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DE102013209368A1 - Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs und Aufzug - Google Patents

Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs und Aufzug Download PDF

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Publication number
DE102013209368A1
DE102013209368A1 DE201310209368 DE102013209368A DE102013209368A1 DE 102013209368 A1 DE102013209368 A1 DE 102013209368A1 DE 201310209368 DE201310209368 DE 201310209368 DE 102013209368 A DE102013209368 A DE 102013209368A DE 102013209368 A1 DE102013209368 A1 DE 102013209368A1
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DE
Germany
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elevator
elevator car
monitoring device
request
entry
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE201310209368
Other languages
English (en)
Inventor
Matthias Nerling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hella KGaA Huek and Co filed Critical Hella KGaA Huek and Co
Priority to DE201310209368 priority Critical patent/DE102013209368A1/de
Publication of DE102013209368A1 publication Critical patent/DE102013209368A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B1/00Control systems of elevators in general
    • B66B1/24Control systems with regulation, i.e. with retroactive action, for influencing travelling speed, acceleration, or deceleration
    • B66B1/2408Control systems with regulation, i.e. with retroactive action, for influencing travelling speed, acceleration, or deceleration where the allocation of a call to an elevator car is of importance, i.e. by means of a supervisory or group controller
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B2201/00Aspects of control systems of elevators
    • B66B2201/20Details of the evaluation method for the allocation of a call to an elevator car
    • B66B2201/211Waiting time, i.e. response time
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B2201/00Aspects of control systems of elevators
    • B66B2201/20Details of the evaluation method for the allocation of a call to an elevator car
    • B66B2201/222Taking into account the number of passengers present in the elevator car to be allocated

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Automation & Control Theory (AREA)
  • Elevator Control (AREA)
  • Indicating And Signalling Devices For Elevators (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs (1) mit zumindest einer Aufzugkabine (3), welche zwischen einer Mehrzahl von Etagen (4) verfahrbar ist, und an einer ausgewählten Zieletage anhaltbar ist und öffenbar ist zum Ein- und/oder Auslassen von Passagieren (6), der Aufzug (1) weist eine Steuereinheit (11) und Bedienelemente (5, 7) auf zur Steuerung eines Aufzugs insbesondere zu einer Zieletage, mit einer optischen Überwachungsvorrichtung (10) zur Überwachung des Innenraums der Aufzugkabine und/oder mit einer optischen Überwachungsvorrichtung (9) zur Überwachung eines Einstiegs- und Wartebereichs (8), dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) Signale der zumindest einen Überwachungsvorrichtung (9, 10) empfängt und diese auswertet zur Steuerung der Fahrt und des Anhaltens des Aufzugs. Auch betrifft die Erfindung einen Aufzug insbesondere zur Durchführung des Verfahrens.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs und einen Aufzug, insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens.
  • Stand der Technik
  • Aufzüge werden heute beispielsweise in Gebäuden immer häufiger eingesetzt. Sie dienen immer häufiger dem Passagier- oder Warentransport in Gebäuden von Etage zu Etage.
  • Im Nachfolgenden wird ein Passagier im Zusammenhang mit der Erfindung als Person, Tier und/oder Gegenstand definiert. Dabei kann eine Menge oder Anzahl an Passagieren eine Person oder mehrere Personen und/oder ein Tier oder mehrere Tiere und/oder ein Gegenstand und/oder mehrere Gegenstände und/oder Teile davon sein. Als Gegenstand kann dabei insbesondere ein zu verladendes Transportgut und/oder ein von einer Person mitgeführter Gegenstand sein, wie beispielsweise ein Gepäckstück, ein Einkaufswagen und/oder ein Paket.
  • Für die Steuerung eines Aufzugs werden Bedienelemente vorgesehen, welche von Passagieren des Aufzugs benutzt werden können. So sind im Aufzug Bedienelemente bekannt, mittels welchen die Zieletage auswählbar ist, so dass der Aufzug zu dieser ausgewählten Zieletage fährt und anhält, um einen Passagier in der ausgewählten Zieletage aus dem Aufzug aussteigen zu lassen oder um dort mitgeführte Waren ausladen zu lassen.
