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DE102021125666A1 - Transfervorrichtung - Google Patents

Transfervorrichtung Download PDF

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Publication number
DE102021125666A1
DE102021125666A1 DE102021125666.6A DE102021125666A DE102021125666A1 DE 102021125666 A1 DE102021125666 A1 DE 102021125666A1 DE 102021125666 A DE102021125666 A DE 102021125666A DE 102021125666 A1 DE102021125666 A1 DE 102021125666A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transfer device
opening
lumen
section
tip
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102021125666.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Urbach
Corinna Sticker
Olaf Brömsen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SFM MEDICAL DEVICES GmbH
Original Assignee
SFM MEDICAL DEVICES GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SFM MEDICAL DEVICES GmbH filed Critical SFM MEDICAL DEVICES GmbH
Priority to DE102021125666.6A priority Critical patent/DE102021125666A1/de
Priority to JP2024520573A priority patent/JP2024533840A/ja
Priority to EP22798122.2A priority patent/EP4412575A1/de
Priority to AU2022359808A priority patent/AU2022359808A1/en
Priority to CN202280080453.2A priority patent/CN118714992A/zh
Priority to CA3234360A priority patent/CA3234360A1/en
Priority to PCT/EP2022/077526 priority patent/WO2023057424A1/de
Publication of DE102021125666A1 publication Critical patent/DE102021125666A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Transfervorrichtung zum Überleiten eines Mediums, umfassend eine Überleiteinrichtung (38) mit einem das Medium leitende eine erste Öffnung (58) aufweisenden ersten Lumen (54) und einem eine zweite Öffnung (56) aufweisenden zweiten Lumen (52), die zur Spitze (60) der Überleiteinrichtung einen kleineren Abstand als die erste Öffnung aufweist, wobei beabstandet zu der ersten Öffnung (58) eine von Längsachse (55) des die erste Öffnung aufweisenden ersten Lumens (54) geschnittene Abdeckung (64) verläuft. Zwischen der Abdeckung (64) und dem ersten Lumen (54) verläuft ein Rückhalteelement (98) zum Fernhalten von von der Überleiteinrichtung (38) durchsetztem Material eines Verschlusses eines Behältnisses von der ersten Öffnung.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Transfervorrichtung zum Überleiten wie Zuführen oder Abziehen eines Mediums, wie Flüssigkeit, umfassend eine von einer Bodenwandung ausgehende Überleiteinrichtung mit einem eine erste Öffnung aufweisenden ersten Lumen und einem eine zweite Öffnungen aufweisenden zweiten Lumen, die bodenwandungsfernliegend zueinander beabstandet sind.
  • Transfervorrichtungen für pharmazeutische Zubereitungen, die nach der DIN EN ISO 22413 vom Oktober 2013 als Überleitgeräte bezeichnet werden, dienen dazu, Flüssigkeiten von einem Behältnis in ein anderes zu leiten. Überleitgeräte mischen Flüssigkeiten oder Lösen trockene Substanzen und können in Kombination mit Infusions- und Injektionsbehältnissen Verwendung finden.
  • Wird der Begriff Transfervorrichtung benutzt, so könnte dieser auch durch den Begriff Transfer- oder Überleitgerät ersetzt werden.
  • Transfergeräte sind z.B. der EP 000001329210B1 (unbelüftetes 2-teiliges Transfergerät), der EP1498097B1 (lösungsmittelseitig belüftetes 2-teiliges Transfergerät), der WO002018111970A2 (einfaches 1-teiliges Transfergerät) oder der DE000001822605U (belüftetes 1-teiliges Transfergerät) zu entnehmen.
  • 2-teilige Transfergeräte werden häufig zur Rekonstitution von pulverförmigen Medikamenten benutzt, die sich in einem Medikamenten-Vial mit Unterdruck befinden. Beispielhaft sind Medikamente auf Proteinbasis zu nennen. Da diese Medikamente sehr empfindlich sind und zur Denaturierung neigen, wird Ihnen zur längeren Haltbarmachung durch Gefriertrocknen das Wasser entzogen, auch Lyophilisation genannt. Hierbei entsteht prozessbedingt ein Unterdruck im Medikamenten-Vial. Bei der Rekonstitution mit einem unbelüfteten 2-teiligen Transfergerät wird mittels des Unterdrucks im Medikamenten-Vial die Flüssigkeit aus einem Lösungsmittel-Vial angesaugt. Dabei wird zuvor in einem ersten Schritt das Lösungsmittel-Vial mit einem ersten Adapter der Transfergerät verbunden, um sodann nach Drehen um 180° den anderen Adapter auf das Medikamenten-Vial zu stecken. Aufgrund des Unterdrucks in dem Medikamenten-Vial wird die Flüssigkeit von dem anderen Vial angesaugt. Dies erfolgt so lange, bis ein Druckausgleich gegeben ist.
  • In einigen Fällen ist der Unterdruck im Medikamenten-Vial jedoch nicht groß genug, um die Flüssigkeit aus dem anderen Vial vollständig abzusaugen. Daher sind Lösungsmittelseitig belüftete 2-teilige Transfergeräte bekannt, durch die mittels eines weiteren Lumina auf der Flüssigkeitsseite eine Verbindung mit der Umgebung hergestellt ist, so dass auf der Lösungsmittelseite während der Überleitung kein Unterdruck entsteht, sondern immer Umgebungsdruck vorliegt. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Flüssigkeit abgesaugt wird.
  • Bei entsprechenden 2-teiligen Transfergeräten mit zwei Lumina auf der Lösungsmittelseite besteht jedoch das Risiko, dass zwischen den Öffnungen der Lumina ein Luftkurzschluss auftritt, der zu einem völligen oder teilweisen Druckausgleich zwischen den Vials führt, so dass ein Ansaugen der Flüssigkeit nicht oder nicht vollständig erfolgen kann. Eine übliche Lösung, um einen Kurzschluss zu vermeiden ist es, die oberen Öffnungen der beiden Lumen entlang der Achsen mit einem deutlichen Abstand voneinander entfernt zu positionieren. Dabei entsteht aber der Nachteil, dass die Transfergerät deutlich länger gestaltet ist und um dieser Stabilität zu geben auch dicker ausgeführt werden muss, wodurch wiederum in der Praxis der Nachteil entstehen kann, dass der Verschlussstopfen des Vials beim Einstechen in das Vial hineingedrückt werden kann und somit eine Überleitung nicht stattfindet.
  • Neben 2-teiligen Transfergeräten sind 1-teilige Transfergeräte (z.B. sogenannte Vial-Adapter, Entnahmespike) bekannt. Einfache 1-teilige Transfergeräte werden verwendet, um durch eine mit einem Lösungsmittel gefüllte Spritze das Lösungsmittel einem Vial mit einem flüssigen oder pulverförmigen Medikament zuzuführen. Bei der anschließenden Entnahme des rekonstituierten Medikaments durch eine Spritze entsteht im Vial mit zunehmender Entnahme ein zunehmender Unterdruck, welcher wiederum zu einer zunehmend höheren Kraft, der sogenannten Aspirationskraft am Bedienteil der Spritze führt. Belüftete 1-teilige Transfergerät verhindern durch den Druckausgleich mit der Umgebung diese erhöhte Aspirationskraft.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transfervorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sichergestellt ist, dass bei einem Einsatz, bei dem Flüssigkeit überzuleiten ist, ein Druckausgleich erfolgt, ohne dass ein Luftkurzschluss auftreten kann, gleichzeitig jedoch eine kompakte Bauweise ermöglicht wird.
