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DE102020211424A1 - Wischblatt, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Wischblatt, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102020211424A1
DE102020211424A1 DE102020211424.2A DE102020211424A DE102020211424A1 DE 102020211424 A1 DE102020211424 A1 DE 102020211424A1 DE 102020211424 A DE102020211424 A DE 102020211424A DE 102020211424 A1 DE102020211424 A1 DE 102020211424A1
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wiper blade
liquid channel
end cap
sealing plug
channel
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Helmut Depondt
Claus Bertels
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Wischblatt (10), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, vorgeschlagen. Dieses umfasst eine Wischleiste (12), ein Tragelement (14), einen Flüssigkeitskanal (26) und eine Windabweisleiste (18). Erfindungsgemäß verschließt ein Verschlußstopfen (36), den Flüssigkeitskanal (26) an zumindest einem Kanalende (34) im Bereich einer Endkappe (22) endkappenberührungsfrei.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Wischblatt, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, nach Gattung des unabhängigen Anspruchs.
  • Es sind schon zahlreiche Wischblätter bekannt geworden, die eine Wischleiste, ein Tragelement, einen Flüssigkeitskanal, einen Verschlußstopfen, sowie eine Windabweisleiste aufweisen. Durch derartige Wischblätter kann Flüssigkeit direkt auf die vom Wischblatt überstrichene Scheibe aufgebracht werden, wodurch eine hohe Reinigungswirkung erzielt wird. Entscheidend im Hinblick auf die Reinigungswirkung ist hierbei die Verteilung der Auflagekraft, mit der die Wischleiste auf die Scheibe gedrückt wird.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Vorteile der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße Wischblatt mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat den Vorteil, dass der Verschlußstopfen den Flüssigkeitskanal an zumindest einem Kanalende im Bereich einer Endkappe endkappenberührungsfrei verschließt. Auf diese Weise wird die Auflagekraft-Verteilung in keiner Weise beeinflusst und trotzdem ein zuverlässiger Verschluss des Flüssigkeitskanals bewerkstelligt.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen ergeben sich weiterhin vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Merkmale.
  • Ist die Endkappe am Tragelement befestigt und schließt dieses entlang einer Längserstreckung ab, so wird die Auflagekraft-Verteilung vorteilhafterweise nicht beeinflusst.
  • In einer einfachen, kostengünstigen und daher vorteilhaften Weise ist der Flüssigkeitskanal in der Windabweisleiste angeordnet.
  • In einer einfachen und daher vorteilhaften Ausführungsform ist der Verschlußstopfen vollständig in den Flüssigkeitskanal eingeführt. Dadurch ist insbesondere sichergestellt, dass der Verschlußstopfen die Endkappe nicht berührt.
  • In einer besonders kostengünstigen und daher vorteilhaften Ausführungsform ist der Verschlußstopfen kugelförmig ausgebildet, insbesondere als Stahlkugel. Eine solche Kugel kann bei der Montage in einfacher Weise in den Flüssigkeitskanal zur Abdichtung eingeführt werden, ohne dass eine Vorzugsrichtung berücksichtigt werden muss.
  • Zur Gewährleistung des berührungsfreien Verschließens, sowie zum sicheren Verschließen beträgt der Abstand zwischen dem endseitigen Stopfenende des Verschlußstopfens und dem Kanalende des Flüssigkeitskanals mindestens 1 mm, insbesondere mindestens 3 mm, vorzugsweise mindestens 5 mm.
  • Ebenso ist es als vorteilhaft anzusehen, wenn der Abstand zwischen einem endseitigen Stopfenende des Verschlußstopfens und der Endkappe mindestens 1 mm, insbesondere mindestens 3 mm, vorzugsweise mindestens 5 mm beträgt. Auf diese Weise ist das berührungsfreie Verschließen sichergestellt.
  • Ist der Flüssigkeitskanal zur Bemessung vorgesehen, so ergibt sich vorteilhafterweise ein optimales Reinigungsergebnis auf der Scheibe.
