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Die Erfindung betrifft ein Nutzfahrzeug mit einer garagenartigen Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Anhänger für ein Nutzfahrzeug.
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Derartige „Nutzfahrzeuge mit Garage“ erfreuen sich beispielsweise bei Wohnmobilen großer Beliebtheit, da man das Wohnmobil auf einem entsprechenden Wohnmobil-Stellplatz, beispielsweise per Auffahrkeilen, für eine gewisse Stellzeit fest installiert einrichten kann und während dieser Zeit mittels des Zusatzfahrzeugs weiterhin mobil bleibt. Zudem wird das Fahren mit dem Zusatzfahrzeug in der Regel als deutlich bequemer empfunden als das Fahren mit dem ungleich größeren Wohnmobil. Dies gilt jedoch auch in allgemeiner Weise für sämtliche Nutzfahrzeuge mit Garage. Das beispielhaft benannte Wohnmobil hat in der Regel die Fahreigenschaften und die Übersichtlichkeit eines mittelgroßen Lastkraftwagens oder Reisebusses. Das entsprechende Zusatzfahrzeug ist oft und unabhängig von der Art des Nutzfahrzeugs ein kleiner Personenkraftwagen, ein Motorrad, ein Quad, etc. und wird in der Regel als deutlich einfacher handhabbares Fahrzeug empfunden.
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Kleinere beziehungsweise leichtere Nutzfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, aus einer Gewichtsklasse, die keine garagenartige Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug anbieten können, werden bezüglich der Handhabung als angenehmer empfunden als die größeren beziehungsweise schwereren Nutzfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, aus der Gewichtsklasse, die für eine garagenartige Zusatzfahrzeug-Abstellmöglichkeit geeignet sind beziehungsweise eine solchen aufweisen. Zudem können solche kleineren beziehungsweise leichteren Nutzfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, oftmals mit einer anderen Führerschein-Klasse gefahren werden und/oder in einer anderen Fahrzeugklasse zugelassen werden.
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Die Druckschrift
EP 1 405 760 A1 beschreibt ein als Wohnmobil ausgebildetes Nutzfahrzeug mit einer als Garage bezeichneten garagenartigen Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug, die im Heckbereich des Wohnmobils angeordnet ist. Der Begriff Wohnmobil ist in diesem Dokument als Fahrzeug beschrieben, „welches als Wohnmobil nutzbar ist, also insbesondere ein Bus bzw. Lastkraftwagen“. Das Zusatzfahrzeug ist ein Personenkraftwagen.
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Die obigen Ausführungen erfolgen zum leichteren Verständnis weitläufig anhand eines Wohnmobils als beispielhaftes Nutzfahrzeug, gelten allerdings für Nutzfahrzeuge im Allgemeinen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung Maßnahmen anzugeben, um ein Nutzfahrzeug mit einer garagenartigen Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug bereitzustellen, das in dem angesprochenen Spannungsfeld Fahreigenschaften/Übersichtlichkeit und/oder Führerschein-/Fahrzeugklasse einen anderen Schwerpunkt hat.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein Aspekt der Erfindung sieht vor, dass das Nutzfahrzeug derart mit einer garagenartigen Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug vorgesehen ist, dass das Nutzfahrzeug als Nutzfahrzeuggespann mit einem Zugfahrzeug und einem vom Zugfahrzeug zu ziehenden Anhänger ausgebildet ist, wobei der Anhänger eine Transportplattform bereitstellt, die den Boden der garagenartigen Abstellmöglichkeit bildet. Auf diese Weise ergeben sich im Spannungsfeld Fahreigenschaften/Übersichtlichkeit und/oder Führerschein-/Fahrzeugklasse ganz neue Möglichkeiten. Bei einem Nutzfahrzeuggespann kann man bei gleicher Nutzlast und/oder gleichem Raumangebot wie bei einem Nutzfahrzeug, das aus einem einzelnen Kraftfahrzeug besteht, in eine andere Fahrzeugklasse gelangen und unter Umständen zusätzlich in Bezug auf die Fahreigenschaften/Übersichtlichkeit bei normaler Vorwärtsfahrt auch gewisse Vorteile erlangen.
