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Die Erfindung betrifft eine Leuchtanordnung. Ferner ist sie auf eine Gesamtanordnung mit mindestens einer derartigen Leuchtanordnung gerichtet. Sie richtet sich außerdem auf ein Verfahren zur Herstellung einer Leuchtanordnung.
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Leuchtanordnungen sind aus dem Stand der Technik durch offenkundige Vorbenutzung allgemein bekannt. Leuchtanordnungen werden beispielsweise zum Schutz eingesetzt, um deren Träger durch erhöhte Sichtbarkeit, wie bei schlechten Lichtverhältnissen bzw. bei Dunkelheit, beispielsweise vor anderen Personen, zu schützen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Leuchtanordnung bereitzustellen. Insbesondere soll diese imstande sein, die Sichtbarkeit eines Trägers der Leuchtanordnung besonders wirksam zu erhöhen und so Unfälle zu vermeiden. Eine entsprechende Gesamtanordnung soll ferner geschaffen werden. Diese soll außerdem optisch äußerst ansprechend und effizient fertigbar sein. Ein entsprechendes Verfahren zur Herstellung einer Leuchtanordnung soll auch geliefert werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Hauptansprüchen 1, 14 und 15 angegebenen Merkmale gelöst. Der Kern der Erfindung liegt in mindestens einer Lichtquelle, die imstande ist, Licht in den Deckkörper zu führen, wo dieses wiederum zumindest bereichsweise transportiert wird bzw. imstande ist, sich auszubreiten. Dies ermöglicht beispielsweise die, vorzugsweise gleichmäßige, Beleuchtung großer und/oder komplizierter Flächen, was im Einsatz zu einer besonders guten Sichtbarkeit, vor allem bei Dämmerung oder im Dunklen, also bei schlechten Sichtververhältnissen, führt.
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Es ist zweckmäßig, wenn das Substrat beispielsweise durch mindestens eine Folie, Platte, einen Formkörper oder dergleichen gebildet ist. Günstigerweise ist es einlagig oder mehrlagig. Es ist von Vorteil, wenn das Substrat flexibel oder starr ist. Auf der ersten Seite des Substrats ist bevorzugt, insbesondere direkt, eine Haftvermittlerschicht angeordnet.
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Der Deckkörper bedeckt zumindest bereichsweise, bevorzugt zu mindestens 50 %, bevorzugt zu mindestens 70 %, bevorzugt zu mindestens 90 %, bevorzugt vollständig, das Substrat. Er steht mit dem Substrat in direkter oder beispielsweise über mindestens eine Zwischenschicht in indirekter Verbindung. Der Deckkörper ist beispielsweise zumindest bereichsweise transparent und/oder transluzent. Er besteht beispielsweise aus einem einzigen Grundmaterial. Es ist zweckmäßig, wenn sich eine Dicke des Deckkörpers in einer ersten Richtung, wie Längsrichtung, und/oder in einer zu dieser senkrechten zweiten Richtung, wie Breitenrichtung, der Leuchtanordnung zumindest bereichsweise ändert. Günstigerweise ist der Deckkörper auf seiner freien Seite zumindest bereichsweise, insbesondere konvex, gewölbt. Er ist vorzugsweise durch ein Doming-Verfahren gebildet und somit als Doming-Deckkörper ausgeführt. Es ist zweckmäßig, wenn der Deckkörper aus Kunstharz bzw. Polyurethan, PMMA (Polymethylmethacrylat), PC (Polycarbonat), PE (Polyethylen), PPO (Polyphenylenether), PVC (Polyvinylchlorid), Silikone und/oder Epoxiden besteht.
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Es ist zweckmäßig, wenn der Deckkörper als vereinfachter Lichtwellenleiter fungiert. Günstigerweise bestimmen Reflexion des Lichts an dem Substrat und/oder Reflexion des Lichts an einer äußeren Grenzfläche zwischen dem Deckkörper und der Umgebung Lichtleitungseigenschaften.
