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DE102013201120A1 - Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Einrichtung im Bereich eines Bodens eines Luft- oder Raumfahrzeugs sowie Anordnung für ein Frachtladesystem - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Einrichtung im Bereich eines Bodens eines Luft- oder Raumfahrzeugs sowie Anordnung für ein Frachtladesystem Download PDF

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DE102013201120A1
DE102013201120A1 DE102013201120.2A DE102013201120A DE102013201120A1 DE 102013201120 A1 DE102013201120 A1 DE 102013201120A1 DE 102013201120 A DE102013201120 A DE 102013201120A DE 102013201120 A1 DE102013201120 A1 DE 102013201120A1
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DE
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locking
locking member
fastening device
floor
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Ali Lohmann
Jörg Pump
Sönke Hager
Johannes Völker
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Airbus Operations GmbH
Original Assignee
Airbus Operations GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Einrichtung im Bereich eines Bodens eines Luft- oder Raumfahrzeugs. Die Befestigungsvorrichtung weist ein Basisbauteil und ein Riegelbauteil auf. Das Basisbauteil ist dafür vorgesehen, mit einem für eine Lasteinleitung in den Boden ausgebildeten Bodenbauteil fest gekoppelt zu werden. Das Riegelbauteil weist mindestens einen Halteabschnitt mit einer riegelbauteilseitigen Haltefläche auf und ist derart mit dem Basisbauteil gekoppelt, dass es relativ zu dem Basisbauteil zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Verriegelungsstellung bewegbar ist. Das Riegelbauteil ist derart ausgebildet, dass, wenn die Einrichtung in einer vordefinierten Montageposition auf dem Bodenbauteil und/oder auf dem Basisbauteil abschnittsweise aufliegt, der Halteabschnitt einen Befestigungsabschnitt, welcher an der Einrichtung ausgebildet ist und welcher mindestens eine einrichtungsseitige Haltefläche aufweist, beim Überführen des Riegelbauteils in die Verriegelungsstellung im Bereich der einrichtungsseitigen Haltefläche derart übergreift, dass die riegelbauteilseitige Haltefläche der einrichtungsseitigen Haltefläche zugewandt ist. Die riegelbauteilseitige Haltefläche ist derart ausgebildet, dass während eines Überführens des Riegelbauteils aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung ein Spalt zwischen der riegelbauteilseitigen und der einrichtungsseitigen Haltefläche sich kontinuierlich erweitert. Die Erfindung betrifft zudem eine Anordnung für ein Frachtladesystem.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Einrichtung im Bereich eines Bodens eines Luft- oder Raumfahrzeugs. Insbesondere kann die Befestigungsvorrichtung für das lösbare Befestigen einer Einrichtung im Bereich eines Frachtraumbodens eines Luft- oder Raumfahrzeugs dienen. Ferner bezieht sich die Erfindung auf eine Anordnung für ein Frachtladesystem eines Luft- oder Raumfahrzeugs.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • Obwohl die Erfindung für die lösbare Befestigung unterschiedlichster Einrichtungen, Gerätschaften oder Ausstattungsteile im Bereich eines Bodens innerhalb eines Luft- oder Raumfahrzeugs nützlich sein kann, soll die der Erfindung zu Grunde liegende Problematik nachfolgend anhand des Befestigens einer Einrichtung, die einen Bestandteil eines Frachtladesystems im Frachtraum eines Flugzeugs bildet, näher erläutert werden.
  • Um Frachtgutstücke, Frachtpaletten oder Frachtcontainer beim Be- und Entladen des Flugzeugs in einem Frachtraum desselben in möglichst zweckmäßiger und zeitsparender Weise bewegen und positionieren zu können, sind im Bereich des Frachtraumbodens oftmals hierfür besonders ausgebildete Einrichtungen vorgesehen. Derartige Einrichtungen umfassen insbesondere Rollenbahnen, die gemeinsam ein Rollensystem bilden, welches wiederum einen Teil eines Frachtladesystems des Flugzeugs darstellt. Insbesondere sind derartige Rollenbahnen mit Rollen versehen, welche dafür eingerichtet sind, beispielsweise Paletten oder Container zu tragen und bewegbar zu unterstützen, und welche hierdurch das Bewegen der Paletten und Container innerhalb des Frachtraums beim Be- und Entladevorgang ermöglichen.
  • Während derartige Rollenbahnen für den rationellen Transport beispielsweise von Gepäck, Stückgut oder anderer Fracht in Containern oder auf Paletten im Bereich des Frachtraumbodens zur Verfügung stehen sollen, kann es, insbesondere im Falle von Flugzeugen, die im Wesentlichen dem Transport von Fracht dienen, je nach Art der zu transportierenden Fracht auch wünschenswert sein, über einen möglichst glatten und ebenen Frachtraumboden zu verfügen, von dem keine zusätzlichen Einrichtungen wie Rollenbahnen oder ähnliches hervorstehen. Ein ebener, hindernisfreier Frachtraumboden kann beispielsweise dann erwünscht sein, wenn Fahrzeuge, beispielsweise Lastkraftwagen, in den Frachtraum eines Frachtflugzeugs mit Hilfe ihres eigenen Antriebs hineingefahren werden sollen.
  • Es wäre somit nützlich, Rollenbahnen und, falls gewünscht, auch weitere Einrichtungen, die am Frachtraumboden installiert sind und Bestandteile eines Frachtladesystems oder eines Rollensystems desselben bilden, im Bereich des Frachtraumbodens lösbar zu befestigen, um in zeitsparender Weise eine Rekonfiguration des Frachtraums zur Anpassung an die zu transportierende Fracht vornehmen zu können.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, welche es ermöglicht, eine Einrichtung, wie beispielsweise eine Rollenbahn für ein Frachtladesystem, auf zuverlässige Weise lösbar im Bereich des Bodens eines Luft- oder Raumfahrzeugs zu befestigen. Es soll eine hierfür geeignete Vorrichtung geschaffen werden, die zudem gut zu bedienen ist und eine schnelle Anpassung des Frachtraumes an die zu transportierenden Lasten möglich macht. Vorzugsweise sollte die zu schaffende Vorrichtung auch unter widrigen Umständen wie etwa bei starker Verschmutzung des Bodens funktionsfähig und leicht bedienbar sein. Ferner ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Frachtladesystem eines Luft- oder Raumfahrzeugs entsprechend zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Befestigungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Darüber hinaus wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14 gelöst.
  • Demgemäß stellt die Erfindung eine Befestigungsvorrichtung bereit, welche zum lösbaren Befestigen einer Einrichtung im Bereich eines Bodens, insbesondere eines Frachtraumbodens, eines Luft- oder Raumfahrzeugs dient und ein Basisbauteil sowie ein Riegelbauteil aufweist. Das Basisbauteil ist dafür vorgesehen, mit einem für eine Lasteinleitung in den Boden ausgebildeten Bodenbauteil, zum Beispiel einem Kanal oder einer Schiene, fest gekoppelt zu werden. Das Riegelbauteil weist mindestens einen Halteabschnitt mit einer riegelbauteilseitigen Haltefläche auf. Ferner ist das Riegelbauteil derart mit dem Basisbauteil gekoppelt, dass das Riegelbauteil relativ zu dem Basisbauteil zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Verriegelungsstellung bewegbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist das Riegelbauteil der Befestigungsvorrichtung derart ausgebildet, dass der Halteabschnitt des Riegelbauteils, wenn die Einrichtung in einer vordefinierten Montageposition auf dem Bodenbauteil und/oder auf dem Basisbauteil abschnittsweise aufliegt, einen Befestigungsabschnitt, der an der Einrichtung ausgebildet ist und mit mindestens einer einrichtungsseitigen Haltefläche ausgestattet ist, beim Überführen des Riegelbauteils in die Verriegelungsstellung im Bereich der einrichtungsseitigen Haltefläche übergreift. Dieses Übergreifen geschieht in der Weise, dass die riegelbauteilseitige Haltefläche der einrichtungsseitigen Haltefläche zugewandt ist. Die riegelbauteilseitige Haltefläche ist bei der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung derart ausgebildet, dass während eines Überführens des Riegelbauteils aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung ein Spalt zwischen der riegelbauteilseitigen Haltefläche und der einrichtungsseitigen Haltefläche sich kontinuierlich erweitert.
