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Die Erfindung betrifft eine Anordnung von Wärmetauschern einer Wärmepumpe eines Wäschetrockners, die von dessen Prozessluft durchströmt werden, auf einem einer Bodengruppe des Wäschetrockners zugeordneten Aufstellboden, wobei zwischen den Wärmetauschern, in Strömungsrichtung der Prozessluft gesehen, ein Zwischenraum vorgesehen ist, in welchem ein Übergang der durch die beiden Wärmetauscher gebildete Kanalabschnitte eines Prozessluftkanals durch zwei vertikal und parallel sowie beabstandet zueinander verlaufende Verbindungselemente seitlich begrenzt ist, wobei die Verbindungselemente einerseits mit dem Aufstellboden sowie andererseits mit einem oberen Abschlussdeckel verbunden bzw. verbindbar sind und jeweils an Kontaktflächen der Wärmetauscher anliegen.
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Wäschetrockner weisen für die Aufnahme und Behandlung der zu trocknenden Wäschestücke eine rotierende Wäschetrommel auf, die an ein Prozessluftsystem angeschlossen ist, wobei die Wäschestücke über dieses mit einem relativ heißen, entfeuchteten Luftstrom beaufschlagt werden. Die sich dabei bildende feuchte, mit Wasserdampf angereicherte Luft, die die Wäschetrommel verlässt, wird bei einem Wärmepumpentrockner einem Verdampfer einer Wärmepumpe zugeführt, in welchem sie abkühlt und dadurch die enthaltene Feuchtigkeit kondensiert. Die auf diese Weise getrocknete, über die Prozessluftleitung aus dem Wärmetauscher des Verdampfers austretende Luft wird anschließend über einen Wärmetauscher eines Kondensators erwärmt und wieder in die Wäschetrommel geleitet. Dabei wirkt die Wärmepumpe derart mit dem Prozessluftsystem zusammen, dass permanent Wärme aus der Prozessluft zurückgewonnen werden kann.
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Die Wärmepumpe weist einen Kältemittelkreislauf auf, dessen Kältemittel über Rohrleitungen zwischen einem ersten Wärmetauscher oder Kondensator und einem zweiten Wärmetauscher oder Verdampfer über einen Druckabsenker zirkuliert und dabei von einem Kompressor verdichtet wird. Der Verdichter sorgt auch für die Zirkulation des Kältemittels. Auf der Druckseite des Kältemittelkreislaufes ist der als Kondensator dienende erste Wärmetauscher angeordnet, der, wie bereits dargelegt, dafür vorgesehen ist, die Prozessluft zu erwärmen, wonach das kondensierte Kältemittel dann in einen Druckabsenker strömt. Das anschließend unter einem niedrigen Druck stehende Kältemittel gelangt dann in den als Verdampfer wirkenden zweiten Wärmetauscher, in dem das Kältemittel aus der Prozessluft Wärme aufnimmt, so dass die Feuchtigkeit der Prozessluft kondensiert.
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Die aus den beiden Wärmetauschern, dem Kompressor und dem Druckabsenker bestehende Wärmepumpe sowie die Prozessluftführungen und Ableitungen des Kondensats sind bei üblichen Wäschetrocknern unterhalb der Wäschetrommel von einer Bodengruppe aufgenommen. Hierbei sind der erste und der zweite Wärmetauscher auf einem Aufstellboden der Bodengruppe zueinander beabstandet und in Reihe im Strömungsweg des Prozessluftkreislaufs angeordnet.
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Der Aufstellboden und von diesem ausgehende vertikale Seitenwände können dabei ein Wärmetauschergehäuse bilden, das die Wärmetauscher teilweise seitlich umschließt und von einem oberen Abschlussdeckel verschlossen ist. Zumeist ist ein solches herkömmliches Wärmetauschergehäuse für Umgebungsluft luftdurchlässig, da die Gehäusekomponenten des Wärmetauschergehäuses unterschiedliche bauliche Toleranzen aufweisen und somit zwischen diesen und den beiden Wärmetauschern Spalte gebildet werden.
