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Die vorliegende Erfindung richtet sich auf ein Gebäudemodul zum Bau eines Gebäudes - wobei mehrere der Gebäudemodule aneinandergesetzt werden - das tunnelartig ausgestaltet ist, nämlich mit zwei einander gegenüberliegenden Wandabschnitten und, zwischen ihnen, einem Fußbodenabschnitt und einem Dachabschnitt, so dass die Wandabschnitte, der Fußbodenabschnitt und der Dachabschnitt zusammen einen Tunnelinnenraum umgeben und sich zwischen zwei Tunnelöffnungen erstrecken, jeweils deren Rand eingerichtet ist, sich mit dem Rand einer der Tunnelöffnungen eines anderen der Gebäudemodule zusammensetzen zu lassen, so dass diese zusammengesetzten Tunnelöffnungen ineinander münden.
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Insbesondere für temporäre Büros auf Baustellen sind Container-artige Gebäudemodule der eingangs genannten Art bekannt. Durch aneinander Setzen mehrerer der Gebäudemodule entsteht ein Gebäude, insbesondere ein Bürogebäude mit Wänden zwischen Innen und Außen (und zwar mit zwei aus den Modul-Wandabschnitten zusammengesetzten Seitenwänden entlang der Erstreckung des „Tunnels“ und zwei Endwänden, die in EndModulen, mit jeweils nur einer Tunnelöffnung, integriert sind), Fußboden und Dach.
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Diese Module und daraus errichtete Gebäude sind für ihre temporäre Nutzung auf Baustellen praktisch. Die Container-Elemente, insbesondere die Eckbeschläge, die sogenannten Corner-Casts, begünstigen sehr den schnellen Auf- und Abbau und An- und Abtransport und damit nicht zuletzt insbesondere die auch kurzzeitige Nutzung.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gebäudemodul zu schaffen, dessen Nutzbarkeit vergrößert ist. Diese Aufgabe wird von einem Gebäudemodul mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein erfindungsgemäßes Gebäudemodul dient dem Bau eines Gebäudes aus mehreren dieses Moduls und möglicherweise noch anderen (möglicherweise auch nicht tunnelartigen) Modulen: Beim Bau werden mehrere der tunnelartigen Gebäudemodule aneinandergesetzt. Durch aneinander Setzen mehrerer der Gebäudemodule entsteht ein Gebäude mit Wänden (und zwar zwei Seitenwänden, die aus den Modul-Wandabschnitten zusammengesetzt sind, entlang der Erstreckung des „Tunnels“) und zwei Endwänden. Die Endwände können zum Beispiel in ebenfalls tunnelartigen End-Gebäudemodulen, allerdings mit jeweils nur einer Tunnelöffnung, integriert sein, oder sie sind zum Beispiel auch eigenständige Wände als separates Modul - dazu sogleich.
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„Tunnelartig“ heißt erfindungsgemäß, dass das Gebäudemodul ausgestattet ist mit zwei einander gegenüberliegenden Wandabschnitten und, zwischen ihnen, einem Fußbodenabschnitt und einem Dachabschnitt, so dass die Wandabschnitte, der Fußbodenabschnitt und der Dachabschnitt zusammen einen Tunnelinnenraum umgeben und sich zwischen zwei Tunnelöffnungen erstrecken, jeweils deren Rand eingerichtet ist, sich mit dem Rand einer der Tunnelöffnungen eines anderen der Gebäudemodule zusammensetzen zu lassen, so dass diese zusammengesetzten Tunnelöffnungen ineinander münden.
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„Tunnelerstreckung“ heißt erfindungsgemäß, dementsprechend, der Verlauf oder die Linie (nur zum Beispiel eine Gerade, allerdings besonders bevorzugt) die von der Mitte (zum Beispiel dem Flächenschwerpunkt) einer der Tunnelöffnungen zur Mitte der anderen Tunnelöffnung durch die Mitte der Querschnitte (zum Beispiel deren jeweiligen Flächenschwerpunkt) führt.