  • Ferner wird erfindungsgemäß eine Anordnung für ein Frachtladesystem eines Luft- oder Raumfahrzeugs, insbesondere eines Flugzeugs, vorgeschlagen, welches mindestens eine Einrichtung und mindestens eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung aufweist. Der Befestigungsabschnitt mit der mindestens einen einrichtungsseitigen Haltefläche ist hierbei an der Einrichtung ausgebildet. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung für ein Frachtladesystem dient die Befestigungsvorrichtung dem lösbaren Befestigen der Einrichtung im Bereich eines Bodens des Luft- oder Raumfahrzeugs. Hierbei ist die Einrichtung für ein Bewegen, Fördern, Handhaben oder bewegbares Unterstützen von Fracht, insbesondere von Frachtgutstücken, Frachtpaletten und/oder Frachtcontainern, vorgesehen. Die Einrichtung kann insbesondere als eine Rollenbahn ausgeführt sein.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, die Einrichtung mittels zweier einander zugewandter Halteflächen, einer riegelbauseitigen Haltefläche und einer einrichtungsseitigen Haltefläche, im Bereich des Bodens zumindest in einer Richtung zu fixieren und diese einander zugeordneten Halteflächen in der Weise auszubilden und anzuordnen, dass beim Entriegelungsvorgang, mit anderen Worten, bei dem Verbringen des Riegelbauteils von der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung, ein Spalt zwischen diesen Halteflächen sich kontinuierlich vergrößert, d. h. ein Abstand zwischen diesen Halteflächen somit bei Lösen der Verriegelung stetig zunimmt. Dies hat den Vorteil, dass auch dann, wenn beispielsweise beim Befestigen der Einrichtung Schmutz, wie etwa Sand, zwischen die Halteflächen gerät, ein Verklemmen der Halteflächen gegeneinander vermieden werden kann. Gerade bei einer Anwendung der Befestigungsvorrichtung im Bereich eines Bodens, vor allem eines Frachtraumbodens, eines Luft- oder Raumfahrzeugs wird hierdurch die Möglichkeit einer zuverlässigen und zeitsparenden lösbaren Befestigung einer Einrichtung wie etwa einer Rollenbahn, die Teil eines Rollensystems für ein Frachtladesystem ist, ermöglicht. Ärgerliche Verzögerungen beim Umbau eines Frachtraums aufgrund klemmender Befestigungsmittel können mit der Erfindung vermieden werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen, Verbesserungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung.
  • In einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ist durch das Überführen des Riegelbauteils in die Verriegelungsstellung die riegelbauteilseitige Haltefläche mit der einrichtungsseitigen Haltefläche in flächigen Kontakt bringbar. Auf diese Weise kann eine besonders wirkungsvolle Festlegung der Einrichtung erreicht werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung bildet die riegelbauteilseitige Haltefläche einen Abschnitt einer Schraubfläche.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung bildet die einrichtungsseitige Haltefläche einen Abschnitt einer Schraubfläche.
  • Gemäß einer noch weiteren Verbesserung sind die riegelbauteilseitige Haltefläche und die einrichtungsseitige Haltefläche jeweils als ein Abschnitt einer Schraubfläche ausgebildet.
  • Durch als Schraubflächen ausgebildete Halteflächen kann die Erweiterung des Spaltes zwischen den riegelbauteilseitigen und einrichtungsseitigen Halteflächen auf einfache und wirkungsvolle Weise realisiert werden.
  • Es kannvorteilhaft sein, die riegelbauteilseitige und die einrichtungsseitige Haltefläche als Abschnitte von Schraubflächen auszubilden, die vom gleichen Typ sind und in gleicher Weise parametriert sind, insbesondere die gleiche Steigung aufweisen. Die Schraubflächen, die die riegelbauteilseitige und die einrichtungsseitige Haltefläche definieren, können insbesondere identisch sein. Dies erleichtert die Herstellung eines flächigen Kontaktes zwischen den Halteflächen in der Verriegelungsstellung.
  • In einer Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung ist das Riegelbauteil derart ausgebildet, dass die riegelbauteilseitige Haltefläche gewindeartig mit der einrichtungsseitigen Haltefläche in Eingriff bringbar ist, wenn die Einrichtung in der Montageposition auf dem Bodenbauteil und/oder auf dem Basisbauteil aufliegt und das Riegelbauteil von der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung überführt wird. Mit dieser Weiterbildung kann auf einfache Weise eine zuverlässige Arretierung der Einrichtung und zudem beim Entriegeln ein kontinuierliches Erweitern des Spaltes zwischen den Halteflächen erreicht werden.
  • Bei einer weiteren Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung ist das Riegelbauteil um eine Drehachse drehbar an dem Basisbauteil gelagert. Hierbei ist das Riegelbauteil durch eine Drehbewegung um die Drehachse zwischen der Entriegelungsstellung und der Verriegelungsstellung bewegbar. Dies kann die Bedienbarkeit der Befestigungsvorrichtung verbessern, beispielsweise auch dann, wenn eine Bedienerperson bei dem Ver- und Entriegelungsvorgang aus Temperaturgründen oder zum anderweitigen Schutz der Hände zum Beispiel Handschuhe trägt. Ferner ermöglicht eine Drehbarkeit des Riegelbauteils im Zusammenspiel mit einer Ausbildung der riegelbauteilseitigen und einrichtungsseitigen Halteflächen als Abschnitte einer Schraubfläche eine zweckmäßige Realisierung der Erweiterung des Spaltes zwischen den Halteflächen beim Entriegeln.
  • In einer Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung ist das Überführen des Riegelbauteils aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung oder aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung durch ein Verdrehen des Riegelbauteils um die Drehachse um einen Winkel von weniger als 180 Grad, vorzugsweise um einen Winkel von im Wesentlichen 90 Grad, bewirkbar. Diese Ausgestaltung erleichtert die Handhabung der Befestigungsvorrichtung weiter. Zudem kann insbesondere dann, wenn der Winkel im Wesentlichen 90 Grad beträgt, durch eine Bedienerperson leicht erkannt werden, ob sich das Riegelbauteil in der Verriegelungsstellung oder in der Entriegelungsstellung oder zwischen beiden befindet. Darüber hinaus kann ein Winkel von im Wesentlichen 90 Grad günstig sein, wenn mehrere, insbesondere zwei, Halteabschnitte an dem Riegelbauteil angeordnet werden sollen, um mehrere, insbesondere zwei, Einrichtungen mittels einer Drehbewegung lösbar zu befestigen.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung ist ein erstes elastisches Element vorgesehen, welches mit dem Basisbauteil und dem Riegelbauteil derart gekoppelt ist, dass das erste elastische Element dem Überführen des Riegelbauteils aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung entgegenwirkt. Das erste elastische Element kann insbesondere als eine erste Feder ausgebildet sein. Diese Weiterbildung kann vorteilhaft dazu beitragen, dass das Riegelbauteil sich nicht unbeabsichtigt aus seiner Verriegelungsstellung herausbewegt. Hierdurch kann die Zuverlässigkeit der Befestigungsvorrichtung gesteigert werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung sind das Riegelbauteil und das Basisbauteil derart miteinander gekoppelt, dass das Riegelbauteil zumindest in der Verriegelungsstellung, bevorzugt jeweils in der Verriegelungsstellung und in der Entriegelungsstellung, lösbar einrastet. Mittels des Einrastens kann ebenfalls dazu beigetragen werden, dass sich das Riegelbauteil nicht ohne Zutun der Bedienerperson aus der Verriegelungsstellung herausbewegt. Wenn bei dieser Ausgestaltung zugleich auch das erste elastische Element vorgesehen wird, kann eine doppelte Sicherung des Riegelbauteils gegen ein unbeabsichtigtes Bewegen aus der Verriegelungsstellung heraus erzielt werden. Ein Einrasten in der Entriegelungsstellung kann zudem das Auflegen der Einrichtung in der vordefinierten Montageposition erleichtern.
  • Gemäß einer weiteren Weiterentwicklung der Befestigungsvorrichtung ist ein zweites elastisches Element, insbesondere eine zweite Feder, vorgesehen, mittels welchem ein in dem Riegelbauteil verschiebbar geführtes Rastelement mit dem Riegelbauteil elastisch gekoppelt ist. Zudem ist bei dieser Weiterentwicklung mindestens eine der Verriegelungsstellung zugeordnete Rastausnehmung an dem Basisbauteil oder an einem mit dem Basisbauteil fest verbundenen Bauelement vorgesehen. In einer bevorzugten Variante kann zusätzlich eine weitere Rastausnehmung an dem Basisbauteil oder an dem mit dem Basisbauteil fest verbundenen Bauelement vorgesehen sein, die der Entriegelungsstellung zugeordnet ist. Das Rastelement kann hierbei unter der Wirkung des zweiten elastischen Elements für das lösbare Einrasten in die Rastausnehmung oder die Rastausnehmungen eingreifen. Mit dieser Ausgestaltung kann ein wirkungsvolles lösbares Einrasten des Riegelbauteils an dem Basisbauteil oder an dem mit dem Basisbauteil fest verbundenen Bauelement, bei dem es sich beispielsweise um einen Lagerring zum Lagern des Riegelbauteils an dem Basisbauteil handeln kann, bewirkt werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung sind sowohl das erste elastische Element als auch das zweite elastische Element sowie das Rastelement und die Rastausnehmung(en) vorgesehen. Dies bietet den Vorteil, dass beispielsweise im Falle eines Versagens eines der elastischen Elemente – zum Beispiel durch Bruch – das Riegelbauteil nach wie vor zuverlässig in der Verriegelungsstellung gehalten werden kann. Die Sicherheit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung kann hierdurch weiter verbessert werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung weist das Basisbauteil mindestens einen Auflageabschnitt mit mindestens einer Auflagefläche auf. Hierbei kann in der Entriegelungsstellung des Riegelbauteils der Befestigungsabschnitt der Einrichtung abschnittsweise auf die Auflagefläche aufgelegt werden. Hierdurch wird eine definierte Positionierung des Befestigungsabschnitts der Einrichtung bezüglich des Riegelbauteils und des Basisbauteils erleichtert, und die Einrichtung kann zudem im Bereich des Befestigungsabschnitts durch das Basisbauteil gegenüber einwirkenden Lasten unterstützt werden.
