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Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, wobei der Fahrzeugsitz einen Sitzteilrahmen und eine Sitztiefenverstellung mit einem Sitztiefenverstellelement aufweist, wobei das Sitztiefenverstellelement relativ gegenüber dem Sitzteilrahmen verlagerbar ist, wobei eine Arretierungsvorrichtung vorgesehen ist, welche dazu ausgebildet ist, eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements relativ zu dem Sitzteilrahmen durch ein Eingreifen eines Arretierungselementes der Arretierungsvorrichtung in mindestens eine Ausnehmung des Sitzteilrahmens zu arretieren.
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Es sind aus dem Stand der Technik Fahrzeugsitze mit Sitztiefenverstellungen bekannt, um die Sitztiefe eines Fahrzeugsitzes, insbesondere einer Sitzfläche, auf welcher eine Person sitzen kann, einzustellen. Die Sitztiefe der entsprechenden Fahrzeugsitze wird mittels einer Verlagerung des gesamten Sitzteils eingestellt, so dass die Position des Sitzteils zu einer Rückenlehne verändert wird.
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Dabei wird das Sitzteil an sich mittels eines Rastmechanismus gegenüber dem Sitzrahmen arretiert.
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Es ist demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Fahrzeugsitz bereitzustellen, mittels welchem eine Vergrößerung einer Sitzfläche eines Sitzteils möglich ist, wobei eine Arretierung der Verlagerung durch eine vom Sitzteil unabhängige Arretierung vorgesehen ist.
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Diese Aufgabe wird durch einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den abhängigen Patentansprüchen.
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Ein Kerngedanke der vorliegenden Erfindung ist es, einen Fahrzeugsitz, wobei der Fahrzeugsitz einen Sitzteilrahmen und eine Sitztiefenverstellung mit einem Sitztiefenverstellelement aufweist, wobei das Sitztiefenverstellelement relativ gegenüber dem Sitzteilrahmen verlagerbar ist, wobei eine Arretierungsvorrichtung vorgesehen ist, welche dazu ausgebildet ist, eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements relativ zu dem Sitzteilrahmen durch ein Eingreifen eines Arretierungselementes der Arretierungsvorrichtung in mindestens eine Ausnehmung des Sitzteilrahmens zu arretieren, wobei die Arretierungsvorrichtung
- - eine Arretierungseinheit, welche ein erstes Ende, welches starr an dem Sitztiefenverstellelement angeordnet ist, und ein zweites Ende, welches in einer Höhenrichtung auslenkbar ist, aufweist, wobei das zweite Ende in einer nicht-ausgelenkten Stellung das Arretierungselement in die Ausnehmung eingreift und in einer ausgelenkten Stellung das Arretierungselement von der Ausnehmung getrennt ist;
- - ein Verschiebeschlittenelement, welches vorgesehen und ausgebildet ist, bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements relativ zu der Arretierungseinheit das zweite Ende der Arretierungseinheit auszulenken,
umfasst.
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Der Sitzteilrahmen ist als Rahmen eines Sitzteils zu verstehen, wobei das Sitzteil den Teil des Fahrzeugsitzes darstellt, auf welchem eine Person sitzen kann. Bevorzugt weist das Sitzteil ein Polster und/oder einen Bezug auf seiner Oberseite auf. Das Sitzteil ist dabei fest gegenüber dem Sitzteilrahmen angeordnet, und das Sitztiefenverstellelement verlagerbar gegenüber dem Sitzteil und dem Sitzteilrahmen.
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Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass das Sitztiefenverstellelement relativ gegenüber dem Sitzteilrahmen verlagerbar ist, bevorzugt linear verlagerbar ist. Bevorzugt erfolgt die Verlagerung des Sitztiefenverstellelements entlang einer Verlagerungsrichtung. Besonders bevorzugt ist die Verlagerung derart, dass das Sitztiefenverstellelement translatorisch verlagerbar ist. Bevorzugt ist das Sitztiefenverstellelement in einer Längsrichtung verstellbar, wobei die Längsrichtung der Fahrzeugsitzlängsrichtung entsprechen kann. Durch eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements gegenüber dem Sitzteilrahmen kann die Sitztiefe des Fahrzeugsitzes, insbesondere des Sitzteils, eingestellt werden, indem durch das Sitztiefenverstellelement die Sitzfläche verändert werden kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform beträgt ein Sitztiefenverstellweg bis zu 100 mm, bevorzugter 80 mm, und besonders bevorzugt 60 mm. Unter einem Sitztiefenverstellweg ist zu verstehen, um welchen Weg des Sitztiefenverstellelement gegenüber dem Sitzteilrahmen verlagert werden kann. Das heißt, dass das Sitztiefenverstellelement eine minimale Verlagerungsposition und eine maximale Verlagerungsposition einnehmen kann, wobei jede Position zwischen den Verlagerungspositionen einnehmbar ist. Zwischen der minimalen und der maximalen Verlagerungsposition legt das Sitztiefenverstellelement den Verlagerungsweg zurück.
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Besonders bevorzugt besteht das Sitztiefenverstellelement aus einem Kunststoff, wobei bevorzugt das Sitztiefenverstellelement in einem Spritzverfahren hergestellt sein kann.
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Erfindungsgemäß ist die Arretierungsvorrichtung vorgesehen, welche eine Arretierungseinheit und ein Arretierungselement umfasst. Besonders bevorzugt ist es vorgesehen, dass das Arretierungselement, welches in die Ausnehmung eingreifen kann, an dem zweiten Ende der Arretierungseinheit angeordnet ist, bevorzugt starr angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements verhindert ist, wenn das Arretierungselement in eine der Ausnehmungen eingreift. Die Arretierungseinheit ist dabei in der nicht-ausgelenkten Position.
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Das erste Ende der Arretierungseinheit ist mittels der starren Verbindung vorzugsweise ortsfest in Bezug auf das Sitztiefenverstellelement angeordnet, wobei eine starre Verbindung vorteilhaft mittels einer Nietenverbindung, einer Schraubverbindung oder einer anderen Verbindungsmethode realisierbar ist.
