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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung großflächiger Nähgüter, beispielsweise Steppdecken, Matratzenplatten oder dergleichen, wobei die Nähgüter vorzugsweise nach dem Abtrennen von einer Nähgutbahn einer Verarbeitungsstation mit einem Greifer und einem Nähaggregat vereinzelt zugeführt werden, wobei jeweils ein Nähgut im Greifer gehalten und relativ zum Nähaggregat derart bewegt wird, dass in zumindest zwei antiparallel, insbesondere im Wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufenden Randbereichen des Nähguts zumindest eine Naht ausgebildet wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung großflächiger Nähgüter, beispielsweise Steppdecken, Matratzenplatten oder dergleichen, insbesondere mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, mit einer, einen Greifer und ein Nähaggregat aufweisenden Verarbeitungsstation, in der jeweils ein Nähgut im Greifer gehalten und relativ zum Nähaggregat derart bewegt wird, dass in zumindest zwei antiparallel, insbesondere im Wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufenden Randbereichen des Nähguts zumindest eine Naht ausgebildet wird.
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Aus dem Stand der Technik sind Verfahren zum Nähen von großflächigem Nähgut bekannt. Unter großflächigem Nähgut werden zum Beispiel Matratzenstoffe, insbesondere Matratzendeck- und/oder -seitenplatten verstanden, mit denen die Kerne von Matratzen umspannt werden. Steppdecken werden auch als großflächiges Nähgut bezeichnet und haben nicht selten Längen von 2,60 m und Breiten zwischen 1,2 m und 2,80 m, wobei diese Größen nicht abschließend sind. In Abhängigkeit der zur Herstellung verwendeten Nähvorrichtungen können auch größere oder kleinere Nähgüter hergestellt werden.
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Mitunter ist es auch erforderlich, die Randbereiche eines Nähguts mit Nähten entlang der Ränder des Nähguts auszubilden. Hierzu sind unterschiedliche Verfahren und Vorrichtungen bekannt. Insbesondere lässt sich ein die Randbereiche eines Nähguts umschließendes Einfassband ohne Absetzen annähen.
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Aus der
DE 93 18 023 U1 ist zum Beispiel eine Anordnung zum Umnähen eines Nähguts bekannt, bei dem das Nähgut mittels eines Greifers längs einer vorgegebenen Kontur an einer Nähvorrichtung vorbeigeführt wird und der Greifer über zwei translatorische Führungen und eine Drehvorrichtung an einem Gestell beweglich angeordnet ist, wobei die Koordinierung der Translations- und Rotationsbewegung durch einen Mikroprozessor gesteuert wird. Die translatorischen Führungen sind in Form eines Portals angeordnet, in dem sich eine Nähvorrichtung befindet. An der translatorischen Führung ist die Drehvorrichtung befestigt.
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Ferner ist aus der
DE 40 04 231 A1 eine Vorrichtung zum Nähen, Heften oder Schneiden von Werkstücken, insbesondere textilen Werkstücken, wie Kissenbezügen, Decken und dergleichen bekannt. Ein Werkstück, also beispielsweise auch eine Decke wird mittels eines Greifers längs einer vorgegebenen Kontur an einer Nähmaschine vorbeigeführt, wobei der Greifer über Führungsarme und ein Schwenklager horizontal sowohl allseits verschiebbar als auch verschwenkbar gelagert ist. Dadurch lassen sich nicht nur geradlinige Nähte, sondern auch bogenförmige Nähte in einem Nähgut ausführen. Bei Nähgütern, die über ihren gesamten Umfang genäht werden sollen ist es erforderlich, dass der Greifer eine 360°-Drehung durchführen kann.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde ein gattungsgemäßes Verfahren bzw. eine gattungsgemäße Vorrichtung derart weiterzubilden, dass weitere ergänzende Verarbeitungsschritte durchgeführt werden können.
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Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vor, dass mit dem Greifer ein insbesondere textiles Element, vorzugsweise ein Etikett während des Nähvorgangs auf dem Nähgut fixiert wird und dass das Etikett mit der Naht mit dem Nähgut verbunden wird.
