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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Austausch einer alten Übergangskonstruktion zur Überbrückung einer in einem Bauwerk befindlichen Bauwerksfuge durch eine neue Übergangskonstruktion. Ferner wird eine neue Übergangskonstruktion zur Überbrückung einer in einem Bauwerk befindlichen Bauwerksfuge vorgestellt und schließlich bezieht sich die Erfindung auch auf ein Bauwerk das einen nach einem solchen Verfahren ausgetauschte Übergangskonstruktion aufweist und/oder eine solche Übergangskonstruktion aufweist.
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Derartige Übergangskonstruktion werden vor allem (aber nicht nur) im Brückenbau eingesetzt, da es hier stark arbeitende Bauwerksfugen gibt, die sicher durch darüber geleiteten Verkehr überquert werden sollen. Der Begriff Übergangskonstruktion ist hier breit zu verstehen. Er umfasst beispielsweise Konstruktionen, die als Fahrbahnübergänge bezeichnet werden oder solche aufweisen. Auch der Begriff Fahrbahnübergang ist hier nicht eng zu verstehen. Er beschreibt vielmehr eine herkömmliche Übergangskonstruktion wie sie typischer Weise bei Brücken mit einer Fahrbahn zum Einsatz kommt, ohne dass es zwingend fahrender oder rollender Verkehr sein muss, der darüber geleitet wird. Denn Fahrbahnübergänge werden durchaus auch für den fußläufigen Verkehr etwa bei Fußgängerbrücken zur sicheren Überbrückung der dortigen Bauwerksfugen eingesetzt. Auch kommen Fahrbahnübergänge in Fahrbahnen von Eisenbahnen bzw. in Eisenbahnbauwerken zum Einsatz.
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Übergangskonstruktionen unterliegen einer relativ starken Beanspruchung und einem damit einhergehenden Verschleiß. Dieser ist typischer Weise größer, als der Verschleiß des Bauwerks in dem sie sich befinden. Übergangskonstruktionen müssen daher in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden.
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Der Austausch einer alten Übergangskonstruktion bzw. eines alten Fahrbahnübergangs gegen eine bzw. einen neuen ist aktuell eine sehr zeit- und kostenintensive Angelegenheit. So wird im Regelfall die alte Konstruktion aufwendig an ihren Verankerungsstellen im Bauwerk freigelegt. Dann werden die Verankerungen gelöst und schließlich muss in gleicher Weise wieder eine möglichst exakt passende Übergangskonstruktion an die Stelle der alten eingepasst und dort an der tragenden Struktur des Bauwerks befestigt werden. Dazu muss bei Stahlbeton bauwerken im Bereich der Bauwerksfuge die Bewehrung der Verankerung relativ aufwendig freigelegt werden. Später nach dem Verankern der Übergangskonstruktion direkt an der Bewehrung des Bauwerks wird dann neuer Beton wieder eingebracht, verdichtet und nachbehandelt. All dies ist sehr aufwendig. Der Zeitaufwand für den Austausch ist daher groß. Damit geht auch ein großer Einschnitt was die Benutzbarkeit des Bauwerks in dieser Zeit anbelangt einher.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Austausch einer Übergangskonstruktion anzugeben, das einfacher, schneller und bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung kostengünstiger durchzuführen ist. Auch soll eine Übergangskonstruktion geschaffen werden, die sich leichter und schneller demontieren und montieren lässt. Schließlich soll die Erfindung ein Bauwerk schaffen, das mit weniger zeitlichen Einschnitten über seine Lebensdauer benutzt werden kann.
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Die Lösung der Aufgabe gelingt mit einem Verfahren zum Austausch einer alten Übergangskonstruktion zur Überbrückung einer in einem Bauwerk befindlichen Bauwerksfuge durch eine neue Übergangskonstruktion, bei dem in einem ersten Schritt die alte Übergangskonstruktion an ihren Anschlüssen an das Bauwerk und zumindest ein seitlich daran angrenzender Teil des Bauwerks so entfernt werden, dass eine zumindest bereichsweise deutlich vergrößerte Breite der Bauwerksfuge erreicht wird. In einem zweiten Schritt wird in der Bauwerksfuge eine Stützkonstruktion angeordnet, die eine Auflage für die neuen Übergangskonstruktion bildet. In einem dritten Schritt wird die neue Übergangskonstruktion an der Stützkonstruktion verankert.