  • Gemäß einer Weiterentwicklung der Befestigungsvorrichtung ist das Basisbauteil derart ausgebildet, dass es beim abschnittsweisen Auflegen der Einrichtung auf das Bodenbauteil und/oder auf das Basisbauteil in der vordefinierten Montageposition mit dem Befestigungsabschnitt der Einrichtung derart formschlüssig in Eingriff bringbar ist, dass eine Übertragung von Zuglasten zwischen der Einrichtung und dem Basisbauteil in einer ersten Richtung ermöglicht wird. Hierbei ist vorgesehen, dass die erste Richtung im Wesentlichen senkrecht zu einer zweiten Richtung, entlang welcher der Befestigungsabschnitt der Einrichtung durch das Zusammenwirken der riegelbauteilseitigen Haltefläche und der einrichtungsseitigen Haltefläche festlegbar ist, verläuft. Die Einrichtung wird somit vorteilhaft mittels der Befestigungsvorrichtung auch entlang einer zweiten Richtung an einer Bewegung gegenüber dem Boden gehindert. Dies wird in einfacher Weise durch Auflegen der Einrichtung bewirkt.
  • In einer weiteren Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung weist das Basisbauteil einen Vorsprung auf, welcher derart ausgebildet und angeordnet ist, dass der Vorsprung beim Auflegen der Einrichtung auf das Bodenbauteil und/oder auf das Basisbauteil in der vordefinierten Montageposition in eine zugeordnete Öffnung der Einrichtung einführbar ist, um den formschlüssigen Eingriff herbeizuführen. Der Vorsprung ist hierbei vorzugsweise derart ausgebildet, dass er die zugeordnete Öffnung der Einrichtung nur teilweise ausfüllt, wenn er in die Öffnung eingreift. Der formschlüssige Eingriff und die Übertragung von Zugkräften werden bei dieser Weiterbildung auf einfache Weise bewerkstelligt.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung weist das Riegelbauteil zwei Halteabschnitte mit jeweils einer riegelbauteilseitigen Haltefläche auf, wobei die Halteabschnitte vorzugsweise an entgegengesetzten Enden des Riegelbauteils vorgesehen sind. Bei dieser Ausgestaltung können vorteilhaft zwei Einrichtungen gleichzeitig durch das Überführen, insbesondere Verdrehen, eines einzigen Riegelbauteils aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung an ihren jeweiligen Befestigungsabschnitten lösbar im Bereich des Bodens befestigt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung weist das Basisbauteil zwei Auflageabschnitte mit jeweils mindestens einer Auflagefläche für jeweils einen Befestigungsabschnitt einer zugeordneten von zwei lösbar zu befestigenden Einrichtungen auf. Dadurch wird eine definierte Auflage- und Positioniermöglichkeit sowie Unterstützung für zwei Einrichtungen an einem Basisbauteil geschaffen.
  • In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anordnung für ein Frachtladesystem ist die Einrichtung wendbar ausgebildet, wobei der Befestigungsabschnitt eine Oberseite und eine Unterseite aufweist und im Bereich der Oberseite und der Unterseite des Befestigungsabschnitts jeweils eine einrichtungsseitige Haltefläche in gleicher Weise ausgebildet ist. Diese Weiterbildung hat beispielsweise den Vorteil, dass die Einrichtung mittels der Befestigungsvorrichtung in gleicher Weise in zwei Lagen im Bereich des Bodens lösbar befestigt werden kann. Dies kann zum Beispiel unter anderem auch dann vorteilhaft sein, wenn die Einrichtung mit einer ebenen Unterseite ausgebildet ist, die durch das Wenden dem Frachtraum zugewandt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Weiterbildung der Anordnung für ein Frachtladesystem ist die Einrichtung als eine Rollenbahn ausgebildet. Durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung wird eine zuverlässige lösbare Befestigung der Rollenbahn im Bereich des Bodens möglich und die Rekonfiguration eines Frachtraums, in dem das Frachtladesystem installiert ist, kann erheblich erleichtert werden.
  • In einer weiteren Weiterbildung der Anordnung für ein Frachtladesystem ist der Befestigungsabschnitt als ein Endabschnitt der Einrichtung ausgebildet. Hierbei ist die einrichtungsseitige Haltefläche ausgehend von einem Rand des Befestigungsabschnitts an dem Befestigungsabschnitt ausgebildet. In einer bevorzugten Variante kann die Haltefläche ausgehend von einem stirnseitigen Rand der Einrichtung in den Endabschnitt der Einrichtung eingearbeitet sein. Bei dieser Weiterbildung kann der Befestigungsabschnitt mittels des Halteabschnitts des Riegelbauteils besonders gut übergriffen werden.
  • Gemäß einer noch weiteren Weiterbildung der Anordnung für ein Frachtladesystem sind zwei entgegengesetzte Endabschnitte der Einrichtung jeweils als ein Befestigungsabschnitt mit jeweils mindestens einer einrichtungsseitigen Haltefläche ausgebildet. Auf diese Weise kann die Einrichtung besonders zuverlässig lösbar befestigt werden. Dies kann insbesondere mittels zweier erfindungsgemäßer Befestigungsvorrichtungen geschehen, wobei dann jeder der beiden Befestigungsabschnitte von dem Halteabschnitt des Riegelbauteils einer zugeordneten der beiden Befestigungsvorrichtungen übergriffen und dadurch arretiert wird.
  • Die obigen Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Verbesserungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmalen der Erfindung. Insbesondere wird der Fachmann hierbei auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
  • INHALTSANGABE DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert.
  • Von den Figuren zeigen:
  • 1 eine Anordnung für ein Frachtladesystem mit einer Befestigungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht von oben, wobei zwei als Rollenbahnen ausgeführte Einrichtungen mittels der Befestigungsvorrichtung lösbar im Bereich eines schematisch angedeuteten Frachtraumbodens eines Flugzeugs befestigt sind;
  • 1A eine schematische Skizze eines beispielhaften Flugzeugrumpfes mit einem Frachtraumboden im Querschnitt;
  • 2 die Befestigungsvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1 in einer perspektivischen Ansicht von oben, wobei mittels der Befestigungsvorrichtung befestigte Einrichtungen nicht gezeigt sind;
  • 3 die Befestigungsvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1 in einer weiteren perspektivischen Ansicht von oben, wobei nur eine als Rollenbahn ausgebildete Einrichtung mittels der Anordnung lösbar im Bereich eines nicht dargestellten Frachtraumbodens befestigt ist;
  • 4 ein Detail D, wie es in 3 bezeichnet ist;
  • 5 eine perspektivische Teilansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1, wobei ein Basisbauteil der Befestigungsvorrichtung der besseren Erläuterung halber transparent dargestellt ist;
  • 6 eine Draufsicht auf einen Teil der Befestigungsvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1, wobei ein Riegelbauteil der Befestigungsvorrichtung der besseren Erläuterung halber transparent dargestellt ist; und
  • 7 eine perspektivische Ansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1, wobei die Befestigungsvorrichtung entlang einer vertikalen Ebene geschnitten dargestellt ist.
  • Die beiliegenden Zeichnungen sollen ein weiteres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung vermitteln. Sie veranschaulichen Ausführungsformen und dienen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erklärung von Prinzipien und Konzepten der Erfindung. Andere Ausführungsformen und viele der genannten Vorteile ergeben sich im Hinblick auf die Zeichnungen. Die Elemente der Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu zueinander gezeigt. In den Figuren bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche, funktionsgleiche oder gleich wirkende Elemente, Merkmale und Komponente, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist.
  • BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • 1 zeigt einen Teil einer Anordnung 1 für ein Frachtladesystem im Frachtraum eines nicht in seiner Gesamtheit gezeigten Flugzeuges. Die Anordnung 1 umfasst eine Anzahl von Einrichtungen 2, die als Rollenbahnen eines Rollensystems für das Frachtladesystem ausgebildet sind, Rollen 2a aufweisen und dafür dienen, insbesondere Frachtpaletten und/oder Frachtcontainer bewegbar zu unterstützen, wodurch diese innerhalb des Frachtraums bewegt und positioniert werden können.
