-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von wenigstens einem medizinischen Verbrauchsmittel. Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein System sowie ein Computerprogramm.
-
Es ist aus dem Stand der Technik, beispielsweise aus den Druckschriften
CN 101 727 651 A und
JP 2005 309 702 A , bekannt, dass medizinische Verbrauchsmaterialien anhand eines computerlesbaren Identifikationsmerkmals erkannt werden können, um die Überwachung des Verbrauchs von Einwegmaterialien bereitzustellen. Ferner ist durch die Druckschrift
US10831865B2 eine Erkennung von Medikamenten mittels einer Kamera bekannt, wobei auf einem Bildschirm Informationen zu dem Medikament angezeigt werden.
-
Nachteilhaft bei den bekannten Lösungen ist u.a., dass die Anzahl von Verbrauchsmaterialien im Krankenhaus und insbesondere in der Akutmedizin nicht pro Patient erfasst werden. Somit kann es an einer Möglichkeit zur weitergehenden Auswertung fehlen, bspw. um zu ermitteln, wie viele Verbrauchsmaterialien für ein bestimmtes Krankheitsbild verwendet werden. Ferner ist eine Anzeige auf einem Bildschirm in bestimmten Situationen nachteilhaft, bspw. dann, wenn der Bediener seinen regulären Arbeitsablauf unterbrechen und sich auf den Bildschirm fokussieren muss. Besonders bei schlechten Lichtverhältnissen oder durch Spiegelungen, beispielsweise durch Lampen, kann die Verwendung eines Bildschirms in einem medizinischen Umfeld zu einer Beeinträchtigung der Tätigkeit führen.
-
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es eine Aufgabe, eine verbesserte Erfassung von medizinischen Verbrauchsmitteln zu ermöglichen.
-
Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 21 sowie durch ein Computerprogramm mit den Merkmalen des Anspruchs 28. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen System sowie dem erfindungsgemäßen Computerprogramm, und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
-
Die Aufgabe wird insbesondere gelöst durch ein Verfahren zur Erfassung von wenigstens einem medizinischen Verbrauchsmittel. Hierbei ist vorgesehen, dass die nachfolgenden Schritte durchgeführt werden, wobei vorzugsweise die Schritte nacheinander in der angegebenen Reihenfolge oder in beliebiger Reihenfolge ausgeführt werden, und einzelne Schritte auch wiederholt ausgeführt werden können:
- - Bereitstellen einer Bildaufzeichnungsvorrichtung, insbesondere mit wenigstens einem Bildsensor, vorzugsweise in der Form einer Kamera,
- - Durchführen eines Bereitstellens einer Bildinformation über das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung, wobei vorzugsweise die Bildinformation für eine Form des medizinischen Verbrauchsmittels spezifisch ist,
- - Durchführen einer Anwendung eines Bildauswertemittels, insbesondere zur Formenerkennung der Form des medizinischen Verbrauchsmittels, mit der bereitgestellten Bildinformation als eine Eingabe des Bildauswertemittels, um eine Ausgabe des Bildauswertemittels als eine Klassifizierungsinformation über das medizinische Verbrauchsmittel zu verwenden, wobei vorteilhafterweise das Bildauswertemittel anhand der Eingabe die Ausgabe erzeugt, wobei die Anwendung des Bildauswertemittels hierzu bevorzugt die Ausführung eines Algorithmus oder eines neuronalen Netzes z. B. für die Formenerkennung umfasst,
- - Erzeugen einer Audioinformation anhand der Klassifizierungsinformation, um eine akustische Ausgabe der Audioinformation über eine Audiovorrichtung zu initiieren, insbesondere durch eine Sprachsynthese zur Sprachausgabe der Klassifizierungsinformation.
-
Begrifflich sei hier noch folgendes erläutert:
- Im Rahmen der Erfindung sind unbestimmte und bestimmte Artikel oder Zahlenangaben, also z. B. „ein“, „zwei“, usw.“, stets als „mindestens“-Angaben zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Weiterhin sind Zahlenangaben sowie Angaben zu Verfahrensparametern und/oder Vorrichtungsparametern im technischen Sinne zu verstehen, d.h. als mit den üblichen Toleranzen versehen zu verstehen. Auch aus der expliziten Angabe von „wenigstens“ oder „mindestens“ o.ä. darf nicht geschlossen werden, dass durch die einfache Verwendung des Artikels oder der Zahlenangabe, also ohne die Angabe von „wenigstens“ o.ä., eine Einschränkung z. B. im Sinne von „genau ein“ impliziert werden soll. Konkret können als die Bildaufzeichnungsvorrichtung auch mehrere Bildaufzeichnungsvorrichtungen, als die Bildinformation auch mehrere Bildinformationen, als das Verbrauchsmittel auch mehrere Verbrauchsmittel, als das Bildauswertemittel auch mehrere Bildauswertemittel, als Audioverarbeitungsvorrichtung auch mehrere Audioverarbeitungsvorrichtungen und als die Audioinformation auch mehrere Audioinformationen vorgesehen sein.
