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Die Erfindung betrifft ein Schloss mit einer Schlossmechanik sowie ein Herstellungsverfahren. Eine Schlossmechanik für eine Tür oder Klappe eines Kraftfahrzeugs weist ein Gesperre auf, das eine Drehfalle und eine Sperrklinke für ein Verrasten der Drehfalle umfasst. Ein solches Kraftfahrzeugschloss ist aus der
DE 103 20 457 A1 bekannt.
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Ein eingangs genanntes Schloss dient zum zeitweisen Verschließen von Öffnungen in Kraftfahrzeugen oder Gebäuden mit Hilfe von Türen oder Klappen. Im geschlossenen Zustand eines solchen Schlosses greift die Drehfalle um einen insbesondere bügelförmig ausgeführten Schließbolzen herum, der im Fall eines Kraftfahrzeugs in der Regel an der Karosserie befestigt ist. Erreicht die Drehfalle durch ein mit Hilfe des Schließbolzen bewirktes Verschwenken ausgehend von einer geöffneten Stellung eine Schließstellung, so wird die Drehfalle schließlich mittels der Sperrklinke verrastet. Eine Sperrfläche der Sperrklinke liegt dann an einer Sperrfläche der Drehfalle an, wodurch verhindert wird, dass die Drehfalle in Richtung geöffnete Stellung zurückgedreht werden kann. Der Schließbolzen kann das Gesperre in der Schließstellung nicht mehr verlassen.
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Für ein Öffnen ist es erforderlich, die Sperrklinke aus ihrer Raststellung heraus zu bewegen. Ist die Sperrklinke aus ihrer Raststellung heraus bewegt worden, so dreht sich die Drehfalle in Richtung geöffnete Stellung. In der geöffneten Stellung der Drehfalle und damit in der geöffneten Stellung des Gesperres kann der Schließbolzen das Schloss verlassen. Die Tür oder Klappe kann so wieder geöffnet werden.
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Für das Drehen der Drehfalle in Richtung geöffnete Stellung im Anschluss an ein Herausbewegen der Sperrklinke aus ihrer Raststellung kann eine vorgespannte Feder verantwortlich sein, die eine entsprechende Kraft auf die Drehfalle ausübt.
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Es gibt Schlösser mit zwei verschiedenen Raststellungen der Drehfalle. Die Drehfalle kann dann zunächst in der sogenannten Vorrastposition verrastet werden und durch ein Weiterdrehen in Schließrichtung schließlich in der sogenannten Hauptrastposition. In der Vorrastposition kann zwar ein Schließbolzen das Gesperre nicht mehr verlassen. Eine entsprechende Tür oder Klappe ist aber noch nicht vollständig geschlossen. Eine solche Tür oder Klappe ist erst dann vollständig verschlossen, wenn die Drehfalle bis zur Hauptrastposition gedreht und hier verrastet wird. Für ein Verrasten in der Vorrastposition kann eine zweite Sperrklinke vorgesehen sein.
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Das Schloss kann einen Blockadehebel umfassen, der eine Sperrklinke zu blockieren vermag, wenn die Sperrklinke die Drehfalle verrastet. Um ein solches Gesperre zu öffnen, muss erst der Blockadehebel aus seiner blockierenden Position heraus bewegt werden.
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Um ein Schloss besonders leicht öffnen zu können, vermag die Drehfalle im verrasteten Zustand ein öffnendes Moment in die Sperrklinke einzuleiten. Das öffnende Moment kann bewirken, dass die Sperrklinke aus ihrer Rastposition heraus bewegt wird. Bei einem solchen Schloss wird ein unerwünschtes Herausbewegen durch einen Blockadehebel verhindert. Wird der Blockadehebel aus seiner blockierenden Position herausbewegt, so öffnet sich das Schloss anschließend selbstständig. Ein solcher Stand der Technik ist aus der Druckschrift
DE 10 2007 003 948 A1 bekannt.