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Zu dem Eintritt von Umgebungsluft kommt es auch, da die Prozessluft nach dem Durchströmen des Verdampfers den sogenannten Druckumschlagpunkt durchläuft, weshalb im Bereich des Verflüssigers ein Unterdruck entsteht. Daher wird aufgrund von Undichtigkeiten des Wärmetauschergehäuses Umgebungsluft in das Wärmetauschergehäuse gesaugt. Dabei besteht das Problem, dass sich die in das Wärmetauschergehäuse eintretende Umgebungsluft mit der darin strömenden Prozessluft vermischen und/oder als Bypass-Strömungen an den Wärmetauschern vorbeiströmen kann.
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Eine Anordnung von Wärmetauschern einer Wärmepumpe eines Wäschetrockners auf einem Aufstellboden einer Bodengruppe des Wäschetrockners der vorgenannten Gattung ist aus der
DE 10 2018 205 734 A1 bekannt. Dabei weist die Bodengruppe eine thermisch an ein Prozessluftsystem des Wäschetrockners koppelbare Wärmepumpe mit in einem Wärmetauschergehäuse angeordneten Wärmetauschern auf. Das an den Längsseiten der Wärmetauscher verlaufende Wärmetauschergehäuse ist mit dem Aufstellboden, auf dem die Wärmetauscher aufgestellt sind, verbunden und oberhalb der Wärmetauscher durch einen als Abdeckteil bezeichneten Abschlussdeckel verschlossen. Von dem Abschlussdeckel gehen zwei parallel zueinander verlaufende, beabstandet voneinander angeordnete und sich bis zum Aufstellboden erstreckende Vorsprünge aus, die als den Kanalabschnitte des Prozessluftkanals seitlich begrenzende Verbindungselemente dienen. Diese nachfolgend als Verbindungselemente bezeichneten Vorsprünge sind keilförmig ausgebildet und verlaufen zwischen den Wärmetauschern, wobei sie diese zumindest mittelbar kontaktieren sollen.
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Ferner ist zwischen dem Abschlussdeckel und den Wärmetauschern eine flexible, elastisch verformbare Matte vorgesehen. Die Verbindungselemente weisen an ihren dem Aufstellboden zugewandten Enden Vorsprünge auf. Mit denen sie in Ausnehmungen eingreifen, die an dem Aufstellboden ausgebildet sind. Weiterhin soll jeder der Wärmetauscher seitliche Kontaktflansche aufweisen, die in Kontakt mit jeweils einem der Verbindungselemente stehen und federnd ausgebildet sind.
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Ebenso wie die Längsseiten der Verbindungselemente sind die damit in Kontakt stehenden Kontaktflansche der Wärmetauscher um einen Winkel geneigt angeordnet. Jeder Wärmetauscher weist beidseitig des Ein- bzw. Austritts des Prozessluftkanals zwei sich über die Höhe des jeweiligen Wärmetauschers erstreckende seitliche Kontaktflansche auf, die jeweils gegenüber einem der Wandelemente des Wärmetauschergehäuses durch Dichtrippen abgedichtet ist.
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Weiterhin ist aus der
EP 3 124 682 A1 ein mit einer Wärmepumpe versehener Wäschetrockner bekannt, bei dem zwei jeweils als Kondensator oder als Verdampfer ausgebildete Wärmetauscher in Strömungsrichtung der Prozessluft hintereinander angeordnet sind und unterhalb einer Wäschetrommel auf einer Bodengruppe des Wäschetrockners angeordnet sind. Die beiden Wärmetauscher sollen dabei durch einen Spalt mit vorteilhafterweise gleichmäßiger Breite voneinander getrennt sein. Im Prozessluftkanal durchströmt die Prozessluft zunächst den als Verdampfer wirkenden Wärmetauscher, tritt aus diesem aus, durchströmt den Spalt und tritt dann in den Wärmetauscher ein, der den Kondensator bildet.
