-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung eines Parkplatzes für ein Kraftfahrzeug durch ein mobiles Endgerät, sowie ein mobiles Endgerät zur Ausführung des Verfahrens.
-
Im Straßenverkehr stellt insbesondere in Großstädten und dicht besiedelten Gebieten die Suche nach einem freien Parkplatz eine zeitraubende Angelegenheit dar. Die Parkplatzsuche führt zu erhöhtem Treibstoffverbrauch und damit erhöhten Betriebskosten und verursacht zusätzliche CO2- und Schadstoffausstöße, unvorhersehbare Wartezeiten und erhöht das Verkehrsaufkommen in dem betroffenen Gebiet.
-
Es wurden daher bereits verschiedene Systeme und Ansätze vorgeschlagen, um dem Führer eines Kraftfahrzeugs die Suche nach einem freien Parkplatz zu erleichtern. So sind beispielsweise Softwareanwendungen für Smartphones, sogenannte Apps, bekannt, die einem Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der sich einer derartigen App bedient, die Verfügbarkeit freier Parkplätze in Parkhäusern auf einer Karte anzeigt. Zu diesem Zweck greift die auf dem Smartphone ablaufende App über das Mobilfunknetz auf eine Datenbank zu, die auf einem zentralen Server hinterlegt ist und in der Information über den Ort, die Anzahl und den Belegungszustand von Parkplätzen hinterlegt ist. Damit der zentrale Server diese Information bereitstellen kann, ist es wiederum notwendig, dass die Betreiber der Parkhäuser, oder anderer verwalteter Parkanlagen, die entsprechende Information, wie viele Parkplätze im Parkhaus insgesamt zur Verfügung stehen und wie viele der Parkplätze noch frei und/oder wie viele der Parkplätze schon belegt sind, in regelmäßigen Abständen an den zentralen Server übermitteln.
-
Um auch Information über den Zustand der Belegung herkömmlicher Parkplätze am Straßenrand, oder auf unbewirtschafteten, frei zugänglichen Parkplätzen zu erheben und über den zentralen Server bereitzustellen, wurden Systeme vorgeschlagen, bei denen diese Parkplätze und Parkflächen drahtlose Funksensoren installiert sind, welche detektieren können, ob ein Parkplatz besetzt oder frei ist. Der Status über die Verfügbarkeit freier Parkplätze wird von den drahtlosen Funksensoren an den zentralen Server übermittelt, von wo wiederum über das Internet oder über die Smartphone App abgefragt werden kann.
-
Diese Lösungen haben den Nachteil, dass sie jeweils kostenintensive Sensorinstallationen in den Parkhäusern oder für jeden einzelnen Parkplatz am Straßenrand erfordern, um die benötigte Information erheben zu können. Es kann daher nicht damit gerechnet werden, dass in absehbarer Zeit eine flächendeckende Erfassung aller Parkplätze realisiert werden kann.
-
Es sind weiter Parkassistenzsysteme für Kraftfahrzeuge bekannt, welche neben der eigentlichen Assistenzfunktion beim Rangieren des Kraftfahrzeugs beim Einparkvorgang zusätzlich in der Lage sind, eine für das Einparken des Kraftfahrzeugs geeignete Parklücke zu entdecken und diese dem Fahrer des Kraftfahrzeugs anzuzeigen. Zu diesem Zweck können beispielsweise in den seitlichen Blinkern des Kraftfahrzeugs Ultraschallsensoren integriert sein, welche den seitlichen Bereich des Kraftfahrzeugs erfassen. Wenn das Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von bis zu beispielsweise 35 km/h bewegt wird, kann mit Hilfe der Ultraschallsensoren eine Parklücke erfasst und erkannt werden. Durch entsprechende Anzeigen wird dem Fahrer mitgeteilt, wenn eine entsprechende Parklücke entdeckt wurde, so dass sich der Fahrer entscheiden kann, ob er sein Kraftfahrzeug in die erkannte Parklücke einparken möchte. Entsprechende Parkassistenzsysteme sind beispielsweise aus Kraftfahrzeugen der Marke BMW bekannt.
-
Es wurde ebenfalls bereits versucht, die von einem derartigen Parkassistenzsystem erfasste Information über Parklücken einem größeren Kreis Interessierter zugänglich zu machen. So wurde im Rahmen einer „Mercedes-Benz Tweet Fleet” genannten Werbeaktion mehrere Kraftfahrzeuge mit einer speziell entwickelten Zusatzhardware ausgestattet, welche die Information des Parkassistenzsystems über freie Parklücken erfasst und mittels einer Mobilfunkdatenverbindung als Twitternachrichten sendet, mit einer Information über den Ort, an dem sich die Parklücke befindet.
-
Derartige Parkassistenzsystem werden bisher nur von wenigen Kraftfahrzeugherstellern als kostenpflichtige Ausstattungsoption angeboten. Auf absehbare Zeit kann daher nicht mit einer notwendig raschen Verbreitung des Einsatzes solcher Parkassistenzsysteme gerechnet werden, die erforderlich ist, um eine hinreichend dichte Erfassung zu ermöglichen.
-
Aus dem Dokument
EP 2 423 644 A2 ist weiter ein mobiles Navigationssystem bekannt, insbesondere ein in ein Mobiltelefon integriertes Navigationssystem, das ein Parkerkennungssystem und ein Abfahrtserkennungssystem aufweist. Wenn Daten des Navigationssystems anzeigen, dass ein Kraftfahrzeug, das mit dem mobilen Navigationssystem ausgestattet ist, für mehr als einen vorbestimmten Zeitraum bewegungslos ist, kann das Parkerkennungssystem bestimmen, dass das Kraftfahrzeug geparkt wurde. Das Parkassistenzsystem kann auch die von dem Navigationssystem ermittelten Positionsdaten mit einer dem Parkassistenzsystem zur Verfügung stehenden Karte mit darin verzeichneten Parkplätzen abgleichen, und wenn die ermittelten Positionsdaten anzeigen, dass das Kraftfahrzeug sich an einem der in der Karte verzeichneten Parkplätze befindet, kann das Parkassistenzsystem bestimmen, dass das Kraftfahrzeug an dem betreffenden Parkplatz geparkt wurde. Das Abfahrtserkennungssystem kann auf Basis der Erkennung einer Fahrzeugbewegung erkennen, ob das Kraftfahrzeug den eingenommenen Parkplatz wieder verlässt. Über eine drahtlose Kommunikation sendet das mobile Navigationssystem entsprechende Information, dass ein Parkplatz eingenommen beziehungsweise wieder verlassen wurde, an ein Parkplatzdatenbanksystem, in dem Information über freie und belegte Parkplätze verwaltet wird. Das mobile Navigationssystem kann auch von dem Parkplatzdatenbanksystem Information über freie Parkplätze abrufen und dem Fahrer zur Anzeige bringen.
