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Die Erfindung betrifft einen Verschluss für ein Behältnis, der ein an dem Behältnis befestigbares Basisteil und einen Klappdeckel umfasst, der um eine Schwenkachse verschwenkbar mit dem Basisteil verbunden ist.
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Aus der
DE 198 32 799 A1 ist ein Verschluss mit einem um eine Schwenkachse verschwenkbaren Klappdeckel bekannt, der in einer Verschlussposition eine Verschlussöffnung des Basisteils verschließt und einen von einem Rand begrenztes Deckeldach aufweist, das sich in einer horizontalen Ebene befindet, wenn das mit dem Verschluss ausgestattete Behältnis auf einem ebenen Boden steht.
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Aus der
US 6,926,179 B2 ist ein an einer Flasche befestigter Verschluss bekannt, dessen verschwenkbarer Klappdeckel in einem vorderen Teil einen Druckausübungsbereich aufweist, um den Klappdeckel durch einen Finger aus der Verschlussposition drücken zu können. Eine Möglichkeit, den Klappdeckel des Verschlusses zu öffnen, besteht darin, den Flaschenhals mit einer Hand zu umgreifen, wobei der Daumen dieser Hand im Druckausübungsbereich an den Klappdeckel angelegt wird, um diesen mit dem Daumen nach oben aus der Verschlussposition zu hebeln.
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Oft sind Klappdeckel und Basisteil eines derartigen Verschlusses mit einer Rastverbindung ausgestattet, um den Klappdeckel mit einer gewissen Rastkraft in der Verschlussposition zu halten, damit der Klappdeckel nicht unbeabsichtigt aufgeht. Soll der Klappdeckel wie oben beschrieben geöffnet werden, muss mithilfe des Daumens diese Rastkraft überwunden werden, dh. eine Öffnungskraft muss höher als die Rastkraft sein. Mitunter ist diese Rastkraft recht hoch, so dass es schwierig ist, den Klappdeckel kontrolliert aus der Verschlussposition zu klappen. Beispielsweise kann es sein, dass durch das plötzlichen Überwinden der Rastkraft und dem damit einhergehenden Ruck etwas von der im Behältnis befindlichen Flüssigkeit aus der Verschlussöffnung schwappt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Verschluss mit schwenkbarem Klappdeckel bereitzustellen, mit dem ein kontrolliertes Öffnen des Klappdeckels insbesondere auch mit nur einer Hand möglich ist.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird mit der Merkmalskombination gemäß Anspruch 1 gelöst. Ausführungsbeispiele können den Unteransprüchen entnommen werden.
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Erfindungsgemäß ist ein Stützbereich vorgesehen, der in einem hinteren Teil des Klappdeckels definiert ist, um die Position eines anderen Fingers festzulegen, mit dem auf den Klappdeckel eine zur Öffnungskraft im Wesentlichen entgegenwirkende Gegenkraft ausgeübt werden kann. Der hintere Teil des Klappdeckels weist zu der Schwenkachse einen kleineren Abstand auf als der vordere Teil des Deckeldachs. Wirkt also auf den Stützbereich eine Gegenkraft, so lässt sich der Klappdeckel aufgrund des größeren Abstands oder Hebels des Druckausübungsbereiches durch eine Öffnungskraft öffnen, selbst wenn diese betraglich der Gegenkraft entspricht. Durch den Finger im Stützbereich, der sich vorzugsweise in unmittelbarer Nähe der Schwenkachse befinden kann, wird insgesamt der Öffnungsvorgang des Verschlusses stabilisiert.
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Der Stützbereich legt erfindungsgemäß eine Position des Fingers fest, was beispielsweise auch durch einen Flächenabschnitt mit erhöhter Reibung realisiert werden kann. Der Flächenabschnitt kann alternativ oder zusätzlich auch als Mulde für die Fingerkuppe ausgebildet sein.
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In einem Ausführungsbeispiel ist eine Rastverbindung zwischen Klappdeckel und Basisteil vorgesehen, die den Klappdeckel mit einer Rastkraft in Verschlussposition hält. Insbesondere bei dem Ausführungsbeispiel mit Rastverbindung ist die stabilisierende Wirkung der Gegenkraft im Stützbereich wichtig, da sich zum Überwinden der Rastkraft große Kräfte am Verschluss aufbauen können. Beim Öffnen wirken auf den Klappdeckel die Öffnungskraft, die Rast- oder Haltekraft der Rastverbindung sowie die im Stützbereich ausgeübte Gegenkraft. Die Gegenkraft und die Rastkraft stehen dabei der Öffnungskraft entgegen. Fällt nun aufgrund der Überwindung der Rastverbindung die Rastkraft plötzlich weg, steht weiterhin die Gegenkraft der Öffnungskraft entgegen, was den Öffnungsvorgang stabilisiert.
