, verschiebbar. Die Einstellachse 64a ist senkrecht zu der Oberfläche 16a des Schutzelements 14a ausgerichtet. Der Wischarm 20a ist vollständig entlang der Einstellachse 64a zu der Oberfläche 16a verschiebbar ausgebildet. Der Abstand 52a des Wischarms 20a zu der Oberfläche 16a ist durch die Stellschraube 54a entlang der Einstellachse 64a einstellbar (vgl. 3).
  • Der Wischarm 20a und das Trägerelement 60a sind über eine Schwalbenschwanzverbindung miteinander gekoppelt (vgl. 10). Über die Schwalbenschwanzverbindung ist der Wischarm 20a mit einem Freiheitsgrad translatorisch auf dem Trägerelement 60a gelagert.
  • Die Anpresseinheit 44a weist die Stellschraube 54a an einer Verbindung des Wischarms 20a mit der Antriebseinheit 42a auf, welche einen Abstand 52a des Wischarms 20a in Richtung einer Flächennormalen der Oberfläche 16a zu der Oberfläche 16a einstellbar ausbildet.
  • 8 zeigt einen Querschnitt des Wischarms 20a. Die Anpresseinheit 44a weist ein Federelement 70a auf. Das Federelement 70a ist dazu vorgesehen, eine Anpresskraft 47a zu einem Anpressen der Wischlippe 22a auf die Oberfläche 16a des Schutzelements 14a zu erzeugen. Das Federelement 70a ist in dem Wischarm 20a angeordnet. Das Federelement 70a ist in dem Wischblatt 18a angeordnet. Das Wischblatt 18a ist zum Großteil in dem Wischarm 20a angeordnet. Das Federelement 70a ist in dem Wischerhohlraum 38a zwischen der Wischlippe 22a und einer der Oberfläche 16a abgewandten Außenwandung 72a des Wischarms 20a angeordnet. In einer alternativen Ausgestaltung wäre es auch denkbar, dass das Wischblatt 18a statt dem Federelement 70a zumindest teilweise aus einem Federstahl gebildet ist, welcher das Wischblatt 18a, insbesondere die Wischlippe 22a, gegen die Oberfläche 16a presst.
  • Die Anpresseinheit 44a weist eine Einstelllehre 76a auf, die zu einer Einstellung der Anpresskraft 47a der Wischlippe 22a, 22a', 22a'' auf die Oberfläche 16a an dem Wischarm 20a montierbar ist. Die in dem Wischarm 20a montierte Einstelllehre 76a ist in der 9 gezeigt. Die Einstelllehre 76a ist zum Großteil in dem Wischarm 20a angeordnet. Die Einstelllehre 76a liegt zum Großteil an einer der Oberfläche 16a abgewandten Außenwandung 72a des Wischarms 20a an. Die Einstelllehre 76a ist zumindest teilweise aus einem Element gebildet, welches zumindest in einem Teilbereich eine selbe Form wie die Wischlippe 22a, 22a', 22a'' aufweist. Die Einstelllehre 76a kann statt dem Wischblatt 18a, 18a', 18a'' an dem Wischarm 20a montiert werden, um den Abstand 52a einzustellen. Nach einer Einstellung des Abstands 52a kann die Einstelllehre 76a gegen das Wischblatt 18a, 18a', 18a'' ausgetauscht werden.
  • Die Wischervorrichtung 10a kann statt mittels der Stellschraube 54a alternativ an das Trägerelement 60a angebunden werden. Die Wischervorrichtung 10a umfasst eine Verbindungseinheit 66a, mittels der der Wischarm 20a und die Wischarmführungseinheit 24a lösbar miteinander verbunden sind. Die Verbindungseinheit 66a ist als ein Schnappverschluss ausgebildet. Der Wischarm 20a und das Trägerelement 60a sind in einem vollständig montierten Zustand mittels eines Verbindungsmittels 68a kraftschlüssig und/oder formschlüssig miteinander verbunden. Das Verbindungsmittel 68a ist dazu vorgesehen, den Wischarm 20a und das Trägerelement 60a ausgehend von zwei voneinander abgewandten Seiten des Wischarms 20a zusammenzudrücken. Das Verbindungsmittel 68a rastet an dem Trägerelement 60a ein und drückt das Trägerelement 60a gegen den Wischarm 20a. Das Verbindungsmittel 68a ist schwenkbar an dem Trägerelement 60a gelagert (vgl. 11 und 12).
  • In den 13 und 14 ist eine alternative Verbindungseinheit 66a' der Wischervorrichtung 10a gezeigt. Die Verbindungseinheit 66a' weist ein Verbindungsmittel 68a' auf, welches seitlich in das Trägerelement 60a eingreift zu einer Fixierung einer Schwalbenschwanzverbindung zwischen dem Wischarm 20a und dem Trägerelement 60a. Das Verbindungsmittel 68a' ist parallel zu der Einstellachse 64a translatorisch auf den Wischarm 20a aufschiebbar. Das Verbindungsmittel 68a' ist dazu vorgesehen, den Wischarm 20a und das Trägerelement 60a ausgehend von zwei voneinander abgewandten Seiten des Wischarms 20a zusammenzudrücken. Das Verbindungsmittel 68a' rastet an dem Trägerelement 60a ein und drückt das Trägerelement 60a gegen den Wischarm 20a.
  • In den 15 und 16 sind jeweils zwei weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen und die Zeichnungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleich bezeichneter Bauteile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der 1 bis 14 verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den 1 bis 14 nachgestellt. In den Ausführungsbeispielen der 15 und 16 ist der Buchstabe a durch die Buchstaben b und c ersetzt.
