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Die Erfindung betrifft eine Hub-Kippvorrichtung für ein Abfallsammelfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1.
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Bei Abfallsammelfahrzeugen sind Vorrichtungen vorgesehen, um Müllbehälter aufzunehmen und deren Inhalt in einen Sammelraum zu entleeren. Im Allgemeinen werden die Müllbehälter dabei zunächst angehoben und während des Hebevorgangs oder nach dem Hebevorgang gekippt, so dass der Inhalt der Müllbehälter durch eine Öffnung des Sammelraums in selbigen entleert wird.
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Der Müllbehälter wird dabei von einem Hubwagen aufgenommen, welcher durch eine Aktuatorik über eine Schwenkwelle bewegt wird. Die Aktuatorik bewegt die Schwenkwelle in Fahrzeughochrichtung und dreht diese um eine Schwenkachse, die senkrecht zur Fahrzeughochrichtung verläuft, so dass der Müllbehälter in eine Entleerposition gekippt wird. Derartige Ausgestaltungen sind beispielsweise in der
DE 38 35 748 C1 oder der
WO 2020/151849 A1 offenbart.
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Damit die Aktuatorik vor äußeren Einflüssen geschützt ist und keine Gefahr für die Gesundheit der Müllwerker darstellt, ist sie gewöhnlich von einem Gehäuse eingefasst, das eine Öffnung aufweist, durch die die Schwenkwelle geführt wird. Diese Öffnung bietet ein Einfallstor für Regen, Spritzwasser und Schmutz, was die Betriebssicherheit und Lebensdauer der Aktuatorik gefährdet. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich Personen verletzen, wenn sie in oder durch diese Öffnung greifen.
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Es ist also die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Hub-Kippvorrichtung vorzustellen, die diese Nachteile überwindet.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einer Hub-Kippvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Besondere Ausgestaltungen der der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 13.
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Die Erfindung betrifft eine Hub-Kippvorrichtung für ein Abfallsammelfahrzeug mit einer Schwenkwelle, an der eine Aufnahme für einen Müllbehälter angeordnet ist, und einem Gehäuse, in dem eine Antriebsvorrichtung vorgesehen ist, um die Schwenkwelle in Fahrzeughochrichtung zu bewegen und um eine Achse senkrecht zur Fahrzeughochrichtung zu schwenken, wobei die Antriebsvorrichtung einen Schlitten aufweist, der dazu ausgebildet ist, das Ende der Schwenkwelle aufzunehmen, wobei das Gehäuse einen sich in Fahrzeughochrichtung erstreckenden Führungsschlitz aufweist, der von dem Endabschnitt der Schwenkwelle durchgriffen ist, um in oder an dem Schlitten angeordnet zu sein, wobei eine mitlaufende Abdeckung vorgesehen ist, um den Führungsschlitz abzuschließen.
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Die Hub-Kippvorrichtung ist üblicherweise an einem Sammelbehälter eines Abfallsammelfahrzeugs angeordnet im Bereich einer Öffnung, durch die Abfall in den Sammelbehälter geleert wird. Diese Öffnung kann beispielsweise am Heck oder an der Oberseite des Sammelbehälters angeordnet sein. Die Hub-Kippvorrichtung kann am Heck oder einer Seite des Abfallsammelfahrzeugs angeordnet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Erfindung hängt von dem vorgesehenen Verwendungszweck ab, also von den zu entleerenden Mülltonnen, der Abfallsorte oder dem Typus des Abfallsammelfahrzeugs. Es können zwei Gehäuse vorgesehen sein, die beabstandet zueinander an beiden Seiten der Öffnung des Sammelbehälters angeordnet sind. Beiden kann jeweils eine Schwenkwelle zugeordnet sein, die unabhängig voneinander bewegt werden. Die beiden Schwenkwellen können auch miteinander koppelbar sein, so dass sie synchron bewegt werden. Alternativ kann auch eine durchgehende, einstückige Schwenkwelle vorgesehen sein.
