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Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsmerkmal für ein Wertdokument, ein Wertdokument und ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsmerkmals.
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Wertdokumente oder Datenträger, wie beispielsweise Pass- und Ausweisdokumente, Ausweiskarten, Kreditkarten, Bankkarten und dergleichen werden in steigendem Maß in öffentlichen Bereichen, aber auch im innerbetrieblichen Bereich eingesetzt.
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Es ist seit längerem bekannt, derartige Wertdokumente oder auch Banknoten mit Linsenrastern zum Beispiel in Form von Lentikularlinsen zu versehen. Durch derartige Strukturen werden die Wertdokumente mit optisch variablen Effekten wie kippenden Bildern ausgestattet, die zugleich einen Schutz gegen Reproduktion bieten sollen.
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Derartige Strukturen bieten einen zu geringen Schutz von Bildern gegen Verfälschung oder Bildmanipulationen durch Morphing. Die Überprüfung von zwei ineinander übergehenden Bildern ist nicht mit 100%iger Sicherheit möglich.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diese Sicherheitsmerkmale besser gegen Bildmanipulationen durch Morphing zu schützen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Sicherheitsmerkmal für ein Wertdokument, ein Wertdokument beziehungsweise ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsmerkmals gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst. Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erfindungsgemäßes Sicherheitsmerkmal für ein Wertdokument, in das durch mindestens einen Laserstrahl Kennzeichnungen eingebracht sind, umfasst mindestens eine im sichtbaren Spektralbereich transparente, lasersensitive Aufzeichnungsschicht,
ein auf einer ersten Seite der Aufzeichnungsschicht angeordnete lichtbeugende oder lichtbrechende Strukturen,
mindestens eine erste Kennzeichnung, welche mit einem Laserstrahl aus mindestens einer Richtung durch die lichtbeugenden oder lichtbrechenden Strukturen hindurch in die mindestens eine Aufzeichnungsschicht eingebracht ist und bei einer Betrachtung aus denselben Richtung und von einer zweiten Seite erkennbar ist,
mindestens eine zweite Kennzeichnung, welche mit einem Laserstrahl von einer zweiten Seite der Aufzeichnungsschicht in die mindestens eine Aufzeichnungsschicht eingebracht ist und bei einer Betrachtung von der ersten und der zweiten Seite erkennbar ist.
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Ein Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass das Sicherheitsmerkmal eine Kombination von einer ersten durch lichtbeugende oder lichtbrechende Strukturen eingebrachten und damit blickwinkelabhängigen Kennzeichnung und einer zweiten blickwinkelunabhängigen Kennzeichnung umfasst.
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Die Änderungen der optischen Eigenschaften der Aufzeichnungsschicht beziehungsweise des Sicherheitsmerkmals können im Durchlicht und/oder im Auflicht sichtbar sein. Weiterhin können die Kennzeichnungen in einer gerasterten Form vorliegen, wobei die Rasterelemente durch zum Beispiel stäbchenförmige Pixel gebildet sein können. Die mindestens eine Kennzeichnung umfasst auch mehrere Kennzeichen wie zum Beispiel einzelne Zahlen oder Buchstaben aber auch biometrische Merkmale wie ein Portrait oder ein Fingerabdruck.
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Das hier vorgeschlagene Sicherheitsmerkmal hat somit den Vorteil, dass eine vereinfachte Identifizierbarkeit und/ oder Prüfung der Echtheit des Sicherheitsmerkmals ermöglicht wird. Die Prüfung wird vereinfacht, da das sogenannte dynamische oder unter der Linse wegkippende Bild, sehr einfach mit dem von unten eingebrachten, statischen Bild überlappt und auf Übereinstimmung der erkennungsrelevanten Merkmale hin überprüft werden kann. Dies ermöglicht sogar eine Überprüfung mit einem üblichen Kartenlesegerät.
