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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft ein Profilsystem zur Errichtung eines Geländers oder Montage eines Vordaches, das ein im Querschnitt U-förmiges Aufnahmeprofil und zwei Klemmelemente umfasst, wobei das Aufnahmeprofil einen zur Aufnahme einer Platte und der Klemmelemente vorgesehenen Aufnahmeraum aufweist, der durch zwei Schenkel des Aufnahmeprofils begrenzt ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Klemmelement.
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GEBIET DER ERFINDUNG
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STAND DER TECHNIK
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Aus dem Stand der Technik bekannte Profilsysteme zur Errichtung eines Geländers bestehen aus im Querschnitt im Wesentlichen U-förmigen Profilen aus Aluminium oder Stahl. Diese Profile werden mittels Schrauben im Boden verankert, sodass eine Grundfläche des Profils auf dem Untergrund aufliegt und sich dessen beide Schenkel nach oben erstrecken. Zwischen die beiden Schenkel werden dann eine oder mehrere Glasplatten gesteckt, welche ein Glasgeländer bilden. Zur Stabilisierung der Glasplatten werden zusätzlich Klemmgummis in dem von den Schenkeln des Profils gebildeten Aufnahmeraum angeordnet. Ein solcher Klemmgummi kann auch als Klemmschuh ausgebildet sein, welcher im Querschnitt ebenfalls U-förmig ist und auf die untere Kante der Glasplatten aufgesteckt wird. Ferner können in dem Aufnahmeraum auch Dichtungen angeordnet werden, welche das Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit verhindern. Bei einer solchen Dichtung kann es sich um eine Dichtlippe handeln, welche in eine Ausnehmung in einem Schenkel des Profils gesteckt wird und an der Glasplatte anliegt. Auf der oberen Kante der Glasplatten wird schließlich ein Handlauf angeordnet.
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Nachteilig an den aus dem Stand der Technik bekannten Profilsystemen ist jedoch, dass die damit errichteten Geländer häufig nicht lotrecht sind, wenn der Untergrund auf dem das Profil befestigt wird, Unebenheiten aufweist, was regelmäßig der Fall ist. Auch weist der Untergrund bisweilen beabsichtigt eine Neigung auf, damit Regenwasser oder auch das aus einer Sprinkleranlage austretende Wasser in einen Randbereich des Untergrundes oder eine entsprechende Rinne fließt und dort abfließen kann. Ferner sind die bekannten Profilsysteme zweckgebunden, d. h. ausschließlich für die Errichtung eines Geländers vorgesehen und geeignet. Daher müssen für verschieden Zwecke verschiedene Profilsysteme hergestellt und vorgehalten werden.
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Eine Weiterentwicklung dieser Profilsysteme ist aus der Patentanmeldungsveröffentlichung
DE 10 2018 118 981 A1 bekannt, in welcher ein Profilsystem für die Errichtung eines Geländers oder Montage eines Vordaches beschrieben ist. Das Profilsystem umfasst ein Montageprofil und ein Aufnahmeprofil, wobei das Aufnahmeprofil auf dem Montageprofil seitlich verschwenkbar ist und dann in einer bestimmten Orientierung an dem Montageprofil befestigt werden kann, sodass Unebenheiten oder eine bestimmte Neigung des Untergrundes ausgeglichen bzw. im Falle der Montage eines Vordaches eine bestimmte Neigung des Vordaches eingestellt werden kann. In dem Aufnahmeprofil wird eine Glasplatte oder eine Platte aus einem anderen Material angeordnet, um ein Geländer oder ein Vordach auszubilden. Die Platte wird mittels beidseitig der Platte und zwischen der Platte und den Schenkeln des Aufnahmeprofils angeordneten Klemmelementen in dem Aufnahmeraum des Aufnahmeprofils in einer bestimmten Orientierung fixiert und mittels Sicherungsbolzen vor einem Herausrutschen gesichert. Demnach erfolgt mithilfe der Ausrichtung des Aufnahmeprofils auf dem Montageprofil eine grobe Einstellung der Orientierung der ein Geländer oder ein Vordach bildenden Platten und mit den Klemmelementen eine Fixierung der Platten, wobei die Weite des Aufnahmeraums des Aufnahmeprofils immer noch ein Spiel der Plattenorientierung zulässt und erst durch die Form der Klemmelemente und deren Montage eine bestimmte Einstellung der Plattenorientierung festgelegt wird.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Fixierung der Platte in dem Aufnahmeprofil eines solchen Profilsystems zu erleichtern, sodass ein Geländer oder Vordach schneller montiert werden kann.
