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Die Erfindung betrifft eine Spritzpistolendüse, eine Anordnung aus Spritzpistolendüse und Luftkappe und ein Verfahren zum Leiten von Luft von einem in einem Flansch einer Spritzpistole angeordneten Gaszuführrohr durch einen Luftraum, der zwischen der Spritzpistolendüse und einer Luftkappe angeordnet ist.
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Insbesondere betrifft die Erfindung eine Spritzpistolendüse mit einer zentralen Innenachse, einer zu dieser Innenachse konzentrischen Düsenöffnung, einer zu dieser Innenachse konzentrischen zylindrischen äußeren Wandung, einer Übergangsfläche zwischen der Düsenöffnung und einer zylindrischen, äußeren Wandung und mindestens einem Gaszuführrohr, das sich durch einen Flansch der Spritzpistolendüse erstreckt.
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Bei derartigen Spritzpistolendüsen und bei Anordnungen aus Spritzpistolendüse und Luftkappe, bei denen von der Spritzpistolendüse und der Luftkappe ein Raum begrenzt wird, in den ein Gaszuführrohr mit einer Rohrachse mündet und der zwischen der Spritzpistolendüse und der Luftkappe einen Auslassspalt aufweist, besteht das Problem, die Luft so an der zylindrischen äußeren Wandung der Spritzpistolendüse und zwischen Spritzpistolendüse und Luftkappe zu führen, dass letztlich im Bereich der Düsenöffnung der Spritzpistolendüse zwischen der Luftkappe und der Spritzpistolendüse die Luft so austritt, dass sie in der Spritzpistolendüse geführte Farbe mit sich trägt und im Bereich eines Sprühkonus möglichst gleichmäßig verteilt.
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Hierfür gibt es in der Regel einen inneren Luftkanal, der die Luft direkt zur Düsenöffnung führt, und einen äußeren Luftkanal, der Luft zu Düsenhörnern führt, die dazu geeignet sind, den konischen Farbaustritt und damit den Sprühwinkel zu beeinflussen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ausschließlich den inneren Luftkanal der zur konzentrischen Düsenöffnung führt.
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Die Anlage der Luftkappe an der Spritzpistolendüse muss radial nach außen dicht sein, während radial weiter innen die Luft zwischen der Spritzpistolendüse und der Luftkappe von einem, in einem Flansch der Spritzpistolendüse ausgebildeten Gaszuführrohr zur Düsenöffnung gelangt.
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In Strömungsrichtung wird daher an das Gaszuführrohr anschließend ein Raum gebildet, der von der Spritzpistolendüse und der Luftkappe begrenzt ist. Im radial äußeren Bereich dieses Raumes liegt die Luftkappe an der Spritzpistolendüse dichtend an und im radial inneren Bereich dieses Raumes ist zwischen der Luftkappe und der Spritzpistolendüse ein Auslassspalt gebildet, durch den Luft, die durch ein Gaszufuhrrohr in den Raum gelangt, wieder aus dem Raum austritt und weiter zur Düsenöffnung strömt.
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Üblicherweise ragt ein Steg von der Spritzpistolendüse radial nach außen und ein weiterer Steg ragt von der Luftkappe radial nach innen, sodass die durch das Gaszuführrohr in den Raum eintretende Luft auf einer S-förmigen Kurve an den beiden Stegen entlang aus dem Raum ausströmt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Spritzpistolendüse, eine Anordnung aus Spritzpistolendüse und Luftkappe und ein Verfahren zum Leiten von Luft zwischen Spritzpistolendüse und Luftkappe vorzuschlagen, die beim Auftreffen von Farbe und Luft auf eine Oberfläche außerhalb einer Spritzpistole einen gleichmäßigen Farbauftrag mit möglichst wenig Farbe erzielen.
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Diese Aufgabe wird mit einer Spritzpistolendüse nach Anspruch 1, einer Anordnung nach Anspruch 5 und einem Verfahren nach Anspruch 10 gelöst.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein sich radial von einer Spritzpistolendüse nach außen erstreckender Flansch zwar eine gute Anlagefläche für einen weiteren Flansch einer Luftkappe bildet, aber die dadurch erzeugte S-förmige Luftströmung letztendlich die Qualität der Anordnung aus Spritzpistolendüse und Luftkappe verschlechtert.
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Die erfindungsgemäße Lösung erlaubt es, dass über das Gaszuführrohr zugeführte Luft auf gerader Linie ungehindert zum Auslass gelangt.