-
Unter einem medizinischen Verbrauchsmittel wird insbesondere ein medizinisches Verbrauchsmaterial verstanden, beispielsweise Katheter, Skalpelle, Nadeln, Tupfer oder Spatel, wobei die Liste nicht abschließend ist. Eine Bildaufzeichnungsvorrichtung beschreibt insbesondere eine Vorrichtung, welche dazu ausgebildet ist, wenigstens eine Bild- oder Videoaufzeichnung bereitzustellen, wobei die Aufzeichnung manuell durch einen Bediener oder automatisch durch einen Trigger oder automatisch in regelmäßigen Abständen initiiert werden kann. Dabei kann es sich bei der Bildaufzeichnungsvorrichtung beispielsweise um eine Kamera handeln. Unter einer Bildinformation wird insbesondere eine Bild- oder Videoaufzeichnung verstanden, vorzugsweise in digitaler Form. Eine „Form des medizinischen Verbrauchsmittels“ bezeichnet insbesondere eine äußere plastische Gestalt mit bestimmten Umrissen.
-
Diese Form kann in der Bild- oder Videoaufzeichnung vorhanden sein, und insbesondere durch die Formenerkennung z. B. mittels einer Mustererkennung identifiziert werden.
-
Unter der Anwendung eines Bildauswertemittels wird hier insbesondere verstanden, dass zunächst eine Bildverarbeitung durchgeführt wird, um eine Bildinformation, beispielsweise eine Fotografie oder wenigstens oder genau ein Einzelbild aus einem Video, in Bezug auf bestimmte Merkmale, beispielsweise in Bezug auf die Form, zu analysieren. Hierzu kann z. B. wenigstens ein Algorithmus wie eine Kanten- und/oder Mustererkennung zum Einsatz kommen. Ferner wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung insbesondere anschließend durch das Bildauswertemittel anhand dieser Analyse das der Form entsprechende, medizinische Verbrauchsmittel erkannt und zugeordnet. Eine dem jeweiligen medizinischen Verbrauchsmittel zugeordnete Information, beispielsweise eine Bezeichnung des medizinischen Verbrauchsmittels wie „Spatel“ oder eine Chargennummer, wird hier vorzugsweise als die Klassifizierungsinformation bezeichnet. Das Bildauswertemittel kann beispielsweise als Algorithmus oder als neuronales Netz ausgebildet sein.
-
Die Anwendung des Bildauswertemittels ermöglicht es z. B., die Art und/oder die Warenklasse des medizinischen Verbrauchsmittels anhand der Bildinformation zu erkennen und als die Klassifizierungsinformation auszugeben. Die Erkennung kann dabei anhand der Form erfolgen, wobei alternativ oder zusätzlich hierzu auch weitere Merkmale des Verbrauchsmittels wie eine Farbe oder eine Größe oder ein sonstiges Muster herangezogen werden. Bevorzugt wird unter der Anwendung des Bildauswertemittels nicht die Erkennung einer kodierten Information wie eines Barcodes verstanden.
-
Unter einer Audioinformation wird insbesondere eine Information verstanden, welche die Klassifizierungsinformation für eine akustische Ausgabe geeignet macht, sodass diese über die Audiovorrichtung ausgegeben werden kann. Dafür kann beispielsweise eine Sprachsynthese angewendet werden, um einen Text in eine synthetische Sprache zu transformieren.
-
Die Bildaufzeichnungsvorrichtung und/oder die Audiovorrichtung können Teil eines erfindungsgemäßen Systems sein.
-
Darüber hinaus ist es optional vorgesehen, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Bereitstellen eines Aufzeichnungsbereiches, insbesondere einer Auflagefläche, insbesondere des erfindungsgemäßen Systems und/oder angeordnet an einem Gehäuse des Systems, vorzugsweise, um das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel darauf abzulegen, wobei der Aufzeichnungsbereich bzw. die Auflagefläche transparent sein kann, um eine Aufzeichnung des medizinischen Verbrauchsmittels durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung durch den Aufzeichnungsbereich bzw. die Auflagefläche hindurch zu ermöglichen,
- - Durchführen der Aufzeichnung der Bildinformation durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung, wobei die Aufzeichnung elektronisch und/oder manuell durch einen Bediener oder in regelmäßigen Abständen automatisch initiiert wird, um die Bildinformation bereitzustellen.