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TECHNISCHE LÖSUNG
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Zur Lösung der Aufgabe ist ein Profilsystem mit den Merkmalen des Anspruches 1 und ein Klemmelement mit den Merkmalen des Anspruches 12 vorgesehen. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Das erfindungsgemäße Profilsystem ist dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Klemmelement eine Anlagefläche für die Platte aufweist und ein zweites Klemmelement einen elastisch deformierbaren und / oder quer in einem Aufnahmeraum eines Profils beweglichen Keil und zumindest ein Stellglied umfasst, wobei der Keil mittels des Stellglieds in eine klemmende Form und / oder Stellung bringbar ist.
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Unter einer Bewegung quer im Aufnahmeraum kann eine Bewegung des Keils in Richtung der im Aufnahmeraum zu befestigenden Platte, also quer zu der Erstreckung der Schenkel des im Querschnitt U - förmigen Profils verstanden werden, das den Aufnahmeraum definiert.
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Demnach besteht die Erfindung in einer speziellen Ausgestaltung insbesondere des zweiten Klemmelements. Das erste Klemmelement wird durch das zweite Klemmelement an einen der Schenkel des Aufnahmeprofils gedrückt. Das zweite Klemmelement weist dazu einen Keil auf, der mithilfe eines Stellgliedes elastisch deformierbar ist und / oder quer in dem Aufnahmeraum des Aufnahmeprofils beweglich ist, wodurch eine an der Anlagefläche des ersten Klemmelementes anliegende Platte gegen diese Anlagefläche gedrückt und schließlich die Fixierung der Platte in einer bestimmten Orientierung erreicht wird. Die elastische Verformung oder Bewegung des Keils wird durch ein Stellglied bewirkt, welches von einem Benutzer betätigt werden kann. Bei der Anwendung des Profilsystems kann der Benutzer die Platte in den Aufnahmeraum des Aufnahmeprofils einführen und auf die Anlagefläche des ersten Klemmelementes legen, sodass die Platte von dem ersten Klemmelement gestützt wird. Eine Fixierung der Platte in einer bestimmten Orientierung erfolgt erst durch das zweite Klemmelement, und zwar nicht bereits dann, wenn dieses in dem Aufnahmeraum des Aufnahmeprofils angeordnet wird, sondern erst wenn das Stellglied des zweiten Klemmelementes betätigt wird und dadurch der Keil des zweiten Klemmelementes verformt wird oder sich quer in dem Aufnahmeraum bewegt, wodurch der Keil gegen die Platte und diese gegen das erste Klemmelement gedrückt wird. Dies hat den Vorteil, dass das zweite Klemmelement nicht in den Aufnahmeraum gedrückt werden muss, um die Klemmwirkung zu erreichen, sondern lediglich das Stellglied des bereits in dem Aufnahmeraum angeordneten zweiten Klemmelementes betätigt werden muss, was die Montage erheblich vereinfacht.
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Vorzugsweise weist einer der Schenkel des Aufnahmeprofils auf seiner dem Aufnahmeraum zugewandten Seite unterschiedlich geneigte Abschnitte auf. Dies hat den Vorteil das für unterschiedliche Orientierungen der Platte nicht verschieden geformte Klemmelemente verwendet werden müssen, sondern die Platte mittels des zweiten Klemmelementes gegen einer der unterschiedlich geneigten Abschnitte gedrückt wird.
