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Die Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur, umfassend einen Auslauf.
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Die Erfindung betrifft weiter ein Sanitärsystem mit einer Sanitärarmatur.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Betreiben einer Sanitärarmatur.
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Obwohl die vorliegende Erfindung allgemein auf beliebige Fluide anwendbar ist, wird die vorliegende Erfindung in Bezug auf Wasser als Fluid erläutert.
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Sanitärarmaturen sind in vielfältigster Weise bekannt geworden. Bekannte Sanitärarmaturen weisen beispielsweise einen Armaturenkörper mit zumindest einem Stellglied zur Einstellung zumindest einer Eigenschaft eines durch die Sanitärarmatur geleiteten Fluidstroms auf. Bei der Eigenschaft kann es sich beispielsweise um die Durchflussmenge des Fluidstroms oder die Temperatur des Fluidstroms handeln. Bei bekannten Sanitärarmaturen wird der Fluidstrom beispielsweise aus einem getrennten Kaltwasser- und Warmwasserstrom mittels einer Mischbatterie gemischt und von dort zu einem Auslauf geleitet.
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Zur Erhöhung der Funktionalität ist beispielsweise aus der
DE 10 2013 000 773 A1 oder der
DE 10 2013 002 236 A1 eine Sanitärarmatur bekannt geworden mit zumindest einem ersten Betätigungselement zur Temperatur- und/oder Mengeneinstellung von Mischwasser und mit einem zweiten Betätigungselement zur Mengeneinstellung von Heißwasser. Mischwasser und Heißwasser werden hierbei über einen gemeinsamen Auslass im Auslauf der Armatur ausgegeben.
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Zur weiteren Erhöhung der Funktionalität ist beispielsweise aus der
EP 2 975 185 A1 eine Sanitärarmatur bekannt geworden, deren Auslauf zwei separat angeordnete Auslässe aufweist. Der erste Auslass ist in Form eines ausziehbaren Brausekopfs ausgebildet und dient zur Abgabe von Mischwasser, der zweite Auslass dient zur Abgabe von Heißwasser und ist fest im Auslauf angeordnet.
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Die Bereitstellung des Heißwassers wird üblicherweise in einem Boiler oder dergleichen vorgenommen, der auf Grund seines Bauraums in einem Unterschrank angeordnet werden muss. Hierdurch resultiert eine große Länge der Leitung vom Boiler bis zum Auslass der Sanitärarmatur. Kann zusätzlich neben dem Heißwasser noch Wasser mit einer anderen Aufbereitungsart, beispielsweise gefiltertes Wasser, ausgegeben werden, ist problematisch, dass die hierfür verwendete Leitung noch mit Wasser der vorherigen Aufbereitungsart gefüllt ist. Diese muss also zunächst nach- und/oder vorgespült werden, was wenig ressourcenschonend ist oder es wird zunächst Restwasser der vorherigen Aufbereitungsart ausgegeben, was wiederum einen Nutzer verwirrt. Darüber hinaus kann dies dazu führen, dass der Nutzer immer eine Mischung aus Restwasser und seiner gewünschten Aufbereitungsart erhält. Soll das Wasser der anderen Aufbereitungsart in einer genau definierten Menge abgegeben werden, erschwert das noch vorhandene Restwasser die Abgabe in der gewünschten Menge.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Sanitärarmatur sowie ein Sanitärsystem bereitzustellen, welches auf einfache, schnelle und zuverlässige Weise eine Abgabe von aufbereitetem Wasser, insbesondere in einer vorgebbaren Menge bei gleichzeitig hohem Nutzerkomfort ermöglicht. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Betreiben einer Sanitärarmatur zur Verfügung zu stellen, welches einfach, schnell und zuverlässig durchzuführen ist und eine Abgabe von aufbereitetem Wasser, insbesondere in einer vorgebbaren Menge mit hohem Nutzerkomfort ermöglicht.
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In einer Ausführungsform löst die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten Aufgaben durch eine Sanitärarmatur, umfassend
einen Auslauf, der zumindest einen Auslass aufweist, wobei in dem Auslauf zumindest eine Fluidzuführleitung und zumindest eine Fluidrückführleitung angeordnet sind, und wobei
eine Schalteinrichtung angeordnet ist, mit welcher einerseits eine Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und zumindest einer der Fluidrückführleitungen herstellbar ist und andererseits eine Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und einem Auslass.