  • Ein weiterer Aspekt berücksichtigt den Einsatz der Transfervorrichtung, bei dem über die Transfervorrichtung Flüssigkeit in ein ein Medikament enthaltendes Vial schonend übergeben werden soll. Gleichzeitig soll der Kontakt des gelösten Medikaments mit der Transfervorrichtung so gering wie möglich gehalten werden.
  • Zur Lösung zumindest einer dieser Aspekte sieht die Erfindung vor, dass beabstandet zu der ersten Öffnung eine von Längsachse des die erste Öffnung aufweisenden ersten Lumens geschnittene Abdeckung verläuft, die von der Überleiteinrichtung ausgeht oder Abschnitt dieser ist.
  • Gemäß der erfindungsgemäßen Lehre wird eine der Öffnungen beabstandet von dieser abgedeckt, so dass ein unmittelbarer Strömungsweg zwischen den Öffnungen nicht gegeben ist, vielmehr die Abdeckung umströmt werden muss, wodurch ein Kurzschluss vermieden wird.
  • Die Abdeckung ist dachförmig.
  • Ein solcher könnte zwar gegebenenfalls auch dann vermieden werden, wenn der Abstand der Öffnungen relativ groß ist. Dies ist aufgrund der erfindungsgemäßen Lehre nicht zwingend erforderlich, so dass sich eine kurze Bauhöhe für die Überleiteinrichtung in axialer Richtung der Transfervorrichtung ergibt mit der Folge, dass der Kontakt mit dem gelösten Medikament im Vergleich zum Stand der Technik reduziert werden kann.
  • Die mögliche geringe Länge der Überleitrichtung bietet einen weiteren Vorteil. Weist die Transfervorrichtung eine ein Vial aufnehmende Umfangswandung auf, so kann der Rand der Umfangswandung in einem Umfang über der Spitze der Überleiteinrichtung verlaufen, sodass eine Verletzungsgefahr für einen Nutzer ausgeschlossen bzw. stark reduziert wird. Nach dem Stand der Technik, wie dieser z.B. durch die EP 3 463 250 B1 oder die EP 2 512 399 B1 zu entnehmen ist, verläuft demgegenüber die Spitze der Überleiteinrichtung in der Ebene, die vom Rand der Umfangswandung aufgespannt wird.
  • Die erfindungsgemäße Transfervorrichtung kann ein lösungsmittelseitig belüftetes 2-teiliges Transfergerät sein, das sicherstellt, dass bei einer kompakten, kurzen und dünnen Bauweise der Überleiteinrichtung sowohl das Eindrücken der Vialstopfen verhindert als auch ein Luftkurzschluss vermieden wird. Idealerweise sollte die Überleiteinrichtung so kompakt und kurz ausgeführt sein, dass sie innerhalb eines zylindrisch um die Überleiteinrichtung angeordneten Gehäuses liegt und dadurch vor Berührung durch den Anwender geschützt ist und somit hierdurch nicht kontaminiert werden kann. Des Weiteren wird durch eine solche kompakte Bauweise mit umschließendem Gehäuse zugleich auch eine Zentrierung der Überleiteinrichtung zum Stopfen realisiert werden, so dass der Stopfen mittig durchstochen wird, an der dieser am dünnsten ist und so die Gefahr des Eindrückens minimiert wird.
  • Die erfindungsgemäße Transfervorrichtung kann auch ein belüftetes 1-teiliges Transfergerät sein, das sicherstellt, dass bei einer kompakten, kurzen und dünnen Bauweise der Überleiteinrichtung sowohl das Eindrücken der Vialstopfen verhindert als auch der Kontakt des gelösten Medikaments mit der Transfergerät so gering wie möglich ist, indem die Überleiteinrichtung nicht in das gelöste Medikament eintaucht. Des Weiteren kann durch die Überleiteinrichtung eine schonende Rekonstitution von besonders empfindlichen gefriergetrockneten Proteinen realisiert werden, indem eine direkte Einspritzung des Lösungsmittels auf das Pulver in solcher Weise vermieden wird, dass der Lösungsmittelstrahl seitlich auf die Bewandung des Vials abgelenkt wird. Durch diese schonende Einleitung wird eine Denaturierung und eine häufig damit verbundene Schaumbildung verringert und die Verkürzung der Rekonstitutionszeit möglich. Dies ist insbesondere bei Notfallmedikamenten von besonderem Vorteil.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Überleiteinrichtung ein kanülenartiger Körper mit einer Spitze ist und dass Abstand A der ersten Öffnung zu der Spitze vom Abstand B der weiteren zweiten Öffnung des weiteren zweiten Lumens zu der Spitze abweicht, insbesondere A > B ist, und vorzugsweise das zweite Lumen mit der zweiten Öffnung zumindest bei das Medium führender Transfervorrichtung mit der Umgebung verbunden ist.
  • Bevorzugterweise sollte die zu der ersten Öffnung beabstandet verlaufende Abdeckung derart ausgebildet sein, dass die Abdeckung einen in die Spitze übergehenden ersten Abschnitt mit ersten Seitenflächen und einen von diesen ausgehenden zweiten Abschnitt mit zweiten Seitenflächen aufweist, wobei jede erste Seitenfläche zur Längsachse des Körpers einen Winkel α und jede zweite Seitenfläche zu der Längsachse einen Winkel β mit α < β einschließen.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass der zweite Abschnitt in einen dritten Abschnitt der Abdeckung übergeht, der zwei dritte Seitenflächen aufweist, die mit den der zweiten Seitenflächen einen überstumpfen Winkel einschließen.
  • Bevorzugterweise schlägt die Erfindung vor, dass der erste, zweite und dritte Abschnitt auf ihren zu dem zweiten Lumen fernliegenden Seiten von einem Stirnbereich begrenzt sind, der sich aus einem in die ersten Seitenflächen übergehenden spitzenseitigen ersten Stirnflächenbereich mit beabstandet zur Spitze parallel oder in etwa parallel zueinander verlaufenden ersten Rändern, einen sich anschließenden in die zweiten Seitenflächen übergehenden zweiten Stirnflächenbereich einer ersten gleichschenklig trapezförmigen Geometrie und einen in die dritten Seitenflächen übergehenden dritten Stirnflächenbereich einer zweiten gleichschenklig trapezförmigen Geometrie zusammensetzt, dessen längere Basis mit längerer Basis des zweiten Stirnflächenbereichs zusammenfällt oder an dieser angrenzt.
  • Dabei geht von dem dritten Abschnitt ein Freiräume oder Durchtrittsöffnungen für das zu transferierende Medium begrenzender stegförmiger Abschnitt aus, der vorzugsweise eine dritte gleichschenklige trapezförmige Geometrie aufweist, dessen kürzere Basis kürzere Basis des dritten Stirnflächenbereichs oder ein Abschnitt von diesem ist oder in diesen übergeht.