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Das zweite Ende der Arretierungseinheit hingegen steht dabei höchstens in einem lösbaren Kontakt mit dem Sitzteilrahmen, insbesondere der Ausnehmung, und kann daher zumindest in einer Höhenrichtung ausgelenkt werden.
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Unter einer Höhenrichtung wird vorzugsweise eine Richtung senkrecht zu der Verlagerungsrichtung verstanden, wobei die Höhenrichtung bevorzugt der Fahrzeugsitzhöhenrichtung entsprechen kann. Unter der Verlagerungsrichtung ist bevorzugt die Richtung zu verstehen, in welche das Sitztiefenverstellelement verschiebbar bzw. verlagerbar ist.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Arretierungselement der Arretierungsvorrichtung in einer nicht-ausgelenkten Stellung in die Ausnehmung eingreift, um die Verschiebebewegung beziehungsweise Verlagerungsbewegung des Sitztiefenverstellelements relativ dem Sitzteilrahmen zu arretieren. Befindet sich hingegen die Arretierungsvorrichtung in einer ausgelenkten Stellung, so greift das Arretierungselement nicht mehr in die Ausnehmung des Sitzteilrahmens ein. Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass unter einer ausgelenkten Stellung zu verstehen ist, dass das Arretierungselement nicht mehr in die Ausnehmung eingreift. Wird nämlich die Arretierungsvorrichtung beziehungsweise die Arretierungseinheit durch Auslenken des zweiten Endes von einer nicht-ausgelenkten in eine ausgelenkte Stellung überführt, so greift das Arretierungselement zumindest teilweise weiterhin in die Ausnehmung ein, so dass weiterhin eine Arretierung der Verschiebebewegung vorliegt. Das Arretierungselement bewegt sich relativ zu der Ausnehmung, wobei die Ausdehnung des Arretierungselements derart ist, dass bei einer Auslenkbewegung weiterhin eine Überlappung des Arretierungselements mit der Ausnehmung vorliegen kann. In der ausgelenkten Stellung ist das Arretierungselement vollständig aus der Ausnehmung herausbewegt, so dass das Arretierungselement in Höhenrichtung gesehen oberhalb der Ausnehmung angeordnet ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann insbesondere das zweite Ende der Arretierungseinheit leichter ausgelenkt werden, wenn die Arretierungsvorrichtung zumindest teilweise länglich ausgebildet ist. Vorteilhaft erstreckt sich dabei die länglich ausgestaltete Arretierungseinheit in Richtung der Verlagerungsrichtung.
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Unter einer länglichen Ausgestaltung ist hierbei zu verstehen, dass die Längsausdehnung der Arretierungsvorrichtung groß ist gegenüber der Höhenausdehnung und der Breitenausdehnung der Arretierungsvorrichtung. Es ist daher möglich, mittels der länglichen Ausbildung der Arretierungsvorrichtung das zweite Ende der Arretierungsvorrichtung leichter auszulenken. Durch Erstreckung in Verstellrichtung kann dabei die benötigte Kraft zur Auslenkung reduziert werden.
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Besonders bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass in der nicht-ausgelenkten Stellung das erste Ende der Arretierungseinheit in Höhenrichtung gesehen oberhalb des zweiten Endes der Arretierungseinheit ist.
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Besonders bevorzugt kann das erste Ende der Arretierungseinheit und das zweite Ende der Arretierungseinheit mittels einer U-förmigen Verbindung verbunden sein, wobei ein erster Schenkel der U-förmigen Verbindung das erste Ende der Arretierungseinheit und ein zweiter Schenkel der U-förmigen Verbindung das zweite Ende der Arretierungseinheit umfasst. Besonders bevorzugt ist der erste Schenkel kürzer als der zweite Schenkel ausgebildet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann die Arretierungsvorrichtung konstruktiv vereinfacht werden, wenn die Arretierungsvorrichtung zumindest teilweise elastisch verformbar ausgestaltet ist.
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Eine elastische Verformung ist dabei besonders in Höhenrichtung erwünscht.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist dabei vorteilhaft, wenn die Arretierungseinheit zumindest teilweise aus einem Federbleich und/oder einem Federstahl besteht. Besonders vorteilhaft besteht das Arretierungselement der Arretierungsvorrichtung aus einem Material, welches starr oder steif ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Arretierungseinheit als ein Blattfederelement ausgebildet.
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Durch die zumindest teilweise Ausgestaltung der Arretierungseinheit mit einem Federblech und/oder einem Federstahl kann die Arretierungseinheit elastisch verformbar ausgestaltet werden bei gleichzeitiger Minimierung der Herstellungskosten durch Material- und Bauteileinsparung.
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Weiter ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Arretierungsvorrichtung das Verschiebeschlittenelement umfasst, welches derart vorgesehen und ausgebildet ist, dass bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements relativ zu der Arretierungseinheit das zweite Ende der Arretierungseinheit auslenkbar ist.
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Das heißt, dass eine Auslenkung des zweiten Endes der Arretierungseinheit nur dann durchführbar ist, wenn das Verschiebeschlittenelement gegenüber der Arretierungseinheit verschoben wird.
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Insbesondere bevorzugt ist es vorgesehen, dass das Verschiebeschlittenelement gegenüber dem Sitztiefenverstellelement als auch gegenüber dem Sitzteilrahmen verschiebbar ist, bei einer Betätigung der Arretierungsvorrichtung.