-
Vereinfacht ausgedrückt kann hier eine Fläche bereitgestellt werden, auf welcher der Bediener jeweils das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel ablegt, um die Aufzeichnung des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels zu ermöglichen. Dabei kann vorgesehen sein, dass der Bediener aktiv z. B. durch einen Knopfdruck die Aufzeichnung initiiert, oder dass die Aufzeichnung mittels eines Drucksensors durch das Gewicht des medizinischen Verbrauchsmittels automatisch initiiert wird. Ferner kann vorgesehen sein, dass bei einer automatischen Initiierung in regelmäßigen Abständen die regelmäßigen Abstände weniger als 2 Sekunden betragen, um ein zu kurzes Auflegen des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels und damit eine fehlerhafte Aufzeichnung des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit dafür zu reduzieren. Ferner ist es denkbar, dass die aufgezeichnete Bildinformation mehrere Bildinformationen umfasst, und somit einer Videoinformation entspricht, um anschließend einzelne Bilder der Videoinformation als die Eingabe für das Bildauswertemittel zu verwenden. Das Bereitstellen einer Auflagefläche kann den Vorteil mit sich bringen, dass der Bediener seiner regulären Tätigkeit nachgehen kann, während das Verfahren zum Erfassen des wenigstens medizinischen Verbrauchsmittels durchgeführt wird. Insbesondere bei einer längeren Dauer der Aufzeichnung ist es von Vorteil, wenn der Bediener das Verbrauchsmittel nicht über der oder an die Bildaufzeichnungsvorrichtung für die Dauer der Aufzeichnung halten muss. Alternativ kann der Aufzeichnungsbereich auch so angeordnet und/oder ausgebildet sein, dass ein Ablegen auf den Aufzeichnungsbereich nicht möglich ist, und somit das Verbrauchsmittel davor gehalten werden muss. Denkbar ist z. B. eine vertikale Ausrichtung des Aufzeichnungsbereiches. Dies ermöglicht eine flexible Anbringung, z. B. an eine Wand eines Krankenhauszimmers. Ferner kann es möglich sein, dass das Gehäuse wenigstens ein Befestigungsmittel aufweist, um den Aufzeichnungsbereich sowohl vertikal als auch horizontal ausgerichtet montieren zu können. Die horizontale Ausrichtung kann dabei die Verwendung des Aufzeichnungsbereiches als Auflagefläche ermöglichen. Das Befestigungsmittel ist z. B. ein Bohrloch oder ein Klebemittel oder dergleichen.
-
Des Weiteren ist es im Rahmen der Erfindung optional vorgesehen, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Durchführen einer Aufzeichnung der Bildinformation durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung, wobei das medizinische Verbrauchsmittel für die Aufzeichnung durch den Bediener über der Bildaufzeichnungsvorrichtung gehalten wird, wobei die Aufzeichnung elektronisch und/oder manuell durch den Bediener oder in regelmäßigen Abständen automatisch initiiert wird, um die Bildinformation bereitzustellen.
-
Unter der beschriebenen Richtungsangabe, dass das medizinische Verbrauchsmittel durch den Bediener über der Bildaufzeichnungsvorrichtung gehalten wird, ist insbesondere zu verstehen, dass sich das medizinische Verbrauchsmittel dadurch parallel zur Richtung der Schwerkraft über der Bildaufzeichnungsvorrichtung befindet. Das Halten über der Bildaufzeichnungsvorrichtung hat den Vorteil, dass ein schnelles Aufzeichnung auch mehrerer Verbrauchsmittel nacheinander ermöglicht wird. Vorteilhafterweise beträgt hierbei die Dauer genau einer einzelnen Aufzeichnung der Bildinformation weniger als 2 s (s steht hierbei für Sekunde).
-
Vorteilhaft ist es darüber hinaus, wenn im Rahmen der Erfindung das Verfahren ferner umfasst:
- - Durchführen einer Sprachsynthese, um eine künstliche Erzeugung einer menschlichen Sprechstimme aus der Audioinformation bereitzustellen, um die Audioinformation anhand der menschlichen Sprechstimme über die Audiovorrichtung akustisch auszugeben, vorzugsweise um dem Bediener die Klassifizierungsinformation sprachlich mitzuteilen, bevorzugt die Warenklasse und/oder die Art des Verbrauchsmittels mitzuteilen.
-
In anderen Worten wird hierbei insbesondere ein Text wie ein Fließtext in eine akustische Sprachausgabe umgewandelt. Dafür kann vorgesehen sein, dass auf Sprachaufnahmen zurückgegriffen wird, welche die Bezeichnung des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels und/oder weitere das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel betreffende Informationen umfassen. Ferner kann vorgesehen sein, dass ein ergänzendes Text-to-Speech-System angewendet wird.
-
Vorteilhafterweise kann bei der Erfindung vorgesehen sein, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Bereitstellen einer Schnittstelle, insbesondere des erfindungsgemäßen Systems, zur Kommunikation mit einem Warenwirtschaftssystem und/oder einem Patientendatenmanagementsystem,
- - Übermitteln der zumindest teilweisen Klassifizierungsinformation und/oder einer daraus resultierenden Information an das Warenwirtschaftssystem und/oder an das Patientendatenmanagementsystem.