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Nutzfahrzeuggespanne haben jedoch in der Regel beim Rückwärtssetzen auch Nachteile in Hinblick auf die Handhabung. Daher ist insbesondere vorgesehen, dass der Anhänger zumindest eine gesteuert lenkbare, insbesondere zwangsgesteuert lenkbare, Achse aufweist. Auf diese Weise können die üblichen Handhabungs-Nachteile eines Nutzfahrzeuggespanns überwunden werden. Dies geschieht bevorzugt dadurch, dass eine automatische Steuereinheit die zumindest eine zwangsgesteuert lenkbare Achse des Anhängers so ansteuert, dass sich das Nutzfahrzeug beim Rückwärtssetzen wie ein Nutzfahrzeug verhält, das aus nur einem einzelnen Kraftfahrzeug besteht, also kein Nutzfahrzeuggespann ist.
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Das Nutzfahrzeug, auch Nutzkraftwagen genannt, ist bevorzugt ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Personen oder Gütern bestimmt ist, oder zum Ziehen von Anhängern, beispielsweise ein Wohnmobil, ein Omnibus, ein Lastkraftwagen, eine Zugmaschine oder ein Kranwagen.
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Das Zusatzfahrzeug ist bevorzugt ein Kraftfahrzeug, also in der Regel ein Personenkraftwagen, ein Quad, ein Motorrad, etc.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Nutzfahrzeugs ist vorgesehen, dass das Zugfahrzeug einen Fahrzeugaufbau aufweist, der in einem geschlossenen Zustand den Anhänger oder zumindest die Transportplattform des Anhängers übergreift und/oder seitlich umgreift. Durch diese Maßnahme hat das als Nutzfahrzeuggespann ausgebildete Nutzfahrzeug auch die Anmutung eines Nutzfahrzeugs, das aus nur einem Kraftfahrzeug besteht. Das Nutzfahrzeug insgesamt bildet dabei die garagenartige Abstellmöglichkeit für das Zusatzfahrzeug, wobei der Anhänger den Boden dieser garagenartige Abstellmöglichkeit bereitstellt und das Zugfahrzeug die weitere Einhausung der Garage, also Wände und/oder Dach. Umgreift der Fahrzeugaufbau des Zugfahrzeugs die Transportplattform auch seitlich, so wird über die zwangsgesteuert lenkbare Achse und eine entsprechende Ansteuerung dafür gesorgt, dass es zu keinen Kollisionen zwischen Anhänger und/oder darauf abgestelltem Zusatzfahrzeug und dem Fahrzeugaufbau des Zugfahrzeugs kommt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Nutzfahrzeugs weist der Fahrzeugaufbau des Zugfahrzeugs eine Inneneinrichtung zum Wohnen auf. Die Wohnfunktion des Nutzfahrzeugs ist also vollständig oder zumindest überwiegend im Zugfahrzeug realisiert. Es handelt sich also sicher nicht um ein Gespann mit einem handelsüblichen Personenkraftwagen oder einem sonstigen Zugfahrzeug ohne Wohnfunktion, und einem Wohnanhänger (auch Wohnwagen genannt) der zusätzlich eine Transportplattform für ein Zusatzfahrzeug bereitstellt.
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Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Inneneinrichtung eine Schlafkoje umfasst, die oberhalb des Anhängers, insbesondere oberhalb der Transportplattform, angeordnet ist. Eine solche Anordnung von Schlafkoje und Transportplattform beziehungsweise garagenartiger Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug ist bei Nutzfahrzeugen, insbesondere bei Wohnmobilen, vorteilig und erhöht den Nutzen des Nutzfahrzeugs.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Nutzfahrzeugs ist die Transportplattform als zumindest teilweise nach unten hin neigbare und/oder zumindest teilweise absenkbare Transportplattform ausgebildet. Auf diese Weise lässt sich das Zusatzfahrzeug einfach in die garagenartige Abstellmöglichkeit verbringen beziehungsweise von dieser Abstellmöglichkeit entfernen.