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Besonders bevorzugt ist das Verschiebeschlittenelement derart mit dem Sitztiefenverstellelement verbunden, dass bei einer Verlagerung des Sitztiefenverstellelements gegenüber dem Sitzteilrahmen das Verschiebeschlittenelement in gleicher Weise mit dem Sitztiefenverstellelement verlagerbar ist. Wird also die Arretierungsvorrichtung betätigt und das Sitztiefenverstellelement ist gegenüber dem Sitzteilrahmen verlagerbar, so wird auch das Verschiebeschlittenelement entsprechend mit dem Sitztiefenverstellelement verlagert, so dass eine Relativposition des Verschiebeschlittenelements zu der Arretierungseinheit unverändert ist.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist es daher vorgesehen, dass die Arretierungsvorrichtung eine Betätigungseinheit umfasst, wobei das Verschiebeschlittenelement mit der Betätigungseinheit zumindest wirktechnisch verbunden ist, wobei bei Betätigung der Betätigungseinheit das Verschiebeschlittenelement relativ zu der Arretierungseinheit verschiebbar ist.
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Gemäß einer weiterführenden Ausführungsform ist es vorgesehen, dass in einer Normalstellung des Verschiebeschlittenelements das zweite Ende in der nicht-ausgelenkten Stellung ist und bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements das zweite Ende auslenkbar ist. Bevorzugt ist eine Verschiebemaximalposition vorgesehen, in welcher das Verschiebeschlittenelement nicht weiter verschoben werden kann, wobei in der Verschiebemaximalposition das zweite Ende der Arretierungseinheit in der ausgelenkten Stellung ist.
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Die Normalstellung des Verschiebeschlittenelements entspricht also der nicht-ausgelenkten Stellung der Arretierungseinheit, die Verschiebemaximalposition des Verschiebeschlittenelements entspricht der ausgelenkten Stellung, in welcher das Arretierungselement nicht mehr in die Ausnehmung eingreift.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Betätigungseinheit drehbar um eine erste Drehachse mit dem Sitztiefenverstellelement verbunden ist.
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Durch Drehung der Betätigungseinheit kann die Arretierungsvorrichtung entsprechend betätigt werden, nämlich dass durch die Drehung der Betätigungseinheit das Verschiebeschlittenelement gegenüber der Arretierungseinheit relativ verschoben wird.
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Besonders bevorzugt sind eine erste Drehstellung und eine zweite Drehstellung der Betätigungseinheit vorgesehen, wobei in der ersten Drehstellung das Verschiebeschlittenelement in der Normalstellung und in der zweiten Drehstellung das Verschiebeschlittenelement in der Verschiebemaximalposition ist. Die Betätigungseinheit kann dabei jede mögliche Drehstellung beziehungsweise Drehposition zwischen der ersten Drehstellung und der zweiten Drehstellung einnehmen, was einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements entspricht.
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Besonders bevorzugt ist die Betätigungseinheit derart drehbar gegenüber dem Sitztiefenverstellelement angeordnet, dass lediglich die erste Drehstellung, die zweite Drehstellung, und die Drehstellungen zwischen der ersten Drehstellung und der zweiten Drehstellung angenommen werden können. Das heißt, dass beim Einnehmen der ersten Drehstellung und der zweiten Drehstellung kein Weiterdrehen in die gleiche Richtung möglich ist.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Arretierungseinheit eine Öffnung aufweist, durch welche sich ein erster schräger Anteil des Verschiebeschlittenelements hindurch erstreckt, wobei bevorzugt die Arretierungseinheit einen zweiten schrägen Anteil aufweist, welcher mit dem ersten schrägen Anteil derart kontaktierbar ist, dass bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements sich die schrägen Abschnitte relativ zueinander bewegen.
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In der Normalstellung des Verschiebeschlittenelements ist es bevorzugt vorgesehen, dass der erste schräge Anteil und der zweite schräge Anteil entweder in einem ersten Abstand zueinander angeordnet sind oder sich die schrägen Anteile bereits kontaktieren. Besonders bevorzugt sind die schrägen Anteile in dem ersten Abstand angeordnet, so dass geringe Bewegungen des Verschiebeschlittenelements aufgrund von geringen Drehbewegungen der Betätigungseinheit nicht bereits zu einer Auslenkung des zweiten Endes der Arretierungseinheit resultieren.
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Besonders bevorzugt sind die schrägen Anteile im Wesentlichen parallel zueinander verlaufend angeordnet.
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Durch eine Verschiebebewegung des Verschiebeschlittenelements wird der zweite schräge Anteil relativ zu dem ersten schrägen Anteil bewegt, so dass der erste schräge Anteil sich entlang dem ersten schrägen Anteil bewegt, so dass der zweite schräge Anteil durch den ersten schrägen Anteil geführt ist und entsprechend der Form des ersten schrägen Anteils bewegt wird, wodurch das zweite Ende der Arretierungseinheit ausgelenkt wird. Der erste schräge Anteil beschreibt daher bevorzugt eine Führungskulisse für den zweiten schrägen Anteil.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass ein Rückstellelement vorgesehen ist, welches dazu ausgebildet ist, der Verschiebung des Verschiebeschlittenelements relativ zu der Arretierungseinheit entgegenzuwirken. Bevorzugt kann mittels des Rückstellelements das Verschiebeschlittenelement in die Normalstellung rückgestellt werden, ausgehend von einer Verschiebestellung, also einer gegenüber der Arretierungseinheit verschobenen Stellung.
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Es ist vorgesehen, dass wenn die Betätigungseinheit verdreht ist, beziehungsweise maximal verdreht ist, durch ein Loslassen der Betätigungseinheit das Verschiebeschlittenelement mittels des Rückstellelements automatisch von der verschobenen Position beziehungsweise der Verschiebemaximalstellung in die Normalstellung verschiebbar ist. Dadurch kann auf ein Zurückdrehen der Betätigungseinheit verzichtet werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass das Rückstellelement eine Zugfeder ist, welche mit dem Sitztiefenverstellelement und dem Verschiebeschlittenelement verbunden ist. Bevorzugt ist die Zugfeder derart mit dem Sitztiefenverstellelement und dem Verschiebeschlittenelement verbunden, dass bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements relativ zu der Arretierungseinheit die Zugfeder gedehnt wird, so dass die Zugfeder eine Gegenkraft erzeugt, welcher der Bewegung des Verschiebeschlittenelements entgegenwirkt.