  • In 1 ist zudem ein Boden 3 des Frachtraums schematisch angedeutet. 1A zeigt schematisch einen Querschnitt durch einen beispielhaften Flugzeugrumpf 4, wobei auch der quer durch den Flugzeugrumpf 4 verlaufende Boden 3 des Frachtraums skizziert ist. Die Darstellung der 1A soll jedoch nur der Erläuterung dienen und es versteht sich, dass der Flugzeugrumpf 4 nicht zwangsläufig mit einem Kreisquerschnitt, wie in 1A gezeigt, ausgebildet sein muss, sondern auch einen anderen zweckmäßigen Querschnitt aufweisen kann. Zudem kann der Boden 3 an einer beliebigen, zweckdienlichen Position entlang einer vertikalen Richtung z des Flugzeugrumpfes 4 positioniert werden, je nach der gewünschten Aufteilung eines Flugzeuginnenraums in Frachtbereiche und Bereiche für andere Zwecke.
  • In dem Boden 3 sind Kanäle 5 vorgesehen, die als Bodenbauteile für die Einleitung von Lasten, beispielsweise aus Gewichtskräften der auf den Einrichtungen 2 aufstehenden Frachtpaletten oder Frachtcontainer, in den Boden 3 ausgebildet sind. Einer der Kanäle 5 ist in der 1 gezeigt und erstreckt sich beispielhaft entlang einer Längsrichtung x des Flugzeugrumpfes 4.
  • Die Anordnung 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1 weist zudem Befestigungsvorrichtungen 6 für ein lösbares Befestigen der Einrichtungen 2 an dem Boden 3 auf, wobei in 1 der Übersicht halber nur eine der Befestigungsvorrichtungen 6 dargestellt ist. Weitere Befestigungsvorrichtungen 6 sind jedoch in gleicher Weise ausgebildet wie nachfolgend für die in 1 gezeigte Befestigungsvorrichtung 6 beschrieben und in den 1 bis 7 gezeigt.
  • Die Befestigungsvorrichtung 6, die in der 2 ohne die als Rollenbahnen ausgebildeten Einrichtungen 2 dargestellt ist, weist ein Basisbauteil 7 und ein Riegelbauteil 8 auf. Das Basisbauteil 7 ist dafür vorgesehen, mit dem Kanal 5 fest gekoppelt zu werden. Hierzu weist das in 2 gezeigte Basisbauteil 7 beispielhaft seitliche Bohrungen 11 auf, mittels derer das Basisbauteil 7 fest mit dem Kanal 5 verbunden werden kann, zum Beispiel durch Verschrauben mit Hilfe von Schrauben 12, die in 1 nur schematisch angedeutet sind.
  • Das Riegelbauteil 8 ist an dem Basisbauteil 7 um eine Drehachse A relativ zu dem Basisbauteil 7 um einen Winkel α drehbar gelagert, wodurch das Riegelbauteil 8 gegenüber dem Basisbauteil 7 aus einer Verriegelungsstellung V in eine Entriegelungsstellung E verdreht werden kann. Die Drehachse A erstreckt sich bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen parallel zu der vertikalen Richtung z, wenn das Basisbauteil 7 fest mit dem Kanal 5 verbunden ist.
  • In 2 ist das Riegelbauteil 8 in seiner Verriegelungsstellung V gezeigt, während die Kontur des Riegelbauteils 8 für die Entriegelungsstellung E in 2 in gestrichelter Linie angedeutet ist. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α, um den das Riegelbauteil 8 gegenüber dem Basisbauteil 7 zwischen der Entriegelungsstellung E und der Verriegelungsstellung V verdreht werden kann, im Wesentlichen 90 Grad.
  • Ferner ist das Riegelbauteil 8 mit zwei Halteabschnitten 13 ausgestattet, die an entgegengesetzten Enden 14a, 14b des Riegelbauteils 8 angeordnet sind. Jeder der Halteabschnitte 13 ist mit einer riegelbauteilseitigen Haltefläche 15 ausgestattet, die dem Basisbauteil 7 zugewandt ist.
  • Wie in 1 gezeigt, weisen die beiden Einrichtungen 2 jeweils einen Befestigungsabschnitt 16 auf, wobei die Befestigungsabschnitte 16 jeweils als ein Endabschnitt der zugehörigen Einrichtung 2 ausgebildet sind. Es sei bemerkt, dass jede der nur teilweise gezeigten Einrichtungen 2 zwei entgegengesetzte Endabschnitte aufweisen kann, von denen jeder als ein Befestigungsabschnitt 16, wie er nachfolgend noch beschrieben werden wird, ausgebildet ist. In 1 ist allerdings für jede der beiden Einrichtungen 2 nur ein in dieser Weise ausgebildeter Endabschnitt dargestellt.
  • Das Basisbauteil 7 der Befestigungsvorrichtung 6 weist zwei an entgegengesetzten Enden 17 des Basisbauteils angeordnete Auflageabschnitte 18 auf, wobei innerhalb jedes der Auflageabschnitte 18 an dem Basisbauteil 7 Auflageflächen 21 für den Befestigungsabschnitt 16 einer der Einrichtungen 2 ausgebildet sind, siehe 2 und 3.
  • In der Entriegelungsstellung E (siehe 2) des Riegelbauteils 8 kann der Befestigungsabschnitt 16 jeder der beiden Einrichtungen 2 abschnittsweise auf die jeweiligen Auflageflächen 21 des zugeordneten Auflageabschnitts 18 an dem Basisbauteil 7 aufgelegt werden. Die Auflageflächen 21 können beispielsweise eben ausgebildet sein und, wenn das Basisbauteil 7 mit dem Kanal 5 fest verbunden ist, im Wesentlichen parallel zu einer dem Frachtraum zugewandten Oberfläche des Bodens 3 verlaufen.
  • Der Befestigungsabschnitt 16 weist, wie die 1, 3 und 4 zeigen, eine Unterseite 22a und eine Oberseite 23a auf. In der in 1 dargestellten Montageposition der beiden Einrichtungen 2 liegt jede der beiden Einrichtungen 2 im Bereich ihres Befestigungsabschnitts 16 in ebenfalls bevorzugt eben ausgebildeten Oberflächenabschnitten der Unterseite 22a auf den zugeordneten Auflageflächen 21 auf. Zudem kann in einer bevorzugten Variante jede der Einrichtungen 2 abschnittsweise auf dem Kanal 5, beispielsweise auf einem Rand oder einer Stufe des Kanals 5, zur Unterstützung in der vertikalen Richtung z aufliegen.
  • Der Befestigungsabschnitt 16 ist ferner jeweils im Bereich der Unterseite 22a und der Oberseite 23a mit einer einrichtungsseitigen Haltefläche 24 ausgestattet. Somit ist der Befestigungsabschnitt 16 mit zwei in gleicher Weise ausgebildeten einrichtungsseitigen Halteflächen 24 auf entgegengesetzten Seiten des Befestigungsabschnitts 16 versehen. Die einrichtungsseitigen Halteflächen 24 erstrecken sich ausgehend von einem Rand 25 des Befestigungsabschnitts 16 in diesen hinein und können beispielsweise durch mechanische Bearbeitung in den Befestigungsabschnitt 16 eingearbeitet sein.
  • Es sei angemerkt, dass bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die Befestigungsabschnitte 16 an beiden Einrichtungen 2 in gleicher Weise ausgebildet sind. Auch die beiden Halteabschnitte 13 mit den riegelbauteilseitigen Halteflächen 15 sind bei diesem Ausführungsbeispiel in gleicher Weise ausgebildet.
  • In der in 1 gezeigten Situation befinden sich, wie bereits erwähnt, die beiden als Rollenbahnen ausgebildeten Einrichtungen 2 jeweils in einer vordefinierten Montageposition, in die sie gebracht werden können, wenn sich das Riegelbauteil 8 in seiner Entriegelungsstellung E (siehe 2) befindet.
  • Um die Einrichtungen 2 lösbar im Bereich des Bodens 3 zu befestigen, wird das Riegelbauteil 8 durch Drehung um die Drehachse A um den Winkel α aus der Entriegelungsstellung E in die Verriegelungsstellung V gebracht. In der Verriegelungsstellung V ist das Riegelbauteil 8 in 1 dargestellt. Beim Überführen des Riegelbauteils 8 in die Verriegelungsstellung V übergreift jeder der beiden Halteabschnitte 13 des Riegelbauteils 8 den Befestigungsabschnitt 16 der zugeordneten Einrichtung 2 im Bereich der jeweiligen, von dem Basisbauteil 7 weggewandten einrichtungsseitigen Haltefläche 24. Die jeweilige riegelbauteilseitige Haltefläche 15 ist bei diesem Übergreifen der von dem Basisbauteil 7 weggewandten einrichtungsseitigen Haltefläche 24 des Befestigungsabschnitts 16 der zugeordneten Einrichtung 2 zugewandt. Durch das Überführen des Riegelbauteils 8 in die Verriegelungsstellung V können die riegelbauteilseitige Haltefläche 15 und die zugewandte, in 1 die obere, einrichtungsseitige Haltefläche 24 miteinander in flächigen Kontakt gebracht werden.