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Dabei ist in den Spalt ein als Gitter oder Rost bezeichnetes Element eingesetzt, das die Funktion des Verbindungselements gemäß der vorgenannten Gattung übernimmt und daher nachfolgend entsprechend bezeichnet ist. Die Abmessungen des Verbindungselements sind so gewählt, dass der gesamte Freiraum zwischen dem ersten und dem zweiten Wärmetauscher ausgefüllt wird, wobei dessen rechteckig verlaufender Rahmen den Prozessluftkanal umschließt, wodurch im Bereich des Spalts eine Verbindung zwischen der Prozessluft und der Umgebungsluft vermieden werden soll. Wenn das entsprechend ausgebildete Verbindungselement zwischen den Wärmetauscher angeordnet ist, greifen Stifte, die von dessen unterem Rahmenteil ausgehen, in Ausnehmungen eines Aufstellbodens der Bodengruppe ein und Vorsprünge der vertikalen Rahmenteile umgreifen äußere Flanschflächen der Wärmetauscher.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, mit einfachen und für eine Großserienfertigung geeigneten Mitteln eine den Prozessluftkanal abdichtende Anordnung für die Wärmetauscher auf dem Aufstellboden einer Bodengruppe des Wäschetrockners zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den von diesem abhängigen Patentansprüchen wiedergegeben, welche jeweils für sich genommen oder in verschiedenen Kombinationen miteinander einen Aspekt der Erfindung darstellen können.
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Danach ist eine Anordnung von Wärmetauschern einer Wärmepumpe eines Wäschetrockners vorgesehen, bei der die Wärmetauscher in Reihe angeordnet und von der Prozessluft des Wäschetrockners durchströmt werden. Diese Wärmetauscher sind dabei auf einem Aufstellboden einer Bodengruppe des Wäschetrockners angeordnet, wobei zwischen ihnen, in Strömungsrichtung der Prozessluft gesehen, ein Zwischenraum vorgesehen ist. Zum Übertritt der Prozessluft zwischen den beiden Wärmetauschern ist der im Zwischenraum befindliche Kanalabschnitt eines Prozessluftkanals durch zwei vertikal und parallel sowie beabstandet zueinander verlaufende Verbindungselemente seitlich begrenzt. Dabei sind die Verbindungselemente einerseits mit dem Aufstellboden sowie andererseits mit einem oberen Abschlussdeckel verbunden bzw. verbindbar und liegen jeweils an Kontaktflächen der Wärmetauscher an. Der im Zwischenraum liegende Kanalabschnitt ist somit gemeinsam von den Verbindungselementen, dem Aufstellboden und dem Abschlussdeckel umschlossen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Verbindungselemente über den gesamten Abschnitt ihrer längsverlaufenden Ränder mit Dichtelementen versehen sind, an denen eben ausgebildete Kontaktflächen der auf den Aufstellboden aufgesetzten Wärmetauscher anliegen. Da die Verbindungselemente mit Dichtelementen versehen sind, kann verhindert werden, dass sich Prozessluft ungewollt mit Umgebungsluft durchmischt oder das Wärmetauschergehäuse parallel zu den Wärmetauschern, also unter Umgehung derselben, durchströmt.
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Im Gegensatz dazu ist nach den Druckschriften
DE 10 2018 205 734 A1 und
EP 3 124 682 A1 zwischen den Verbindungselementen und Kontaktflächen der Wärmetauscher kein Dichtelement vorgesehen. Bei der Anordnung nach der
DE 10 2018 205 734 A1 gehen die Verbindungselemente von einem Abschlussdeckel aus und müssen bei der Montage des Abschlussdeckels in Ausnehmungen des Aufstellbodens eingeführt werden. Nach der
EP 3 124 682 A1 ist das Verbindungselement als Rahmen mit rechteckiger Außenkontur ausgeführt.