  • Der Steg zeigt insbesondere den Vorteil, dass beim Durchstechen eines Verschlusses das Material nicht in den Zwischenraum zwischen der Abdeckung und dem die erste Öffnung des ersten Lumens umgebenden Rand dringen kann, wodurch die Öffnung zumindest teilweise verschlossen werden kann. Daher ist als eigenerfinderischer Vorschlag anzugeben, dass zwischen der Abdeckung und die erste Öffnung des ersten Lumens umgebendem Rand ein Abstandshalter, wie Steg, verläuft, der ein Eindringen von dem vom Überleitelement durchstochenen Verschluss eines Vials in den Zwischenraum zwischen der ersten Öffnung und der Abdeckung verhindert oder in einem Umfang verhindert, dass ein Verschließen der ersten Öffnung nicht erfolgen kann.
  • Bevorzugterweise sollte der stegförmige Abschnitt in einen bodenseitigen Teilringabschnitt der Überleiteinrichtung übergehen oder Abschnitt von diesem sein.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass spitzenseitig verlaufender freier Rand des Teilringabschnitts zu dem dritten Abschnitt zur Bildung der Freiräume beabstandet ist, wobei jeweils ein Freiraum von einem Längsseitenrand des stegförmigen Abschnitts, dem Teilringabschnitt und einem inneren Längswandabschnitt der Überleiteinrichtung begrenzt ist.
  • Dabei sollte der Längswandabschnitt in die zum einen das erste Lumen und zum anderen das zweite Lumen zumindest bereichsweise umgebende Überleiteinrichtungswandung übergehen.
  • Unabhängig hiervon ist vorgesehen, dass die Abschnitte der Abdeckung weitestgehend symmetrisch zu einer Ebene ausgebildet sind, in der die Spitze und Längsachse der ersten Öffnung des ersten Lumens liegen.
  • Dabei kann der erste Stirnflächenbereich von der Spitze ausgehend symmetrisch zu der Ebene eine konvex verlaufende Außenoberfläche aufweisen.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die dritten Seitenflächen ineinander übergehen.
  • Dabei wirken die ineinander übergehenden dritten Seitenflächen bei über die Transfervorrichtung zugeführtem Medium als seitliche Ablenkungen für das Medium.
  • Durch die diesbezügliche Ausgestaltung der dritten Seitenflächen ist sichergestellt, dass dann, wenn über die Transfervorrichtung Flüssigkeit in ein ein zu lösendes Medikament enthaltendes Vial geleitet wird, die Flüssigkeit über die dritten Seitenflächen seitlich zur Seitenwand des Vials weggeführt wird und dort nach unten abläuft, bevor ein nahezu senkrechtes Auftreffen auf die von dem Medikament aufgespannte Ebene erfolgt, so dass eine Schaumbildung weitgehend vermieden wird. Somit ist eine schonende Rekonstitution möglich.
  • Um eine hinreichende Stabilität sicherzustellen, können bodenseitig von dem kanülenartigen Körper, also der Überleiteinrichtung, Stege ausgehen, die radial über der Bodenwandung vorstehen.
  • Im Bodenbereich der Überleiteinrichtung und insbesondere von der Bodenwandung begrenzt verläuft zumindest eine Öffnung, vorzugsweise zwei Öffnungen, die mit dem zweiten Lumen verbunden ist bzw. sind, um über dieses zum Druckausgleich Umgebungsluft dem zu entleerenden Vial zuführen zu können.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination - sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine Transfervorrichtung, teilweise geschnitten,
    • 2 einen Einsatz der Transfervorrichtung gemäß 1 in Draufsicht,
    • 3 der Einsatz gemäß 2 in perspektivischer Darstellung und vergrößert wiedergegeben,
    • 4 einen Schnitt entlang der Linie F-F in 2,
    • 5 einen Schnitt entlang der H-H in 2,
    • 6 eine Seitendarstellung einer Überleiteinrichtung, schräg von oben,
    • 7 die Überleiteinrichtung in Vorderansicht,
    • 8 die Überleiteinrichtung in Richtung Vorderseite von unten,
    • 9 Prinzipdarstellungen einer erfindungsgemäßen Überleiteinrichtung und
    • 10 und 11 Prinzipdarstellungen von Strömungsverläufen.
  • Anhand der Figuren wird die erfindungsgemäße Lehre erläutert, die sich auf eine Doppellumenanordnung eines als Transfergerät zu bezeichnende Transfervorrichtung oder -einrichtung bezieht, mittels der die Rekonstitution von Medikamenten mittels Unter- oder Überdrucks, insbesondere mittels Unterdrucks, ermöglicht wird.
  • Eine hierzu geeignetes Transfergerät 10 ist z.B. der 1 zu entnehmen, dessen Aufbau der des Europäischen Patentes 3 240 520 B1 entspricht, auf dessen Offenbarung ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Offenbarung der EP 3 240 520 B1 ist Bestandteil der vorliegenden Beschreibung.
  • Auch ist die erfindungsgemäße Lehre für jedwedes Transfergerät geeignet, auch z.B. die der EP 3 454 818 B1 , gemäß der eine Flüssigkeit bzw. Medikamentenlösung von einem Behältnis in ein anderes Behältnis übergeleitet wird, wie Vial bzw. Spritzenkörper.
  • Die erfindungsgemäße Lehre ist jedoch auch für andere dem Stand der Technik zu entnehmende Transfergeräte bestimmt, wie diese dem eingangs genannten Stand der Technik zu entnehmen sind. Dabei wird die an und für sich bekannte Doppellumenanordnung derart weitergebildet, dass bei ordnungsgemäßer Handhabung ein Kurzschluss zwischen den Lumina ausgeschlossen wird, um sicherzustellen, dass im hinreichenden Umfang ein Druckausgleich erfolgen kann, um entweder mittels Unterdruck ein Medium von einem Behältnis in ein anderes Behältnis überzuleiten oder ein Medium durch Druck in ein Behältnis einzubringen, da eines der Lumina den erforderlichen Druckausgleich sicherstellt, um ein ordnungsgemäßes Überleiten sicherzustellen.
  • In der 1 ist ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Misch- oder Transfergeräts 10 rein prinzipiell dargestellt.
  • Das Transfergerät 10 weist zwei Adapter 12, 14 auf, die mittels einer Schraubverbindung miteinander verbunden werden. Die Adapter 12, 14 dienen zur Aufnahme von nicht dargestellten Behältnissen, auch als Vials zu bezeichnen, deren Inhalte miteinander vermischt werden sollen. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass ein Vial eine medizinische Substanz, insbesondere in Form eines Lyophilisats, und das andere Vial eine Flüssigkeit enthält. Das Lyophilisat steht unter Unterdruck, so dass dann, wenn zwischen den Vials eine Verbindung hergestellt wird, die Flüssigkeit aus dem einen Vial in das das Lyophilisat enthaltende Vial angesaugt wird, so dass eine Rekonstitution des Medikaments erfolgen kann.
  • Entsprechend der Darstellung in 1 dient der Adapter 12 zur Aufnahme eines eine Flüssigkeit enthaltenden Vials und der Adapter 14 zur Aufnahme des die medizinische Substanz enthaltenden Vials.