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Gemäß einer alternativen oder kumulativen Ausführungsform ist es vorgesehen, dass das Rückstellelement eine Druckfeder ist, welche mit dem Sitztiefenverstellelement und dem Verschiebeschlittenelement verbunden ist. Bevorzugt ist die Druckfeder derart mit dem Sitztiefenverstellelement und dem Verschiebeschlittenelement verbunden, dass bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements relativ zu der Arretierungseinheit die Druckfeder zusammengedrückt wird, so dass die Druckfeder eine Gegenkraft erzeugt, welcher der Bewegung des Verschiebeschlittenelements entgegenwirkt.
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Gemäß einer weiterführenden Ausführungsform ist es vorgesehen, dass in einer Breitenrichtung gesehen die Arretierungseinheit von dem Verschiebeschlittenelement umschlossen ist.
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Dadurch ist es möglich, die Arretierungsvorrichtung kompakt zu bauen.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Weitere Ziele, Vorteile und Zweckmäßigkeiten der vorliegenden Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung zu entnehmen. Hierbei zeigen:
- 1A Fahrzeugsitz mit Sitztiefenverstellung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform in einem ersten Zustand;
- 1B Fahrzeugsitz gemäß 1A in einem zweiten Zustand;
- 2A Arretierungsvorrichtung in einer nicht-ausgelenkten Stellung in einer Schnittansicht gemäß einer ersten Ausführungsform;
- 2B Arretierungsvorrichtung gemäß 2A in einer ausgelenkten Stellung;
- 2C Arretierungsvorrichtung gemäß 2B in einer nach vorne verlagerten Stellung;
- 2D Arretierungsvorrichtung gemäß 2C in einer nicht-ausgelenkten Stellung;
- 2E Verschiebeschlittenelement und Arretierungseinheit in einer perspektivischen Ansicht gemäß 2A-2D;
- 2F Verschiebeschlittenelement und Arretierungseinheit gemäß 2E in einer Draufsicht;
- 3A Arretierungsvorrichtung in einer nicht-ausgelenkten Stellung in einer Schnittansicht gemäß einer zweiten Ausführungsform;
- 3B Arretierungsvorrichtung gemäß 3A in einer ausgelenkten Stellung;
- 3C Arretierungsvorrichtung gemäß 3B in einer nach vorne verlagerten Stellung;
- 3D Arretierungsvorrichtung gemäß 3C in einer nicht-ausgelenkten Stellung;
- 3E Verschiebeschlittenelement und Arretierungseinheit in einer perspektivischen Ansicht gemäß 3A-3D;
- 3F Verschiebeschlittenelement und Arretierungseinheit gemäß 3E in einer Draufsicht.
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In den Figuren sind gleiche Bauteile jeweils mit den entsprechenden Bezugszeichen zu verstehen. Zur besseren Übersichtlichkeit können in manchen Figuren Bauteile nicht mit einem Bezugszeichen versehen sein, die jedoch an anderer Stelle bezeichnet worden sind.
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In der 1A ist ein Fahrzeugsitz 1 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform in einem ersten Zustand Z1 und in der 1B in einem zweiten Zustand Z2 dargestellt. Die Zustände Z1, Z2 beziehen sich auf die Stellung eines Sitztiefenverstellelements 5 einer Sitztiefenverstellung 4, wobei der erste Zustand Z1 einen Zustand beschreibt, in welchem das Sitztiefenverstellelement 5 in seiner minimalen Position zeigt, also in der Position, in welchem die verfügbare Sitzfläche minimal ist. Entsprechend beschreibt der zweite Zustand Z2 einen Zustand, in welchem das Sitztiefenverstellelement 5 in seiner maximalen Position ist, also in der Position, in welchem die verfügbare Sitzfläche maximal ist. Der zweite Zustand Z2 wird durch eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 in einer Längsrichtung L nach vorn erreicht, und der erste Zustand Z1 durch eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 in Längsrichtung L nach hinten, wobei das Sitztiefenverstellelement 5 im ersten Zustand Z1 maximal nach hinten und im zweiten Zustand Z2 maximal nach vorne verlagert ist. Eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements ist relativ zu einem Sitzteilrahmen 2 zu verstehen.
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Der Fahrzeugsitz 1 weist den Sitzteilrahmen 2 und bevorzugt einen Rückenlehenrahmen 3 auf. Weiter umfasst der Fahrzeugsitz 1 die Sitztiefenverstellung 4 mit dem Sitztiefenverstellelement 5.
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Bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass das Sitztiefenverstellelement 5 zumindest teilweise komplementär zu dem Sitzteilrahmen 2 ausgebildet ist, so dass die Führung des Sitztiefenelements 5 verbessert werden kann. Besonders bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass eine Sitztiefenverstellelementführung 17 vorgesehen ist, die hinsichtlich des Sitztiefenverstellelements 5 mittig angeordnet ist. Bevorzugt ist die Sitztiefenverstellelementführung 17 prismenförmig ausgebildet.
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In den nachfolgenden Figuren wird die Arretierungsvorrichtung zum Arretieren der Verlagerung des Sitztiefenverstellelemens 5 gegenüber dem Sitzteilrahmen 2 näher beschrieben.
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In der 2A ist das Sitztiefenverstellelement 5 in dem ersten Zustand Z1 gezeigt, das heißt, das Sitztiefenelement 5 ist in Längsrichtung L gesehen in der hintersten Position.
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Weiter ist die Arretierungsvorrichtung 6 gezeigt mit einer Arretierungseinheit 8 und einem Arretierungselement 9, wobei die Arretierungseinheit 8 ein erstes Ende 10 aufweist, welches mit dem Sitztiefenverstellelement 5 starr verbunden ist, bevorzugt mittels einer lösbaren Verbindung, beispielsweise mittels einer Schraubenverbindung 22. Die Arretierungseinheit 8 weist ein zweites Ende 11 auf, wobei das Arretierungselement 9 an dem zweiten Ende 11 der Arretierungseinheit 8 angeordnet beziehungsweise befestigt ist.