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Das schon erwähnte End-Gebäudemodul, das tunnelartig ausgestaltet ist, hat also wiederum zwei einander gegenüberliegende Wandabschnitte und, zwischen ihnen, einen Fußbodenabschnitt und einen Dachabschnitt, so dass die Wandabschnitte, der Fußbodenabschnitt und der Dachabschnitt zusammen einen Tunnelinnenraum umgeben und sich zwischen - nun nur - einer Tunnelöffnung und andererseits nun einer Abschlusswand erstrecken, wobei der Rand der - einen - Tunnelöffnung weiterhin eingerichtet ist, sich mit dem Rand einer der Tunnelöffnungen eines anderen der Gebäudemodule zusammensetzen zu lassen, so dass diese zusammengesetzten Tunnelöffnungen ineinander münden. Aus nur zwei der tunnelartigen End-Gebäudemodule kann logischerweise also schon ein Gebäude gebaut werden.
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Das ebenfalls schon erwähnte End-Wandmodul ist im Wesentlichen die Abschlusswand: Möglicherweise zum Beispiel mit einem Fenster und/oder einem Eingang ist sie von einem Rand umgeben, der nun eingerichtet ist, sich mit dem Rand einer der Tunnelöffnungen eines der Gebäudemodule zusammensetzen zu lassen, so dass die Abschlusswand die Tunnelöffnung überdeckt - und so das Tunnelende und also das Gebäude an einem seiner „Enden“ abschließt.
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Erfindungsgemäß nun hat das Modul mindestens zwei innere Rippen, die sich folgendermaßen innen im Modul erstrecken:
- - auf der Innenseite der Wandabschnitte und möglicherweise auch des Dachabschnitts
- - radial zur Tunnelerstreckung nach innen,
- - in Tunnelerstreckungsrichtung von den Tunnelöffnungen beabstandet,
- - mindestens über einen Abschnitt des jeweiligen Tunnelumfangs.
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Die Rippen sind besonders bevorzugt parallel zueinander und/oder in gleichmäßigem Abstand zueinander entlang der Tunnelerstreckung.
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Einander benachbarte Rippen sind zum Beispiel eingerichtet, dazwischen Warenträger wie Regalbretter, Körbe oder ganze Kühlschränke anzubringen, so seitlich geschützt und dennoch auffällig, nämlich von den Rippen gerahmt und betont, zu stellen und/oder an den Rippen sogar zu befestigen. Und sie können besonders bevorzugt auch insbesondere mechanisch eingerichtet sein und so dazu dienen, den Dachabschnitt und/oder die Wandabschnitte statisch zu unterstützen und/oder auszusteifen. Letzteres gilt auch für äußere Rippen, dazu aber erst gleich.
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Beide möglichen Funktionen der inneren Rippen, für Warenträger und als statische Unterstützung, prädestinieren das erfindungsgemäße Modul, daraus Ladenlokale zu errichten.
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Dieser neue Ansatz von Architektur, die möglicherweise nur vorübergehende Errichtung eines Supermarkts zum Beispiel, nämlich in einem erfindungsgemäß errichteten Gebäude als Ladenlokal eröffnet neue Möglichkeiten der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern, insbesondere mit Nahrungsmitteln - und zwar flexibel, für den Betreiber, zum Beispiel örtliche Nachfrage auszuprobieren, aber auch, sich mit dem Gebäude in seiner Größe anzupassen, indem nämlich, nötigenfalls, ein erfindungsgemäßes Modul ergänzt oder entfernt wird.
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Das erfindungsgemäße Gebäudemodul kann zusätzlich äußere Rippen aufweisen - die sich auf der Außenseite der Wandabschnitte und/oder des Dachabschnitts erstrecken, und zwar bezüglich der Tunnelerstreckung radial nach außen und mindestens über einen Abschnitt des jeweiligen Tunnelumfangs. Auch die äußeren Rippen können den Dachabschnitt und/oder die Wandabschnitte statisch unterstützen und/oder aussteifen, und vorzugsweise liegen sie jeweils in einer Ebene mit jeweils einer der inneren Rippen.
