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Die Erfindung betrifft ein Kettenglied für eine Energieführungskette gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine aus einer Vielzahl solcher Kettenglieder aufgebaute Energieführungskette.
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Energieführungsketten dienen der Führung von Versorgungsleitungen wie elektrischen Kabeln, Druckluftschläuchen oder Kühlwasserleitungen, von einem ortsfesten Anschluss zu einem beweglichen Verbraucher. Sie weisen eine Vielzahl von in einer Kettenlängsrichtung aneinandergereihten, gelenkig miteinander verbundenen und begrenzt gegeneinander verschwenkbaren Kettengliedern auf, welche einen sich in Kettenlängsrichtung erstreckenden Leitungsführungskanal begrenzen und, wie im vorliegenden Fall, abschnittsweise rings umschließen, in dem die Leitungen aufgenommen sind. Ein Kettenglied der eingangs genannten Art ist aus der
DE 195 41 928 C1 bekannt. Die dort beschriebenen Kettenglieder weisen jeweils zwei in Abstand zueinander angeordnete Seitenglieder und zwei im Abstand zueinander angeordnete Rahmenstege auf, wobei die Rahmenstege jeweils lösbar mit jedem der Seitenglieder verbunden sind. Zu diesem Zweck steht von jedem Seitenglied sowohl oben als auch unten ein Fortsatz in Richtung zum anderen Seitenglied vor, an dem einer der Rahmenstege in einem seiner beiden Endbereiche anliegt und mittels einer Rastverbindung lösbar mit dem Fortsatz verbunden ist. Wenn ein Kettenglied oder Teile des Kettenglieds aufgrund von Verschleiß ausgetauscht werden müssen, können die Rahmenstege durch Lösen der Rastverbindung von den Seitengliedern gelöst werden. Hierfür ist jedoch spezielles Werkzeug und/oder ein erhöhter Arbeitsaufwand erforderlich.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Kettenglied der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass es auf einfachere Weise montiert und demontiert werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kettenglied mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Rahmenstege an den Fortsätzen der Seitenglieder mittels eines zusätzlichen Befestigungselements zu befestigen, das so ausgestaltet ist, dass es auf einfache Weise zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung bewegt werden kann. Indem die Befestigungselemente jeweils einen Endabschnitt des ersten Rahmenstegs an der Befestigungsfläche übergreifen, wird dieser Endabschnitt zwischen dem Fortsatz und dem Befestigungselement fixiert. Ein Aufheben dieser Fixierung erfolgt auf einfache Weise, indem die Befestigungselemente gegen eine elastische Rückstellkraft verformt und in die Freigabestellung bewegt werden. Dies kann ohne Zuhilfenahme von Werkzeug erfolgen.
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Die Fortsätze stehen vorzugsweise aus den den Abschnitt des Leitungsführungskanals begrenzenden Innenflächen der Seitenglieder in Richtung zum jeweils anderen Seitenglied vor. Zweckmäßig weisen die Befestigungselemente jeweils an ihrer Verriegelungspartie eine Verriegelungsfläche auf, die zur Hemmung der Bewegung in die Freigabestellung am zugehörigen Seitenglied anliegt. Zum Bewegen des Befestigungselements in die Freigabestellung wird dieses dann so verformt, dass die Verriegelungsfläche nicht mehr am Seitenglied anliegt.