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Die Schwenkwelle wird durch die Antriebsvorrichtung in Fahrzeughochrichtung bewegt, so dass der aufgenommene Müllbehälter angehoben wird. Zu einem vorbestimmten Zeitpunkt oder bei einer vorbestimmten Höhe wird die Schwenkwelle durch die Antriebsvorrichtung in eine Drehbewegung versetzt und der Müllbehälter gekippt, bis dieser seine Endposition erreicht und sein Inhalt durch die Öffnung des Sammelbehälters in diesen entleert wird. Die Schwenkbewegung der Schwenkwelle ist eine Drehung um eine Drehachse, die senkrecht zur Fahrzeughochrichtung angeordnet ist. Befindet sich die Hub-Kippvorrichtung am Heck eines Abfallsammelfahrzeugs, so verläuft die Drehachse in Fahrzeugquerrichtung. Befindet sich die Hub-Kippvorrichtung an der Seite eines Abfallsammelfahrzeugs, so verläuft die Drehachse in Fahrzeuglängsrichtung.
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Sind zwei Gehäuse vorgesehen, befinden sich die jeweiligen Führungsschlitze in den sich gegenüberliegenden Gehäusewänden.
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Die mitlaufende Abdeckung schließt den Führungsschlitz ab, um zu verhindern, dass Schmutz, Regen und/oder Spritzwasser in das Gehäuse eindringen. Auch ein Eingriff durch Personen in den Innenraum des Gehäuses wird verhindert. Unter „mitlaufend“ wird im Sinne der Erfindung verstanden, dass die Abdeckung nicht ortsfest ist, sondern zu jedem Zeitpunkt des Betriebes der Bewegung der Schwenkwelle folgend den Führungsschlitz abschließt. Aus dem Stand der Technik bekannte, ortsfeste Abdeckungen wie Bürsten, Lamellenvorhänge, Faltenbälge und dergleichen schließen hingegen den Führungsschlitz nicht vollständig ab, da die Schwenkwelle an ihnen vorbeigeführt werden muss.
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Damit erreicht die Erfindung eine höhere Lebensdauer und Betriebssicherheit der Hub-Kippvorrichtung, da der durch Verschmutzung bedingte Verschleiß stark reduziert wird. Es ist auch nicht mehr möglich, dass Personen durch den Schlitz in den Innenraum des Gehäuses eingreifen und durch die beweglichen Teile der Aktuatorik geschädigt werden.
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In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung wird die mitlaufende Abdeckung von dem Schlitten mitgeführt, so dass der Führungsschlitz abgeschlossen ist. Damit wird in vorteilhafter Weise gewährleistet, dass die mitlaufende Abdeckung dem Schlitten in jedem Betriebszustand folgt. Indem der Schlitten selbst die Abdeckung mitführt, ist kein weiterer Bewegungsmechanismus für die Abdeckung notwendig, um den Führungsschlitz zu jedem Betriebszeitpunkt abzuschließen.
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Bevorzugt ist die mitlaufende Abdeckung an dem Schlitten so angebunden, dass der Schlitten sie bei seiner Bewegung entlang der Fahrzeughochrichtung an dem Führungsschlitz vorbeiführt. Bewegt der Schlitten sich in Fahrzeughochrichtung nach oben oder nach unten, zieht er die mitlaufende Abdeckung jeweils mit sich. Die Abdeckung wird somit durch den Schlitten über den Führungsschlitz gezogen und schließt diesen ab.