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Der Stützbereich kann durch eine Einschnürung oder Einbuchtung des Rands des Deckeldachs definiert sein. Die Einschnürung bzw. Einbuchtung weist dabei eine Form auf, an die sich eine Fingerkuppe anschmiegen kann. Ein Finger, der an oder in diese Einschnürung gelegt wird, liegt sicher und positionsgetreu an dem Deckeldach an, wodurch kontrolliert auch größere Kräfte eingeleitet werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Finger abrutscht.
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In einem Ausführungsbeispiel weist der Klappdeckel an einer Seite die besagte Einschnürung oder Einbuchtung auf, während an der anderen Seite des Klappdeckels keine Einschnürung oder Einbuchtung vorgesehen ist. Vorzugsweise ist dabei diese andere Seite durchgängig konvex, also durchgängig nach außen hin gebogen. Der Klappdeckel ist in diesem Ausführungsbeispiel zu jeder beliebigen Achse, die senkrecht zur Schwenkachse verläuft, asymmetrisch ausgebildet.
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Vorzugsweise ist die Einschnürung oder Einbuchtung an der Seite des Klappdeckels vorgesehen, an der die Fingerkuppe des Zeigefingers der rechten Hand zum anliegen kommt, wenn ein Behältnis mit daran befestigtem Verschluss mit der rechten Hand (genauer gesagt mit Mittelfinger, Ringfinger und kleinem Finger ) umgriffen wird und der Daumen der rechte Hand dazu verwendet wird, den Klappdeckel nach oben zu drücken. Dies wäre ein bevorzugter Verschluss für einen Rechtshänder. Für einen Linkshänder müsste der Klappdeckel bzw. das Deckeldach entsprechend spiegelverkehrt ausgebildet sein.
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Ein Abstand, gemessen in Richtung parallel zur Schwenkachse, zwischen einem Randstück an der einen Seite und einem Randstück an der anderen Seite des Klappdeckels kann im hinteren Teil zur Schwenkachse hin stetig abnehmen. Somit verjüngt sich der Klappdeckel im hinteren Teil stetig zur Schwenkachse hin.
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In einem Ausführungsbeispiel ist zumindest im Druckausübungsbereich der Rand als überstehende Kante ausgebildet. Die überstehende Kante bildet somit einen Hinterschnitt aus, an den der Daumen oder ein anderer Finger gesetzt werden kann, um den Klappdeckel nach oben zu drücken. Der Überstand in dem Druckausübungsbereich kann 1 bis 5 mm, vorzugsweise 2 bis 4 mm betragen.
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Der Rand des Deckeldachs kann als umlaufender Rand ausgebildet sein, d.h., der Rand läuft ohne Unterbrechung um Deckeldach.
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Das Deckeldach kann eben ausgebildet sein. Zu einer unteren Kante des Basisteils, die in einer Grundebene liegen soll, kann sich das Deckeldach parallel oder in einem konstanten Winkel zu Grundebene erstrecken. Ist beispielsweise auf eine Flasche der Verschluss geschraubt und steht diese Flasche aufrecht auf einer ebenen Fläche, so kann das ebene Deckeldach sich in einer horizontalen Ebene befinden.
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Es ist aber auch möglich, dass das Deckeldach gewölbt oder eine Knickkante aufweist. Beispielsweise ist es möglich, dass der vordere Teil des Deckeldachs parallel zur Grundebene ist und der hintere Teil einem Winkel zur Grundebene aufweist oder umgekehrt. Die Knickkante könnte dann als Trennlinie zwischen dem vorderen Teil und den hinteren Teil aufgefasst werden. Vorzugsweise fällt das Deckeldach im hinteren Bereich zur Schwenkachse ab.
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Der Klappdeckel kann einen Verschlussstopfen aufweisen, der in Verschlussposition des Klappdeckels in einer Ausgusstülle sitzt. Dadurch wird die Ausgusstülle vollständig verschlossen. Die Ausgusstülle und/oder der Verschlussstopfen können dabei so geformt sein, dass sie die Rastverbindung zwischen Klappdeckel und Basisteil bilden.