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Es kann vorgesehen sein, dass eine weitere im sichtbaren Spektralbereich transparente, lasersensitive Aufzeichnungsschicht vorgesehen ist, wobei die mindestens eine erste Kennzeichnung in die eine Aufzeichnungsschicht eingebracht ist und die mindestens eine zweite Kennzeichnung in die weitere Aufzeichnungsschicht eingebracht ist. Dadurch eine Trennung der beiden Kennzeichen erreicht werden. Zudem können unterschiedliche Schichten oder Dotierungen verwendet werden und so unterschiedliche Effekte realisiert werden.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass zwischen der ersten Kennzeichnung und der zweiten Kennzeichnung ein Lumineszenzstoff eingebracht ist. Dies erlaubt ein Hervorheben des Sicherheitsmerkmals. Insbesondere wird hier die Photolumineszenz in Form von Fluoreszenz oder Phosphoreszenz betrachtet. Wenn zum Beispiel weiße Fluoreszenz verwendet wird, kann bei einer Betrachtung unter einem UV Licht ein Effekt erreicht werden, als ob ein Licht eingeschaltet wird, beziehungsweise ein Lichtstrahl auf das Sicherheitsmerkmal fokussiert wird. So kann eine einfachere und deutlichere Erkennung und Identifizierbarkeit sowie eine erhöhte Fälschungssicherheit erreicht werden.
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Es kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine erste Kennzeichnung eine dynamische Darstellung ist und dass die mindestens eine zweite Kennzeichnung eine statische Darstellung ist. Das statische Bild oder Darstellung wird von der Linse abgewandten Seite eingebracht werden, das dynamische Bild oder Darstellung von der Linsenseite. Das statische Bild kann ein Hauptbild sein.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass eine der beiden Kennzeichnungen ein Positiv einer Darstellung ist und dass die andere der beiden Kennzeichnungen ein Negativ dieser Darstellung ist. Das dynamische Bild kann ein Negativ des statischen Hauptbildes sein oder umgekehrt. Eine Kombination mit CLIP-ID, wie zum Beispiel in
DE 10 2018 007 207 B4 offenbart, ist ebenfalls möglich.
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Es kann vorgesehen sein, dass eine der beiden Kennzeichnungen eine biometrische Darstellung ist und dass die andere der beiden Kennzeichnungen eine Kontur dieser biometrischen Darstellung ist. Das dynamische Bild kann die Kontur oder Outline des Hauptbildes sein, das zum Beispiel ein Foto sein kann, oder umgekehrt. Eine Kombination mit CLIP-ID ist ebenfalls möglich.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass die Kennzeichnungen personenbezogene Daten, wie eine Unterschrift, ein Geburtsdatum, ein Portrait oder dergleichen umfassen. Prinzipiell können alle graphisch darstellbaren Elemente aus einzelnen Pixeln, welche durch eine Laserbestrahlung aktiviert werden, dargestellt werden.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Kennzeichnungen auf das Wertdokument bezogene Daten, wie eine Gültigkeitsdauer, eine Kartennummer, Angabe zur ausstellenden Behörde oder dergleichen umfassen. Prinzipiell können alle graphisch darstellbaren Elemente aus einzelnen Pixeln, welche durch eine Laserbestrahlung aktiviert werden, dargestellt werden.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass die lichtbeugenden oder lichtbrechenden Strukturen ein Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters umfassen. Mittels eines Linsenrasters mit einer Anzahl oder Vielzahl von einzelnen Linsen wie zum Beispiel Kugellinsen, Stablinsen und/oder Zylinderlinsen kann eine gute optische Darstellung und eine flüssige Bewegung zwischen den Kennzeichnungen erreicht werden.
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Ein erfindungsgemäßes Wertdokument, wie eine Banknote, Ausweiskarte oder dergleichen, umfasst ein Substrat mit einer Öffnung, in welcher ein Datenträger wie zuvor beschrieben als Sicherheitselement zumindest teilweise angeordnet ist.