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In vorteilhafter Weise können sich, wie weiterhin vorgesehen, die Verbindungselemente vom Aufstellboden aus erstrecken und mit diesem einteilig ausgebildet sein. Dabei sollen die Verbindungselemente in ihrer Längserstreckung keilförmig ausgebildet sein, so dass als Dichtleisten ausgebildete Dichtelemente unter einem Winkel zu einer Lotrechten des jeweiligen Verbindungselements verlaufen, wobei die Kontaktflächen der Wärmetauscher unter dem gleichen Winkel geneigt ausgebildet sind. Zwischen den von dem Aufstellboden nach oben ragenden Verbindungselementen und den Führungsschienen können die beiden Wärmetauscher, räumlich voneinander getrennt, aufgestellt werden. Aufgrund der schiefen Ebenen, die Kontaktflächen der Wärmetauscher zu den angrenzenden Dichtleisten und Führungsschienen bilden, werden die Kontaktflächen mit einer für die Abdichtung ausreichenden Kraft gegen Dichtflächen der Dichtleisten gepresst. Ein Luftübertritt zur Umgebungsluft wird daher wirksam vermieden. Vorzugsweise sind der Aufstellboden und die Verbindungselemente als Einheit aus Kunststoff hergestellt.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbindungselemente längsverlaufende Versteifungsrippen aufweisen, von denen jeweils ein Ende mit dem Aufstellboden verbunden ist. Daher sind die Verbindungselemente durch die gemeinsam mit dem Aufstellboden als Kunststoffspritzteil hergestellten Längsrippen mit einer ausreichenden Steifigkeit ausgebildet. Nach einer Montage des Abschlussdeckels kann jeweils ein Ende der Verbindungselemente, das wegen der keilförmigen Form der Verbindungselemente mit geringer Breite ausgebildet ist, formschlüssig in den Abschlussdeckel eingreifen.
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Außerdem können die Verbindungselemente eine, im Querschnitt gesehen, U-förmige Außenkontur aufweisen, wobei die Dichtelemente durch äußere Schenkel der Verbindungselemente gebildet werden. Die Dichtelemente müssen allerdings derart ausgebildet sein und zu Kontaktflächen der Wärmetauscher verlaufen, dass nach der Montage der beiden Wärmetauscher die Dichtfunktion aufgrund einer ausreichenden auf den Dichtverband übertragene Kraft gewährleistet ist.
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Weiterhin sollen die Verbindungselemente jeweils ein flaches, den Prozessluftkanal begrenzendes Basisteil mit zu diesem abgewinkelten als Dichtelement dienenden Dichtleisten aufweisen, die sich in einer vom Inneren des Prozessluftkanals abgewandten Richtung erstrecken, im entspannten Zustand unter einem stumpfen Winkel zum Basisteil verlaufen und gegenüber dem Basisteil sowie dem Aufstellboden schwenkbar sind. Die Dichtleisten erstrecken sich dabei von dem flachen, den Kanalabschnitt begrenzenden Basisteil aus nach außen.
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Dabei können die Dichtleisten jeweils über einen gegenüber ihrer Wandstärke dünnwandigeren Verbindungsabschnitt an das Basisteil angespritzt sein. Dieser dünnwandige Verbindungsabschnitt kann als Sicke ausgeführt sein, mittels der eine elastische Verbindung von Basisteil und jeweiliger Dichtleiste geschaffen wird.
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Weiterhin soll der Aufstellboden in einem einer Stirnseite der Dichtleiste zugewandten Bereich eine durch einen Stopfen verschließbare Ausnehmung aufweisen. Dadurch wird bei der im Spritzverfahren aus Kunststoff hergestellten Einheit, die aus Aufstellboden und Verbindungselementen besteht, sichergestellt, dass die jeweilige Dichtleiste gegenüber dem Aufstellboden frei schwenkbar ist, sich also mit der gewünschten Vorspannung an die jeweilige Kontaktfläche des Wärmetauschers anlegen kann.
