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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung eines Waschprozesses, eine Sanitärarmatur sowie eine Verwendung eines fluoreszierenden Reinigungsmediums.
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Heutzutage ist es nicht nur im Bereich der Medizintechnik oder der lebensmittelverarbeitenden Industrie von besonderer Bedeutung, dass der Prozess des Händewaschens mit besonderer Sorgfalt stattfindet. Zwar existieren eine Vielzahl von Anleitungen, wie Hände möglichst gründlich gewaschen werden können, die Überprüfung des Ergebnisses eines solchen Handwaschprozesses, insbesondere unmittelbar während des Waschprozesses, ist jedoch schwierig.
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Gerade im Umfeld des Erlernens des Handwaschprozesses und des Waschvorgangs bei Kindern und bei Personen mit Mobilitäts- oder Sehschwäche fehlt eine Überprüfungsmöglichkeit des Ergebnisses des Händewaschens.
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Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen. Insbesondere soll ein Verfahren zur Überwachung eines Handwaschprozesses angegeben werden, welches einfach durchführbar ist und unmittelbar das Ergebnis des Handwaschprozesses hinsichtlich der Gründlichkeit bzw. Vollständigkeit visuell anzeigt.
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Diese Aufgaben werden gelöst mit einem Verfahren zur Überwachung des Waschprozesses, einer Sanitärarmatur sowie einer Verwendung eines fluoreszierenden Reinigungsmediums gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Die abhängigen Ansprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung an. Die in den Ansprüchen genannten Merkmale sind in beliebiger, technologisch sinnvoller Weise miteinander kombinierbar und können durch Sachverhalte der Beschreibung weiter präzisiert werden. Die Beschreibung, insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren, erläutert die Erfindung und gibt zusätzliche Ausführungsbeispiele an.
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Hierzu trägt ein Verfahren zur Überwachung eines Waschprozesses mit einem Reinigungsmedium bei, welches zumindest die folgenden Schritte umfasst:
- a) Bereitstellen des Reinigungsmediums zu einem Objekt in einem Nutzungsbereich einer Sanitärarmatur, und
- b) Anzeigen der Verteilung des Reinigungsmediums an dem Objekt.
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Das Verfahren ist insbesondere auch im häuslichen Bereich, bei Privatpersonen, Kindern und Senioren einfach anwendbar. Zu einer hygienischen Handwäsche gehört das optimale Auftragen und Verteilen der Seifenflüssigkeit/des Schaums (Reinigungsmediums). Die Seife muss jeden Bereich (Handfläche, Finger, Fingernagel, ...) der Hand bedecken. Heute ist es schwierig, diesen Vorgang zu kontrollieren und zu erlernen, weil eine sichtbare Rückmeldung nicht vorhanden ist. Um die Genauigkeit des Handwaschvorgangs zu überprüfen, ist Know-how, Erfahrung und Zeit erforderlich. Die Visualisierung von Handwaschlücken unterstützt diesen Prozess.
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Bei der Sanitärarmatur kann es sich beispielsweise um eine Armatur zur (Trink-)Wasserabgabe handeln. Diese kann beispielsweise einem Waschtisch, Waschbecken etc. zugeordnet sein, sodass Wasser aus der Sanitärarmatur in dieses Waschbecken abgegeben werden kann. Die Bereitstellung des Reinigungsmediums (meist in flüssiger bzw. fließfähiger Form, als Schaum, etc.) erfolgt bevorzugt in der Weise, dass ein Objekt, beispielsweise die Hände einer Person, in den Nutzungsbereich der Sanitärarmatur anordenbar sind, also insbesondere in dem Bereich, in den Wasser strömt, wobei bedarfsweise auf konkrete Veranlassung und/oder automatisch das Reinigungsmedium in diesen selben Nutzungsbereich hin bzw. auf das Objekt abgegeben werden kann. Derart ist ermöglicht, dass das Reinigungsmedium auf dem Objekt verteilt wird, insbesondere mit einer vorgegebenen Waschvorschrift bei den Händen. Das Reinigungsmedium ist nun insbesondere so eingerichtet bzw. gestaltet, dass sich unmittelbar ablesen bzw. visuell erkennen lässt, wo das Reinigungsmedium an dem Objekt verteilt ist. Somit wird die Verteilung des Reinigungsmediums unmittelbar auf dem Objekt angezeigt. Dem Benutzer ist somit unmittelbar visuell möglich, die Verteilung des Reinigungsmediums auf seinen Händen zu überprüfen. Hierfür kann das Reinigungsmedium eine gut sichtbare Substanz umfassen, die selbstverständlich nachfolgend einfach wieder von den Händen entfernbar ist. Insbesondere umfasst das Reinigungsmedium Farbstoffe, Leuchtstoffe oder ähnliche Anzeigemittel.