-
Dieses System hat den Nachteil, dass die Erkennung eines Parkplatzes basierend auf der Erkennung eines Ortes, an dem ein Kraftfahrzeug zum Stillstand kommt, relativ Fehleranfällig ist. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass ein längeres Anhalten vor einer roten Ampel, einem beschrankten Bahnübergang, oder auf Grund einer Verkehrsbehinderung auf der Straße eine fehlerhafte Erkennung eines nicht vorhandenen Parkplatzes und eine entsprechende falsche Meldung an das Parkplatzdatenbanksystem zur Folge hat. Entsprechend wird, wenn das Abfahrtserkennungssystem erkennt, dass sich das Kraftfahrzeug wieder bewegt, wiederum eine falsche Meldung an das Parkplatzdatenbanksystem veranlasst, mit der möglichen Folge, dass in dem Parkplatzdatenbanksystem ein nicht existierender Parkplatz als ein freier Parkplatz verzeichnet ist.
-
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, mit deren Hilfe freie und belegte Parkplätze für Kraftfahrzeuge zuverlässig erkannt werden können.
-
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erkennung freier und belegter Parkplätze für Kraftfahrzeuge anzugeben, die einen raschen und kostengünstigen breiten, möglichst flächendeckenden Einsatz erlauben.
-
Es ist eine nochmals weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erkennung freier und belegter Parkplätze für Kraftfahrzeuge anzugeben, die geeignet sind für eine Anwendung mit beliebigen Kraftfahrzeugen, ohne eine bauliche Veränderung oder Nachrüstung derselben zu erfordern.
-
Diese und andere Aufgaben der Erfindung werden gelöst durch ein Verfahren zum Erkennen eines Parkplatzes für Kraftfahrzeuge durch ein mobiles Endgerät, wie mit dem Anspruch 1 definiert, durch ein Computerprogrammprodukt zur Ausführung auf einem mobilen Endgerät, wie mit dem Anspruch 13 definiert, und durch ein mobiles Endgerät, wie mit dem Anspruch 14 definiert. Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
-
In einem ersten Aspekt wird ein Verfahren zum Erkennen eines Parkplatzes für Kraftfahrzeuge durch ein mobiles Endgerät bereitgestellt, welches die Schritte aufweist: Erfassen einer Position des mobilen Endgeräts mittels eines Positionssensors des mobilen Endgeräts; Erfassen von Signalen zumindest eines Sensors und/oder einer Funktionseinheit des mobilen Endgeräts und Auswerten der erfassten Signale, um zu erkennen, ob das mobile Endgerät in ein Kraftfahrzeug eingebracht wird oder dieses verlässt; wenn erkannt wird, dass das mobile Endgerät das Kraftfahrzeug verlässt: Bestimmen, dass die Position, an der das mobile Endgerät das Kraftfahrzeug verlassen hat, einen Parkplatz anzeigt; Bestimmen des Parkplatzes als einen durch das Kraftfahrzeug belegten Parkplatz; und Senden einer Information an einen zentralen Server, wobei die Information die Position des erkannten Parkplatzes und den belegten Zustand des Parkplatzes als Belegungszustand anzeigt; und wenn erkannt wird, dass das mobile Endgerät in das Kraftfahrzeug eingebracht wird: Bestimmen, dass die Position, an der das mobile Endgerät in das Kraftfahrzeug eingebracht wurde, einen Parkplatz anzeigt; Erfassen von Bewegungen des mobilen Endgeräts, und wenn eine Bewegung erkannt wurde: Bestimmen des Parkplatzes als einen durch das Kraftfahrzeug freigegebenen Parkplatz; und Senden einer Information an einen zentralen Server, wobei die Information die Position des erkannten Parkplatzes und den freigegebenen Zustand des Parkplatzes als Belegungszustand anzeigt.
-
Wenn ein Fahrer sein Kraftfahrzeug auf einem Parkplatz parkt, geschieht dies üblicher Weise in der Absicht, dass der Fahrer sein Kraftfahrzeug verlassen möchte, etwa um Einkäufe zu tätigen. Die Erkennung, ob und wo ein Fahrer sein Kraftfahrzeug verlässt erlaubt daher eine sehr zuverlässige Erkennung, dass das Kraftfahrzeug geparkt wurde. Umgekehrt erlaubt die Erkennung, dass der Fahrer in sein Kraftfahrzeug einsteigt und dieses anschließend bewegt wird eine sehr zuverlässige Erkennung, dass das Kraftfahrzeug einen eingenommenen Parkplatz verlässt. Die Erkennung, ob ein Fahrer aus seinem Kraftfahrzeug aussteigt beziehungsweise einsteigt, wird durch ein mobiles Endgerät, wie einem Smartphone oder einem Tablet-Computer vorgenommen. Derartige mobile Endgeräte bieten den Vorteil, dass sie weit verbreitet verwendet werden und von einer großen Anzahl an Benutzern als potentiellen Fahrern regelmäßig mitgeführt werden. Darüber hinaus weisen derartige mobile Endgeräte eine große Anzahl an Sensoren und/oder Sensorsystemen auf, mit deren Hilfe erkannt werden kann, ob das mobile Endgerät in ein Kraftfahrzeug eingebracht wird, wenn der Fahrer einsteigt, oder aus dem Kraftfahrzeug entnommen wird, wenn der Fahrer aussteigt, Software, welche einen zur Auswertung der Sensorsignale und zur Ausübung der Parkplatzerkennung konfigurierten Befehlssatz enthält, kann auf einfache Weise auf die mobilen Endgeräte geladen werden. Dies erlaubt es, dass in kurzer Zeit eine große Anzahl von bereits existierenden mobilen Endgeräten mit der Funktionalität zur Ausführung des Verfahrens zur Parkplatzerkennung ausgestattet werden kann, so dass in kurzer Zeit und zu geringen Kosten eine große Abdeckung erreicht werden kann. Eine große Anzahl an Nutzern bietet zudem den Vorteil, dass die Zuverlässigkeit der gewonnenen Parkplatzinformation gesteigert wird, da eine größere Anzahl von Parkplätzen mit einer höheren Frequenz erkannt und erfasst werden.