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Dies wird bei einer Spritzpistolendüse dadurch erreicht, dass die Übergangsfläche, die äußere Wandung und der Flansch in einer im Schnitt Z-förmigen Linie ineinander übergehen. Das heißt, die äußere Oberfläche der Spritzpistolendüse verläuft im Schnitt von der Düsenöffnung zunächst parallel zur zentralen Achse, dann radial, dann wieder parallel zur zentralen Innenachse als zylindrische äußere Wandung und dann wieder radial nach außen als Flansch mit dem Gaszuführrohr.
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Vorteilhaft ist es, wenn das Gaszuführrohr etwa auf die Mitte des Raumes ausgerichtet ist. Dafür wird vorgesehen, dass das Gaszuführrohr zur äußeren Wandung nach radial außen beabstandet angeordnet ist.
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Um den Raum an mehr als zwei rechtwinklig zueinander stehenden Flächen zu begrenzen, wird vorgeschlagen, dass sich der Flansch radial zum Gaszuführrohr erstreckt und eine schiefe Ebene aufweist, die sich schräg zum Gaszuführrohr erstreckt.
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Sofern eine Luftverteilerscheibe vorgesehen ist, wird vorgeschlagen, dass das Gaszuführrohr koaxial mit einer Luftöffnung in der Luftverteilerscheibe ausgebildet ist.
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Da der Raum sowohl durch die Spritzpistolendüse als auch die Luftkappe begrenzt wird, betrifft die Erfindung auch eine Anordnung aus Spritzpistolendüse und Luftkappe, bei der von der Spritzpistolendüse und der Luftkappe ein Luftraum begrenzt wird, in den ein Gaszuführrohr mündet und der zwischen der Spritzpistolendüse und der Luftkappe einen Auslassspalt aufweist. Erfindungsgemäß liegt die Rohrachse des Gaszuführrohres einer Wandung der Luftkappe direkt gegenüber.
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Mit anderen Worten beschrieben, ist der Auslass so angeordnet, dass über das Gaszuführrohr zugeführte Luft auf gerade Linie ungehindert zum Auslass gelangt.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn Spritzpistolendüse und Luftkappe konzentrisch zu einer zentralen Innenachse angeordnet sind und der Auslassspalt radial außerhalb der Rohrachse des Gaszufuhrrohres angeordnet ist.
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Außerdem ist es vorteilhaft, wenn im Querschnitt die Spritzpistolendüse mit zwei rechtwinklig zueinander stehenden Wänden und einer schiefen Wand und auch die Luftkappe mit zwei rechtwinklig zueinanderstehenden Wänden und einer schiefen Wand einen Raum begrenzen.
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Die schiefen Wände der Spritzpistolendüse und der Luftkappe können etwa parallel zueinander verlaufen.
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Verfahrensmäßig wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe mit einem Verfahren zum Leiten von Luft zwischen Spritzpistolendüse und Luftkappe von einem in einem Flansch einer Spritzpistolendüse angeordneten Gaszuführrohr durch einen Luftraum, der zwischen der Spritzpistolendüse und der Luftkappe angeordnet ist, dadurch gelöst, dass die Luftströmung auf einer gerade Linie vom Gaszuführrohr zu einem zwischen der Luftkappe und der Spritzpistolendüse gebildeten Auslassspalt strömt.
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Ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt
- 1 eine erfindungsgemäße Anordnung aus Spritzpistolendüse und Luftkappe,
- 2 eine vergrößerte Darstellung aus 1, die den Raum zwischen Spritzpistolendüse und Luftkappe zeigt,
- 3 eine Anordnung aus Spritzpistolendüse und Luftkappe gemäß dem Stand der Technik und
- 4 eine vergrößerte Darstellung aus 1, die den Raum zwischen Spritzpistolendüse und Luftkappe zeigt.