  • Im Einstiegs- bzw. Wartebereich einer Etage sind ebenso Bedienelemente vorgesehen, welche einer Person erlauben einen Aufzug anzufordern. Diesbezüglich sind verschiedene Systeme zur Steuerung eines Aufzugs im Stand der Technik bekannt. Insbesondere kann dabei entweder nur der Aufzug im allgemeinen angefordert werden oder es kann auch die Richtung der erwünschten Aufzugsfahrt angegeben werden, wie „aufwärts” oder „abwärts” bzw. für den Fall, dass beide Richtungen betätigt sind, wird ein vollständige Aufzugsanforderung registriert.
  • Dabei sind die Fahrtdauer des Aufzugs und die Wartezeit der Passagiere im Einstiegs- bzw. Wartebereich für den Transportkomfort der Passgiere und für die Effizienz von Bedeutung. Dabei wird die Fahrtdauer einer Aufzugfahrt von einer Startetage zu einer Zieletage auch davon abhängig sein, wie oft der Aufzug an einer dazwischen liegenden Etage anhält und wie lange er in der diesbezüglichen Etage anhält. Auch ist es für die Fahrtdauer beeinflussend, wenn der Aufzug von der Startetage nicht in die Richtung zur Zieletage losfährt, sondern in die entgegengesetzte Richtung um zuerst in einem Zwischenziel eine Etage zu verfahren, die weiter von der Zieletage weg liegt als die Startetage.
  • Für den Energieverbrauch des Aufzugs ist neben dem Gewicht des Aufzugs und der Fahrgeschwindigkeit auch die Anzahl der Anhaltevorgänge beeinflussend, da der Aufzug bei einem Anhaltevorgang immer wieder abgebremst und anschließend wieder beschleunigt werden muss, was grundsätzlich zumindest einen Anteil der kinetischen Energie des Aufzugs in Wärme umwandelt falls moderne Energierückgewinnungsvorrichtungen vorgesehen sind. Sind keine solchen Energierückgewinnungsvorrichtungen vorgesehen, so ist der Energieverlust aufgrund der Umwandlung in nicht rückgewinnbare thermischer Energie noch größer.
  • Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
  • Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs zu schaffen, mittels welchem die Energieeffizienz des Aufzugs verbesserbar ist und gleichzeitig der Fahrkomfort steigerbar Ist.
  • Auch ist es die Aufgabe der Erfindung einen Aufzug zu schaffen, welcher mit einer verbesserten Energieeffizienz verwendbar ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung hinsichtlich des Verfahrens wird mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs mit zumindest einer Aufzugkabine, welche zwischen einer Mehrzahl von Etagen verfahrbar ist, und an einer ausgewählten Zieletage anhaltbar ist und öffenbar ist zum Ein- und/oder Auslassen von Passagieren, der Aufzug weist eine Steuereinheit und Bedienelemente auf zur Steuerung eines Aufzugs insbesondere zu einer Zieletage, mit einer optischen Überwachungsvorrichtung zur Überwachung des Innenraums der Aufzugkabine und/oder mit einer optischen Überwachungsvorrichtung zur Überwachung eines Einstiegs- und Wartebereichs, wobei die Steuereinheit Signale der zumindest einen Überwachungsvorrichtung empfängt und diese auswertet zur Steuerung der Fahrt und des Anhaltens des Aufzugs. So kann eine Steuerung eines Anhaltevorgangs der Aufzugkabine vorgenommen werden, die in Abänderung bzw. Ignorierung bzw. Stornierung einer Bedienung eines Bedienelements als Aufzuganforderung vorgenommen wird, wenn erkennbar ist, dass der Bedienerwunsch durch das Anhalten nicht erfüllbar ist.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn bei Vorliegen einer Aufzuganforderung durch Betätigung eines Bedienelements in einer ersten ausgewählten Etage die Steuereinheit bei Vorliegen eines Signals der Überwachungsvorrichtung im Einstiegs- und Wartebereich der ersten Etage, welches anzeigt, dass sich in dem Einstiegs- und Wartebereich kein Passagier mehr befindet, die Steuereinheit die Aufzuganforderung ignoriert. So kann ein unnötiger Anhaltevorgang vermieden werden, was Energie einspart. Durch zeitweises Ignorieren kann nach Ablauf der Zeitdauer des Ignorierens bzw. bei fahrtabhängiger Ignorierung nach durchgeführter Ignorierung die Aufzuganforderung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen und berücksichtigt werden.