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Der Erfindung liegt also die Erkenntnis zugrunde, dass es nicht darauf ankommt, dass die neuen und die alte Übergangskonstruktion möglichst weitgehend gleich gestaltet und dann auch in gleicher Weise wieder am bzw. im Bauwerk verankert sind. Vielmehr kommt es auf einen möglichst schnellen Austausch an. Dieser gelingt erfindungsgemäß dadurch, dass die alte Überbrückungskonstruktion und auch daran angrenzende Teile des Bauwerks großzügig entfernt werden. Das großzügige Entfernen alleine beschleunigt schon das ganze Procedere spürbar. Zudem wird der so gewonnene Raum für die Montage einer Stützkonstruktion benutzt, die so erstens leichter und schneller zu montieren ist, als das mühselige Verankern herkömmlicher Art. Zudem kann an der Stützkonstruktion auf viel einfachere aber auch exaktere Weise die neue Übergangskonstruktion befestigt werden. Der Clou liegt also in der deutlich vereinfachten Befestigung an der Stützkonstruktion. Dies beschleunigt den Austausch der Übergangskonstruktion derart, dass etwaige Mehrkosten für eine etwas größer dimensionierte Übergangskonstruktion oder auch die zusätzlich anzubringende Stützkonstruktion sich deutlich amortisieren. So kann ein Austausch nun z.B. im Laufe eines Wochenendes erfolgen, während herkömmliche Verfahren mehrere Wochen dauern. Dabei hilft es besonders, dass die neue Übergangskonstruktion erfindungsgemäß gerade nicht mehr auf beiden Seiten lastabtragend mit dem Bauwerk verbunden werden muss. Zudem ist es ein wichtiger Vorteil, dass man aufgrund der zwischengeschalteten Stützkonstruktion bei der Wahl der neuen Übergangskonstruktion unabhängig von der Ausgestaltung der alten Übergangskonstruktion ist. Dies kann erhebliche technische wie auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Dies gilt im Übrigen auch für zukünftige Wechsel, da die Stützkonstruktion idealer Weise so gestaltet ist, dass unterschiedlichste Arten von Übergangskonstruktionen an Stelle der neue eingesetzten verwendet werden können.
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Weiterbildend erfolgt das Verfahren so, dass zumindest ein Teil der Stützkonstruktion, vorzugsweise frei stehend, so in der Bauwerksfuge angeordnet wird, dass zumindest ein Teil der vertikalen Lasten aus der neuen Übergangskonstruktion über die Stützkonstruktion direkt in den Untergrund und nicht in das Bauwerk abgetragen werden. Die neue Übergangskonstruktion wird also im besten Fall gar nicht mehr direkt an, mit oder in der tragenden Konstruktion des Bauwerks, insbesondere in die Bewehrung des Bauwerks eingebunden oder an dieser befestigt. Das beschleunigt den Einbau sehr.
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Alternativ oder ergänzend wird zumindest ein Teil der Stützkonstruktion im Bereich der Bauwerksfuge an zumindest einer Seite der Bauwerksfuge so am Bauwerk befestigt, dass ein Teil der vertikalen Lasten aus der neuen Übergangskonstruktion unter Zwischenschaltung des entsprechenden Teils der Stützkonstruktion in das Bauwerk abgetragen werden. Auch die Anbindung an das Bauwerk unter Zwischenschaltung der Stützkonstruktion beschleunigt den Austausch erheblich. Denn die Stützkonstruktion kann wesentlich einfacher am Bauwerk befestigt werden, als das aufwändige exakte Einbinden der Übergangskonstruktion in die Bewehrung eines Bauwerks. So ist es denkbar, dass man die Stützkonstruktion zum Beispiel an den Trennflächen des Abbruchs anschraubt, oder bei einem Stahlbauwerk anschweißt und dann daran standardisierte Übergangskonstruktionen befestigt.
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Sinnvollerweise wird am Bauwerk wenigstens eine Konsole der Stützkonstruktion befestigt, zum Beispiel angeschweißt, angeschraubt oder dergleichen. Konsolen sind eine sehr einfache Form einer Stützkonstruktion auf der wiederum leicht und einfach etwas aufgelegt und dann in der Bauwerksfugen befestigt werden kann.