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Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 7,490 Tonnen auf und das als Nutzfahrzeuggespann ausgebildete Nutzfahrzeug ein zulässiges Gesamtzuggewicht von höchstens 18,725 Tonnen auf. Ein solches Gespann darf in Deutschland mit der alten Führerscheinklasse 3 gefahren werden. Besonders bevorzugt weist das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 7,490 Tonnen auf und das als Nutzfahrzeuggespann ausgebildete Nutzfahrzeug ein zulässiges Gesamtzuggewicht von höchstens 12 Tonnen auf. Ein solches als Gespann ausgebildetes Nutzfahrzeug kann in Europa mit der Führerscheinklasse C1E gefahren werden.
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Mit Vorteil ist weiterhin vorgesehen, dass das Zusatzfahrzeug ein zweispuriges Fahrzeug, insbesondere ein Personenkraftwagen ist.
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Schließlich ist bevorzugt vorgesehen, dass der Anhänger als einachsiger Anhänger mit nur einer Achse oder als zweiachsiger Anhänger mit einer Tandemachse, ausgebildet ist. Bei einer solchen Tandemachse ergibt sich ein Radstand von maximal 990 mm.
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Bei dem erfindungsgemäßen Anhänger für ein Nutzfahrzeug ist vorgesehen, dass dieses Nutzfahrzeug als vorstehend genanntes Nutzfahrzeug in Form eines Nutzfahrzeuggespanns ausgebildet ist, und eine garagenartige Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug aufweist, wobei dieser Anhänger eine Transportplattform bereitstellt, die den Boden der garagenartigen Abstellmöglichkeit bildet.
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Alle im Zusammenhang mit dem Nutzfahrzeug genannten vorteilhaften Ausführungsformen, die die Ausgestaltung des Anhängers betreffen, sind auch vorteilhafte Ausgestaltungen des Anhängers selbst.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Nutzfahrzeugs ist vorgesehen, dass das Nutzfahrzeug ein Wohnmobil ist. Dies kann vorzugsweise auf alle mit dem Nutzfahrzeug verbundenen Merkmale angewandt werden. Eine entsprechend angepasste Modifikation der mit dem Nutzfahrzeug verbundenen Merkmale ist nachfolgend jeweils einzeln ohne ohne in Kombination limitierende Wirkung dargestellt. Dies betrifft insbesondere jene Merkmale, für die die Konkretisierung eines Wohnmobils als Nutzfahrzeug sachdienlich ist.
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Bei dem bevorzugt als Wohnmobil ausgebildeten Nutzfahrzeug mit einer garagenartigen Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug ist nach einem weiteren Aspekt vorgesehen, dass das Wohnmobil als Wohnmobilgespann mit einem Zugfahrzeug und einem vom Zugfahrzeug zu ziehenden Anhänger ausgebildet ist, wobei der Anhänger eine Transportplattform bereitstellt, die den Boden der garagenartigen Abstellmöglichkeit bildet. Auf diese Weise ergeben sich im Spannungsfeld Fahreigenschaften/Übersichtlichkeit und/oder Führerschein-/Fahrzeugklasse ganz neue Möglichkeiten. Bei einem Wohnmobilgespann kann man bei gleicher Nutzlast und/oder gleichem Raumangebot wie bei einem Wohnmobil/Camper, der aus einem einzelnen Kraftfahrzeug besteht, in eine andere Fahrzeugklasse gelangen und unter Umständen zusätzlich in Bezug auf die Fahreigenschaften/Übersichtlichkeit bei normaler Vorwärtsfahrt auch gewisse Vorteile erlangen.