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In einer weiteren Ausführungsform löst die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten Aufgaben durch ein Sanitärarmatursystem, umfassend eine Sanitärarmatur gemäß einem der Ansprüche 1-8 und eine Fluidaufbereitungseinrichtung, die mit zumindest einer der Fluidzuführleitungen verbunden ist und eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Fluidaufbereitungseinrichtung.
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In einer weiteren Ausführungsform löst die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten Aufgaben durch ein Verfahren zum Betreiben einer Sanitärarmatur gemäß einem der Ansprüche 1-8, umfassend die Schritte
- - Schalten einer Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und zumindest einer der Fluidrückführleitungen,
- - Beaufschlagen der zumindest einen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit einem Fluid, solange bis ein Verbindungsübergang zwischen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit dem Fluid beaufschlagt ist,
- - Schalten einer Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und einem Auslass, und
- - Ausgeben des Fluids mittels der zumindest einen Fluidzuführleitung über den Auslass.
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Einer der damit erzielten Vorteile ist, dass eine Fluidabgabe von Fluid unterschiedlicher Aufbereitungsarten ressourcenschonend auf einfache und flexible Weise ermöglicht wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Menge einer Fluidabgabe von Fluid unterschiedlicher Aufbereitungsarten mit einer vorgebbaren Menge genau abgebbar ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Zuverlässigkeit erhöht und Verschmutzungen vermieden werden können. Darüber hinaus ist ein Vorteil, dass beispielsweise Spülvorgänge und dergleichen, verdeckt, das heißt nicht über den Auslauf erfolgen und so ein Nutzer nicht durch Abgabe von Spülfluid irritiert wird. Zudem reinigt ein derartiger Spülvorgang die entsprechenden Leitungen, sodass gegebenenfalls auch vorhandene Verschmutzungen entfernt werden.
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Der Begriff „aufbereitetes Fluid“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich insbesondere in den Ansprüchen, vorzugsweise in der Beschreibung auf Fluide, insbesondere Flüssigkeiten, vorzugsweise Wasser in Form von Leitungswasser von einem Wasserversorger oder dergleichen, welches durch eine separate Einrichtung zusätzlich in seinen Eigenschaften und/oder in seiner Zusammensetzung und/oder Aufbereitungsart verändert wird. So kann beispielsweise aufbereitetes Wasser eine hohe Temperatur, sogenanntes Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 80 Grad Celsius, einen anderen Karbonisierungsgrad, eine teilweise andere Zusammensetzung oder dergleichen als vom Wasserversorger ursprünglich bereitgestelltes Wasser aufweisen. Unter dem Begriff „aufbereitetes Fluid“ ist insbesondere kein Warm- oder Kaltwasser beziehungsweise Mischwasser zu verstehen, welches üblicherweise von einem Wasserversorger einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus durch einen Hausanschluss oder dergleichen bereitgestellt wird und über eine Heizung oder dergleichen in seiner Temperatur gegebenenfalls angepasst ist.
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Der Begriff „Aufbereitungsart“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich insbesondere in den Ansprüchen, vorzugsweise in der Beschreibung nicht nur auf die grundlegende Art der Aufbereitung eines Fluids, insbesondere einer Flüssigkeit, beispielsweise ob das Wasser karbonisiert wurde oder nicht, sondern auch auf den Grad, die Intensität oder die Konzentration der Aufbereitung, beispielsweise die Intensität der Karbonisierung. Unter unterschiedlichen Aufbereitungsarten sind damit beispielsweise unterschiedliche Karbonisierungsgrade zu verstehen, beispielsweise „still“, „medium“ oder „classic“. Unter unterschiedlichen Aufbereitungsarten sind auch beispielsweise unterschiedliche Temperaturen von Heißwasser, unterschiedlich stark gefiltertes Wasser, unterschiedliche Konzentrationen von Geschmackszusätzen beziehungsweise Aromatisierungen, beispielsweise mittels Granulat für Kaffee, Tee oder dergleichen, unterschiedliche Aufmineralisierungsarten und unterschiedliche Konzentrationen derselben Aufmineralisierungsart oder dergleichen zu verstehen. Unter dem Begriff „Aufbereitungsart“ fällt insbesondere auch ein „Nichtaufbereiten“. Darüber hinaus ist unter „Aufbereitungsart“ auch eine Desinfizierung und/oder Entkeimung eines Fluids zu verstehen, sodass ein hygienisch aufbereitetes Fluid bereitgestellt wird.
