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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Enteisen eines Wärmeübertragers eines Kraftfahrzeugs, wobei für einen in einem Kraftfahrzeug angeordneten Wärmeübertrager ein Abtauvorgang zum Entfernen einer auf einer Oberfläche des Wärmeübertragers gebildeten Schicht gefrorenen Wassers oder Reifs durchgeführt wird, wobei der Abtauvorgang ein Erwärmen der Oberfläche umfasst, wobei Schmelzwasser entsteht. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einem Wärmeübertrager und einer Steuereinheit zur Durchführung eines Verfahrens zum Enteisen des Wärmeübertragers.
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Klimatisierungseinrichtungen oder Klimaanlagen finden in verschiedenen Bereichen der Technik Anwendung. Insbesondere in der Elektromobilität werden Klimatisierungseinrichtungen oder Klimaanlagen eingesetzt, welche Wärmepumpen aufweisen. Die Verwendung von Klimatisierungseinrichtungen mit Wärmepumpen in Elektrofahrzeugen ist vorteilhaft, da bei Elektrofahrzeugen keine Abwärme eines Verbrennungsmotors zur Beheizung eines Fahrgastraums zur Verfügung steht. Die zum Heizen benötigte Wärme wird stattdessen der Außenluft mittels der Wärmepumpe entnommen und dem Fahrgastraum zugeführt. Dafür muss der mit der Außenluft in Kontakt stehende Wärmeübertrager der Wärmepumpe unter die Umgebungstemperatur der Außenluft gekühlt werden.
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Unterschreitet die Außenluft bei der Abkühlung des Wärmeübertragers ihren Taupunkt, bildet sich eine Schicht gefrorenen Wassers, insbesondere Reif oder Eis, auf der Oberfläche des Wärmeübertragers. Die Schicht gefrorenen Wassers hindert die Außenluft am Durchströmen des Wärmeübertragers, und ein effizierter Betrieb der Wärmepumpe ist nicht mehr gesichert. Um wieder eine Durchströmung des Wärmeübertragers mit Außenluft zu ermöglichen, werden im Stand der Technik Abtauvorgänge durchgeführt, bei denen der Wärmeübertrager aufgeheizt wird. Durch die Erwärmung des Wärmeübertragers schmilzt die Schicht gefrorenen Wassers und eine Durchströmung des Wärmeübertragers mit Außenluft kann wieder erfolgen.
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Aus der
DE 10 2014 218 378 A1 ist ein gasgekühlter Wärmeübertrager zur Kühlung eines durch den Wärmeübertrager durchströmbaren Fluids bekannt, mit einem eine Mehrzahl von Strömungskanälen aufweisenden Wärmeübertragungsblock. Der Wärmeübertrager weist einen ersten Sammelkasten und einen zweiten Sammelkasten auf, wobei die Sammelkästen über die Strömungskanäle fluidisch miteinander verbunden sind. Der Wärmeübertragungsblock ist von außen von einem Gas durchströmbar. Durch den Wärmeübertrager kann so ein Wärmeübertrag zwischen dem in den Strömungskanälen strömenden Fluid und dem außerhalb strömenden Gas erreicht werden.
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Aus der
DE 10 2017 115 190 A1 ist eine Anordnung zum Enteisen eines Wärmeübertragers in einem Kraftfahrzeug bekannt. Die Anordnung umfasst gattungsgemäß ein Luftführungsgehäuse zum Durchleiten von Umgebungsluft mit einer Einlassöffnung und einer Auslassöffnung, welche geeignet sind, mit der Außenumgebung des Kraftfahrzeugs zu kommunizieren. Die Anordnung umfasst außerdem wenigstens einen Lüfter und einen gelegentlich zu enteisenden ersten Wärmetauscher, welche zwischen der Einlassöffnung und der Auslassöffnung angeordnet sind, wobei der erste Wärmetauscher in einem Betriebsmodus betreibbar ist, bei welchem die durchgeleitete Umgebungsluft abgekühlt wird. Dabei ist vorgesehen, dass die Einlassöffnung und die Auslassöffnung verschließbar sind und dass im Luftführungsgehäuse der wenigstens eine Lüfter und der erste Wärmeübertrager derart angeordnet sind, dass bei geschlossener Einlassöffnung und geschlossener Auslassöffnung wenigstens ein Zirkulationspfad ausbildbar ist.