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn bei Vorliegen einer Aufzuganforderung durch Betätigung eines Bedienelements in einer ersten auswählten Etage die Steuereinheit bei Vorliegen eines Signals der Überwachungsvorrichtung im Einstiegs- und Wartebereich der ersten Etage, welches anzeigt, dass sich in dem Einstiegs- und Wartebereich kein Passagier mehr befindet, die Steuereinheit die Aufzuganforderung storniert. Beim Stornieren wird die Aufzuganforderung abschließend gelöscht, was dazu führt, dass diese erst wieder durch Betätigen des Bedienelements erneut vorgenommen werden muss.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn das Ignorieren und/oder das Stornieren nach Vorliegen des Signals, welches anzeigt, dass sich in dem Einstiegs- und Wartebereich kein Passagier mehr befindet, und nach Ablauf einer vorgebbaren Wartezeit erfolgt. Somit führt ein kurzes Herausgehen aus dem Einstiegs- und Wartebereich nicht sofort zu einer Ignorierung bzw. Stornierung.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn die Wartezeit parametrisierbar ist. So kann zeitabhängig oder etagenabhängig oder in Abhängigkeit des aktuellen Beförderungsaufkommens die Wartezeit unterschiedlich gewählt werden. Bei hohem Beförderungsaufkommen kann die Wartezeit beispielsweise reduziert werden. Auch kann zu Zeiten, zu welchen üblicherweise ein hohes Beförderungsaufkommen erwartet wird, die Wartezeit reduziert werden. Auch kann bei Etagen, bei welchen das Beförderungsaufkommen gering ist, die Wartezeit reduziert werden. Bei Etagen mit hohem Beförderungsaufkommen kann die Wartezeit auch verlängert werden. Bei bestimmten Etagen, wie dem Erdgeschoss kann der Ignorierungsvorgang oder der Stornierungsvorgang auch ausgesetzt werden.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn eine erste Wartezeit für das Ignorieren und eine zweite Wartezeit für das Stornieren verwendet wird. Dabei kann die erste Wartezeit kürzer oder gleich sein der zweiten Wartezeit, was einen zweistufigen Prozess bewirkt.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn während zumindest einer der Wartezeiten von der Steuereinheit weiterhin geprüft wird, dass kein Signal vorliegt, das signalisiert, dass in dem Einstieg- und Wartebereich wieder zumindest ein Passagier anwesend ist. Dadurch wird überprüft, ob die bevorstehende oder derzeitige Ignorierung oder bevorstehende Stornierung noch aktuell und sinnvoll ist.
  • Auch ist es bevorzugt, wenn bei erneutem Vorliegen eines Signals, welches die Anwesenheit eines Passagiers signalisiert, das vorliegende oder beabsichtigte Ignorieren oder das bevorstehende Stornieren der Aufzuganforderung abgebrochen wird. So kann ein kurzzeitiges Entfernen des Passagiers zu einem ignorieren bzw. Stornieren führen, was jedoch wieder aufhebbar ist, wenn der Passagier wieder zurückkommt oder zurückgebracht wird. Auch kann das Ignorieren oder Stornieren durch erneutes Betätigen der Aufzuganforderung aufhebbar sein.
  • Insbesondere ist es auch vorteilhaft, wenn während der zumindest einen ersten und/oder zweiten Wartezeit ein Informationssignal in der ersten ausgewählten Etage angesteuert wird, welches darauf hindeutet, dass die Aufzuganforderung nach Ablauf der Wartezeit ignoriert und/oder storniert wird. Dadurch kann ein Passagier, der sich entfernt hat informiert werden, dass bei weiterhin vorliegender Abwesenheit im Einstiegs- oder Wartebereich die Aufzuganforderung ignoriert oder storniert wird. Auch kann ein Servicemitarbeiter und/oder ein Überwachungspersonal dadurch informiert werden.