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Demnach kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gleichzeitig zur Ausbildung einer Randnaht beispielsweise ein Etikett angenäht werden ohne dass es hierfür eine weitere Verarbeitungsstation oder eine manuelle Nähtätigkeit bedarf. Als Etikett ist ein flächiges Element zu verstehen, welches mit dem Nähgut vernähbar ist und demzufolge für Nähnadeln durchdringbar sein muss. Darüber hinaus ist das Etikett möglichst flexibel gestaltet, so dass es an das Nähgut angepasst ist. Ferner weist das Etikett Informationen über das Nähgut, wie Materialangaben, Größenangaben, Angaben zum Hersteller und/oder Vertreiber und/oder Angaben zur Pflege des Nähguts auf, wobei diese Angaben nicht abschließend sind. Es ist aber auch möglich, ein anderes insbesondere textiles Element mit dem erfindungsgemäßen Verfahren anzunähen. Als insbesondere textiles Element wird ein Element aus flexiblem Material verstanden, dessen Flächengröße deutlich kleiner als das Nähgut ist und beispielsweise eine Flächengröße aufweist, die kleiner als 10% der Flächengröße des Nähguts aufweist. Beispielsweise kann es sich um elastische Befestigungsbänder in den Eckbereichen von Matratzenschoner handeln. Es können auch Elemente aus anderen Materialen vorgesehen sein, wie zum Beispiel aus Papier, Kunststoff oder Kautschuk. Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Verfahren für ein textiles Element, insbesondere ein Etikett beschrieben und die vorteilhaften Ausgestaltungen treffen auch für andere Elemente zu, soweit nicht explizit ausgeschlossen.
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Ein solches Element, insbesondere das Etikett wird nun erfindungsgemäß auf das Nähgut aufgelegt, so dass für die Befestigung des Etiketts auf dem Nähgut eine Nähvorrichtung verwendet werden kann, die der Verarbeitungsstation zugeordnet ist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird somit in der Verarbeitungsstation das Etikett auf das Nähgut aufgelegt und mit dem Nähgut vernäht. Das Element wird mit der Naht an dem Nähgut befestigt, die im Randbereich des Nähguts angeordnet wird. Hierbei kann es sich auch um eine um das gesamte Nähgut in allen Randbereichen umlaufende ohne Absetzen ausgeführte Naht handeln.
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Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, dass es in einfacher und damit kostengünstiger Weise durchgeführt werden kann und insbesondere ergänzend kostenintensive, da manuell auszuführende Verfahrensschritte, nämlich beispielsweise das manuelle Annähen von Etiketten an einer Vielzahl von Nähgütern vermeidet. Das erfindungsgemäße Verfahren führt daher zu einem weitergehend automatisierten Herstellungsprozess von insbesondere Steppdecken und Matratzen.
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Nach einem weiteren Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass das Etikett während des Vernähens mit dem Nähgut mit dem Greifer derart auf dem Nähgut fixiert wird, dass zumindest ein Randbereich des Etiketts seitlich des Greifers angeordnet wird und dieser Randbereich auf dem Nähgut aufliegt. Bei dieser Ausgestaltung wird der Randbereich möglichst schmal gehalten, so dass eine sichere Fixierung des Etiketts auf dem Nähgut sichergestellt ist und trotzdem das Nähaggregat eine ausreichende Fläche für die Naht vorfindet. Wird ein Etikett an zwei Randbereichen vernäht gilt dies ebenfalls für beide Randbereiche. Ferner hat es sich ohnehin als vorteilhaft erwiesen den Greifer derart auf das Nähgut aufzusetzen, dass eine möglichst große Fläche des Nähguts von dem Greifer abgedeckt ist, so dass das Nähgut möglichst gespannt gehalten ist und bei einer Bewegung des Greifers mit dem auf der Nähgutauflage aufliegenden Nähgut keine Falten im Nähgut entstehen.