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Schließlich kann der Stopfen, der zum Verschließen der vorgenannten Ausnehmung dient, über ein Filmscharnier aus einem außerhalb des Prozessluftkanals liegenden Bereich des Aufstellbodens in die Ausnehmung schwenkbar sein. Der Stopfen kann somit gemeinsam mit der Einheit aus Aufstellboden und Verbindungselementen im Spritzverfahren hergestellt werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die angegebene Kombination der Merkmale des unabhängigen Patenanspruches 1 und den von diesem abhängigen Patentansprüchen beschränkt. Es ergeben sich darüber hinaus weitere Möglichkeiten, einzelne Merkmale, insbesondere dann, wenn sie sich aus den Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele oder unmittelbar aus den Figuren ergeben, miteinander zu kombinieren. Außerdem soll die Bezugnahme der Patentansprüche auf die Figuren durch die Verwendung von Bezugszeichen den Schutzumfang der Patentansprüche auf keinen Fall auf die dargestellten Ausgestaltungsbeispiele beschränken.
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Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnungen verwiesen, in denen ein Ausführungsbeispiel vereinfacht dargestellt ist. Es zeigen:
- 1 als schematische Darstellung ein Funktionsprinzip eines mit einer Wärmepumpe betriebenen Wäschetrockners,
- 2 eine perspektivische Ansicht einer Bodengruppe eines entsprechenden Wäschetrockners, auf deren Aufstellboden zwei Wärmetauscher angeordnet sind, wobei zwischen diesen ein erfindungsgemäßes Verbindungselement vorgesehen ist,
- 3 als Einzelteil den Aufstellboden mit den von diesem ausgehenden Verbindungselementen in perspektivischer Ansicht,
- 4 eine perspektivische Teilansicht des Aufstellbodens mit einem Verbindungselement, von dem ein als Dichtleiste ausgebildetes Dichtelement ausgeht,
- 4a das Verbindungselement der 4, wobei die Bewegung der Dichtleiste bei einer Montage des entsprechenden Wärmetauschers durch deren unterschiedliche Stellungen verdeutlicht wird,
- 5 eine Schnittdarstellung des Aufstellbodens im Bereich einer unterhalb der Dichtleiste vorgesehenen Ausnehmung, die über einen schwenkbaren Stopfen verschlossen wird,
- 6 als Seitenansicht einen zu einem Wärmetauschergehäuse komplettierten Aufstellboden, in das die beiden Wärmetauscher eingesetzt werden,
- 6a die Anordnung nach der 6 nach dem Einfügen der Wärmetauscher und
- 7 als perspektivische Ansicht das die beiden Wärmetauscher aufnehmende Wärmetauschergehäuse, welches durch einen oberen Abschlussdeckel verschlossen ist.
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In der 1 ist mit 1 ein Wäschetrockner bezeichnet, der zur Aufnahme zu trocknender Wäschestücke eine Wäschetrommel 2 aufweist. Diese Wäschetrommel 2 ist an einen Prozessluftkanal 3 eines insgesamt einen Kreislauf bildenden Prozessluftsystems angeschlossen, wobei über einen Zuluftabschnitt 3a des Prozessluftkanals 3 relativ heiße, trockene Prozessluft in die Wäschetrommel 2 einströmt und anschließend über einen Abluftabschnitt 3b des Prozessluftkanals 3 wieder als feuchte, mit Wasserdampf angereicherte Prozessluft aus der Wäschetrommel 2 ausströmt, nachdem sie die Feuchtigkeit der Wäschestücke aufgenommen hat. Die entsprechende Luftströmung innerhalb des Prozessluftkanals 3 wird durch ein Prozessluftgebläse 4 erzeugt.
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Mit dem Prozessluftsystem des Wäschetrockners 1 wirkt eine Wärmepumpe 5 zusammen, die einen ersten als Kondensator ausgebildeten Wärmetauscher 6 und einen zweiten als Verdampfer ausgebildeten Wärmetauscher 7 aufweist. Dabei wird in dem ersten Wärmetauscher 6 (Kondensator) die insbesondere aus dem zweiten Wärmetauscher 7 stammende, über das Prozessluftgebläse 4 geförderte Prozessluft, die sich in einem kühlen und trockenen Zustand befindet, erwärmt und gelangt anschließend über den Zuluftabschnitt 3a in die Wäschetrommel 2. In dieser nimmt die Prozessluft die Feuchtigkeit der Wäschestücke auf und gelangt über den Abluftabschnitt 3b in den zweiten Wärmetauscher 7 (Verdampfer) in dem sich der in der Prozessluft enthaltene Wasserdampf an kühlen Wärmetauscherflächen niederschlägt und dabei aus dieser auskondensiert. Die auf diese Weise entfeuchtet Prozessluft gelangt in dem Kreislauf über den Prozessluftkanal 3 und das Prozessluftgebläse 4 wieder in den ersten Wärmetauscher 6.