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Die Arretierungseinheit 8 umfasst eine U-förmige Verbindung 23 mit einem ersten Schenkel 24 und einem zweiten Schenkel 25, wobei der erste Schenkel 24 das erste Ende 10 und der zweite Schenkel 25 das zweite Ende 11 umfasst beziehungsweise ausbildet. Es ist daher möglich, das erste Ende 10 in Höhenrichtung H gesehen oberhalb des zweiten Endes 11 anzuordnen, so dass insgesamt die Arretierungsvorrichtung 6 kompakter gebaut werden kann. Ebenso ist eine Auslenkung des zweiten Endes 11 leichter durchzuführen, da durch die U-förmige Verbindung 23 eine elastische Deformation der Arretierungseinheit 8 leicht durchführbar ist.
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Gemäß der 2A ist eine nicht-ausgelenkte Stellung S1 dargestellt, das heißt, dass die Arretierungseinheit 8 nicht ausgelenkt ist und das Arretierungselement 9 in eine Ausnehmung 7 des Sitzteilrahmens 2 eingreift, so dass eine Bewegung beziehungsweise Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 gegenüber dem Sitzteilrahmen 2 arretiert ist.
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Die Arretierungsvorrichtung 6 umfasst weiter ein Verschiebeschlittenelement 12, welches mittels einer Betätigungseinheit 13 betätigbar ist, wobei die Betätigungseinheit 13 drehbar um eine erste Drehachse 14 mit dem Sitztiefenverstellelement 5 verbunden ist. Eine Betätigung der Betätigungseinheit 13 ist eine Drehung der Betätigungseinheit 13 um die erste Drehachse 14. Eine Drehung der Betätigungseinheit 13 resultiert in einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements 12, bevorzugt entlang der Verlagerungsrichtung beziehungsweise der Längsrichtung L. Das Verschiebeschlittenelement 12 ist derart gelagert, dass eine Verschiebung des Verschiebeschlittenelements 12 gegenüber dem Sitztiefenverstellelement 5 und der Arretierungseinheit 8 möglich ist. Besonders bevorzugt ist eine Verschiebung aus der Normalstellung S1 heraus in Längsrichtung L Bewegung derart, dass das Verschiebeschlittenelement 12 von der Betätigungseinheit 13 gezogen ist.
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Weiter ist das Verschiebeschlittenelement 12 zumindest wirktechnisch mit der Betätigungseinheit 13 verbunden, so dass eine Bewegung der Betätigungseinheit 13 in einer Bewegung des Verschiebeschlittenelements 12 resultiert.
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Die Betätigungseinheit 13 und das Verschiebeschlittenelement 12 sind derart verbunden, dass bei einer Drehung der Betätigungseinheit 13 in eine erste Drehrichtung DR1, vorliegend im Uhrzeigersinn, das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach vorne bewegt wird und dass bei einer Drehung der Betätigungseinheit 13 in eine zweite Drehrichtung DR2, vorliegend gegen den Uhrzeigersinn, das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach hinten bewegt wird.
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Besonders bevorzugt umfasst die Betätigungseinheit 13 ein Hakenelement 26, welches mit einem Einhakelement 27 des Verschiebeschlittenelements 12 bei einer Drehung in eine Drehrichtung DR1, DR2 kontaktierbar ist. Bevorzugt ist das Hakenelement 26 in Höhenrichtung H ausgehend von der ersten Drehachse 14 nach unten verlaufend angeordnet. Dadurch wird bei einer Drehung in der ersten Drehrichtung DR1 das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach vorne gezogen.
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Die Drehung der Betätigungseinheit 13 um die erste Drehachse 14 ist bevorzugt begrenzt mittels eines ersten Anschlagelements 28 und eines zweiten Anschlagelements 29 der Betätigungseinheit 13, welche mit einem Anschlag 30 des Sitztiefenverstellelements 5 kontaktierbar ist. Bevorzugt ist das erste Anschlagelement 28 mit dem Anschlag 30 in der nicht-ausgelenkten Stellung S1 und das zweite Anschlagelement 29 mit dem Anschlag 30 in der ausgelenkten Stellung S2 in Kontakt.
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Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass das Verschiebeschlittenelement 12 vorgesehen und ausgebildet ist, bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements 12 relativ zu der Arretierungseinheit 8 das zweite Ende 11 der Arretierungseinheit 8 auszulenken.
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Dazu ist es bevorzugt vorgesehen, dass das Verschiebeschlittenelement 12 einen ersten schrägen Anteil 16 und die Arretierungseinheit 8 eine Öffnung 15 aufweisen, wobei der erste schräge Anteil 16 sich durch die Öffnung 15 hindurch erstreckt. Weiter weist die Arretierungseinheit 8 einen zweiten schrägen Abschnitt 18 auf, welcher im Wesentlichen parallel zu dem ersten schrägen Abschnitt 16 verlaufend angeordnet ist. Weiter bevorzugt sind die schrägen Abschnitte 16, 18 in der nicht-ausgelenkten Stellung S1 nicht kontaktierend.
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Besonders bevorzugt umfasst die Arretierungsvorrichtung 6 eine Sicherung gegen ein unerwünschtes Auslenken des Arretierungseinheit 8 und dementsprechend einem unerwünschten Lösen der Arretierung. Hierzu ist es, wie in der 2A dargestellt, vorgesehen, dass ein erster Sicherungsanschlag 42 und ein zweiter Sicherungsanschlag 43 vorgesehen sind, welche in Höhenrichtung H gesehen übereinander angeordnet sind. Der erste Sicherungsanschlag 42 ist ein Teil des Verschiebeschlittens 12, bevorzugter des schrägen Anteils 16, und der zweite Sicherungsanschlag 43 ein Teil der Arretierungseinheit 8. Bevorzugt ist der zweite Sicherungsanschlag 43 als ein Teil der Öffnung 15 ausgebildet, wobei auch andere Anordnungen möglich sein können. Die Anschläge 42, 43 sind in einem Abstand 44, in Höhenrichtung H, zueinander angeordnet. Der Abstand 44 ist dabei derart, dass bei einer geringen Auslenkung des zweiten Endes 11 der zweite Sicherungsanschlag 43 den ersten Sicherungsanschlag 42 kontaktiert und dementsprechend eine weitere Bewegung in Höhenrichtung H verhindert. Der Abstand 44 ist so dimensioniert, dass auch bei der geringen Auslenkung das Arretierungselement 9 in die entsprechende Ausnehmung 7 weiterhin eingreift.