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Bevorzugt weist einer der Schenkel des Trägerprofils eine Nut und das erste Klemmelement einen von seiner Anlagefläche abgewandten Vorsprung auf, der in der Nut verschwenkbar ist, wobei das erste Klemmelement insbesondere in Form einer Wippe ausgebildet sein kann. Durch den Vorsprung und die Nut in dem Schenkel des Aufnahmeprofils wird eine Verschwenkbarkeit des ersten Klemmelementes erreicht, wobei die Form des Vorsprunges und die Form der Nut entsprechend gewählt sind. Vorzugsweise sind der Vorsprung und die Nut im Querschnitt kreissegmentförmig oder weisen eine ovale Form auf, sodass das erste Klemmelement in zwei verschiedene Winkelstellungen entsprechend den Maximalauslenkungen des ersten Klemmelementes gebracht werden kann. Denkbar ist jedoch auch, dass der Vorsprung und die Nut im Querschnitt eine Polygonform aufweisen, sodass das erste Klemmelement in noch mehr diskrete Winkelstellungen gebracht werden kann. Aufgrund des Vorsprunges des ersten Klemmelementes, welcher in die Nut des Aufnahmeprofils eingreift und eine Verschwenkbarkeit des ersten Klemmelementes in dem Aufnahmeraum ermöglicht, kann die Orientierung der Platte in dem Aufnahmeraum, soweit es die Weite des Aufnahmeraums und die Höhe sowie die Geometrie der Schenkel zulässt, geändert werden. Erst bei einer Betätigung der Stellglieder des zweiten Klemmelementes wird die endgültige Orientierung der Platte festgelegt.
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Vorzugsweise weist das erste Klemmelement einen von der Anlagefläche abgewinkelten Abschnitt mit einer weiteren Anlagefläche für die Platte auf. Der abgewinkelte Abschnitt sollte an die Geometrie der Platte angepasst sein und erstreckt sich insbesondere in einem rechten Winkel von der Anlagefläche des ersten Klemmelementes, wodurch die Anlageflächen des ersten Klemmelementes an die Geometrie einer quaderförmigen Platte angepasst sind. Durch die weitere Anlagefläche des ersten Klemmelementes kann verhindert werden, dass die unteren Kanten der Platte mit dem im Regelfall aus einem Metall bestehenden Aufnahmeprofil in Kontakt gelangen und dabei beschädigt werden.
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Das zweite Klemmelement kann in unterschiedlicher Weise ausgestaltet sein, um ein derartiges Zusammenwirken des Keils und des zumindest einen Stellglieds zu erreichen, dass eine Betätigung des Stellgliedes eine Deformation oder Bewegung des Keils bewirkt. Beispielsweise kann zumindest ein Abschnitt des Keils zwischen zwei Stellgliedern angeordnet sein, deren Entfernung zueinander einstellbar ist, sodass bei einer Veränderung des Abstandes zwischen den Stellgliedern, insbesondere bei deren Annäherung, der Keil elastisch deformiert wird und dabei wenigstens abschnittsweise ausgedehnt wird. Dazu können beide Stellglieder durch eine Schraube miteinander verbunden sein, sodass lediglich ein Schraubendreher als Werkzeug erforderlich ist, um die Fixierung der Platte in dem Aufnahmeraum in einer bestimmten Orientierung zu erreichen. Alternativ kann das Stellglied zur Betätigung einen Exzenterhebel oder einen ähnlichen Betätigungsmechanismus aufweisen.
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Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Keil zumindest eine geneigte Gleitfläche aufweist und das Stellglied eine daran anliegende und entsprechend geneigte Gleitfläche aufweist, sodass sich der Keil bei einer Bewegung des Stellgliedes auch ohne eine Formveränderung weiter in den Aufnahmeraum bewegt und dadurch gegen die Platte gedrückt wird. Besonders bevorzugt ist eine Ausgestaltung des zweiten Klemmelementes, bei welcher der Keil beidseitig jeweils eine geneigte Gleitfläche aufweist, wobei an den Gleitflächen des Keils jeweils ein Stellglied mit entsprechend geneigter Gleitfläche anliegt, sodass die Krafteinwirkung auf den Keil symmetrisch von zwei Seiten erfolgt. Die Stellglieder können so ausgebildet sein, dass sich, wenn sich ein Stellglied in eine Klemmstellung bewegt, das andere Stellglied solange bewegt bis es sich ebenfalls in einer Klemmstellung befindet. D.h. die Stellglieder können sich im unteren Bereich des Aufnahmeprofils oder im oberen Bereich des Aufnahmeprofils in einer Klemmstellung befinden, je nach der Winkellage der Platte. Die beiden Stellglieder können durch eine Schraube miteinander verbunden sein und folglich bedarf es lediglich eines Schraubenziehers, um die Stellglieder zu betätigen. Ein anderer Betätigungsmechanismus, wie ein Exzenterhebel, kann auch bei dieser Ausgestaltung Anwendung finden.