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Besonders bevorzugt ist, dass ein fluoreszierendes Reinigungsmedium bereitgestellt wird. Damit ist insbesondere eine Substanz gemeint, die bei Bestrahlung mit Licht und/oder UV-Licht (z.B. mit einer Wellenlänge im Bereich von 365 nm [Nanometer]) von selbst leuchtet. Dies kann derart erfolgen, dass dem Reinigungsmedium bereits eine fluoreszierende Substanz beigemengt ist, es ist aber auch (alternativ oder kumulativ) möglich die fluoreszierende Substanz getrennt vom Reinigungsmittel dem Objekt zuzuführen, so dass eine gemeinsame Verteilung erst während des Waschprozesses erfolgt. Insofern ist eine auffällige Visualisierung der Verteilung des Reinigungsmediums besonders einfach.
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Bevorzugt ist, dass während Schritt a) zumindest zeitweise eine gleichzeitige Zugabe von Wasser und Reinigungsmedium hin zu dem Objekt erfolgt. Es ist demnach beispielsweise möglich, dass Wasser und Reinigungsmedium von derselben Stelle der Sanitärarmatur abgegeben werden, insbesondere miteinander vermengt sind. Es ist aber auch möglich, dass zwei unterschiedliche, voneinander beabstandete Zugabepunkte bei der Sanitärarmatur vorgesehen sind, sodass Wasser und Reinigungsmedium zwar gleichzeitig, aber von unterschiedlichen Orten zu dem Objekt hinzugegeben werden. Ebenso ist auch möglich, dass Wasser und Reinigungsmittel zeitlich getrennt bzw. nacheinander zugegeben werden.
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Ganz besonders bevorzugt ist, dass die Verteilung des Reinigungsmediums auf dem Objekt visuell angezeigt wird. Insbesondere bedarf es keiner zusätzlichen Anzeigemittel, sodass vermieden wird, dass die Überprüfung des Waschprozesses an einer anderen Stelle als dem Nutzungsbereich der Sanitärarmatur erfolgt.
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Gerade beim Einsatz eines fluoreszierenden Reinigungsmediums ist bevorzugt, dass in Schritt b) ein UV-Licht auf das Objekt emittiert wird. Das UV-Licht, welches zusätzlich einen antibakteriellen Wirkungsgrad aufweist, regt das fluoreszierende Reinigungsmedium zum Leuchten an, sodass visuell die Verteilung des Reinigungsmediums einfach angezeigt ist.
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Mit anderen Worten wird insbesondere ein Prozess zur Abgabe von Wasser und fluoreszierender Seife sowie einem UV-Licht-Emitter vorgeschlagen. Der Benutzer der Sanitärarmatur kann auf herkömmliche Weise die Hände befeuchten. Zusätzliche Seife mit fluoreszierenden Partikeln wird, z.B. initiiert über einen Infrarot- Anwesenheitssensor der Sanitärarmatur, dosiert. Mit UV-Licht (z.B. in einer Position unterhalb des Auslaufs der Sanitärarmatur) werden die fluoreszierenden Konzentrate auf die behandelten oder benetzten Stellen auf der Haut gegeben und dann angezeigt.
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Mit dem hier offenbarten Verfahren ist es möglich, leicht die Stellen beim Handwaschprozess zu ermitteln, welche bislang noch nicht mit dem Reinigungsmedium in Kontakt gewesen sind, sodass bei einer ständigen Überprüfung ein Nachreinigen dieser Bereiche der Hand möglich ist. Da der Waschprozess danach fortgesetzt wird, kann der Benutzer der Sanitärarmatur dann vollständig das Reinigungsmedium wieder entfernen und/oder erneut Reinigungsmedium dem Waschprozess zuführen, bis eine vollständige Reinigung der Hände erfolgt ist.
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Das UV-Licht kann auch zur Reduzierung des Bakterienwachstums auf dem Waschbecken verwendet werden, indem es in einem Desinfektionsschritt, z.B. über Nacht, aktiviert wird.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird eine Sanitärarmatur mit einem Nutzungsbereich vorgeschlagen, welche mindestens einen Reinigungsmedium-Spender und mindestens einen UV-Licht-Emitter umfasst, wobei Letzterer zur zeitweisen Abgabe von UV-Licht hin zum Nutzungsbereich eingerichtet ist. Die Sanitärarmatur ist insbesondere eingerichtet zur Durchführung des hier genannten Verfahrens. Auch kann das hier offenbarte Verfahren mit der vorgeschlagenen Sanitärarmatur ausgeführt werden. Insofern sind die Erläuterungen zum Verfahren ebenfalls geeignet, die Sanitärarmatur genauer zu charakterisieren und umgekehrt.