-
Dabei kann die Kommunikation beispielsweise über eine WLAN-, LAN, oder Bluetooth-Schnittstelle vorgesehen sein, wobei WLAN für Wireless Local Area Network und LAN für Local Area Network steht. Das Warenwirtschaftssystem und/oder an das Patientendatenmanagementsystem kann optional durch eine externe Datenverarbeitungsanlage bereitgestellt werden, vorzugsweise zentral für mehrere Computer in einem Krankenhaus. Das Übermitteln der Klassifizierungsinformation kann dabei den Vorteil mit sich bringen, dass der Verbrauch von medizinischen Verbrauchsmitteln pro Patient und infolgedessen pro Krankheitsbild zentral ermittelt werden kann. Dadurch kann eine exaktere Vorausplanung der medizinischen Verbrauchsmittel ermöglicht werden.
-
Es kann von Vorteil sein, wenn im Rahmen der Erfindung das Verfahren ferner umfasst:
- - Übermitteln wenigstens eines Identifikationsmerkmals des Patienten, insbesondere eines Namens und/oder eines Geburtsdatums, durch das Patientendatenmanagementsystem an das Bildauswertemittel, um anschließend das wenigstens eine Identifikationsmerkmal der Audioinformation hinzuzufügen, um eine Zuordnung des wenigstens einen medizinische Verbrauchsmittels zu dem richtigen Patienten zu verifizieren.
-
In anderen Worten wird, insbesondere bei jeder Erfassung eines medizinischen Verbrauchsmittels, ein Identifikationsmerkmal, beispielsweise der Name, des Patienten ausgegeben, um dem Bediener einen Abgleich zu ermöglichen, ob es sich dabei um die korrekte Zuordnung des Patienten handelt, bei dem das medizinische Verbrauchsmittel verwendet wurde. Das kann den Vorteil mit sich bringen, dass technischen Fehlern vorgebeugt wird oder diese frühzeitig erkannt werden.
-
Es ist ferner denkbar, dass ein Eingabemittel, vorzugsweise des erfindungsgemä-ßen System, bereitgestellt wird, um eine Eingabe durch einer Bediener zu ermöglichen. Die Eingabe kann bspw. eine Spracheingabe sein und/oder eine Funktion aktivieren, um eine fehlerhafte Klassifizierungsinformation und/oder Patientenzuordnung zu korrigieren und/oder zu löschen.
-
Ferner kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass das Bildauswertemittel als ein neuronales Netz, insbesondere als ein neuronales Faltungsnetz, ausgeführt ist. Bei dem neuronalen Faltungsnetz kann es sich um ein sogenanntes Convolutional Neural Network (CNN) handeln. In einer weiteren Möglichkeit kann vorgesehen sein, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Durchführen eines Trainings des Bildauswertemittels, insbesondere vor dem Durchführen der Anwendung des Bildauswertemittels,
wobei vorzugsweise das Bildauswertemittel anhand von Trainingsdaten trainiert und validiert wird, wobei insbesondere ein Anteil von mehr als 80 %, besonders bevorzugt 90 %, der Trainingsdaten für ein Training und der verbleibende Anteil der Trainingsdaten für eine Validierung verwendet wird, wobei die Trainingsdaten wenigstens eine Bildinformation von wenigstens einem medizinischen Verbrauchsmittel umfassen.
-
Es handelt sich bei dem Bildauswertemittel insbesondere um ein neuronales Netz, um im Rahmen des Trainings vorzugsweise anhand der Trainingsdaten die Gewichte der einzelnen Neuronen des neuronalen Netzes zu modifizieren. Dabei kann es sich bei dem Trainieren insbesondere um ein überwachtes Lernen handeln, bei dem in den Trainingsdaten das korrekte, wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel vorgegeben wird, um anhand dessen die Gewichtungen des neuronalen Netzes zu optimieren. Vereinfacht ausgedrückt versucht das neuronale Netz hier insbesondere Muster und Gesetzmäßigkeiten abzuleiten und sich entsprechend an die Muster und Gesetzmäßigkeiten anzupassen. Bei dem Validieren ist insbesondere vorgesehen, dass anhand von Trainingsdaten, welche dem neuronalen Netz noch unbekannt sind, festgestellt wird, ob darauf durch das neuronale Netz das korrekte, wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel erkannt wird.
-
Es sei angemerkt, dass ein Bildauswertemittel, welches durch das voranstehend beschriebene Training trainiert wurde, ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist. Dieses Bildauswertemittel weist dabei wenigstens ein Trainingsergebnis auf, z. B. einen Klassifikator oder eine Gewichtung, welche für das durchgeführte Training und die dabei verwendeten Trainingsdaten spezifisch ist.
-
Des Weiteren ist es im Rahmen der Erfindung optional möglich, dass das Durchführen des Trainings ferner umfasst:
- - Erfassen einer Trainingsbildinformation, insbesondere durch eine Bildaufzeichnungsvorrichtung,
- - Durchführen einer Detektion einer Abbildung des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels in der erfassten Trainingsbildinformation, wobei die erfasste Trainingsbildinformation als Trainingsdaten verwendet wird, wenn die Detektion ein Vorhandensein der Abbildung indiziert, und andernfalls die erfasste Trainingsbildinformation als Referenz für das Training verwendet wird.