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Die Seitenglieder weisen vorteilhaft jeweils eine Aufnahmeöffnung auf, in der das zugehörige Befestigungselement teilweise aufgenommen ist, wobei in der Verriegelungsstellung seine Verriegelungspartie zumindest teilweise in Richtung zum jeweils anderen Seitenglied aus der Aufnahmeöffnung vorsteht. Vorteilhaft stehen die Befestigungselemente in der Freigabestellung nicht aus einer dem jeweils anderen Seitenglied abgewandten Außenseite des zugehörigen Seitenglieds vor und sind vorzugsweise bündig zur Außenseite angeordnet. Ein Lösen des Rahmenstegs vom Seitenglied ist somit auch dann möglich, wenn die Energieführungskette in einer Ablegewanne liegt und in dieser seitlich zu wenig Platz ist, um die Befestigungselemente aus den Außenflächen vorstehen zu lassen. Auch kann dann aufgrund dieser Maßnahme die Energieführungskette beim Zerlegen in der Ablegewanne verbleiben. Des Weiteren kann auf das betreffende Befestigungselement zum Bewegen des Befestigungselements von der Freigabestellung in die Verriegelungsstellung durch Eingriff in die Aufnahmeöffnung von der Außenseite her, zu der die Aufnahmeöffnung zweckmäßig offen ist, Druck ausgeübt werden. Weiter wird bevorzugt, dass die Verriegelungsflächen jeweils an einem in der Verriegelungsstellung aus der zugehörigen Aufnahmeöffnung vorstehenden Absatz der betreffenden Verriegelungspartie angeordnet sind. Zudem wird bevorzugt, dass die Verriegelungspartien jeweils einen weiteren Absatz aufweisen, der einen in der Freigabestellung am zugehörigen Seitenglied anliegenden Endanschlag definiert. Durch diese Maßnahme sind die Befestigungselemente nicht oder nur unter Aufwendung größerer Kräfte über die Freigabestellung hinaus beweglich und damit unverlierbar.
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Es wird bevorzugt, dass der erste Rahmensteg in seinen Endabschnitten jeweils eine randoffene Ausnehmung aufweist, dass die Befestigungsflächen jeweils zwei im Abstand zueinander angeordnete Befestigungsteilflächen aufweisen und dass die Befestigungsteilflächen jeder Befestigungsfläche auf einander gegenüberliegenden Seiten der randoffenen Ausnehmungen angeordnet sind. In der Verriegelungsstellung übergreifen die Befestigungspartien der Befestigungselemente dann jeweils beide Befestigungsteilflächen der zugehörigen Befestigungsfläche. Die Verriegelungspartien dagegen ragen zweckmäßig jeweils in eine der randoffenen Ausnehmungen und sind vorzugsweise zum elastischen Verformen des betreffenden Befestigungselements in der zugehörigen randoffenen Ausnehmung beweglich. Durch die Anordnung der Verriegelungspartien in den randoffenen Ausnehmungen des Rahmenstegs sind diese zum Zwecke des Verformens des Befestigungselements leicht zugänglich. Dies gilt umso mehr, wenn die Verriegelungspartien jeweils in der Verriegelungsstellung mit einer Oberseite aus der dem Leitungsführungskanal abgewandten Außenseite des ersten Rahmenstegs herausstehen. Die Oberseiten der Verriegelungspartien können zudem jeweils ein Griffprofil aufweisen, um ein Angreifen durch eine Bedienperson zu erleichtern.
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Es ist möglich, dass nur einer der Rahmenstege des Seitenglieds wie oben beschrieben mit seinen Endabschnitten jeweils auf einem Fortsatz eines der Seitenglieder aufliegt und dort mittels eines Befestigungselements lösbar befestigt ist. Der zweite der Rahmenstege kann beispielsweise fest oder auf andere Weise lösbar mit den Seitengliedern verbunden sein. Es wird jedoch bevorzugt, dass der zweite der Rahmenstege baugleich mit dem ersten Rahmensteg ausgebildet ist, dass die Seitenglieder jeweils einen mit dem Fortsatz baugleichen weiteren Fortsatz aufweisen und dass jedem weiteren Fortsatz ein mit den Befestigungselementen baugleiches weiteres Befestigungselement zur Befestigung des zweiten Rahmenstegs zugeordnet ist. Durch diese Maßnahme sind beide Rahmenstege auf einfache Weise von den Seitengliedern zu lösen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
- 1a eine perspektivische Teilansicht eines Kettenglieds einer Energieführungskette mit den Befestigungselementen in der Verriegelungsstellung;
- 1b einen Schnitt entlang der Linie B-B gemäß 1a;
- 1c einen Schnitt entlang der Linie C-C gemäß 1a;
- 1d einen Schnitt entlang der Linie B-B gemäß 1a mit verformten Befestigungselementen;
- 2a eine perspektivische Teilansicht des Kettenglieds gemäß 1a mit den Befestigungselementen in der Freigabestellung;
- 2b einen Schnitt entlang der Linie B-B gemäß 2a;
- 2c einen Schnitt entlang der Linie C-C gemäß 2a;
- 3 einen Rahmensteg in perspektivischer Ansicht und
- 4 ein Befestigungselement in perspektivischer Ansicht.