  • Wie insbesondere die 3 und 4 erkennen lassen, sind sowohl die riegelbauteilseitigen Halteflächen 15 als auch die einrichtungsseitigen Halteflächen 24 jeweils als Abschnitte einer geeigneten Schraubfläche ausgebildet. Die Schraubflächen, die die Halteflächen 15 und 24 definieren, sind bei dem gezeigten Beispiel vom gleichen Typ und weisen gleiche Steigung auf. Hierdurch ist beim Verdrehen des Riegelbauteils 8 von der Entriegelungsstellung E in die Verriegelungsstellung V jede der riegelbauteilseitigen Halteflächen 15 mit der zugeordneten, zugewandten einrichtungsseitigen Haltefläche 24 gewindeartig in Eingriff bringbar, wenn sich die Einrichtungen 2, wie in 1 dargestellt, in ihren Montagepositionen befinden.
  • Durch die Drehung um die Drehachse A bewegen sich Flächenpunkte der riegelbauteilseitigen Halteflächen 15 auf Kreisbahnen in parallelen Ebenen, die zur Drehachse A normal verlaufen. Die einander zugewandten Halteflächen 15 und 24 sind derart ausgebildet, dass beim Lösen der Verriegelung durch Verdrehen des Riegelbauteils 8 aus der Verriegelungsstellung V in die Entriegelungsstellung E sich ein Spalt S zwischen der riegelbauteilseitigen Haltefläche 15 und der zugewandten einrichtungsseitigen Haltefläche 24 während des Verdrehen kontinuierlich erweitert, dass also die Weite des Spaltes S kontinuierlich zunimmt. Als Spaltweite soll der Abstand der Halteflächen 15 und 24, normal zu diesen Halteflächen 15, 24 gemessen, angesehen werden. Befinden sich die einander zugewandten Halteflächen 15 und 24 in der Verriegelungsstellung V in flächiger Anlage aneinander, so ist in dieser Stellung des Riegelbauteils 8 die Spaltweite im Wesentlichen Null. Beim Verdrehen des Riegelbauteils 8 in Richtung zur Entriegelungsstellung E hin entsteht der Spalt S, der in 4 mit dem Bezugszeichen S angedeutet ist, und erweitert sich während des Öffnens der Verriegelung stetig.
  • Die kontinuierliche Vergrößerung der Spaltweite zwischen den beiden einander zugewandten Halteflächen 15 und 24 hat den Vorteil, dass Fremdkörper, insbesondere Sand und Schmutz, die aufgrund der Anordnung der Befestigungsvorrichtung 6 im Bereich des Bodens 3 leicht vor allem auf die nach oben gewandte einrichtungsseitige Haltefläche 24 und damit beim Verdrehen des Riegelbauteils 8 in die Verriegelungsstellung V zwischen die einander zugewandten Halteflächen 15 und 24 gelangen können, beim Öffnen der Verriegelung, also beim Verdrehen des Riegelbauteils 8 aus der Verriegelungsstellung V in die Entriegelungsstellung E, nicht zu einem Verklemmen des Riegelbauteils 8 gegenüber dem Befestigungsabschnitt 16 führen. Auf diese Weise kann vorteilhaft sichergestellt werden, dass sich die Verriegelung auf einfache und zeitsparende Weise ohne Verklemmen lösen lässt.
  • Durch die Verdrehbarkeit des Riegelbauteils 8 um die Drehachse A wird eine leichte Handhabbarkeit der Befestigungsvorrichtung 6 erzielt. Die Befestigungsvorrichtung 6 lässt sich beispielsweise auch mit gefütterten Handschuhen durch eine Bedienerperson noch gut bedienen. Zudem können zwei Befestigungsabschnitte 16 mittels einer einzigen Drehbewegung fixiert werden. Der Winkel α von 90 Grad zwischen der Ver- und Entriegelungsstellung ermöglicht es der Bedienerperson, schnell und problemlos zu erkennen, ob sich das Riegelbauteil 8 in der gewünschten Stellung befindet.
  • Zusätzlich zu den Auflageflächen 21 ist an jedem Ende 17 des Basisbauteils 7 ein Vorsprung 26 vorgesehen. Die beiden Vorsprünge 26 stehen von dem Basisbauteil 7 ab, sind auf jener Seite des Basisbauteils 7 angeordnet, auf der auch die Auflageflächen 21 angeordnet sind, und ragen über die Auflageflächen 21 hinaus, wie z. B. in den 2, 3 und 7 gezeigt. Beispielhaft können sich die Vorsprünge 26 im Wesentlichen parallel zu der Drehachse A erstrecken.
  • Wenn eine der Einrichtungen 2, wie sie in 1 gezeigt sind, in ihre vordefinierte Montageposition gebracht wird und hierbei die Einrichtung 2 abschnittsweise auf den Kanal 5 und mit dem Befestigungsabschnitt 16 auf die Auflageflächen 21 aufgelegt wird, dann greift ein der Einrichtung 2 zugeordneter der Vorsprünge 26 in eine an der Einrichtung 2 ausgebildete, zugeordnete Öffnung 27 formschlüssig ein, indem der Vorsprung 26 in die Öffnung 27 eingeführt wird. Dies ist in den 1, 3 und 4 dargestellt. Durch den Eingriff des Vorsprungs 26 in die Öffnung 27 wird eine Übertragung von Zuglasten entlang der Richtung x (siehe 1), die zu einer Längsrichtung L der Einrichtung 2 parallel verläuft, und somit im Wesentlichen senkrecht zu der vertikalen Richtung z, entlang der durch das Zusammenwirken der einander zugewandten Halteflächen 15 und 24 die Einrichtung 2 festgelegt ist, zwischen dem Basisbauteil 7 und der Einrichtung 2 ermöglicht. Vorteilhaft füllt der Vorsprung 26 die Öffnung 27 nicht vollständig, sondern nur teilweise aus, und liegt nur mit einem der Drehachse A und dem Riegelbauteil 8 zugewandten Oberflächenabschnitt an einer die Öffnung 27 begrenzenden Oberfläche der Einrichtung 2 an.
  • In der 1 sind die beiden als Rollenbahnen ausgebildeten Einrichtungen 2 in der Weise angeordnet, dass die Rollen 2a von dem Boden 3 entlang der vertikalen Richtung z nach oben stehen. Auf diese Weise können Lasten, insbesondere Container und Paletten für Fracht, auf den Rollen 2a abgesetzt und mit Hilfe der Rollen 2a innerhalb des Frachtraums bewegt und in diesem positioniert werden.
  • Wie vorstehend beschrieben, sind an jedem der Befestigungsabschnitte 16 zwei in gleicher Weise ausgebildete einrichtungsseitige Halteflächen 24 vorgesehen. Die Öffnung 27 ist als eine Durchgangsöffnung ausgeführt, in die der Vorsprung 26 sowohl von der Unterseite 22 als auch von der Oberseite 23 der Einrichtung 2 her eingreifen kann, je nachdem, ob die Unterseite 22 oder die Oberseite 21 dem Basisbauteil 7 zugewandt ist.
  • Die beiden Einrichtungen 2 sind auf diese Weise wendbar ausgestaltet. Ausgehend von dem in 1 gezeigten Zustand kann die Verriegelung durch Überführen des Riegelbauteils 8 der gezeigten Befestigungsvorrichtung 6 in die Entriegelungsstellung E – und ggf. durch entsprechendes Verdrehen des Riegelbauteils 8 einer am anderen (nicht gezeigten) Ende der Einrichtung 2 zum Festlegen eines weiteren Befestigungsabschnitts 16 der Einrichtung 2 angeordneten, in 1 nicht dargestellten Befestigungsvorrichtung 6 – gelöst werden.
  • Die Einrichtung 2 kann sodann von dem Basisbauteil 7 und dem Kanal 5 abgehoben werden. Nach Wenden der Einrichtung 2, d. h. nach Drehen derselben um ihre Längsachse L um 180 Grad, vgl. 1, kann die Einrichtung 2 wiederum abschnittsweise auf das Basisbauteil 7 und den Kanal 5 aufgelegt werden, wobei dann die Rollen 2a der Einrichtung 2 im Kanal 5 verschwinden. Wird die Unterseite 22 der Einrichtung 2 – mit Ausnahme des Bereichs, in dem die einrichtungsseitige Haltefläche 24 angeordnet ist – eben ausgebildet, so kann durch das Wenden der Einrichtung 2 ein ebener, hindernisfreier Frachtraumboden geschaffen werden, der nach dem lösbaren Befestigen der Einrichtung 2 in der gewendeten Lage zum Beispiel mit einem Kraftfahrzeug problemlos befahren werden kann.