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Die
DE 11 2011 101 957 T5 offenbart einen Wärmepumpenkreislauf, bei dem Kältemittelrohre eines äußeren Wärmeübertrages, der als ein Verdampfer für ein Verdampfen von Kältemittel dient, und Kühlfluidrohre eines Kühlers zum Ableiten von Wärme von einem Kühlmittel eines elektrischen Motors für das Fahren, der als eine äußere Wärmequelle dient, mit den gleichen äußeren Rippen verbunden sind. In einem Defrosterbetrieb, welcher ein Enteisen des Wärmeübertragers durch ein Strömenlassen des Kühlmittels durch den Kühler umfasst, kann der Verlust beim Übertragen von Wärme, welche in dem Kühlmittel enthalten ist, zu dem Wärmetauscher unterbunden werden, und die Wärme, welche von dem elektrischen Motor zum Fahren geliefert wird, kann auf effektive Art und Weise für ein Enteisen des Außenwärmeübertragers verwendet werden.
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Die
DE 10 2015 215 955 A1 offenbart eine Klimatisierungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zu deren Betrieb. Abtauprozesse werden vorwiegend bei nur geringer Durchströmung der Verdampfer mit kalter Außenluft, das heißt insbesondere bei niedrigen Fahrtgeschwindigkeiten, zum Beispiel unterhalb einer vorgegebenen Grenzgeschwindigkeit, eingeleitet.
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Aus der
DE 10 2007 062 512 A1 ist ein Wärmeübertrager, insbesondere ein Verdampfer, mit mindestens einem Sammelkasten, einer Mehrzahl von in den Sammelkasten hinein- oder aus ihm herausführenden Rohren und einem durch die Rohre in Verbindung mit die Wärmeübertragungsfläche vergrößerten Elementen gebildetes Wärmeübertragernetz bekannt, wobei ein Spalt zwischen den die Wärmeübertragungsfläche vergrößernden Elementen und dem Sammelkasten vorgesehen ist, und in der Höhe des Spalts, der zwischen den die Wärmeübertragungsfläche vergrößernden Elementen und dem Sammelkasten ausgebildet ist, eine Blende auf mindestens einer Seite des Wärmeübertragers angebracht ist.
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Bei einem Abtauvorgang eines Wärmeübertragers können erhebliche Mengen an Schmelzwasser entstehen, welches auf den Boden unterhalb des Fahrzeugs, insbesondere auf die Straße, laufen und erneut gefrieren kann. Die neu auf dem Boden entstehende Eisschicht kann beispielsweise zum Ausrutschen von Fußgängern mit Verletzungsfolgen führen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Enteisen eines Wärmeübertragers eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen, mit welchem verhindert wird, dass große Mengen Schmelzwasser aus einem Abtauvorgang auf den Boden oder die Straße unterhalb des Kraftfahrzeugs laufen, erneut vereisen und eine Verletzungsgefahr für Fußgänger darstellen.
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Zur Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe wird ein Verfahren zum Enteisen eines Wärmeübertragers eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen, wobei für einen in einem Kraftfahrzeug angeordneten Wärmeübertrager ein Abtauvorgang zum Entfernen einer auf einer Oberfläche des Wärmeübertragers gebildeten Schicht gefrorenen Wassers oder Reifs durchgeführt wird, wobei der Abtauvorgang ein Erwärmen der Oberfläche umfasst, wobei Schmelzwasser entsteht, wobei ferner vorgesehen ist, dass die Menge des auf einen lokalen Bereich eines Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs abgeleiteten Schmelzwassers auf einen Maximalwert begrenzt wird.
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Das Kraftfahrzeug kann als Elektrofahrzeug, batterieelektrisches Fahrzeug oder Hybridelektrokraftfahrzeug ausgebildet sein.
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Der Wärmeübertrager des Kraftfahrzeugs kann Teil einer Wärmepumpe und/oder einer Klimaanlage beziehungsweise einer Klimatisierungseinrichtung eines des Kraftfahrzeugs sein. Der Wärmeübertrager ist bevorzugt ein Außenluftwärmeübertrager und insbesondere dazu ausgebildet, thermische Energie aus der Außenumgebung auf ein Kühlfluid, insbesondere ein Kühl- oder Kältemittel, zu übertragen. Die aufgenommene thermische Energie kann zur Beheizung eines Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs genutzt werden.
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Unter einer Oberfläche des Wärmeübertragers wird insbesondere eine Oberfläche des Wärmeübertragers verstanden, welche in Kontakt mit der Außenumgebung steht, wobei bevorzugt über diese Oberfläche jene Außenluft strömt, aus der thermische Energie entnommen werden soll.
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Für die auf der Oberfläche des Wärmeübertragers gebildete Schicht gefrorenen Wassers können auch die Begriffe „Reif“, „Reifschicht“, „Eis“ oder „Eisschicht“ oder weitere sinngemäß geeignete Begriffe verwendet werden.
