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Die Erfindung betrifft ein Etikettendruckersystem mit einem Etikettendrucker, an dem ein einzelnes selbstklebendes Etikett einer Etikettenrolle nach dem Trennen von einer Trägerfolie, an einer Stirnseite eines Ausgabeschlitzes eines Ausgabeschachtes bereitgestellt ist, wobei das bereitgestellte Etikett senkrecht zur Stirnseite ausgegeben ist. Zudem betrifft die Erfindung eine Anordnung von einem Etikettendruckersystem auf einem Montagesystem. Die Erfindung betrifft auch eine Anordnung eines Etikettendruckersystems auf einem Montagesystem und einem Flurförderfahrzeug mit einem Etikettendruckersystem oder mit einer Anordnung.
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Es ist allgemein bekannt, dass es standardisierte Etikettendrucker für eine Vielzahl von Anwendungen gibt. Beispielsweise gibt es Etikettendrucker für den Bürobereich, die Einzeletiketten mittels eines Farbbandes oder mittels eines Thermodirektverfahrens mit beliebigen Informationen bedrucken. Dabei werden die Informationen üblicherweise kabelgebunden oder über eine Funktechnik, zum Beispiel WLAN oder Bluetooth, von einem Computer an den Etikettendrucker übermittelt.
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Solche oder ähnliche Drucker werden unter anderem auch in gewerblichen oder industriellen Bereich eingesetzt, beispielsweise um Kollis einer Versandcharge mit Einzeletiketten zu versehen.
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Nachteilig an diesem Stand der Technik ist, dass das Einzeletikett zunächst vom Drucker gedruckt und anschließend aus einem Schlitz auf einer Seite des Druckers ausgegeben wird. Dort muss es dann händisch von seinem Trägerpapier abgezogen werden, um anschließend auf das Paket oder auf den Kolli aufgeklebt zu werden. Das händische Abziehen und Aufkleben ist vergleichsweise zeitaufwendig und unterliegt zudem der allgemeinen Fehleranfälligkeit menschlichen Handelns.
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Zur Vereinfachung der vorstehenden händischen Tätigkeit gibt es Etikettendrucker, die das Etikett bereits vom Trägerpapier lösen und erst dann das Etikett aus dem Schlitz ausgeben. Üblicherweise wird das Etikett jedoch an einer anderen Stelle benötigt, als an der am Drucker angebotenen, sodass die Entnahme des Etiketts vom Drucker und das Aufkleben als händische Tätigkeiten verbleiben.
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Um das Etikettieren von beispielsweise Stückgütern wie Kartons, Kollis oder Palettenware automatisiert zu ermöglichen, sind Zusatzsysteme, sogenannte Applikatoren, bekannt geworden, die das Etikett vom Etikettendrucker übernehmen und auf dem gewünschten Gegenstand anbringen. So weist ein Applikator S1000 der Firma „cab“ für einen Etikettendrucker, der das Etikett vertikal spendet, einen Stempel auf, der das Etikett mit einem Unterdrucksystem an seiner bedruckten Seite aufnimmt und anschließend mit einer linearen Bewegung den Stempel zusammen mit dem Etikett an eine Stelle verbringt, auf der das Etikett aufgeklebt werden soll. Dieser Applikator benötigt eine eigene Steuerung und eine vergleichsweise aufwändige Mechanik, um die Linearbewegung durchzuführen.
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Technisch noch anspruchsvoller sind Roboter als Applikatoren, die ein bereitgestelltes Etikett vom Etikettendrucker mit einer Saugplatte am Roboterarm übernehmen und dann mit einer dreidimensionalen Bewegung an eine gewünschte Stelle verbringen. Solche Etikettendrucker mit Robotern als Applikatoren werden beispielsweise von den Anlagen- und Systemanbietern, den Firmen „herma“ oder „REA“, angeboten.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Etikettendruckersystem, eine Anordnung eines Etikettendruckersystems auf einem Montagesystem und einem Flurförderfahrzeug dazu bereitzustellen, welches möglichst einfach aufgebaut ist.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Etikettendruckersystem der eingangs genannten Art. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Formblech auf einer der Stirnseite gegenüberliegenden Stelle angeordnet ist, dass das Formblech einen planen Bereich aufweist, der auf einem vorgebbaren Winkel zwischen 30° und 90° zu einer gedachten Ebene liegt, die durch das bereitgestellte Etikett definiert ist, dass das Formblech einen weiteren Bereich aufweist, der so geformt ist, dass der weitere Bereich zwischen dem planen Bereich und dem Ausgabeschlitz angeordnet ist, dass der plane Bereich eine Anzahl erster Durchbrüche aufweist, dass auf einer dem bereitgestellten Etikett abgewandten Seite des planen Bereiches eine erste Saugvorrichtung angeordnet ist, durch die Luft durch die Durchbrüche angesaugt ist, und dass das bereitgestellte Etikett durch die Saugwirkung der Saugvorrichtung an dem Formblech in einer Aufklebeposition gehalten ist.