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Besonders vorteilhaft wird dies umgesetzt, wenn die mitlaufende Abdeckung einen oberen Abschnitt und einen unteren Abschnitt aufweist, wobei der obere Abschnitt an dem Schlitten oberhalb der Schwenkwelle befestigt ist und der untere Abschnitt unterhalb der Schwenkwelle angebunden ist.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die mitlaufende Abdeckung ein Band ist, vorzugsweise aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem Metallblech oder einer Folie oder einem Gewebe. Damit wird der Platzbedarf so gering wie möglich gehalten und die Handhabung und Führung der Abdeckung erleichtert. Gleichzeitig wird eine hohe Dichtigkeit des Bandes selbst und eine gute Abdichtung des Führungsschlitzes ermöglicht.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass der obere Abschnitt und der untere Abschnitt der mitlaufenden Abdeckung ein einstückiges, werkstoffeinheitliches zusammenhängendes Band bilden. Dieses kann beispielsweise in einer Schleife laufen und durch den Schlitten bewegt werden. Das Band bedeckt sowohl den Bereich des Führungsschlitzes oberhalb des Schlittens als auch den Bereich des Führungsschlitzes unterhalb davon. Bewegt sich der Schlitten nach oben, zieht er das Band nach, so dass es den Bereich des Führungsschlitzes unterhalb des Schlittens abdeckt. Gleichzeitig weicht das Band gezogen von dem Schlitten in dem Bereich des Führungsschlitzes oberhalb des Schlittens zurück und gibt den Weg für die Schwenkwelle frei.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass in dem Gehäuse an dessen oberem und/oder unterem Ende Umlenkelemente angeordnet sind, wobei die mitlaufende Abdeckung über die Umlenkelemente geführt ist. Die Umlenkelemente ermöglichen es, die mitlaufende Abdeckung so zu führen, dass sie den Führungsschlitz stets gut abdeckt und gleichzeitig innerhalb des Gehäuses in vorgesehenen Bereichen verläuft, so dass der Schlitten und andere bewegliche Bestandteile der Antriebsvorrichtung nicht behindert oder beschädigt werden.
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Dazu sind die Umlenkelemente bevorzugt oberhalb und/oder unterhalb des Führungsschlitzes angeordnet.
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Bevorzugt sind die Umlenkelemente als Umlenkrollen ausgeführt. Dies ermöglicht eine weitgehend widerstandsfreie Führung der mitlaufenden Abdeckung, so dass die Bewegung des Schlittens und der Schwenkwelle nicht behindert werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zumindest eine Rollenachse zumindest einer Umlenkrolle in Fahrzeughochrichtung einstellbar. Damit ist es möglich fertigungsbedingte Toleranzen der einzelnen Bauteile und Komponenten auszugleichen und eine geradlinige Führung der mitlaufenden Abdeckung zu ermöglichen. Ein weiterer Vorteil der Einstellbarkeit der Rollenachse der Umlenkrolle besteht darin, dass die Umlenkrolle die Funktion eines Spannelements übernimmt, so dass die Abdeckung des Führungsschlitzes nicht durch eine Raffung oder eine Wellung der Abdeckung verhindert wird.
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Besonders bevorzugt ist dafür zumindest eine Rollenachse zumindest einer Umlenkrolle in zumindest einem sich in Fahrzeughochrichtung erstreckenden Langloch angeordnet. Damit ist die Einstellbarkeit der Rollenachse in besonders einfacher Weise gegeben. Die Umlenkrolle kann zu diesem Zweck in einer Halterung angeordnet sein, die dieses Langloch aufweist.
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Bevorzugt sind an der Innenseite der den Führungsschlitz aufweisenden Gehäusewand Führungsleisten zumindest abschnittsweise an zumindest einer Längsseite des Führungsschlitzes angeordnet. Die mitlaufende Abdeckung wird zwischen der Gehäusewand und den Führungsleisten und damit nah an der Gehäusewand geführt. Zum anderen verhindern die Führungsleisten, dass Schmutz, Regen und Spritzwasser an den Rändern an der Abdeckung vorbei in den Innenraum des Gehäuses eindringen können. Dadurch wird die abschließende Wirkung der Abdeckung zusätzlich unterstützt.
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Besonders bevorzugt weist eine Führungsleiste dafür einen L-förmigen Querschnitt auf, wobei sich einer der Schenkel der Führungsleiste parallel zu der Gehäusewand erstreckt und die mitlaufende Abdeckung zwischen Gehäusewand und Führungsleiste geführt ist. Die Führungsleisten dieser Ausführung sind einfach zu fertigen und an der Gehäusewand zu befestigen.