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Die Begriffe „Fluidzuführleitung“ und „Fluidrückführleitung“ sind im weitesten Sinne zu verstehen und beziehen sich insbesondere in den Ansprüchen, vorzugsweise in der Beschreibung auf Leitungen zum Transport eines Fluids, insbesondere einer Flüssigkeit, vorzugsweise von Wasser. Die Begriffe „Fluidzuführleitung“ und „Fluidrückführleitung“ sind nicht auf ihre jeweilige Funktion des Zuführens beziehungsweise Rückführens eines Fluids beschränkt. Insbesondere kann eine Fluidrückführleitung bei entsprechender Verschaltung beziehungsweise entsprechendem Wasserweg ebenfalls als Fluidzuführleitung und eine Fluidzuführleitung als Fluidrückführleitung bei entsprechender Verschaltung beziehungsweise entsprechendem Wasserweg dienen. Mit anderen Worten dienen die genannten Begriffe insbesondere zur Beschreibung eines Fluidwegs.
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Der Begriff „Fluidaufbereitungseinrichtung“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich, insbesondere in den Ansprüchen, vorzugsweise in der Beschreibung nicht nur auf die Bereitstellung eines aufbereiteten Fluids, sondern umfasst ebenfalls auch die Bereitstellung separater Fluide, wie beispielsweise eine Vorratseinrichtung zur Bereitstellung eines flüssigen oder gasförmigen Desinfektionsmittels oder dergleichen.
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Der Begriff „Steuereinrichtung“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich, insbesondere in den Ansprüchen, vorzugsweise in der Beschreibung auf eine Steuereinrichtung und/oder eine Regelungseinrichtung für mit der „Steuereinrichtung“ verbundene Einrichtungen.
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Weitere Merkmale, Vorteile und weitere Ausführungsformen der Erfindung sind im Folgenden beschrieben oder werden dadurch offenbar.
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Gemäß einer Weiterbildung umfasst die Schalteinrichtung ein insbesondere elektrisch, mechanisch und/oder hydraulisch schaltbares Ventil. Dies ermöglicht eine einfache und kostengünstige Schalteinrichtung zur Bereitstellung von Fluidverbindungen zwischen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitungen. Ebenso kann das Ventil alternativ oder zusätzlich als feder- oder druckbetätigtes Ventil ausgebildet sein.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung ist die Schalteinrichtung ausgebildet, bei geschalteter Fluidverbindung zwischen Fluidzuführleitung und Auslass eine Fluidverbindung zwischen Fluidzuführleitung und Fluidrückführleitung zu schalten und die Fluidverbindung zwischen Fluidzuführleitung und Auslass zu verschließen, wenn zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- - Ablauf einer vorgebbaren Zeitspanne,
- - Erreichen einer vorgebbaren Temperatur eines Fluids in einer der Fluidleitungen,
- - Erhalten einer Anforderung mittels einer Anforderungseinrichtung,
- - Erreichen eines vorgebbaren Drucks eines Fluids in einer der Fluidleitungen,
- - Erreichen einer vorgebbaren Durchflussleistung in einer der Fluidleitungen, und/oder
- - Erreichen einer vorgebbaren Durchflussmenge in einer der Fluidleitungen.
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Einer der damit möglichen Vorteile ist, dass damit auf einfache und gleichzeitig flexible Weise das Fluid rückgeführt werden kann, beispielsweise um zu vermeiden, dass Spülvorgänge mit einem Spülfluid in den Leitungen von einem Nutzer bemerkt werden.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung ist die Schalteinrichtung benachbart zu zumindest einem der Auslässe im Auslauf angeordnet. Vorteil hiervon ist, dass bei Spülvorgängen mit einem Spülfluid im Wesentlichen sämtliche Bereiche der Fluidzuführ- und Fluidrückführleitungen gespült werden können. Allgemein kann die Schalteinrichtung mit einer Bedieneinrichtung oder Steuereinrichtung der Sanitärarmatur drahtgebunden oder drahtlos verbunden sein und mittels der Bedien- oder Steuereinrichtung gesteuert werden.