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Für ein problemloses Zusammenwirken von Keil und Stellgliedern kann ferner vorgesehen sein, dass der Keil oder das zumindest eine Stellglied über die Gleitfläche oder die Gleitflächen seitlich vorstehende Ränder aufweist, sodass die Relativbewegung zwischen dem Keil und dem Stellglied oder den Stellgliedern seitlich begrenzt ist, was insbesondere bei dem Einwirken großer Kräfte eine abnormale Deformation bzw. Verkantung des Keils bei einer Betätigung des zumindest einen Stellgliedes verhindert.
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In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass in der Gleitfläche oder den Gleitflächen des Keils des zweiten Klemmelementes Vertiefungen ausgebildet sind, durch welche die Kontaktfläche zwischen dem zumindest einen Stellglied und dem Keil und folglich die Reibung verringert wird, sodass die Klemmung mit einem geringeren Kraftaufwand des Benutzers hergestellt werden kann. Ebenso können in dem Vorsprung des ersten Klemmelementes Vertiefungen ausgebildet sein, durch welche wegen der verringerten Kontaktfläche mit der Nut in dem Aufnahmeprofil die Reibung verringert wird.
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Wie bereits oben erwähnt wurde, kann die Position zumindest eines Stellglieds mittels einer Schraube oder eines Exzenterhebels veränderbar sein, um den Keil in eine klemmende Form und/oder Stellung zu bringen, sodass lediglich ein Schraubenzieher als Werkzeug oder unter Umständen gar kein Werkzeug für die Fixierung der Platte in dem Aufnahmeprofil erforderlich ist.
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Bei der Platte kann es sich um Glasplatten bzw. -scheiben und bevorzugt um Verbundsicherheitsglas-Platten (VSG-Platten) handeln. VSG-Platten umfassen zumindest zwei Glasscheiben, zwischen denen jeweils eine Kunststofffolie angeordnet ist, mit der die Glasscheiben verklebt sind. Bei einem Bruch einer Glasscheibe oder auch aller Glasscheiben bleiben die Splitter mit der Kunststofffolie verbunden, weswegen die Verletzungsgefahr reduziert ist. Zudem weist Verbundsicherheitsglas eine Resttragfähigkeit auf, auch nach dem es zu einem Bruch der Glasscheiben gekommen ist. Die Platten können jedoch auch aus einem anderen Material, beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem Metall, bestehen.
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Die Erfindung betriff ferner ein Klemmelement für ein Profilsystem zur Errichtung eines Geländers oder Montage eines Vordaches, das einen Keil und zumindest ein Stellglied umfasst, wobei der Keil elastisch deformierbar und / oder und / oder mittels des Stellglieds in eine Richtung beweglich ist, die quer zur Bewegungsrichtung des Stellglieds gerichtet ist, wenn das Stellglied bewegt wird, um den Keil zu bewegen. Bei diesem Klemmelement handelt es sich um das zuvor beschriebene zweite Klemmelement, wobei nach Bedarf auch dessen vorteilhafte Ausgestaltungen verwirklicht sein können.
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Figurenliste
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Die beigefügten Figuren zeigen in rein schematischer Weise in
- 1 und 2 Seitenansichten eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Profilsystems mit verschiedenen Orientierungen einer Platte, wobei das zweite Klemmelement noch nicht in seine Montageposition gebracht ist,
- 3 eine Seitenansicht des als Wippe ausgeführten ersten Klemmelementes des Ausführungsbeispiels,
- 4 eine Rückansicht des ersten Klemmelementes,
- 5 eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Profilsystems, wobei das erste Klemmelement, das zweite Klemmelement und eine Platte in einem Aufnahmeprofil ihre die Montagepositionen gebracht sind,
- 6 eine perspektivische Ansicht des Keils des zweiten Klemmelementes des Ausführungsbeispiels,
- 7 eine Draufsicht auf den Keil des zweiten Klemmelements,
- 8 eine perspektivische Ansicht der Stellglieder des zweiten Klemmelementes des Ausführungsbeispiels,
- 9 eine Rückansicht der Stellglieder,
- 10 eine Seitenansicht der Stellglieder und in
- 11 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in der Konfiguration gemäß 5.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Allerdings ist die Erfindung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt.