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Die Erfindung wird in den Zeichnungen weiter verdeutlicht.
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Es zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Hub-Kippvorrichtung,
- 2 ein Gehäuse mit einer Antriebsvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
- 3 ein Gehäuse mit einer Antriebsvorrichtung in Vorderansicht,
- 4 eine Schnittdarstellung aus 3,
- 5 ein Gehäuse mit einer Antriebsvorrichtung in Rückansicht,
- 6 ein Gehäuse mit einer Antriebsvorrichtung in Rückansicht,
- 7 eine Schnittdarstellung aus 5,
- 8 einen vergrößerten Ausschnitt aus 7,
- 9 einen vergrößerten Ausschnitt aus 8,
- 10 einen vergrößerten Ausschnitt aus 6,
- 11 einen vergrößerten Ausschnitt aus 2.
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In 1 ist eine erfindungsgemäße Hub-Kippvorrichtung 1 für ein nicht näher dargestelltes Abfallsammelfahrzeug gezeigt. Sie weist eine Schwenkwelle 2 mit einer Aufnahme 3 für einen Müllbehälter auf. In dem Gehäuse 4 ist eine Antriebsvorrichtung vorgesehen, um die Schwenkwelle 2 in Fahrzeughochrichtung Z zu bewegen, um eine Achse senkrecht zur Fahrzeughochrichtung Z zu drehen. Die Schwenkwelle 2 durchgreift mit ihrem Endabschnitt 5 einen Führungsschlitz 6 der in einer Gehäusewand 7 des Gehäuses 4 angeordnet ist. Innerhalb des Gehäuses 4 befindet sich ein Schlitten 8, der Teil der Antriebsvorrichtung ist. Die Schwenkwelle 2 ist mit ihrem Ende an oder in dem Schlitten 8 angeordnet. Um den Müllbehälter zu entleeren, wird der Schlitten 8 entlang von Führungsstangen 10 entlang der Fahrzeughochrichtung Z nach oben bewegt. Dabei hebt er die Schwenkwelle 2 und somit die Aufnahme 3 mit dem Müllbehälter an. Die Schwenkwelle 2 bewegt sich dabei in dem Führungsschlitz 6 nach oben. Zu einem gewissen Zeitpunkt oder bei einer gewissen Höhe versetzt der Schlitten 8 die Schwenkwelle 2 in eine Drehbewegung um die Achse A, so dass der Müllbehälter gekippt wird, bis er seine Entleerposition erreicht hat und der in ihm enthaltene Müll durch eine Öffnung 9 in das Innere des Sammelbehälters der Abfallsammelfahrzeuges fällt.
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Damit kein Schmutz, Regen oder Spritzwasser durch den Führungsschlitz 6 in des Gehäuse 4 eindringt, wird dieser durch eine mitlaufende Abdeckung 11 abgeschlossen. Die Abdeckung 11 ist als flexibles Band, beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem dünnen Metallblech oder einer Folie oder einem Gewebe, ausgebildet und bedeckt den Führungsschlitz 6 vollständig von innen. Das ist in 2, die eine perspektivische Darstellung des Gehäuses 4 mit der darin angeordneten Antriebsvorrichtung zeigt, zu erkennen. Das Band ist so zugeschnitten, dass seine Breite größer ist als die Breite des Führungsschlitzes 6. Die mitlaufende Abdeckung 11 wird zudem mit einer Führungsleiste 18 nahe an der Gehäusewand 7 geführt.
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Die als einstückiges, werkstoffeinheitliches, zusammenhängendes Band ausgebildete mitlaufende Abdeckung 11 ist oberhalb und unterhalb der Schwenkwelle 2 an dem Schlitten 8 angebunden. Sie bildet eine Schleife und wird dazu über eine obere Umlenkrolle 12 und eine untere Umlenkrolle 13 geführt. Die Umlenkrollen 12,13 sind oberhalb und unterhalb des Führungsschlitzes 6 angeordnet.