  • Die Adapter 12, 14 weisen jeweils einen als Gehäuse zu bezeichnenden hohlzylinderförmigen Außenkörper 16, 18 auf, die in dem Ausführungsbeispiel umfangsseitig geschlossen sind und aus formstabilem Kunststoff bestehen können, so dass eine Formbeständigkeit gegeben ist.
  • Ist in der zeichnerischen Darstellung der jeweilige Außenkörper 16, 18 als Hohlzylinder ausgebildet, so ist auch eine andere Form möglich, wie eine mehrkantsäulenförmige Geometrie.
  • Jeder Außenkörper 16, 18 weist eine senkrecht zur Längsachse der Adapter 12, 14 verlaufende Zwischenwandung 24, 26 auf. In den Raum zwischen der jeweiligen Zwischenwandung 24, 26 und Umfangswand 30, 32 des Außenkörpers 16, 18 wird ein Einsatz 34, 36 mit Bodenwandung 25, 27 und Umfangswandung 35, 37 eingebracht. Von jeder Bodenwandung 25, 27 in Richtung der Öffnung des jeweiligen Einsatzes 34, 36 geht eine Überleiteinrichtung 38, 40 aus, die auch als Kanülenkörper oder Spike zu bezeichnen ist, wie dies üblicherweise erfolgt. Dabei ist die nachstehend als Spike bezeichnete Überleiteinrichtung 38 entsprechend der erfindungsgemäßen Lehre ausgebildet, d.h., der Spike 38 weist zwei Lumina auf, von denen eines mit der Umgebung in Verbindung steht, um einen Druckausgleich zu ermöglichen. Demgegenüber kann der andere Spike 40, der entsprechend zuvor erfolgter Erläuterungen in ein mit einem zu rekonstituierenden Medikament befülltes Vial eindringt, ein einziges Lumen aufweisen, wie dies der zeichnerischen Darstellung zu entnehmen ist.
  • Einsatzabgewandt gehen von den Zwischenwandungen 24, 26 bei zusammengeschraubten Adaptern 12, 14 dichtend ineinandergreifende hohlzylindrische Körper 41, 42 aus, die insbesondere als Luer-Verbindungen ausgebildet sind.
  • Zwischen den Einsätzen 34, 36, d.h. deren Bodenwandungen 25, 27, und den Zwischenwandungen 24, 26 können Filter vorgesehen sein.
  • Des Weiteren können die Einsätze 34, 36 nach innen ragende Rastvorsprünge aufweisen, um den Randbereich eines Vials zu hinterfassen und damit ein Fixieren in dem jeweiligen Adapter 12, 14 sicherzustellen. In den Fig. sind aus Gründen der Übersichtlichkeit Rastvorsprünge nicht dargestellt.
  • Die Umfangswandung 35, 37 des Einsatzes 34, 36 ist zumindest abschnittsweise gegenüber der Innenwandung des Außenkörpers 16, 18 beabstandet.
  • Der Einsatz 34, 36 kann des Weiteren aus einem flexibleren Material als der Außenkörper 16, 18 bestehen. Durch die Beabstandung von Außenkörper 16, 18 und den Einsatz 34, 36 erfolgt quasi eine Entkopplung.
  • Bei der Rekonstitution von Medikamenten mit Unterdruck wird zunächst in den in der zeichnerischen Darstellung oberen Adapter 12 ein Vial mit Lösungsmittel gesteckt und mittels der federnden Vorsprünge fixiert, um sodann die Transfervorrichtung 10 um 180° zu drehen und den Adapter 14 auf das unter Unterdruck stehende Medikamentenvial zu stecken.
  • Da in dem Lösungsmittelvial annähernd Umgebungsdruck herrscht, wird nach Herstellung einer Verbindung zwischen den Vials aufgrund des in dem Medikamentenvial herrschenden Unterdrucks Flüssigkeit angesaugt.
  • Würde der Spike 38 nur einen Lumen aufweisen, so würde eine Flüssigkeitsübertragung, d.h. ein Ansaugen dieser dann unterbunden, wenn der Druck in den Vials gleich ist. Ist der Unterdruck in dem Medikamentenvial nicht hinreichend groß, wird ein Druckausgleich erreicht, bevor der Flüssigkeitstransfer beendet ist. Um dies zu unterbinden, ist ein Lumen mit der Umgebung verbunden, so dass Flüssigkeit im hinreichenden Umfang transferiert werden kann, da sich beim Absaugen ein Unterdruck in dem Flüssigkeitsvial nicht aufbauen kann.
  • Der von der Bodenwandung 25 des Einsatzes 34 ausgehende Spike 38 weist ein als zweites Lumen bezeichnetes Lumen 52, das mit der Umgebung in Verbindung steht, und ein als erstes Lumen bezeichnetes Lumen 54 auf, über das Flüssigkeit, wie Lösungsmittel, fließt, wenn der Spike 38 den Verschluss eines auf den Einsatz 34 gesteckten Vials durchsetzt und der Spike 40 den Stopfen des Medikamentenvials durchsetzt, in dem ein Unterdruck herrscht. Hierzu sind die Vials in den Einsätzen 38, 40 mittels Vorsprüngen fixiert.
  • Wie aus der zeichnerischen Darstellung erkennbar, verläuft die als zweite Öffnung bezeichnete Öffnung 56 des den Druckausgleich ermöglichenden zweiten Lumens 52 in einem größeren Abstand zu der Bodenwandung 25 als die als erste Öffnung bezeichnete Öffnung 58 des ersten Lumens 54.
  • Beabstandet zu der Öffnung 56 des zweiten Lumens 52 verläuft die Spitze 60 des Spikes 38, mittels der der Stopfen des Vials durchsetzt wird. Durch die spezielle Form des Spikes 38 wird das Einstechen durch eine quasi punktuelle Lasteinbringung ermöglicht, gleichzeitig jedoch im hinreichenden Umfang aufgrund der Querschnittserweiterung des Spikes 38 sichergestellt, dass der zu durchstechende Stopfen im weiteren Verlauf des Eindringens des Spikes weiter aufgerissen wird, wobei durch den Verlauf der Außenfläche des Spikes 38 eine Leichtgängigkeit erzielt wird. Dabei ist erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen, dass der Stopfen im Bereich der Öffnung 58 des ersten Lumens 54 in einem Umfang aufgerissen wird, dass die Flüssigkeit unter Vermeidung eines oder weitgehend unter Vermeidung eines Strömungswiderstands durch den Stopfen in das Medikamentenvial hinein angesaugt werden kann.
  • Gleichzeitig wird aufgrund der erfindungsgemäßen Lehre sichergestellt, dass ein Kurzschluss zwischen den Öffnungen 56, 58 der Lumina 52, 54 unterbunden ist, d.h., dass Luft nicht direkt in das zweite Lumen gesogen werden kann.