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Die Wärmepumpe 5 weist außerdem einen Kältemittelkreislauf 8 auf, in welchem ein flüssiges Kältemittel mittels eines Verdichters 9 durch die beiden Wärmetauscher 6 und 7 sowie eine als Drosselventil 10 ausgebildete Entspannungseinrichtung gefördert wird. Dabei nimmt das Kältemittel im zweiten Wärmetauscher 7 Wärme aus der Prozessluft auf und überträgt diese über den ersten Wärmetauscher 6 wieder auf die Prozessluft.
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In der 2 ist ein Teil einer Bodengruppe 11 des Wäschetrockners 1 dargestellt, die zur Aufnahme unterschiedlicher Komponenten vorgesehen ist und unterhalb der Wäschetrommel 2 verläuft. Da anhand dieser 2 die erfindungsgemäße Anordnung der Wärmetauscher 6 und 7 auf der Bodengruppe 11 verdeutlicht werden soll, wird auf eine Darstellung der übrigen Komponenten, die die Sicht auf die beiden Wärmetauscher 6 und 7 behindern würde, verzichtet. Die beiden Wärmetauscher 6 und 7 sind in einem Wärmetauschergehäuse 12 angeordnet und dabei auf einen Aufstellboden 13 des Wärmetauschergehäuses 12 gestellt. Wie durch einen Pfeil verdeutlicht, tritt die Prozessluft zunächst in den zweiten Wärmetauscher 7 (Verdampfer) ein und gelangt dann in den ersten Wärmetauscher 6 (Kondensator).
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Außerdem sind auf der Bodengruppe 11 der Abluftabschnitt 3b und der Zuluftabschnitt 3a ausgebildet, die zuvor bereits im Zusammenhang mit der Darstellung des Prozessluftkreises in 1 erläutert worden sind. Die über den Abluftabschnitt 3b in den zweiten Wärmetauscher 7 (Verdampfer bzw. Evaporator) gelangende feuchte Prozessluft wird nach ihrer Entfeuchtung dem ersten Wärmetauscher 6 zugeleitet, der zu dem zweiten Wärmetauscher 7 in Strömungsrichtung beabstandet angeordnet ist. Der dabei zwischen den beiden Wärmetauschern 6 und 7 geschaffene Zwischenraum 14 ist gegenüber der Umgebungsluft abzudichten, wozu dieser durch zwei vertikal und parallel sowie zueinander beabstandet angeordnete Verbindungselemente 16 und 17 begrenzt ist. In den beiden Wärmetauschern 6 und 7 ausgebildete Kanalabschnitte 15 des Prozessluftkanals 3 sind folglich miteinander verbunden.
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Aus der 3 geht der Teil des Wärmetauschergehäuses 12 hervor, welcher den Aufstellboden 13 und die von diesem ausgehenden Verbindungselementen 16 und 17 aufweist. Dabei ist erkennbar, dass die beiden Verbindungselemente 16 und 17 in der Seitenansicht des Wärmetauschergehäuses 12 insgesamt eine keilförmige Außenkontur aufweisen, wobei sie an ihrem mit dem Aufstellboden 13 verbundenen Ende mit einer größeren Breite als an dem vom Aufstellboden 13 abgewandten Ende ausgeführt sind. Außerdem weisen die Verbindungselemente 16 und 17 über ihre gesamte Längserstreckung mehrere Längsrippen 18 zu ihrer Versteifung auf. Die aus dem Aufstellboden 13 und den beiden Verbindungselementen 16 und 17 bestehende Einheit soll als Kunststoffteil im Spritzverfahren hergestellt werden. Weiterhin ist der 3 zu entnehmen, dass die Verbindungselemente 16 und 17 aus einem flachen Basisteil 19, das mit den Längsrippen 18 versehen ist, und aus als Dichtleisten 20 ausgebildeten Dichtelemente 21 bestehen. Die Dichtleisten 20 erstrecken sich von den Rändern dieses Basisteils 19 aus und sind gegenüber diesem federnd ausgebildet.