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Als weiterhin vorteilhaft hat es sich erwiesen, dass das Etikett an zwei Enden mit dem Nähgut vernäht wird, wobei die zu diesem Zweck vorgesehenen Nähte im Wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufen. Bei einem rechtwinkligen Nähgut wird das Etikett in einem Eckbereich zweier rechtwinklig zueinander verlaufenden Ränder angeordnet, wobei das Etikett mit seiner Längsachse vorzugsweise unter einem Winkel von 45° jeweils zu einem Rand des Nähguts ausgerichtet wird.
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Es ist weiterhin als Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, dass das Nähgut mit dem aufgelegten Etikett zwischen dem Greifer und einer Nähgutauflage aufliegt, an der das Nähaggregat angeordnet ist. Auf der Nähgutauflage, die einen möglichst geringen Reibkoeffizienten aufweisen sollte, kann das Nähgut in seiner flächigen Erstreckung plan aufliegen und dann vor dem Absenken des Greifers ein Etikett aufgelegt werden, welches bei abgesenktem Greifer unter dem Greifer auf dem Nähgut fixiert ist. Anschließend kann der Greifer in seiner Bewegung angesteuert werden, so dass der zu vernähende Randbereich des Nähguts dem Nähaggregat zugeführt wird. Bei diesem Nähvorgang wird dann zeitglich das Etikett mit dem Nähgut vernäht.
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Vorzugsweise wird der Greifer nach dem Nähen einer ersten Naht um eine Hochachse um 90° gedreht und die zweite Naht genäht bzw. die erste Naht in einem zweiten Randbereich fortgesetzt. Bei einem rechteckigen Nähgut kann auf diese Weise eine Randnaht an allen Rändern des Nähguts ausgebildet werden. Die Drehbewegung des Greifers kann dabei in gleicher Richtung um 360° erfolgen oder aber auch eine Rückdrehung in entgegengesetzter Richtung vorsehen, nachdem zwei Randnähte fertiggestellt sind. Es können auch Nähgüter genäht werden, die einen Rand aufweisen, der von einem geradlinig begrenzten Rand abweicht.
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Der Greifer wird auf die Größe des Nähguts derart eingestellt, dass ein Teil des Nähguts über eine vom Greifer aufgespannte Fläche seitlich hervorsteht. Hierdurch ist eine sichere Nahtausbildung im Randbereich des Nähguts sichergestellt und die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann fehlerfrei ohne Unterbrechung automatisiert erfolgen. Die Einstellbarkeit des Rahmens hat den Vorteil, dass Nähgüter unterschiedlicher Größe verarbeitet werden können. Neben verstellbaren Rahmen können auch Wechselrahmen vorgesehen sein, die in Abhängigkeit des zu nähenden Nähguts in der Vorrichtung montiert werden. Konstruktiv können diese Wechselrahmen einfacher ausgebildet sein und da in der Regel bei der Herstellung derartiger Nähgüter immer eine größere Anzahl Nähgüter identischer Ausgestaltung hergestellt werden ist ein Wechsel der Rahmen immer nur mit dem Wechsel der Herstellung unterschiedlicher Nähgüter erforderlich.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das Nähgut im Randbereich mit einer Besäumung oder einem Bandeinfassungselement abgedeckt und vernäht wird. Bei dieser Ausführungsform wird neben dem Etikett ergänzend eine Besäumung oder ein Bandeinfassungselement vernäht. Das Bandeinfassungselement kann um einen zu umsäumenden Rand des Nähguts gelegt werden, so dass das Bandeinfassungselement auf beiden Oberflächen des Nähguts aufliegt und mit dem Nähgut vernäht wird. Ergänzend und in vorteilhafter Weise kann damit auch das Etikett bzw. mehrere Etiketten vernäht werden. Soweit in der Beschreibung der Erfindung zuvor oder nachfolgend von einem Etikett die Rede ist, können dies auch mehrere Etiketten sein, die an identischer oder an unterschiedlichen Position(en) angeordnet werden.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren ist schließlich vorgesehen, dass das Etikett aus einem Etikettenspender ausgegeben und auf dem Nähgut abgelegt wird. Die Ausgabe der Etiketten aus dem Etikettenspender erfolgt automatisch und auf den Herstellungsprozess der Nähgüter abgestimmt. Zu diesem Zweck sind im Etikettenspender eine Vielzahl von Etiketten, beispielsweise als Rollenware oder als einzelne Etiketten gespeichert, die nacheinander abgezogen und auf das Nähgut abgelegt werden.