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Die mindestens eine Lichtquelle ist bevorzugt eine Lichtquelle. Sie hat günstigerweise mindestens ein elektrisches Leuchtmittel. Beispielweise umfasst die mindestens eine Lichtquelle eine Elektronik. Alternativ wird elektrischer Strom beispielsweise durch einen Innenwiderstand einer Stromquelle begrenzt. Es ist zweckmäßig, wenn die mindestens eine Lichtquelle mit mindestens einer elektrischen Energiequelle zur Energieversorgung, direkt oder indirekt, verbindbar oder verbunden ist. Es ist von Vorteil, wenn nur eine einzige Lichtquelle vorhanden ist.
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Der Trägerkörper ist beispielsweise durch eine persönliche Schutzausrüstung, wie für den Fußschutz, Handschutz, Hautschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Gesichtsschutz, Augenschutz, Körperschutz, Absturzschutz und/oder als Schwimmhilfe/ Rettungsweste, bzw. einen Bestandteil derselben gebildet. Er ist zum Beispiel als Fußbekleidung, wie Schuh, insbesondere Sicherheitsschuh, Schutzhandschuh, Schutzbekleidung, wie Jacke, Hose, Weste, Shirt, Pullover oder Overall, Atemschutzmaske, Schutzhelm, Schutzkappe, Schutzbrille oder Schutzschirm ausgebildet.
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Die Leuchtanordnung ist insgesamt vorzugsweise zumindest bereichsweise bandartig, stegartig, blattartig und/oder plattenartig. Sie ist in der Gesamtheit zumindest bereichsweise flexibel und/oder starr. Vorzugsweise ist die Leuchtanordnung außenseitig bzw. von außen sichtbar an dem Trägerkörper anbringbar/angeordnet.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 2 führt zu einer äußerst energiesparenden Lichtquelle. Eine solche Lichtquelle hat auch eine besonders hohe Lebensdauer und bringt keine Verbrennungsgefahr mit sich.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 3 erlaubt eine besonders verlustfreie Führung des Lichts in den Deckkörper. Es ist zweckmäßig, wenn die mindestens eine Lichtquelle vollständig in dem Deckkörper angeordnet ist. Alternativ ist sie beispielsweise außerhalb des Deckkörpers angeordnet und schließt sich an diesen, bevorzugt direkt, an. Die Leuchtdiode (LED) strahlt Licht ab, wenn elektrischer Strom durch diese fließt.
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Das Substrat gemäß dem Unteranspruch 4 ist optisch äußerst ansprechend. Es ist zum Beispiel imstande, Informationen zu vermitteln. Der mindestens eine Aufdruck enthält beispielsweise mindestens einen Buchstaben, einen Text, eine Ziffer, ein anderes Zeichen, eine Grafik und/oder ein Foto. Er ist beispielsweise direkt oder über mindestens eine Zwischenschicht auf der ersten Seite angeordnet. Der mindestens eine Aufdruck ist bevorzugt von außen durch den Deckkörper erkennbar. Er ist im Einsatz vorzugsweise durch die mindestens eine Lichtquelle, bevorzugt gleichmäßig, beleuchtet.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 5 erlaubt eine gezielte Ausleitung des Lichts der mindestens einen Lichtquelle aus dem Deckkörper. Vorzugsweise erfolgt die Ausleitung des Lichts aus dem Deckkörper großflächig, alternativ nur bereichsweise bzw. stellenweise. Es ist zweckmäßig, wenn an mindestens einer Grenzfläche der profilierten und/oder texturierten Oberfläche eine Reflexion und/oder Streuung des Lichts erfolgt. Die mindestens eine Grenzfläche erstreckt sich bevorzugt schräg oder gekrümmt zu einem ankommenden/einfallenden Lichtstrahl des Lichts aus der mindestens einen Lichtquelle. Durch die Geometrie, Oberflächengestalt, Struktur bzw. Topografie des Substrats ist/sind die Lichtleitung in dem Deckkörper und/oder das Auskoppelverhalten des Lichts aus dem Deckkörper beeinflusst bzw. steuerbar. Es ist zweckmäßig, wenn das Substrat durch ein Prägeverfahren dreidimensional geformt ist.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 6 ist besonders montagefreundlich. Es ist von Vorteil, wenn sich die mindestens eine Klebefläche über einen Großteil der zweiten Seite des Substrats, bevorzugt über die gesamte zweite Seite des Substrats, erstreckt. Sie ist beispielsweise direkt auf/an der zweiten Seite angeordnet. Das Substrat ist beispielsweise als Aufkleber ausgebildet. Das Substrat und der Deckkörper bilden beispielsweise zusammen ein Etikett, Label oder einen Sticker.