  • Beim Auflegen der Einrichtung 2 in gewendeter Lage gelangen ebene Abschnitte der Oberseite 23a des Befestigungsabschnitts 16 in Anlage mit den an dem Basisbauteil 7 ausgebildeten Auflageflächen 21. Mittels eines Verdrehens des Riegelbauteils 7 um den Winkel α aus der Entriegelungsstellung E in die Verriegelungsstellung V kann die Einrichtung 2 wiederum im Bereich des Bodens 3 lösbar fixiert werden. Kräfte, die entlang der Längsrichtung L der Einrichtung 2 auf deren in der gewendeten Lage nach oben gekehrte Unterseite 22 wirken, zum Beispiel beim Befahren mit einem Kraftfahrzeug, können mittels des Vorsprungs 26 und der Öffnung 27 als Zuglasten abgestützt werden. Ist die Einrichtung 2 an ihren beiden Enden jeweils mittels einer Befestigungsvorrichtung 6 fixiert, so ist es möglich, Kräfte entlang beider Richtungen längs der Längsrichtung L als Zuglasten abzufangen. Indem die Vorsprünge 26 die jeweils zugeordnete Öffnung 27 nicht vollständig ausfüllen, kann eine Belastung der Einrichtung 2 in Längsrichtung L auf Druck vermieden und ein Ausknicken der Einrichtung 2 verhindert werden.
  • Hierbei soll erwähnt werden, dass es, wie beispielsweise aus 3 ersichtlich ist, vorteilhaft sein kann, wenn der Vorsprung 26 und das Riegelbauteil 8 derart ausgebildet und bemessen sind, dass der Vorsprung 26 und das Riegelbauteil 8 im befestigten Zustand der Einrichtung 2 weder in der in 3 gezeigten Lage der Einrichtung 2 über den ebenen Teil der Oberseite 23 noch in einer gewendeten Lage der Einrichtung 2 über den ebenen Teil der Unterseite 22 hinausstehen.
  • Unter Bezugnahme auf die 5, 6 und 7 soll nachfolgend die drehbare Lagerung des Riegelbauteils 8 an dem Basisbauteil 7 näher erläutert werden.
  • Das Riegelbauteil 8 weist einen Mittenabschnitt 31 auf, von dem sich die beiden Halteabschnitte 13 ausgehend in entgegengesetzte Richtungen, die im zusammengebauten Zustand der Befestigungsvorrichtung 6 im Wesentlichen parallel zu den Auflageflächen 21 des Basisteils 7 verlaufen, erstrecken. Zusätzlich erstreckt sich von dem Mittenabschnitt 31 ein zylindrischer Zapfen 32, wobei die Drehachse A auch eine Mittelachse des Zapfens 32 bildet. Die Halteabschnitte 13, der Mittenabschnitt 31 und der Zapfen 32 können einstückig miteinander ausgebildet sein, wie in den Figuren gezeigt. Der Mittenabschnitt 31 geht mit einer Stufe 33 mit einer zylindrischen Mantelfläche 34 in den Zapfen 32 über.
  • Die Stufe 33 ist mit einer ebenen Stirnfläche 35 ausgebildet. Mit der Stirnfläche 35 liegt das Riegelbauteil 8 auf einer zugewandten, ebenen Fläche 36 einer inneren Hülse 37 auf, wobei sich der Zapfen 32 durch eine mittige Öffnung 41 der inneren Hülse 37 erstreckt, siehe 7. Die innere Hülse 37 ist mit dem Riegelbauteil 8 derart fest verbunden, dass beim Verdrehen des Riegelbauteils 8 um die Drehachse A die innere Hülse 37 mit dem Riegelbauteil 8 gemeinsam verdreht wird. Die feste Verbindung der inneren Hülse 37 und des Riegelbauteils 8 kann zum Beispiel mittels mehrerer Schrauben 42 bewerkstelligt werden, wie in 6 gezeigt.
  • Um das Riegelbauteil 8 in der Verriegelungsstellung V zu sichern, weist die Befestigungsvorrichtung 6 ein als eine Feder ausgebildetes, erstes elastisches Element 43 auf, siehe die 5 und 7. Wie diese Figuren zeigen, kann das erste elastische Element 43 als eine Schraubenfeder ausgeführt sein, welche sich unter Beaufschlagung mit einem Drehmoment um ihre Achse – die in den 5 und 7 mit der Drehachse A zusammenfällt – elastisch verformt. Die innere Hülse 37 erstreckt sich hierbei durch das erste elastische Element 43 hindurch. Das erste elastische Element 43 steht mit Abschnitten 44 derart mit einer Ausnehmung oder Öffnung der inneren Hülse 37 und einer Ausnehmung oder Öffnung des Basisbauteils 7 in Eingriff, dass das Verdrehen des Riegelbauteils 8 aus der Verriegelungsstellung V in die Entriegelungsstellung E entgegen einem von dem ersten elastischen Element 43 aufgebrachten, zwischen dem Basisbauteil 7 und der inneren Hülse 37 wirkenden Moment um die Drehachse A erfolgt. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das erste elastische Element 43 derart angeordnet, dass es in der Verriegelungsstellung V in der Weise ein Drehmoment auf das Riegelbauteil 8 ausübt, dass das Riegelbauteil 8 sich nicht in unerwünschter Weise selbsttätig aus der Verriegelungsstellung V herausbewegt. Eine Bedienerperson muss daher bei diesem Beispiel beim Entriegeln ein gewisses Moment, etwa mit der Hand, auf das Riegelbauteil 8 aufbringen, um dieses in die Entriegelungsstellung E zu überführen.
  • Die innere Hülse 37 und das erste elastische Element 43 sind innerhalb einer in dem Basisbauteil 7 vorgesehenen, insbesondere zylindrischen, Aussparung 38 angeordnet. An einer Unterseite 9 des Basisbauteils 7 ist an dem Basisbauteil 7 eine Lagerplatte 39 mit einer mittigen Öffnung 39a befestigt. Der Zapfen 32 erstreckt sich durch die mittige Öffnung 39a hindurch. Ein durch die mittige Öffnung 39a ragendes Ende des Zapfens 32 ist mit einem Gewinde versehen, wodurch eine Kronenmutter 40 auf den Zapfen 32 aufgeschraubt werden kann. Die Kronenmutter 40 stützt sich über eine Tellerfeder 40a an der Lagerplatte 39 ab, wodurch das Riegelbauteil 8 an dem Basisbauteil 7 gehalten ist.
  • Im Bereich der Stufe 33 ist in dem Mittenabschnitt 31 des Riegelbauteils 8 eine im Wesentlichen radial zur Drehachse A verlaufende Aussparung 45 vorgesehen, die sich von der Mantelfläche 34 in das Riegelbauteil 8 hineinerstreckt und zum Beispiel als zylindrische Bohrung ausgeführt sein kann. In der Aussparung 45 ist ein bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel als eine Druckfeder ausgebildetes, zweites elastisches Element 46 aufgenommen. Das zweite elastische Element 46 stützt sich an dem Riegelbauteil 8 ab und beaufschlagt ein ebenfalls innerhalb der Aussparung 45 angeordnetes und innerhalb der Aussparung 45 in dem Riegelbauteil 8 entlang einer radialen Richtung R (siehe 6) verschieblich geführtes Rastelement 47 mit einer Kraft, wodurch das Rastelement 47 mit dem Riegelbauteil 8 elastisch gekoppelt ist. Somit drückt das zweite elastische Element 46 das Rastelement 47 von der Drehachse A weg radial nach außen. Wie 6 zeigt, ist das Rastelement 47 an seiner von dem zweiten elastischen Element 46 weggewandten Seite mit einer Abrundung 48 ausgestattet.
  • Zudem ist im Bereich der Stufe 33 ein Anschlagelement 49 mit dem Riegelbauteil 8 derart verbunden, siehe 6, dass das Anschlagelement 49 über die Mantelfläche 34 der Stufe 33 hinaussteht.
  • Wie in 7 dargestellt, ist das Riegelbauteil 8 an seinem Mittenabschnitt 31 mit einer axialen Lagerfläche 51 und einer radialen Lagerfläche 52 versehen. Die Lagerflächen 51 und 52 ermöglichen eine drehbewegliche Gleitlagerung des Riegelbauteils 8 an dem Basisbauteil 7 mittels eines Lagerrings 53. Der Lagerring 53 ist fest mit dem Basisbauteil 7 verbunden, z. B. verschraubt. Die Materialien des Riegelbauteils 8 und des Lagerrings 53 sind vorzugsweise derart gewählt, dass sich eine für die Gleitlagerung günstige Materialpaarung ergibt.