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Ein Nutzungsbereich der Sanitärarmatur erfasst insbesondere den Bereich, in dem das mittels der Sanitärarmatur abgegebene Wasser hindurchströmt. Der Nutzungsbereich liegt insofern bevorzugt unterhalb bzw. vor einer Wasserabgabestelle bzw. einem Auslauf der Sanitärarmatur. Der Reinigungsmedium-Spender kann ein Reservoir für das Reinigungsmedium umfassen. Es ist möglich, dass in dem Reinigungsmedium-Spender eine einzelne Substanz gelagert bzw. von dort abgegeben wird, es ist aber auch möglich, dass dort getrennte Substanzen aufbewahrt werden, die vor und/nach der Abgabe hin zum Objekt miteinander gemischt werden. Es ist möglich, dass dem Reinigungsmedium-Spender eine Fördereinheit zugeordnet ist, mit der das Reinigungsmedium bzw. die Substanz(en) abgegeben werden kann. Hierfür können auch Hilfsmedien (Luft, Wasser etc.) eingesetzt werden.
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Bei dem UV-Licht-Emitter kann es sich insbesondere um eine lokale bzw. punktförmige UV-Licht-Quelle handeln. Der UV-Licht-Emitter kann insbesondere LEDs umfassen, welche Licht im ultravioletten Bereich abgeben können (z.B. Wellenlänge von 365 - 405 nm). Die Ausrichtung bzw. Einrichtung des UV-Licht-Emitters erfolgt so, dass das von dort austretende UV-Licht hin zum Nutzungsbereich der Sanitärarmatur und damit hin zum Objekt abgegeben wird. Derart kann UV-Licht, welches vom UV-Licht-Emitter ausgesendet wird, den Waschprozess im Nutzungsbereich der Sanitärarmatur erreichen und somit die Überwachung des Waschprozesses unmittelbar ermöglichen.
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Zur Aktivierung des Reinigungsmedium-Spenders und/oder des mindestens einen UV-Licht-Emitter kann an der Sanitärarmatur (mindestens) eine Anforderungstaste vorgesehen sein. Eine solche Anforderungstaste kann nach Art eines mechanischen Schalters ausgeführt sein.
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Weiter ist bevorzugt, dass mindestens ein Anwesenheitssensor vorgesehen ist, der zumindest mindestens einen Reinigungsmedium-Spender oder mindestens einen UV-Licht-Emitter aktivieren kann. Es ist auch möglich, dass der Anwesenheitssensor den Betrieb der Sanitärarmatur insoweit beeinflusst, dass die Abgabe von Wasser über die Sanitärarmatur automatisch mit geregelt wird. Der Anwesenheitssensor hat insbesondere einen Erfassungsbereich, der zumindest teilweise den Nutzungsbereich der Sanitärarmatur erfasst. Es kann sich hierbei um einen Infrarot-Sensor handeln. Tritt ein Objekt in den Nutzungsbereich bzw. Erfassungsbereich des Anwesenheitssensors ein, kann Wasser abgegeben werden, ebenso wie Reinigungsmedium und/oder UV-Licht. Dabei ist ein automatisch versetzter Start der Abgabe von Wasser, Reinigungsmedium und/oder UV-Licht ermöglicht.
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Es ist bevorzugt, dass der mindestens eine Reinigungsmedium-Spender und der mindestens eine UV-Licht-Emitter in einem Sockel der Sanitärarmatur angeordnet sind. Hierfür kann die Sanitärarmatur in einem Bereich oberhalb der Montagestelle, beispielsweise an einem Waschtisch, einem Sockel bzw. einer Basis ausgeführt sein, in der diese beiden Komponenten untergebracht sind. In diesem Fall kann der Reinigungsmedium-Spender eine Art Spraydüse umfassen, mit der das Reinigungsmedium in den Nutzungsbereich der Sanitärarmatur abgegeben werden kann. Eine solche Unterbringung beider Komponenten im Sockel der Sanitärarmatur hat zur Folge, dass diese relativ nah zum Waschtisch bzw. dem Waschbecken positioniert sind und damit sehr nah auch dem Bereich, in dem der Handwaschprozess stattfindet.
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Alternativ oder kumulativ ist auch möglich, dass der Reinigungsmedium-Spender in einem Auslauf der Sanitärarmatur angeordnet ist. Insbesondere ist möglich, dass das Reinigungsmedium im Bereich des Auslaufes der Sanitärarmatur mit dem ausströmenden Wasser unmittelbar vermengt bzw. dort gemeinsam abgegeben wird. Auch auf diese Weise ist es möglich, eine gute Verteilung des Reinigungsmediums beim Handwaschprozess zu gewährleisten.