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Die Grundidee der Erfindung besteht darin, dass das vom Etikettendrucker „frei in der Luft“ ausgegebene Etikett an einem Teilbereich des Etiketts mit einer Saugvorrichtung an dem planen Bereich angesaugt ist und so das Etikett mit seiner beschrifteten Seite an einem festen Objekt, nämlich dem planen Bereich des Formblechs, für das Aufkleben auf einen Gegenstand angeboten ist. Dabei ist der plane Bereich des Formblechs diejenige Stelle des Etikettendruckersystems, die als nächste zum zu etikettierenden Gegenstand liegt. In dieser erfindungsgemäßen Position kann sich beispielsweise der Gegenstand auf den planen Bereich zubewegen und gegen die Klebeseite des Etiketts drücken. Ein sonst mögliches Wegbiegen des Etiketts, das das Aufkleben verhindern könnte, wird vermieden. Zudem ist durch das Etikettendruckersystem ein besonders einfacher konstruktiver Aufbau erreicht. Es bedarf lediglich eines Formblechs sowie einer Saugvorrichtung, die beispielsweise bereits durch ein standardisiertes Lüfterelement für einen Computer, beispielsweise einem Lüfter für Mikroprozessoren, realisiert ist, um ein Etikett in eine Position zu bringen, die unmittelbar zum Aufkleben auf den zu beklebenden Gegenstand geeignet ist. Auch der elektrische beziehungsweise steuerungstechnische Aufwand ist minimal. Die Absaugvorrichtung kann besonders einfach über die Stromversorgung des Etikettendruckers oder über dessen USB Anschluss sichergestellt sind. Zudem sind besondere steuerungstechnische Maßnahmen überhaupt nicht notwendig. Sobald ein bedrucktes Etikett vom Etikettendrucker ausgegeben wird, kommt es erfindungsgemäß automatisch in den Bereich der Saugwirkung der ersten Saugvorrichtung, die das Etikett an den planen Bereich ansaugt und so dafür sorgt, dass das Etikett automatisch in einer Position gehalten ist, in der der zu beklebende Gegenstand sofort etikettiert werden kann. Die bisher notwendigen Applikatoren oder Roboter zur Bereitstellung des Etiketts an einer Position, in der der Gegenstand etikettiert werden kann, entfallen.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Etikettendruckersystems sieht vor, dass der weitere Bereich zweite Durchbrüche aufweist, und dass auf der dem bereitgestellten Etikett abgewandten Seite des Formbleches eine zweite Saugvorrichtung angeordnet ist, durch die Luft durch die zweiten Durchbrüche angesaugt ist. Auf diese Weise ist besonders einfach erreicht, dass der weitere Teilbereich des Etiketts ebenfalls am Formblech anhaftet. Die Haftwirkung des Etiketts am Formblech ist hierdurch verbessert. Zudem ist schon während des Ausgebens des bedruckten Etiketts aus dem Ausgabeschlitz gewährleistet, dass das Etikett zunächst am weiteren Bereich anliegt und entlanggeführt ist und dann bis in den Nahbereich des planen Bereichs am Formblech entlang geführt wird, solange die Ausgabebewegung des Etikett stattfindet. Die erste Saugvorrichtung sorgt dann dafür, dass der Teil des Etiketts, der über den weiteren Bereich hinausbewegt wird, am planen Bereich anliegt. Auch die zweite Saugvorrichtung ist besonders einfach über den Etikettendrucker beziehungsweise über einen von dessen USB Anschlüssen mit Strom versorgt, und arbeitet vorteilhaft genau immer dann, wenn auch der Etikettendrucker betriebsbereit ist.
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Bei einer Ausgestaltungsvariante des Etikettendruckersystems ist eine Führungsvorrichtung auf einer Klebeseite des bereitgestellten Etiketts angeordnet. Das Führungssystem weist an den mit der Klebeseite des Etiketts in Berührung kommenden Stellen eine Antihaftbeschichtung auf. Durch das Führungssystem ist das Etikett während des Ausgebens aus dem Ausgabeschlitz in Richtung des weiteren Bereichs und gegebenenfalls auch in Richtung des planen Bereichs des Formbleches gelenkt. Auch durch diese vergleichsweise einfache technische Maßnahme ist die Umlenkung des Etiketts von einer Ausgaberichtung in eine Position, in der ein Etikettieren eines Gegenstands unmittelbar ermöglicht ist, unterstützt. Mit einem derartigen Führungssystem kann beispielsweise die erste oder/und die zweite Saugvorrichtung mit einer geringeren Saugstärke ausgelegt werden. In entsprechender Weise wird Energie gespart.