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Soweit voranstehend die Ausgabe eines Etiketts aus einem Etikettenspender beschrieben ist, ist dies eine Ausführungsform einer Ausgabeeinrichtung für ein textiles Element und es ist jede Ausführungsform der Ausgabeeinrichtung erfasst, die der Ausgabe von textilen Elementen im Sinne der Erfindung dient und beispielsweise konstruktiv an ein textiles Element angepasst ist. Gleiches gilt auch hinsichtlich der nachfolgenden Beschreibung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Zur Lösung der Aufgabenstellung ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass unter dem Greifer ein auf dem Nähgut platziertes, insbesondere textiles Element, beispielsweise ein Etikett fixierbar ist und dass das insbesondere textile Element, beispielsweise das Etikett auf dem Nähgut aufliegt und vom Greifer während des Nähvorgangs gehalten ist.
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Der Greifer ist daher derart ausgebildet, dass der Greifer ein Etikett oder dergleichen an einer bestimmungsgemäßen Position auf dem Nähgut fixieren und halten kann. Ein Verrutschen des Etiketts oder dergleichen während des Nähvorgangs wird somit verhindert. Ergänzend kann an dem Rahmen ein Etikettenhalter befestigbar sein.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ergänzend einen Etikettenspender aufweisen, wobei auch eine davon abweichend zu bezeichnende Ausgabeeinrichtung vorgesehen sein kann, aus der ein textiles Element ausgegeben wird, welches mit dem Nähgut zu verbinden ist. Aus dem Etikettenspender wird ein Etikett ausgegeben und in dem vorgesehenen Bereich des Nähguts derart angeordnet, dass das Element vom Greifer auf dem Nähgut während des Nähvorgangs fixiert ist. Mit dem Nähaggregat wird das Etikett sodann mit dem Nähgut vernäht, wobei die Vorrichtung zu diesem Zweck Antriebselemente aufweist, die entweder das Nähaggregat am Nähgut oder das Nähgut an dem Nähaggregat entlang fördern. Des Weiteren sind Antriebe vorgesehen, die eine Drehung des Nähguts auf einer Nähgutauflage ausführen.
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Insbesondere bei einer Ausführungsform mit einem bewegbaren Nähaggregat - und es kommt dann nicht auf das Annähen des Etiketts an - wird der Vorteil erzielt, dass eine Nähgutauflage im Vergleich zu einer Vorrichtung mit stationärem Nähaggregat deutlich kleiner ausgebildet werden kann, so dass auch der Platzbedarf einer solchen Vorrichtung im Bereich einer Produktionsstätte deutlich verringert ist.
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Bei dieser Ausgestaltung wird das Nähgut auf der Nähgutauflage um eine Vertikalachse gedreht und es bedarf bei der Herstellung der Randnähte lediglich einer Verschiebung des Nähguts in einer Achsenrichtung relativ zum Nähaggregat.
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Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass eine Nähgutauflage vorgesehen ist, an der das Nähaggregat angeordnet ist und auf der das Nähgut mit dem Greifer bewegbar, insbesondere dem Nähaggregat zuführbar ist. Bei dieser Vorrichtung ist das Nähaggregat stationär angeordnet. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die konstruktive Gestaltung des Nähaggregats, insbesondere hinsichtlich der stichbildenden Elemente und einer Stichplatte vereinfacht ist. Es bedarf im Übrigen auch keines Antriebes des Nähaggregats um dieses relativ zum Nähgut zu bewegen.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Greifer in einem Portal angeordnet und um eine Hochachse drehbar und/oder in zwei rechtwinklig zueinander ausgerichteten Horizontalachsen relativ zum Nähaggregat bewegbar ist. Bei dieser Ausgestaltung sind sowohl geradlinig begrenzte Randbereiche des Nähguts, als auch Übergangsbereiche zwischen zwei im Wesentlichen geradlinig begrenzte Randbereiche nähbar. Gleiches gilt hinsichtlich nicht geradlinig begrenzter Randbereiche.