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Gemäß noch einem weiteren Aspekt wird die Verwendung eines fluoreszierenden Reinigungsmediums zur visuellen Überwachung eines Waschprozesses während der Nutzung einer Sanitärarmatur vorgeschlagen. Die Erläuterungen zum Überwachungsverfahren und zur Sanitärarmatur können gleichfalls herangezogen werden zur näheren Charakterisierung der Verwendung.
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Somit ist eine visuelle Echtzeit-Rückmeldung über den Handwaschvorgang ermöglicht. Insbesondere sind Handwaschlücken, also nicht ausreichend mit Reinigungsmedium benetzte Flächen der Hand, einfach erkennbar. Damit kann ein tieferes Verständnis für das Händewaschen erlangt werden. Die Dauer des UV-Lichts kann so konfiguriert werden, dass der Handwaschprozess ausreichend lang überwacht werden kann.
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Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden anhand einer Figur näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figur ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel darstellt, das die Erfindung jedoch nicht beschränken soll. Soweit nicht nachfolgend explizit etwas Anderes ausgeführt ist, sind die Merkmale bzw. Komponenten der in der Figur angezeigten Vorrichtung extrahierbar und mit anderen Merkmalen, beispielsweise der vorstehenden Beschreibung, kombinierbar. Es zeigt schematisch:
- 1: eine mögliche Ausführungsvariante einer Sanitärarmatur zur Durchführung eines Verfahrens zur Überwachung des Waschprozesses.
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1 zeigt eine übliche, auch für den normalen häuslichen Gebrauch eingesetzte Sanitärarmatur 4, hier nach Art einer Einhebel-Wascharmatur. Eine solche Sanitärarmatur 4 kann unmittelbar auf einem Tisch 11 mit einem Waschbecken montiert werden. Die Sanitärarmatur4 weist hierbei angrenzend zu dem Tisch 11 einen Sockel 9 auf. Oberhalb des Sockels 9 ist eine Mischerkartusche angeordnet, die über den einen Hebel betätigbar ist. Auf diese Weise kann die Menge und/oder die Temperatur des über den Auslauf 10 abgegebenen Wassers eingestellt werden. Der Bereich zwischen Auslauf 10 und dem darunterliegenden Waschbecken kann als Nutzungsbereich 3 der Sanitärarmatur 4 bezeichnet werden. Demnach strömt, ausgehend vom Auslauf 10, Wasser 5 durch den Nutzungsbereich 3, bis es von dem Becken im Tisch 11 aufgefangen wird. In diesem Nutzungsbereich 3 wird beispielsweise ein Objekt 2 (zum Beispiel die Hände) positioniert und einem Waschvorgang unterzogen.
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Weiter ist hier vorgesehen, dass Reinigungsmedium 1 bevorratet wird und über einen Reinigungsmedium-Spender 6 im Bereich des Sockels 9 und einem weiteren Reinigungsmedium-Spender 6 im Bereich des Auslaufs 10 hin zum Nutzungsbereich 3 abgegeben werden kann. Auf diese Weise ist beispielsweise möglich, fluoreszierendes Reinigungsmedium 1 über eine oder beide Reinigungsmedium-Spender 6 hin zum Nutzungsbereich 3 bzw. das Objekt 2 abzugeben.
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Ein unmittelbares Anzeigen der Verteilung des Reinigungsmediums 1 an dem Objekt 2 bzw. auf dem Objekt wird erreicht durch die Aktivierung eines UV-Licht-Emitters 7, welcher ebenfalls im Bereich des Sockels 9 der Sanitärarmatur 4 vorgesehen ist. Die Sanitärarmatur 4 ist zusätzlich mit einem Anwesenheitssensor 8 ausgeführt, der die Anwesenheit eines Objektes 2 im Nutzungsbereich 3 der Sanitärarmatur 4 erfassen kann. Mit einem Signal des Anwesenheitssensors 8 hin zu einer Kontrolleinheit 12 kann zeitversetzt bzw. anschließend auch der Betrieb des Reinigungsmedium-Spenders 6 und/oder des UV-Licht-Emitters 7 geregelt werden.
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Hiermit ist es demnach möglich, ein Reinigungsmedium 1 zu einem Objekt 2 in einem Nutzungsbereich 3 einer Sanitärarmatur 4 bereitzustellen, wobei unmittelbar während des Waschprozesses und nach Aktivieren des UV-Licht-Emitters 7 die Verteilung des Reinigungsmediums 1 an dem Objekt 2 angezeigt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Reinigungsmedium
- 2
- Objekt
- 3
- Nutzungsbereich
- 4
- Sanitärarmatur
- 5
- Wasser
- 6
- Reinigungsmedium-Spender
- 7
- UV-Licht-Emitter
- 8
- Anwesenheitssensor
- 9
- Sockel
- 10
- Auslauf
- 11
- Tisch
- 12
- Kontrolleinheit