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Eine weitere Variante des Etikettendruckersystems ist dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende der Trägerfolie durch das Trennen eines Etiketts von der Trägerfolie um eine bestimmte Länge verlängert ist, und dass das freien Ende durch eine Aufrollvorrichtung während des Trennens oder nach dem Trennvorgang um die bestimmte Länge aufgerollt ist. Hierdurch wird vermieden, dass nach einer gewissen Anzahl von Etikettiervorgängen das freie Ende der Trägerfolie eine solche Länge erreicht hat, die störend auf weitere Etikettiervorgänge wirken kann. Zudem ist dann die Trägerfolie, die üblicherweise aus Papier, papierähnlichem Material oder aus einem Kunststoff gefertigt ist, platzsparend aufbewahrt.
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Weitere Vorteile bei dem erfindungsgemäßen Etikettendruckersystem ergeben sich, wenn eine Andrückvorrichtung ein Andrückelement an einem Hebelarm aufweist, der um eine Drehachse zwischen einer dritten und vierten Position um einen vorgebbaren Winkel hin- und herverschwenkbar ist, wenn die Drehachse an einer Stelle zwischen dem Ausgabeschlitz und dem planen Bereich des Formbleches an einem Seitenblech oder am Etikettendrucker angeordnet ist, wenn ein Winkel zwischen dem Hebelarm und dem planen Bereich am Formblech in der dritten Position zwischen 85° und 45° gewählt ist, wenn der Hebelarm in der vierten Position so verschwenkt ist, dass das Andrückelement vollständig auf einer Seite einer gedachten Ebene, die durch den planen Bereich definiert ist, die zum Etikettendrucker weist, angeordnet ist, und wenn der Hebelarm selbsttätig von der vierten in die dritte Position verschwenkbar ist. Der Vorgang des Etikettierens eines Gegenstandes sieht zunächst vor, dass derjenige Teilbereich des Etiketts, der am planen Bereich des Formblech anliegt bzw. durch Ansaugen gehalten ist, zuerst auf den Gegenstand trifft und so das Etikett auf diesen aufgeklebt wird. Ein anderer Teil des Etiketts liegt gegebenenfalls noch am weiteren Bereich und/oder an der Führungsvorrichtung an. Bewegt sich der Gegenstand nun wieder vom planen Bereich weg, verformt sich das Etikett automatisch in seine ursprüngliche plane Form zurück. Damit liegt das Etikett vollständige am Gegenstand an. Zur weiteren Verbesserung der Anhaftung zwischen Etikett und Gegenstand trägt nun die Andrückvorrichtung durch ein zusätzliches Andrücken bei. Bewegt sich nämlich der Gegenstand auf den planen Bereich zu, trifft er zunächst auf das Andrückelement in seiner dritten Position und bewegt dieses zusammen mit dem Hebelarm in seine vierte Position. Die Andrückvorrichtung ist so ausgestaltet, dass die vierte Position erreicht ist, sobald der Gegenstand am planen Bereich, also an der Klebeseite des Etiketts, anliegt und damit entsprechend etikettiert ist. Sobald sich der Gegenstand wieder vom planen Bereich wegbewegt, bewegt sich auch der Hebelarm mit dem Andrückelement von seiner vierten Position zurück auf seine dritte Position. Durch die Gewichtskraft des Andrückelements und des Hebelarms, gegebenenfalls auch unterstützt durch Federkräfte einer entsprechend angeordneten Feder, bewegt sich das Andrückelement geodätisch gesehen von oben nach unten und gleichzeitig in Bewegungsrichtung des sich vom planen Bereich entfernenden Gegenstandes, jedoch in Berührung mit und entlang dem Etikett, so dass dieses nach und nach auf seiner gesamten Fläche gegen den etikettierten Gegenstand gedrückt wird. Eine gleichmäßige flächige Klebeverbindung des Etiketts mit dem Gegenstand ist hierdurch erreicht und sichergestellt. Ist das Andrückelement beispielsweise eine Rolle, rollt das Andrückelement bei der Bewegung des Hebelarms von der vierten in die dritte Position in besonders vorteilhafter Weise über das Etikett ab.