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Der Datenträger kann vollständig in der Öffnung angeordnet sein. Die Öffnung mit dem darin befindlichen Datenträger kann zum Beispiel mittels einer oder mehrerer Folien abgedeckt sein. Ansonsten gelten die gleichen Vorteile und Modifikationen wie zuvor beschrieben.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsmerkmals umfasst die Schritte:
- - Versehen mindestens einer im sichtbaren Spektralbereich transparenten, lasersensitiven Aufzeichnungsschicht mit lichtbeugenden oder lichtbrechenden Strukturen auf einer ersten Seite der Aufzeichnungsschicht,
- - Einbringen mindestens einer ersten Kennzeichnung mit einem Laserstrahl aus mindestens einer Richtung durch die lichtbeugenden oder lichtbrechenden Strukturen hindurch in die mindestens eine Aufzeichnungsschicht, so dass die erste Kennzeichnung bei der späteren Betrachtung des Sicherheitsmerkmals aus denselben Richtung und von einer zweiten Seite erkennbar ist, und
- - Einbringen mindestens einer zweiten Kennzeichnung mit einem Laserstrahl von einer zweiten Seite der Aufzeichnungsschicht in die mindestens eine Aufzeichnungsschicht, so dass die zweite Kennzeichnung bei der späteren Betrachtung des Sicherheitsmerkmals von der ersten und der zweiten Seite erkennbar ist.
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Es gelten die gleichen Vorteile und Modifikationen wie zuvor beschrieben.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Darin zeigen
- 1: eine Draufsicht eines Wertdokuments;
- 2: eine Schnittdarstellung des Wertdokuments aus 1 gemäß der Linie I-I;
- 3: eine prinzipielle Darstellung eines Sicherheitsmerkmals mit positiver und mit einer Kontur versehenen Vorderseite und negativer Rückseite;
- 4: eine prinzipielle Darstellung eines Sicherheitsmerkmals mit positiver Vorderseite und negativer Rückseite; und
- 5: ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsmerkmals für ein Wertdokument.
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1 zeigt eine Aufsicht auf ein Wertdokument 10 in schematischer Darstellung. Das Wertdokument 10 kann eine Banknote, ein Pass- und Ausweisdokument oder dergleichen sein. In dem in 1 dargestellten Beispiel ist das Wertdokument 10 ein Ausweisdokument.
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Das Wertdokument 10 enthält ein Sicherheitsmerkmal 11 in Form eines Portraits des Karteninhabers sowie weitere personenbezogene Daten 12 wie zum Beispiel den Vor- und Nachnamen des Inhabers. Darüber hinaus kann die Ausweiskarte weitere Daten 13, wie etwa Geburtsdatum, Nationalität, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum und dergleichen enthalten. Das Sicherheitsmerkmal 11 ist zumindest teilweise in einer Öffnung 10a des Wertdokuments 10 angeordnet.
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In dem Sicherheitsmerkmal 11 in Form eines Portraits des Wertdokuments 10 ist ein Kippbild 14 angeordnet, das zwei verschiedene jeweils mittels Laserstrahl eingeschriebene Informationen in Form einer ersten Kennzeichnung und einer zweiten Kennzeichnung enthält. In diesem Beispiel sind die beiden Kennzeichnungen Teil des Sicherheitsmerkmals 11 beziehungsweise bilden die beiden Kennzeichnungen das Sicherheitsmerkmal 11.
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Die beiden Kennzeichnungen sind, anders als bei der zeichnerischen Darstellung der 1, bei der Betrachtung des Wertdokuments 10 nicht gleichzeitig, sondern nur durch Verkippen des Wertdokuments 10 in einem jeweils unterschiedlichen Kippwinkel erkennbar.
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Der grundsätzliche Aufbau des Kippbilds 14 wird nun mit Bezug auf 2 näher erläutert, welche einen Schnitt durch das Wertdokument 10 entlang der Linie II-II der 1 zeigt.
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Das Wertdokument 10 enthält einen transparenten Kartenkörper 15 und mindestens eine, vorzugsweise zwei lasersensitive Aufzeichnungsschichten 16 und 17. Der Kartenkörper 15 kann transparent oder teiltransparent sein. Ebenso kann der Kartenkörper 15 opak sein, dann ist im Bereich der zwei lasersensitiven Aufzeichnungsschichten 16 und 17 ein transparentes oder teiltransparentes Fenster vorgesehen.
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Die Aufzeichnungsschichten 16 und 17 sind wie das Substrat oder der Kartenkörper 15 im sichtbaren Spektralbereich transparent oder teiltransparent. Bei den Aufzeichnungsschichten 16 und 17 kann es sich um einen Teilbereich des Kartenkörpers 15 oder um separate Schichten handeln.