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Die Anordnung der Dichtleisten 20 ist des Weiteren den 4 und 4a zu entnehmen. Gemäß der 4 befindet sich die Dichtleiste 20 in ihrem entspannten Zustand und schließt mit dem Basisteil 19 einen stumpfen Winkel α ein. Am Übergang von der Dichtleiste 20 zum Basisteil 19 befindet sich eine Sicke 22, mittels der dafür gesorgt wird, dass die Dichtleiste 20 federnd gegenüber dem Basisteil 19 verschwenkt werden kann. Für die Funktion der Dichtleiste 20 ist es erforderlich, dass diese gegenüber dem Aufstellboden 13 frei beweglich angeordnet ist. Bei der Herstellung der aus den Verbindungselementen 16 und 17 sowie dem Aufstellboden bestehenden Einheit aus Kunststoff, wird diese Beweglichkeit der jeweiligen Dichtleiste dadurch erreicht, dass sich im angrenzenden Bereich des Aufstellbodens 13 eine Ausnehmung 23 befindet.
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Über diese Ausnehmung 23 könnte jedoch Prozessluft aus dem Prozessluftkanal 3 entweichen, und es ist folglich erforderlich, die Ausnehmung 23 zu verschließen, wofür ein formschlüssig in die Ausnehmung 23 eingreifender Stopfen 24 vorgesehen ist. Zur Schaffung eines derartigen Stopfens 24 kann in einem Bereich des Aufstellbodens 13, der durch den auf diesem angeordneten Wärmetauscher 6 oder 7 verdeckt wird, ein entsprechend dimensionierter und geformter Teil des Aufstellbodens 13, der freigestellt ist, verwendet werden.
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Aus den 4, 4a und 5 geht hervor, dass ein entsprechend geformter Bereich des Aufstellbodens 13 an drei Umfangsrändern mit einer Freistellung 25 sowie an einem weiteren Rand mit einem Filmscharnier 26 versehen ist. Zur Verdeutlichung der Schwenkbewegung der Dichtleiste ist diese in der 4a in weiteren unterschiedlichen Schwenkpositionen gezeigt, die mit 20' und 20" bezeichnet sind.
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Weiterhin geht aus einer Schnittdarstellung des Aufstellbodens 13 gemäß 5 hervor, wie der Stopfen 24 aus seiner Position, die er nach der Fertigung des Aufstellbodens 13 einnimmt, in eine Position zum Verschließen der Ausnehmung 23 verschwenkt werden kann. Der Stopfen 24, der über einen Schwenkarm 27 und das Filmscharnier 26 mit dem Aufstellboden 13 verbunden ist, nimmt dabei zunächst seine Ausgangsstellung innerhalb des Aufstellbodens 13 ein. Die Schwenkbewegung des Stopfen 24 ist durch dessen weitere Positionen verdeutlicht, in denen der Stopfen mit 24' und 24'' bezeichnet ist. Letztendlich befindet sich der Stopfen in einer Eingriffsposition in der Ausnehmung 23, in der er mit 24''' bezeichnet ist.
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In der 6 ist die Bodengruppe 11 mit dem Aufstellboden 13 sowie mit dem gemeinsam mit diesem ausgebildeten Verbindungselement 16 dargestellt. In den vier Ecken des im Wesentlichen rechteckig gestalteten Aufstellbodens 13 sind Führungsschienen 28 und 29 angeordnet, die unter einem spitzen Winkel zur Lotrechten verlaufen, so dass sich gemeinsam mit dem keilförmigen Verbindungselementen 16 jeweils eine trapezförmige Aufnahme 30 bzw. 31 ergibt. Für das in der Darstellung nicht sichtbare Verbindungselement 17 und weitere Führungsschienen ergeben sich die gleichen Verhältnisse.