  • In der 15 ist eine alternative Wischervorrichtung 10b gezeigt. Im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist eine Einstellachse 64b anders orientiert. Die Einstellachse 64b ist in einem Winkel zwischen 10° und 80°, insbesondere in einem Winkel von 33°, zu einer Oberfläche 16b des Schutzelements 14b ausgerichtet. Eine Verbindung des Wischarms 20b mit dem Trägerelement 60b kann wie in dem ersten Ausführungsbeispiel erfolgen.
  • In der 16 ist eine weitere alternative Wischervorrichtung 10c gezeigt. Die Wischervorrichtung 10c umfasst eine Anpresseinheit 44c. Im Unterschied zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen ist der Wischarm 20c gleitend zu dem Trägerelement 60c gelagert, insbesondere in dem montierten Zustand. Der Wischarm 20c ist über ein Federelement 74c der Anpresseinheit 44c mit dem Trägerelement 60c verbunden. Das Federelement 74c ist mit dem Wischarm 20c und mit dem Trägerelement 60c direkt verbunden. Das Federelement 74c beaufschlagt den Wischarm 20c mit einer Anpresskraft 47c auf die Oberfläche 16c. Der Wischarm 20c ist entlang einer Einstellachse 64c translatorisch gleitend an dem Trägerelement 60c gelagert. Das Federelement 74c ist als eine Zugfeder ausgebildet. Das Federelement 74c ist dazu vorgesehen, den Wischarm 20c entlang der Einstellachse 64c, vorzugsweise zu dem Trägerelement 60c, anzuziehen.

Claims (14)

  1. Wischervorrichtung mit einem Wischarm (20a; 20b; 20c), mit zumindest einem mit dem Wischarm (20a; 20b; 20c) gekoppelten Wischblatt (18a, 18a', 18a''), welches zumindest eine Wischlippe (22a, 22a', 22a'') zu einem Wischen einer Oberfläche (16a; 16b; 16c) eines Schutzelements (14a; 14b; 14c) einer Sensorvorrichtung (12a), insbesondere einer Lidarvorrichtung, umfasst, und mit einer Wischarmführungseinheit (24a), die dazu vorgesehen ist, den Wischarm (20a; 20b; 20c) zumindest im Wesentlichen translatorisch entlang einer Führungsbahn (50a) zu bewegen, gekennzeichnet durch ein Drehgelenk (26a), mittels dem das Wischblatt (18a, 18a', 18a'') schwenkbar an dem Wischarm (20a; 20b; 20c) gelagert ist.
  2. Wischervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (26a) entlang einer Längsachse (36a) des Wischarms (20a; 20b; 20c) betrachtet zumindest im Wesentlichen in einer Mitte des Wischarms (20a; 20b; 20c) angeordnet ist.
  3. Wischervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch zumindest eine Anpresseinheit (44a) mit zumindest einem Federelement (70a; 74c), das dazu vorgesehen ist, eine Anpresskraft (47a) zu einem Anpressen der Wischlippe (22a, 22a', 22a'') auf die Oberfläche (16a; 16b; 16c) des Schutzelements (14a; 14b; 14c) zu erzeugen.
  4. Wischervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wischarmführungseinheit (24a) ein Trägerelement (60a; 60b; 60c) umfasst, welches mit dem der Wischarm (20a; 20b; 20c) gekoppelt ist.
  5. Wischervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Längsachse des Trägerelements (60a; 60b; 60c) zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse (36a) des Wischarms (20a; 20b; 20c), insbesondere der Wischlippe (22a, 22a', 22a''), abgewinkelt ist.
  6. Wischervorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischarm (20a; 20b; 20c) dazu vorgesehen ist, auf das Trägerelement (60a; 60b; 60c) aufgeschoben zu werden.
  7. Wischervorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischarm (20a; 20b; 20c) in zumindest einem Montagezustand über eine Einstelllachse (64a; 64b; 64c) verschiebbar zu dem Trägerelement (60a; 60b; 60c) gelagert ist.
  8. Wischervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellachse (64a; 64c) zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der Oberfläche (16a; 16c) des Schutzelements (14a; 14b; 14c) ausgerichtet ist.
  9. Wischervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellachse (64b) in einem Winkel zwischen 10 Grad und 80 Grad zu der Oberfläche (16b) des Schutzelements (14b) ausgerichtet ist.
  10. Wischervorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischarm (20a; 20b; 20c) und das Trägerelement (60a; 60b; 60c) über eine Schwalbenschwanzverbindung miteinander gekoppelt sind.
  11. Wischervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Federelement (70a) in dem Wischblatt (18a, 18a', 18a'') angeordnet ist.
  12. Wischervorrichtung nach Anspruch 3 und nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischarm (20c) über das zumindest eine Federelement (74c) mit dem Trägerelement (60c) verbunden ist.
  13. Sensorsystem, insbesondere Lidarsystem, mit zumindest einer Sensorvorrichtung (12a), insbesondere einer Lidarvorrichtung, die ein Schutzelement (14a) umfasst, und mit zumindest einer Wischervorrichtung (10a; 10b; 10c) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, die dazu vorgesehen ist, eine Oberfläche (16a; 16b; 16c) des Schutzelements (14a; 14b; 14c) zu wischen.
  14. Fahrzeug mit zumindest einem Sensorsystem (200a) nach Anspruch 13.
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