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1 und
2 zeigen Seitenansichten eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Profilsystems mit einem Aufnahmeprofil
1, dessen untere Fläche
11 eine Wölbung aufweist, sodass das Aufnahmeprofil
1 beispielsweise auf einem Montageprofil angeordnet werden kann, wie es in der Patentanmeldungsveröffentlichung
DE 102018118981 A1 beschrieben ist. Das Aufnahmeprofil
1 weist zwei Schenkel
11,
12 auf, welche einen Aufnahmeraum begrenzen, in dem eine Platte
2 angeordnet werden kann. Wegen der Weite des Aufnahmeraums kann die Orientierung der Platte
2 noch geringfügig geändert werden, auch nachdem diese in den Aufnahmeraum gesteckt wurde, wobei durch die Form des Schenkels
11 mit seinen unterschiedlich geneigten Abschnitten
122,
123 zwei Orientierungen möglich sind. Dieser Umstand kann hilfreich sein, soweit eine Feineinstellung der Orientierung der Platte
2 vorgenommen werden soll. Jedoch muss die Platte in der Gewünschten Stellung erst noch fixiert werden, um in dieser dauerhaft zu verbleiben.
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Aus diesem Grunde umfasst das erfindungsgemäße Profilsystem zwei Klemmelemente mit denen die Fixierung der Platte 2 in der gewünschten Orientierung leichter vorgenommen werden kann. Ein erstes Klemmelement 3 weist eine Anlagefläche 31 für die Platte 2 auf. Diese Anlagefläche 31 ist in dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel eben, kann aber auch uneben sein, sodass die Anlagefläche aus mehreren kleinen Kontaktflächen gebildet wird. An der der Anlagefläche 31 abgewandten Seite weist das erste Klemmelement 3 einen Vorsprung 32 auf, welcher in eine Nut 121 des linken Schenkels 12 des Aufnahmeprofils 1 eingreift. Durch die Kombination der Anlagefläche 31 mit dem Vorsprung 32 ist das erste Klemmelement als Wippe ausgebildet, wobei diese Wippenform auch durch eine andere Formgebung als die des hier beschriebenen Ausführungsbeispiels verwirklicht werden kann. Der Vorsprung 32 ist im Querschnitt kreissegmentförmig und die Nut 121 weist eine ebensolche Form auf. Dementsprechend kann das erste Klemmelement in seiner Montageposition, in welcher der Vorsprung 32 in die Nut 121 eingreift, verschwenkt und die Orientierung der an der Anlagefläche 31 anliegenden Platte 2 verändert werden, wie sich aus dem Vergleich von 1 mit 2 ergibt. Die weitere und von der Anlagefläche 31 um 90 Grad abgewinkelte Anlagefläche 33 verhindert, dass die untere Kante der Platte 2 bei einer mit der Verschenkung des ersten Klemmelementes 3 einhergehenden Bewegung der Platte 2 in dem Aufnahmeraum beschädigt wird.
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3 zeigt das bei diesem Ausführungsbeispiel als Wippe ausgebildete erste Klemmelement in einer Seitenansicht und 4 in einer Rückansicht. Die Anlagefläche 31 und die weitere Anlagefläche 33 schließen einen Winkel von ca. 90 Grad ein und bilden dadurch zusammen eine Aufnahme für eine quaderförmige Platte 2, wobei die weitere Anlagefläche 33 als Anschlag dient. An der der Anlagefläche 31 abgewandten Seite des ersten Klemmelementes 3 ist der Vorsprung 32 angeordnet, welcher bei diesem Ausführungsbeispiel kreissegmentförmig ist. In dem Vorsprung 32 sind mehrere Vertiefungen 321 ausgebildet, sodass die Kontaktfläche zwischen der in dem Schenkel 12 des Aufnahmeprofils 1 ausgebildeten Nut 121 und dem Vorsprung 32 verringert ist, womit eine geringere Reibung einhergeht und eine Materialeinsparung erreicht wird.