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Auch die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 7 erlaubt eine gezielte Ausleitung des Lichts der mindestens einen Lichtquelle aus dem Deckkörper. Bevorzugt erfolgt eine großflächige, alternativ nur bereichsweise bzw. stellenweise, Ausleitung des Lichts aus dem Deckkörper. Es ist zweckmäßig, wenn die Zuschlagstoffe das Licht reflektieren und/oder streuen. Es ist von Vorteil, wenn die Zuschlagstoffe im Vergleich mit dem Deckkörper äußerst klein sind. Sie sind beispielsweise (im Wesentlichen) gleichmäßig verteilt in dem Deckkörper angeordnet. Beispielsweise sind sie in dem Deckkörper ausgerichtet angeordnet.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 8 ermöglicht ebenfalls eine gezielte Ausleitung des Lichts aus dem Deckkörper. Bevorzugt erfolgt eine großflächige, alternativ nur bereichsweise bzw. stellenweise, Ausleitung des Lichts aus dem Deckkörper. Es ist von Vorteil, wenn die Streupartikel im Vergleich mit dem Deckkörper äußerst klein sind. Sie sind beispielsweise (im Wesentlichen) gleichmäßig verteilt in dem Deckkörper angeordnet. Beispielsweise sind sie in dem Deckkörper ausgerichtet angeordnet. Bei den Streupartikeln handelt es sich vorzugsweise um Zuschlagstoffe.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 9 ergibt eine weiter verbesserte Sichtbarkeit eines Trägers, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen. Die Leuchtanordnung ist imstande, nach Anregung der Farbstoffe Licht zu emittieren. Es ist von Vorteil, wenn die fluoreszierenden Farbstoffe im Vergleich mit dem Deckkörper äußerst klein sind. Sie sind beispielsweise (im Wesentlichen) gleichmäßig verteilt in dem Deckkörper angeordnet. Beispielsweise sind sie in dem Deckkörper ausgerichtet angeordnet. Bei den fluoreszierenden Farbstoffen handelt es sich vorzugsweise um Zuschlagstoffe. Sie sind imstande, eine gemeinsame Farbe oder unterschiedliche Farben zu emittieren.
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Der Deckkörper gemäß dem Unteranspruch 10 ist als Mehrkomponenten-Deckkörper ausgeführt. Es ist zweckmäßig, wenn mindestens eine Grenzfläche zwischen den sich voneinander unterscheidenden Materialien eine Reflexion und/oder Streuung des Lichts hervorruft. Die mindestens eine Grenzfläche erstreckt sich bevorzugt schräg oder gekrümmt zu einem ankommenden/einfallenden Lichtstrahl des Lichts aus der mindestens einen Lichtquelle. Durch die Geometrie und/oder den Verlauf der mindestens einen Grenzfläche ist/sind die Lichtleitung in dem Deckkörper und/oder das Auskoppelverhalten des Lichts aus dem Deckkörper beeinflusst bzw. steuerbar.
