DE102020106099A1 - Gehäuse für einen Elektromotor - Google Patents
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Abstract
Ein Gehäuse für eine elektrische Maschine, insbesondere einen Elektromotor, mit einem inneren Gehäuseteil (3) und einem das innere Gehäuseteil (3) umgebenden äußeren Gehäuseteil (4), wobei zwischen den beiden Gehäuseteilen (3,4) ein einen Kühlkanal bildender Zwischenraum (5) besteht, wobei ein Gehäuseteil auf der dem Zwischenraum (5) zugewandten Seite mit einer Kühlkanalstruktur versehen ist und wobei ein Gehäuseteil aus Metall und das andere Gehäuseteil aus Kunststoff besteht, soll besonders einfach hergestellt werden können.Dies wird dadurch erreicht, dass die aus Kunststoff bestehende Kühlkanalstruktur an das Gehäuseteil (3,4) aus Metall angespritzt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine elektrische Maschine, insbesondere einen Elektromotor, mit einem inneren Gehäuseteil und einem das innere Gehäuseteil umgebenden äußeren Gehäuseteil, wobei zwischen den beiden Gehäuseteilen ein einen Kühlkanal bildender Zwischenraum besteht, wobei ein Gehäuseteil auf der dem Zwischenraum zugewandten Seite mit einer Kühlkanalstruktur versehen ist und wobei ein Gehäuseteil aus Metall und das andere Gehäuseteil aus Kunststoff besteht.
- Für Kraftfahrzeuge werden im zunehmenden Maße rotatorische elektrische Maschinen mit einer hohen Leistungsdichte als Antriebsmaschinen eingesetzt. Beim Betrieb von rotatorischen elektrischen Maschinen, insbesondere Elektromotoren und Generatoren, ist es meistens erforderlich, die entstehende Wärme mittels eines Kühlfluids abzuführen. Zu diesem Zweck ist in der Regel an der Außenwandung der elektrischen Maschine ein Kühlmantel vorgesehen, durch dessen Kühlraum während des Betriebs der Maschine ein Kühlfluid, z.B. Wasser, strömt.
- Aus
EP 3 553 922 A1 ist ein Gehäuse mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 bekannt. Die aus dieser Druckschrift bekannte Gehäuseanordnung für eine elektrische Maschine weist einen inneren und äußeren Mantel und mindestens einen dazwischen liegenden Kühlkanal zum Kühlen der elektrischen Maschine auf, wobei der Kühlkanal zum Transport einer Kühlflüssigkeit ausgebildet ist. Dabei ist der innere Mantel aus Metall insbesondere aus Aluminium-Druckguss und der äußere Mantel aus Kunststoff ausgebildet, wobei der äußere Mantel aus Kunststoff an seiner Innenfläche mit den Kühlkanal bildenden strömungsführenden Strukturen versehen ist. Diese Strukturen können als Kanäle, Stege oder Dichtlippen ausgeführt sein und können gemeinsam mit dem äußeren Mantel aus Kunststoff im Zwei-Komponenten-Spritzgussverfahren hergestellt werden. Ein solches Herstellungsverfahren ist jedoch relativ aufwendig und deshalb verbesserungswürdig. - Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein leicht zu montierendes Gehäuse für eine elektrische Maschine zu schaffen, das besonders einfach hergestellt werden kann.
- Diese Aufgabe wird bei einem Gehäuse der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die aus Kunststoff bestehende Kühlkanalstruktur an das Gehäuseteil aus Metall angespritzt ist.
- Die Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Herstellung des Gehäuses, da die Kühlkanalstruktur aus Kunststoff einfach an das Gehäuseteil aus Metall angespritzt wird, so dass kein Zwei-Komponenten-Spritzgussverfahren erforderlich ist. Dabei kann das Gehäuseteil aus Metall das innere Gehäuseteil sein, in diesem Fall wird die Kühlkanalstruktur außenseitig angespritzt, oder das Gehäuseteil aus Metall kann das äußere Gehäuseteil sein, in diesem Fall wird die Kühlkanalstruktur innenseitig angespritzt. Das Gehäuseteil aus Metall dient zusätzlich zur Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Schutz).
- Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Kühlkanalstruktur aus einem Duroplast besteht. Alternativ können aber auch Thermoplaste oder Elastomere verwendet werden. Die Kühlkanalstruktur kann z.B. spiralring- oder mäanderförmig ausgebildet sein oder axial verlaufende Stege aufweisen. Sie kann auch voneinander getrennte Kammern aufweisen.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Kühlkanalstruktur und/oder das Gehäuseteil aus Kunststoff wenigstens bereichsweise aus geschäumtem Kunststoff besteht.
- Das oder die Bauteile dient bzw. dienen dann gleichzeitig zur Schallabsorption.
- Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass das Gehäuseteil aus Metall durch Umformen hergestellt ist, was eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht.
- In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Gehäuseteil aus Metall topfförmig ausgebildet ist, wobei der Topfboden ein Lagerschild für den Rotor der elektrischen Maschine bildet. Der Topfboden kann geschlossen sein oder eine Durchtrittsöffnung für den Rotor aufweisen.
- Dabei ist dann weiterhin bevorzugt vorgesehen, dass an der dem Topfboden abgewandten Seite des Gehäuseteils aus Metall ein Deckel vorgesehen ist, der ebenfalls ein Lagerschild für den Rotor bildet. Der Deckel kann geschlossen sein oder eine Durchtrittsöffnung für den Rotor aufweisen. Alternativ kann das Gehäuseteil aus Metall auch rohrförmig ausgebildet sein und beidseitig jeweils mit einem ein Lagerschild bildenden Deckel ausgerüstet sein, wobei dann zumindest ein Deckel eine Durchtrittsöffnung für den Rotor aufweist.
- Bevorzugt ist vorgesehen, dass das innere Gehäuseteil aus Metall besteht und dementsprechend das äußere Gehäuseteil aus Kunststoff.
- Das Gehäuseteil aus Kunststoff besteht bevorzugt ebenfalls aus einem Duroplast, in bestimmten Anwendungsfällen kann aber auch ein Thermoplast oder Elastomer verwendet werden.
- Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Diese zeigt in
-
1 einen Längsschnitt durch ein Gehäuse für eine elektrische Maschine mit angedeutetem Stator und -
2 eine perspektivische Explosionsdarstellung der1 . - Ein Gehäuse für eine elektrische Maschine, insbesondere einen Elektromotor, ist in den Zeichnungen allgemein mit 1 bezeichnet. Von der elektrischen Maschine selbst ist nur ein rohrförmiger Stator angedeutet und mit 2 bezeichnet. Innerhalb des rohrförmigen Stators
2 , der z.B. mit Blechpaketen bestückt ist, ist eine nicht dargestellte Rotorwelle der elektrischen Maschine angeordnet. - Das Gehäuse
1 ist zweiteilig ausgebildet und weist ein inneres Gehäuseteil3 und ein äußeres Gehäuseteil4 auf, wobei zwischen den beiden Gehäuseteilen3 und4 ein Zwischenraum5 besteht, der in nachfolgend näher beschriebener Weise einen Kühlkanal bildet. - Beim Ausführungsbeispiel besteht das innere Gehäuseteil
3 aus Metall und das äußere Gehäuseteil4 aus Kunststoff, vorzugsweise aus Duroplast. - Der Zwischenraum
5 zwischen dem inneren Gehäuseteil3 und dem äußeren Gehäuseteil4 ist mit einer Kühlkanalstruktur versehen, die beim Ausführungsbeispiel Stege6 aufweist. Diese Stege6 können spiralring- oder mäanderförmig ausgebildet sein und dadurch entlang der Länge des Zwischenraumes5 Kühlkanäle ausbilden, in welche ein Kühlmedium, z.B. Wasser, ein- bzw. ausgeleitet wird, um den Stator2 von außen zu kühlen. - Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die aus Kunststoff, vorzugsweise aus Duroplast, bestehende Kühlkanalstruktur (Stege
6 ) an das innere Gehäuseteil3 aus Metall angespritzt ist. Dadurch ist die Herstellung der Kühlkanalstruktur sehr einfach, denn es ist lediglich erforderlich, das innere Gehäuseteil3 in die Spritzgussform einzulegen und die Kühlkanalstruktur (Stege6 ) an das innere Gehäuseteil3 aus Metall anzuspritzen. - Das innere Gehäuseteil
