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Die Erfindung betrifft ein Abdeckpanel für eine Frontseite eines Fahrzeugs, umfassend einen mehrere Schichten tragenden Grundkörper mit einer Sichtseite und einer Objektseite, wobei in den Grundkörper von der Objektseite mindestens ein Ornament eingebracht ist und hinter dem Ornament ein Radarsensor angeordnet ist.
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Die
WO 2019/130033 A1 beschreibt eine radartransparente Dekorplatte für den Frontgrill eines Kraftfahrzeuges vom Monoblock-Typ mit einer ersten Schicht aus lichtdurchlässigen PMMA, ähnlich einer glatten Linse mit Dekorelementen im Relief auf der Rückseite und einer übergossenen zweiten Schicht aus lichtdichtem ABS-PC oder lichtdichten ABS, die deren Höhe ausgleicht und gleichzeitig eine Auflage mit integrierten Befestigungselementen und einem maskierten Hintergrund realisiert. Hinter der Dekorplatte ist, beabstandet zu dieser, ein Radarsensor positioniert.
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Die
US 2018/0275269 A1 offenbart eine Radareinrichtung für ein Fahrzeug, welche ein Designelement umfasst. Die Radareinrichtung weist eine Vielzahl von einzelnen Radareinheiten auf. Die Radareinrichtung und das Designelement bilden eine integrierte Einheit.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Abdeckpanel für eine Frontseite eines Fahrzeugs anzugeben, welches die bekannten Lösungen verbessert.
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Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Die Aufgabe ist mit einem Abdeckpanel dadurch gelöst, dass der Sensor in eine Ausgleichsmasse eingebettet ist, welche auf der Objektseite in das dreidimensional ausgebildete Ornament eingreift, wobei die Ausgleichmasse eine abschließende Schicht des Grundkörpers auf dessen Objektseite bildet. Durch die Einbettung des Sensors in die Ausgleichmasse, die als Vergussmasse auf den Grundkörper aufgebracht wird, wird eine Montage des Sensors vereinfacht. Eine Winkelverschiebung zwischen Abdeckpanel und Sensor wird zuverlässig verhindert. Gleichzeitig wird ein Bauraum reduziert, da kein Abstand zwischen dem Abdeckpanel und dem Sensor vorgehalten werden muss.
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Vorteilhafterweise ist der Sensor, das Ornament überdeckend, in der Ausgleichsmasse angeordnet. Dadurch wird der Sensor durch ein ansprechendes Design des Abdeckpanels optisch durch das Ornament abgedeckt.
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In einer Ausgestaltung ist der Grundkörper, in welchen das Ornament eingelassen ist, transparent ausgebildet, wobei der Grundkörper auf der Objektseite vollflächig, das Ornament aussparend, mit einem Sichtschutz bedeckt ist, der aus einem lichtundurchlässigen Material besteht, welches für die von dem Sensor abgegebene Strahlung transparent ist.
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In einer Variante ist der Sensor als Radarsensor ausgebildet und der Sichtschutz mit einer radartransparenten Beschichtung abgedeckt, wobei das Ornament auf der Objektseite vollständig mit der radartransparenten Beschichtung bedeckt ist.
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In einer Ausführungsform ist die radartransparente Beschichtung über einen Primer auf dem Sichtschutz aufgebracht und das Ornament vollflächig mit diesem bedeckt, wobei die Ausgleichsmasse mit dem integrierten Radarsensor direkt auf einer Schutzschicht aufliegt. Die Schutzschicht schützt des Ornament vor Umwelteinflüssen und Verkratzungen. Der Primer dient dabei zur Verbesserung des Haftfestigkeit der radartransparenten Beschichtung.
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Es ist von Vorteil, wenn die den Radarsensor umgebende Ausgleichsmasse einen das Ornament einschließenden radartransparenten Bereich des Grundkörpers begrenzt. Somit kann der Radarbereich zentrisch zum Ornament eingestellt werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist auf der Sichtseite des transparenten Grundkörpers eine Kratzfestschicht aufgebracht. Der transparente Grundkörper wird somit vor Umweltschäden geschützt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der - gegebenenfalls unter Bezug auf die Zeichnung - zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale können für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung bilden, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separater Anmeldung/en sein. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Es zeigen:
- 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Abdeckpanels,
- 2 ein Schnitt durch die Schichten des Abdeckpanels gemäß 1.
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In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Abdeckpanels dargestellt, wie es im Frontbereich eines Fahrzeuges verwendet wird. Das Abdeckpanel ist als Frontpanel 100 ausgeführt, welches eine Gruppe von Ornamenten 102 trägt. Zur Ausbildung der Ornamente 102 ist ein transparenter Panelkörper 101 vorgesehen, der eine Sichtseite 103 und eine Objektseite 104 aufweist. Die Sichtseite 103 des transparenten Panelkörpers 101 ist dabei einem Betrachter zugewendet, während die Objektseite 104 dem Fahrzeug zugewandt ist. Infolge einer transparenten Ausbildung des Panelkörpers ist der Blick auf die Ornamente 102 von Seiten der Sichtseite 103 verdeckungsfrei.