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung sind zumindest zwei Fluidzuführleitungen angeordnet, wobei eine der Fluidzuführleitungen zur Ausgabe von Kalt-, Warm- und/oder Mischwasser mittels des Auslaufs dient und die zumindest eine andere Fluidzuführleitung zur Ausgabe von aufbereitetem Wasser. Vorteil hiervon ist eine flexible Bedienung der Sanitärarmatur, sodass beispielsweise immer und sofort Mischwasser, also Kalt- und/oder Warmwasser für einen Nutzer zur Verfügung steht, ohne dass erst aufbereitetes Wasser aus der Fluidzuführleitung entfernt werden muss.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung weist der Auslauf mehrere Auslässe auf, insbesondere einen Auslass je Fluidzuführleitung. Dies erhöht weiter den Komfort für einen Nutzer, da getrennte Auslässe zum Zapfen unterschiedlicher Fluide vorhanden sind.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung weist der Auslauf einen ausziehbaren Brausekopf mit zumindest einem der Auslässe auf, insbesondere umfassend den Auslass zur Ausgabe von Kalt-, Warm- und/oder Mischwasser. Einer der damit erzielten Vorteile ist, dass die Bedienbarkeit beziehungsweise Flexibilität in der Bedienung für einen Nutzer weiter erhöht wird.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Sanitärarmatursystems umfasst die Fluidaufbereitungseinrichtung zumindest eine der folgenden Einrichtungen:
- - eine Filtereinrichtung zur Bereitstellung eines gefilterten Fluids, insbesondere von gefiltertem Wasser,
- - eine Karbonisierungseinrichtung zur Bereitstellung eines karbonisierten Fluids, insbesondere von karbonisiertem Wasser,
- - eine Erwärm- und/oder Heizeinrichtung zur Bereitstellung von Fluiden mit hoher Temperatur, insbesondere Heißwasser,
- - eine Kühleinrichtung insbesondere zur Bereitstellung eines gekühlten Fluids, insbesondere Wasser,
- - eine Ionisationseinrichtung zur Ionisierung eines Fluids, insbesondere von Wasser,
- - eine Anreichungseinrichtung zur Anreichung des Fluids mit zumindest einem Stoff, insbesondere Mineralstoff, Geschmacksstoff, Farbstoff oder dergleichen,
- - eine Zusatzeinrichtung zum Zusatz von Konzentraten, insbesondere Fruchtsaftkonzentraten oder dergleichen zu einem Fluid,
- - eine Hygieneeinrichtung zur Bereitstellung von hygienisch aufbereitetem Fluid, insbesondere zur Entkeimung eines Fluids,
- - eine Reinigungseinrichtung zum Bereitstellen eines Reinigungs- und/oder Spülmediums anstelle oder zum Zusetzen zu einem Fluid.
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Die Hygieneeinrichtung kann dabei beispielsweise eine Bestrahlungseinrichtung zur Bereitstellung von UV-Licht oder ähnlichem aufweisen. Damit kann eine Vielzahl an möglichen Aufbereitungsarten für Fluide, insbesondere von Wasser, zur Verfügung gestellt werden. Ebenso können diese bevorratet werden, sodass eine schnellere Abgabe bei erneuter Auswahl des jeweiligen aufbereiteten Fluids ermöglicht wird.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Sanitärarmatursystems ist die zumindest eine Fluidrückführleitung mit der Fluidaufbereitungseinrichtung und/oder mit einem Fluidabführausgang, insbesondere einem Abwasserausgang verbindbar. Dies ermöglicht beispielsweise einerseits eine ressourcenschonende Rückführung von nicht ausgegebenem aufbereitetem Wasser, andererseits kann ein Spülfluid oder ein nicht mehr für die Wiederverwendung geeignetes Fluid auch in einen Abwasserausgang entsorgt werden.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Sanitärarmatursystems ist die Steuereinrichtung ausgebildet, zumindest eine der Fluidzuführleitungen mit zumindest einer der Fluidrückführleitungen und/oder mit einem der Auslässe fluidisch zu verbinden und mit einem Spülmedium zu beaufschlagen, wenn zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- - Ablauf einer vorgebbaren Zeitspanne, insbesondere nach Ablauf einer vorgebbaren Zeit der Inaktivität,
- - Erreichen einer vorgebbaren Temperatur eines Fluids in einer der Fluidleitungen,
- - Erhalten einer Anforderung mittels einer Anforderungseinrichtung,
- - Erreichen eines vorgebbaren Drucks eines Fluids in einer der Fluidleitungen,
- - Erreichen einer vorgebbaren Durchflussleistung in einer der Fluidleitungen, und/oder
- - Erreichen einer vorgebbaren Durchflussmenge in einer der Fluidleitungen.