-
Das mobile Endgerät kann bevorzugt eine Auswertung vornehmen zur Erkennung, ob das mobile Endgerät in das Kraftfahrzeug eingebracht wird oder aus diesem entfernt wird durch zumindest eines von: einer Auswertung von Mikrofonsignalen zur Erkennung des Geräusches einer sich öffnenden Fahrzeugtür, das Geräusch eines Schließzylinders, und/oder das Geräusch einer akustischen Signalvorrichtung des Kraftfahrzeugs, welches als Bestätigungsmeldung für das Öffnen oder Schließen des Kraftfahrzeug durch einen Funkschlüssel gegeben wird; einer Auswertung von Signalen des Lagesensors, des Beschleunigungssensors, dem Gyroskop und/oder dem Positionssensor, zur Erkennung eines Bewegungsverlaufs, der anzeigend dafür ist, dass eine Person als Träger des mobilen Endgeräts in das Kraftfahrzeug einsteigt oder aus diesem aussteigt; einer Auswertung von Signalen des Magnetfeldsensors, zur Erkennung einer raschen Änderung in Ausrichtung und/oder Stärke des von dem Magnetfeldsensor erfassten Magnetfelds; einer Auswertung von Bilddaten einer Kamera des mobilen Endgeräts, um zu erkennen, ob sich das mobile Endgerät in dem Kraftfahrzeug befindet oder ob sich der Nutzer des mobilen Endgeräts dem Kraftfahrzeug nähert. und/oder einer Auswertung der von zumindest einer Funkkommunikationseinheit des mobilen Endgeräts empfangenen Signalstärke zur Erkennung einer raschen Änderung der Signalstärke.
-
Vorzugsweise kann das mobile Endgerät eine Erkennung von Rangierbewegungen des Kraftfahrzeugs ausführen, die anzeigend für einen Einparkvorgang oder Ausparkvorgang des Kraftfahrzeugs sind, durch zumindest eines von: einer Auswertung von Mikrofonsignalen zur Erkennung von Signalgeräuschen eins Parkassistenzsystems; einer Auswertung von Mikrofonsignalen zur Erkennung von Motor- und/oder Fahrgeräuschen, die anzeigend für die Rangierbewegung sind; und/oder einer Auswertung von Signalen des Lagesensors, des Beschleunigungssensors, dem Gyroskop und/oder dem Positionssensor, zur Erkennung eines Bewegungsverlaufs, der anzeigend für die Rangierbewegung ist.
-
Das mobile Endgerät kann bevorzugt eine Erkennung ausführen, ob sich das mobile Endgerät einem Kraftfahrzeug nähert oder sich von diesem entfernt, durch Erkennen, ob eine Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen Endgerät und dem Kraftfahrzeug, beziehungsweise einer in dem Kraftfahrzeug angeordneten Komponente, neu aufgebaut wird oder eine bestehende Verbindung abbricht.
-
Vorzugsweise können durch das mobile Endgerät ferner die Schritte ausgeführt werden: Herstellen einer Kommunikationsverbindung mit dem Kraftfahrzeug; Empfangen von Daten, die von Sensoren und/oder Steuersystemen des Kraftfahrzeugs bereitgestellt werden; und Auswerten der empfangenen Kraftfahrzeugdaten, bevorzugt in Kombination mit der Auswertung der in dem mobilen Endgerät erfassten Signale, wobei die Kraftfahrzeugdaten zumindest eines umfassen von: Positionsdaten des Kraftfahrzeugs, insbesondere Daten eines Globalen Navigationssatellitensystems; Daten von Türöffnungssensoren; Signale eines Schließsystems des Kraftfahrzeugs, welche anzeigen, dass das Kraftfahrzeug abgesperrt oder aufgeschlossen wird; Signale über die Aktivierung oder Deaktivierung einer Alarmanlage des Kraftfahrzeugs; Daten über die Betätigung einer Zündung des Kraftfahrzeugs und/oder das Anlassen oder Laufen eines Motors des Kraftfahrzeugs; Daten von Parksensoren und/oder eines Parkassistenzsystems des Kraftfahrzeugs; Bilddaten einer im Kraftfahrzeug angeordneten Kamera; Daten eines elektronischen Fahrtenbuchs des Kraftfahrzeugs; und/oder Routeninformations- und/oder Navigationsdaten, die von einem Navigationssystem des Kraftfahrzeugs bereitgestellt werden oder von einem Benutzer des Kraftfahrzeuges in dieses eingegeben werden.
-
Es ist bevorzugt, dass die an den zentralen Server gesendete Information einen Zeitstempel und Datumsinformation umfasst, die anzeigt, wann der Parkplatz besetzt beziehungsweise freigegeben wurde.
-
Vorzugsweise kann das mobile Endgerät basierend darauf, wie viele und welche Sensoren und/oder Funktionseinheiten in der Auswertung der jeweiligen Signale das Belegen oder Freigeben eines Parkplatzes durch das Kraftfahrzeug anzeigen, eine Wahrscheinlichkeitsinformation bestimmen, die anzeigend für die Zuverlässigkeit der Erkennung des Parkplatzes und dessen Belegungszustandes ist, und wobei das mobile Endgerät die Wahrscheinlichkeitsinformation zusammen mit der Information über die Position und den Belegungszustand des Parkplatzes an den zentralen Server sendet.