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Bei einem weiteren Etikettendruckersystem ist es vorgesehen, dass durch das Hin- und Herverschwenken des Hebelarmes eine Antriebsvorrichtung angetrieben ist, und dass durch die Antriebsvorrichtung die Aufrollvorrichtung angetrieben ist. Die erfindungsgemäße Kopplung zwischen dem Hin- und Herverschwenken des Hebelarms als Antrieb für die Aufrollvorrichtung stellt in besonders einfacher Weise sicher, dass die Aufrollvorrichtung keinen separate Antrieb, beispielsweise einen Elektromotor, benötigt, der üblicherweise wiederum eine Steuerung erforderlich machen würde. Die erfindungsgemäße Kopplung kann beispielsweise durch ein Zahnrad realisiert werden, in das eine Antriebsraste eingreift und so ein Ratschenprinzip, ähnlich einer Werkzeugratsche, verwirklicht ist, das einen Rücklauf des Zahnrad verhindert und die Bewegung des Zahnrad nur in einer Drehrichtung ermöglicht ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch eine Anordnung eines erfindungsgemäßen Etikettendruckersystem auf einem Montagesystem, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Montagesystem eine Montageplatte aufweist, auf der Schienen angebracht sind, dass die Schienen mit dem Etikettendruckersystem verbunden sind, dass das Etikettendruckersystem auf den Schienen zwischen einer ersten und zweiten Position hin und her beweglich ist, dass eine Feder so mit den Schienen zusammenarbeitet, dass das Etikettendruckersystem in der ersten Position gehalten ist, und dass das Formblech auf einer Seite einer gedachten Bewegungsrichtung des Etikettendruckersystems von seiner zweiten zu seiner ersten Position angeordnet ist. Durch das Montagesystem ist sichergestellt, dass das Etikettendruckersystem in einer ersten Position gehalten ist. Diese erste Position ist diejenige, die dem zu etikettierenden Gegenstand, der sich auf das Etikettendruckersystem zubewegt, am nächsten ist. Gleichzeitig ist dann das Formblech an der Seite am Etikettendruckersystem positioniert, auf das der zu etikettierende Gegenstand, der sich auf das Etikettendruckersystem zubewegt, angeordnet ist. Trifft nun ein zu etikettierender Gegenstand auf das Etikett beziehungsweise auch auf das Formblech, wird ein Impuls des Gegenstands in das Etikettendruckersystem eingeleitet, jedoch durch Weiterleitung in das Montagesystem im Etikettendruckersystem selbst gemindert. Im Montagesystem nimmt dann die Feder einen Teil des Impulses beziehungsweise die in die Anordnung eingebrachte Energie auf, indem sich das Etikettendruckersystem von seiner ersten Position in Richtung seiner zweiten Position bewegt. Durch die Rückstellkräfte der Feder wird das Etikettendruckersystem jedoch nach einiger Zeit wieder in seine erste Position zurückbewegt. Auf diese Weise ist die mechanische Belastung des Etikettendruckersystems durch den Aufprall des zu etikettierenden Gegenstandes beziehungsweise durch die Vielzahl von Aufprällen von den zu etikettierenden Gegenständen in vorteilhafter Weise gemindert.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Anordnung sieht vor, dass die Montageplatte mittels wenigstens eines Federelementes und/oder wenigstens eines Dämpfungselements, das senkrecht zu einer gedachten Ebene der Montageplatte wirkt, auf einer Grundplatte angeordnet ist. Auf diese Weise werden auch Bewegungen und Kräfte senkrecht zur gedachten Ebene der Montageplatte aufgenommen und die Wirkungen solcher Kräfte auf das Etikettendruckersystem entsprechend gemindert. In einer einfachen Ausgestaltung kann das Federelement ein federnd nachgiebiger Z Winkel sein. Es können aber auch mehrere Federn, gegebenenfalls auch mit Dämpfungselementen, wie beispielsweise Kunststoffeinlagen in Wendelfedern, über die Fläche der Montageplatte verteilt, angeordnet sein.
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Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst, wenn das Etikettendruckersystem auf einem Flurförderfahrzeug angeordnet ist, und zwar so, dass das Etikettendruckersystem an einer Gabel oder einem Gabelhalter des Flurförderfahrzeuges angeordnet ist. Als Flurförderfahrzeug kommen beispielsweise Gabelstapler oder autonom fahrende Fahrzeuge des Logistikbereichs infrage, die es ermöglichen, sich dem zu etikettierenden Gegenstand zu nähern. Damit ist in vorteilhafter Weise die Bewegung zwischen Gegenstand und Etikettendruckersystem im Vergleich zu vorstehenden Ausgestaltungen umgekehrt. Dann bewegt sich nämlich das Etikettendruckersystem auf den zu etikettierenden Gegenstand zu und eben nicht umgekehrt. Auf diese Weise lässt sich gleichwohl in erfindungsgemäßer Weise der gewünschte Gegenstand besonders einfach etikettieren.
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Der gleiche Vorteil ergibt sich, wenn ein Flurförderfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Anordnung ausgestattet ist, nämlich wenn die Anordnung an einer Gabel oder einem Gabelhalter des Flurförderfahrzeuges angebracht ist. Zusätzlich ist eine Stoßdämpfung und schwingungsmindernde Ausgestaltung der Anordnung erreicht, wie vorstehend bereits näher erläutert wurde.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten sind den weiteren abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels sollen die Erfindung, weitere Ausführungsformen und weitere Vorteile näher beschrieben werden.