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Um ein Schloss öffnen zu können, gibt es eine Betätigungseinrichtung. Wird die Betätigungseinrichtung betätigt, so öffnet sich das Gesperre. Ein Griff einer Tür oder einer Klappe kann Teil der Betätigungseinrichtung sein. Dieser Griff wird in der Regel über ein Gestänge oder einen Bowdenzug mit einem Betätigungshebel des Schlosses verbunden. Wird der Griff betätigt, so wird mittels des Gestänges oder des Bowdenzugs der Betätigungshebel des Schlosses so verschwenkt, dass sich das Schloss öffnet. Regelmäßig umfasst die Betätigungseinrichtung ein oder mehrere Federn, um Komponenten der Betätigungseinrichtung geeignet zu verschwenken, so zum Beispiel den Betätigungshebel des Schlosses.
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Eine in der Regel aus Metall bestehende Schlossplatte oder aus Metall bestehender Schlosskasten dient der drehbaren Lagerung von Drehfalle, Sperrklinke und weiteren Komponenten wie Blockadehebel. Ein in der Regel aus Kunststoff bestehendes Schlossgehäuse nebst Schlossdeckel schützen die Schlossmechanik vor Feuchtigkeit und Schmutz.
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Elastische Kunststoffelemente, die auch als Puffer bezeichenbar sind, werden bei einem eingangs genannten Schloss als Anschläge, wie zum Beispiel als Endanschläge, eingesetzt.
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Das aus der
DE 10 2009 026 921 A1 bekannte Schloss umfasst als bewegbare Komponente unter anderem einen Bügel als Teil einer Zuziehhilfe, der durch eine Vorspannung von seiner Endstellung in seine Anfangsstellung bewegt werden kann. Eine Vorspannung wird laut der
DE 10 2009 026 921 A1 durch eine vorgespannte Feder erzielt.
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Allgemein umfasst ein Schloss also ein oder mehrere Federn, um verschwenkbare Komponenten des Schlosses durch Federkraft von einer Ausgangsstellung in eine Endstellung zu verschwenken, wie aus der
DE 10 2011 004 170 A1 bekannt ist. Meistens besteht eine Feder aus Metall. Es werden aber auch Federn aus Kunststoff eingesetzt, wie der
DE 196 19 868 A1 zu entnehmen ist. Federn können eigenständige Bauteile sein oder aber gemäß der aus der
DE 196 19 868 A1 bekannten Lehre mit einem aus Kunststoff bestehenden Hebel einstückig verbunden sein.
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Aus der
DE 10 2009 026 919 A1 ist bekannt, eine Feder zwischen zwei bewegbaren Bauteilen eines Kraftfahrzeugschlosses einzuspannen, um so Bewegungen zu steuern.
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Im Falle eines Unfalls soll aus Sicherheitsgründen eine Verstellung der Verriegelung oder der Diebstahlsicherung vermieden werden, also zum Beispiel das Verstellen von einer verriegelten Position in eine entriegelte Position oder im Fall einer Diebstahlsicherung das Verstellen von einer eingelegten Position in eine entsicherte Position. Es soll ferner vermieden werden, dass eine Betätigungseinrichtung so betätigt wird, dass sich eine Tür oder Klappe öffnen kann.
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Um eine Verriegelung oder eine Diebstahlsicherung davor zu schützen, ihre Stellung im Fall eines Unfalls bzw. im Crashfall zu verändern, kann vorgesehen sein, dass ein Schenkel einer Feder gegen eine Federkraft der Feder bewegt werden muss, um die Stellung einer Verriegelung oder einer Diebstahlsicherung ändern zu können. Eine Feder wird bei einem Schloss also nicht nur für ein Verschwenken einer verschwenkbaren Komponente eingesetzt, sondern darüber hinaus auch für ein Fixieren von Stellungen, um so eine Positionssicherung bereitzustellen.
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Komponenten eines Schlosses bestehen aus Stabilitätsgründen häufig aus Metall. Um Geräusche und Reibungskräfte zu minimieren, werden bewegliche Komponenten eines Schlosses regelmäßig mit Kunststoffschichten bedeckt, wie der
DE 10 2011 084 960 A1 zu entnehmen ist. In der Regel ist dann eine solche metallische Komponente bereichsweise mit einer Kunststoffschicht derart umhüllt, dass die Kunststoffschicht formschlüssig mit der metallischen Komponente verbunden ist.