-
Vorzugsweise kann das mobile Endgerät, nach dem Bestimmen des Parkplatzes als einen durch das Kraftfahrzeug belegten Parkplatz, aus einer elektronischen Karte, die in dem mobilen Endgerät gespeichert ist oder über eine Funkschnittstelle des mobilen Endgeräts empfangen wird, Information für die Position des bestimmten Parkplatzes abrufen und überprüfen, ob die abgerufene Information mit der Bestimmung der Position als einen Parkplatz verträglich ist oder nicht, wobei, wenn die Überprüfung anzeigt, dass die Bestimmung als ein Parkplatz nicht mit der abgerufenen Karteninformation verträglich ist, die Bestimmung des Parkplatzes als einen durch das Kraftfahrzeug belegten Parkplatz verworfen wird.
-
Insbesondere kann, wenn die aus der elektronischen Karte abgerufene Information anzeigt, dass sich die ermittelte Position des Kraftfahrzeugs auf einer Landstraße oder Autobahn befindet, bestimmt werden, dass das Kraftfahrzeug einen Pannenhalt hat und eine Warninformation gesendet werden an andere Kraftfahrzeuge in der Umgebung und/oder an einen zentralen Server zum Empfang und zur Weiterleitung von Warninformation.
-
Vorzugswese werden von einem zentralen Server weiter die Schritte ausgeführt: Verwalten einer Datenbank mit Information über Positionen und Belegungszuständen für eine Vielzahl von Parkplätzen; Empfangen der Parkplatzpositions- und Belegungszustandsinformation von dem mobilen Endgerät und in Antwort darauf Aktualisieren der in der Datenbank verwalteten Information; und in Antwort auf eine Anfrage nach Information über freie Parkplätze, Senden der Information über freie Parkplätze.
-
Insbesondere kann der zentrale Server beim Aktualisieren der Datenbankinformation für den betreffenden Parkplatz zusätzlich die von dem mobilen Endgerät empfangene Zeitstempel- und Datumsinformation speichern, wobei der zentrale Server dem betreffenden Parkplatz einen Wahrscheinlichkeitswert zuordnet, der anzeigend ist für die Wahrscheinlichkeit, dass ein von dem mobilen Endgerät als frei gemeldeter Parkplatz weiterhin frei ist, wobei der zentrale Server den Wahrscheinlichkeitswert ausgehend von einem Startwert aktualisiert basierend auf der Zeitdauer, die verstrichen ist seit dem Zeitpunkt, der als Zeitstempel- und Datumsinformation für den betreffenden Parkplatz in der Datenbank gespeichert ist, wobei der Startwert bevorzugt der von dem mobilen Endgerät gesendeten Wahrscheinlichkeitsinformation entspricht, und wobei der zentrale Server, in Antwort auf die Anfrage nach Information über freie Parkplätze, Information nur über freie Parkplätze sendet, deren aktualisierte Wahrscheinlichkeitswerte einen vorgegebenen Grenzwert überschreiten.
-
In einem weiteren Aspekt wird ein Computerprogrammprodukt zur Ausführung auf einem mobilen Endgerät bereitgestellt, welches Computerprogramm Anweisungen umfasst, die das mobile Endgerät dazu veranlassen, das Verfahren zum Erkennen eines Parkplatzes für Kraftfahrzeuge auszuführen.
-
In einem nochmals weiteren Aspekt wird ein mobiles Endgerät bereitgestellt, auf dem das Computerprogrammprodukt installiert ist.
-
Das mobile Endgerät kann vorzugsweise ein Mobiltelefon, ein Smartphone oder ein Tablet-Computer sein.
-
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren näher erläutert.
-
1 zeigt schematisch ein mobiles Endgerät gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
-
2 veranschaulicht das Einbringen oder Ausbringen eines mobilen Endgeräts in ein Kraftfahrzeug.
-
In der 1 ist schematisch ein mobiles Endgerät 10 dargestellt, bei dem es sich insbesondere um ein Smartphone handeln kann.
-
Wie in der 1 gezeigt, kann das mobile Endgerät 10 mit einem Prozessor 11 ausgestattet sein der eingerichtet ist, ein in einem Speicher 12 gespeichertes Computerprogramm auszuführen, um den Betrieb des mobilen Endgeräts 10 zu steuern. Das mobile Endgerät 10 kann weiter über eine Anzeige 13, ein Mikrofon 14 und ein Mobilfunkmodul 16 ausgestattet sein. Das Mobilfunkmodul 16 kann vorzugsweise eingerichtet sein zur Kommunikation über ein Mobilfunknetz nach dem GPS, UMTS, LTE und/oder CDMA Standard. Zusätzlich kann zumindest ein Modul für Nahbereichskommunikation 17 vorgesehen sein, das Beispielsweise eine Kommunikation über WLan, Bluetooth, Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, NFC) oder ähnliches erlaubt.
-
Darüber hinaus kann das mobile Endgerät 10 mit einer Vielzahl von Sensoren und/oder Sensorsystemen ausgestattet sein, wie zum Beispiel einem Lagesensor 18, einem Positionssensor 19, einem Gyroskop 21, einem Magnetfeldsensor 22 und/oder einem Beschleunigungssensor 23. Der Positionssensor 19 kann vorzugsweise als Empfänger eines Globales Navigationssatellitensystems (GNSS) ausgeführt sein, wie beispielsweise GPS oder GLONASS. Alternativ oder ergänzend kann der Positionssensor 19 auch eine Positionsbestimmung basierend auf Lokalisierungsdaten eines Mobilfunknetzes oder eines WLAN ausführen, und/oder eine Positionsbestimmung durch Lokalisieren der Eigenposition auf einer elektronischen Karte basierend auf Erfassung von Landmarken vornehmen.
-
Wie im Nachfolgenden mit Bezug auf die 2 beschrieben werden wird, ist es mit Hilfe dieser Sensoren möglich, zu erkennen, ob eine Person, die das mobile Endgerät 10 mit sich führt, in ein Kraftfahrzeug 40 einsteigt, um dieses zu benutzen, woraus geschlossen werden kann, dass das Kraftfahrzeug 40 ausgeparkt wird. Umgekehrt kann auch erkannt werden, wenn die Person das Kraftfahrzeug 40 verlässt, woraus geschlossen werden kann, dass das Kraftfahrzeug 40 abgestellt und geparkt wird.