  • Figurenliste
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 ein erfindungsgemäßes Wischblatt in einer schematischen Seitenansicht,
    • 2 das Ende eines erfindungsgemäßen Wischblatts in Teilschnittdarstellung,
    • 3 ein Längsschnitt, im Bereich eines Endes der Windabweisleiste und
    • 4 der Längsschnitt wie in 3 gezeigt, jedoch mit Endkappe.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Wischblatt 10 in einer schematischen Seitenansicht gezeigt. Dieses umfaßt eine Wischleiste 12, die an einem Tragelement 14 befestigt ist. Die Wischleiste 12 besteht aus einem Gummi-Material und liegt im Betrieb mit einer Wischkante 16 auf einer Scheibe, beispielsweise der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs, auf. Das Tragelement 14 ist aus einem biegsamen Bandstahl gefertigt und derart vorgebogen, daß die Wischleiste 12 bei Auflage auf die gebogene Scheibe mit einer Auflagekraft entlang seiner gesamten Längserstreckung L auf die Scheibe gedrückt ist. Auf der der Wischleiste 12 abgewandten Seite des Tragelements 14 ist eine Windabweisleiste 18 angeordnet, die sich im wesentlichen über die gesamte Längserstreckung L erstreckt. Die Windabweisleiste 18 ist hier am Tragelement 14 formschlüssig befestigt. Die Windabweisleiste 18 ist darüber hinaus aus zumindest teilweise elastischem Kunststoff ausgebildet und beispielsweise in einem mehrkomponentigen Extrusionsverfahren hergestellt. Etwa in der Mitte der Längserstreckung L ist ein Befestigungsadapter 20 am Tragelement 14 befestigt, der der Befestigung des Wischblatts 10 am Wischerarm einer Scheibenwischvorrichtung dient. An den Enden in Bezug auf die Längserstreckung L ist jeweils eine Endkappe 22 angeordnet, die das Wischblatt 10 entlang seiner Längserstreckung L abschließt. Die Endkappe 22 ist am Tragelement 14 formschlüssig, beispielsweise durch eine Rastverbindung, befestigt.
  • In 2 ist das Ende eines erfindungsgemäßen Wischblatts 10, mithin der Bereich einer der Endkappe 22 in einer Teilschnittdarstellung gezeigt. Die Wischleiste 12 ist durch eine Befestigungsschiene 24 am Tragelement 14 befestigt. Formschlüssig um die Befestigungsschiene 24 und damit um das Tragelement 14 schmiegt sich die Windabweisleiste 18. Die Befestigungsschiene 24 ist hierbei doppelklammernd ausgeführt, der Art, dass die eine Klammer dem Tragelement 14 abgewandt ist und die Wischleiste 12 haltert und die andere Klammer dem Tragelement 14 zugewandt ist und dieses umschmiegend haltert.
  • Die Windabweisleiste 18 weist einen Hohlkanal als Flüssigkeitskanal 26 entlang seiner Längserstreckung L auf. Dieser Flüssigkeitskanal 26 transportiert im Betrieb Reinigungsflüssigkeit ausgehend vom Befestigungsadapter 20 in Richtung der Endkappe 22. Die Endkappe 22 umschließt das Ende des Tragelements 14 sowie der Windabweisleiste 18. Mithin ist das äußere Ende der Windabweisleiste 18, sowie das äußere Ende des Tragelements 14 innerhalb der Endkappe 22 angeordnet und somit in diese aufgenommen. Dadurch ist auch das äußere Ende des Flüssigkeitskanals 26 im Bereich der Endkappe 22 angeordnet. Der Flüssigkeitskanal 26 weist darüber hinaus Sprühöffnungen auf, durch die Reinigungsflüssigkeit in Richtung der Scheibe bzw. der Wischleiste 12 austreten kann, wenn die im Flüssigkeitskanal 26 befindliche Reinigungsflüssigkeit, beispielsweise durch eine Pumpe, mit Druck beaufschlagt ist, sodass die Scheibe aktiv benässt, also mit Flüssigkeit beaufschlagt werden kann.
  • Die Windabweisleiste 18 ist von im wesentlichen U-förmiger Gestalt und weist daher eine Basis 28, sowie einen ersten Befestigungsschenkel 30 und einen zweiten Befestigungsschenkel 32 auf. Der Flüssigkeitskanal 26 ist im Bereich des zweiten Befestigungsschenkels 32 angeordnet, kann in einer Variation jedoch auch im Bereich des ersten Befestigungsschenkels 30 angeordnet sein oder im Bereich der Basis 28 verlaufen.
  • In 3 ist ein Längsschnitt, parallel zu einer durch das bandartige Tragelement 14 auf gespannten Ebene, im Bereich eines Endes der Längserstreckung L der Windabweisleiste 18 mit dem Flüssigkeitskanal 26 gezeigt. Im Bild links ist das Ende der Windabweisleiste 18 und damit auch das Ende des Flüssigkeitskanals 26 gezeigt, dass ein Kanalende 34 bildet. Im Bereich dieses offenen Endes des Flüssigkeitskanals 26 ist ein Verschlußstopfen 34 in den Flüssigkeitskanal 26 eingeführt, um diesen zu verschließen. Der Verschlußstopfens 36 verschließt den Flüssigkeitskanal 26 damit im Bereich des äußeren Endes, also nahe dem Kanalende 34, im Bereich der Endkappe 22.