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Vorteil hiervon ist, dass beispielsweise eine regelmäßige Reinigung der Fluidleitungen ermöglicht wird, was die Lebensdauer der Sanitärarmatur erhöht und insgesamt eine verbesserte Hygiene ermöglicht. Die Formulierung „nach Anforderung“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bedeutet beispielsweise, dass ein Benutzer selbst eine Reinigung mit einem Spülfluid initiieren kann, beispielsweise durch Drücken eines vorhandenen Reinigungsknopfs oder dergleichen. Die Formulierung bedeutet ebenfalls, dass eine Reinigung auf Anforderung erfolgt, wenn ein bestimmter Zustand der Sanitärarmatur gegeben ist, beispielsweise wenn der Benutzer nacheinander unterschiedliche Wasserarten ausgewählt hat oder die letzte Aufbereitungsart ein Spülen erforderlich macht, beispielsweise, wenn aufbereitetes Fluid in Form eines mit Geschmacksstoffen versetztes Fluids oder dergleichen gezapft wurde.
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Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird vor dem Beaufschlagen der zumindest einen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit dem Fluid die zumindest eine Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit einem Spülfluid beaufschlagt. Der Begriff „Spülfluid“ umfasst hier sowohl ein Reinigungsfluid als auch ein Entkeimungs- oder Desinfektionsfluid. Vorteil hiervon ist, dass eine regelmäßige Reinigung der Fluidleitungen ermöglicht wird, was die Lebensdauer der Sanitärarmatur erhöht und insgesamt eine verbesserte Hygiene ermöglicht.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Verfahrens wird das Beaufschlagen mit Spülfluid nach Ablauf einer vorgebbaren Zeit der Inaktivität und/oder nach Anforderung durch einen Benutzer und/oder nach Abgabe eines bestimmten aufbereiteten Fluids und/oder vor Abgabe eines Fluids durchgeführt. Vorteil hiervon ist eine regelmäßige Spülung der Fluidleitungen, was die Lebensdauer weiter erhöht. Wird beispielsweise ein mit Geschmacksstoffen versetztes Fluid als aufbereitetes Fluid ausgeben, kann nach der entsprechenden Abgabe der Spülvorgang im Anschluss durchgeführt werden, um eine Festsetzung von Geschmacksstoffresten in den Leitungen zu vermeiden. Wurde ein mit Geschmacksstoffen versetztes Fluid abgeben, kann zusätzlich auch vor der Abgabe des mit Geschmacksstoffen versetzten Fluids oder auch einem anderen Fluid der Spülvorgang (erneut) durchgeführt werden.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Verfahrens wird die Fluidrückführleitung mit einem Fluidabführausgang, vorzugsweise einem Abwasserauslauf verbunden, insbesondere während des Beaufschlagens mit Spülfluid. Damit kann beispielsweise überflüssiges Restwasser und/oder Spülfluid mit enthaltenen Verunreinigungen direkt entsorgt werden.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus dazugehöriger Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungen und Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile oder Elemente beziehen.
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Dabei zeigen
- 1 ein Sanitärarmatursystem in schematischer Darstellung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- 2 Schritte eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
- 3 ein Sanitärarmatursystem in schematischer Darstellung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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1 zeigt ein Sanitärarmatursystem in schematischer Darstellung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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In 1 ist im Detail eine Sanitärarmatur 1 eines Sanitärarmatursystems 10 gezeigt. Die Sanitärarmatur 1 weist in üblicher Weise einen Armaturenkörper 1' sowie einen hier L-förmigen Auslauf 2 auf, der an dem Armaturenkörper 1' drehbar gelagert sein kann. Im Auslauf 2 sind zwei Wasserzuführleitungen 21, 22 angeordnet, die jeweils mit einem Auslass 3, 4 verbunden sind. Der Auslauf 2 kann, wie durch die vertikale unterbrochene Linie zwischen den beiden Auslässen 3, 4 angedeutet, als ausziehbarer Brausekopf 40 ausgebildet sein, wobei dann einer der Auslässe 4 im ausziehbaren Brausekopf angeordnet ist. Beide Auslässe 3, 4 können Strahlbildner (nicht gezeigt) aufweisen.