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Auf die in 1 gezeigte Spritzpistolendüse 1 ist mit einer Überwurfmutter 2 eine Luftkappe 3 aufgeschraubt. Die Spritzpistolendüse 1 hat eine zentrale Innenachse 4, in deren Erstreckung Farbe bis zu einer zu dieser Innenachse 4 konzentrischen Düsenöffnung 5 gelangen kann. Die Spritzpistolendüse hat eine zu dieser Innenachse 4 konzentrische, zylindrische äußere Wandung 6 und ein Gaszuführrohr 7, das sich durch einen Flansch 8 erstreckt. Zwischen der Düsenöffnung 5 und der zylindrischen, äußeren Wandung 6 liegt eine Übergangsfläche 9, an der Luft vom Gasführrohr 7 zur Düsenöffnung 5 gelangen kann. Die äußere Wandung der Spritzpistolendüse wird somit von der Übergangsfläche 9, der zylindrischen, äußeren Wandung 6 und dem Flansch 8 gebildet, die in einem Schnitt in einer Z-förmigen Linie 10 ineinander übergehen. Die Spritzpistolendüse hat somit eine radial äußere Wandung, an der durch das Gaszuführrohr eintretende Luft ungehindert entlangströmen kann, ohne dass die Luft nach radial außen durch einen vorstehenden Steg oder durch andere Einbauten abgelenkt wird.
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Das Gaszuführrohr 7 ist zur äußeren Wandung 6 leicht radial beabstandet angeordnet und der Flansch 8 erstreckt sich radial zum Gaszuführrohr, wobei radial außerhalb des Gaszufuhrrohrs 7 eine Flanschverbreiterung vorgesehen ist, die eine schiefe Ebene 11 zur Folge hat. Diese umlaufende, schiefe Ebene 11 kann außerhalb eines zwischen der Spritzpistolendüse und der Luftkappe gebildeten Luftraumes 12 an einer Anlagefläche 13 an der Luftkappe 3 anliegen.
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Das Gaszuführrohr 7 ist koaxial zu einer Luftöffnung 14 in einer Luftverteilerscheibe 15. Somit gelangt Luft, die durch das Gaszuführrohr 7 in den Luftraum 12 gelangt, zu einem Auslassspalt 16, der zwischen der zylindrischen äußeren Wandung 6 der Spritzpistolendüse 1 und einem radial nach innen ragenden Steg 17 der Luftkappe 3 gebildet ist. Der Steg 17 bildet eine Wandung 18 der Luftkappe 3, die dem Gaszuführrohr 7 direkt gegenüber liegt, sodass Luft, die durch das Gaszuführrohr 7 in den Luftraum 12 gelangt, zunächst an die Wandung 18 des Steges 17 der Luftkappe 3 gelangt und dann radial nach innen abgelenkt wird, um durch den Auslassspalt 16 entlang der radialen äußeren Wandung 6 der Spritzpistolendüse 1 aus dem Raum 12 heraus zu gelangen. Dabei strömt die auf die Wand 18 gelangende Luft zunächst wieder am Steg 17 etwas entlang einer schiefen Wand 19 zurück, um zum Auslassspalt 16 zu gelangen.
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In dem in 2 gezeigten Querschnitt wird der Raum 12 an der Seite der Spritzpistolendüse durch zwei rechtwinklig zueinander stehende Wände und eine schiefen Wand begrenzt. Davon ist die eine der rechtwinklig zueinanderstehenden Wände die zylindrische äußere Wandung 6 der Spritzpistolendüse und die andere ist eine zum Raum 12 weisende Wand 20 des Flansches 8 und die schiefe Wand 11 wird durch die Verbreiterung des Flansches 8 erreicht. Gegenüberliegend wird der Raum 12 durch die Luftkappe wieder mit zwei rechtwinklig zueinander stehenden Wänden und einer schiefen Wand begrenzt. Die rechtwinklig zueinander stehenden Wände werden durch die Wand 18 und eine zur äußeren Wand 6 der Spritzpistolendüse beabstandete, konzentrische Wand 21 der Luftkappe 3 und die schräge Wandung 19 der Luftkappe 3 begrenzt.
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Die spezielle Ausbildung des Raumes 12 zwischen der Spritzpistolendüse und der Luftkappe ermöglicht es, dass zumindest ein Teil der Luftströmung 22 auf einer geraden Linie von dem Gaszuführrohr zum Auslassspalt 16 gelangen kann. Die Luftströmung wird dabei nicht wie in 3 gezeigt durch einen Steg 30 behindert, der sich dort von der äußeren Wandung 31 der Luftdüse 32 radial nach außen in den Luftraum 33 erstreckt.
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In dem in den 3 und 4 gezeigten herkömmlichen Luftraum 33 erstreckt sich der Flansch 30 derart in den Luftraum, dass der Auslassspalt 34 zwischen der Spritzpistolendüse 32 und der Luftkappe 35 von der Gasströmung erst erreicht werden kann, nachdem sie um den Steg 33 herumgeführt ist.