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Besonders bevorzugt besteht mindestens eine Schicht der Wandabschnitte und/oder des Deckenabschnitts und/oder der inneren und/oder äußeren Rippen aus Massivholz (möglicherweise aus mehreren Schalen oder Schichten Vollholz, zum Beispiel Konstruktionsvollholz, auch möglicherweise mit mindestens einer Schicht aus Dämmstoff, zum Beispiel aus Holzfaser, zwischen den Voll- oder Massivholzschichten).
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Erfindungsgemäß ist auch ein System mit mehreren verschiedenen dieser Gebäudemodule.
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Vorzugsweise hat von den verschiedenen Gebäudemodulen eines in mindestens einem seiner Wandabschnitte mindestens einen Eingang und/oder mindestens ein Fenster.
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Weitere Vorteile, Ausgestaltungen und Details der Erfindung werden im Folgenden in der Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine räumliche - sozusagen explodierte - Ansicht von erfindungsgemäßen - nebeneinandergesetzten - Gebäudemodulen,
- 2 die räumliche Ansicht der erfindungsgemäßen Gebäudemodule aus 1, zu einem Gebäude zusammengesetzt, geschnitten,
- 3 ein Grundriss der erfindungsgemäßen Gebäudemodule aus 1, zu dem Gebäude gemäß 2 zusammengesetzt, und
- 4 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäßen Gebäudemodule aus 1 bis 3 im Bereich eines Eingangs.
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In den Figuren sind tunnelartige Gebäudemodule 2 erkennbar. Die Gebäudemodule 2 in den Figuren dienen dem Bau eines Gebäudes 4 aus vier dieser Module 2 und einem anderen, nicht tunnelartigen End-Wandmodul 6: Beim Bau werden die vier tunnelartigen Gebäudemodule 2 aneinandergesetzt. Durch dieses aneinander Setzen entsteht ein Gebäude 4 mit Wänden: zwei Seitenwänden, die aus den Modul-Wandabschnitten 8 zusammengesetzt sind, entlang der Erstreckung 10 des „Tunnels“ und zwei Endwänden 6. Die Endwände 6sind eigenständige Wände 6 als separates Modul 6 jeweils mit einer mittigen Fensteröffnung 12.
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„Tunnelartig“ heißt insbesondere in 1 erkennbar, dass das Gebäudemodul 2 ausgestattet ist mit zwei einander gegenüberliegenden Wandabschnitten 8 und, zwischen ihnen, einem Fußbodenabschnitt 14 und einem Dachabschnitt 16, so dass die Wandabschnitte 8, der Fußbodenabschnitt 14 und der Dachabschnitt 16 zusammen einen Tunnelinnenraum 18 umgeben und sich zwischen zwei Tunnelöffnungen 20 erstrecken, jeweils deren Rand 22 eingerichtet ist, sich mit dem Rand 22 einer der Tunnelöffnungen eines 20 anderen der Gebäudemodule 2 zusammensetzen zu lassen, so dass diese zusammengesetzten Tunnelöffnungen 20 ineinander münden (2).
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Erstreckung des Tunnels heißt dementsprechend der Verlauf oder die (gedachte) Linie 10, gemäß den Figuren eine Gerade 10, die von der Mitte der einen Tunnelöffnung 20 zur Mitte der anderen Tunnelöffnung 20 durch die Mitte der Querschnitte des Moduls 2 führt.
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Erkennbar sind die Wandabschnitte 8 und die Dachabschnitte 16 um die Tunnelerstreckung 10 konkav (nach innen - nach außen konvex) gewölbt.