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Wohnmobilgespanne haben jedoch in der Regel beim Rückwärtssetzen auch Nachteile in Hinblick auf die Handhabung. Daher ist insbesondere vorgesehen, dass der Anhänger für das Wohnmobil zumindest eine gesteuert lenkbare, insbesondere zwangsgesteuert lenkbare, Achse aufweist. Auf diese Weise können die üblichen Handhabungs-Nachteile eines Wohnmobilgespanns überwunden werden. Dies geschieht bevorzugt dadurch, dass eine automatische Steuereinheit die zumindest eine zwangsgesteuert lenkbare Achse des Anhängers so ansteuert, dass sich das Wohnmobil beim Rückwärtssetzen wie ein Wohnmobil verhält, das aus nur einem einzelnen Kraftfahrzeug besteht, also kein Wohnmobilgespann ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Wohnmobils ist vorgesehen, dass das Zugfahrzeug einen Fahrzeugaufbau aufweist, der in einem geschlossenen Zustand den Anhänger oder zumindest die Transportplattform des Anhängers übergreift und/oder seitlich umgreift. Durch diese Maßnahme hat das als Wohnmobilgespann ausgebildete Wohnmobil auch die Anmutung eines Wohnmobils, das aus nur einem Kraftfahrzeug besteht. Das Wohnmobil insgesamt bildet dabei die garagenartige Abstellmöglichkeit für das Zusatzfahrzeug, wobei der Anhänger den Boden dieser garagenartige Abstellmöglichkeit bereitstellt und das Zugfahrzeug die weitere Einhausung der Garage, also Wände und/oder Dach. Umgreift der Fahrzeugaufbau des Zugfahrzeugs die Transportplattform auch seitlich, so wird über die zwangsgesteuert lenkbare Achse und eine entsprechende Ansteuerung dafür gesorgt, dass es zu keinen Kollisionen zwischen Anhänger und/oder darauf abgestelltem Zusatzfahrzeug und dem Fahrzeugaufbau des Zugfahrzeugs kommt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Wohnmobils weist der Fahrzeugaufbau des Zugfahrzeugs eine Inneneinrichtung zum Wohnen auf. Die Wohnfunktion des Wohnmobils ist also vollständig oder zumindest überwiegend im Zugfahrzeug realisiert. Es handelt sich also sicher nicht um ein Gespann mit einem handelsüblichen Personenkraftwagen oder einem sonstigen Zugfahrzeug ohne Wohnfunktion, und einem Wohnanhänger (auch Wohnwagen genannt) der zusätzlich eine Transportplattform für ein Zusatzfahrzeug bereitstellt.
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Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Inneneinrichtung eine Schlafkoje umfasst, die oberhalb des Anhängers, insbesondere oberhalb der Transportplattform, angeordnet ist. Eine solche Anordnung von Schlafkoje und Transportplattform beziehungsweise garagenartiger Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug ist bei Wohnmobilen besonders vorteilig und erhöht den Nutzen beziehungsweise die Funktionalität des Wohnmobils.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Wohnmobils ist die Transportplattform als zumindest teilweise nach unten hin neigbare und/oder zumindest teilweise absenkbare Transportplattform ausgebildet. Auf diese Weise lässt sich das Zusatzfahrzeug einfach in die garagenartige Abstellmöglichkeit verbringen beziehungsweise von dieser Abstellmöglichkeit entfernen.
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Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Wohnmobils weist das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 7,490 Tonnen auf und das als Wohnwagengespann ausgebildete Wohnmobil ein zulässiges Gesamtzuggewicht von höchstens 18,725 Tonnen auf. Ein solches Gespann darf in Deutschland mit der alten Führerscheinklasse 3 gefahren werden. Besonders bevorzugt weist das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 7,490 Tonnen auf und das als Wohnwagengespann ausgebildete Wohnmobil ein zulässiges Gesamtzuggewicht von höchstens 12 Tonnen auf. Ein solches als Gespann ausgebildetes Wohnmobil kann in Europa mit der Führerscheinklasse C1E gefahren werden.