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Das Wertdokument 10 umfasst hier an einer Oberseite oder Vorderseite ein Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters 18. Das Linsenraster 18 ist oberhalb der Aufzeichnungsschicht 16 angeordnet und kann direkt auf der Aufzeichnungsschicht 16 angeordnet sein. Somit befindet sich die Aufzeichnungsschicht 16 zwischen dem Linsenraster 18 und der Aufzeichnungsschicht 17. Ebenso kann das Oberflächenrelief in Form des Linsenrasters 18 an einer Unterseite oder Rückseite der Aufzeichnungsschichten 16 und 17 angeordnet sein. Dann befindet sich das Linsenraster 18 im Inneren des Kartenkörpers 15.
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In diesem Beispiel wird ein Linsenraster 18 mit einzelnen Linsen wie zum Beispiel Kugellinsen, Stablinsen und/ oder Zylinderlinsen verwendet. Anstatt der Linsen können auch lichtbeugende und/oder lichtbrechende Strukturen verwendet werden.
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In die Aufzeichnungsschicht 16, die als erste Aufzeichnungsschicht bezeichnet werden kann, ist eine erste Kennzeichnung 19 eingebracht. In die Aufzeichnungsschicht 17, die als zweite Aufzeichnungsschicht bezeichnet werden kann, ist eine zweite Kennzeichnung 20 eingebracht. Die beiden Aufzeichnungsschichten 16 und 17 verlaufen parallel zu einer Hauptfläche des Wertdokuments 10 und können direkt aneinandergrenzen.
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Die in das Kippbild 14 eingebrachten Kennzeichnungen 19 und 20 enthalten hier personenbezogenen Informationen und werden erst nach dem Aufbringen des Linsenrasters 18 zum Beispiel mittels eines gepulsten Infrarotlasers in die Aufzeichnungsschichten 16 und 17 eingeschrieben. Dies gilt zumindest für die erste Kennzeichnung 19 in der Aufzeichnungsschicht 16.
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Der Laserstrahl wird dazu aus verschiedenen Richtungen 21 beziehungsweise 22 auf das Linsenraster 18 gerichtet. Die einzelnen Linsen des Linsenrasters 18 fokussieren den Laserstrahl dabei je nach Bestrahlungsrichtung auf unterschiedliche kleine Teilbereiche 23 beziehungsweise 24 der Aufzeichnungsschicht 16.
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Durch die Wirkung der Laserstrahlung werden die optischen Eigenschaften der Aufzeichnungsschicht 16 lokal verändert, beispielsweise wird die Schicht lokal geschwärzt. Bei späterer Betrachtung des Wertdokuments 10 aus der Richtung 21 sind wegen der fokussierenden Wirkung der einzelnen Linsen gerade die geschwärzten Teilbereiche 23 erkennbar, die sich für den Betrachter zu einem Bild zusammensetzen. Entsprechend sind aus der Betrachtungsrichtung 22 die aus dieser Richtung eingeschriebenen Teilbereiche 24 erkennbar und setzen sich für den Betrachter zu einem Bild zusammen.
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Das Wertdokument 10 kann zusätzliche Schichten, beispielsweise eine oder mehrere Schutzschichten oder mit anderen Sicherheitselementen versehene Funktionsschichten, umfassen. Dabei soll die Transparenz des Wertdokuments 10 im Bereich der eingeschriebenen Kennzeichnungen 19, 20 erhalten bleiben.
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Die Aufzeichnungsschicht 17 wird ähnlich wie die Aufzeichnungsschicht 16 beschrieben. Analog zu der Aufzeichnungsschicht 16 umfasst auch die Aufzeichnungsschicht 17 mehrere kleine Teilbereiche 25 und 26. Die verschiedenen Teilbereiche 25 und 26 sind in einer matrixförmigen Anordnung in der Aufzeichnungsschicht 17 angeordnet.
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Die zweite Kennzeichnung 20 wird ebenfalls mittels eines Lasers wie zum Beispiel eines gepulsten Infrarotlasers in die Aufzeichnungsschicht 17 eingeschrieben. Dabei werden die Informationen mittels des Laserstrahl von einer Unterseite in die Aufzeichnungsschicht 17 eingebracht. Die Unterseite ist diejenige Seite des Wertdokuments 10, welche dem Linsenraster 18 gegenüberliegt. Auf diese Weise wird die zweite Kennzeichnung 20 unverzerrt in die Aufzeichnungsschicht 17 eingebracht.