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Besonders bevorzugt ist noch ein Rückstellelement 19 vorgesehen, wobei in den 2A bis 2F eine erste Ausführungsform dargestellt ist, wobei das Rückstellelement 19 als eine Zugfeder 20 ausgebildet ist, und wobei in den 3A bis 3F eine zweite Ausführungsform dargestellt ist, wobei das Rückstellelement 19 als eine Druckfeder 21 ausgebildet ist.
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Hinsichtlich der Ausführungsform, gemäß welcher das Rückstellelement 19 als eine Zugfeder 20 ausgebildet ist, sind ein erster Anhängebereich 31 und ein zweiter Anhängebereich 32 vorgesehen, mittels welche die Zugfeder 20 mit dem Verschiebeschlittenelement 12 und andererseits mit dem Sitztiefenverstellelement 5 verbunden werden kann. In der dargestellten nicht-ausgelenkten Stellung S1 ist die Zugfeder 20 unbelastet, das heißt, es wirkt keine Rückstellkraft, welche der Verlagerung des Verschiebeschlittenelements 12 entgegenwirkt, so dass das Verschiebeschlittenelement 12 automatisch durch das Rückstellelement 19 in die Normalstellung verlagert werden kann, und dementsprechend die Arretierungseinheit wieder zurück in die nicht-ausgelenkte Stellung S1 ausgehend von einer ausgelenkten Stellung S2, welche in der 2B dargestellt ist.
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Durch eine Betätigung der Betätigunseinheit 13, also einer Drehung in Richtung DR1, wird das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach vorne und relativ zu dem Arretierungselement 8 bewegt, so dass die schrägen Anteile 16, 18 kontaktieren und der zweite schräge Anteil 18 an dem ersten schrägen Anteil 16 geführt wird, so dass das zweite Ende 11 in Höhenrichtung H ausgelenkt wird, so dass das Arretierungselement 9 sich aus der Ausnehmung 7 herausbewegt in die ausgelenkte Stellung S2, so dass in Höhenrichtung H gesehen das Arretierungselement 9 vollständig oberhalb der Ausnehmung 7 angeordnet ist, wodurch eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 gegenüber dem Sitzteilrahmen 2 möglich ist. Bevorzugt verlaufen die schrägen Anteile 16, 18 in einem ersten Winkel 36 zu der Längsrichtung L. Bevorzugt ist der erste Winkel 36 ein spitzer Winkel. Bevorzugt erstreckt sich der erste schräge Anteil 16 von oben nach unten durch die Öffnung 15 hindurch.
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Die 2B zeigt alle Elemente der 2A, wobei die Arretierungseinheit 8 sich in der ausgelenkten Stellung S2 befindet. Ebenso ist das Verschiebeschlittenelement 12 verlagert, der Betätigungshebel 13 ist derart, dass das zweite Anschlagelement 29 den Anschlag 30 kontaktiert, und die Zugfeder 20 gedehnt ist.
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Dadurch, dass das Arretierungselement 9 nicht mehr in die Ausnehmung 7 eingreift, kann das Sitztiefenverstellelement 5 in Längsrichtung L nach vorne verlagert werden, wobei sich mit dem Sitztiefenverstellelement 5 aufgrund seiner Anordnung zum Sitztiefenverstellelement 5 sich die Betätigungseinheit 13, das Verschiebeschlittenelement 12 und die Arretierungseinheit 8 gleichermaßen mitbewegen. Eine nach vorne verlagerte Stellung des Sitztiefenverstellelements 5 ist in der 2C dargestellt.
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Ist die gewünschte Position des Sitztiefenverstellelements 5 erreicht, so kann die Betätigungseinheit 13 losgelassen werden, so dass das Verschiebeschlittenelement 12 durch die gedehnte Zugfeder 20 in die Normalstellung S1 zurückgefahren werden kann, wodurch die Arretierungseinheit 8 von der ausgelenkten Stellung S2 in die nicht-ausgelenkte Stellung S1 überführt werden kann und das Arretierungselement 9 in eine weitere Ausnehmung 7 eingreift, wodurch die Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 wiederum blockiert ist. Dies ist in der 2D dargestellt.
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In der 2E ist das Verschiebeschlittenelement 12 und die Arretierungseinheit 8 in einer perspektivischen Darstellung nochmals dargestellt.
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Bevorzugt ist die Arretierungseinheit 8 in Breitenrichtung B gesehen von dem Verschiebeschlittenelement 12 umschlossen. Konkreter weist das Verschiebeschlittenelement 12 eine erste Seite 33 und eine zweite Seite 34 auf, welche in Breitenrichtung B voneinander beabstandet sind, wobei die Arretierungseinheit 8 zwischen der ersten Seite 33 und der zweiten Seite 34, in Breitenrichtung B, angeordnet ist. Hierdurch ist es möglich, dass die Arretierungseinheit 8 bei einer Auslenkung des zweiten Endes 11 durch die Seiten 33, 34 geführt sind. Die beiden Seiten 33, 34 sind vorliegend mittels des Einhakelements 27 und durch ein Stegelement 35 miteinander verbunden, bevorzugt starr verbunden, wobei weiter bevorzugt der erste schräge Anteil 16 mit dem Stegelement 35 verbunden ist und davon getragen ist.
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Weiter sind nochmals die Öffnung 15, der erste schräge Anteil 16 und der zweite schräge Anteil 18 dargestellt. Besonders bevorzugt sind sowohl das Verschiebeschlittenelement 12 als auch die Arretierungseinheit 8 symmetrisch zu einer Mittelebene M ausgebildet, gebildet aus der Längsrichtung L und der Höhenrichtung H.