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Es ist weiterhin nach einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass der Greifer einen auf die Größe des Nähgutes einstellbaren Spannrahmen aufweist. Durch diesen Spannrahmen kann die Vorrichtung auf die Verarbeitung unterschiedlicher Nähgüter eingestellt werden. Der Spannrahmen dient auch dazu das Nähgut aufzuspannen und faltenfrei zu bewegen.
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Alternativ kann die Vorrichtung mit auswechselbaren Greifern unterschiedlicher Größe ausgebildet sein, wobei sich ein Schnellwechselsystem an der Vorrichtung als vorteilhaft erwiesen hat, um die Greifer in einfacher Weise und kurzer Zeit wechseln zu können. Ein solches Schnellwechselsystem kann beispielsweise korrespondierende Elemente eines Bajonettverschlusses am Greifer einerseits und einer Aufnahmeeinrichtung für den Greifer andererseits aufweisen. Die Vorrichtung lässt sich auch auf diese Weise für eine Vielzahl unterschiedlicher Nähgüter einsetzen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
- 1 eine Vorrichtung zur Herstellung großflächiger Nähgüter in perspektivischer Ansicht;
- 2 eine erste Ausführung der Vorrichtung gemäß 1 in Draufsicht in einer ersten Stellung;
- 3 die Vorrichtung gemäß 2 in einer zweiten Stellung;
- 4 die Vorrichtung gemäß den 2 und 3 in einer dritten Stellung;
- 5 die Vorrichtung gemäß den 2 bis 4 in einer vierten Stellung;
- 6 eine zweite Ausführung der Vorrichtung gemäß 1 in Draufsicht in einer ersten Stellung;
- 7 die Vorrichtung gemäß 6 in einer zweiten Stellung;
- 8 die Vorrichtung gemäß den 6 und 7 in einer dritten Stellung,
- 9 die Vorrichtung gemäß den 6 bis 8 in einer vierten Stellung und
- 10 eine Detailansicht eines Nähaggregats.
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Eine in 1 dargestellte Vorrichtung 1 zur Herstellung von großflächigem Nähgut 2 weist eine Nähgutauflage 3 und ein in einem Seitenbereich der Nähgutauflage 3 angeordnetes Nähaggregat 4 auf. Das Nähaggregat 4 ist bei der in 1 und in den 2 bis 5 dargestellten und nachfolgend noch zu beschreibenden Ausführungsform stationär, das heißt nicht entlang der Nähgutauflage 3 bewegbar angeordnet. Die Nähgutauflage 3 ist aufgeständert und demnach in der Art eines Tisches ausgebildet. Überspannt ist die Nähgutauflage 3 von zwei Portalen 5, welche jeweils zwei parallel zueinander ausgerichtete Traversen 6 haben, zwischen denen eine rechtwinklig zu den Traversen 6 verlaufende Führungsschiene 7 verschiebbar geführt ist. An der Führungsschiene 7ist ein entlang der Führungsschiene 7 verfahrbarer Schlitten 8 angeordnet. Eine Verfahrbewegung des Schlittens 8 erfolgt durch einen Antrieb 9, der ein erstes Zahnrad 10 an einem ersten Ende des Kragarms 7 antreibt. Am zweiten, freien Ende des Kragarms 7 ist eine Umlenkrolle 11 angeordnet. Über Umlenkrolle 11, die auch als Zahnrad ausgebildet sein kann, und Zahnrad 10 ist ein Zahnriemen geführt, an dem der Schlitten 8 befestigt ist.