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Der Deckkörper gemäß dem Unteranspruch 11 ist besonders einfach und kostengünstig herstellbar. Er ist durch Gießen bzw. Urformen gebildet. Er ist bevorzugt aus einer Gießmasse gebildet, die anfangs flüssig, breiig oder pastös ist. Der Deckkörper ist vorzugsweise durch Druckgie-ßen/Spritzgießen oder Schwerkraftgießen gebildet. Die Gießmasse ist bevorzugt aushärtbar, beispielsweise mittels (UV-)Strahlung und/oder Temperatureinfluss.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 12 führt zu einer Lichtquelle, die in den Deckkörper integriert ist und ein besonders verlustfreies Einführen von Licht in den Deckkörper erlaubt. Die Lichtquelle ist so auch vor äußeren Einflüssen, wie Stoß, Feuchtigkeit oder dergleichen, gut geschützt.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 13 erlaubt eine gezielte Ausleitung des Lichts der mindestens einen Lichtquelle aus dem Deckkörper. Vorzugsweise erfolgt die Ausleitung des Lichts aus dem Deckkörper großflächig, alternativ nur bereichsweise bzw. stellenweise. Es ist zweckmäßig, wenn an mindestens einer Grenzfläche des profilierten und/oder texturierten äußeren Bereichs eine Reflexion und/oder Streuung des Lichts erfolgt. Die mindestens eine Grenzfläche erstreckt sich bevorzugt schräg oder gekrümmt zu einem ankommenden/einfallenden Lichtstrahl des Lichts aus der mindestens einen Lichtquelle. Durch die Geometrie, Oberflächengestalt, Struktur bzw. Topografie des Deckkörpers ist/sind die Lichtleitung in dem Deckkörper und/oder das Auskoppelverhalten des Lichts aus dem Deckkörper steuerbar. Der strukturierte und/oder profilierte Bereich hat/bildet somit beispielsweise mindestens eine Linse, ein Streuzentrum, eine raue Oberfläche oder dergleichen.
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Gemäß dem Unteranspruch 16 wird das Substrat mit dem, insbesondere (fast) fertigen, Deckkörper, beispielsweise direkt oder indirekt, verbunden. Der Deckkörper ist dabei zumindest teilweise ausgehärtet bzw. erstarrt.
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Gemäß dem Unteranspruch 17 wird der Deckkörper auf dem Substrat, direkt oder indirekt, angeordnet. Der Deckkörper wird beispielsweise auf das Substrat aufgespritzt.
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Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft beschrieben. Dabei zeigen:
- 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Leuchtanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform,
- 2 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Leuchtanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
- 3 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Leuchtanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform,
- 4 die in 3 gezeigte Leuchtanordnung und eine Gießform zur Herstellung derselben, und
- 5 eine vereinfachte Ansicht, die einen Trägerkörper mit einer der veranschaulichten Leuchtanordnungen zeigt
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Eine in 1 in ihrer Gesamtheit dargestellte Leuchtanordnung umfasst ein Substrat 1 und einen auf dem Substrat 1 angeordneten Deckkörper 2 sowie eine Lichtquelle 3, die in dem Deckkörper 2 vollständig angeordnet ist.
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Das Substrat 1 ist flächig ausgeführt und hat eine einheitliche Dicke. Es hat gemäß 1 eine erste, obere Seite 4 und eine der ersten Seite 4 gegenüberliegende zweite, untere Seite 5. Gemäß 1 erstrecken sich die erste Seite 4 und zweite Seite 5 parallel zueinander und liegen jeweils in einer Ebene. Das Substrat 1 ist bedruckt und trägt auf seiner ersten Seite 4 einen Aufdruck 6, der beabstandet zu der Lichtquelle 3 angeordnet ist.
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Die Leuchtanordnung umfasst außerdem eine Lichtquellen-Halterung 7, die von einem Seitenrand 8 der Leuchtanordnung ausgeht und das Substrat 1 bereichsweise randseitig umgreift. Die Lichtquellen-Halterung 7 hat eine höhere Steifigkeit als das Substrat 1. Sie ist bevorzugt starr ausgeführt und hält die Lichtquelle 3. Die Lichtquelle 3 ist dabei von der Lichtquellen-Halterung 7 derart gehalten, dass sie benachbart zu der ersten Seite 4 bzw. dieser zugewandt angeordnet ist. Sie ist benachbart zu dem Seitenrand 8 angeordnet.
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An die Lichtquelle 3 schließt sich eine elektrische Leitung 12 zur Energieversorgung an. In die elektrische Leitung 12 ist vorzugsweise ein Ein-/Ausschalter eingesetzt.