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Die vorgenannten Merkmale können einzeln oder in beliebiger Kombination Bestandteil des erfindungsgemäßen Schlosses sein, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein weiter entwickeltes Schloss mit einer Feder zu schaffen, die auf zumindest eine Komponente eines Schlosses einwirkt.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Schloss mit den Merkmalen des ersten Anspruchs gelöst. Ein Herstellungsverfahren weist zur Lösung der Aufgabe die Merkmale des Nebenanspruchs auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Zur Lösung der Aufgabe wird ein Schloss insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit einer Schlossmechanik bereitgestellt. Die Schlossmechanik umfasst grundsätzlich eine Drehfalle sowie eine Sperrklinke für ein Verrasten der Drehfalle. Es gibt eine aus Kunststoff bestehende Feder, die auf eine bewegbare Komponente der Schlossmechanik einzuwirken vermag. Durch das Einwirken kann insbesondere eine bewegbare Komponente bewegt oder in einer gewünschten Position gehalten werden. Die Feder ist mit einer aus Metall bestehenden Komponente des Schlosses fest verbunden. Die Feder bildet dann mit der aus Metall bestehenden Komponente eine Einheit, die eigenständig gehandhabt werden kann. Durch die feste Verbindung ist die Feder insbesondere verliersicher mit der aus Metall bestehenden Komponente verbunden. Vorzugsweise ist die feste Verbindung derart, dass die Feder nicht mehr zerstörungfrei von der aus Metall bestehenden Komponente gelöst werden kann.
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Vorzugsweise ist die Feder durch Formschluss mit der aus Metall bestehenden Komponente des Schlosses fest verbunden, um so die feste Verbindung dauerhaft sicherzustellen.
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Die aus Metall bestehende Komponente ist vorzugsweise eine bewegbare Komponente. Grundsätzlich wirkt eine Feder eines Schlosses auf eine bewegbare Komponente ein. Es ist daher auch aus fertigungstechnischen Gründen von Vorteil, die Feder mit dieser bewegbaren Komponente zu verbinden, auf die die Feder einwirken wird.
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Die aus Metall bestehende Komponente ist insbesondere eine Drehfalle, eine Sperrklinke, ein Blockadehebel, ein Betätigungshebel, eine bewegbare Komponente einer Positionssicherung, eine bewegbare Komponente einer Diebstahlsicherung, eine bewegbare Komponente einer Zentralverriegelung oder eine bewegbare Komponente einer Zuziehhilfe des Schlosses. Auf diese bewegbare Komponente wirkt die Feder ein.
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Die aus Metall bestehende Komponente, die mit der Feder des Schlosses fest verbunden ist, ist grundsätzlich ein bewegbarer Hebel oder ein bewegbarer Bügel.
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Die aus Kunststoff bestehende Feder ist in einer Ausführungsform mit einer unbeweglichen Komponente des Schlosses fest verbunden. Die unbewegliche Komponente kann ein Schlosskasten oder eine metallische Platte des Schlosses sein. Auch diese Ausführungsform trägt dazu bei, den Herstellungsaufwand gering zu halten.
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Die aus Kunststoff bestehende Feder ist vorzugsweise durch Anspritzen mit der aus Metall bestehenden Komponente fest verbunden worden. Es steht so ein einfaches Herstellungsverfahren zur Herstellung mit großen Stückzahlen zur Verfügung.
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Die aus Kunststoff bestehende Feder steht insbesondere stabartig oder bogenförmig von der aus Metall bestehenden Komponente ab, mit der die Feder fest verbunden ist. Diese Form hat sich als geeignet herausgestellt, um eine gewünschte Einwirkung auf eine Komponente erzielen zu können.
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Die aus Kunststoff bestehende Feder umfasst in einer Ausführungsform eine Ausnehmung. Durch die Ausnehmung kann eine hinreichende federnde Wirkung mit langem Federweg dauerhaft bereitgestellt werden. Eine solche Feder ist beispielsweise dreiecksförmig, quadratisch, rechteckig oder Teil kreisförmig.