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Weiterhin ist im Auslauf 2 im Bereich des Auslasses 3 eine Schalteinrichtung 5, hier in Form eines elektrischen Ventils, angeordnet, welche mittels einer Steuereinrichtung 16 geschaltet werden kann, sodass eine Fluidverbindung zwischen der zweiten Wasserzuführleitung 22 und einer in dem Auslauf 2 angeordneten Wasserrückführleitung 31 hergestellt werden kann oder eine Fluidverbindung zwischen der zweiten Wasserzuführleitung 22 und dem näher an dem Armaturenkörper 1' angeordneten Auslass 3. Die Schalteinrichtung 5 kann dabei so ausgebildet sein, dass bei geschalteter Fluidverbindung zwischen der Wasserzuführleitung 22 und Auslass 3 nach Ablauf einer vorgebbaren Zeitspanne und/oder auf Anforderung mittels einer Anforderungseinrichtung 15, eine Fluidverbindung zwischen der Wasserzuführleitung 22 und Wasserrückführleitung 31 geschaltet wird und die Fluidverbindung zwischen der Wasserzuführleitung 22 und Auslass 3 verschlossen wird. Die Anforderungseinrichtung 15 kann als Bedieneinheit für einen Nutzer, beispielsweise als Schalter, Knopf ausgebildet sein. Die Anforderungseinrichtung 15 kann ebenfalls mit der Steuereinrichtung 16 verbunden sein, die Signale der Steuereinrichtung 16 empfängt und entsprechend die genannten Fluidverbindungen schaltet. Dasselbe gilt entsprechend für eine Steuereinrichtung 55 für eine weiter unten beschriebene Wasseraufbereitungseinrichtung 50.
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Die erste Wasserzuführleitung 21 dient zur Ausgabe von Mischwasser, also Kalt- und/oder Warmwasser. Hierzu ist die erste Wasserzuführleitung 21 mit einer Mischbatterie 12 und diese wiederum mit einem Kalt- und Warmwasser-Hausanschluss 11a, 11b verbunden. Durch Betätigen der Mischbatterie 12 kann ein Nutzer über die erste Wasserzuführleitung 21 und den Auslass 4 im Auslauf 2 Mischwasser ausgeben.
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Die zweite Wasserzuführleitung 22 ist mit einer Wasseraufbereitungseinrichtung 50, die unterhalb einer Arbeitsplatte 90 angeordnet sein kann, verbunden. Die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 umfasst dabei mehrere austauschbar angeordnete Wasseraufbereitungsmodule 51, 52, 53, 54, hier beispielsweise das Aufbereitungsmodul 51 für die Bereitstellung von Soda, das Aufbereitungsmodul 52 für gefiltertes Wasser, das Aufbereitungsmodul 53 für Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 90 Grad Celsius und das Aufbereitungsmodul 54, welches dem Wasser Reinigungsflüssigkeit zusetzen kann oder direkt Reinigungsflüssigkeit bevorratet. Mittels der oben erwähnten Steuereinrichtung 55, die mit entsprechenden Bedienelementen (nicht dargestellt) für einen Nutzer drahtgebunden oder drahtlos verbunden ist, ist die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 betätigbar. Zur Bereitstellung von Wasser zur Aufbereitung durch die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 ist diese mit dem Kaltwasser-Hausanschluss 11a verbunden.
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Wie bereits oben ausgeführt, ist die zweite Wasserzuführleitung 22 über die Schalteinrichtung 5 mit der Wasserrückführleitung 31 verbunden. Im weiteren Verlauf ist die Wasserrückführleitung 31 stromabwärts mit einem Abwasserausgang 60 verbunden.
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Die Schalteinrichtung 5 kann dabei derart ausgebildet sein, dass ein Spülvorgang für die zweite Wasserzuführleitung 22 folgendermaßen durchgeführt wird. Um einen Spülvorgang auszulösen wird die Schalteinrichtung 5 zunächst von einer der Steuereinrichtungen 16, 55 betätigt, um eine Fluidverbindung zwischen zweiter Wasserzuführleitung 22 und Wasserrückführleitung 31 herzustellen, sodass über den Auslass 3 kein Fluid ausgegeben wird. Anschließend wird die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 betätigt, sodass ein Reinigungs- oder Spülmedium von dem Aufbereitungsmodul 54 über die zweite Wasserzuführleitung 22 bis zu der Schalteinrichtung 5 und weiter in die Wasserrückführleitung 31 fließt. Die Wasserrückführleitung 31 ist - wie bereits erwähnt - mit dem Abwasserausgang 60 verbunden, sodass das Spül- beziehungsweise Reinigungsmedium über diesen ausgeleitet wird. Anschließend kann die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 erneut betätigt werden, sodass beispielsweise mittels gefiltertem Wasser das Reinigungsmedium aus den Wasserleitungen 22, 31 entfernt werden kann.