-
Basierend auf dieser Erkennung kann bestimmt werden, wenn die Person das Kraftfahrzeug 40 verlässt, dass das Kraftfahrzeug 40 auf dem Parkplatz 30 abgestellt wird. Das mobile Endgerät 10 kann dann zum Beispiel über eine Mobilfunkverbindung an einen zentralen Server 50 eine Information über die Position des Parkplatzes 30 senden, sowie die Information, dass der Parkplatz 30 belegt ist.
-
Wenn die Person in das Kraftfahrzeug 40 einsteigt, kann bestimmt werden, dass das Kraftfahrzeug 40 den Parkplatz 30 freigibt, und es kann an den zentralen Server 50 eine Information über die Position des Parkplatzes 30 gesendet werden, sowie die Information, dass der Parkplatz 30 frei ist. Es ist dabei bevorzugt, dass die Information über den freien Parkplatz 30 erst gesendet wird, wenn nach der Erkennung des Einsteigens festgestellt wird, dass das Kraftfahrzeug 40 bewegt wird, was beispielsweise erfasst werden kann durch ein Erkennen einer Bewegung des mobilen Endgeräts 10. Auf diese Weise kann sicher gestellt werden, dass eine Information über einen freien Parkplatz 30 erst gesendet wird, wenn das Kraftfahrzeug 40 tatsächlich bewegt wird, um den Parkplatz 30 freizugeben.
-
Der zentrale Server 50 kann auf diese Weise Information über Positionen und Belegungszustände über eine große Anzahl von Parkplätzen 30 von einer Vielzahl von mobilen Endgeräten 10 empfangen. Der zentrale Server 50 kann diese Information in einer Datenbank verwalten und die Information über freie und/oder belegte Parkplätze 30 einem großen Kreis potentieller Benutzer zur Verfügung stellen. Diese Information kann beispielsweise von dem mobilen Endgerät 10 vom zentralen Server 50 abgefragt und auf der Anzeige 13 angezeigt werden, oder über einen Webbrowser zur Verfügung gestellt werden.
-
In der 2 ist schematisch der Fall dargestellt, dass sich eine Person dem Kraftfahrzeug 40, das auf einem Parkplatz 30 abgestellt ist, nähert.
-
Wenn die Person in das Kraftfahrzeug 40 einsteigt, kann dies beispielsweise dadurch erkannt werden, dass das Mikrofon 14 des mobilen Endgeräts 10 das Geräusch einer sich öffnenden oder schließenden Fahrzeugtüre, das Geräusch eines Schließzylinders und/oder das Geräusch einer akustischen Signalvorrichtung des Kraftfahrzeugs 40, welches als Bestätigungsmeldung für das Öffnen oder Schließen des Kraftfahrzeug 40 durch einen Funkschlüssel gegeben wird, wahrnimmt.
-
Auch ist es mit Hilfe des Lagesensors 18, des Beschleunigungssensors 23, dem Gyroskop 21, dem Positionssensor 19, oder einer beliebigen Kombination dieser Sensoren möglich, ein Bewegungsprofil des mobilen Endgeräts 10 aufzuzeichnen. Dieses Bewegungsprofil kann ausgewertet und danach untersucht werden, ob das Bewegungsprofil einer Bewegung entspricht, wie sie ein Fahrer oder Beifahrer eines Kraftfahrzeugs 40 typischer Weise ausführt, wenn er beim Einsteigen auf einem Sitz des Kraftfahrzeugs 40 Platz nimmt.
-
Vorzugsweise kann das Bewegungsprofil auch danach analysiert werden, ob die Bewegung auf der Fahrerseite oder auf der Beifahrerseite des Kraftfahrzeugs 40 ausgeübt wird. Wird hierbei ein Aussteigen auf der Fahrerseite erkannt, kann angenommen werden, dass es sich bei der Person, die aus dem Kraftfahrzeug 40 aussteigt, um den Fahrer des Kraftfahrzeugs 40 handelt. Entsprechend kann bei einem Erkennen eines Aussteigens auf der Beifahrerseite angenommen werden, dass es sich um einen Beifahrer handelt. Basierend auf dieser Unterscheidung kann das mobile Endgerät 10, wenn ein Aussteigen des Fahrers erkannt wird, eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür annehmen, dass es sich bei einem erkannten Parkplatz 30 tatsächlich um einen Parkplatz 30 handelt, auf dem das Kraftfahrzeug 40 abgestellt wurde, während einem Erkennen eines Aussteigens eines Beifahrers nur eine mittlere oder geringe Wahrscheinlichkeit zugemessen werden mag.
-
Es kann weiter möglich sein zu erfassen, ob eine oder mehrere Personen das Kraftfahrzeug 40 verlassen und aussteigen, oder in das Kraftfahrzeug 40 einsteigen. Die Erfassung, ob eine oder mehrere Personen ein- oder aussteigen, kann ebenfalls durch die vorstehend beschriebenen Verfahren erfolgen, beispielsweise indem das Öffnen oder Schließen mehrerer Türen erkannt wird. Wenn mehrere Personen aussteigen oder einsteigen, kann das mobile Endgerät 10 eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür annehmen, dass es sich bei einem erkannten Parkplatz 30 tatsächlich um einen Parkplatz 30 handelt.
-
Da eine Karosserie des Kraftfahrzeugs 40 häufig aus Stahl oder Aluminium besteht, werden durch die Fahrzeugkarosserie die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen beeinflusst.
-
Dieser Umstand kann vorteilhaft genutzt werden, um zu Erkennen, ob das mobile Endgerät aus dem Kraftfahrzeug 40 entfernt oder in dieses eingebracht wird, und/oder zum erkennen, ob sich das mobile Endgerät 10 innerhalb oder außerhalb eines Kraftfahrzeugs 40 befindet. So kann die Ausrichtung und/oder Stärke des von dem Magnetfeldsensor 22 erfassten Magnetfelds gemessen und ausgewertet werden, um zu erkennen, ob eine rasche Änderung der Ausrichtung und/oder Stärke des Magnetfelds erkannt wird. Auf ähnliche Weise kann die Signalstärke ausgewertet werden, mit der das Mobilfunkmodul 16 und/oder das Modul für Nahbereichskommunikation 17 Signale empfängt, um eine Änderung der Signalstärke zu erkennen. Wenn auf diese Weise einer Änderung in den erfassten und ausgewerteten Größen erkannt wird, dann kann dies als Indiz dafür gewertet werden, dass das mobile Endgerät 10 in das Kraftfahrzeug 40 eingebracht oder aus diesem entfernt wird.