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Der Klappdeckel kann eine Seitenwand aufweisen, auf der das Deckeldach angeordnet ist. Vorzugsweise erstrecken sich die Seitenwände senkrecht zu dem Deckeldach.
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In einem Ausführungsbeispiel sind Basisteil und Klappdeckel einstückig ausgebildet und über ein Filmscharnier miteinander verbunden. Basisteil und Klappdeckel können somit als Einheit in einer Spritzgussform kostengünstig als Kunststoffteil hergestellt werden.
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Der Verschluss kann auf eine mit Spülmittel gefüllte Flasche geschraubt oder durch andere Befestigungsmittel an dieser befestigt sein. Die Befestigung kann dabei lösbar (zum Beispiel Schraubverbindung) oder unlösbar (zum Beispiel Klebverbindung) ausgebildet sein. Somit ist auch eine Flasche mit Spülmittel und Verschluss offenbart, wobei der Verschluss wie hier beschrieben unterschiedlich ausgebildet sein kann.
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Die Flasche kann ebenfalls aus Kunststoff gefertigt sein. Das aufnehmbare Volumen der Flasche kann 200 bis 1000 ml betragen. Vorzugsweise ist ein Flaschenhals der Flasche so geformt, dass er sich von einer Hand (eines Menschen) bzw. von Mittelfinger, Ringfinger und kleinem Finger dieser Hand umgreifen lässt.
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Anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele soll die Erfindung näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 in perspektivischer Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel mit einem Klappdeckel in Verschlussposition;
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2 das Ausführungsbeispiel der 1 mit geöffnetem Klappdeckel;
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3 das Ausführungsbeispiel der 1 von der Seite;
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4 ein zweites Ausführungsbeispiel von oben;
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5 ein drittes Ausführungsbeispiel in perspektivischer Ansicht; und
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6 das Ausführungsbeispiel der 3 von der Seite.
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1 zeigt in perspektivischer Ansicht einem Verschluss, der in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet wird. Der Verschluss 1 weist einen Klappdeckel 2 und ein Basisteil 3 auf. Während 1 den Klappdeckel 2 in einer Verschlussposition zeigt, zeigt 2 der Klappdeckel 2 in einer geöffneten Position. Der Klappdeckel 2 ist über ein Filmscharnier 4 klappbar oder verschwenkbar mit dem Basisteil 3 verbunden. Eine Schwenkachse, um die der Klappdeckel 2 geschwenkt werden kann, ist mit 5 bezeichnet.
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Der Klappdeckel 2 umfasst ein Deckeldach 6, das von einem umlaufenden Rand 7 begrenzt wird. Von oben betrachtet weist das Deckeldach 6 in etwa die Form eines asymmetrischen Tropfens auf. In einem vorderen Teil des Klappdeckels 2 ist das Deckeldach 6 in etwa halbkreisförmig, das heißt der entsprechende Rand 7 stellt in diesem vorderen Teil einen Halbkreis dar. In einem hinteren Teil des Klappdeckels 2, wobei die in 1 dargestellte strich-punktierte Linie oder Trennlinie 8 den hinteren von dem vorderen Teil trennen soll, läuft das Deckeldach 6 zur Schwenkachse 5 spitz zu. Entsprechend weist das Deckeldach 6 in der Nähe der Schwenkachse 5 eine Spitze 9 auf. Ein Abstand zwischen zwei sich gegenüberliegenden Randstücken 7a, 7b des Rands 7 nimmt ausgehend von der Trennlinie 8 zur Schwenkachse 5 hin stetig ab.
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An einer in der Darstellung der 1 dem Betrachter zugewandten Seite 10 des Klappdeckels 2, die im Folgenden vereinfacht linke Seite genannt wird, weist der Rand 7 im hinteren Teil 6 eine Einschnürung 11 auf. Die Einschnürung 11 entspricht dabei einem konkaven Abschnitt des Rands 7. Der konkave Abschnitt startet etwa bei dem Randstück 7a und endet bei der Spitze 9. An einer abgewandten oder rechten Seite 12 des Klappdeckels 2 hingegen ist der Rand 7 durchgängig konvex ausgebildet. Die gestrichelte Linie 13 soll eine Trennlinie zwischen linker Seite und rechter Seite des Klappdeckels 2 darstellen.