  • Eine im zusammengebauten Zustand der Befestigungsvorrichtung 6 der Mantelfläche 34 der Stufe 33 zugewandte, zylindrische Oberfläche 54a einer Durchgangsöffnung 54 des Lagerrings 53 ist mit zwei Rastausnehmungen 55a und 55b sowie mit einer Tasche 56 versehen. In die Tasche 56, die sich über einen Winkel von im Wesentlichen 90 Grad um die Drehachse A erstreckt, greift das Anschlagelement 49 ein, wobei jeweils in der Entriegelungsstellung E und in der Verriegelungsstellung V das Anschlagelement 49 an einem jeweiligen Ende der Tasche 56 ansteht. Hierdurch wird der Drehwinkel α auf einen Wert von im Wesentlichen 90 Grad begrenzt und es wird erreicht, dass sich das Riegelbauteil 8 nicht über die vorgesehene Verriegelungsstellung V bzw. die vorgesehene Entriegelungsstellung E hinaus verdrehen lässt.
  • In der Verriegelungsstellung V des Riegelbauteils 8, die in 6 dargestellt ist, greift das Rastelement 47 mit der Abrundung 48 unter der Wirkung des zweiten elastischen Elements 46 rastend in die ebenfalls gerundet ausgebildete Rastausnehmung 55a ein. Hingegen greift nach dem Verdrehen des Riegelbauteils 8 in die Entriegelungsstellung E das Rastelement 47 mit der Abrundung 48 in die ebenfalls gerundete Rastausnehmung 55b rastend ein. Auf diese Weise kann erzielt werden, dass das Riegelbauteil 8 in der Verriegelungsstellung V und in der Entriegelungsstellung E bezüglich des Basisbauteils 7 lösbar einrastet.
  • Beispielsweise können die ersten und zweiten elastischen Elemente 43 und 46 derart ausgebildet sein, dass das Riegelbauteil 8, wenn es in die Entriegelungsstellung E gebracht wurde, ohne Zutun der Bedienerperson in dieser verbleibt, um das Aufsetzen oder Abheben der Einrichtung 2 zu erleichtern. Durch das Aufbringen eines Moments auf das Riegelbauteil 8 durch die Bedienerperson um die Drehachse A kann sich das Rastelement 47 aus der Rastausnehmung 55b entgegen der Wirkung des zweiten elastischen Elements 46 lösen und das Riegelbauteil 8 kann in die Verriegelungsstellung V überführt werden, in der das Rastelement 47 in die Rastausnehmung 55a lösbar rastend eingreift. Das Lösen der Rastung erfolgt wiederum durch Aufbringen eines ausreichenden Moments auf das Riegelbauteil 8 durch die Bedienerperson.
  • In der Verriegelungsstellung V wird das Riegelbauteil 8 somit mittels des ersten elastischen Elements 43 und zugleich mittels der lösbaren Verrastung des Rastelements 47 in der Rastausnehmung 55a in der Verriegelungsstellung V gehalten, bis die Bedienerperson bewusst ein ausreichendes Drehmoment auf das Riegelbauteil 8 aufbringt, um dieses in die Entriegelungs stellung E zu überführen. Das Riegelbauteil 8 ist dadurch in doppelter Weise gegen ungewolltes Verstellen aus der Verriegelungsstellung V heraus gesichert. Selbst in dem Falle, dass eines der elastischen Elemente 43, 46 versagen sollte, kann sichergestellt werden, dass das Riegelbauteil 8 sich nicht von allein aus der Verriegelungsstellung V herausbewegt.
  • Zudem wird ein eventuelles Versagen eines der elastischen Elemente 43, 46 für die Bedienerperson erkennbar. Versagt das erste elastische Element 43, zum Beispiel durch Bruch, so entfällt das von dem ersten elastischen Element 43 zwischen dem Riegelbauteil 8 und dem Basisbauteil 7 wirkende Moment, entgegen dem das Verstellen des Riegelbauteils 8 aus der Verriegelungsstellung V in die Entriegelungsstellung E erfolgt. Dies ist für die Bedienerperson bei der Bedienung der Befestigungsvorrichtung 6 spürbar. Versagt hingegen das zweite elastische Element 46, so wird dies durch das fehlende Einrasten des Rastelements 47 erkennbar. Auf diese Weise kann vorteilhaft erreicht werden, dass ein derartiger Defekt an der Befestigungsvorrichtung 6 bei der Bedienung erkannt wird und behoben werden kann.
  • Eine zusätzliche Sicherung des Riegelbauteils 8 gegen ein ungewolltes Lösen des Riegelbauteils 8 von dem Basisbauteil 7 längs der Drehachse A wird zudem durch das Zusammenwirken des Lagerrings 53 und der inneren Hülse 37 erzielt. Ein Außendurchmesser der inneren Hülse 37 ist im Bereich eines dem Lagerring 53 zugewandten Endes 37a der inneren Hülse 37 größer ausgebildet als ein Innendurchmesser der Durchgangsöffnung 54 des Lagerrings 53. Das Ende 37a kann hierzu einen umlaufenden Absatz ausbilden. Dadurch ist das Riegelbauteil 8 nicht nur mittels der Kronenmutter 40 und der Tellerfeder 40a gegen ein Herausziehen des Riegelbauteils 8 nach oben aus dem Basisbauteil 7 gesichert, sondern wird zudem mittels der fest mit dem Riegelbauteil 8 verbundenen inneren Hülse 37 an dem Lagerring 53 zurückgehalten.
  • Die beiden elastischen Elemente 43 und 46 sowie das Rastelement 47, die Rastausnehmungen 55a, 55b, das Anschlagelement 49 und die Tasche 56 sind bei der Befestigungsvorrichtung 6 gemäß diesem Ausführungsbeispiel gegen äußere Einflüsse gut geschützt im Inneren der Befestigungsvorrichtung 6 angeordnet.
  • Die Komponenten der Befestigungsvorrichtung 6 und der Einrichtungen 2 gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind vorzugsweise aus Materialien gefertigt, die für einen Einsatz auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt geeignet sind. Entsprechend der zu erwartenden mechanischen Belastungen kann der Fachmann für die jeweilige Komponente beispielsweise geeignete Metall- und/oder Kunststoffmaterialien auswählen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung vorstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vollständig beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt, sondern kann in vielfältiger Art und Weise modifiziert werden.
  • Wenngleich das Riegelbauteil bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit zwei Halteabschnitten versehen ist, könnte das Riegelbauteil beispielhaft auch nur einen Halteabschnitt aufweisen. In diesem Falle könnte das Basisbauteil derart ausgebildet sein, dass es zum Beispiel nur das Auflegen einer einzigen Einrichtung und das lösbare Befestigen derselben ermöglicht.