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Die Leuchtanordnung hat eine durchgängige Klebeschicht 9, die das Substrat 1 und die Lichtquellen-Halterung 7 unten vollständig bedeckt. Die Klebeschicht 9 bedeckt somit das Substrat 1 auf dessen zweiten Seite 5. Sie hat eine (im Wesentlichen) einheitliche Dicke.
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Von der Lichtquellen-Halterung 7 springt ein Gehäuseteil 10 vor, das die Lichtquelle 3 teilweise umgibt. Das Gehäuseteil 10 erstreckt sich auch oberhalb der Lichtquellen-Halterung 7 und begrenzt mit dieser einen Lichtquellen-Aufnahmeraum 11, der zu dem Aufdruck 6 hin offen ist. Das Gehäuseteil 10 schützt zum einen die Lichtquelle 3 vor äußeren Einflüssen, wie mechanischen Einflüssen. Zum anderen bildet es bevorzugt auch einen Schirm, um das Licht aus der Lichtquelle 3 zu konzentrieren. Die Lichtquelle 3 ist in dem Lichtquellen-Aufnahmeraum 11 aufgenommen.
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Eine Leuchteneinrichtung ist durch die Lichtquelle 3, die Lichtquellen-Halterung 7 und das Gehäuseteil 10 gebildet.
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Der Deckkörper 2 bedeckt oben das Substrat 1 und die Lichtquellen-Halterung 7 vollständig. Er umgibt auch die Lichtquelle 3. Die Lichtquelle 3 und teilweise auch das Gehäuseteil 10 sind in den Deckkörper 2 bzw. dessen Material eingebettet. Der Deckkörper 2 bedeckt das Substrat 1 auf dessen ersten Seite 4 und auch den Aufdruck 6 vollständig. Das Gehäuseteil 10 ist benachbart zu der Lichtquellen-Halterung 7 außenseitig, also auf der dem Aufdruck 6 abgewandten Seite, teilweise unbedeckt.
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Ausgehend von dem Seitenrand 8 nimmt eine Höhe H des Deckkörpers 2, die sich senkrecht zu einer Hauptebene des Substrats 1 erstreckt, allmählich bis zu einem zentralen/mittleren Bereich der Leuchtanordnung zu und fällt dann in Richtung eines dem Seitenrand 8 gegenüberliegenden Seitenrands 13 der Leuchtanordnung wieder ab. Der Deckkörper 2 ist so gegenüber dem Substrat 1 nach außen bzw. konvex gewölbt ausgeführt. Er ist bevorzugt bezüglich einer Mittelebene symmetrisch.
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Die elektrische Leitung 12 ist aus dem Deckkörper 2 nach außen geführt und trägt dort ein Verbindungsteil, wie ein Steckverbindungsteil.
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In dem Deckkörper 2 befinden sich Zuschlagstoffe 14, die beispielsweise als Streupartikel, fluoreszierende Farbstoffe oder dergleichen ausgeführt sind. Die Zuschlagstoffe 14 sind bevorzugt beabstandet zueinander angeordnet. Sie sind in dem gesamten Deckkörper 2 günstigerweise gleichmäßig verteilt angeordnet.
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Nachfolgend wird die Funktion der Leuchtanordnung näher beschrieben. Die Lichtquelle 3 wird über die elektrische Leitung 12 mit elektrischer Energie versorgt, so dass diese Licht emittiert. Das Licht tritt gegenüberliegend zu dem ersten Seitenrand 8 aus dem Gehäuseteil 10 aus und trifft unter anderem auf den Aufdruck 6. Es breitet sich bevorzugt auch über den Aufdruck 6 hinweg aus. Das Licht kann auch bei entsprechender Erstreckung des Aufdrucks 6 an dem Aufdruck 6 seitlich vorbeigehen. Es breitet sich in dem Deckkörper 2 aus.