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Weiterbildend wird in der Bauwerksfuge als Teil der Stützkonstruktion wenigstens ein sich im Wesentlichen in horizontaler Richtung erstreckender Riegel, eine sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckenden Stütze und/oder ein Tragrahmen befestigt. Auch dies sind einfach zu montierende Teile, die im besten Fall in der Bauwerksfuge frei stehend auf dem Untergrund montiert werden können. Das beschleunigt das Verfahren ungemein.
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Grundsätzlich können als Fahrbahnübergang sämtliche Bauarten wie z.B. einprofilige Fugen, Fingerfugen, Mattenfugen oder dergleichen zum Einsatz kommen. Soll eine modulare Bauart verwendet werden, wird zweckmäßiger Weise dabei die Breite der Bauwerksfuge in einem oberen Teil so vergrößert, dass ein Fahrbahnübergang mit mindestens einer Traverse und mindestens einer darauf verschieblich gelagerten Lamelle in diesen Teil der Bauwerksfuge auf der Stützkonstruktion angeordnet werden kann. Derartige Fahrbahnübergänge können regelrecht wie eine Baugruppe in größerer Stückzahl vorgefertigt werden und dann systematisch zum Austausch unterschiedlichster Übergangskonstruktionen schmalerer Bauart verwendet werden.
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Die Lösung der Aufgabe gelingt vorrichtungsgemäß mit einer Übergangskonstruktion zur Überbrückung einer in einem Bauwerk befindlichen Bauwerksfuge, bei der die Übergangskonstruktion einen Fahrbahnübergang und eine zur Befestigung der Übergangskonstruktion im Bereich der Bauwerksfuge ausgebildete und eine Auflage für den Fahrbahnübergang bildende Stützkonstruktion aufweist. Die vorrichtungsgemäße Lösung setzt dabei auf dieselben Lösungsansätze wie das zuvor beschrieben Verfahren.
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Weiterbildend ist zumindest ein Teil der Stützkonstruktion in der Bauwerksfuge zur direkten Lastabtragung von großen Teilen der vertikalen Lasten aus dem Fahrbahnübergang in den Untergrund, und vorzugsweise frei stehend, ausgebildet. So wird auf eine Anbindung dieses Teils der Stützkonstruktion oder im Extremfall der gesamten Stützkonstruktion an das Bauwerk verzichtet. Die erfindungsgemäße Übergangskonstruktion bzw. ihr Fahrbahnübergang lässt sich daher deutlich schneller in der Bauwerksfuge montieren.
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Alternativ oder ergänzend ist zumindest ein Teil der Stützkonstruktion so ausgebildet, dass er im Bereich der Bauwerksfuge an zumindest einer Seite der Bauwerksfuge so am Bauwerk befestigt werden kann, dass ein Teil der Hauptlasten aus der neuen Übergangskonstruktion unter Zwischenschaltung des entsprechenden Teils der Stützkonstruktion in das Bauwerk abgetragen werden. Die Verankerung des Fahrbahnübergangs am Bauwerk unter Zwischenschaltung der Stützkonstruktion erleichtert die Montage aber eben auch die spätere Demontage des Fahrbahnübergangs. Etwaige Mehrkosten in der Herstellung der Vorrichtung werden spätestens dann überkompensiert, wenn es zum Austausch des Fahrbahnübergangs kommt.
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Grundsätzlich kann die Stützkonstruktion in allen denkbaren Formen ausgestaltet sein. Auch kann diese lösbar oder nichtlösbar am Bauwerk und/oder am Untergrund befestigt sein. Sie kann Stützelemente wie Auflagen, Vorsprünge, Auskragungen, und dergleichen aufweisen. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn die Stützkonstruktion wenigstens eine Konsole als Auflage für den Fahrbahnübergang aufweist. Diese recht einfach herzustellende aber auch zu befestigende Form erleichtert die Montage und Demontage des Fahrbahnübergangs erheblich. Gerade für die Verwendung in Bauwerken aus Stahl macht es Sinn, wenn die Konsole der Stützkonstruktion zum Anschweißen an eine Tragkonstruktion des Bauwerks ausgebildet ist. Dann kann auf schnelle Weise eine sehr tragfähige Abstützung des Fahrbahnübergangs hergestellt werden.
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Weiterbildend weist die Stützkonstruktion wenigstens einen sich im wesentlich in horizontaler Richtung erstreckenden Riegel und/oder einen sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckenden Stütze auf. Eine solche Stützkonstruktion ist sehr tragfähig und steif. Auch kann sie auf sehr einfache Weise am Bauwerk befestigt werden.