  • All diese Vorteile werden dadurch erreicht, dass die Öffnung 58 des ersten Lumens 54 derart in dem Spike 38 verläuft, dass oberhalb dieser eine Abdeckung 64 vorgesehen ist, die ein Abschnitt des Körpers des Spikes 38 ist. Dabei weist die Abdeckung 64 eine Außengeometrie auf, die Abschnitte umfasst, die sich bis zur Spitze 40 des Spikes 38 erstrecken, um das punktuelle Öffnen eines Verschlussstopfens eines Vials und dessen Aufreißen zur Erzielung der zuvor beschriebenen Vorteile zu ermöglichen. Die Abdeckung 64 wird von der Längsachse 55 des ersten Lumens 54 geschnitten und erstreckt sich in etwa parallel zur Bodenwandung 25 des Einsatzes 34 derart, dass die Projektion der ersten Öffnung 58 in Längsachsenrichtung innerhalb der Abdeckung 64 verläuft.
  • Anhand der 9 soll rein prinzipiell der Aufbau des Spikes 38 erläutert werden. In den weiteren Fig. werden hervorzuhebende Ausgestaltungen erläutert.
  • In 9 ist die Bodenwandung 25 des Einsatzes 34 mit dem von der Bodenwandung 25 ausgehenden Spike 34 rein prinzipiell wiedergegeben.
  • Der Spike 34 weist einen von der Bodenwandung 25 ausgehenden Bodenabschnitt 39 auf, der sich in Richtung des Körpers 61 des Spikes 34 verjüngt. In dem Bodenabschnitt 39 sind Kanäle 43, 44 vorgesehen, die das zweite Lumen 52 mit der Umgebung verbinden.
  • Wie sich aus der perspektivischen Darstellung gemäß 9a ergibt, verläuft beabstandet zur ersten Öffnung 58, also der Öffnung des ersten Lumens 54, über die eine Verbindung über die ineinandergreifenden Luer-Verbindungselemente 41, 42 zu dem Spike 40 erfolgt, eine Abdeckung 64 insbesondere dachförmiger Geometrie, durch die sichergestellt wird, dass über das zweite Lumen 52 eintretende Luft nicht unmittelbar in die erste Öffnung 58 strömen kann, also ein Kurzschluss nicht erfolgt, vielmehr die Luft umgelenkt wird, so dass im erforderlichen Umfang über das erste Lumen 54 die in dem von dem ersten Adapter 12 aufgenommenem Vial vorhandene Flüssigkeit abgesaugt werden kann.
  • In 9b ist eine Draufsicht auf die Bodenwandung 25 mit dem Spike 38 dargestellt. Man erkennt den von der Bodenwandung 25 ausgehenden Bodenabschnitt 39 mit den kanalartigen Öffnungen 43, 44, die mit dem zweiten Lumen 52 verbunden sind.
  • Ein Schnitt A-A ist der 9c zu entnehmen, durch den noch einmal klar erkennbar die Bodenwandung 25 mit dem Spike 38, das erste Lumen 54 und das zweite Lumen 52 mit den Öffnungen 58, 56 und der Abdeckung 64 erkennbar sind. Ferner verdeutlicht die Darstellung, dass die zweite Öffnung 56 zur Spitze 60 des Spikes 38 ein geringeren Abstand als die erste Öffnung 58 des ersten Lumen 54 aufweist.
  • Vorzugsweise verhält sich der Abstand der ersten Öffnung 58 des ersten Lumens 54 zur Spitze 60 zur zweiten Öffnung 56 zur Spitze 60 wie 3:1 bis 2:1, insbesondere 2,4:1, d.h., dass der Abstand der ersten Öffnung 58 zu Spitze 60 z.B. zwei- bis dreimal größer als der der zweiten Öffnung 56 zu Spitze 60 ist. Dabei wird der am weitesten entfernt zu der Spitze 60 liegende Randbereich der entsprechenden Öffnung 56, 58 berücksichtigt. In 4 wäre dies der Bereich 57 der zweiten Öffnung 56 und der Bereich 53 der ersten Öffnung 58.
  • Anhand der 6 bis 8 soll die bevorzugte Gestaltung des Spikes 38 mit der Abdeckung 64 erläutert werden, die sicherstellt, dass ein unerwünschter Kurzschluss beim Ansaugen von Luft in ein eine Flüssigkeit enthaltendes Vial, dessen Verschluss von dem Spike 38 durchsetzt ist, dem Grunde nach ausgeschlossen ist.
  • Der Spike 38 weist in dem das erste Lumen 54 bzw. dessen Öffnung 58 abdeckenden Abschnitt einen in die Spitze 60 übergehenden ersten Bereich oder Abschnitt 66 mit ersten Seitenflächen 68, 70 auf, der in einen zweiten Abschnitt 72 mit zweiten Seitenflächen 74, 76 übergeht, wobei jede erste Seitenfläche 68, 70 des ersten Abschnitts 66 zur Längsachse des Spikes 38, d.h., dessen Körper einen Winkel α und jede zweite Seitenfläche 74, 76 des zweiten Abschnitts 72 einen Winkel β zur Längsachse einschließt, wobei α kleiner als β ist. Insbesondere verlaufen die ersten Seitenflächen 68, 70 quasi parallel zueinander und parallel zu der Längsachse des Spikes 38.
  • Der zweite Abschnitt 72 geht in einen dritten Abschnitt 78 über, der Seitenflächen 80, 82 aufweist, die der Öffnung 58 des ersten Lumens 54 zugewandt sind und zu dieser quasi eine konvexartige Geometrie aufweisen, also eine Wölbung, die ihrerseits aus Abschnitten bestehen kann, wie prinzipiell aus der Zeichnung ersichtlich ist. Diese Abschnitte bilden bei Betrachtung in Richtung der Seitenflächen 74, 76 im Schnitt eine V-artige Geometrie.
  • Dieses aus den ersten, zweiten und dritten Bereichen 66, 72 und 78 bestehende Teil des Spikes 38 wird insgesamt als die Abdeckung 64 für die erste Öffnung 58 bezeichnet, wenngleich die dritten Seitenflächen 80, 82 im eigentlichen Sinne die erste Öffnung 58 beabstandet abdecken. Die Bereiche oder Abschnitte 66, 72, 78 sind in dem Teil des Spikekörpers 61 ausgebildet, in dem das erste Lumen 54 verläuft.
  • Das erste Lumen 54 ist umfangsseitig abschnittsweise von einer teilringförmigen Wandung 86 des Spikekörpers 61 mit Außenfläche 84 umgeben. An diese schließt sich eine parallel zur Längsachse des Spikes 38 verlaufende Begrenzungsfläche 88 des Spikekörpers an, der den Abschnitt 90 des Spikekörpers 61 begrenzt, in dem das zweite Lumen 52 mit der Öffnung 56 verläuft.
  • Der Teilringabschnitt 86 verläuft mit seinem spitzenseitig verlaufendem Rand 92 beabstandet zu den dritten Seitenflächen 80, 82, wodurch zwei Öffnungen 94, 96 gebildet werden, die von einem Steg 98 getrennt sind, der von dem Teilringkörper 86 ausgeht und sich bis zu dem dritten Abschnitt 78 hin erstreckt, wie insbesondere die 7 verdeutlicht.
  • Dieser Steg 98 weist in Draufsicht eine Trapezgeometrie auf, dessen kürzere Basis in den dritten Abschnitt 78 übergeht bzw. Abschnitt von diesem ist.
  • Durch den Steg 98 ergibt sich eine hervorzuhebende eigenerfinderische Eigenschaft der Transfervorrichtung.