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In der 2F sind das Verschiebeschlittenelement 12 und die Arretierungseinheit 8 in einer Draufsicht nochmals dargestellt.
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In den 3A bis 3F ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, wobei das Rückstellelement 19 als eine Druckfeder 21 ausgebildet ist. Das Funktionsprinzip ist das gleiche wie bisher beschrieben, wobei sich der Aufbau an sich aber unterscheidet.
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Im Wesentlichen sind die Änderungen derart, dass Zugkomponenten in Druckkomponenten geändert sind, das heißt, die Zugfeder 20 ist nun eine Druckfeder 21, und eine Betätigung der Betätigungseinheit 13 zum Ziehen des Verschiebeschlittenelements 12 ist nun ersetzt durch eine Betätigung der Betätigungseinheit 13 zum Drücken des Verschiebeschlittenelements 12. Die schrägen Anteile 16, 18 sind nun in einem zweiten Winkel 37 zur Längsrichtung L angeordnet, wobei bevorzugt der zweite Winkel 37 ein stumpfer Winkel ist. Weiter erstreckt sich der erste schräge Anteil 16 von unten nach oben durch die Öffnung 15 hindurch.
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Die Betätigungseinheit 13 umfasst nun anstelle des Hakenelements 26 ein Druckelement 40, mittels welchem bei einer Drehung in der ersten Drehrichtung DR1, also im Uhrzeigersinn, das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L gedrückt werden kann, so dass sich das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach hinten bewegt. Weiter weist die Betätigungseinheit 13 Anschlagelemente 28, 29 auf, welche mit einem Anschlag 30 wechselwirken. Das Druckelement 40 verläuft in Höhenrichtung H gesehen von der ersten Drehachse 14 nach oben. Dadurch wird bei einer Drehung der Betätigungseinheit 13 in der ersten Drehrichtung DR1 das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach hinten gedrückt. Das Verschiebeschlittenelement 12 umfasst bevorzugt einen Druckbereich 41, welcher mit dem Druckelement 40 kontaktierbar ist. Weiter bevorzugt ist der Druckbereich 41 derart ausgebildet, dass sich das Druckelement 40 daran geführt bewegen kann, so dass die Drehbewegung der Betätigungseinheit 13 gut auf das Verschiebeschlittenelement 12 übertragen werden kann.
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Das Rückstellelement 19, welches nun als eine Druckfeder 21 ausgebildet ist, ist zwischen einem ersten Kontaktbereich 38 und einem zweiten Kontaktbereich 39 angeordnet, wobei der erste Kontaktbereich 38 mit dem Verschiebeschlittenelement 12 und dem zweiten Kontaktbereich 39 mit dem Sitztiefenverstellelement 5 verbunden, insbesondere starr verbunden, sind.
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Bei einer Verschiebung des Verschiebeschlittenelements 12 relativ zu der Arretierungseinheit 8 werden die Kontaktbereiche 38, 39 aufeinander zubewegt, so dass die Druckfeder 21 zusammengedrückt wird, wodurch eine Gegenkraft erzeugt wird, welche der Verschiebebewegung des Verschiebeschlittenelements 12 entgegenwirkt.
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In der 3B ist die 3A in der ausgelenkten Stellung S2 dargestellt.
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Wie beschrieben, wurde durch Drehung der Betätigungseinheit 13 in die erste Drehrichtung DR1 das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach hinten gedrückt, so dass der erste schräge Anteil 16 ebenso verschoben wurde und mit dem zweiten schrägen Anteil 18 kontaktierend ist. Dazu ist es bevorzugt vorgesehen, dass das Verschiebeschlittenelement 12 den ersten schrägen Anteil 16 und die Arretierungseinheit 8 die Öffnung 15 aufweisen, wobei der erste schräge Anteil 16 sich durch die Öffnung 15 hindurch erstreckt. Weiter weist die Arretierungseinheit 8 den zweiten schrägen Abschnitt 18 auf, welcher im Wesentlichen parallel zu dem ersten schrägen Abschnitt 16 verlaufend angeordnet ist. Weiter bevorzugt sind die schrägen Abschnitte 16, 18 in der nicht-ausgelenkten Stellung S1 nicht kontaktierend.
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Durch eine Betätigung der Betätigunseinheit 13, also einer Drehung in Richtung DR1, wird das Verschiebeschlittenelement 12 in Längsrichtung L nach hinten und relativ zu dem Arretierungselement 8 bewegt, so dass die schrägen Anteile 16, 18 kontaktieren und der zweite schräge Anteil 18 an den ersten schrägen Anteil 16 geführt wird, so dass das zweite Ende 11 in Höhenrichtung H ausgelenkt wird, so dass das Arretierungselement 9 sich aus der Ausnehmung 7 herausbewegt in die ausgelenkte Stellung S2, so dass in Höhenrichtung H gesehen das Arretierungselement 9 vollständig oberhalb der Ausnehmung 7 angeordnet ist, wodurch eine Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 gegenüber dem Sitzteilrahmen 2 möglich ist. Bevorzugt verlaufen die schrägen Anteile 16, 18 in dem zweiten Winkel 37 zu der Längsrichtung L. Bevorzugt ist der zweite Winkel 37 ein stumpfer Winkel. Bevorzugt erstreckt sich der erste schräge Anteil 16 von unten nach oben durch die Öffnung 15 hindurch.