-
Unter der Referenz wird insbesondere eine Bildinformation verstanden, in welcher kein medizinisches Verbrauchsmittel vorliegt, um anschließend bei einer Bildinformation, bei der wenigstens ein medizinisches Verbrauchsmittel vorliegt anhand der Referenz eine Differenz ableiten zu können, welche dem wenigstens einen vorliegenden, medizinischen Verbrauchsmittel entspricht, um insbesondere das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel, insbesondere dessen Form, zu erfassen. Es ist ggf. vorgesehen, dass das Trainieren mittels der Referenz auch nachträglich (also nach dem Training) erneut durchgeführt wird, z. B., um das Verfahren für unterschiedliche Umgebungen anzupassen. Dabei kann es möglich sein, dass der Bediener diese erneute Durchführung des teilweisen Trainings initiiert.
-
Vorteilhaft ist es darüber hinaus, wenn im Rahmen der Erfindung das Durchführen des Trainings ferner umfasst:
- - Erfassen einer Bestätigung der Klassifizierungsinformation des Bildauswertemittels anhand der Ausgabe der Audioinformation durch die Audiovorrichtung durch einen Bediener.
-
Die Bestätigung durch den Bediener kann dabei den Vorteil mit sich bringen, dass das Bildauswertemittel eine Rückmeldung erhält, ob das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel korrekt erfasst wurde, um für den Fall einer fehlerhaften Erfassung eine Anpassung des Bildauswertemittels zu ermöglichen. Die Bestätigung kann z. B. durch eine Eingabe wie eine Spracheingabe erfolgen.
-
Ferner ist es optional vorgesehen, dass die Trainingsdaten wenigstens eine Trainingsbildinformation umfassen und eine Helligkeit der wenigstens einen Trainingsbildinformation variiert, um für die Anwendung des Bildauswertemittels bei einer Variation der Helligkeit der wenigstens einen Bildinformation zu ermöglichen. Die Anwendung einer Variation der Helligkeit der wenigstens einen Trainingsbildinformation bringt dabei insbesondere den Vorteil mit sich, dass eine Anwendung in einem gering beleuchteten Umfeld, beispielsweise einem Krankenhausumfeld, möglich ist.
-
Ferner kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass die Trainingsdaten wenigstens eine Trainingsbildinformation umfassen, in welcher das zu erfassende medizinische Verbrauchsmittel teilweise verdeckt ist. Eine teilweise Verdeckung des medizinischen Verbrauchsmittels in der wenigstens einen Trainingsbildinformation kann den Vorteil mit sich bringen, dass damit eine Verunreinigung, beispielsweise durch Blut, oder eine tatsächliche Verdeckung des medizinischen Verbrauchsmittels imitiert wird.
-
Ferner kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass die Trainingsdaten wenigstens eine Trainingsbildinformation umfassen, in welcher wenigstens zwei zu erfassende medizinische Verbrauchsmittel vorhanden ist. Das kann den Vorteil mit sich bringen, dass wenigstens zwei medizinische Verbrauchsmittel auf einmal erfasst werden können, wodurch insgesamt weniger Zeit für die Erfassung benötigt wird.
-
In einer weiteren Möglichkeit kann vorgesehen sein, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Bereitstellen einer externen Datenbank sowie einer externen Datenverarbeitungsvorrichtung, um die Bildauswertung durchzuführen.
-
Der Ausdruck „extern“ bezieht sich hierbei auf den Umstand, dass die Datenbank und die Datenverarbeitungsvorrichtung als separates, jeweils alleinstehendes oder zusammenhängendes System vorliegen und auch unabhängig von der Erfassung des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels verwendet werden können. Optional bedeutet hierbei „extern“ auch „außerhalb des erfindungsgemäßen Systems“. Es ist insbesondere denkbar, dass die Datenbank und die Datenverarbeitungsvorrichtung zentral in einem Krankenhaus vorliegen, um die in der Datenbank vorliegenden Klassifizierungsinformationen über medizinische Verbrauchsmittel zentral für das gesamte Krankenhaus bereitzustellen und zu Aktualisieren.
-
Es kann weiter möglich sein, dass die externe Datenbank die wenigstens eine Klassifizierungsinformation von dem wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittel bereitstellt, wobei die Klassifizierungsinformation des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels wenigstens einer Form zugeordnet ist.
-
Vorteilhafterweise kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Übertragen der jeweils durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung erfassten Bildinformation an die externe Datenverarbeitungsvorrichtung, um anschließend die in der externen Datenbank vorliegende, zu der erfassten Bildinformation zugehörige, Klassifizierungsinformation des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels zu ermitteln, wobei die Bildinformation dadurch für eine Form des medizinischen Verbrauchsmittels spezifisch sein kann, dass die Bildinformation eine Abbildung der Form des medizinischen Verbrauchsmittels umfasst, um anschließend die der Form entsprechende Klassifizierungsinformation zur Erzeugung der Audioinformation zu verwenden, wenn die der jeweiligen Klassifizierungsinformation in der externen Datenbank zugeordnete Bildinformation mit der abgebildeten Form im Bereich einer festgelegten Größenordnung korreliert.