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5 zeigt eine perspektivische Ansicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels des Profilsystems, wobei neben dem ersten Klemmelement 3 auch ein zweites Klemmelement 4 in dem Aufnahmeraum angeordnet ist, und zwar zwischen dem Schenkel 11 und der Platte 2. Das zweite Klemmelement 4 weist einen Keil 41 und zwei Stellglieder 42, 43 auf. Der Keil 41 befindet sich zwischen dem oberen Stellglied 42 und dem unteren Stellglied 43 und liegt mit einer Keilanlagefläche an der Platte 2 an. Das obere Stellglied 42 weist zwei Bohrungen 421 auf, in welchen Schrauben angeordnet sind, die sich bis in entsprechende Bohrungen in dem unteren Stellglied 43 erstrecken. Wenn die Schrauben angezogen werden, bewegen sich die beiden Stellglieder 42, 43 aufeinander zu, wodurch der Keil 41 in Richtung der Platte 2 bewegt und mit der Keilanlagefläche gegen die Platte 2 gedrückt wird. Das zweite Klemmelement 4 muss nicht etwa mit Kraft zwischen den Schenkel 11 und die Platte 2 gedrückt werden, sondern wird dort einfach eingelegt. Denn das zweite Klemmelement 4 nimmt erst nach dem Betätigen der Stellglieder 42, 43 über die in den Bohrungen 421 angeordneten Schrauben durch eine Verschiebung des Keils 41 eine solche Ausdehnung an, dass es zwischen dem Schenkel 11 und der Platte 2 eingeklemmt wird und dadurch die Platte 2 in dem Aufnahmeraum in der vorgesehenen Orientierung fixiert. Die beiden Stellglieder 42, 43 gleichen bei der Betätigung der Schrauben automatisch die Zwischenräume, die durch die Stellung der Platte 2 entstehen, aus und klemmen diese in ihrer Position.
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6 zeigt eine perspektivische Ansicht des Keils 41 des zweiten Klemmelementes 4. Der Keil 41 weist zwei geneigte Gleitflächen 411, 412 auf, die zu beiden Seiten des Keils 41 abfallen und zwischen denen eine Scheitelfläche 413 ausgebildet ist. Die Gleitflächen 411, 412 sind seitlich von vorstehenden Rändern 414 begrenzt, welche der Führung der Stellglieder 42, 43 dienen. In den Gleitflächen 411, 412 sind Vertiefungen 415 ausgebildet, welche die Kontaktfläche zwischen dem Keil 41 und den Stellgliedern 42, 43 und damit die Reibung verringern. Die Vertiefungen befinden sich jeweils nur innerhalb einer der beiden Gleitflächen 411, 412. In dem Keil 41 sind ferner Ausnehmungen 416 ausgebildet, welche sich über die Scheitelfläche hinaus und damit von einer Gleitfläche 411, 412 bis zu der anderen erstrecken. In diesen Ausnehmungen 416 sind die zuvor genannten Schrauben angeordnet, welche sich durch das obere Stellglied 42 bis in das untere Stellglied 43 erstrecken, um eine Relativbewegung der beiden Stellglieder 42, 43 zueinander und eine dazu senkrechte Querbewegung des Keils 41 zu ermöglichen sowie die entsprechende Winkellage zu fixieren. 7 zeigt den Keil 41 in einer Draufsicht.