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Die Erfindung betrifft auch ein Schloss insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gesperre umfassend eine Drehfalle und eine Sperrklinke für ein Verrasten der Drehfalle und mit einer aus Kunststoff bestehenden Feder für ein Einwirken auf eine bewegbare Komponente des Schlosses, die mit einer bewegbaren Komponente des Schlosses fest verbunden ist. Die Feder ist mit einer weiteren bewegbaren Komponente des Schlosses fest verbunden. Die beiden bewegbaren Komponente bilden dann zusammen mit der Feder einer Einheit, wobei die einzelnen Teile dieser Einheit verliersicher miteinander verbunden sind. Auch dies führt zu einem geringen Herstellungsaufwand, da die Einheit einheitlich gehandhabt und eingebaut werden kann. Dieses Schloss, welches ebenfalls die Aufgabe der Erfindung zu lösen vermag, kann insbesondere mit dem vorhergehenden Merkmalen eines Schlosses einzeln oder in Kombination kombiniert werden.
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Die aus Kunststoff bestehende Feder ist in einer Ausführungsform durch eine Rastverbindung mit einer aus Metall bestehenden Komponente des Schlosses verbunden. Durch die Rastverbindung kann auf einfach herzustellende Weise eine feste Verbindung zwischen der aus Metall bestehenden Komponente und der aus Kunststoff bestehenden Feder bereitgestellt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die aus Kunststoff bestehende Feder einteilig mit einer Kunststoffummantelung der aus Metall bestehenden Komponente des Schlosses verbunden. Diese Ausführungsform nutzt den Umstand aus, dass viele metallische Bauteile bei einem Schloss bereits mit Kunststoff zumindest teilweise bedeckt und bereichsweise umhüllt sind und eine solche Umhüllung, also Ummantelung, fest mit dem metallischen Bauteil verbunden ist. Durch diese Ausführungsform erhält die Ummantelung vorteilhaft einen Zusatznutzen.
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Zur Herstellung einer Komponente eines Kraftfahrzeugschlosses mit einer damit verbundenen, aus Kunststoff bestehenden Feder wird die Feder an das Schloss angespritzt. Durch das Anspritzen wird insbesondere zugleich, also in einem Arbeitsschritt, eine Ummantelung für das aus Metall bestehende Bauteil geschaffen.
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In vielen Fällen ist es für die Funktion eines Schlosses wesentlich, dass ein oder mehrere Komponenten des Schlosses unter Federkraft oder momentenbelastet gegeneinander anliegen. Die Federkraft bewirkt hierbei meist eine richtungsbezogene Ausrichtung der Bestandteile, wie beispielsweise Hebel, Achsen oder andere Funktionselemente. Durch elastische – also federnde – Elemente, die beispielsweise rotatorisch an drehbeweglichen Bauteilen anliegen, kann die Bewegung der Bauteile eingestellt und/oder deren Bewegung begrenzt werden.
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Durch die vorliegende Erfindung werden anstelle von federnden separaten Bauteilen die Federelemente insbesondere in Form einer Anspritzung an bewegbare Teile angeformt und somit ein einheitliches federndes Bauteil zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist es hierdurch auch möglich, zwischen zwei sich relativ zueinander bewegenden Bauteilen einen an beide Bauteile angespritzten, elastomeren Kunststoff einzusetzen, so dass bei einer Relativbewegung der Bauteile zueinander der elastomere Kunststoff als Feder fungiert.
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Die Erfindung ermöglicht es, dass ein elastomerer Kunststoff an ein bewegbares Bauteil angespritzt wird, wobei der elastomere Kunststoff formschlüssig im Schloss aufgenommen wird, so dass mit dem Einfügen des Bauteiles unmittelbar eine federnde Lagerung realisiert ist.
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Insbesondere die Montage von Schlössern wird so vereinfacht. Darüber hinaus wird die Anzahl der zu montierenden Bauteile reduziert, was sich wiederum vorteilhaft auf die Montage auswirkt.