-
Vereinfacht ausgedrückt wird hier insbesondere die Bildinformation durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung an die externe Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen, um die Form des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels in der übertragenen Bildinformation mit der wenigstens einen Form eines medizinischen Verbrauchsmittels in der Datenbank abzugleichen. Bei dem Abgleich wird insbesondere geprüft, ob die Form des erfassten wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels im Bereich einer festgelegten Größenordnung mit der in der Datenbank vorliegenden Form eines medizinischen Verbrauchsmittels korreliert. Anschließend kann die der Form entsprechende Klassifizierungsinformation für die Erzeugung der Audioinformation verwendet werden. Das kann den Vorteil mit sich bringen, dass lediglich die externe Datenverarbeitungsvorrichtung über eine hohe Rechenleistung verfügen muss, während die stationär, beispielsweise in einem Krankenzimmer, angeordnete Vorrichtung lediglich für die Bildaufzeichnung, die Erzeugung der Audioinformation und deren akustische Ausgabe vorgesehen ist.
-
Ferner ist es optional vorgesehen, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Aktualisierung der Datenbank, wobei die Aktualisierung regelmäßig durch eine Übermittlung von Trainingsdaten durchgeführt wird, wobei die Trainingsdaten im Rahmen eines voranstehend beschriebenen Trainings entstanden sind bzw. erhalten werden.
-
Das kann den Vorteil mit sich bringen, dass die in der Datenbank vorliegenden Daten optimiert werden. Es kann vorgesehen sein, dass bei einem Hinzukommen eines neuen medizinischen Verbrauchsmittels die Datenbank jeweils um dieses ergänzt wird.
-
Ferner kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass das Verfahren ferner umfasst:
- - Eine einem Krankheitsbild und/oder einem Patienten zugeordnete Speicherung des wenigstens einen, erfassten, medizinischen Verbrauchsmittels, um eine individuelle Erfassung von wenigstens einem benötigten medizinischen Verbrauchsmittel pro Patient und/oder pro Krankheitsbild zu ermöglichen.
-
Es kann hier vorgesehen sein, dass die Erfassung pro Krankheitsbild weitere Informationen über den individuellen Verlauf des Krankheitsbilds umfasst, beispielsweise einen Schweregrad oder ob Komplikationen aufgetreten sind, um eine noch genauere Planung der medizinischen Verbrauchsmittel zu ermöglichen.
-
Es kann ferner möglich sein, dass die Klassifizierungsinformation eine Bezeichnung des medizinischen Verbrauchsmittels umfasst, um eine Prüfung ermöglichen, ob das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel korrekt erfasst wurde, wobei für die Prüfung ein Bediener die über die Audiovorrichtung ausgegebene Audioinformation mit dem wenigstens einen erfassten medizinischen Verbrauchsmittel vergleicht.
-
Unter einer Bezeichnung wird dabei in anderen Worten insbesondere die Art des medizinischen Verbrauchsmittels verstanden, beispielsweise „Spatel“. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Bezeichnung weitere charakteristische Informationen des medizinischen Verbrauchsmittels umfasst, beispielsweise den Hersteller.
-
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Klassifizierungsinformation zusätzlich eine Chargennummer des wenigstens einen medizinischen Verbrauchsmittels umfasst.
-
Die Erfassung der Chargennummer kann den Vorteil mit sich bringen, dass eine Rückverfolgbarkeit der medizinischen Verbrauchsmittel bereitgestellt wird, sodass einerseits ermittelt werden kann, welche Produkte ein bestimmter Patient erhalten hat und andererseits an welche Patienten eine bestimmte Charge verabreicht wurde.
-
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein System zur Erfassung von wenigstens einem medizinischen Verbrauchsmittel, insbesondere Verbrauchsmittel, aufweisend zumindest:
- - eine Bildaufzeichnungsvorrichtung, insbesondere eine elektronische Bildaufzeichnungsvorrichtung, zum Bereitstellen wenigstens einer Bildinformation über das wenigstens eine medizinische Verbrauchsmittel, wobei vorzugsweise die Bildinformation für eine Form des medizinischen Verbrauchsmittels spezifisch ist,
- - eine Bildverarbeitungsvorrichtung zum Durchführen einer Anwendung eines Bildauswertemittels, insbesondere zur Formenerkennung der Form des medizinischen Verbrauchsmittels, mit der bereitgestellten Bildinformation als eine Eingabe des Bildauswertemittels, um eine Ausgabe des Bildauswertemittels als eine Klassifizierungsinformation über das medizinische Verbrauchsmittel zu verwenden,
- - eine Audioverarbeitungsvorrichtung zum Erzeugen einer Audioinformation anhand der Klassifizierungsinformation,
- - eine Audiovorrichtung, um eine akustische Ausgabe der Audioinformation durchzuführen. Damit bringt das erfindungsgemäße System die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Verfahren beschrieben worden sind.