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Es zeigen
- 1 eine Seitenansicht auf eine exemplarische Anordnung eines Etikettendruckersystems auf einem Montagesystem sowie
- 2 eine Draufsicht auf eine Werkstattzeichnung eines Formblechs.
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1 zeigt eine Seitenansicht auf eine exemplarische Anordnung 10 eines Etikettendruckersystems 12 auf einem Montagesystem 14. Das Etikettendruckersystem 12 weist einen Etikettendrucker 16 auf, der auf einem Bodenblech 18 aufsteht. Im gewählten Ausführungsbeispiel ist der Etikettendrucker 16 ein Typ ZD510 der Firma Zebra Technologies, der bedarfsweise ein bedrucktes Etikett - in dieser Ansicht vertikal - ausgibt, welches nach dem Bedrucken durch den Etikettendrucker 16 von seiner Trägerfolie abgelöst wird. Die Trägerfolie ist üblicherweise aus einem Kunststoff oder einem Papier oder einer Kombination von beiden gefertigt, und der Bereich der Trägerfolie, von dem das bedruckte Etikett abgelöst wurde, wird an einer separaten Stelle des Etikettendruckers 16 ausgegeben, was in der Figur jedoch nicht gezeigt ist. Das Etikettendruckersystem 12 weist zudem ein Formblech 20 auf, das in dieser Ansicht genau senkrecht steht, also einen Winkel von 90° zum ausgegebenen Etikett hat, und einerseits mit dem Bodenblech 18 und andererseits mit einem ersten und zweiten Seitenblech 22 verbunden ist, wobei das erste Seitenblech in der Figur nicht dargestellt ist, damit die Anordnung 10 gut erkennbar ist. Die Verwendung des Wortes „Blech“, also beispielsweise in Formblech, Bodenblech, Seitenblech soll alle Materialien bezeichnen, die für die entsprechende technische Anwendung zur Verfügung stehen oder infrage kommen, also beispielsweise Metalle, Legierungen, Kunststoffe, faserverstärkte Kunststoffe, sonstige Verbundwerkstoffe usw., und nicht auf Metalle allein beschränkt sein.
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Das Formblech 20 weist einen planen Bereich 24 auf, der vom Etikettendrucker 16 mit einem vorgegebenen Abstand beabstandet ist und auf seiner zum Etikettendrucker 16 weisenden Seite ein erstes Lüfterelement 26 als erste Saugvorrichtung aufweist, das genau im Bereich von ersten Durchbrüchen 28 positioniert ist. Die ersten Durchbrüche 28 werden in der 2. Figur näher dargestellt und erläutert. Das erste Lüfterelement 26 ist im gewählten Beispiel ein standardisierter Lüfter eines Computers und so geschaltet, dass es Luft durch die ersten Durchbrüche 28 anzieht und auf diese Weise ein Unterdruck und damit ein Saugeffekt auf der vom Etikettendrucker 16 wegweisenden Seite des planen Bereichs 24 des Formblechs 20 entsteht. Die Stromversorgung des ersten Lüfterelements 26 wird im gewählten Beispiel durch einen USB-Anschluss am Etikettendrucker 16 sichergestellt. Damit ist auch gewährleistet, dass das erste Lüfterelement 26 immer dann in Betrieb ist, wenn auch der Etikettendrucker 16 in Betrieb ist.
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Das Formblech 20 weist zudem einen weiteren Bereich 30 auf, der so bemessen ist, dass ein erster Randbereich 32 am planen Bereich 24 angeformt ist, während ein zweiter Randbereich 34 bis in den Nahbereich eines Ausgabeschachtes 36 des Etikettendruckers 16 heranreicht, jedoch ohne diesen zu berühren. Die zum Etikettendrucker 16 weisende Seite weist ein zweites Lüfterelement 38 als zweite Saugvorrichtung auf, die genau im Bereich von den zweiten Durchbrüchen 40 positioniert ist. Auch das zweite Lüfterelement 38 ist im gewählten Beispiel als Lüfter eines Computerprozessors ausgestaltet und wird ebenfalls über einen USB-Anschluss am Etikettendrucker 16 mit Strom versorgt. Die entsprechenden Kabel sind in der Figur jedoch nicht gezeigt.