3 aus Metall ist vorzugsweise durch Steckdrücken hergestellt und topfförmig ausgebildet, wobei der Topfboden mit 3a bezeichnet ist. Dieser Topfboden3a weist eine Öffnung7 für den Durchtritt der Rotorwelle der elektrischen Maschine auf und kann als Lagerschild für die Rotorwelle ausgebildet sein. - Das innere Gehäuseteil
3 aus Metall mit der Kühlkanalstruktur wird bei der Montage einfach auf den Stator2 aufgeschoben und kann mit diesem verbunden werden (z. B. durch Presssitz oder Schrumpfen). - Das äußere Gehäuseteil
4 aus Kunststoff, vorzugsweise aus Duroplast, kann ebenfalls topfförmig ausgebildet sein, der ringförmige Bereich des Topfbodens ist mit 4a bezeichnet. Das äußere Gehäuseteil4 wird nach dem Aufstecken des inneren Gehäuseteiles3 auf den Stator2 von außen auf die Kühlkanalstruktur (Stege6 ) des inneren Gehäuseteils3 aufgesteckt, und zwar beim dargestellten Ausführungsbeispiel derart, dass der Topfboden4a am Topfboden3a anliegt. Dadurch ist das insoweit beschriebene Gehäuse1 auf der den Topfböden3a ,4a abgewandten Seite offen und wird nachfolgend bevorzugt mit einem Deckel8 verschlossen, der ebenfalls aus Kunststoff bestehen kann und geeignet mit dem äußeren Gehäuseteil4 verbunden wird, wozu das äußere Gehäuseteil4 einen umlaufenden Bund9 aufweist. Der Deckel8 weist innenseitig eine Öffnung10 zum Durchtritt der Rotorwelle auf und kann ebenfalls als Lagerschild für die Rotorwelle ausgebildet sein. - Natürlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausgestaltungen sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So kann auch das innere Gehäuseteil
3 aus Kunststoff bestehen und das äußere Gehäuseteil4 aus Metall. In diesem Fall ist die Kühlkanalstruktur dann an das äußere Gehäuseteil4 innenseitig angespritzt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Gehäuse
- 2
- Stator
- 3
- inneres Gehäuseteil
- 3a
- Topfboden
- 4
- äußeres Gehäuseteil
- 4a
- Topfboden
- 5
- Zwischenraum
- 6
- Steg
- 7
- Öffnung
- 8
- Deckel
- 9
- Bund
- 10
- Öffnung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 3553922 A1 [0003]
Claims (8)
- Gehäuse für eine elektrische Maschine, insbesondere einen Elektromotor, mit einem inneren Gehäuseteil (3) und einem das innere Gehäuseteil (3) umgebenden äußeren Gehäuseteil (4), wobei zwischen den beiden Gehäuseteilen (3,4) ein einen Kühlkanal bildender Zwischenraum (5) besteht, wobei ein Gehäuseteil auf der dem Zwischenraum (5) zugewandten Seite mit einer Kühlkanalstruktur versehen ist und wobei ein Gehäuseteil aus Metall und das andere Gehäuseteil aus Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Kunststoff bestehende Kühlkanalstruktur an das Gehäuseteil (3,4) aus Metall angespritzt ist.
- Gehäuse nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkanalstruktur aus einem Duroplast besteht. - Gehäuse nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkanalstruktur und/oder das Gehäuseteil aus Kunststoff wenigstens bereichsweise aus geschäumtem Kunststoff besteht. - Gehäuse nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (3,4) aus Metall durch Umformen hergestellt ist. - Gehäuse nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (3,4) aus Metall topfförmig ausgebildet ist, wobei der Topfboden (3a) ein Lagerschild bildet. - Gehäuse nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Topfboden (3a) abgewandten Seite des Gehäuseteils (3,4) aus Metall ein Deckel (8) vorgesehen ist, der ebenfalls ein Lagerschild bildet. - Gehäuse nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass das innere Gehäuseteil (3) aus Metall besteht. - Gehäuse nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (3,4) aus Kunststoff aus einem Duroplast besteht.
Priority Applications (3)
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- 2021-03-03 EP EP21709323.6A patent/EP4115504A1/de active Pending
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Also Published As
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