  • Erfindungsgemäß ist es zweckmäßig, wenn das Informationssignal eine vorgebbare Zeitspanne vor dem Ignorieren und/oder Stornieren der Aufzuganforderung beginnt und insbesondere mit dem Ignorieren und/oder Stornieren endet. Dadurch wird eine Warn- bzw. Informationsfunktion ausgeführt, die als optische und/oder akustische Information ausgegeben werden kann. So kann als akustische Information ein Warnton verwendet werden, welcher einen gleichbleibenden oder veränderlichen Ton aufweist. Auch kann eine Sprachausgabe erfolgen.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn das Signal der Überwachungsvorrichtung im Einstiegs- und Wartebereich der ersten Etage, welches anzeigt, dass sich in dem Einstiegs- und Wartebereich kein Passagier mehr befindet durch eine Freiraumüberwachung oder eine Belegungsgradermittlung gewonnen wird. Dabei stellt eine Freiraumüberwachung eine optische Überwachung einer Fläche, auf Basis einer Höhenkarte dar, bei welcher insbesondere der Hintergrund von einer Referenzaufnahme berücksichtigt wird, um zu ermitteln, ob die Fläche als Freiraum anzusehen ist bzw. welcher Anteil der Fläche als Freiraum anzusehen ist. Dabei stellt eine Belegungsgradermittlung eine insbesondere optische Überwachung einer Fläche dar, wobei insbesondere auf Basis einer Höhenkarte der Fläche Freiräume und Belegtzustände ermittelt werden und daraus der Grad oder Anteil der Belegung der Fläche ermittelt wird.
  • Gemäß eines weiteren erfindungsgemäßen Gedankens ist es zweckmäßig, wenn bei Vorliegen einer Aufzuganforderung durch Betätigung eines Bedienelements in einer ersten ausgewählten Etage die Steuereinheit bei Vorliegen eines Signals der Überwachungsvorrichtung in der Aufzugkabine, welches anzeigt, dass die Aufzugkabine voll besetzt ist, die Steuereinheit die Aufzuganforderung zumindest zeitweise ignoriert. Dies bewirkt, dass für den Fall, dass der Aufzug voll besetzt ist, eine Aufzuganforderung ignoriert wird, weil das Anhalten keine Aufnahme eines Passagiers bewirken würde, sondern den Transportvorgang nur unnötig aufhalten würde. Durch die zumindest zeitweise Ignorierung würde die Aufzuganforderung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder berücksichtigt werden.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn die zumindest zeitweise Ignorierung der Aufzuganforderung zumindest für eine Aufzugfahrt an der ersten ausgewählten Etage vorbei vorgenommen wird, wenn der Aufzug als voll besetzt gilt. Entsprechend wird die Energie zum Abbremsen und Wiederanfahren eingespart.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn die zumindest zweitweise Ignorierung der Aufzuganforderung solange für eine Aufzugfahrt an der ersten ausgewählten Etage vorbei vorgenommen wird, solange die Aufzugkabine als voll besetzt gilt. Liegt jedoch eine Betätigung eines Bedienelements in der Aufzugkabine vor, welche die erste ausgewählte Etage als Zieletage ausweist, so wird dieser Bedienwunsch nachgekommen und die Aufzugkabine wird in der ersten ausgewählten Etage dennoch angehalten.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn im Falle, dass eine erste Aufzugkabine als voll besetzt gilt und zumindest eine zweite Aufzugkabine vorhanden ist, diese zweite Aufzugkabine zur ersten ausgewählten Etage mit der Aufzuganforderung verfahren wird oder diese in der ersten ausgewählten Etage anhält.