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Somit sieht ein Betrachter, wenn er das Wertdokument 10 von der Vorderseite betrachtet, die blickwinkelabhängige erste Kennzeichnung 19 der Aufzeichnungsschicht 16 und die blickwinkelunabhängige zweite Kennzeichnung 20 der Aufzeichnungsschicht 17. Während wie beschrieben die erste Kennzeichnung 19 blickwinkelselektiv aus den beiden Richtungen 21 und 22 erkennbar ist, ist die zweite Kennzeichnung 20 aus allen Richtungen, einschließlich der beiden Richtungen 21 und 22 erkennbar. Somit kann ein fälschungssicheres Kippbild 14 erzeugt werden, das eine weitere Information unterlagert hat. Die beiden Aufzeichnungsschichten 16 und 17 sind in diesem Beispiel als zwei Aufzeichnungsschichten ausgeführt. Ebenso ist es möglich, eine einzelne Aufzeichnungsschicht vorzusehen, in welche die erste Kennzeichnung 19 durch das Linsenraster 18 eingeschrieben wird und die zweite Kennzeichnung 20 von der Rückseite eingeschrieben wird.
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Dies erlaubt die Kombination eines statischen mit einem dynamischen Bild oder Darstellung. Das statische Bild entspricht dabei der zweiten Kennzeichnung 20 und das dynamische Bild entspricht der ersten Kennzeichnung 19. Die Prüfung dieses Sicherheitsmerkmals wird vereinfacht, da das dynamische, unter der Linse wegkippende Bild sehr einfach mit dem statischen Bild überlappen kann. Somit ist eine Prüfung auf Übereinstimmung von erkennungsrelevanten Merkmalen einfach und kann mit einem automatisierten Kartenleser durchgeführt werden.
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Zwischen der ersten Kennzeichnung 19 und der zweiten Kennzeichnung 20 kann ein Lumineszenzstoff eingebracht sein. Bei der Lumineszenz wird der Stoff durch von außen zugeführte Energie in einen angeregten Zustand versetzt und emittiert beim Übergang in seinen Grundzustand unter Aussendung von Photonen Licht. Insbesondere wird hier die Photolumineszenz in Form von Fluoreszenz oder Phosphoreszenz betrachtet. Der Lumineszenzstoff kann entweder drucktechnisch oder mittels einer Folie oder eines Einlegers vorzugsweise als weiße Fluoreszenz integriert werden. Der Lumineszenzstoff erlaubt ein einfaches Erkennen der Information zum Beispiel für Grenzbeamten oder Polizisten während einer Passkontrolle oder einer Führerscheinkontrolle mittels einer UV-Lampe.
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Wenn nur eine Kennzeichnung 19 oder 20 vorgesehen ist, kann der Lumineszenzstoff unter oder über der Kennzeichnung angeordnet sein.
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Die 3 zeigen eine prinzipielle Darstellung eines Sicherheitsmerkmals 11 mit positiver und mit einer Kontur versehenen Vorderseite und negativer Rückseite.
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In 3a ist das Sicherheitsmerkmale 11 mit seiner Vorderseite, das heißt der ersten Kennzeichnung 19, dargestellt. Die erste Kennzeichnung 19 umfasst hier eine positive Darstellung 28. Die positive Darstellung 28 besteht aus einer Vielzahl von Bildpunkten oder Pixeln, die wie zuvor beschrieben mittels eines Laserstrahls eingebracht werden. Da die erste Kennzeichnung 19 durch das Linsenraster eingebracht wurde, ist die erste Kennzeichnung 19 blickwinkelabhängig.
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3b zeigt ebenfalls eine Darstellung der ersten Kennzeichnung 19 mit einer Kontur 29, welche die positive Darstellung 28 aus 3a umgibt. Zum Beispiel kann die in 3a dargestellte positive Darstellung 28 der ersten Kennzeichnung 19 aus dem Blickwinkel beziehungsweise der Richtung 21 dargestellt sein. Entsprechend kann die Darstellung der 3b aus dem Blickwinkel beziehungsweise der Richtung 22 dargestellt sein. So wird je nach Blickwinkel oder Richtung 21 oder 22 die positive Darstellung 28 oder die Kontur 29 betont.