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Besonders bevorzugt umfasst die Arretierungsvorrichtung 6 eine Sicherung gegen ein unerwünschtes Auslenken der Arretierungseinheit 8 und dementsprechend einem unerwünschten Lösen der Arretierung. Hierzu ist es, wie in der 3A dargestellt, vorgesehen, dass ein erster Sicherungsanschlag 42 und ein zweiter Sicherungsanschlag 43 vorgesehen sind, welche in Höhenrichtung H gesehen übereinander angeordnet sind. Der erste Sicherungsanschlag 42 ist ein Teil des Verschiebeschlittens 12, bevorzugter des schrägen Anteils 16, und der zweite Sicherungsanschlag 43 ein Teil der Arretierungseinheit 8. Bevorzugt ist der zweite Sicherungsanschlag 43 als ein Teil des zweiten schrägen Anteils 18 ausgebildet, wobei auch andere Anordnungen möglich sein können. Die Anschläge 42, 43 sind in einem Abstand 44, in Höhenrichtung H, zueinander angeordnet. Der Abstand 44 ist dabei derart, dass bei einer geringen Auslenkung des zweiten Endes 11 der zweite Sicherungsanschlag 43 den ersten Sicherungsanschlag 42 kontaktiert und dementsprechend eine weitere Bewegung in Höhenrichtung H verhindert. Der Abstand 44 ist so dimensioniert, dass auch bei der geringen Auslenkung das Arretierungselement 9 in die entsprechende Ausnehmung 7 weiterhin eingreift.
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Die 3B zeigt alle Elemente der 3A, wobei die Arretierungseinheit 8 sich in der ausgelenkten Stellung S2 befindet. Ebenso ist das Verschiebeschlittenelement 12 verlagert, der Betätigungshebel 13 ist derart, dass das zweite Anschlagelement 29 den Anschlag 30 kontaktiert, und die Druckfeder 21 zusammengedrückt ist.
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Dadurch, dass das Arretierungselement 9 nicht mehr in die Ausnehmung 7 eingreift, kann das Sitztiefenverstellelement 5 in Längsrichtung L nach vorne verlagert werden, wobei sich mit dem Sitztiefenverstellelement 5 aufgrund ihrer Anordnung zum Sitztiefenverstellelement 5 sich die Betätigungseinheit 13, das Verschiebeschlittenelement 12 und die Arretierungseinheit 8 gleichermaßen mitbewegen. Eine nach vorne verlagerte Stellung des Sitztiefenverstellelements 5 ist in der 3C dargestellt.
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Ist die gewünschte Position des Sitztiefenverstellelements 5 erreicht, so kann die Betätigungseinheit 13 losgelassen werden, so dass das Verschiebeschlittenelement 12 durch die gedehnte Zugfeder 20 in die Normalstellung S1 zurückgefahren werden kann, wodurch die Arretierungseinheit 8 von der ausgelenkten Stellung S2 in die nicht-ausgelenkte Stellung S1 überführt werden kann und das Arretierungselement 9 in eine weitere Ausnehmung 7 eingreift, wodurch die Verlagerung des Sitztiefenverstellelements 5 wiederum blockiert ist. Dies ist in der 3D dargestellt.
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In der 3E ist das Verschiebeschlittenelement 12 und die Arretierungseinheit 8 in einer perspektivischen Darstellung nochmals dargestellt.
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Bevorzugt ist die Arretierungseinheit 8 in Breitenrichtung B gesehen von dem Verschiebeschlittenelement 12 umschlossen. Konkreter weist das Verschiebeschlittenelement 12 eine erste Seite 33 und eine zweite Seite 34 auf, welche in Breitenrichtung B voneinander beabstandet sind, wobei die Arretierungseinheit 8 zwischen der ersten Seite 33 und der zweiten Seite 34, in Breitenrichtung B, angeordnet ist. Hierdurch ist es möglich, dass die Arretierungseinheit 8 bei einer Auslenkung des zweiten Endes 11 durch die Seiten 33, 34 geführt wird. Die beiden Seiten 33, 34 sind vorliegend mittels des Druckbereichs 41 und durch ein Stegelement 35 miteinander verbunden, bevorzugt starr verbunden.
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Weiter sind nochmals die Öffnung 15, der erste schräge Anteil 16 und der zweite schräge Anteil 18 dargestellt. Besonders bevorzugt sind sowohl das Verschiebeschlittenelement 12 als auch die Arretierungseinheit 8 symmetrisch zu einer Mittelebene M ausgebildet, gebildet aus der Längsrichtung L und der Höhenrichtung H.
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In der 3F sind das Verschiebeschlittenelement 12 und die Arretierungseinheit 8 in einer Draufsicht nochmals dargestellt.
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Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Sitzteilrahmen
- 3
- Rückenlehnenrahmen
- 4
- Sitztiefenverstellung
- 5
- Sitztiefenverstellelement
- 6
- Arretierungsvorrichtung
- 7
- Ausnehmung
- 8
- Arretierungseinheit
- 9
- Arretierungselement
- 10
- erstes Ende
- 11
- zweites Ende
- 12
- Verschiebeschlittenelement
- 13
- Betätigungseinheit
- 14
- erste Drehachse
- 15
- Öffnung
- 16
- erster schräger Anteil
- 17
- Sitztiefenverstellelementführung
- 18
- zweiter schräger Anteil
- 19
- Rückstellelement
- 20
- Zugfeder
- 21
- Druckfeder
- 22
- Schraubenverbindung
- 23
- U-förmige Verbindung
- 24
- erster Schenkel
- 25
- zweiter Schenkel
- 26
- Hakenelement
- 27
- Einhakelement
- 28
- erstes Anschlagelement
- 29
- zweites Anschlagelement
- 30
- Anschlag
- 31
- erster Anhängebereich
- 32
- zweiter Anhängebereich
- 33
- erste Seite
- 34
- zweite Seite
- 35
- Stegelement
- 36
- erster Winkel
- 37
- zweiter Winkel
- 38
- erster Kontaktbereich
- 39
- zweiter Kontaktbereich
- 40
- Druckelement
- 41
- Druckbereich
- 42
- erster Sicherungsanschlag
- 43
- zweiter Sicherungsanschlag
- 44
- Abstand
- S1
- nicht-ausgelenkte Stellung, Normalstellung
- S2
- ausgelenkte Stellung
- Z1
- erster Zustand
- Z2
- zweiter Zustand
- DR1
- erste Drehrichtung
- DR2
- zweite Drehrichtung
- M
- Mittelebene
- H
- Höhenrichtung
- L
- Längsrichtung
- B
- Breitenrichtung