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Die Ornamente 102 sind von der Objektseite 104 in den Panelkörper 101 eingebracht. Dieses Einbringen erfolgt in einem Spritzgieß- oder Spritzprägeprozess eines transparenten Polycarbonats, in die als dreidimensionale Vertiefungen, beispielsweise als Sacklöcher oder Sackvertiefungen, ausgebildeten Ornamente 102 in den Panelkörper 101 eingelassen werden. Dabei werden gleichzeitig Zusatzelemente, wie ein Heizelement 106, an einer vorgegebenen Stelle positioniert.
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Der transparente Panelkörper 101 ist von einer Kunststoffblende 107 eingerahmt. Auf der Objektseite 104 ist eine PVD-Beschichtung 109 entlang der gesamten Panelrückseite auf den Sichtschutz 105 aufgetragen und von einem als Schutzschicht dienenden Schutzlack 110 abgedeckt. Hinter dem Frontpanel 100 kann der Objektseite zugewandt ein Sensor 108, beispielsweise ein Radarsensor, positioniert sein, welcher Strahlen durch das Frontpanel 100 hindurch sendet.
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2 zeigt einen Schnitt durch das Frontpanel 100, in welchem der Schichtaufbau zu erkennen ist. Die zentrale Schicht ist der transparente Panelkörper 101, auf dessen Sichtseite 103, insbesondere der Sicht-Oberfläche 303 des Panelkörpers 101, eine zweilagige Kratzfestschicht 301 aufgebracht ist. Die Kratzfestschicht 301 besteht aus einem transparenten Hardcoat 301a und einem vor dem Hardcoat 301a aufgetragenen transparenten Primer 301 b zur Verbesserung der Haftfestigkeit des Hartcoats 301a.
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Auf der Objektseite 104 des Panelkörpers 101 ist der Sichtschutz 105 aus schwarzem Lack aufgebracht, welcher das Ornament 102 aufgrund eines Laserabtrages des schwarzen Lackes freilässt. Alternativ kann der schwarze Lack aber auch partiell aufgetragen werden. Dies kann beispielsweise durch einen 3D-Inkjet-Druck erfolgen, wobei auf einen Laserabtrag verzichtet werden kann. An den Sichtschutz 105 schließen sich auf der Objektseite 104 weitere Schichten an, die aber den Innenraum 305 des Ornamentes 102 bedecken. Ein Primer 302 wird im Innenraum 305 direkt auf den Panelkörper 101 aufgetragen, während er ansonsten auf den Sichtschutz 105 aufgetragen ist. Auf den Primer 302 folgt die radartransparente PVD-Beschichtung 109. Der Primer 302 sorgt für ein gutes Haften der radartransparenten PVD-Beschichtung 109 an dem aus schwarzem Lack bestehenden Sichtschutz 105 und dem transparenten Panelkörper 101 . Die radartransparente PVD-Beschichtung 109 ist mit dem Schutzlack 110 versiegelt.
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Auf der Objektseite 104 ist ein Radarsensor 108 vorgesehen. Um das Ornament 102 muss nun ein radartransparenter Bereich 501 definiert werden, in welchem sich die Radarstrahlen ausbreiten können. In diesem Bereich 501 sind die Schichten so aufeinander abgestimmt, dass ein Durchdringen der Radarstrahlung durch diesen radartransparenten Bereich 501 des Frontpanels 100 möglich ist, was durch eine Ausgleichmasse 502 unterstützt wird. Dabei ist der Radarsensor 108 in die Ausgleichsmasse 502 eingebettet und bildet mit dieser eine integrale Einheit. Die Schichtdicke der aus Polyurethan oder Epoxidharz bestehenden Ausgleichsmasse 502 wird der Wellenlänge des Radarsensors 108 angepasst, um Reflexionen und Dämpfungen der Radarstrahlen zu vermeiden.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher illustriert und erläutert wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Es ist daher klar, dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten existiert. Es ist ebenfalls klar, dass beispielhaft genannte Ausführungsformen wirklich nur Beispiele darstellen, die nicht in irgendeiner Weise als Begrenzung etwa des Schutzbereichs, der Anwendungsmöglichkeiten oder der Konfiguration der Erfindung aufzufassen sind. Vielmehr versetzen die vorhergehende Beschreibung und die Figurenbeschreibung den Fachmann in die Lage, die beispielhaften Ausführungsformen konkret umzusetzen, wobei der Fachmann in Kenntnis des offenbarten Erfindungsgedankens vielfältige Änderungen beispielsweise hinsichtlich der Funktion oder der Anordnung einzelner, in einer beispielhaften Ausführungsform genannter Elemente vornehmen kann, ohne den Schutzbereich zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtliche Entsprechungen, wie etwa weitergehenden Erläuterung in der Beschreibung, definiert wird.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Frontpanel
- 101
- Panelkörper
- 102
- Ornament
- 103
- Sichtseite
- 104
- Objektseite
- 105
- Sichtschutz
- 106
- Heizelement
- 107
- Kunststoffblende
- 108
- Radarsensor
- 109
- PVD-Beschichtung
- 110
- Schutzlack
- 301
- Kratzfestschicht
- 301a
- Hardcoat
- 301b
- Primer
- 302
- Primer
- 303
- Sichtoberfläche des Panelkörpers
- 304
- Objektoberfläche des Panelkörpers
- 305
- Innenraum
- 501
- radartransparenter Bereich
- 502
- Ausgleichsmasse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2019/130033 A1 [0002]
- US 2018/0275269 A1 [0003]