-
Es ist ebenfalls möglich, von der Kamera 12 aufgenommene Bilddaten auszuwerten, um zu erkennen, ob sich das mobile Endgerät 10 in dem Kraftfahrzeug 40 befindet oder ob sich der Nutzer des mobilen Endgeräts 10 dem Kraftfahrzeug 40 nähert.
-
Das Kraftfahrzeug 40 kann auch mit einer Kommunikationseinrichtung (nicht dargestellt) ausgestattet sein, mit der sich das mobile Endgerät 10 zur Kommunikation und/oder zum Datenaustausch mit dem Kraftfahrzeug 40 verbinden kann. Beispiele solcher Kommunikationseinrichtungen sind eine Bluetooth-Schnittstelle für eine Freisprecheinrichtung, eine Femtozelle beziehungsweise Kleinst-Mobilfunkzelle, oder eine Kommunikationseinrichtung für Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, NFC). Da die Reichweite solcher Kommunikationseinrichtungen räumlich begrenzt ist, kann eine Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen Endgerät 10 und einer solchen Kommunikationseinrichtung nur innerhalb des Kraftfahrzeugs 40 und/oder in der Nähe des Kraftfahrzeugs 40 aufgebaut werden. Wenn daher erkannt wird, dass eine Kommunikationsverbindung mit dem Kraftfahrzeug 40 hergestellt wird, oder eine bestehende Kommunikationsverbindung abbricht, kann dies als ein Indiz verwendet werden, dass der Fahrer in das Kraftfahrzeug 40 einsteigt beziehungsweise aus diesem aussteigt.
-
Wenn ein Fahrer ein Kraftfahrzeug 40 einparkt, führt der Fahrer in vielen Fällen Rangiervorgänge aus, um das Kraftfahrzeug 40 in der richtigen Positionierung auf dem Parkplatz 30 abzustellen, insbesondere wenn das Kraftfahrzeug 40 rückwärts fahrend in einen Parkplatz 30 seitlich einer Fahrspur positioniert wird. Es kommt dabei zu für derartige Rangiervorgänge typische Änderungen und Wechseln in der Orientierung des Kraftfahrzeugs 40, die ausgelöst werden durch die Lenkbewegungen des Fahrers, sowie wechselnden Bewegungen des Kraftfahrzeugs 40, ausgelöst durch das Vor- und Zurücksetzen des Kraftfahrzeugs 40 beim Ein- oder Ausparkvorgang.
-
Diese Rangiervorgänge können vom mobilen Endgerät 10 auf verschieden Weisen erkannt werden. So können mit dem Lagesensor 18, dem Beschleunigungssensor 19, dem Gyroskop 21 und/oder dem Positionssensor 19 der Bewegungsverlauf erfasst werden, um zu überprüfen, ob der Bewegungsverlauf anzeigt, dass ein Rangiervorgang beziehungsweise eine Rangierbewegung ausgeführt wird.
-
Vom Mikrofon 14 aufgenommene Signale ausgewertet werden, um Motorgeräusche und/oder Fahrgeräusche zu erkennen. Wenn das Kraftfahrzeug 40 mit einem Parkassistenzsystem ausgestattet ist, kann mit dem Mikrofon 14 auch ausgewertet werden, ob die für derartige Parkassistenzsysteme typischen akustischen Warnsignale bei Annäherung an ein Hindernis zu hören sind.
-
Ergänzend oder alternativ ist es auch möglich, dass das mobile Endgerät 10 eine Kommunikation mit dem Kraftfahrzeug 40 aufbaut, um auf Sensoren und Daten zuzugreifen, die im Kraftfahrzeug 40 vorhanden sind. So kann zum Beispiel auf Daten eines GNSS Empfängers und/oder eines anderen Systems zur Positionsbestimmung im Kraftfahrzeug 40 zugegriffen werden, oder auf ein Eingeben von Routeninformation in ein Navigationssystem des Kraftfahrzeugs 40 reagiert werden. Es können auch die Türsensoren ausgewertet werden, um ein Öffnen einer oder mehrerer der Türen des Kraftfahrzeugs 40 zu erkennen. Weiter können Signale ausgewertet werden, welche ein Starten des Motors und/oder Rangierbewegungen des Kraftfahrzeugs 40 anzeigen. Besonders bevorzugt kann auch erfasst werden, ob ein Schließsystem des Kraftfahrzeugs 40 vom Nutzer betätigt wird, beispielsweise durch einen Funkschlüssel zum Aufsperren oder Abschließen des Kraftfahrzeugs 40, und/oder ob eine Alarmanlage des Kraftfahrzeugs 40 aktiviert oder deaktiviert wird.
-
Auf besonders vorteilhafte Weise können Parksensoren ausgewertet werden, sowie Kameras, insbesondere Kameras eines Parkassistenzsystems. Mit Hilfe der Kamera und von Parksensoren im Kraftfahrzeug 40 kann darüber hinaus delektiert werden, ob vor, hinter oder neben dem Kraftfahrzeug 40 noch weitere freie Parkplätze 30 existieren.
-
Da die Information der Fahrzeugsensoren eine höhere Güte haben als die Information, die mittels der Sensoren üblicher mobiler Endgeräte 10 abgeleitet werden können, kann auf diese Weise eine nochmal höhere Zuverlässigkeit bei der Erkennung freier und/oder belegter Parkplätze 30 erreicht werden.
-
Dem mobilen Endgerät 10 stehen somit wie oben beschrieben eine Vielzahl unterschiedlicher Sensoren und/oder Funktionseinheiten des mobilen Endgeräts 10 und/oder des Kraftfahrzeugs 40 zur Verfügung, um eine Erkennung eines belegten oder freigegebenen Parkplatzes 30 vorzunehmen. Es mag dabei ausreichend sein, nur das Signal eines der Sensoren auszuwerten nach einem der vorstehend beschriebenen Verfahren, um die Erkennung eines belegten oder freigegebenen Parkplatzes 30 vorzunehmen. Bevorzugt jedoch wird von dem mobilen Endgerät 10 eine Vielzahl, insbesondere möglichst viele der zur Verfügung stehenden Signale, Daten und Bewertungsmöglichkeiten genutzt, um eine möglichst zuverlässige Erkennung auszuführen.