  • Entsprechend ist es erfindungsgemäß auch vorteilhaft, wenn die zumindest zeitweise Ignorierung der Aufzuganforderung aufgehoben wird, wenn in der Aufzugkabine ein Bedienelement mit der ersten ausgewählten Etage als Zieletage betätigt ist. so kann die Aufzugkabine in der Etage dennoch angehalten werden, wenn ein kabineninternes Bedienelement entsprechend betätigt ist.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die zumindest zeitweise Ignorierung der Aufzuganforderung aufgehoben wird, wenn in der Aufzugkabine ein Bedienelement mit einer Etage als Zieletage betätigt ist, die in Fahrtrichtung der Aufzugkabine vor der ersten ausgewählten Etage liegt.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Aufzugkabine als voll bewertet wird, wenn die optische Überwachungsvorrichtung in der Aufzugkabine eine Anzahl von Passagieren in der Aufzugkabine registriert, die der höchstzulässigen Anzahl an Passagieren entspricht oder überschreitet. So kann optisch der Füllgrad der Aufzugkabine aufgrund der Anzahl der Passagiere im Vergleich zu einer Maximalanzahl ermittelt werden.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn die Aufzugkabine als voll bewertet wird, wenn die optische Überwachungsvorrichtung in der Aufzugkabine einen belegten Flächenbereich in der Aufzugkabine registriert, welcher einer höchstzulässigen Anzahl an Passagieren entspricht oder diesen überschreitet. So kann optisch der Füllgrad der Aufzugkabine aufgrund einer Ermittlung des belegten Flächenbedarfs im Vergleich zu einem Flächenbedarf eines zusätzlichen Passagiers ermittelt werden.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn bei Vorhandensein einer Gewichtsüberwachungsvorrichtung die Aufzugkabine als voll bewertet wird, wenn die Gewichtsüberwachungsvorrichtung ein Gewicht der Aufzugkabine registriert, welches dem höchstzulässigen Gewicht der Aufzugkabine entspricht oder dieses überschreitet.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn bei Vorhandensein einer Gewichtsüberwachungsvorrichtung die Aufzugkabine als voll bewertet wird, wenn die Gewichtsüberwachungsvorrichtung ein Gewicht der Aufzugkabine registriert, welches um weniger als einen vorgebbaren Wert, wie insbesondere dem Gewicht eines Passagiers, geringer ist als das höchstzulässige Gewicht der Aufzugkabine. So kann abgeschätzt werden, dass mit Zusteigen eines weiteren Passagiers das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden könnte.
  • Erfindungsgemäß ist es zweckmäßig, wenn bei Vorliegen einer Gewichtsüberwachung der Aufzugkabine die Signale der optischen Überwachungseinheit mit den Signalen der Gewichtsüberwachung abgeglichen werden, um den Besetzungszustand der Aufzugkabine zu ermitteln.
  • Erfindungsgemäß ist es weiterhin zweckmäßig, wenn die Aufzugkabine als voll besetzt bewertet wird, wenn eine Schätzung des Beleggrades auf eine volle Belegung hindeutet. Die Schätzung kann dabei durch eine optische Überwachung eines Teilbereichs erfolgen und/oder anhand der bisher von den Etagen in die Aufzugkabine integrierten noch enthaltenen Mengen erfolgen.
  • Die Schätzung kann dabei durch eine optische Überwachung eines Teilbereichs erfolgen, wobei aus den Ergebnissen für den überwachten Teilbereich auf den gesamten Bereich geschlossen wird.
  • Dies ist besonders bei großen Aufzugkabinen, beispielsweise an Flughäfen vorteilhaft, welche nur mit mehreren Überwachungsvorrichtungen vollständig überwachbar sind. Dabei ist es sinnvoll, einen repräsentativen Bereich, beispielsweise in der Mitte der Aufzugkabine zu überwachen und den Belegungsgrad auf die gesamte Aufzugkabine zu übertragen. Für eine Verfeinerung der Schätzung können auch andere Größen, wie insbesondere Belegungsverteilung, mit herangezogen werden.