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Das in der Zeichnung dargestellte Kettenglied 10 für eine Energieführungskette weist zwei Seitenglieder 12, von denen lediglich eines dargestellt ist, zwei baugleiche Rahmenstege 14 und vier Befestigungselemente 16 auf, von denen wiederum nur zwei dargestellt sind. Die Seitenglieder 12 sind im Abstand zueinander angeordnet, ebenso wie die Rahmenstege 14 im Abstand zueinander angeordnet sind. Jeder der Rahmenstege 14 ist an seinen Endabschnitten 18 mit jedem der Seitenglieder lösbar verbunden, so dass die Seitenglieder 12 und die Rahmenstege 14 einen Abschnitt 20 eines Leitungsführungskanals rings umschlie-ßen, der für die Aufnahme von Versorgungsleitungen bestimmt ist. Eine Vielzahl von Kettengliedern 10 wird durch gelenkiges Verbinden der Seitenglieder 12 so zu einer Energieführungskette zusammengesetzt, dass die Kettenglieder 10 begrenzt gegeneinander verschwenkbar sind und die Abschnitte 20 zur Bildung des Leitungsführungskanals in einer Kettenlängsrichtung aneinander gereiht sind.
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Jedes der Seitenglieder 12 weist zwei im Abstand zueinander angeordnete und aus einer den Abschnitt 20 des Leitungsführungskanals begrenzenden Innenfläche 22 in Richtung zum jeweils anderen Seitenglied 12 vorstehende Fortsätze 24 auf, an denen die Rahmenstege 14 befestigt sind. Jeder Rahmensteg 14 liegt dabei mit einer aus zwei im Abstand zueinander angeordneten Anlageteilflächen 26 bestehenden Anlagefläche 28 an einer dem Abschnitt 20 des Leitungsführungskanals abgewandten Außenfläche 30 eines der Fortsätze 24 an. An der der Anlagefläche 28 abgewandten, ebenfalls aus zwei im Abstand zueinander angeordneten Befestigungsteilflächen 32 bestehenden Befestigungsfläche 34 werden die Rahmenstege 14 in ihren Endbereichen durch eine Verriegelungspartie 36 des zugehörigen Befestigungselements 16 übergriffen, so dass die Endabschnitte 18 in der in 1a bis 1d dargestellten Verriegelungsstellung jeweils zwischen einem der Fortsätze 24 und einem der Befestigungselemente 16 fixiert sind.
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In den Endbereichen 18 weisen die Rahmenstege 14 jeweils eine zu einer dem zugehörigen Seitenglied 12 zugewandten Stirnseite 38 randoffene Ausnehmung 40 auf, die auf einander gegenüberliegenden Seiten durch die Anlageteilflächen 26 und die Befestigungsteilflächen 32 begrenzt wird. Die Befestigungselemente 16 weisen jeweils neben der Befestigungspartie 36 eine einstückig mit ihr verbundene Verriegelungspartie 42 auf, die in Form einer elastisch verformbaren Zunge von der Befestigungspartie 36 absteht. Die Befestigungspartie 36 weist dabei zwei im Abstand zueinander angeordnete Teilpartien 44 sowie eine die Teilpartien 44 miteinander verbindende Verbindungspartie 46 auf, von der die Verriegelungspartie 42 absteht. Jede der Teilpartien 44 übergreift in der Verriegelungsstellung eine der Befestigungsteilflächen 32. Die Verriegelungspartie 42 ist in der Verriegelungsstellung zudem in der randoffenen Ausnehmung 40 des zugehörigen Endabschnitts 18 aufgenommen und steht mit einer ein Griffprofil 48 tragenden Oberseite 50 über die dem Abschnitt 20 des Leitungsführungskanals abgewandte Außenseite 52 des betreffenden Rahmenstegs 14 vor.