-
Die Auswertung der Signale und/oder Daten der verschiedenen Sensoren kann auf vordefinierten Algorithmen und Signalmustern beruhen. Um die Zuverlässigkeit der Erkennung weiter zu erhöhen, kann auch vorgesehen werden, de Erfassung der Sensorinformation und die Zuordnung der Sensorsignale zu bestimmten Signalmustern, welche auf ein Besetzen oder Verlassen des Parkplatzes 30 hindeuten, als lernfähige Algorithmen und/oder Muster auszuführen, die durch ein entsprechendes Training gelernt, angepasst und verbessert werden. Dies kann zum Beispiel durch selbstlernende Algorithmen verwirklicht werden, die in dem Computerprogramm zur Steuerung des mobilen Endgeräts 10 implementiert sind, und/oder durch im Computerprogramm angelegte Verfahren zum aktiven Training bestimmter Muster oder Signale durch den Benutzer, wobei dem Benutzer durch eine interaktive Führung über die Anzeige 12 angezeigt werden kann, welche Aktion ausgeführt werden soll.
-
Zur Plausibilisierung, ob es sich bei einem von dem mobilen Endgerät 10 erkannten Parkplatz 30 um eine zutreffende Erkennung eines tatsächlichen Parkplatzes 30 handelt, kann das mobile Endgerät 10 zusätzlich auch weitere Informationen berücksichtigen, beispielsweise ob der Nutzer sich zuvor einer Software zur Suche eines Parkplatzes 30 bedient hat, oder ob der Nutzer sich eines Navigationssystems bedient hat, um zu einem eingegebenen Zielort zu gelangen. Sowohl die Nutzung einer Parkplatzsuchsoftware als auch der Umstand, dass ein Nutzer an einem Endpunkt einer eingegebenen Route angelangt ist bzw. dass sich das Kraftfahrzeug 40 sich an einem Ort innerhalb eines vorbestimmten Radius von dem eingegebenen Endpunkt der eingegebenen Route befindet, können von dem mobilen Endgerät 10 als Indizien dafür herangezogen werden, dass der Nutzer das Kraftfahrzeug 40 tatsächlich parken möchte. Zu einer ähnlichen Bewertung kann das mobile Endgerät 10 auch gelangen, wenn eine Information eines persönlichen elektronischen Kalenders für den Nutzer anzeigt, dass der Nutzer für die Zeit vor, während oder nach der Erkennung eines Parkplatzes 30 einen Termin vermerkt hat, insbesondere wenn die Information für den Termin erkennen lässt, dass der Termin an einem Ort in der Nähe des erkannten Parkplatzes 30 stattfinden soll. Wenn daher das mobile Endgerät 10 erkennt, dass eines oder mehrere dieser Ereignisse vorliegt, kann die Wahrscheinlichkeit dementsprechend als hoch bewertet werden, dass es sich bei einem von dem mobilen Endgerät 10 erkannten Parkplatz 30 um einen tatsächlich existierenden Parkplatz 30 handelt.
-
Alternativ oder ergänzend kann das mobile Endgerät 10 zur Plausibilisierung der Erkennung eines Parkplatzes 30 auch berücksichtigen, ob es Regelmäßigkeiten in dem Verhalten des Nutzers gibt, welche ebenfalls darauf hin deuten lassen, dass der Nutzer das Kraftfahrzeug 40 parken möchte. So kann das mobile Endgerät 10 beispielsweise auf den persönlichen elektronischen Kalender des Nutzers oder auf ein elektronisches Fahrtenbuch des Kraftfahrzeugs 40 zugreifen, um zu überprüfen, ob für den aktuellen Zeitpunkt Einträge vermerkt sind, wie zum Beispiel Termine im persönlichen elektronischen Kalender oder Einträge über Fahrten und Orte und Zeitpunkte des Abstellens oder Benutzens des Kraftfahrzeugs 40 im elektronischen Fahrtenbuch, die gleichen oder ähnlichen Einträgen in der Vergangenheit entsprechen. Falls dies der Fall ist, kann das mobile Endgerät 10 weiter berücksichtigen, ob die entsprechenden Einträge in der Vergangenheit korreliert sind mit einer bevorzugt bestätigten Erkennung eines Parkplatzes 30. Wenn auch dies der Fall ist, kann das mobile Endgerät 10 basierend darauf die Bewertung treffen, dass der Nutzer auch dieses Mal mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Parkplatz 30 nutzen möchte und es sich bei dem von dem mobilen Endgerät 10 erkannten Parkplatz 30 daher um einen tatsächlichen Parkplatz 30 handelt.
-
Wie vorstehend beschrieben, kann das mobile Endgerät 10 an den zentralen Server 50 eine Information über eine Position und einen Belegungszustand des Parkplatzes 30 senden. Bevorzugt kann auch eine Information gesendet werden, welche anzeigend ist für die Güte und/oder Zuverlässigkeit der vom mobilen Endgerät 10 erfassten Information. Diese Information kann insbesondere ein Maß für die Wahrscheinlichkeit sein, dass es sich bei der erfassten Information tatsächlich um einen belegten beziehungsweise freien Parkplatz 30 handelt, und kann bestimmt werden basierend darauf, wie viele und welche Sensoren und/oder Funktionseinheiten in der Auswertung der jeweiligen Signale das Belegen beziehungsweise Freigeben eines Parkplatzes 30 durch das Kraftfahrzeug 40 anzeigen. Diese Wahrscheinlichkeitsinformation kann vom zentralen Server 50 verwendet werden, um erhaltene Parkplatzinformation, deren Wahrscheinlichkeitswert einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet, als nicht hinreichend zuverlässig zu bewerten und zu verwerten. Ebenso kann der zentrale Server 50, auf eine Nutzeranfrage nach Parkplatzinformation, zusammen mit der Parkplatzinformation die zugeordnete Wahrscheinlichkeitsinformation bereitstellen, um es dem Nutzer des Parkplatzinformationsdienstes zu erleichtern, eine geeignete Auswahl eines anzusteuernden Parkplatzes 30 zu treffen.