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Bewegt sich nun der Schlitten 8 nach oben, zieht er den unteren Abschnitt 14 der mitlaufenden Abdeckung 11 mit sich über den Führungsschlitz 6. Die mitlaufende Abdeckung 11 wird über die Umlenkrollen 12,13 geführt, so dass der obere Abschnitt 15 der mitlaufenden Abdeckung 11 vor dem Schlitten 8 zurückweicht. Somit ist der Führungsschlitz 6 zu jedem Zeitpunkt des Betriebes durch die mitlaufende Abdeckung 11 abgeschlossen.
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3 zeigt die das Gehäuse 4 von außen mit Blickrichtung auf die Gehäusewand 4 mit dem Führungsschlitz 6. Der Schlitten 8 befindet sich in einer oberen Position, in der der Müllbehälter durch die Schwenkwelle 2, die in der Aufnahme 25 angeordnet ist, in seine endgültige Entleerposition gedreht wird. Es ist zu erkennen, dass die mitlaufende Abdeckung 11 den Führungsschlitz 6 vollständig abdeckt.
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4 ist eine Schnittdarstellung entlang der Schnittebene IV-IV in 3. Der obere Abschnitt 15 und der untere Abschnitt 14 der mitlaufenden Abdeckung 11 sind oberhalb und unterhalb der Schwenkwelle 2 beziehungsweise der Aufnahme 25 für die Schwenkwelle 2 an dem Schlitten 8 angebunden. Der obere Abschnitt 15 und der untere Abschnitt 14 bilden ein einstückiges, werkstoffeinheitliches, zusammenhängendes Band, das von dem Schlitten 8 ausgehend über ein als obere Umlenkrolle 12 ausgebildetes Umlenkelement geführt ist. Die obere Umlenkrolle 12 ist oberhalb des Führungsschlitzes 6 angeordnet. Danach wird das Band an der Rückseite des Schlittens 8 nach unten zu einem als untere Umlenkrolle 13 ausgebildeten Umlenkelement geführt. Die untere Umlenkrolle 13 ist unterhalb des Führungsschlitzes 6 angeordnet. Von dort aus wird das Band zurück zu dem Schlitten 8 geführt und dort angebunden. Die mitlaufende Abdeckung 11 bildet damit eine Schleife, die im Betrieb durch die Bewegung des Schlittens 8 automatisch an dem Führungsschlitz 6 vorbeigeführt wird, so dass der Führungsschlitz 6 zu jedem Zeitpunkt des Betriebs vollständig abgedeckt ist, so dass kein Schmutz oder Spritzwasser eindringen können.
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Die 5 und 6 zeigen die Gehäusewand 7 mit dem Führungsschlitz 6 von der Gehäuserückseite her betrachtet mit dem Schlitten 8 in verschiedenen Positionen. In 6 sind die mitlaufende Abdeckung 11, der Schlitten 8 und die Führungsstangen 10 ausgeblendet und gestrichelt dargestellt. An der Innenseite 16 der Gehäusewand 7 sind an beiden Längsseiten 17 des Führungsschlitzes 6 Führungsleisten 18 angeordnet. Die Führungsleisten 18 haben den Zweck, die mitlaufende Abdeckung 11 zwischen sich und der Gehäusewand 7 zu führen, damit diese stets möglichst straff nahe an der Gehäusewand 7 und geradlinig parallel zu dem Führungsschlitz 6 geführt ist. Dies verbessert die Abdichtung der Führungsschlitzes 6 und vermeidet das Eindringen von Schmutz und Eingriffe durch Personen. Die Führungsleisten 18 sind dabei beabstandet zu den Längsseiten 17 des Führungsschlitzes 6 angeordnet.