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Kontaktflächen 32 und 33 des ersten Wärmetauschers 6 sowie Kontaktflächen 34 und 35 des zweiten Wärmetauschers 7, die nach deren Montage an Führungsflächen der Führungsschienen 28 und 29 und den zuvor erläuterten Dichtleisten 20 der Verbindungselemente 16 und 17 anliegen, verlaufen mit der gleichen Neigung zur Lotrechten. Die Führungsschienen 28 und 29 können als Winkelprofile ausgebildet sein und die Wärmetauscher 6 und 7 an den jeweiligen Ecken dichtend umgreifen.
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In der 6 befinden sich die beiden Wärmetauscher 6 und 7 in einer Lage, in der sie gegenüber dem Wärmetauschergehäuse 12 ausgerichtet sind. Aus dieser Lage heraus sind sie in der 6a soweit in die trichterartige Aufnahme 30, 31 abgesenkt, dass sie sich auf dem Aufstellboden 13 abstützen. Dabei liegen die Wärmetauscher 6 und 7 mit ihren äußeren Kontaktflächen 32, 33, 34 und 35 einerseits an den Führungsschienen 28 und 29 ab und werden aufgrund der schrägen Flächen in Richtung der flexiblen Dichtleisten 20 des als Beispiel gezeigten Verbindungselements 16 gedrängt, wobei die Dichtleisten 20 dichtend an den ihnen zugewandten Bereichen der Außenfläche der Wärmetauscher 6 und 7 anliegen.
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Gemäß der 7 ist das Wärmetauschergehäuse 12 dadurch komplettiert, dass an einer vom Aufstellboden 13 abgewandten Seite der Wärmetauscher 6 und 7 ein Abschlussdeckel 36 angeordnet und an den Enden der vier Führungsschienen 28, 29 fixiert ist. Zwischen diesem Abschlussdeckel 36 und den Wärmetauscher 6 und 7 sind vorzugsweise ebenfalls Dichtungen angeordnet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Wäschetrockner
- 2
- Wäschetrommel
- 3
- Prozessluftkanal
- 3a
- Zuluftabschnitt von 3
- 3b
- Abluftabschnitt von 3
- 4
- Prozessluftgebläse
- 5
- Wärmepumpe
- 6
- erster Wärmetauscher (Kondensator)
- 7
- zweiter Wärmetauscher (Verdampfer)
- 8
- Kältemittelkreislauf
- 9
- Verdichter
- 10
- Drosselventil
- 11
- Bodengruppe von 1
- 12
- Wärmetauschergehäuse
- 13
- Aufstellboden von 11
- 14
- Zwischenraum
- 15
- Kanalabschnitt in 14
- 16
- Verbindungselement
- 17
- Verbindungselement
- 18
- Längsrippen von 16 und 17
- 19
- Basisteil von 16 und 17
- 20
- Dichtleisten von 16 und 17
- 20'
- Dichtleiste in weiter Stellung
- 20"
- Dichtleiste in weiter Stellung
- 21
- Dichtelement von 16 und 17
- 22
- Sicke zwischen 19 und 20
- 23
- Ausnehmung in 13
- 24
- Stopfen
- 24'
- Stopfen in weiter Stellung
- 24"
- Stopfen in weiter Stellung
- 24'''
- Stopfen in Eingriffsstellung in 23
- 25
- Freistellung in 13
- 26
- Filmscharnier von 24
- 27
- Schwenkarm von 24
- 28
- Führungsschiene
- 29
- Führungsschiene
- 30
- Aufnahme für 6
- 31
- Aufnahme für 7
- 32
- Kontaktfläche von 6
- 33
- Kontaktfläche von 6
- 34
- Kontaktfläche von 7
- 35
- Kontaktfläche von 7
- 36
- Abschlussdeckel von 12
- α
- Winkel zwischen 19 und 20
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018205734 A1 [0007, 0016]
- EP 3124682 A1 [0010, 0016]