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Außerdem ist das Formblech 20 mit einer Führungsvorrichtung verbunden, die zwei Haltebleche 42, 44 aufweist, die am Formblech 20 angeformt sind und von denen in dieser Figur lediglich ein erstes Halteblech 42 sichtbar ist. Zwischen den Halteblechen 42, 44 ist eine Anzahl von Führungsrollen 46 gehalten, die im gezeigten Beispiel mit Teflon beschichtet sind, sodass eine Klebeseite eines Etiketts dort nicht anhaftet. Die Führungsrollen 46 sind ebenfalls Teil der Führungsvorrichtung. Jede der Führungsrollen 46 kann auch mehrere Ringe aus Teflon oder Silikon tragen, die voneinander in Längsrichtung der Führungsrollen 46 beabstandet sind. Hierdurch ist die mögliche Kontaktfläche zur Klebeseite des Etiketts vorteilhaft verringert.
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Aus dem Ausgabeschacht 36 wird ein bedrucktes, von seiner Trägerfolie separiertes Etikett 48 horizontal ausgegeben, wobei das Etikett 48 dann genau in einen Zwischenraum zwischen dem weiteren Bereich 30 des Formblechs 20 und der Führungsvorrichtung gelangt. Dabei wird das Etikett 48 von der Führungsvorrichtung in Richtung des weiteren Bereichs 30 gelenkt und gleichzeitig durch das zweite Lüfterelement 38 angesaugt, sodass das Etikett 48 letztlich am weiteren Bereich 30 anliegt und dort gehalten wird. Zudem ist die Länge des weiteren Bereichs 30 in Bewegungsrichtung des Etiketts 48 gesehen kleiner als die Länge des Etiketts 48 selbst. D.h., dass das Etikett 48 sich während des Ausgebens entlang des weiteren Bereichs 30 bewegt und schließlich über den weiteren Bereich 30 hinaus bewegt wird und damit in einen Saugbereich des ersten Lüfterelements 26 gelangt, der den überstehenden Teil des Etiketts 48 ansaugt, sodass dieser überstehende Teil am planen Bereich 24 anliegt und auch dort gehalten wird. Ein anderer Teil des Etiketts 48 wird weiter durch das zweite Lüfterelement 38 am weiteren Bereich 30 gehalten. Insgesamt ist das ausgegebene Etikett 48 dann so gehalten, wie es in der 1 dargestellt ist.
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Ist der vorstehende Haltezustand des Etiketts 48 erreicht, also das ausgegebene Etikett 48 am planen Bereich 24 sowie am weiteren Bereich 30 gehalten, ist in vorteilhafter Weise durch das Etikettendrucksystem 12 sichergestellt, dass das ausgegebene Etikett 48 für das Aufkleben auf einen Gegenstand, beispielsweise ein Paket, aufgeklebt werden kann. Das Etikett 48 ist in besonders einfacher Weise, also mit einfachen technischen Mitteln und ohne aufwändige konstruktive Maßnahmen, in die Position des Aufklebens verbracht worden. Dabei ist von Vorteil, dass das Etikett 48 auf seiner bedruckten Seite durch die Lüfterelemente 26, 38 gehalten ist und die Klebeseite nach außen weist, also beispielsweise im planen Bereich 24 die Klebeseite des Etiketts 48 auf der vom Etikettendrucker 16 wegweisenden Seite des Etiketts 48 angeordnet ist.
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Der Vorgang des Aufklebens erfolgt dann typischerweise auf zwei unterschiedliche Arten.
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Bei der ersten Art des Aufklebens wird das zu beklebende Produkt, beispielsweise ein Karton, der etikettiert werden soll, auf Förderrollen auf das Etikettendruckersystem 12 zubewegt, nämlich aus einer Richtung senkrecht zum planen Bereich 24. Die Bewegung des zu beklebenden Produkts hin zum Etikettendruckersystem 12 erfolgt besonders einfach durch Förderbänder oder Förderrollen, die in Logistikbereichen sowieso vorhanden sind. Das Etikettendrucksystem 12 wird dann einfach an einer zweckmäßigen Stelle angebracht. Das zu beklebende Produkt bewegt sich mit seiner zu etikettierenden Seite auf den planen Bereich 24 zu und berührt dann die Klebeseite des Etiketts 48. Bewegt sich anschließend das Produkt wieder vom Etikettendruckersystem 12 weg, haftet das Etikett 48 am Produkt an, da die Saugkraft des ersten 26 und zweiten Lüfterelements 38 erfindungsgemäß kleiner gewählt wurde als die Klebekräfte des Etiketts 48. Zudem wird der noch nicht haftende Teil des Etiketts 48 vom weiteren Bereich 30 weggezogen und legt sich ebenfalls an das Produkt an und stellt so eine Klebeverbindung der kompletten Klebefläche des Etiketts 48 mit dem Produkt her.