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Ein weiterer Vorteil ergibt sich dann, wenn mittels des elastomeren Kunststoffes in einer Ausführungsform der Erfindung die Federkennlinie des zu bewegenden Bauteiles einstellbar gestaltet wird. Neben einem linearen Anstieg, wie er beispielsweise bei Zugfedern bekannt ist, kann mittels einer entsprechend ausgeformten Anspritzung eines Kunststoffes eine definierbare Federkennlinie realisiert werden. Bevorzugt werden die Kunststoffe derart ausgewählt, dass diese im dauerelastischen Bereich beansprucht werden.
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In einem Ausführungsbeispiel, welches einen kleinen Bauraum ermöglicht, ist ein Hebel durch eine eine Achse oder Welle an einer vorzugsweise aus Metall bestehenden Platte des Schlosses drehbar gelagert. Die aus Metall bestehende Achse oder Welle ist mit einer aus einem elastischen Kunststoff bestehenden Feder 1 umhüllt. Die Feder 1 ist mit dem Hebel 11 fest und mit der Platte verdrehsicher verbunden.
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Vorteilhaft reicht die Feder in die Platte oder in eine an der Plattenoberfläche angebrachten Form hinein. Vorteilhaft ist der Außendurchmesser der Feder zumindest im Bereich, der in die Schlossplatte oder in die Form hineinreicht, nicht kreisrund und grenzt an die Platte bzw. an die Form an, so dass die Feder hierdurch verdrehsicher mit der Platte verbunden ist.
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Die aus Metall bestehende Achse oder Welle kann entfallen, wenn dies die Stabilität nicht erfordert. Die Feder kann dann aus einem Vollmaterial bestehen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1: Ausführungsbeispiel mit seilförmiger Feder;
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2: Ausführungsbeispiel mit einer Feder mit Ausnehmung;
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3: Ausführungsbeispiel mit einer bogenförmig abstehenden Feder;
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4: Ausführungsbeispiel mit einer stabförmig abstehenden Feder mit Rastverbindung;
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5: Feder mit zickzackförmigem Verlauf;
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6: Ausführungsbeispiel mit drehbarem Hebel an Schlossplatte;
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7: Ausführungsbeispiel mit zwei drehbaren Hebeln.
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Die 1 zeigt in Aufsicht eine aus einem elastisch dehnbaren Kunststoff bestehende seilförmige Feder 1, die zwei metallische Komponenten eines Schlosses miteinander verbindet, nämlich einerseits einen bewegbaren, metallischen Bügel 2 und andererseits einen fest montierten metallischen Stift 3. Der Bügel 2 weist ein Langloch 4 auf, in welches ein Zylinder 5 als Führung für den Bügel 2 hineinreicht. Sowohl der Stift 3 als auch der Bügel 2 sind mit Kunststoffschichten 6 und 7 derart umhüllt, dass eine jede Kunststoffschicht 6, 7 nicht mehr vom metallischen Bauteil 2, 3 aufgrund von Formschluss gelöst werden kann. Das Seil 1 ist mit der jeweiligen Kunststoffschicht einstückig verbunden. Wird das Seil vorgespannt, so steht eine Federkraft zur Verfügung, die den Bügel 2 zu bewegen vermag. Der Bügel 2 kann Teil einer Zuziehhilfe eines Schlosses sein. Mithilfe eines Motors wird der Bügel 2 dann in seine Endstellung bewegt. Durch das Seil 1 wird der Bügel 2 in seine Ausgangsstellung zurückbewegt. Das Seil 1 ist daher eine Feder im Sinne der vorliegenden Erfindung.
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Die 2 zeigt in Aufsicht eine aus Kunststoff bestehende Feder 1, die eine Ausnehmung 8 aufweist. Die aus einem elastomeren Kunststoff bestehende Feder 1 ist einteilig mit einer aus Kunststoff bestehenden Beschichtung 9 eines drehbar um seine Achse 10 gelagerten Hebels 11 verbunden. Wird der Hebel 11 um seine Achse 10 entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn verschwenkt, so wird die Feder 1 gegen den Anschlag 12 bewegt und elastisch deformiert. Hierdurch entsteht eine Federspannung, die bewirkt, dass der Hebel 11 durch Federkraft in die in der 2 gezeigte Ausgangsstellung zurückgeschwenkt werden kann.