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Besonders stabil kann die Stützkonstruktion gestaltet werden, wenn sie wenigstens einen Tragrahmen aufweist, der vorzugsweise aus wenigstens zwei Stützen und einem daran biegesteif oder ausgesteift angeschlossenen Riegel gebildet wird. Dieser Rahmen kann dann als teilweise oder ganz vorgefertigte Baugruppe auf die Baustelle geliefert werden, das dann nur noch am Bauwerk und/oder am Untergrund befestigt werden muss. Dies beschleunigt die Montage der gesamten Konstruktion nochmals spürbar.
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Auch macht es Sinn, wenn die Stützkonstruktion zweiteilig ausgeführt ist, wobei ein erster Teil der Stützkonstruktion für eine Befestigung an einer ersten Seite der Bauwerksfuge und ein zweiter Teil der Stützkonstruktion für eine Befestigung an einer zweiten Seite der Bauwerksfuge ausgebildet ist. Alternativ ist die Stützkonstruktion zweiteilig ausgeführt, wobei beide Teile der Stützkonstruktion als frei in der Bauwerksfuge stehende Teile ausgebildet sind.
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Weiterbildend weist wenigstens ein Teil der Stützkonstruktion ein Gleitlager und/oder wenigstens eine Pendelstütze und/oder ein Gelenk auf. Das sorgt dafür, dass es nicht zu Zwängungen in der Stützkonstruktion kommt, wenn sich der Fahrbahnübergang oder Teile davon in der Bauwerksfuge bewegt bzw. bewegen.
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Bevorzugt weist der Fahrbahnübergang wenigstens eine Traverse und wenigstens einen darauf verschieblich gelagerten Mittelträger auf. Derartige Fahrbahnübergänge sind sehr weit verbreitet. Sie werden daher in relativ großer Stückzahl gefertigt, was ihren Preis günstig macht. Auch lassen sich solche Fahrbahnübergange sehr leicht skalieren bzw. anpassen.
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Dann ist es besonders zweckmäßig, wenn der Fahrbahnübergang wenigstens einen Traversenkasten aufweist, der auf der Stützkonstruktion aufliegt und an dieser befestigt wird. So kann der Fahrbahnübergang regelrecht als Standardbauteil im Sinne eines Moduls aus- und eingebaut werden. So kann der ganze Fahrbahnübergang wie ein Modul gehandhabt werden.
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Die Lösung der Aufgabe gelingt erfindungsgemäß auch mit einem Bauwerk das nach einem der vorstehend beschriebenen Verfahren hergestellt worden ist und/oder eine Übergangskonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist. Das entsprechende Bauwerk profitiert also im Laufe seiner Nutzung von einer deutlich reduzierten Nutzungsbeschränkung durch Zeiten, in denen wegen des notwendigen Austauschs der Übergangskonstruktion bzw. Teilen davon, das Bauwerk nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.
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Weiterbildend weist das Bauwerk eine der vorhergehend beschriebenen Übergangskonstruktionen als Erstausrüstung auf. So ist das Bauwerk praktisch von Anfang an gleich für einen außergewöhnlich einfachen und schnellen Austausch der Übergangskonstruktion bzw. der einem hohen Verschleiß unterliegenden Teile vorbereitet.
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Nachfolgend soll die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Figuren näher erläutert werden. Darin zeigen schematisch:
- 1 einen Schnitt durch ein Bauwerk im Bereich einer Bauwerksfuge, bei dem der erste Schritt (Entfernen der alten Übergangskonstruktion) des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt ist;
- 2 den in 1 gezeigten Schnitt, bei dem der zweite Schritt (Anordnen einer Stützkonstruktion in der Bauwerksfuge) des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt ist;
- 3 den in 1 gezeigten Schnitt, bei dem der dritte Schritt (Verankern der neuen Übergangskonstruktion an der Stützkonstruktion) des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt ist und ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Übergangskonstruktion im Bauwerk eingebaut worden ist;
- 4 das in 3 gezeigte erste Ausführungsbeispiel in einer Längsansicht;
- 5 einen Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Übergangskonstruktion; und
- 6 einen Querschnitt eines drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Übergangskonstruktion.
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Der in den 1 bis 3 gezeigte Schnitt dient der Erläuterung der wichtigsten Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Austausch einer alten Übergangskonstruktion 1 (hier gestrichelt dargestellt, da bereits entfernt) zur Überbrückung einer in einem Bauwerk 2 befindlichen Bauwerksfuge 3 durch eine neue Übergangskonstruktion 4 mit einem in Mittelträgerbauweise ausgestalteten Fahrbahnübergang 5.