  • Auch oder zusätzlich kann die Schätzung anhand der bisher von den Etagen in die Kabine integrierten und/oder noch enthaltenen Mengen erfolgen. Hierzu wird die Aufzugkabine nicht notwendiger Weise überwacht. Die Ermittlung des Belegungsgrads basiert auf einer reinen Abschätzung. Hierbei werden die sich im Einstiegsbereich vor der Kabine befindlichen Belegungen vor dem Eintreffen der Aufzugkabine aufaddiert und die die Kabine verlassenden Gruppen von Belegungen abgezogen. Insbesondere ist dies bei einer Zählung von Personen sinnvoll. Um die Fehler einer reinen Schätzung nicht stetig steigen zu lassen, ist es vorteilhaft, eine solche Schätzung mit einer anderen Informationsquellen, beispielsweise einer Gewichtsmessung zu fusionieren. Insbesondere ist es sinnvoll bei einer leeren Kabine eine Nullsetzung durchzuführen.
  • Weiterhin ist es bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel zweckmäßig, wenn bei zumindest zeitweisem Ignorieren der Aufzuganforderung eine optische und/oder akustische Signalausgabe in der ersten ausgewählten Etage erfolgt.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn bei einem Anhalten der Aufzugkabine in einer ausgewählten Etage mit einer Auszuganforderung die Aufzuganforderung nach der Abfahrt der Aufzugkabine nicht storniert wird, falls die optische Überwachungsvorrichtung im Einstiegs- und Wartebereich zumindest einen Passagier ermittelt. Dadurch wird es beim Anhalten der Aufzugkabine nicht notwendig die Aufzuganforderung nach einmal durch Betätigung des Bedienelements zu bestätigen.
  • Dies ist insbesondere vorteilhaft dann vorzunehmen, wenn die Aufzugskabine im Anschluss an einen Halt durch die optische Überwachungseinrichtung in der Kabine als voll besetzt bewertet wird.
  • Es ist darüber hinaus sinnvoll die Aufzuganforderung dennoch zu stornieren, wenn die Kabine nicht als voll bewertet ist und noch eine weitere richtungsabhängige Aufzuganforderung vorliegt.
  • Vorteilhaft ist es, wenn mittels der optischen Überwachungsvorrichtung in der Aufzugkabine und/oder mittels der optischen Überwachungsvorrichtung im Einstiegs- und Wartebereich die Menge der Passagiere in der Aufzugkabine und/oder die Menge der Passagiere im Einstiegs- und Wartebereich ermittelt wird. So kann abgeschätzt werden, ob ein Anhalten der Aufzugkabine zweckmäßig ist, weil beide Mengen in die Aufzugkabine passen würden oder ob ein Anhaltevorgang evtl. nicht zweckmäßig wäre, weil die beiden Mengen nicht in eine Aufzugkabine passen würden.
  • Alternativ kann die Menge der im einstiegs- und Wartebereich erkannte Menge in Teilmengen aufgeteilt werden, wobei dann ein Vergleich mit der Menge in der Aufzugkabine zusammen mit einer Teilmenge mit der Aufnahmekapazität der Aufzugkabine verglichen wird. Ist dies positiv der Fall, so kann ein Anhalten der Aufzugkabine in der Etage angesteuert werden.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Menge der Passagiere als die Anzahl der Passagiere, die belegte Fläche oder ein anderes Maß herangezogen wird.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Steuereinheit ermittelt, wie groß ein Bereich sein müsste, um eine Vereinigung von zwei oder mehr Mengen von Passagieren aufzunehmen, wobei die Steuereinheit den bestimmten Bereich mit der in einer Aufzugkabine verfügbaren Fläche vergleicht. Dadurch kann abgeschätzt werden, Auch ist es zweckmäßig, wenn die Steuereinheit ermittelt, welcher Anteil der Vereinigung von zwei oder mehr Mengen von Passagieren in einen Bereich einer vorgegebenen Größe, wie insbesondere der Fläche einer Aufzugkabine, hineinpasst.