-
Besonders bevorzugt sendet das mobile Endgerät 10 als zusätzliche Information auch das Datum und/oder einen Zeitstempel an den zentralen Server 50, die anzeigen, zu welcher Zeit das mobile Endgerät 10 den Parkplatz 30 als frei beziehungsweise belegt erkannt hat. Nachdem einmal ein freier Parkplatz 30 erkannt wurde, sinkt mit zunehmender Zeit die Wahrscheinlichkeit, dass der Parkplatz 30 frei bleibt. Der zentrale Server 50 ist daher vorzugsweise eingerichtet, basierend auf dem Datum und dem Zeitstempel für eine Parkplatzinformation eine Wahrscheinlichkeit dafür zu prädizieren, ob der Parkplatz 30 zu einem späteren Zeitpunkt frei oder belegt ist, beispielsweise wenn ein Nutzer des Parkplatzinformationsdienstes Information über Parkplätze 30 von dem zentralen Server 50 abfragt. Auf diese Weise kann für Nutzer des Parkplatzinformationsdienstes zu jedem Zeitpunkt eine möglichst zuverlässige Informationen über die aktuelle Verfügbarkeit von Parkplätzen 30 gegeben werden.
-
Um die Zuverlässigkeit der mittels des mobilen Endgeräts 10 erkannten Information über belegte und freigegebene Parkplätze 30 nochmals weiter zu verbessern, kann bevorzugt vorgesehen sein, die so gewonnene Information mittels eines Vergleichs mit Information einer elektronischen Karte zu verifizieren. Wenn daher das mobile Endgerät 10 einen Parkplatz 30 erkannt hat, kann für die ermittelte Position des Parkplatzes 30 in der elektronischen Karte nachgeschlagen werden, ob für die ermittelte Position ein Parkplatz 30 in der elektronischen Karte verzeichnet ist. Falls dies der Fall ist, kann die ermittelte Position des Parkplatzes 30 als durch die elektronische Karte verifiziert und die Zuverlässigkeit der Erkennung des Parkplatzes 30 als hoch bestimmt werden. Ergibt die Verifikation mit der elektronischen Karte hingegen, dass die Information der elektronischen Karte die Annahme eines Parkplatzes 30 an der ermittelten Position widerlegt, dann kann angenommen werden, dass der durch das mobile Endgerät 10 erkannte Parkplatz 30 eine falsche Erkennung ist und der erkannte Parkplatz 30 wird als fehlerhaft erkannt verworfen. Wenn in der elektronischen Karte der Parkplatz 30 sich weder positiv verifizieren lässt, noch durch in der Karte verzeichneter Information widerlegen lässt, kann die Zuverlässigkeit der Erkennung des Parkplatzes 30 als durchschnittlich bestimmt werden.
-
Die Verifikation eines erkannten Parkplatzes 30 an Hand einer elektronischen Karte kann auf Seiten des zentralen Servers 50 vorgenommen werden. Bevorzugt ist jedoch, dass diese Verifikation bereits im mobilen Endgerät 10 selbst vorgenommen wird. Zu diesem Zweck kann in dem mobilen Endgerät 10 eine elektronische Karte gespeichert sein, oder das mobile Endgerät 10 kann über eine Mobilfunkverbindung oder eine andere Datenverbindung Daten einer elektronischen Karte von einem zentralen Server für Kartendaten abrufen.
-
Im Vorstehenden wurde im Detail beschrieben, wie mittels dem Erkennen des Einsteigens oder Aussteigens einer Person in das beziehungsweise aus dem Kraftfahrzeug 40 ein freier beziehungsweise ein belegter Parkplatz 30 erkannt werden kann. Dies ist jedoch nicht beschränkend und das Erkennen des Einsteigens oder Aussteigens einer Person kann stattdessen oder ergänzend auch für eine zusätzliche Verkehrssicherheitsanwendung genutzt werden. Wenn beispielsweise ein Fahrer eine Panne auf einer Autobahn oder Landstraße hat und aus dem Kraftfahrzeug 40 aussteigt, kann das Verlassen des Kraftfahrzeugs 40 mittels der vorstehend beschriebenen Methoden erkannt werden. Mittels eines Abgleichs der Position des Kraftfahrzeugs 40, bei der das Aussteigen erkannt wurde, mit Information aus der elektronischen Karte kann erkannt werden, ob es sich bei der ermittelten Position des Kraftfahrzeugs 40 um eine Stelle auf der Autobahn oder der Landstraße handelt Es kann dann gefolgert werden, dass der Fahrer einen unplanmäßigen Halt an einer Stelle gemacht hat und es sich insbesondere nicht um einen Parkvorgang auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz 30 handelt. Da es sich in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Panne des Kraftfahrzeugs 40 handelt, die an einer Stelle auftritt, an der eine Gefahr für den Fahrer und/oder für auf der Autobahn oder der Landstraße verkehrende andere Verkehrsteilnehmer bestehen kann, kann eine Warninformation gesendet werden, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen. Die Warninformation kann mittels direkter Kommunikation von dem mobilen Endgerät 10 an die anderen Verkehrsteilnehmer gesendet werden, die sich in der Nähe befinden, beispielsweise mittels eines über WLAN gesendeten Notsignals, oder von dem mobilen Endgerät 10 an das abgestellte Kraftfahrzeug 40 übermittelt und von diesem über Car2Car Kommunikation an die anderen Verkehrsteilnehmer gesendet werden. Es ist ebenfalls möglich, die Warninformation an einen zentralen Server zu senden, beispielsweise mittels einer Mobilfunkverbindung an einen Server eines Verkehrsinformationssystems, von wo aus die Warninformation an andere Verkehrsteilnehmer als Verkehrsinformation oder als Information für Fahrerassistenzsysteme verbreitet wird.
-
Auf diese Weise kann eine Funktion einer „elektronischen Warnweste” verwirklicht werden, mit der Verkehrsteilnehmer über eine mögliche Gefahr für sich oder andere auf Grund eines liegengebliebenen Kraftfahrzeugs 40 im Voraus gewarnt werden können und insbesondere die Sicherheit des sich außerhalb des liegen gebliebenen Kraftfahrzeugs 40 befindenden Fahrers und/oder anderer Personen erhöht werden kann.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-