-
Zudem kann das erfindungsgemäße System geeignet sein, ein erfindungsgemäßes Verfahren durchzuführen. Das erfindungsgemäße System kann ferner als ein medizinisches Gerät, insbesondere als ein stationäres Gerät, ausgebildet sein. Das Gerät kann zudem als ein „bettseitiges“ Gerät zur Anordnung und/oder Befestigung benachbart zu einem Patientenbett ausgestaltet sein.
-
In einer weiteren Möglichkeit kann vorgesehen sein, dass das System als alleinstehendes System ausgeführt ist, wobei insbesondere für alle Komponenten des Systems ein einzelnes, gemeinsames Gehäuse vorgesehen ist. Das Gehäuse kann desinfizierbar ausgestaltet sein, um die Bereitstellung des Systems bspw. auf einer Intensivstation eines Krankenhauses zu ermöglichen.
-
Unter alleinstehend wird insbesondere verstanden, dass das System seine Funktion ohne weitere Zusatzgeräte erfüllen kann und insbesondere als eine modulare Konstruktion ausgebildet ist. Allerdings kann das erfindungsgemäße System selbstverständlich Schnittstellen zum Datenaustausch und/oder zur Energieversorgung und/oder zur modularen Erweiterung aufweisen. Zur modularen Erweiterung kann bspw. eine externe Audiovorrichtung durch eine der Schnittstellen angeschlossen werden.
-
Es kann optional möglich sein, dass die Bildaufzeichnungsvorrichtung eine Kamera aufweist, wobei insbesondere die Bildaufzeichnungsvorrichtung wenigstens ein Bodenelement und/oder Gestell aufweist, um in einem Zimmer, insbesondere Krankenhauszimmer, derart aufgestellt zu werden, dass die Kamera in Richtung einer Zimmerdecke des Zimmers ausgerichtet ist.
-
Dabei kann es vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Bodenelement und/oder Gestell eine Höhe des Systems bereitstellen, welche eine stehende Bedienung eines durchschnittlich großen Bedieners erlauben. Das kann den Vorteil mit sich bringen, dass der Bediener seine reguläre Tätigkeit, welche größtenteils ebenfalls im Stehen durchgeführt wird, kürzer unterbrechen muss.
-
Vorteilhaft ist es darüber hinaus, wenn im Rahmen der Erfindung die Bildaufzeichnungsvorrichtung wenigstens eine Leuchte aufweist, insbesondere eine Infrarot-Leuchte, um einen Sichtbereich der Bildaufzeichnungsvorrichtung zu beleuchten.
-
Das kann den Vorteil mit sich bringen, dass eine überwiegend gleichbleibende und vor allem ausreichende Helligkeit der durch die Bildaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichneten Bildinformation vorliegt.
-
Ein weiterer Vorteil kann im Rahmen der Erfindung erzielt werden, wenn das System eine Schnittstelle für eine Datenverbindung mit einem Warenwirtschaftssystem und/oder einem Patientendatenmanagementsystem aufweist, wobei die Schnittstelle in dem Gehäuse angeordnet ist.
-
Bei der Schnittstelle kann es sich beispielsweise um eine Bluetooth-, eine WLAN-, oder eine LAN-Schnittstelle handeln, wobei die Liste nicht abschließend ist. WLAN steht dabei für Wireless Local Area Network und LAN für Local Area Network.
-
Ferner kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass das System eine wasserabweisende und/oder wasserundurchlässige Beschichtung aufweist, um für einen Einsatz in einem medizinischen Umfeld ausgeführt zu sein.
-
Es ist insbesondere denkbar, dass lediglich Teile des Systems eine wasserabweisende und/oder wasserundurchlässige Beschichtung aufweisen, beispielsweise die Bildaufzeichnungsvorrichtung und/oder die Audiovorrichtung.
-
Die Beschichtung kann den Vorteil mit sich bringen, die in den Vorrichtungen vorliegende Elektronik vor Schäden durch Flüssigkeit zu schützen.