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8 zeigt eine perspektivische Rückansicht der Stellglieder 42, 43 des zweiten Klemmelementes 4. Das obere Stellglied 42 weist eine geneigte Gleitfläche 422 auf, deren Neigung gleich der Neigung der entsprechenden Gleitfläche 411, 412 des Keils 41 ist. Ferner weist das obere Stellglied 42 die bereits genannten Bohrungen 421 auf, in welchen Schrauben angeordnet werden, die sich bis in das untere Stellglied 43 erstrecken und mit deren Hilfe die Entfernung der beiden Stellglieder 42, 43 zueinander verändert werden kann. Darüber hinaus weist das obere Stellglied 42 eine Lasche 423 mit einer Öffnung auf, mittels welcher das zweite Klemmelement 4 in den Aufnahmeraum abgesenkt werden kann. Das untere Stellglied 43 weist ebenfalls eine Gleitfläche 432 auf, deren Neigung gleich der Neigung der entsprechenden Gleitfläche 411, 412 des Keils 41 ist. Ferner weist das untere Stellglied 43 Bohrungen 431 auf, durch welche sich die genannten Schrauben in das untere Stellglied 43 hinein erstrecken. Darüber hinaus weist das untere Stellglied 43 dem oberen Stellglied 42 abgewandte Stege 433 auf, mit denen die niedrigste vertikale Position des unteren Stellglieds 43 und damit des Keils 41 in dem Aufnahmeraum vorgegeben wird, wobei die vertikale Position des Keils 41 zu der vertikalen Position des ersten Klemmelementes 3 derart korrespondiert, dass die durch Betätigung der Stellglieder 42, 43 ausgelöste Klemmung mittels des Keils 41 zu einer Fixierung der Platte 2 in der gewählten Orientierung führt, wobei durch die Geometrie des Schenkels 12 des Aufnahmeprofils 1 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei verschiedene Orientierungen stufenlos möglich sind.
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In 9 ist eine Rückansicht der Stellglieder 42, 43 gezeigt und in der 10 eine Seitenansicht derselben. In den Bohrungen 431 des unteren Stellglieds ist ein Gewinde 434 ausgebildet. Die Breite der Gleitflächen 422, 432 ist an die Breite der Gleitflächen 411, 412 des Keils 41 angepasst, sodass die Stellglieder 42, 43 von den vorstehenden Rändern 414 des Keils 41 geführt werden, wodurch ein Verkanten des Keils 41 bei einer Betätigung der Stellglieder 42, 43 verhindert wird. Die Gewinde in dem Stellglied 43 können auch dadurch verwirklicht werden, dass das Stellglied 43 Taschen aufweist, in denen jeweils eine Mutter eingelegt ist (nicht abgebildet).
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In 11 ist noch eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in der Konfiguration gezeigt, wie sie in 5 perspektivisch gezeigt ist. Von besonderem Vorteil bei der Ausgestaltung der Klemmelement 3, 4 ist es, dass die Platte 2 in beiden möglichen Orientierungen mit den gleichen Klemmelementen 3, 4 fixiert werden kann. In der dargestellten Orientierung der Platte 2 liegt ein unterer Abschnitt des ersten Klemmelementes 3 an dem Abschnitt 123 des Schenkels 12 an und die Stellglieder 42, 43 liegen an dem Schenkel 11 an. In der Orientierung, wie sie in 1 dargestellt ist, würde ein oberer Abschnitt des ersten Klemmelementes 3 an dem Abschnitt 122 des Schenkels 12 anliegen und die Stellglieder 42, 43 an dem Schenkel 11. In beiden Orientierung ist die Platte 2 ausreichend in dem Aufnahmeraum des Aufnahmeprofils fixiert. Es ist denkbar, dass der Schenkel 12 mehr als zwei unterschiedlich geneigte Abschnitte 122, 123 aufweist, sodass die Platte 2 auch in mehr als zwei Orientierungen fixiert werden kann. Auch Zwischenstellungen der Platte 2 sind stufenlos möglich. Bei der Klemmung liegen beide Stellglieder 42 (oben), 43 (unten) an dem Schenkel 11 an.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand des bevorzugten Ausführungsbeispiels detailliert beschrieben worden ist, ist für den Fachmann selbstverständlich, dass die Erfindung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern dass vielmehr Abwandlungen in der Weise möglich sind, dass einzelne Merkmale weggelassen oder andersartige Kombinationen von Merkmalen verwirklicht werden können, ohne dass der Schutzbereich der beigefügten Ansprüche verlassen wird. Insbesondere schließt die vorliegende Offenbarung sämtliche Kombinationen der Einzelmerkmale des Ausführungsbeispiels mit ein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018118981 A1 [0004, 0022]