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Um den Vorgang des Aufklebens des Etiketts 48 auf das Produkt weiter zu verbessern, ist im gezeigten Ausführungsbeispiel das Etikettendruckersystem 12 auf einem Montagesystem 14 angeordnet, das zwei Schienen aufweist, die mit ihrer in der Figur nach oben weisenden Seite mit dem Etikettendruckersystem 12 verbunden sind, von denen jedoch lediglich die erste Schiene 52 in der Figur zu sehen ist. Die Schienen sind zudem mit einer Montageplatte 54 verbunden die wiederum durch einen Z Winkel 56 getragen und von einem festen Bauelement 58, beispielsweise einem Tragrahmen oder Boden, beabstandet ist. Das Etikettendruckersystem 12 ist auf den Schienen in deren Längsrichtung zwischen einer ersten und zweiten Position hin und her beweglich, was in der gezeigten Figur eine Bewegung von links nach rechts beziehungsweise von rechts nach links wäre, wobei die erste Position einer maximalen Auslenkung nach links in der Figur entsprechen würde. Eine Feder, die in der Figur jedoch nicht dargestellt ist, hält das Etikettendruckersystem 12 in der ersten Position. Trifft nun das zu beklebende Produkt auf den planen Bereich 24 mit dem dort anhaftenden Etikett 48, wird der auf das Etikettendruckersystem 12 induzierte Impuls durch das Feder-Schienen-System zumindest teilweise aufgenommen, indem das Etikettendruckersystem 12 in Richtung der zweiten Position bewegt wird und damit gegen die Federkräfte der Feder arbeitet. Auf diese Weise werden die auf das Etikettendruckersystem 12 wirkenden Kräfte zumindest teilweise durch das Montagesystem 14 in vorteilhafter Weise aufgenommen, reduziert und/oder gedämpft. Wird das etikettierte Paket dann vom Etikettendruckersystem 12 wieder weg bewegt, stellt die Feder sicher, dass sich das Etikettendruckersystem 12 wieder in der ersten Position befindet, wenn ein weiteres Paket zum Bedrucken in Richtung Etikettendruckersystem 12 bewegt wird.
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Das gezeigte Ausführungsbeispiel weist noch eine weitere Ausgestaltungsvariante auf, nämlich mit einer Andruckvorrichtung, die im Folgenden erläutert wird. Hierfür ist am zweiten Seitenblech 22 ein Hebelarm 60 drehbeweglich um eine Drehachse 62 gelagert. Eine Drehbewegung ist dabei durch in der Figur nicht dargestellte Anschläge so begrenzt, dass dem Hebelarm 60 eine Schwenkbewegung zwischen einer dritten 64 und einer vierten Position 66 ermöglicht ist. Der Hebelarm 60 trägt zudem eine Andruckrolle 68 als Andruckelement, die in der Figur in einer Seitenansicht gezeigt ist und daher kreisförmig dargestellt ist. Der Hebelarm 60 hat die dritte Position 64 als Ausgangsposition und weist dabei in etwa einen Winkel von 80° zu einer gedachten Ebene, die durch den planen Bereich 24 definiert ist, auf. Hier kann jedoch auch ein anderer Winkel gewählt werden, der vorteilhafterweise in einem Bereich zwischen 45° und 85° liegt. Die Ausgangsposition des Hebelarms 60 ist entweder durch Schwerkraftwirkung erreichbar, oder mit Unterstützung durch Federkräfte einer weiteren Feder, die in der Figur jedoch nicht dargestellt ist. Bewegt sich nun ein zu etikettierendes Paket auf das Etikettendruckersystem 12 zu, findet zunächst eine Berührung des Pakets mit der Andruckrolle 68 statt, wobei der Winkel und damit die Position der Andruckrolle 68 so gewählt ist, dass die Berührung der Andruckrolle 68 mit dem Paket an einer Stelle stattfindet, die - was später erklärt wird - an einer Stelle unterhalb des Etiketts 48 nach dem Aufkleben auf das Paket gelegen ist. Durch die Bewegung des Pakets weiter auf das Etikettendruckersystem 12 zu, wird der Hebelarm 60 in Richtung und bis zur vierten Position 66 geschwenkt. Je nach der gewählten Lage der Drehachse 62 weist der Hebelarm 60 in der vierten Position 66 einen - positiven oder negativen - spitzen Winkel mit der gedachten Ebene auf, die durch den planen Bereich 24 definiert ist, oder liegt parallel zu diesem. Jedenfalls ist auf diese Weise sichergestellt, dass sich die Andruckrolle 68 wieder in die dritte Position 64 bewegt, sobald das etikettierte Paket vom Etikettendruckersystem 12 wegbewegt wird. Bei der Bewegung des Hebelarms 60 mit der Andruckrolle 68 von der vierten Position 66 auf seine dritte Position 64 rollt die Andruckrolle 68 über das bereits am Paket haftende Etikett 48 ab und drückt dieses fest auf das Paket. Damit ist sichergestellt, dass die Klebeverbindung zwischen Etikett 48 und Paket gleichmäßig über die komplette Klebefläche des Etiketts 48 hergestellt ist.