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Die Ausgestaltung der Führungsleisten 18 in diesem Ausführungsbeispiel wird durch die Querschnittsdarstellung in den 7 bis 9 verdeutlicht. Die Führungsleisten 18 weisen eine L-förmigen Querschnitt auf. Die Führungsleisten 18 sind mit einem ersten Schenkel 19 an der Gehäusewand 7 angebunden. Der zweite Schenkel 20 erstreckt sich parallel zu der Gehäusewand 7. Die mitlaufende Abdeckung 11 ist zwischen der Gehäusewand 7 und dem zweiten Schenkel 20 der Gehäusewand 7 geführt. Der Abstand zwischen dem zweiten Schenkel 20 und der Gehäusewand 7 und auch die Länge des zweiten Schenkels 20 sind so bemessen, dass die mitlaufende Abdeckung 11 einerseits reibungs- und störungsfrei dazwischen laufen kann und andererseits nicht aus dieser Führung rutschen kann.
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Die Führungsleisten 18 haben zusätzlich die Wirkung, dass sie ein Labyrinth für Schmutz, Regen und Spritzwasser bilden, da sie verhindern, dass die Verschmutzung um den Rand 21 der mitlaufenden Abdeckung 11 herum in den Innenraum des Gehäuses 4 eindringen. Sie verbessern also die Abdichtung des Führungsschlitzes 6 zusätzlich.
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In 10 ist die obere Umlenkrolle 12 aus 2 vergrößert dargestellt. Eine Detaildarstellung der unteren Umlenkrolle 13 zeigt die Ausschnittsvergrößerung aus 6 in 11. Die Rollenachse 22 der unteren Umlenkrolle 13 ist in Fahrzeughochrichtung Z einstellbar. Die Umlenkrolle 13 ist in einer Halterung 23 angeordnet. Die Rollenachse 22 ist in einem Langloch 24 gelagert, das sich in Fahrzeughochrichtung Z erstreckt. Dadurch kann die Stellung der Rollenachse 22 variiert werden, um eine saubere und geradlinige Führung der mitlaufenden Abdeckung 11 zu ermöglichen. Ansonsten kann es durch fertigungsbedingte Ungenauigkeiten dazu kommen, dass die Achsen der Umlenkrollen 12,13 nicht parallel liegen und die mitlaufende Abdeckung 11 im Betrieb verrutscht. Dies kann durch die Einstellbarkeit der Rollenachse 22 kompensiert werden. Außerdem wird die mitlaufende Abdeckung 11 durch dieses Mittel gespannt oder gestrafft, was ebenfalls dazu führt, dass sie nicht verrutscht, Wellen schlägt oder auf ähnliche Weise zu einer mangelhaften Abdichtung des Führungsschlitzes 6 führt. Eine analoge Ausgestaltung ist hier für die obere Umlenkrolle 12 vorgesehen, die ebenfalls in einem Langloch 24 in einem Gehäuse 23 gehalten ist. Es ist aber auch möglich, dass nur eine der beiden Umlenkrollen 12,13 entsprechend gelagert ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Hub-Kippvorrichtung
- 2
- Schwenkwelle
- 3
- Aufnahme
- 4
- Gehäuse
- 5
- Endabschnitt von 2
- 6
- Führungsschlitz
- 7
- Gehäusewand
- 8
- Schlitten
- 9
- Öffnung
- 10
- Führungsstange
- 11
- mitlaufende Abdeckung
- 12
- obere Umlenkrolle
- 13
- untere Umlenkrolle
- 14
- unterer Abschnitt von 11
- 15
- oberer Abschnitt von 11
- 16
- Innenseite von 7
- 17
- Längsseite von 6
- 18
- Führungsleiste
- 19
- erster Schenkel von 18
- 20
- zweiter Schenkel von 18
- 21
- Rand von 11
- 22
- Rollenachse
- 23
- Halterung
- 24
- Langloch
- 25
- Aufnahme für 2
- Z
- Fahrzeughochrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3835748 C1 [0003]
- WO 2020/151849 A1 [0003]