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Der Schlitten 8 weist an seinem der Nähgutauflage 3 zugewandten Ende einen um 360° drehbaren Antrieb 13 auf. Der Antrieb 13 kann elektromotorisch, pneumatisch oder hydraulisch ausgebildet sein. Mit dem Antrieb 13 verbunden ist ein Greifer 14, der auf das Nähgut 2 auflegbar ist. Der Greifer 14 besteht aus einem rechteckig ausgebildeten Rahmen 15, der über Diagonaltraversen 16 ausgesteift ist. In einem Schnittpunkt 17 der Diagonaltraversen 16 ist ein Knotenblech 18 angeordnet, mit dem der Greifer 14 an dem Antrieb 13 befestigt ist. Der Greifer 14 ist in seiner Distanz zur Nähgutauflage 3 höhenverstellbar.
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Wie aus der 1 zu erkennen ist, weist der Greifer 14 Außenabmessungen auf, die kleiner sind als Außenabmessungen des Nähguts 2, so dass bei einer bestimmungsgemäßen mittigen Anordnung des Greifers 14 auf dem Nähgut 2 ein Randbereich 19 freigestellt ist, der für ein Nähen einer Randnaht mit dem Nähaggregat 4 vorgesehen ist. Die Außenkante des Greifers 14 sollte möglichst nah oder unmittelbar am Verfahrweg des Nähaggregats 4, nämlich eines Drücker- bzw. Nähfußes 21 des Nähaggregats 4 angeordnet sein.
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10 zeigt eine Detailansicht des Nähaggregats 4 im Bereich eines Randbereichs 19 des Nähguts 2. Das Nähaggregat 4 weist den Nähfuß 21 auf, der auf dem Randbereich 19 des Nähguts 2 aufliegt. Im Bereich eines Etiketts 20 wird der Nähfuß 21 über das Etikett 20 geführt. 10 zeigt ferner einen Etikettenhalter 22, der ein im Querschnitt U-förmig ausgebildetes Klemmelement 23 aufweist, welches demzufolge aus zwei parallel zueinander ausgerichteten Schenkeln und einem die Schenkel verbindenden Steg besteht. An einem Schenkel ist ein plattenförmiges Auflageelement 23 angeordnet, welches sich parallel zum Steg in Richtung auf den Nähfuß 21 erstreckt. Das Auflageelement 23 liegt bestimmungsgemäß auf dem Etikett 20 auf. Ergänzend weist das Auflageelement 23 eine Gummilippe 24 auf.
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Weiterhin zeigt 10 eine Feststellschraube 25, die einen Schenkel des Etikettenhalters 22 durchgreift und dazu dient, den Etikettenhalter 22 in seiner Position am Rahmen 15 festzulegen. Ein Verrutschen des Etikettenhalters 22 entlang eines Profils des Rahmens 15 wird hierdurch verhindert. Der Etikettenhalter 22 übergreift mit seinem Klemmelement 23 das Profil des Rahmens 15 und ist austauschbar angeordnet, so dass in Abhängigkeit des anzunähenden Etiketts 20 ein angepasster Etikettenhalter 22 am Rahmen 15 befestigbar ist. Das Auflageelement 23 weist eine Größe auf, die geeignet ist, einen möglichst großen Flächenbereich des Etiketts 20 abzudecken und um bis möglichst nah an den Nähfuß 21 heranzureichen.
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Das Etikett 20 wird ferner derart auf das Nähgut 2 aufgelegt, dass das Etikett 20 durch den Greifer 14 auf dem Nähgut 2 gehalten und während des Nähvorgangs mit dem Nähaggregat 4 fixiert ist. Das Etikett 20 ist bei der dargestellten Ausführungsform in einem Eckbereich des Nähguts 2 angeordnet, so dass sich das Etikett 20 unter einem Winkel von 45° zu zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Randbereichen 19 des Nähguts 2 erstreckt und auch jeweils mit dem Nähgut 2 an zwei Randbereichen 19 vernäht wird (2 bis 9).
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Die Nähgutauflage 3 weist eine Oberfläche mit einem geringen Reibwiderstand auf. Beispielsweise geeignet sind hierzu Kunststoffelemente.