  • Der Verschlußstopfen 34 ist als Stahlkugel ausgebildet und etwa 8 mm vom Ende aus betrachtet in den Flüssigkeitskanal 26 eingeführt. Der Verschlußstopfen 34 weist einen Außendurchmesser auf, der etwas größer als der Innendurchmesser des Flüssigkeitskanals 26 ist. Der Verschlußstopfen 34 ist vollständig in den Flüssigkeitskanal 26 eingeführt und berührt daher ausschließlich die Wandung des Flüssigkeitskanals 26 und ist ansonsten berührungsfrei, insbesondere steht der Verschlußstopfen 24 nicht in Kontakt mit der Endkappe 22 (2). Die dem Kanalende 34 zugewandte Seite des Verschlußstopfens 36 bildet ein Stopfenende 38, das vom Kanalende 34 einige Millimeter, vorzugsweise mindestens 5 mm, hier 7 mm, beabstandet ist.
  • In 4 ist der gleiche Längsschnitt wie in 3 gezeigt, jedoch ist zusätzlich die Endkappe 22 dargestellt. Die Ausführungen im Hinblick auf 3 gelten damit unverändert in Bezug auf 4.
  • Die Endkappe 22 umschmiegt das Ende der Windabweisleiste 18 mit dem Kanalende 34. Die Windabweisleiste 18 ist in Bezug auf die Endkappe 22 jedoch beweglich, insbesondere in Längsrichtung L um eine ungestörte Biegung des Tragelements 14 zu ermöglichen. Das Kanalende 34 ist daher offen und nicht mit der Endkappe 22 verbunden. Der Verschlußstopfen 36 verschließt den Flüssigkeitskanal 26 im Bereich der Endkappe 22, steht aber mit der Endkappe 22 nicht in Verbindung und ist daher als endkappenberührungsfrei zu charakterisieren. Der Abstand zwischen dem Verschlußstopfens 36 und der Endkappe 22 beträgt hier etwa 10 mm, jedoch sind auch kleinere oder größere Abstände möglich.
  • In einer Variation der Erfindung kann der Flüssigkeitskanal 26 auch getrennt von der Windabweisleiste 18 ausgebildet sein. Der Verschlußstopfen 36 kann beispielsweise auch Kegel- oder Kegelstumpfförmig geformt sein. Ebenso kann der Verschlußstopfen 36 auch aus Kunststoff oder Keramik ausgebildet sein. Auch ein Verschlußstopfen 36 aus Holz ist möglich. In einer weiteren Variation kann der Verschlußstopfen 36 auch ein Hilfselement zum Einführen in den Flüssigkeitskanal 26 aufweisen. Das Hilfselement kann beispielsweise als stabförmiger Fortsatz ausgebildet sein. In einer Variation ist das Hilfselement mit einer Sollbruchstelle versehen, sodass das Hilfselement - zumindest teilweise - nach Einführen des Verschlußstopfens 36 in einfacher Weise entfernt werden kann.

Claims (8)

  1. Wischblatt (10), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mindestens umfassend eine Wischleiste (12), ein Tragelement (14), einen Flüssigkeitskanal (26), einen Verschlußstopfen (36) und eine Windabweisleiste (18), dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlußstopfen (36), den Flüssigkeitskanal (26) im Bereich zumindest eines Kanalendes (34) im Bereich einer Endkappe (22) endkappenberührungsfrei verschließt.
  2. Wischblatt (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endkappe (22) am Tragelement (14) befestigt ist und dieses entlang einer Längserstreckung (L) abschließt.
  3. Wischblatt (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitskanal (26) in der Windabweisleiste (18) angeordnet ist.
  4. Wischblatt (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlußstopfen (36) vollständig in den Flüssigkeitskanal (26) eingeführt ist.
  5. Wischblatt (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlußstopfen (36) kugelförmig, insbesondere als Stahlkugel, ausgebildet ist.
  6. Wischblatt (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen einem endseitigen Stopfenende (38) des Verschlußstopfens (36) und einem Kanalende (34) des Flüssigkeitskanals (26) in Längserstreckung (L) mindestens 1 Millimeter, insbesondere mindestens 3 Millimeter, vorzugsweise mindestens 5 Millimeter, beträgt.
  7. Wischblatt (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen einem endseitigen Stopfenende (38) des Verschlußstopfens (36) und der Endkappe (22) mindestens 1 Millimeter, insbesondere mindestens 3 Millimeter, vorzugsweise mindestens 5 Millimeter, beträgt.
  8. Wischblatt (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitskanal (26) zur aktiven Benässung vorgesehen ist.
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