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Im vorliegenden Beispiel handelt es sich bei dem Bauwerk 2 um eine Straßenbrücke, die ein Widerlager 6 aus Stahlbeton mit einer Bewehrung 7 und ein Brückendeck 8 aus Stahl aufweist. Dabei wird in einem ersten Schritt die alte Übergangskonstruktion 1 an ihren Anschlüssen 9 zur Bewehrung 7 des Widerlagers 6 und zum Brückendeck 8 - also von der tragenden Konstruktion des Bauwerks 2 getrennt. Zudem wird ein Teil des Widerlagers 6 und des Brückendecks 8 so weit entfernt, dass sich in diesem Bereich eine deutlich vergrößerte Breite (vorliegend das ca. Siebenfache) der Bauwerksfuge 3 ergibt. Die Abbruchgrenze wird in 1 durch die fett und gezackt dargestellte Trennlinie 10 dargestellt.
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Diese großzügige Vergrößerung der Bauwerksfuge 3 führt zu einem Plus an Bauraum für die neue Übergangskonstruktion 4. Dieser wird nun erfindungsgemäß dafür genutzt im zweiten Verfahrensschritt eine Stützkonstruktion 11 im Bereich der Bauwerksfuge 3 anzuordnen, wie dies in 2 dargestellt ist. Diese weist zunächst einen sich im Wesentlichen in horizontaler Richtung erstreckenden Riegel 12 und mehrere sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckende Stützen 13 und damit einen frei in der Bauwerksfuge 3 aufgestellten und am Untergrund befestigten Tragrahmen 14 als ersten Teil 15 der Stützkonstruktion 11 auf. Dieser Tragrahmen 14 ist auch gut in dem in 6 gezeigten Querschnitt zu erkennen. Zur Vorbereitung der späteren Befestigung eines zweiten Teils 16 der Stützkonstruktion 11 ist am Brückendeck 8 ein neues Stirnblech 17 befestigt worden.
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Im dritten Schritt wird die neue Übergangskonstruktion 4 erfindungsgemäß nicht mehr direkt am Bauwerk 2 sondern an der Stützkonstruktion 11 lastabtragend befestigt. Diese weist in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel neben dem ersten Teil 15 einen zweiten Teil 16 auf. Dieser zweite Teil 16 der Stützkonstruktion 11 ist vorliegend als Konsolblech 18 ausgeführt. Dieses ist über mehrere Rippenbleche 19 am Stirnblech 17 des Brückendecks 8 befestigt. Auf dem Konsolblech 18 liegt der in der Figur links dargestellte Teil der neuen Übergangskonstruktion 4 auf.
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Auch am ersten Teil 15 der Stützkonstruktion 11 ist ein Konsolblech 20 angeordnet. Dieses weist mehrere fensterartige Ausschnitte 21 auf, wie man insbesondere der 6 entnehmen kann. Dieses Konsolblech 20 dient der Lagerung bzw. Befestigung der anderen Seite (also des in der Figur rechts dargestellten Teils) der neuen Übergangskonstruktion 4. Diese ist vorliegend als in Mittelträgerbauweise ausgestalteter und auch als Modular-Dehnfuge bezeichneter Fahrbahnübergang 5 ausgestaltet. Erweist also mehrere die Bauwerksfuge 3 quer überbrückende Traversen 22 auf, auf denen vorliegend zwei Mittelträger 23 und zwei Randträger 24 mittels Führungs- und Spannmitteln 25 gleitend befestigt sind. Die Traversen 22 sind also schwimmend gelagert und ragen durch die fensterartigen Ausnehmungen 21 des Konsolblechs 20. Rechts am Konsolblech 20 sind mehrere Rippenbleche 26 quer dazu angeordnet. Sie dienen der Abstützung eines die seitlichen Enden der Traversen 22 überdeckenden, horizontalen Anschlussblechs 27. Dieses ist am Widerlager 6 mittels Schraubankern 28 befestigt. Auf dem Anschlussblech 27 befindet sich im Endzustand die Bauwerksabdichtung 29 und darauf die Fahrbahndecke 30.