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In 3c ist eine Ansicht der Rückseite des Sicherheitsmerkmals 11 beziehungsweise der zweiten Kennzeichnung 20 dargestellt. Die zweite Kennzeichnung 20 umfasst hier eine negative Darstellung 30 der positiven Darstellung 28 aus 3a. Da das negative Darstellung 30 der zweiten Kennzeichnung 20 nicht durch das Linsenraster aufgebracht wurde, ist die zweite Kennzeichnung 20 eine statische Darstellung. Die erste Kennzeichnung 19, genauer gesagt die positive Darstellung 28 und die Kontur 29 hingegen sind blickwinkelabhängig. Somit wird in diesem Beispiel der 3 das Sicherheitsmerkmal 11 durch die erste Kennzeichnung 19 mit einer positiven Darstellung 28 und einer Kontur 29 sowie der zweiten Kennzeichnung 20 mit einem negativen Darstellung 30 gebildet.
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Die 4 zeigen eine prinzipielle Darstellung eines Sicherheitsmerkmals 11 mit positiver Vorderseite und negativer Rückseite. Die 4a zeigt eine erste Kennzeichnung 19 mit einer positiven Darstellung 28. In 4b ist die zweite Kennzeichnung 20 mit einer negativen Darstellung 30 dargestellt. Das negative Darstellung 30 entspricht dem Negativ der positiven Darstellung 28 aus der 4a. Wiederum ist die in 4a dargestellte erste Kennzeichnung 19 blickwinkelabhängig, während die in 4b dargestellte zweite Information 20 blickwinkelunabhängig ist. Entsprechend ist die erste Information 19 nur aus einem bestimmten Blickwinkel, zum Beispiel der Richtung 21 erkennbar. Die zweite Information 20 ist hingegen aus allen Blickwinkeln oder Richtungen erkennbar.
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Es sind sämtliche Kombinationen von positiver Darstellung 28, Kontur 29 und negativer Darstellung 30 in der ersten Kennzeichnung 19 und der zweiten Kennzeichnung 20 möglich. Ebenso ist eine Kombination mit einem Farbauszug als CLIP ID möglich.
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In den obigen Beispielen sind die Kennzeichnungen 19 und 20 als Porträtdarstellungen beziehungsweise als Teile davon dargestellt. Eine oder beide Kennzeichnungen 19, 20 können jegliche personenbezogene Daten, wie zum Beispiel eine Unterschrift, ein Geburtsdatum oder dergleichen umfassen. Darüber hinaus können die Kennzeichnungen 19 beziehungsweise 20 auf das Wertdokument 10 bezogene Daten, wie eine Gültigkeitsdauer, eine Kartennummer, eine Angabe zur ausstellenden Behörde oder dergleichen umfassen.
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5 zeigt ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsmerkmals 11 für ein Wertdokument 10.
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In einem ersten Schritt 100 erfolgt ein Versehen mindestens einer im sichtbaren Spektralbereich transparenten, lasersensitiven Aufzeichnungsschicht 16, 17 mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters 18 auf einer ersten Seite der Aufzeichnungsschicht 16.
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In einem zweiten Schritt 110 erfolgt ein Einbringen mindestens einer ersten Kennzeichnung 19 mit einem Laserstrahl aus mindestens einer Richtung 21, 22 durch das Linsenraster 18 hindurch in die Aufzeichnungsschicht 16, so dass die erste Kennzeichnung 19 bei der späteren Betrachtung des Sicherheitsmerkmals 11 aus denselben Richtung 21, 22 erkennbar ist.
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In einem dritten Schritt 120 erfolgt ein Einbringen mindestens einer zweiten Kennzeichnung 20 mit einem Laserstrahl von einer zweiten Seite der Aufzeichnungsschicht 17 in die Aufzeichnungsschicht 17, so dass die zweite Kennzeichnung 20 bei der späteren Betrachtung des Sicherheitsmerkmals 11 aus allen Richtungen erkennbar ist.
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Die Reihenfolge der Schritte ist nicht notwendigerweise auf diese Reihenfolge beschränkt. So kann zum Beispiel das Einbringen der zweiten Kennzeichnung 20 auch als erster oder zweiter Schritt erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018007207 B4 [0014]