  • Bei einer kompakten Bauform der Überleiteinrichtung, also des Spikes 38, kann sich die erste Öffnung 58 des ersten Lumens 54 nahe dem Bereich des Bodens 25 befinden. Wird vom Spike 38 ein Verschluss, wie Gummistopfen, durchstochen, so könnte das Risiko bestehen, dass bei fehlendem Steg 98 Verschlussmaterial in den Zwischenraum zwischen der Abdeckung 64 und der ersten Öffnung 58 in einem Umfang eindringt, dass diese zumindest teilweise verschlossen wird. Durch den Steg 98 wird sichergestellt, dass das Verschlussmaterial von der ersten Öffnung 58 ferngehalten wird, so dass im erforderlichen Umfang über die Durchlassöffnungen 94, 96 und der ersten Öffnung 58 Flüssigkeit angesaugt werden kann.
  • Wie insbesondere den 6 bis 8 zu entnehmen ist, gehen die ersten Seitenflächen 68, 70 in einen bereichsweise rechteckförmigen ersten Stirnflächenbereich 100, der bis zur Spitze 60 des Spikes 38 führt, die zweiten Seitenflächen 74, 76 eine sich anschließenden eine gleichschenklig trapezförmige Geometrie aufweisenden zweiten Stirnflächenbereich 102 und die dritten Seitenflächen 80, 82 in einen dritten eine gleichschenklig trapezförmige Geometrie aufweisenden Stirnflächenbereich 104 über, wobei längere Basis des zweiten Stirnflächenbereichs 102 und längere Basis des dritten Stirnflächenbereichs 104 zusammenfallen bzw. ineinander übergehen.
  • Zur Vermeidung eines Luftkurzschlusses zwischen den Öffnungen 56, 58 und zum Ausgleich der jeweiligen Kapillarkräfte ist die Luftaustrittsöffnung 56 nahe an der Spitze 60 des Spikes 38 angeordnet. Hierdurch wird gleichzeitig der Winkel der Spitze 60 begrenzt.
  • Durch die Geometrie des Spikekörpers 61 oberhalb der ersten Öffnung 58 des ersten Lumens 54 wird erreicht, dass beim Einstechen in einen Verschluss eines Vials zunächst eine nahezu punktuelle Lasteinbringung erfolgt, so dass geringe Kräfte aufzuwenden sind. Dies wird insbesondere durch den von der Spitze 60 ausgehenden ersten Bereich oder Abschnitt 66 mit seinen parallel zueinander verlaufenden oder nahezu parallel zueinander verlaufenden Seitenflächen 68, 70 und den nach außen konvex verlaufenden Stirnbereich 60 erreicht. Der erste Bereich oder Abschnitt 66 wird dabei von einer parallel zur Längsachse des Spikes 38 verlaufenden und durch den ersten Abschnitt 66 unterteilten Fläche begrenzt, deren Abschnitte 69, 71 in einer gemeinsamen Ebene verlaufen, die parallel zur Längsachse des Spikes 38 verläuft, wobei vorzugsweise die Ebene die Spitze 60 schneidet. Die Flächenabschnitte 69, 71 begrenzen einen Abschnitt des Spikes 38, der in Bezug auf das erste Lumen 54 abgewandt verläuft und der sich um das zweite Lumen 52 herum erstreckt.
  • Im weiteren Verlauf wird der Spitzenbereich bedingt durch die zweiten Seitenflächen 74, 76 vergrößert bis hin zur maximalen Breite im Übergang zwischen den zweiten und dritten Seitenflächen 74,76 bzw. 80, 82, so dass der Verschluss im erforderlichen Umfang aufgerissen werden kann.
  • Sodann verläuft der Spikekörper 61 im Bereich des Stegs 98 und des Ringabschnitts 86 querschnittsmäßig nahezu konstant, so dass ein sicheres Abgleiten des Verschlusses am Spikekörper 61 möglich ist. Somit kann der Verschluss im hinreichenden Umfang im Bereich des Ringabschnitts 86 anliegen, so dass die Öffnungen 94, 96 zum Durchtritt des Lösungsmittels unbedeckt sind und somit ein Absaugen über das erste Lumen 54 sichergestellt ist.
  • Da die Abdeckung 64 im dritten Abschnitt 78 größer als die der ersten Öffnung 58 ist, wird der weitere Vorteil erzielt, dass ein Herausstanzen von Gummipartikeln des Verschlussstopfens durch den Rand des ersten Lumens 54 unterbunden wird.
  • Dadurch, dass die erste und zweite Seitenfläche 68, 70, 74, 76 zurückversetzt zu den Außenrändern der Abschnitte 69, 71 verlaufen, die die Breite des Spikes 38 vorgeben, wird die Lasteinbringung zum Durchstoßen eines Verschlussstopfens im Vergleich zu Spikes verringert, die im Spitzenbereich entsprechende Querschnittsreduzierungen nicht aufweisen.
  • Der zwischen den Öffnungen 94, 96 verlaufende und in den dritten Abschnitt 78 übergehende Steg 98 stellt sicher, dass der den Spike 38 umgebende Verschlussstopfen die zweite Öffnung 58 nicht verschließen kann. Durch die Verjüngung des Stegs 98 vom Ringabschnitt 86 zu der Abdeckung hin sind die Öffnungen 94, 96 hinreichend groß, um Flüssigkeit zum ersten Lumen 54 strömen zu lassen.
  • Dies wird insbesondere auch dadurch verstärkt, dass die Spitze 60 des Spikes 38 außermittig im Einsatz 35 verläuft, also beabstandet zu dessen Längsachse 63, wie prinzipiell der 2 zu entnehmen ist.
  • Die Höhe der Flüssigkeitseintrittsöffnung 58 resultiert aus den Anforderungen eines minimalen Restvolumens für verschiedene Vials- und Verschlusselemente und einem optimalen Abstand zu der den Druckausgleich ermöglichenden Öffnung 56, so dass eine ausreichend große Druckdifferenz entsteht. Dies ermöglicht, dass die größeren Kapillarkräfte des die Luft führenden Lumens 52 im Vergleich zu dem die Flüssigkeit führenden Lumen 54 verringert werden, um so ein Flüssigkeitseintritt in das zweite Lumen 52 zu vermeiden bzw. auf ein vertretbares Ausmaß zu reduzieren.
  • Durch den Verlauf der zweiten und dritten Seitenflächen 74, 76, 80, 82 und der maximalen Breitenerstreckung des Spikekörpers 61 oberhalb der ersten Öffnung 58 wird das Risiko eines Luftbypasses, also Kurzschlusses minimiert.
  • Mit anderen Worten ist die Projektion der ersten Öffnung 58 in Längsrichtung des ersten Lumens 54 kleiner als die oberhalb der ersten Öffnung 58 verlaufenden und der Öffnung 58 zugewandten Fläche der dritten Seitenflächen 80, 82. Die erste Öffnung 58 liegt in einer entsprechenden Projektion vollständig innerhalb der dritten Seitenflächen 80, 82.