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Entlang der Tunnelerstreckung 10 sind die Querschnitte des Gebäudemoduls gleich: die Module sind im mathematischen Sinne zylindrisch, also mit einem - im Wesentlichen, in seinen Grundabmessungen - gleichen Querschnitt über die Länge (die Erstreckung 10) des jeweiligen Moduls 2.
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Für das durch seine erfindungsgemäße Beschaffenheit einfach zu errichtende (und auch wieder zu demontierende) Gebäude 4 sind die Fußbodenelemente auf dem Erdboden 24 aufgeständert und die Ständerkufen 25 (4 - nur schematisch) geeignet fundamentiert (nicht dargestellt).
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Jedes Modul 2 hat vier innere Rippen 26, die sich folgendermaßen innen im jeweiligen Modul 2 erstrecken:
- - auf der Innenseite der Wandabschnitte 8 über die gesamte Modulhöhe vom Boden zur Decke und über die gesamte Breite des Dachabschnitts 16 von einem Wandabschnitt 8 zum anderen,
- - radial zur Tunnelerstreckung 10 nach innen in den Innenraum 18,
- - jeweils zwei Rippen 26 in Tunnelerstreckungsrichtung 10 von den Tunnelöffnungen 20 beabstandet und jeweils zwei Rippen 26 in der Ebene der Tunnelöffnungen 20, und schließlich
- - über den gesamten jeweiligen Tunnelumfang außer am Fußboden 14.
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Die Rippen 26 sind parallel zueinander und in gleichmäßigem Abstand zueinander entlang der Tunnelerstreckung 10.
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Einander benachbarte Rippen sind eingerichtet, dazwischen Warenträger wie Regalbretter 28, Körbe 30 und ganze Kühlschränke 32 anzubringen, so seitlich geschützt und dennoch auffällig, nämlich von den Rippen 26 gerahmt und betont, zu stellen und diese Warenträger, mittelbar, nämlich mittels Schienen 34, an den Rippen 26 auch zu befestigen.
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Auch sind die Rippen 26 (aus Massivholz) mechanisch eingerichtet und dienen dazu, den Dachabschnitt 16 und die Wandabschnitte 8 von innen statisch zu unterstützen und auszusteifen, indem sie von innen gegen diese jeweiligen Abschnitte 8, 16 (aus Massivholz) anliegen (siehe insbesondere 3). Letzteres gilt auch für äußere Rippen 36 außen auf den Wandabschnitten 8, zwischen denen Vorsatz-Fassadenelemente 38 angebracht sind.
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Insbesondere die Funktion der inneren Rippen 26 für Warenträger prädestinieren das Modul 2, daraus das Gebäude 4 als Ladenlokal zu errichten. Dazu hat eines der Gebäudemodule 2 in einem seiner Wandabschnitte 8 einen Eingang 40 mit einer dort hinaufführenden Rampe 42 davor. Im Verkaufsraum, vom gesamten Innenraum 18 gebildet, gibt es mittig weitere Warenträger in Gestalt von Tischen oder Konsolen 44 sowie Kassierer-lose Kassensysteme 46. Ein durch eine Glaswand 48 abgetrennter Bereich ist ein separat klimatisierter Walk-In-Cooler 50.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Gebäudemodul
- 4
- Gebäude
- 6
- End-Wandmodul
- 8
- Modul-Wandabschnitt
- 10
- Tunnelerstreckung
- 12
- Fensteröffnung
- 14
- Fußbodenabschnitt
- 16
- Dachabschnitt
- 18
- Tunnelinnenraum
- 20
- Tunnelöffnung
- 22
- Rand der Tunnelöffnung 20
- 26
- Innere Rippe
- 28
- Regalbrett
- 30
- Korb
- 32
- Kühlschrank
- 34
- Schiene
- 36
- Äußere Rippe
- 38
- Vorsatz-Fassadenelement
- 40
- Eingang
- 42
- Rampe
- 44
- Tisch oder Konsole
- 46
- Kassierer-loses Kassensystem
- 48
- Glaswand
- 50
- Walk-In-Cooler