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Bei dem erfindungsgemäßen Anhänger für das Wohnmobil ist vorgesehen, dass dieses Wohnmobil als vorstehend genanntes Wohnmobil in Form eines Wohnmobilgespanns ausgebildet ist, und eine garagenartige Abstellmöglichkeit für ein Zusatzfahrzeug aufweist, wobei dieser Anhänger eine Transportplattform bereitstellt, die den Boden der garagenartigen Abstellmöglichkeit bildet.
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Alle im Zusammenhang mit dem Wohnmobil genannten vorteilhaften Ausführungsformen, die die Ausgestaltung des Anhängers betreffen, sind auch vorteilhafte Ausgestaltungen des Anhängers selbst.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels exemplarisch erläutert, wobei die nachfolgend dargestellten Merkmale sowohl jeweils einzeln als auch in Kombination einen Aspekt der Erfindung darstellen können. Es zeigt:
- 1 ein als beispielhaftes Wohnmobil ausgebildetes Nutzfahrzeug gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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Die 1 zeigt ein als Wohnmobil 10 ausgebildetes Nutzfahrzeug 11 das als Wohnmobilgespann 12 mit einem Zugfahrzeug 14 und einem vom Zugfahrzeug 14 zu ziehenden Anhänger 16 in einer teilweise geschnittenen Darstellung. Hierbei bildet das Wohnmobilgespann 12 eine bevorzugte Ausführungsform eines Nutzfahrzeuggespanns 13 und kann auch als Gespann für andere Nutzfahrzeuge 11 übertragen werden. Das im Beispiel der 1 gezeigte Zugfahrzeug 14 basiert auf einem Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,490 Tonnen (sogenannter Siebeneinhalb-Tonner). Das beispielhafte Zugfahrzeug 14 weist einen Fahrzeugaufbau 18 mit einer Inneneinrichtung 20 zum Wohnen (Wohnwagenaufbau) auf, von der hier in der Teil-Schnittdarstellung nur eine Matratze 22 einer Schlafkoje 24 erkennbar ist.
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Der im Beispiel gezeigte Anhänger 16 weist eine Tandemachse 26, also zwei Achsen 28 mit sehr geringem Achsabstand, sowie ein Untergestell 30 mit einer Transportplattform 32 für ein Zusatzfahrzeug 34 auf. Der Anhänger ist innerhalb des Wohnmobilgespanns 12 über eine Anhängerkupplung 36 an das Zugfahrzeug 14 lösbar gekoppelt. Die Anhängerkupplung 36 ist beispielsweise eine übliche Bolzenkupplung. Der Anhänger 16 weist zumindest eine zwangsgesteuert lenkbare Achse 28 auf.
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Das hier im Beispiel gezeigte Zusatzfahrzeug 34 ist ein Kleinstwagen, also ein sehr kleines zweispuriges Fahrzeug 38.
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Der Fahrzeugaufbau 18 des Zugfahrzeugs 14 übergreift in einem geschlossenen Zustand den Anhänger 16 wobei er ihn gleichzeitig auch seitlich umgreift. Zusammen mit der Transportplattform 32 entsteht dabei eine garagenartige Abstellmöglichkeit 40 für das Zusatzfahrzeug 32 im Wohnmobil 10. Im gezeigten Fall der 1 ist das Zusatzfahrzeug 34 auch in dieser garagenartigen Abstellmöglichkeit 40 abgestellt.
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Durch diese Maßnahme hat das als Wohnmobilgespann 12 ausgebildete Wohnmobil 10 die Anmutung eines herkömmlichen Wohnmobils 10, das aus nur einem Fahrzeug besteht. Die Schlafkoje 24 ist dabei oberhalb des Anhängers 16 angeordnet. Eine solche Anordnung von Schlafkoje 24 und garagenartiger Abstellmöglichkeit 40 für ein Zusatzfahrzeug 34 hat sich auch bei herkömmlichen Wohnmobilen bewährt und ist beliebt.