  • Da die dritten Seitenflächen 80, 82, die ineinander übergehen, also eine geschlossene Fläche bilden, in Bezug auf die erste Öffnung 58 einen konvexartigen Verlauf zeigen, ergibt sich des Weiteren der Vorteil, dass dann, wenn eine Transfervorrichtung mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Spike 38 dazu benutzt wird, um in ein Behältnis Flüssigkeit durch Überdruck einzuleiten, also die Spitze 60 unterhalb einer Flüssigkeitsaustrittsöffnung entsprechend der Öffnung 58 verläuft, die aus der Öffnung 58 austretende Flüssigkeit auf die schräg verlaufenden Seitenflächen 80, 82 auftrifft und somit ein seitliches Umlenken des Flüssigkeitsstrahls an die Innenflächen des Vials erfolgt, so dass das sich in dem Vial befindende Medikament weniger turbulent und damit schonend aufgelöst werden kann.
  • Wird mittels einer Transfervorrichtung mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Spike 38 aus einem Vial ein aufgelöstes Medikament herausgezogen, so ist auf Grund der erfindungsgemäßen Gestaltung des Spikes eine Entnahme im Vergleich zum Stand der Technik mit erheblich geringeren Kräften möglich.
  • In den 2 bis 5 sind noch einmal verschiedene Ansichten bzw. Schnitte des Einsatzes 35 dargestellt, die selbsterklärend sind, um die Gestaltung des erfindungsgemäßen Spikes 38 klar erkennbar zu machen. Auch zeigen insbesondere die Schnittdarstellungen F-F und H-H, dass die Spitze 60 des Spikes 38 zurückversetzt zu einer Ebene 135, also in Richtung der Bodenwandung 25, verläuft, die vom oberen Rand der Umfangswandung 35 des Einsatzes 34 aufgespannt wird. Die Spitze 60 überragt somit den Einsatz 34 nicht, so dass die Gefahr einer Verletzung für einen Nutzer minimiert wird. Auch ist das Risiko einer Kontamination reduziert.
  • Insbesondere die perspektivische Darstellung der 3 zeigt noch einmal die charakteristischen Merkmale der Abdeckung 64 auf, die beabstandet und oberhalb der ersten Öffnung 58 des ersten Lumens 54 verläuft.
  • Des Weiteren erkennt man, dass in der Umfangswandung 35 Aussparungen vorhanden sind, von denen zwei mit dem Bezugszeichen 48, 50 gekennzeichnet sind. Im Bereich der Aussparungen 48, 50 erstrecken sich die nicht dargestellten, ins Innere des Einsatzes 34 ragende Vorsprünge, um den Rand eines Vials zu hintergreifen und diesen zu fixieren.
  • Des Weiteren ist erkennbar, dass die Zwischenwandung 25 über eine umlaufende Stufe 125 oder einen Absatz in die Umfangswandung 35 übergeht. Auf der Stufe 125 bzw. dem Absatz liegt der Stirnrand eines Vials auf, so dass die die Verbindung der Umgebungsluft mit dem zweiten Lumen 52 herstellenden kanalförmigen Öffnungen 43, 44 unbedeckt bleiben. Hierin ist ein eigenerfinderisches Merkmal zu sehen. Selbstverständlich kann die Anzahl der Verbindungen zu dem zweiten Lumen 52 auch größer oder kleiner als zwei sein.
  • Durch den außermittigen Verlauf der Spitze 60 wird erreicht, dass die benachbart zu den Flüssigkeitsdurchtrittsöffnungen 94, 96 verlaufende Umfangsfläche des Spikes 38 näher zur Längsachse 63 des Adapters 12 hin verlaufen kann im Vergleich zu einer Anordnung, bei die Spitze mittig angeordnet ist, also von der Längsachse 63 durchsetzt wird. Somit steht für das zu durchstehende Stopfenmaterial mehr Raum bzw. Querschnittsfläche im Bereich der Durchtrittsöffnungen 94, 96 zur Verfügung, so dass das Stopfenmaterial an der Umfangsfläche des Spikes 38 entlanggleiten kann, ohne dass ein Verschließen der Öffnungen 94, 96 erfolgt.
  • Die dachförmige Abdeckung 64 bildet einen Strömungswiderstand für die in Richtung der Bodenwandung 25 strömende Flüssigkeit, die aufgrund der dachförmigen, in Richtung der Bodenwandung 25 aufgeweiteten Ausführungsform, also der von der Spitze 60 in Richtung der Bodenwandung 25 erfolgenden durch die Abdeckung 64 bewirkte Querschnittsvergrößerung, die einen unsymmetrischen konusartigen Verlauf zeigt, umgelenkt wird und nicht quasi parallel zur Längsachse 55 des ersten Lumens 54 strömt. Bei der Flüssigkeit handelt es sich um diejenige, die sich in einem Vial befindet, dessen Verschluss durch den Spike 38 perforiert ist.
  • Die Beeinflussung des Strömungsverhaltens wird anhand der 10 und 11 rein prinzipiell erläutert. In 10 ist die Hauptströmungslinie der Flüssigkeit mit dem Bezugszeichen 110 gekennzeichnet, wobei eine Abdeckung der ersten Öffnung 58 des ersten Lumens 54 nicht vorhanden ist.
  • Die Hauptströmungslinie der in das Vial strömenden Luft ist mit dem Bezugszeichen 112 gekennzeichnet, die über das zweite Lumen 52 zugeführt wird. Der Abstand zwischen den Hauptströmungslinien 110, 112 ist mit a gekennzeichnet.
  • Befindet sich im Abstand zur ersten Öffnung 58 des ersten Lumens 54 eine erfindungsgemäße Abdeckung 64 und tritt die Flüssigkeit über die Öffnungen 94, 96 in den Zwischenraum zwischen der Abdeckung 64 und der ersten Öffnung 58, um mittels eines in einem zweiten Vial vorhandenen Unterdrucks angesaugt zu werden, verläuft die Hauptströmungslinie der angesaugten Flüssigkeit 114 weiter weg vom Spike 38, so dass der Abstand zwischen der Hauptströmungslinie 112 der angesaugten Luft zur Hauptströmungslinie 114 der Flüssigkeit b beträgt, wobei b > a ist, wie sich aus den 10 und 11 selbsterklärend ergibt. Die Umlenkung der angesaugten Flüssigkeit wird umso ausgeprägter und somit der Abstand b umso größer, je schneller die Flüssigkeit fließt bzw. übergeleitet wird. Eine entsprechende Beeinflussung erfolgt nicht für die angesaugte Luft. Dies ist relevant, da die aus der zweiten Öffnung austretende Luft umso eher entgegen ihrer eigentlichen Aufstiegsrichtung mitgerissen wird, je kleiner der Abstand a bzw. b ist. Somit wird aufgrund der dachförmigen Geometrie der Abdeckung 64 erreicht, dass ein Kurzschluss zwischen der zweiten Öffnung 56 des zweiten Lumens 52 und der ersten Öffnung 58 des ersten Lumens 54 verhindert bzw. im Umfang reduziert wird, dass die Flüssigkeit im Vial, in dem sich der Spike 38 erstreckt, im hinreichenden Umfang abgesaugt werden kann.