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In der Verriegelungsstellung ist eine Bewegung des Befestigungselements in die Freigabestellung dadurch gehemmt, dass eine an einem Absatz 54 an der Verriegelungspartie 42 angeordnete Verriegelungsfläche 56 am zugehörigen Seitenglied 12 anliegt. Die Befestigungspartie 36 ist dabei teilweise in einer Aufnahmeöffnung 58 im Seitenglied aufgenommen, während die Verriegelungspartie 42 aus der Aufnahmeöffnung 58 in Richtung zum jeweils anderen Seitenglied 12 vorsteht. Durch Niederdrücken der Verriegelungspartie 42 im Bereich des Griffprofils 48 wird das Befestigungselement 16 elastisch verformt, so dass seine Verriegelungsfläche 56 außer Eingriff mit dem Seitenglied 12 kommt (vgl. 1d). Das Befestigungselement 16 kann dann in Richtung vom jeweils anderen Seitenglied 12 weg in die Aufnahmeöffnung 58 verschoben werden, bis die in 2a bis 2c gezeigte Freigabestellung erreicht ist, in der der betreffende Endabschnitt 18 nicht mehr von der Befestigungspartie 36 übergriffen wird. In der Freigabestellung liegt die Verriegelungspartie mit einem über den Absatz 54 vorstehenden weiteren Absatz 60 am Seitenglied 12 an, der somit einen Endanschlag bei der Bewegung des Befestigungselements 16 von der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung bildet. In der Freigabestellung steht jedes der Befestigungselemente 16 zudem nicht aus einer dem jeweils anderen Seitenglied 12 abgewandten Außenseite 62 des jeweiligen Seitenglieds 12 aus der Aufnahmeöffnung 58 vor, sondern ist bündig mit der Außenseite 62, zu der die Aufnahmeöffnung 62 offen ist.
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Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft ein Kettenglied 10 für eine Energieführungskette mit zwei im Abstand zueinander angeordneten Seitengliedern 12 und mit zwei im Abstand zueinander angeordneten Rahmenstegen 14, wobei die Rahmenstege 14 jeweils mit jedem der Seitenglieder 12 verbunden sind und mit diesen einen Abschnitt 20 eines Leitungsführungskanals zur Aufnahme von Versorgungsleitungen rings umschließen, wobei zumindest ein erster der beiden Rahmenstege 14 lösbar mit beiden Seitengliedern 12 verbunden ist und mit seinen Endabschnitten 18 jeweils mit einer Anlagefläche 28 an einem sich auf das jeweils andere Seitenglied 12 zu erstreckenden Fortsatz 24 eines der Seitenglieder 12 anliegt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass jedem der Fortsätze 24 ein Befestigungselement 16 zugeordnet ist, das in einer Verriegelungsstellung mit einer Befestigungspartie 36 den an dem zugehörigen Fortsatz 24 anliegenden Endabschnitt 18 des ersten Rahmenstegs 14 an einer der Anlagefläche 28 abgewandten Befestigungsfläche 34 übergreift und von der Verriegelungsstellung in eine Freigabestellung beweglich ist, in der die Befestigungspartie 36 die Befestigungsfläche 34 freigibt, wobei jedes der Befestigungselemente 16 eine ein Bewegen des Befestigungselements 16 in die Freigabestellung hemmende Verriegelungspartie 42 aufweist, und wobei jedes der Befestigungselemente 16 gegen eine elastische Rückstellkraft so verformbar ist, dass ein Bewegen in die Freigabestellung möglich ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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