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Die Wasserzuführ- und/oder Wasserrückführleitungen 21, 22, 31 und/oder weitere Leitungen können hierbei in Form von flexiblen Schläuchen, beispielsweise aus Silikon, Polytetrafluorethylen PTFE und/oder Polysiloxan hergestellt sein oder auch als feste Leitungen aus Kupfer, Edelstahl oder dergleichen ausgeführt sein. Des Weiteren können die Wasserzuführ- und/oder Wasserrückführleitungen 21, 22, 31 gegeneinander und/oder gegenüber einer Außenhülle des Auslaufs 2 mittels eines Luftpolsters und/oder mittels Isolationsmaterial thermisch isoliert sein, um beispielsweise Verbrühungen bei der Ausgabe von Heißwasser zu vermeiden. Ebenso können im Auslauf 2 auch mehr als zwei Wasserzuführleitungen 21, 22 und/oder auch mehrere Wasserrückführleitungen 31, allgemein Fluidleitungen 21, 22, 31, angeordnet werden. Hierbei kann die Anzahl m der Wasserzuführleitungen 21, 22 insbesondere n+1 betragen, wobei n die Anzahl der Wasserrückführleitungen darstellt. Ebenso kann die Anzahl oder Auslässe 3, 4 n+1 betragen und/oder die Anzahl p der Schalteinrichtungen n betragen. Im genannten Ausführungsbeispiel der 1 ist m=2, n=1, o=2 und p=1.
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2 zeigt Schritte eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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In 2 sind Schritte eines Verfahrens zum Betreiben einer Sanitärarmatur gezeigt. Die Sanitärarmatur umfasst dabei einen Auslauf, der zumindest einen Auslass aufweist, wobei in dem Auslauf zumindest eine Fluidzuführleitung und zumindest eine Fluidrückführleitung angeordnet sind und wobei eine Schalteinrichtung angeordnet ist, mit welcher einerseits eine Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und zumindest einer der Fluidrückführleitungen herstellbar ist und andererseits eine Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und einem Auslass.
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Das Verfahren umfasst dabei die folgenden Schritte:
- In einem ersten Schritt S1 erfolgt ein Schalten einer Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und zumindest einer der Fluidrückführleitungen.
- In einem weiteren optionalen Schritt S5 erfolgt vor dem Beaufschlagen der zumindest einen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit dem Fluid ein Beaufschlagen der zumindest einen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit einem Spülfluid.
- In einem weiteren Schritt S2 erfolgt ein Beaufschlagen der zumindest einen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit einem Fluid, solange bis ein Verbindungsübergang zwischen Fluidzuführ- und Fluidrückführleitung mit dem Fluid beaufschlagt ist.
- In einem weiteren Schritt S3 erfolgt ein Schalten einer Fluidverbindung zwischen zumindest einer der Fluidzuführleitungen und einem Auslass.
- In einem weiteren Schritt S4 erfolgt ein Ausgeben des Fluids mittels der zumindest einen Fluidzuführleitung über den Auslass.
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3 zeigt ein Sanitärarmatursystem in schematischer Darstellung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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In 3 ist im Detail im Wesentlichen ein Sanitärarmatursystem 10 gemäß 1 gezeigt. Im Unterschied zu dem Sanitärarmatursystem 10 gemäß 1 ist bei dem Sanitärarmatursystem 10 gemäß 3 nun stromabwärts der Wasseraufbereitungseinrichtung 50 eine Pumpeinrichtung 42 angeordnet zur Druckerhöhung des aufbereiteten Wassers in der Wasserzuführleitung 22. Insbesondere in Verbindung mit der Pumpeinrichtung 42 kann die Schalteinrichtung 5 entsprechend druckbetätigbar ausgeführt sein. Wird die Pumpeinrichtung 42 nicht betätigt und das aufbereitete Wasser in der Wasserzuführleitung hat einen vorgebaren ersten Druck, stellt die Schalteinrichtung 5 beispielsweise eine Fluidverbindung zwischen der Wasserzuführleitung 22 und der Wasserrückführleitung 31 bereit, beispielsweise für Spül- oder Reinigungszwecke. Wird die Pumpeinrichtung 42 nun betätigt und das aufbereitete Wasser in der Wasserzuführleitung 22 weist einen zweiten Druck, der größer ist als der erste Druck, auf, wird durch den erhöhten Druck die Schalteinrichtung 5 derart betätigt, sodass eine Fluidverbindung zwischen Wasserzuführleitung 22 und Auslass 3 geschaltet wird und die Fluidverbindung zwischen Wasserzuführleitung 22 und Wasserrückführleitung 31 unterbrochen wird. Das aufbereitete Wasser wird dann über den Auslass 3 ausgegeben. Sinkt der Druck, insbesondere durch Abschalten der Pumpeinrichtung 42, wird wiederum die Fluidverbindung zwischen Wasserzuführ- und Wasserrückführleitung 22, 31 geschaltet und die Fluidverbindung zum Auslauf 3 hin geschlossen.