  • Der Abstand zwischen der ersten Öffnung 58 und dem der Abdeckung 64, d.h. der von der Längsachse 55 des ersten Lumens durchsetzten Fläche, der im Schnittpunkt der Seitenflächen 80, 82 des dritten Abschnitts 78 liegt, beträgt vorzugsweise 2 mm bis 3 mm, insbesondere 2,5 mm oder in etwa 2,5 mm. Von dem Schnittpunkt ausgehend vergrößert sich der Abstand der Seitenflächen 80, 82 in Bezug auf die erste Öffnung 58, wie zuvor erläutert worden ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • DIN EN ISO 22413 [0002]

Claims (19)

  1. Transfervorrichtung (10) zum Überleiten, wie Zuführen oder Abziehen, eines Mediums, wie Flüssigkeit, umfassend eine von einer Bodenwandung ausgehende Überleiteinrichtung (38) mit einem eine erste Öffnung (58) aufweisenden ersten Lumen (54) und einem eine zweite Öffnung (56) aufweisenden zweiten Lumen (52), die bodenwandungsfernliegend zueinander beabstandet sind, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet zu der ersten Öffnung (58) eine von Längsachse (55) des die erste Öffnung aufweisenden ersten Lumens (54) geschnittene Abdeckung (64) verläuft, die von der Überleiteinrichtung (38) ausgeht oder Abschnitt dieser ist.
  2. Transfervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überleiteinrichtung (38) ein kanülenartiger Körper mit einer Spitze (60) ist und dass Abstand A der ersten Öffnung (58) zu der Spitze vom Abstand B der Öffnung des zweiten Lumens also die zweite Öffnung (56) zu der Spitze abweicht, insbesondere A > B ist, und vorzugsweise das zweite Lumen mit der zweiten Öffnung zumindest bei das Medium führender Transfervorrichtung (10) mit der Umgebung verbunden ist.
  3. Transfervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (64) einen in die Spitze (60) übergehenden ersten Abschnitt (66) mit ersten Seitenflächen (68, 70) und einen von diesen ausgehenden zweiten Abschnitt (72) mit zweiten Seitenflächen (74, 76) aufweist, wobei jede erste Seitenfläche zur Längsachsenrichtung der Überleiteinrichtung (38) einen Winkel α und jede zweite Seitenfläche zu der Längsachse einen Winkel β mit α < β einschließen.
  4. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (72) in einen dritten Abschnitt (78) der Abdeckung (64) übergeht, der zwei dritte Seitenflächen (80, 82) aufweist, die mit den der zweiten Seitenflächen (74, 76) einen überstumpfen Winkel einschließen.
  5. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste, zweite und dritte Abschnitt (66, 72, 78) auf ihren zu dem zweiten Lumen (52) fernliegenden Seiten von einem Stirnbereich (100) begrenzt sind, der sich aus einem in die ersten Seitenflächen (68, 70) übergehenden spitzenseitigen ersten Stirnflächenbereich mit beabstandet zur Spitze (60) parallel oder in etwa parallel zueinander verlaufenden ersten Rändern, und/oder einen sich anschließenden in die zweiten Seitenflächen (74, 76) übergehenden zweiten Stirnflächenbereich (102) einer ersten gleichschenklig trapezförmigen Geometrie und/oder einen in die dritten Seitenflächen (80, 82) übergehenden dritten Stirnflächenbereich (104) einer zweiten gleichschenklig trapezförmigen Geometrie zusammensetzt, dessen längere Basis mit längerer Basis des zweiten Stirnflächenbereichs zusammenfällt oder an dieser angrenzt.
  6. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von dem dritten Abschnitt (78) ein Freiräume bzw. Durchtrittsöffnungen (94, 96) für das zu transferierende Medium begrenzender stegförmiger Abschnitt (98) ausgeht, der vorzugsweise eine dritte gleichschenklige trapezförmige Geometrie aufweist, dessen kürzere Basis kürzere Basis des dritten Stirnflächenbereichs oder ein Abschnitt von diesem ist oder in diesen übergeht.
  7. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der stegförmige Abschnitt (98) in einen bodenseitigen Teilringabschnitt (86) der Überleiteinrichtung (38) übergeht oder Abschnitt von diesem ist.
  8. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass spitzenseitig verlaufender freier Rand des Teilringabschnitts (86) zu dem dritten Abschnitt (78) zur Bildung der Freiräume (94, 96) beabstandet ist, wobei jeweils ein Freiraum von einem Längsseitenrand des stegförmigen Abschnitts, dem Teilringabschnitt und einem inneren Längswandabschnitt der Überleiteinrichtung (38) begrenzt ist.
  9. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Längswandabschnitt in eine zum einen das erste Lumen (54) und zum anderen das zweite Lumen (52) zumindest bereichsweise umgebende Überleiteinrichtungswandung übergeht.
  10. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte der Abdeckung (64) symmetrisch zu einer Ebene ausgebildet sind, in der die Spitze (60) und Längsachse (55) des ersten Lumens liegen.
  11. Transfervorrichtung nach zumindest Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Stirnflächenbereich (100) von der Spitze (60) ausgehend symmetrisch zu der Ebene eine konvex verlaufende Außenoberfläche aufweist.
  12. Transfervorrichtung vorzugsweise nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überleiteinrichtung (38) von einer Bodenwandung (25), insbesondere eines Einsatzes (34), der Transfervorrichtung (10) ausgeht, dass die Bodenwandung über eine Stufe oder einen Absatz (125) in eine ein Behältnis aufnehmende Umfangswandung (35) übergeht, das sich auf der Stufe bzw. dem Absatz öffnungsseitig abstützt, und dass die Überleiteinrichtung im Bereich der Bodenwandung zumindest eine Öffnung (43) aufweist, über die aus dem Bereich der Bodenwandung Luft in das zweite Lumen (52) saugbar ist.
  13. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritten Seitenflächen (80, 82) ineinander übergehen.
  14. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ineinander übergehenden dritten Seitenflächen (80, 82) bei über die 1-teilige Transfervorrichtung zugeführtem Medium als seitliche Ablenkungen für das Medium wirken.
  15. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (64) eine beabstandet zu der ersten Öffnung (58) verlaufende und von der Längsachse (55) des ersten Lumens (54) geschnittene Ablenkfläche aufweist, die zu einer senkrecht zu der Längsachse verlaufenden Ebene (80, 82) einen konvexartigen Verlauf aufweist.
  16. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektion der ersten Öffnung (58) des ersten Lumens (54) in dessen Längsachsenrichtung kleiner als oberhalb und beabstandet zu der Öffnung verlaufender und dieser zugewandten Fläche (80, 82) der Abdeckung ist.
  17. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Körper (61) der Überleiteinrichtung (38) bodenseitig einen eine ovalartige Geometrie aufweisenden Querschnitt aufweist und/oder Spitze (60) der Überleiteinrichtung in Bezug auf eine die Überleiteinrichtung (38) umgebende Umfangswandung (35) außermittig verläuft.
  18. Transfervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Länge der Überleiteinrichtung (38) geringer als Höhe einer die Überleiteinrichtung umgebenden Umfangswandung (34) der Transfervorrichtung (10) ist.
  19. Transfervorrichtung vorzugsweise nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Abdeckung (64) und die erste Öffnung (58) des ersten Lumens (54) umgebendem Rand ein Rückhalteelement (98), wie Steg, zum Zurückhalten von von der Überleiteinrichtung (38) durchsetztem Material eines Verschlusses eines Behältnisses verläuft.
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