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Die Arbeitsweise der in 1 dargestellten Vorrichtung 1 ist in den 2 bis 5 dargestellt.
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In 2 befindet sich das Nähgut 2 in einer Ausgangsposition auf der Nähgutauflage 3, in der das Nähaggregat 4 in einem Eckbereich zwischen zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Randbereichen 19 angeordnet ist. In diesem Bereich ist auch das Etikett 20 in der voranstehend beschriebenen Anordnung zwischen Greifer 14 und Nähgut 2 eingeklemmt. Das Etikett 20 ist aus einem nicht näher dargestellten aber an sich bekannten Etikettenspender ausgegeben und in dem vorgesehenen Bereich auf dem Nähgut 2 angeordnet. Der Etikettenspender kann in den Greifer 14 integriert sein oder auch seitlich der Nähgutauflage 3 angeordnet sein. Der Greifer 14 ist relativ zur Nähgutauflage 3 in seinem Abstand zum Nähgut 2 einstellbar. Während des Nähens ist der Greifer 14 auf das Nähgut 2 aufliegend abgesenkt.
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Im nächsten Schritt wird der Schlitten 8 und damit der Greifer 14 entlang des Kragarms 7 in Richtung des freien Endes des Kragarms 7 bewegt. Durch diese Bewegung wird das Nähgut 2 auf der Nähgutauflage 3 an dem Nähaggregat 4 vorbei bewegt. Das Nähaggregat 3 näht eine Randnaht in das Nähgut 2, vorzugsweise um ein umlaufendes Band anzuordnen und mit der zudem das Etikett 20 mit einem Ende am Nähgut 2 angenäht wird. Dieser Verfahrensschritt ist aus 3 zu entnehmen.
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Nachdem das Nähgut 2 mit seinem dem Nähaggregat 3 zugewandten Randbereich 19 vollständig verschoben ist, demnach die Randnaht vollständig in dem Randbereich 19 ausgebildet ist, wird der Greifer 14 mittels dem Antrieb 13 um 90° gedreht. Während des Drehens des Greifers 14 näht das Nähaggregat 4 weiter, so dass eine kreisbogenförmige Randnaht in diesem Teilbereich ausgebildet wird und ein überstehender Bereich vom Nähgut 2 mit einem vorzugsweise in das Nähaggregat 4 integrierten Messer abgetrennt wird.
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Nachdem die Drehung vollständig ausgeführt ist näht das Nähaggregat 4 die folgende Randnaht indem das Nähgut 2 mit dem Greifer 14 entlang des Kragarms 7 in Richtung des Portals 5 verfahren wird. Zusammen mit dieser Randnaht wird ein zweites Ende des Etiketts 20 am Nähgut 2 angenäht. Erreicht das Nähgut 2 mit dem Ende des nun genähten Randbereichs 19 das Nähaggregat 4 erfolgt wieder eine Drehung des Nähguts um 90°, wie voranstehend beschrieben und der nächste Randbereich 19 kann genäht werden. Nachdem alle vier Randbereiche 19 genäht sind wird der Rahmen 15 angehoben und das Nähgut 2 aus der Vorrichtung 1 gefördert und einer weiteren Bearbeitungsstation übergeben.
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Aus den 6 bis 9 ist eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung 1 zu erkennen. Der wesentliche Unterschied zur ersten Ausführungsform besteht darin, dass das Nähaggregat 4 entlang der Nähgutauflage 3 bewegbar ist, so dass der Greifer 14 mit dem Nähgut 2 auf der Nähgutauflage 3 lediglich gedreht, nicht aber wesentlich verschoben wird. Hierdurch kann die Nähgutauflage 3 eine Länge aufweisen, die nur geringfügig größer als das größte zu verarbeitende Nähgut 2 ist. Weiterhin ist der Kragarm 7 nicht mehr entlang eines Portals 5 verfahrbar.
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Die Arbeitsweise der zweiten Ausführungsform der Vorrichtung 1 ist in den 6 bis 9 dargestellt.