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Verfahren zur Erkennung der Bildung einer Schicht gefrorenen Wassers auf einer Oberfläche eines Wärmeübertragers eines Kraftfahrzeugs sind dem Fachmann bekannt.
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Der Abtauvorgang kann ein Abtauzyklus sein.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass bei dem Verfahren die Menge des auf einen lokalen Bereich eines Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs abgeleiteten Schmelzwassers auf einen Maximalwert begrenzt wird.
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Durch die Begrenzung der Menge des auf einen lokalen Bereich eines Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs abgeleiteten Schmelzwassers auf einen Maximalwert werden größere lokale Ansammlungen von Schmelzwasser auf dem Boden verhindert, sodass sich lokal auf dem Boden keine größeren Eisflächen durch ein Wiedergefrieren des Schmelzwasser bilden können. Die Ausrutsch- bzw. Verletzungsgefahr für Fußgänger wird somit verringert.
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Der Boden ist bevorzugt Teil einer Straße oder eines Bürgersteigs.
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Unter einem „lokalen Bereich“ wird ein räumlich beschränkter Bereich des Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs verstanden. Der lokale Bereich kann beispielsweise bei einem stehenden Kraftfahrzeug eine begrenzte Fläche am Standort des Fahrzeugs sein. Der lokale Bereich kann eine Fläche von kleiner oder gleich 1 m2, bevorzugt kleiner oder gleich 0,5 m2, besonders bevorzugt kleiner oder gleich 0,1 m2, ganz besonders bevorzugt kleiner oder gleich 0,01 m2, aufweisen. Der lokale Bereich kann auch eine Fläche von größer oder gleich 0,001 m2, bevorzugt größer oder gleich 0,005 m2, besonders bevorzugt größer oder gleich 0,01 m2, aufweisen. Insbesondere kann der lokale Bereich eine Fläche aufweisen, welche bei einer Vereisung eine Gefahr für ein Ausrutschen für Fußgänger darstellt.
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Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das Verfahren, insbesondere ausschließlich, durchgeführt wird, wenn sich das Kraftfahrzeug in einem Stadtgebiet befindet. Da insbesondere in ländlichen Gebieten oder auf Landstraßen Fußgänger seltener auf Straßen anzutreffen sind als in Stadtgebieten, ist dort die Gefahr geringer, dass gefrierendes Schmelzwasser eine Gefahr darstellt.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass der Maximalwert kleiner als eine in dem Abtauvorgang erzeugte Gesamtmenge an Schmelzwasser ist, wobei der Maximalwert bevorzugt kleiner als 50 %, weiter bevorzugt kleiner als 10 %, ganz besonders bevorzugt kleiner als 5 %, der in dem Abtauvorgang erzeugten Gesamtmenge an Schmelzwasser ist.
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Fallen beispielsweise bei einem Abtauvorgang 100 ml an Schmelzwasser an, so kann verfahrensgemäß vorgesehen sein, dass die Menge des auf den lokalen Bereich des Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs abgeleiteten Schmelzwassers weniger als 50 ml, weiter bevorzugt weniger als 10 ml, besonders bevorzugt weniger als 5 ml, beträgt.
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Es kann somit bevorzugt vorgesehen sein, dass der Maximalwert kleiner als 10 cl, bevorzugt kleiner als 5 cl, besonders bevorzugt kleiner als 1 cl, ganz besonders bevorzugt kleiner als 5 ml, ist.
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Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Menge des pro Flächeneinheit auf den lokalen Bereich des Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs abgeleiteten Schmelzwassers auf einen Maximalwert begrenzt wird.
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So kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Maximalwert kleiner als 10 l/m2, bevorzugt kleiner als 5 l/m2, besonders bevorzugt kleiner als 1 l/m2, ganz besonders bevorzugt kleiner als 0,5 l/m2, insbesondere bevorzugt kleiner als 0,1 l/m2, ist.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass der Abtauvorgang nur während der Fahrt des Kraftfahrzeugs durchgeführt wird.
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Durch Durchführung des Abtauvorgang ausschließlich während der Fahrt des Kraftfahrzeugs wird das Schmelzwasser über die während der Fahrt zurückgelegten Strecke verteilt auf den Boden geleitet. Durch diese Verteilung des Schmelzwassers über eine große Fläche wird die Menge des auf einen lokalen Bereich des Bodens abgeleiteten Schmelzwassers begrenzt.