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An einem vorderen Ende weist der Klappdeckel 2 einen Druckausübungsbereich 14 auf. Der Rand ist im Druckausübungsbereich 14 als überstehende Kante 15 ausgebildet, so dass sich der Klappdeckel 2 mit einem Finger, vorzugsweise mit einem Daumen, der unter die überstehende Kante 15 gesetzt wird, nach oben drücken lässt. Durch diese in der Darstellung der 1 nach oben gerichtete Kraft FO wird ein Drehmoment um die Schwenkachse 5 erzeugt, was dem Produkt aus dieser Kraft und dem Hebel des Druckausübungsbereiches 14 bezogen auf die Schwenkachse 5 entspricht. Der Hebel ist dabei der Abstand zwischen dem Druckausübungsbereich 14, an dem die Kraft FO ansetzt, und der Schwenkachse 5.
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Wird ein Daumen einer rechten Hand unter die überstehende Kante 15 gesetzt, so könnte ein in der 1 nur schematisch dargestelltes Behältnis 16, an dem das Basisteil 3 befestigt ist, mit Mittelfinger, Ringfinger und kleinem Finger der gleichen Hand von vorne, dh. von der Seite des vorderen Teils des Klappdeckels, umgriffen werden. Der Zeigefinger dieser rechten Hand könnte dann auf das Deckeldach 2 gesetzt werden, wobei die Fingerkuppe des Zeigefingers in oder an die Einschnürung 11 gelegt wird. Die Fingerkuppe liegt dann sicher in der Einschnürung 11, so dass der Zeigefinger aufgrund der Konkavität der Einschnürung 11 wieder in Richtung der Spitze 9 noch in Richtung des Randstücks 7a abrutschen kann. Die Einschnürung 11 definiert somit einen Stützbereich 17, der die Position des Zeigefingers festlegt bzw. hilft, dass die Position des Zeigefingers einfacher gehalten werden kann, um eine Gegenkraft FG zur Öffnungskraft FO auf den Klappdeckel 2 ausüben zu können. Aus der 1 wird deutlich, dass der Abstand oder Hebel der Gegenkraft FG zur Schwenkachse 5 kleiner ist der Hebel der Öffnungskraft FO. In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt das Verhältnis des Abstands der Gegenkraft FG zum Abstand der Öffnungskraft FO weniger als ein Drittel. Das Verhältnis nimmt vorzugsweise Werte zwischen 0 und 50 Prozent (weiter bevorzugt 10 bis 30 Prozent) an.
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Die Länge des konkaven Abschnitts und die Krümmung des konkaven Abschnitts sind also derart bemessen, dass er eine gute Auflage für den Zeigefinger einer menschlichen Hand bietet. Beispielsweise kann die Länge des konkaven Abschnitts zwischen Randstück 7a und Spitze 9 10 bis 20 Millimeter lang sein, während die Einschnürung eine Einschnürtiefe von ca. 1 bis 4 Millimeter aufweist. Die Einschnürtiefe soll dabei der maximale Abstand des Rands 7 in seinem konkaven Abschnitt und einer Geraden sein, die das Randstück 7a (Beginn der Einschnürung) und die Spitze 9 (Ende der Einschnürung) auf direktem Wege verbindet.
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Unterhalb des Deckeldachs 2 befindet sich eine Seitenwand 18. Ähnlich wie das Deckeldach 2 ist die Seitenwand im vorderen Teil des Klappdeckels 2 halbkreisförmig ausgebildet, ist jedoch gegenüber den Deckeldach 2 leicht zurückgezogen. Im hinteren Teil des Klappdeckels 2 ist die Seitenwand 18 an der rechten Seite gerade ausgeführt, während an der linken Seite im hinteren Teil die Seitenwand leicht gewölbt ist und die konkave Form der Einschnürung 11 in etwa nachzeichnet. Die Seitenwand 18 stellt die Verbindung zwischen Klappdeckel 2 und dem Filmscharnier 4 dar.
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Das Basisteil 3 weist eine im Wesentlichen zylindrische Grundform mit einer Mantelfläche 19 und einer kreisförmigen Stirnfläche 20 auf. Auf der Stirnfläche 20 sind flache Stege 21, 22, 23 angeordnet, die eine Auflage für den Klappdeckel 2 in Verschlussposition bilden und auch die Stirnfläche verstärken. Die Stege 21, 22 und 23 sind dabei so angeordnet und ausgebildet, dass die Seitenwand 18 bündig auf diesen sitzt, wenn der Klappdeckel 2 geschlossen ist.