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Weiterhin ist eine zweite Schalteinrichtung 70 angeordnet, mit der die zweite Wasserrückführleitung 22 entweder mit einem Abwasserausgang 60 oder mit der Wasseraufbereitungseinrichtung 50 zur Rückführung nicht verbrauchten, aufbereiteten Wassers verbindbar ist. Hierzu kann die zweite Schalteinrichtung 70 mit der Steuereinrichtung 55 der Wasseraufbereitungsvorrichtung 50 drahtgebunden oder drahtlos verbunden sein. Darüber hinaus kann die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 mit einer Verteileinrichtung 41 versehen sein, die - sollte aufbereitetes Wasser erneut verwendet werden können - entsprechend der Aufbereitungsart, das mittels der Wasserrückführleitung 31 rückgeführte, nicht verbrauchte, aufbereitete Wasser dem entsprechenden Wasseraufbereitungsmodul 51, 52, 53, 54 wieder zuführt.
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Die Schalteinrichtungen 5, 70 können dabei derart zusammenwirkend ausgebildet sein, dass ein Spülvorgang für die zweite Wasserzuführleitung 22 folgendermaßen durchgeführt wird. Um einen Spülvorgang auszulösen wird die Schalteinrichtung 5 zunächst von einer der Steuereinrichtungen 16, 55 betätigt, um eine Fluidverbindung zwischen zweiter Wasserzuführleitung 22 und Wasserrückführleitung 31 herzustellen, sodass über den Auslass 3 kein Wasser ausgegeben wird. Anschließend wird die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 betätigt, sodass ein Reinigungs- oder Spülmedium von dem Aufbereitungsmodul 54 über die zweite Wasserzuführleitung 22 bis zu der Schalteinrichtung 5 und weiter in die Wasserrückführleitung 31 fließt. Entsprechend der Durchflussrate, die beispielsweise fest vorgegeben oder gemessen werden kann, kann die Schalteinrichtung 70 dann die Wasserrückführleitung 31 mit dem Abwasserausgang 60 verbinden, sodass das Spül- beziehungsweise Reinigungsmedium ausgeleitet wird. Anschließend kann die Wasseraufbereitungseinrichtung 50 erneut betätigt werden und beispielsweise gefiltertes Wasser zum Entfernen des Reinigungsmediums aus den Wasserleitungen 22, 31 verwenden. Anschließend kann die Schalteinrichtung 70 die Wasserrückführleitung 31 wieder mit der Wasseraufbereitungseinrichtung 50, beispielsweise wie in 1 gezeigt, mit dem Aufbereitungsmodul 53 für Heißwasser über die Verteileinrichtung 41 verbinden.
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Zusammenfassend kann zumindest eine der Ausführungsformen der Erfindung zumindest einen der folgenden Vorteile und/oder eines der folgenden Merkmale bereitstellen:
- - Höherer Komfort für einen Nutzer.
- - Längere Lebensdauer.
- - Bereitstellung einer Spülfunktion.
- - Schonendere Verwendung von Wasserressourcen.
- - Genauere und zuverlässigere Bereitstellung von voreingestellten Mengen aufbereiteter Fluide.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sanitärarmatur
- 1'
- Armaturenkörper
- 2
- Auslauf
- 3
- Auslass
- 4
- Auslass
- 5
- Erste Schalteinrichtung
- 10
- Sanitärarmatursystem
- 11a
- Kaltwasser-Hausanschluss
- 11b
- Warmwasser-Hausanschluss
- 12
- Mischbatterie
- 15
- Anforderungseinrichtung
- 16
- Steuereinrichtung
- 21
- Fluidzuführleitung
- 22
- Fluidzuführleitung
- 31
- Wasserrückführleitung
- 40
- Brausekopf
- 41
- Verteileinrichtung
- 42
- Pumpeinrichtung
- 50
- Fluidaufbereitungseinrichtung
- 51
- Karbonisierungsmodul
- 52
- Filtermodul
- 53
- Heizeinrichtungsmodul
- 54
- Hygieneeinrichtungsmodul
- 55
- Steuereinrichtung
- 60
- Abwasserausgang
- 70
- Zweite Schalteinrichtung
- 90
- Arbeitsplatte
- S1 - S5
- Schritte Verfahren
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013000773 A1 [0006]
- DE 102013002236 A1 [0006]
- EP 2975185 A1 [0007]