  • Die Befestigungsvorrichtung kann, wie weiter oben beschrieben, vorteilhaft zum lösbaren Befestigen von bevorzugt wendbaren Rollenbahnen im Bereich eines Frachtraumbodens eingesetzt werden. Jedoch kann sich die Befestigungsvorrichtung auch zur lösbaren Befestigung anderer Einrichtungen, insbesondere anderer Komponenten eines Frachtladesystems im Bereich des Frachtraumbodens, als nützlich erweisen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Anordnung
    2
    Einrichtung
    2a
    Rolle
    3
    Boden
    4
    Flugzeugrumpf
    5
    Kanal
    6
    Befestigungsvorrichtung
    7
    Basisbauteil (Befestigungsvorrichtung)
    8
    Riegelbauteil (Befestigungsvorrichtung)
    9
    Unterseite (Basisbauteil)
    10
    Oberseite (Basisbauteil)
    11
    Bohrung
    12
    Schraube
    13
    Halteabschnitt (Riegelbauteil)
    14a, b
    Ende (Riegelbauteil)
    15
    riegelbauteilseitige Haltefläche
    16
    Befestigungsabschnitt (Einrichtung)
    17
    Ende (Basisbauteil)
    18
    Auflageabschnitt (Basisbauteil)
    21
    Auflagefläche (Basisbauteil)
    22
    Unterseite (Einrichtung)
    22a
    Unterseite (Befestigungsabschnitt)
    23
    Oberseite (Einrichtung)
    23a
    Oberseite (Befestigungsabschnitt)
    24
    einrichtungsseitige Haltefläche
    25
    Rand (Befestigungsabschnitt)
    26
    Vorsprung (Basisbauteil)
    27
    Öffnung (Einrichtung)
    31
    Mittenabschnitt (Riegelbauteil)
    32
    Zapfen (Riegelbauteil)
    33
    Stufe
    34
    Mantelfläche (Stufe)
    35
    Stirnfläche (Stufe)
    36
    Fläche (innere Hülse)
    37
    innere Hülse
    37a
    Ende (innere Hülse)
    38
    Aussparung (Basisbauteil)
    39
    Lagerplatte
    39a
    mittige Öffnung (Lagerplatte)
    40
    Kronenmutter
    40a
    Tellerfeder
    41
    mittige Öffnung (innere Hülse)
    42
    Schraube
    43
    erstes elastisches Element
    44
    Abschnitt (erstes elastisches Element)
    45
    Aussparung (Riegelbauteil)
    46
    zweites elastisches Element
    47
    Rastelement
    48
    Abrundung
    49
    Anschlagelement
    51
    axiale Lagerfläche
    52
    radiale Lagerfläche
    53
    Lagerring
    54
    Durchgangsöffnung (Lagerring)
    54a
    Oberfläche (Durchgangsöffnung)
    55a, b
    Rastausnehmung
    56
    Tasche
    A
    Drehachse
    E
    Entriegelungsstellung (Riegelbauteil)
    L
    Längsrichtung (Einrichtung)
    R
    radiale Richtung
    S
    Spalt
    V
    Verriegelungsstellung (Riegelbauteil)
    x
    Längsrichtung (Flugzeugrumpf)
    y
    Querrichtung (Flugzeugrumpf)
    z
    vertikale Richtung (Flugzeugrumpf)
    α
    Winkel

Claims (15)

  1. Befestigungsvorrichtung (6) zum lösbaren Befestigen einer Einrichtung (2) im Bereich eines Bodens (3), insbesondere eines Frachtraumbodens, eines Luft- oder Raumfahrzeugs, mit einem Basisbauteil (7), welches dafür vorgesehen ist, mit einem für eine Lasteinleitung in den Boden ausgebildeten Bodenbauteil (5) fest gekoppelt zu werden; und mit einem Riegelbauteil (8), welches mindestens einen Halteabschnitt (13) mit einer riegelbauteilseitigen Haltefläche (15) aufweist und derart mit dem Basisbauteil (7) gekoppelt ist, dass das Riegelbauteil (8) relativ zu dem Basisbauteil (7) zwischen einer Entriegelungsstellung (E) und einer Verriegelungsstellung (V) bewegbar ist; wobei das Riegelbauteil (8) derart ausgebildet ist, dass, wenn die Einrichtung (2) in einer vordefinierten Montageposition auf dem Bodenbauteil (5) und/oder auf dem Basisbauteil (7) abschnittsweise aufliegt, der Halteabschnitt (13) einen Befestigungsabschnitt (16), welcher an der Einrichtung (2) ausgebildet ist und welcher mindestens eine einrichtungsseitige Haltefläche (24) aufweist, beim Überführen des Riegelbauteils (8) in die Verriegelungsstellung (V) im Bereich der einrichtungsseitigen Haltefläche (24) derart übergreift, dass die riegelbauteilseitige Haltefläche (15) der einrichtungsseitigen Haltefläche (24) zugewandt ist; und wobei die riegelbauteilseitige Haltefläche (15) derart ausgebildet ist, dass während eines Überführens des Riegelbauteils (8) aus der Verriegelungsstellung (V) in die Entriegelungsstellung (E) ein Spalt (S) zwischen der riegelbauteilseitigen Haltefläche (15) und der einrichtungsseitigen Haltefläche (24) sich kontinuierlich erweitert.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Überführen des Riegelbauteils (8) in die Verriegelungsstellung (V) die riegelbauteilseitige Haltefläche (15) mit der einrichtungsseitigen Haltefläche (24) in flächigen Kontakt bringbar ist.
  3. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die riegelbauteilseitige Haltefläche (15) einen Abschnitt einer Schraubfläche bildet.
  4. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einrichtungsseitige Haltefläche (24) einen Abschnitt einer Schraubfläche bildet.
  5. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelbauteil (8) derart ausgebildet ist, dass die riegelbauteilseitige Haltefläche (15) gewindeartig mit der einrichtungsseitigen Haltefläche (24) in Eingriff bringbar ist, wenn die Einrichtung (2) in der Montageposition auf dem Bodenbauteil (5) und/oder auf dem Basisbauteil (7) aufliegt und das Riegelbauteil (8) von der Entriegelungsstellung (E) in die Verriegelungsstellung (V) überführt wird.
  6. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelbauteil (8) um eine Drehachse (A) drehbar an dem Basisbauteil (7) gelagert ist, wobei das Riegelbauteil (8) durch eine Drehbewegung um die Drehachse (A) zwischen der Entriegelungsstellung (E) und der Verriegelungsstellung (V) bewegbar ist.
  7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Überführen des Riegelbauteils (8) aus der Verriegelungsstellung (V) in die Entriegelungsstellung (E) oder aus der Entriegelungsstellung (E) in die Verriegelungsstellung (V) durch ein Verdrehen des Riegelbauteils (8) um die Drehachse (A) um einen Winkel (α) von weniger als 180 Grad, vorzugsweise um einen Winkel (α) von im Wesentlichen 90 Grad, bewirkbar ist.
  8. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes elastisches Element (43), insbesondere eine erste Feder, vorgesehen ist, welches mit dem Basisbauteil (7) und dem Riegelbauteil (8) derart gekoppelt ist, dass das erste elastische Element (43) dem Überführen des Riegelbauteils (8) aus der Verriegelungsstellung (V) in die Entriegelungsstellung (E) entgegenwirkt.
  9. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelbauteil (8) und das Basisbauteil (7) derart miteinander gekoppelt sind, dass das Riegelbauteil (8) zumindest in der Verriegelungsstellung (V), bevorzugt jeweils in der Verriegelungsstellung (V) und in der Entriegelungsstellung (E), lösbar einrastet.
  10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites elastisches Element (46), insbesondere eine zweite Feder, vorgesehen ist, mittels welchem ein in dem Riegelbauteil (8) verschiebbar geführtes Rastelement (47) mit dem Riegelbauteil (8) elastisch gekoppelt ist, und dass mindestens eine der Verriegelungsstellung (V) zugeordnete Rastausnehmung (55a), sowie bevorzugt zusätzlich eine der Entriegelungsstellung (E) zugeordnete weitere Rastausnehmung (55b), an dem Basisbauteil (7) oder an einem mit dem Basisbauteil (7) fest verbundenen Bauelement (53) vorgesehen ist/sind, in welche das Rastelement (47) unter der Wirkung des zweiten elastischen Elements (46) für das lösbare Einrasten eingreifen kann.
  11. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisbauteil (7) mindestens einen Auflageabschnitt (18) mit mindestens einer Auflagefläche (21) aufweist und dass in der Entriegelungsstellung (E) des Riegelbauteils (8) der Befestigungsabschnitt (16) der Einrichtung (2) abschnittsweise auf die Auflagefläche (21) aufgelegt werden kann.
  12. Befestigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisbauteil (7) derart ausgebildet ist, dass es beim abschnittsweisen Auflegen der Einrichtung (2) auf das Bodenbauteil (5) und/oder auf das Basisbauteil (7) in der vordefinierten Montageposition mit dem Befestigungsabschnitt (16) der Einrichtung (2) derart formschlüssig in Eingriff bringbar ist, dass eine Übertragung von Zuglasten zwischen der Einrichtung (2) und dem Basisbauteil (7) in einer ersten Richtung (x) ermöglicht wird, wobei die erste Richtung (x) im Wesentlichen senkrecht zu einer zweiten Richtung (z), entlang welcher der Befestigungsabschnitt (16) der Einrichtung (2) durch das Zusammenwirken der riegelbauteilseitigen Haltefläche (15) und der einrichtungsseitigen Haltefläche (24) festlegbar ist, verläuft.
  13. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisbauteil (7) einen Vorsprung (26) aufweist, welcher derart ausgebildet und angeordnet ist, dass der Vorsprung (26) beim Auflegen der Einrichtung (2) auf das Bodenbauteil (5) und/oder auf das Basisbauteil (7) in der vordefinierten Montageposition in eine zugeordnete Öffnung (27) der Einrichtung (2) einführbar ist, um den formschlüssigen Eingriff herbeizuführen, wobei der Vorsprung (26) vorzugsweise derart ausgebildet ist, dass er die zugeordnete Öffnung (27) der Einrichtung (2) beim Eingriff nur teilweise ausfüllt.
  14. Anordnung (1) für ein Frachtladesystem eines Luft- oder Raumfahrzeugs, insbesondere eines Flugzeugs, mit mindestens einer Einrichtung (2), insbesondere einer Rollenbahn, die für ein Bewegen, Fördern, Handhaben oder bewegbares Unterstützen von Fracht, insbesondere von Frachtgutstucken, Frachtpaletten und/oder Frachtcontainern, vorgesehen ist, und mit mindestens einer Befestigungsvorrichtung (6) zum lösbaren Befestigen der Einrichtung (2) im Bereich eines Bodens (3) des Luft- oder Raumfahrzeugs gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13; wobei der Befestigungsabschnitt (16) mit der mindestens einen einrichtungsseitigen Haltefläche (24) an der Einrichtung (2) ausgebildet ist.
  15. Anordnung für ein Frachtladesystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (2) wendbar ausgebildet ist, wobei der Befestigungsabschnitt (16) eine Oberseite (23a) und eine Unterseite (22a) aufweist und im Bereich der Oberseite (23a) und der Unterseite (22a) des Befestigungsabschnitts (16) jeweils eine einrichtungsseitige Haltefläche (24) in gleicher Weise ausgebildet ist.
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