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Auf der in der Figur linken Seite der Bauwerksfuge 3 ist bei diesem ersten Ausführungsbeispiel kein derart massives bzw. dick ausgeführtes Anschlussblech nötig. Hier reicht vielmehr ein verhältnismäßig dünnes Anschlussblech 31, da nur ein schmaler Spalt oberhalb des linken Endes der Traversen 22 von ihm überdeckt werden muss. Stirnseitig sind an jedem der horizontalen Anschlussbleche 27 und 31 jeweils vertikale Stirnbleche 32 und 33 befestigt, die mit dem jeweils benachbarten Randträger 24 verschweißt sind.
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Bei dem in 5 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Übergangskonstruktion 4 ist die Stützkonstruktion 11 als vollständig freistehende Konstruktion in einer nochmals breiter ausgebildeten Bauwerksfuge 3 ausgeführt. Diese weist zwei Tragrahmen 14 mit jeweils zwei parallelen horizontalen Riegeln 12 und mehreren vertikalen Stützen 13 auf. Diese beiden Tragrahmen 14 sind ihrerseits über Querträger 34 miteinander verbunden. Die Stützkonstruktion 11 ist hier also komplett selbsttragend ausgestaltet und frei stehend in der Bauwerksfuge 3 angeordnet. Damit Verkippungen und Bewegungen des Fahrbahnübergangs 5 nicht zu Zwängungen in der Stützkonstruktion 11 führen, ist unter dem linken Konsolblech 18 eine Lagerplatte 35 angeordnet, die ihrerseits auf einem Gleit-Kipplager 36 gleitend aufliegt. Auch ist das linke Rippenblech 19 spiegelbildlich zum rechten Rippenblech 26 ausgeführt, da diese prinzipiell gleich ausgebildete Anschlussbleche 27 und 31 tragen.
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Bei dem in 6 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Übergangskonstruktion 4 ist die Stützkonstruktion 11 wieder als vollständig freistehende Konstruktion in einem sehr breit ausgebildeten Bauwerksfuge 3 ausgeführt. Diese weist ebenfalls zwei Tragrahmen 14 mit jeweils zwei parallelen horizontalen Riegeln 12 und mehreren vertikalen Stützen 13 auf.
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Anders als beim in 5 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel sind hier die beiden Tragrahmen 14 nicht über Querträger 34 miteinander verbunden. Vielmehr ist der linke der beiden Tragrahmen 14 mittels Gelenken 37 in der Art einer Pendelstütze ausgebildet. Da zudem auch das linke Anschlussblech 31 an seinen beiden Enden gelenkig angeschlossen ist, ergibt sich so eine Gelenkkette mit vier Gelenken 37. Daher können Verkippungen und Bewegungen des Fahrbahnübergangs 5 nicht zu Zwängungen in der Stützkonstruktion 11 führen, so dass das im zweiten Ausführungsbeispiel vorgesehene Gleit-Kipplager 36 hier entfallen kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1.
- Alte Übergangskonstruktion
- 2.
- Bauwerk
- 3.
- Bauwerksfuge
- 4.
- Neue Übergangskonstruktion
- 5.
- Fahrbahnübergang in Mittelträgerbauweise
- 6.
- Widerlager
- 7.
- Bewehrung
- 8.
- Brückendeck
- 9.
- Anschlüsse der alten Übergangskonstruktion
- 10.
- Trennlinie
- 11.
- Stützkonstruktion
- 12.
- Horizontaler Riegel
- 13.
- Vertikale Stützen
- 14.
- Tragrahmen
- 15.
- erster Teil der Stützkonstruktion
- 16.
- zweiter Teil der Stützkonstruktion
- 17.
- Stirnblech
- 18.
- Konsolblech im zweiten Teil 16 der Stützkonstruktion 11
- 19.
- Rippenblech
- 20.
- Konsolblech im ersten Teil 15 der Stützkonstruktion 11
- 21.
- fensterartige Ausschnitte
- 22.
- Traversen
- 23.
- Mittelträger
- 24.
- Randträger
- 25.
- Führungs- und Spannmittel der Mittelträger und Randträger
- 26.
- Rippenblech
- 27.
- Rechtes Anschlussblech
- 28.
- Schraubanker
- 29.
- Bauwerksabdichtung
- 30.
- Fahrbahndecke
- 31.
- linkes Anschlussblech
- 32.
- linkes Stirnbleche
- 33.
- rechtes Stirnblech
- 34.
- Querträger
- 35.
- Lagerplatte
- 36.
- Gleit-Kipplager
- 37.
- Gelenk