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In 6 befindet sich das Nähgut 2 in einer Ausgangsposition auf der Nähgutauflage 3, in der das Nähaggregat 4 in einem Eckbereich zwischen zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Randbereichen 19 angeordnet ist. In diesem Bereich ist auch das Etikett 20 in der voranstehend beschriebenen Anordnung zwischen Greifer 14 und Nähgut 2 eingeklemmt.
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Entsprechend der ersten Ausführungsform ist der Greifer 14 relativ zur Nähgutauflage 3 in seinem Abstand zum Nähgut 2 einstellbar. Während des Nähens ist der Greifer 14 auch bei dieser Ausführungsform auf das Nähgut 2 aufliegend abgesenkt.
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Im nächsten Schritt wird das Nähaggregat 4 entlang der Nähgutauflage 3 und damit des Nähguts 2 bewegt. Während dieser Bewegung näht das Nähaggregat 3 eine Randnaht in das Nähgut 2, mit der das Etikett 20 mit einem Ende am Nähgut 2 angenäht wird. Dieser Verfahrensschritt ist aus 7 zu entnehmen.
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Nachdem das Nähaggregat 3 den Randbereich 19 vollständig genäht hat, demnach die Randnaht vollständig in dem Randbereich 19 ausgebildet ist, wird der Greifer 14 mittels dem Antrieb 13 um 90° gedreht. Während des Drehens des Greifers 14 näht das Nähaggregat 4 weiter, so dass eine kreisbogenförmige Randnaht in diesem Teilbereich ausgebildet und ein überstehender Bereich vom Nähgut 2 mit einem vorzugsweise in das Nähaggregat 4 integrierten Messer abgetrennt wird. Gleichzeitig mit dem Drehen des Greifers 14 wird der Greifer 14 entlang des Kragarms 7 verfahren, um den Randbereich 19 vom Nähgut 2 in gleichbleibendem Abstand zum Nähaggregat 4 zu halten.
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Nachdem die Drehung vollständig ausgeführt ist näht das Nähaggregat 4 die folgende Randnaht indem das Nähaggregat 2 entlang dem nächsten Randbereich 19 der Nähgutauflage 3 verfahren wird. Eine Drehung des Nähguts 2 erfolgt entgegen dem Uhrzeigersinn. Während oder nach der Drehung des Nähguts 2 kann das Nähaggregat 4 in die Ausgangsposition zurückgefahren werden um nachfolgend die nächste Randnaht in dem folgenden Randbereich 19 auszubilden. Zusammen mit dieser Randnaht wird ein zweites Ende des Etiketts 20 am Nähgut 2 angenäht. Erreicht das Nähgut 2 mit dem Ende des nun genähten Randbereichs 19 das Nähaggregat 4 erfolgt wieder eine Drehung des Nähguts 2 um 90°, wie voranstehend beschrieben, und der nächste Randbereich 19 kann nach dem synchronen Zurückfahren des Nähaggregats 4 ausgeführt werden. Nachdem alle vier Randbereich 19 genäht sind wird der Greifer 14 angehoben und das Nähgut 2 freigegeben, woraufhin das Nähgut 2 aus der Vorrichtung 1 gefördert und einer weiteren Bearbeitungsstation übergeben werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Nähgut
- 3
- Nähgutauflage
- 4
- Nähaggregat
- 5
- Portal
- 6
- Traverse
- 7
- Führungsschiene
- 8
- Schlitten
- 9
- Antrieb
- 10
- Zahnrad
- 11
- Umlenkrolle
- 13
- Antrieb
- 14
- Greifer
- 15
- Rahmen
- 16
- Diagonaltraverse
- 17
- Schnittpunkt
- 18
- Knotenblech
- 19
- Randbereich
- 20
- Etikett
- 21
- Nähfuß
- 22
- Etikettenhalter
- 23
- Auflageelement
- 24
- Gummilippe
- 25
- Feststellschraube
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 9318023 U1 [0004]
- DE 4004231 A1 [0005]