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Wie der 2 zu entnehmen ist, umschließt die Seitenwand 18 einen Verschlussstopfen 24 der, wenn sich der Klappdeckel in der in Figur als gezeigten Verschlussposition befindet, konzentrisch in einer Ausgusstülle 25 sitzt und diese sicher verschließt. Der Verschlussstopfen 24 erstreckt sich von einer Unterseite des Deckeldachs 6 und weist eine Höhe auf, die der Höhe der Seitewand 18 entspricht. Ein oberer Rand 20 der Ausgusstülle 25 ragt über die Ebene hinaus, in der die kreisförmige Stirnfläche 20 des Basisteils 3 liegt.
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3 zeigt das Ausführungsbeispiel der 1 und 2 von der Seite. Eine untere Kante 27 des Basisteils 3 und das Deckeldach 6 sind in diesem Ausführungsbeispiel parallel zueinander. Zu erkennen ist auch die die konstante Höhe H der Seitenwand 18. Die Höhe H ist dabei so bemessen, dass ein Daumen zumindest teilweise unterhalb der überstehenden Kante 15 genug Platz findet, um die nach oben gerichtete Kraft FO anzusetzen. Da die Höhe der Stege 21, 22, 23 vorzugsweise kleiner als 1,5 mm ist, sollte die Höhe H größer als 3, vorzugsweise größer als 5 mm sein.
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Aus der Darstellung der 3 wird zudem deutlich, dass das Basisteil 3 zur unteren Kante 27 mit einem kleinen Öffnungswinkel konisch auseinander läuft.
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In den 4 bis 6 werden weitere Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei Merkmale oder Bauteile, die zu Merkmalen und Bauteilen des in den 1 und 3 beschriebenen Ausführungsbeispiels ähnlich oder identisch sind, mit gleichen Bezugszeichen versehen werden. Bezüglich dieser Bauteile und Merkmale wird auf die obige Figurenbeschreibung verwiesen.
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4 zeigt ein Ausführungsbeispiel für den erfindungsgemäßen Verschluss 1 von oben. Auch hier weist das Deckeldach 6 des Klappdeckels 2 ebenfalls eine Tropfenform mit nur einer Einschnürung 11 auf. Die Einschnürtiefe der Einschnürung 11 ist hier mit T bezeichnet. Im Vergleich zum Ausführungsbeispiel der 1 ist die Einschnürung 11 hier etwas weniger tief ausgeführt. Deutlich wird auch, dass ein Radius RDD des halbkreisförmigen Deckeldachs 6 im vorderen Bereich deutlich kleiner ist als ein Radius RSF der kreisförmigen Stirnfläche 20 des Basisteils 3. Das Verhältnis RDD/RSF kann im Bereich von 0,3 bis 0,8, bevorzugt 0,4 bis 0,6 liegen.
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Der wesentliche Unterschied zu dem in den 1 bis 3 beschriebenen Ausführungsbeispiel und dem Ausführungsbeispiel der 5 und 6 besteht darin, dass nur im vorderen Teil des Klappdeckels 2 das Deckeldach 6 parallel zur unteren Kante 27 des Basisteils 3 ausgebildet ist, wenn sich der Klappdeckel 2 in der Verschlussposition befindet. Im hinteren Teil des Klappdeckels 2 ist das Deckeldach geneigt und läuft in Richtung der Schwenkachse 5.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verschluss
- 2
- Klappdeckel
- 3
- Basisteil
- 4
- Filmscharnier
- 5
- Schwenkachse
- 6
- Deckeldach
- 7
- Rand
- 8
- Trennlinie
- 9
- Spitze
- 10
- zugewandte oder linke Seite
- 11
- Einschnürung
- 12
- abgewandte oder rechte Seite
- 13
- Trennlinie
- 14
- Druckausübungsbereich
- 15
- überstehende Kante
- 16
- Behältnis
- 17
- Stützbereich
- 18
- Seitenwand
- 19
- Mantelfläche
- 20
- Stirnfläche
- 21
- Steg
- 22
- Steg
- 23
- Steg
- 24
- Verschlussstopfen
- 25
- Ausgusstülle
- 26
- oberer Rand
- 27
- unterer Rand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19832799 A1 [0002]
- US 6926179 B2 [0003]