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Bevorzugt ist daher vorgesehen, dass das in dem Abtauvorgang entstandene Schmelzwasser, bevorzugt gleichmäßig, über eine Fahrtstrecke, insbesondere auf dem Boden, verteilt wird.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass während der Durchführung des Abtauvorgangs ein Blendenelement, insbesondere eine Jalousie oder ein Rollo, vor dem Wärmeübertrager angeordnet wird, sodass ein Durchströmen des Wärmeübertragers mit Umgebungsluft verhindert wird.
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Durch das Anordnen eines Blendenelementes vor dem Wärmeübertrager wird der Luftstrom der über den Wärmeübertrager, insbesondere über die Oberfläche, strömenden Außen- oder Umgebungsluft reduziert oder gestoppt, sodass eine effiziente Abtauung erfolgen kann. Insbesondere kann der Abtauvorgang durch Anordnung eines Blendenelementes wie einer Jalousie oder eines Rollos vor dem Wärmeübertrager auch bei größeren Fahrzeuggeschwindigkeiten durchgeführt werden, sodass das bei dem Abtauvorgang anfallende Schmelzwasser über einen größeren Bereich des Bodens verteilt wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der Abtauvorgang nur bis zu einer Maximalgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs von 50 km/h, bevorzugt von 25 km/h, insbesondere bevorzugt von 15 km/h, ganz besonders bevorzugt von 10 km/h, durchgeführt wird.
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Durch die Begrenzung der Geschwindigkeit, bis zu welcher der Abtauvorgang durchgeführt werden kann, kann das Verfahren auch ohne die Anordnung eines Blendenelementes vor dem Wärmeübertrager durchgeführt werden. Da der Luftstrom durch den Wärmeübertrager durch die Begrenzung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs begrenzt oder verringert wird, kann eine effiziente Abtauung erfolgen.
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Ferner kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das Schmelzwasser in einem Auffangbehälter gesammelt wird.
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Durch Sammeln des Schmelzwassers in einem Auffangbehälter wird verhindert, dass Schmelzwasser, insbesondere auf einen lokalen Bereich, auf den Boden unterhalb des Fahrzeugs gelangt.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass der Auffangbehälter eine Austrittsvorrichtung umfasst, wobei die Austrittsvorrichtung bevorzugt die auf den lokalen Bereich abgeleitete und/oder die pro Flächeneinheit und/oder die pro Zeiteinheit aus dem Auffangbehälter austretende Menge an Schmelzwasser begrenzt, und/oder dass die Austrittsvorrichtung zur Begrenzung der auf den lokalen Bereich abgeleiteten und/oder der pro Flächeneinheit des Bodens und/oder der pro Zeiteinheit aus dem Auffangbehälter austretenden Menge an Schmelzwasser auf den Maximalwert geöffnet und/oder geschlossen wird.
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Die Begrenzung der Menge an Schmelzwasser kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Austrittvorrichtung ein Loch oder eine Öffnung mit einem so geringen Durchmesser ist, dass das Schmelzwasser nur tröpfchenweise aus dem Auffangbehälter austreten kann.
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Jedoch kann auch vorgesehen sein, dass die Austrittsvorrichtung ein Ventil ist, welches, beispielsweise durch ein elektrisches Stellelement, geöffnet oder geschlossen werden kann. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Austrittsvorrichtung nur dann geöffnet wird, wenn das Kraftfahrzeug in Bewegung ist.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass das Schmelzwasser verdampft wird. Die Verdampfung des Schmelzwasser kann beispielsweise erfolgen, indem das Schmelzwasser auf ein Verdichtergehäuse eines Verdichters der Wärmepumpe, welche den Wärmeübertrager umfasst, abgetropft wird.
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Durch das Verdampfen des Schmelzwasser kann effektiv ein Abtropfen des Schmelzwassers auf den Boden unterhalb des Kraftfahrzeugs verringert oder verhindert werden, sodass insbesondere auch die Menge des auf den lokalen Bereich des Bodens unterhalb des Kraftfahrzeugs abgeleiteten Schmelzwassers auf einen Maximalwert begrenzt wird.
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Eine weitere Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe besteht in einem Kraftfahrzeug mit einem Wärmeübertrager und einer Steuereinheit, wobei die Steuereinheit ausgebildet ist, ein vorbeschriebenes Verfahren durchzuführen.
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Die Steuereinheit ist insbesondere ausgebildet, festzustellen, dass ein Vereisen des Wärmeübertrages stattgefunden hat, und einen Abtauvorgang einzuleiten. Die Steuereinheit kann auch dazu ausgebildet sein, beispielsweise ein Ventil eines Auffangbehälters zu öffnen oder zu schließen.
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Sämtliche für das vorbeschriebene Verfahren erläuterten Merkmale, Vorrichtungen und Funktionen können in analoger Weise auch auf das Kraftfahrzeug übertragen werden.