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Wenn der Fahrzeugaufbau 18 des Zugfahrzeugs 14 wie hier den Anhänger 16 auch seitlich umgreift, so wird über die zwangsgesteuert lenkbare Achse und eine entsprechende Ansteuerung dafür gesorgt, dass es zu keinen Kollisionen zwischen Anhänger 16 und/oder darauf abgestelltem Zusatzfahrzeug 34 einerseits und dem Fahrzeugaufbau 18 des Zugfahrzeugs 14 andererseits kommt. Dazu wird der Lenkeinschlag des Zugfahrzeuges 14 durch einen (nicht gezeigten) Hydraulikzylinder, der beispielsweise auf der Vorderachse des Zugfahrzeuges 14 angeordnet ist, erfasst. Das verdrängte Ölvolumen wird auf einen zweiten, hinteren im Zugfahrzeug 14 befindlichen (ebenfalls nicht gezeigten) Hydraulikzylinder übertragen, der dann die Auslenkung der Anhängerachse(n) -bevorzugt über ein weiteres, trennbares Kupplungssystem- gewährleistet. Die Transportplattform 32 ist dabei in allen Richtungen geführt, nämlich in Fahrtrichtungen durch die Kupplung 36, in Querrichtung durch das Lenksystem, aber auch in der Höhe über einen Anschlag, damit die Plattform 32 nicht zu weit einfedert.
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Das als Wohnwagengespann 12 ausgebildete Wohnmobil 10 hat ein zulässiges Gesamtzuggewicht von höchstens 18,725 Tonnen, wobei das Zugfahrzeug 14 dabei ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 7,490 Tonnen hat.
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Die Abstellmöglichkeit 40 für das Zusatzfahrzeug 34 befindet sich im Heckbereich 42 des Wohnmobils 10 und das Zusatzfahrzeug 34 ist über einen absenkbaren oder nach unten abklappbaren Teil der Transportplattform 32 und eine Heckklappe 44 in die garagenartige Abstellmöglichkeit 40 verbringbar. Bei dem in 1 gezeigten Wohnmobil 10 ist der gegenüberliegende Frontbereich 46 von einer Fahrerkabine geprägt. Neben dem Wohnmobil 10 und seinem zugehörigen Zusatzfahrzeug 34 ist in 1 auch der Untergrund 48 eingezeichnet, auf dem das Wohnmobil 10 steht.
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Die obigen Ausführungen zur ersten bevorzugten Ausführungsform betreffen ein beispielhaft ein Wohnmobil 10. Es ist jedoch auch möglich, dass die Merkmale zur ersten bevorzugten Ausführungsform bei einem anderen Nutzfahrzeug 11, beispielsweise einem Lastkraftwagen, einem Omnibus oder einem anderen Nutzfahrzeug 11, angewandt werden.
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Weiterhin betreffen die obigen Ausführungen zur ersten bevorzugten Ausführungsform beispielhaft ein Wohnmobilgespann 12. Es ist jedoch auch möglich, dass die Merkmale zur ersten bevorzugten Ausführungsform bei einem anderen Nutzfahrzeuggespann 13, beispielsweise einem Lastkraftwagengespann, einem Omnibusgespann oder einem anderen Nutzfahrzeuggespann 13, angewandt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Wohnmobil
- 11
- Nutzfahrzeug
- 12
- Wohnmobilgespann
- 13
- Nutzfahrzeuggespann
- 14
- Zugfahrzeug (Wohnmobilgespann)
- 16
- Anhänger (Wohnmobilgespann)
- 18
- Fahrzeugaufbau
- 20
- Inneneinrichtung (Wohnwagenaufbau)
- 22
- Matratze
- 24
- Schlafkoje
- 26
- Tandemachse
- 28
- Achse
- 30
- Untergestell
- 32
- Transportplattform
- 34
- Zusatzfahrzeug
- 36
- Anhängerkupplung
- 38
- zweispuriges Fahrzeug (Zusatzfahrzeug)
- 40
- Abstellmöglichkeit, garagenartig
- 42
- Heckbereich (Wohnmobil)
- 44
- Heckklappe
- 46
- Frontbereich (Wohnmobil)
- 48
- Untergrund
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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