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Ferner trifft das Licht auch auf Zuschlagstoffe 14, so dass das Licht aus dem Deckkörper 2 ausgeleitet und der gesamte Deckkörper 2 samt Aufdruck 6 beleuchtet wird. Der Deckkörper 2 ist somit beleuchtet bzw. durchleuchtet. Der Aufdruck 6 ist von außen sichtbar.
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 2 eine zweite Ausführungsform beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen wie bei der ersten Ausführungsform, auf dessen Beschreibung explizit verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche, jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen mit einem nachgeordneten „a“.
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Die Leuchtanordnung gemäß 2 unterscheidet sich vor allem durch das Substrat 1a von der Leuchtanordnung gemäß 1. Das Substrat 1a hat an der ersten Seite 4 einen texturierten bzw. profilierten, inneren Oberflächenbereich 15, der beispielsweise zwischen der Lichtquelle 3 und dem Aufdruck 6 und/oder in Strahlungsrichtung der Lichtquelle 3 dem Aufdruck 6 nachgeordnet und/oder in Strahlungsrichtung der Lichtquelle 3 seitlich neben dem Aufdruck 6 angeordnet ist.
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Der Oberflächenbereich 15 ist von dem Deckkörper 2a bedeckt. In dem Oberflächenbereich 15 ist beispielsweise mindestens ein Vorsprung 16 angeordnet, der gegenüber einer Hauptebene des Substrats 1a nach oben vorspringt und in den Deckkörper 2a ragt. Der mindestens eine Vorsprung 16 hat mindestens eine der Lichtquelle 3 zugewandte und/oder abgewandte Grenzfläche, die beispielsweise gekrümmt und/oder schräg gegenüber einer Hauptebene des Substrats 1a bzw. gegenüber einer Strahlrichtung des aus der Lichtquelle 3 austretenden Lichts verläuft. Der mindestens eine Vorsprung 16 hat beispielsweise eine Höhe, die zwischen 1 mm und 5 mm liegt. Er ist durch das Substrat 1a gebildet.
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Alternativ oder zusätzlich ist in dem Oberflächenbereich 15 mindestens eine Vertiefung 17 angeordnet, die durch mindestens eine der Lichtquelle 3 zugewandte und/oder abgewandte Grenzfläche begrenzt ist. Die Grenzfläche ist beispielsweise gekrümmt und/oder schräg gegenüber einer Hauptebene des Substrats 1a bzw. gegenüber einer Strahlrichtung des aus der Lichtquelle 3 austretenden Lichts. Die mindestens eine Vertiefung 17 hat beispielsweise eine Tiefe, die zwischen 1 mm und 5 mm liegt. Sie ist in dem Substrat 1a ausgebildet.
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Im Betrieb trifft das Licht aus der Lichtquelle 3 in dem Deckkörper 2a auf die jeweilige/n Grenzfläche/n an dem Substrat 1a und wird so gezielt aus dem Deckkörper 2a ausgeleitet. Das Licht wird dabei umgelenkt. Der Deckkörper 2a hat so in dem Oberflächenbereich 15 des Substrats 1a eine Negativform.
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 3 eine dritte Ausführungsform beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen wie bei der ersten Ausführungsform, auf dessen Beschreibung hiermit explizit verwiesen wird. Konstruktiv unterschiedliche, jedoch funktionell gleichartige Teile erhalten dieselben Bezugszeichen mit einem nachgeordneten „b“.
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Im Vergleich mit der ersten Ausführungsform ist hier das Gehäuseteil 10b im Querschnitt U-förmig. Ein erster Schenkel des Gehäuseteils 10b liegt oben auf dem Substrat 1 auf und ist so an diesem befestigt. Eine Basis des Gehäuseteils 10b erstreckt sich benachbart zu dem Seitenrand 8 der Leuchtanordnung. Ein zweiter Schenkel des Gehäuseteils 10b verläuft oberhalb der Lichtquelle 3. Das Gehäuseteil 10b ist zu dem Aufdruck 6 hin offen.