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Das Verfahren wird nachstehend anhand der beigefügten Figur näher erläutert. Die Figur zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Wärmepumpe umfassend einen Wärmeübertrager.
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Anhand der Figur wird ein Verfahren 100 zum Enteisen eines Wärmeübertragers 13 eines Kraftfahrzeugs 10 erläutert. Die Figur zeigt in einer rein schematischen Ansicht ein Kraftfahrzeug 10 umfassend eine Klimatisierungseinrichtung 11. Die Klimatisierungseinrichtung 11 weist eine Wärmepumpe 12 mit einem Wärmeübertrager 13 auf. Der Wärmeübertrager 13 ist ein Außenluftwärmeübertrager 13a. Dabei kann Außenluft oder Umgebungsluft über eine Oberfläche 14 des Wärmeübertragers 13 strömen, sodass thermische Energie auf ein durch den Wärmeübertrager 13 strömendes Kältemittel übertragen werden kann. In der Wärmepumpe 12 fungiert der Wärmeübertrager 13 als Verdampfer 15. Die Wärmepumpe 12 weist ferner einen Kondensator 16 zur Abgabe der vom Kältemittel transportierten thermischen Energie an einen Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs 10, einen Verdichter 17 und eine Drossel 18 sowie Kältemittelleitungen 19 auf. Auf der Oberfläche 14 des Wärmeübertragers 13 kann sich bei geringen Außentemperaturen eine Schicht 20 gefrorenen Wassers bilden. Stellte eine Steuereinheit 21 der Klimatisierungseinrichtung 11 fest, dass durch die Schicht 20 gefrorenen Wassers die Außenluft am Durchströmen des Wärmeübertragers 13 gehindert wird und dass somit ein effizienter Betrieb der Wärmepumpe 12 nicht mehr gesichert ist, wird ein Abtauvorgang eingeleitet.
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Dabei wird die Oberfläche 14 erwärmt, sodass Schmelzwasser 22 entsteht. Verfahrensgemäß ist dann die Menge des auf einen lokalen Bereichs 23 eines Bodens 24 unterhalb des Kraftfahrzeugs 10 abgeleiteten Schmelzwassers 22 auf einen Maximalwert begrenzt.
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Beispielsweise kann wie in der Figur gezeigt ein Auffangbehälter 25 vorgesehen sein, in dem das Schmelzwasser 22 gesammelt wird. Der Auffangbehälter 25 weist eine Austrittsvorrichtung 26 auf, welche als Ventil 26a ausgebildet ist. Die Steuereinheit 21 kann ausgebildet sein, das Ventil 26a nur dann zu öffnen, wenn das Kraftfahrzeug 10 in Bewegung ist, sodass die Menge des auf den lokalen Bereich 23 des Bodens 24 unterhalb des Kraftfahrzeugs 10 abgeleiteten Schmelzwassers 22 auf einen Maximalwert begrenzt wird. Um einen Abtauvorgang auch während der Fahrt des Kraftfahrzeugs 10 durchführen zu können, kann ein Blendenelement 27 in Form eines Rollos 27a vorgesehen sein, welches so vor dem Wärmeübertrager 13 angeordnet wird, dass ein Durchströmen des Wärmeübertragers 13 mit Umgebungsluft verhindert wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil des Schmelzwassers 22 auf ein Verdichtergehäuse 28 des Verdichters 17 der Wärmepumpe 12 abgetropft wird, sodass das Schmelzwasser 22 verdampft und nicht in flüssiger Form auf den Boden 24 unterhalb des Kraftfahrzeugs 10 gelangt.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Verfahren
- 10
- Kraftfahrzeug
- 11
- Klimatisierungseinrichtung
- 12
- Wärmepumpe
- 13
- Wärmeübertrager
- 13a
- Außenluftwärmeübertrager
- 14
- Oberfläche
- 15
- Verdampfer
- 16
- Kondensator
- 17
- Verdichter
- 18
- Drossel
- 19
- Kältemittelleitungen
- 20
- Schicht gefrorenen Wassers
- 21
- Steuereinheit
- 22
- Schmelzwasser
- 23
- Lokaler Bereich
- 24
- Boden
- 25
- Auffangbehälter
- 26
- Austrittsvorrichtung
- 26a
- Ventil
- 27
- Blendenelement
- 27a
- Rollo
- 28
- Verdichtergehäuse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014218378 A1 [0004]
- DE 102017115190 A1 [0005]
- DE 112011101957 T5 [0006]
- DE 102015215955 A1 [0007]
- DE 102007062512 A1 [0008]