-
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Computerprogramm, umfassend Befehle, die bei der Ausführung des Computerprogramms durch einen Computer diesen veranlassen, das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen. Damit bringt das erfindungsgemäße Computerprogramm die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf das erfindungsgemäße Verfahren und das erfindungsgemäße System beschrieben worden sind.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
- 1 Beispiel für einen schematischen Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens
- 2 Draufsicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems
- 3 Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung und einer Datenbank
-
1 zeigt anhand eines schematischen Diagramms einen möglichen Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Das Verfahren beginnt im ersten Schritt mit der Bildaufzeichnung 3, um anschließend dem Bildauswertemittel 6 die Bildinformation 4 bereitzustellen. Im zweiten Schritt folgt die Auswertung der Bildinformation 4 durch das Bildauswertemittel 6, um als Ausgabe die Klassifizierungsinformation 8 zu erhalten. Im nächsten Schritt folgt die Generierung der Audioinformation 13 aus der Klassifizierungsinformation 8, wobei die generierte Audioinformation 10 danach der Sprachsynthese 18 übergeben wird. Die Audioinformation 10 kann dabei einen Teil oder die gesamte Klassifizierungsinformation 8 umfassen. Insbesondere ist denkbar, dass die Audioinformation 10 lediglich einen durch einen Bediener durchführbaren Abgleich bezüglich eines Patienten und eines medizinischen Verbrauchsmittels 2 bereitstellt, während der verbleibende Teil der Klassifizierungsinformation 8 in einem optionalen, sich dem beschriebenen Ablauf anschließenden, Schritt weiterverarbeitet, übermittelt oder gespeichert wird. Der darauffolgende Schritt der Sprachsynthese 18 generiert eine synthetische Sprechstimme 11 aus der Audioinformation 10, um anschließend über die Audiovorrichtung 12 die Sprachausgabe 19 bereitzustellen.
-
In 2 wird schematisch eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems 1 visualisiert. Das System 1 ist in einem Gehäuse 30 angeordnet und weist auf einer Deckfläche 31 eine Audiovorrichtung 12 und einen Aufzeichnungsbereich 16, insbesondere in der Form einer Auflagefläche 16, auf, wobei der Aufzeichnungsbereich 16 bzw. die Auflagefläche 16 transparent ausgebildet sein kann. Durch den Aufzeichnungsbereich 16 bzw. die Auflagefläche 16 hindurch sind die verbleibenden erfindungsgemäßen Elemente sichtbar. In der Mitte ist eine Bildaufzeichnungsvorrichtung 14 dargestellt, welche eine Kamera 34 und rechts und links der Kamera 34 zwei Leuchten 44 aufweist. Aus dieser Perspektive betrachtet, ist hinter der Bildaufzeichnungsvorrichtung 14 ein Verarbeitungsgehäuse 32 dargestellt, worin eine Schnittstelle 20, eine Bildverarbeitungsvorrichtung 26 und eine Audioverarbeitungsvorrichtung 28 angeordnet sind.
-
3 stellt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems 1 mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung 24 und einer Datenbank 22 dar. Kennzeichnend für diese Ausführungsform ist insbesondere, dass eine erfindungsgemäße Bildauswertung hier durch die extern verortete Datenverarbeitungsvorrichtung 24 und Datenbank 22 durchgeführt werden kann. Die externe Verortung entspricht in dieser 3 einer Anordnung in einem weiteren Zimmer 40, wobei auch denkbar sein kann, dass die Datenverarbeitungsvorrichtung 24 und die Datenbank 22 in demselben Zimmer 40 wie das System 1 angeordnet sind. Das System 1 ist in einem Zimmer 40 angeordnet, welches eine Zimmerdecke 42 aufweist. Das System 1 umfasst ein Gestell 38 und ein Bodenelement 36, worauf das System 1 platziert ist. Ferner umfasst das System 1 ein Gehäuse 30, welches eine Beschichtung 46 aufweist. Auf dem System 1 ist ein medizinisches Verbrauchsmittel 2 abgelegt. Des Weiteren ist ein zweites Zimmer 40 visualisiert, in welchem eine Datenverarbeitungsvorrichtung 24 und eine Datenbank 22 angeordnet sind. Die gestrichelte Linie zeigt die bidirektionale Kommunikation zwischen dem System 1 und der Datenverarbeitungsvorrichtung 24. Die bidirektionale Kommunikation ist hier insbesondere über eine Funk-Verbindung denkbar, wobei auch eine elektrische Verbindung, wie beispielsweise eine USB- oder LAN-Verbindung, möglich sein kann.
-
Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- System
- 2
- Medizinisches Verbrauchsmittel
- 3
- Bildaufzeichnung
- 4
- Bildinformation
- 6
- Bildauswertemittel
- 8
- Klassifizierungsinformation
- 10
- Audioinformation
- 11
- Sprechstimme
- 12
- Audiovorrichtung
- 13
- Generierung der Audioinformation
- 14
- Bildaufzeichnungsvorrichtung
- 16
- Aufzeichnungsbereich, Auflagefläche
- 18
- Sprachsynthese
- 19
- Sprachausgabe
- 20
- Schnittstelle
- 22
- Datenbank
- 24
- Datenverarbeitungsvorrichtung
- 26
- Bildverarbeitungsvorrichtung
- 28
- Audioverarbeitungsvorrichtung
- 30
- Gehäuse
- 31
- Deckfläche
- 32
- Verarbeitungsgehäuse
- 34
- Kamera
- 36
- Bodenelement
- 38
- Gestell
- 40
- Zimmer
- 42
- Zimmerdecke
- 44
- Leuchte
- 46
- Beschichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- CN 101727651 A [0002]
- JP 2005309702 A [0002]
- US 10831865 B2 [0002]