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Im Vergleich mit der ersten Ausführungsform gemäß 1 hat der Deckkörper 2b an der dem Substrat 1 abgewandten Seite einen äußeren texturierten bzw. profilierten Oberflächenbereich 18. Der Oberflächenbereich 18 ist beabstandet zu dem Substrat 1 angeordnet und erstreckt sich oberhalb desselben. Er ist beabstandet zu Rändern des Substrats 1 angeordnet.
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In dem Oberflächenbereich 18 ist beispielsweise mindestens ein Vorsprung 19 des Deckkörpers 2b vorhanden, der nach oben bzw. außen vorspringt bzw. von dem Substrat 1 wegspringt. Der mindestens eine Vorsprung 19 hat mindestens eine der Lichtquelle 3 zugewandte und/oder abgewandte Grenzfläche, die beispielsweise gekrümmt und/oder schräg gegenüber einer Strahlrichtung des aus der Lichtquelle 3 austretenden Lichts verläuft. Der mindestens eine Vorsprung 19 hat beispielsweise eine Höhe, die zwischen 1 mm und 5 mm liegt.
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Alternativ oder zusätzlich ist in dem Oberflächenbereich 18 mindestens eine nach außen offene Vertiefung 20 vorhanden, die durch mindestens eine der Lichtquelle 3 zugewandte und/oder abgewandte Grenzfläche begrenzt ist. Die Grenzfläche ist beispielsweise gekrümmt und/oder schräg gegenüber einer Strahlrichtung des aus der Lichtquelle 3 austretenden Lichts. Die mindestens eine Vertiefung 20 erstreckt sich von außen in Richtung auf das Substrat 1, endet aber beabstandet zu diesem. Sie hat beispielsweise eine Tiefe, die zwischen 1 mm und 5 mm liegt, und ist in dem Deckkörper 2b ausgebildet.
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Im Betrieb trifft das Licht aus der Lichtquelle 3 in dem Deckkörper 2b auf die jeweilige/n Grenzfläche/n und wird so gezielt aus dem Deckkörper 2b ausgeleitet. Das Licht wird dabei umgelenkt.
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4 zeigt eine Gießform 21 zum Herstellen des in 3 veranschaulichten Deckkörpers 2b. Die Gießform 21 ist dabei als Negativform für den Deckkörper 2b ausgeführt. Zum Herstellen des Deckkörpers 2b wird Deckkörper-Material samt Zuschlagstoffen über eine Gießeinheit in die Gießform 21 eingebracht, in dem sich bereits die Leuchteneinrichtung befindet. Das Deckkörper-Material erstarrt zumindest teilweise unter Bildung des Deckkörpers 2b in der Gießform 21.
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Auf den zumindest teilweise erstarrten Deckkörper 2b wird außenseitig das bedruckte Substrat 1 aufgebracht. Der Deckkörper 2b befindet sich dabei noch in der Gießform 21. Das Substrat 1 kann bereits die Klebeschicht 9 tragen oder mit dieser nachträglich versehen werden.
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Wie 5 zeigt, ist bei einem Trägerkörper 22, der hier beispielhaft als Schutzhelm ausgeführt ist, mindestens eine Leuchtanordnung außenseitig angeordnet. Diese ist mittels ihrer Klebeschicht 9 an den Trägerkörper 22 geklebt. Das Substrat 1; 1a erstreckt sich benachbart zu dem Trägerkörper 22. Der Deckkörper 2; 2b befindet sich auf der dem Trägerkörper 22 abgewandten Seite des Substrats 1; 1a. Die erste Seite 4 ist so dem Trägerkörper 22 abgewandt bzw. nach außen gewandt, während die zweite Seite 5 dem Trägerkörper 22 zugewandt ist.
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Alternativ oder zusätzlich ist der Lichtquelle 3 mindestens ein optisches Element nachgeordnet, das deren Abstrahlcharakteristik beeinflusst und so eine mindestens teilweise Ausleitung des Lichts aus dem Deckkörper hervorruft.
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Kombinationen der Ausführungsformen sind möglich.
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In der Zeichnung sind Verhältnisse der einzelnen Bestandteile der Leuchtanordnung nicht korrekt dargestellt. Die Zeichnung dient der prinzipiellen Veranschaulichung.