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Die 2 zeigt in Aufsicht eine aus einem elastischen Kunststoff bestehende Feder 1, die bogenförmig von dem Hebel 11 absteht. Die aus einem Kunststoff bestehende Feder 1 ist einteilig mit einer aus Kunststoff bestehenden Beschichtung 9 des drehbar um seine Achse 10 gelagerten Hebels 11 verbunden. Wird der Hebel 11 um seine Achse 10 entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn verschwenkt, so wird die Feder 1 gegen den Anschlag 12 bewegt und elastisch verbogen. Hierdurch entsteht eine Federspannung, die bewirkt, dass der Hebel 11 durch Federkraft in die in der 3 gezeigte Ausgangsstellung zurückgeschwenkt werden kann.
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Die 4 zeigt in Aufsicht auf eine Schnittdarstellung ein Beispiel, wie mithilfe von Rastelementen 13 eine aus elastischem Kunststoff bestehende Feder 1 mit einem um eine Achse 10 drehbaren Hebel 11 fest verbunden werden kann. Die Rastelemente 13 sind für ein festes Verbinden durch eine entsprechende Öffnung im Hebel 11 hindurchgesteckt worden.
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Die 5 zeigt eine Ausführungsform einer Kunststofffeder 1 mit einem zickzackförmigen oder wellenförmigen Bereich 14, um gezielt einen für die Federwirkung verantwortlichen Bereich zu definieren. Die sich daran anschließenden Bereiche der Feder 1 sind dann vorzugsweise relativ dick und/oder breit, also relativ steif im Vergleich dazu ausgeführt, so dass diese Bereich kaum zur Federwirkung beitragen.
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Die 6 zeigt im Schnitt ein Ausführungsbeispiel mit einem Hebel 11, der über eine Achse oder Welle 10 an einer Schlossplatte 15 gelagert ist. Der Hebel 11 weist auf seiner Oberfläche eine Beschichtung 9 aus Kunststoff auf. Die aus Metall bestehende Achse oder Welle 10 ist mit einer aus einem elastischen Kunststoff bestehenden Feder 1 umhüllt, Die Feder 1 ist mit der Beschichtung 9 einstückig verbunden. Es liegt so eine feste Verbindung zwischen der Feder 1 und dem Hebel 11 vor.
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Die Feder 1 reicht in die Schlossplatte 15 hinein. Der Außendurchmesser der Feder 1 ist im Bereich, der in die Schlossplatte 15 hineinreicht, nicht kreisrund sondern zum Beispiel vieleckig und grenzt dicht an die Schlossplatte an, so dass die Feder 1 verdrehsicher mit der Schlossplatte 15 verbunden ist.
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Die 7 zeigt im Schnitt ein Ausführungsbeispiel mit einem Hebel 11, der über eine Achse oder Welle 10 mit einem zweiten Hebel 11 drehbar verbunden ist. Die beiden Hebel 11 weisen auf ihrer Oberfläche jeweils eine Beschichtung 9 aus Kunststoff auf. Die aus Metall bestehende Achse oder Welle 10 ist mit einer aus einem elastischen Kunststoff bestehenden Feder 1 umhüllt, Die Feder 1 ist mit den Beschichtungen 9 einstückig verbunden. Es liegt so eine feste Verbindung zwischen der Feder 1 und einem jeden Hebel 11 vor. Es ist so möglich, die beiden Hebel 11 relativ zueinander so zu verdrehen, dass durch die Feder 1 ein Drehmoment an den beiden Hebeln 11 anliegt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Feder
- 2
- Bügel
- 3
- Stift
- 4
- Langloch
- 5
- Zylinder
- 6
- Kunststoffschicht
- 7
- Kunststoffschicht
- 8
- Ausnehmung
- 9
- Beschichtung
- 10
- Achse
- 11
- Hebel
- 12
- Anschlag
- 13
- Rastelement
- 14
- zickzackförmigem Bereich
- 15
- Schlossplatte, Schlosskasten
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10320457 A1 [0001]
- DE 102007003948 A1 [0007]
- DE 102009026921 A1 [0011, 0011]
- DE 102011004170 A1 [0012]
- DE 19619868 A1 [0012, 0012]
- DE 102009026919 A1 [0013]
- DE 102011084960 A1 [0016]