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Bei einer zweiten Art des Aufklebens des Etiketts 48 auf einen Gegenstand ist die Anordnung 10 des Etikettendruckersystems 12 auf dem Montagesystem 14 auf einem Fahrzeug, beispielsweise einem Flurförderfahrzeug, wie einem Gabelstapler, oder einem autonom fahrenden Fahrzeug der Logistikbranche, montiert. Besonders vorteilhaft wird die Anordnung 10 zum Beispiel auf dem horizontalen oder vertikalen Gabelteil einer Gabelzinke eines Gabelstaplers oder an der Haltevorrichtung der Gabelzinke in einem horizontalen Abstand zum vertikalen Teil der Gabelzinke angebracht, der einer gewünschten horizontalen Position des später aufzubringenden Etiketts 48 entspricht. Das Aufkleben des Etiketts 48 an einen Gegenstand, wie beispielsweise an einer Kiste oder an Palettenware, die auf einer Palette oder Euro-Palette gelagert ist, erfolgt dann ähnlich, wie zuvor beschrieben, jedoch mit folgendem Unterschied: Das Etikett 48 bewegt sich durch die Bewegung des Gabelstaplers auf den Gegenstand zu, sodass das Aufkleben auf den Gegenstand, das Abziehen des Etiketts 48 von dem planen Bereich 24 sowie das Andrücken des Etiketts 48 durch die Andruckvorrichtung und einen vergleichbaren mechanischen Ablauf wie oben geschildert erfolgt.
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2 zeigt eine Werkstattzeichnung des Formblechs 24 in einer Draufsicht. Im Nahbereich der ersten Durchbrüche 28 sind vier erste Durchgangslöcher 70 gezeigt, die für Befestigungsschrauben für das erste Lüftungselement 26 vorgesehen sind. In vergleichbarer Weise sind zweite Durchgangslöcher 72 gezeigt, die im Nahbereich der zweiten Durchbrüche 40 angeordnet sind und für Befestigungsschrauben für das zweite Lüftungselement 38 vorgesehen sind. Zudem sind eine erste 74, eine zweite 76, eine dritte 78 sowie eine vierte dreieckige Ausnehmung 80 gezeigt, die beispielsweise mit einem Laserverfahren aus dem Blech ausgeschnitten werden. Außerdem ist auch das erste 42 und das zweite Halteblech 44 aus dem Formblech 20 derart ausgeschnitten, dass diese nur noch an Verbindungslinien 82 mit dem weiteren Bereich 30 verbunden sind. In die Haltebleche 42, 44 sind zudem eine Anzahl von Lagerlöchern 84 eingebracht. Auch der weitere Bereich 30 ist zungenartig aus dem Formblech 20 freigeschnitten, sodass er in einem späteren Bearbeitungsschritt entlang dem ersten Randbereich 32 als Biegelinie gebogen werden kann. Auch die beiden Haltebleche 42, 44 sind in einfacher Weise durch Biegen entlang der Verbindungslinie 84 um ca. 90 Grad in besonders einfacher und vorteilhafter Weise in ihre Endposition gemäß 1 zu verbringen. Schließlich ist noch eine Anzahl von Montagelöchern entlang dem Randbereich des Formblechs 20 gezeigt, die zum Anbringen von Befestigungsschrauben zur Verbindung mit beispielsweise dem Bodenblech 18 oder den Seitenblechen vorgesehen sind.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Anordnung
- 12
- Etikettendruckersystem
- 14
- Montagesystem
- 16
- Etikettendrucker
- 18
- Bodenblech
- 20
- Formblech
- 22
- zweites Seitenblech
- 24
- planer Bereich
- 26
- erstes Lüfterelement
- 28
- erste Durchbrüche
- 30
- weiterer Bereich
- 32
- erster Randbereich
- 34
- zweiter Randbereich
- 36
- Ausgabeschacht
- 38
- zweites Lüfterelement
- 40
- zweite Durchbrüche
- 42
- erstes Halteblech
- 44
- zweites Halteblech
- 46
- Führungsrollen
- 48
- Etikett
- 52
- erste Schiene
- 54
- Montageplatte
- 56
- Z Winkel
- 58
- Bauelement
- 60
- Hebelarm
- 62
- Drehachse
- 64
- dritte Position
- 66
- vierte Position
- 68
- Andruckrolle
- 70
- erste Durchgangslöcher
- 72
- zweite Durchgangslöcher
- 74
- erste Ausnehmung
- 76
- zweite Ausnehmung
- 78
- dritte Ausnehmung
- 80
- vierte Ausnehmung
- 82
- Verbindungslinien
- 84
- Lagerlöcher
- 86
- Montagelöcher