  • Dabei ist es bei einem weiteren Ausführungsbeispiel vorteilhaft, wenn im Falle, dass eine vordefinierte Größe einer Menge an Passagieren im Einstiegs- und Wartebereich in den Fahrstuhl nicht hinein passt, wird die Aufzuganforderung zumindest zeitweise ignoriert.
  • Erfindungsgemäß ist es zweckmäßig, wenn die Passagiere in der Aufzugkabine und/oder im Einstiegs- und Wartebereich in Mengen eingeteilt werden. So kann eine Zuordnung zu Mengen dazu führen, zu bewerten, welche und/oder wie viele Mengen in eine Aufzugkabine passen oder zusätzlich hinein passen.
  • Erfindungsgemäß ist es zweckmäßig, wenn durch die Beobachtung einer Betätigung eines Bedienelements eine Zuordnung zu einer Menge an Passagieren erfolgt. So kann beispielsweise eine Menge dadurch identifiziert werden, dass eine Anzahl von Passagieren etwa gieichzeitig oder als Gruppe kommen und eine bestimmte Betätigung, wie „aufwärts” oder „abwärts” wählen. Wenn dann eine weitere Menge von Passagieren etwa gleichzeitig oder als Gruppe kommt und eine andere Betätigung, wie „aufwärts” oder „abwärts” wählt oder auch nicht, weil der Wunsch bereits eingegeben ist, so kann auch diese Menge identifiziert werden als Menge, die in die andere Richtung oder in die gleiche Richtung fahren möchte. Alternativ ist es möglich eine Menge von Tansportgut einem Aufwärtsauftrag und eine andere Menge von Transportgut einem Abwärtsauftrag zuzuordnen. Dies kann auch durch das Erkennen einer Bezeichnung auf dem Transportgut erfolgen, wie beispielsweise einer diesbezüglichen Kodierung, welche auf die Transportrichtung hinweist. Die Bezeichnung kann beispielsweise auch als Zahl der Zieletage verwendet sein.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn eine Ignorierung und/oder Stornierung einer richtungsabhängigen Aufzuganforderung aufgrund einer Mengenzuordnung vorgenommen oder storniert wird. Entsprechend kann erkannt werden, ob eine Aufzuganforderung mit Fahrtrichtungswunsch noch aktuell ist oder nicht, weil beispielsweise die Menge sich wieder entfernt hat oder entfernt wurde, die die spezifische Aufzuganforderung eingegeben und/oder ausgelöst hat.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Signale der optischen Überwachungsvorrichtung zur Türsteuerung verwendet werden. Dabei können die Position/-en oder Bewegung/-en von Passagieren erkannt werden und entsprechend kann die Tür geöffnet oder geschlossen werden. Bei sich schließender Tür und erneut hinzukommendem Passagier kann der Schließvorgang abgebrochen werden und es kann die Tür wieder zum Öffnen angesteuert werden.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Signale der optischen Überwachungsvorrichtung zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden. So kann beispielsweise bei Erkennung einer als sicherheitsrelevant eingestuften Situation die Aufzugtür grundsätzlich verschlossen oder offen bleiben oder eine Anfahrt des Aufzugs unterlassen werden. Auch kann eine selektive Aufzugsteuerung vorgenommen werden, so dass nur ausgewählte Etagen angefahren werden, wie beispielsweise die Tiefgarage etc.
  • Auch ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, wenn ein Bild oder ein Livebild, also ein Bildstrom, der optischen Überwachungsvorrichtung aus der Aufzugkabine nach außen gesendet oder von dem Einstiegs- und Wartebereich gesendet wird.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Passagier als anwesend bewertet wird, wenn der Belegungsgrad der überwachten Fläche größer ist als ein vordefinierter Schwellenwert für einen belegten Zustand.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn ein Passagier als nicht anwesend bewertet wird, wenn der Belegungsgrad der überwachten Fläche kleiner Ist als ein vordefinierter Schwellenwert für einen belegten Zustand.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Mehrzahl von Aufzugkabinen vorgesehen sind, wobei die Einstiegs- und Wartebereiche jeder Aufzugkabine mit jeweils einer Überwachungsvorrichtung versehen sind oder die Einstiegs- und Wartebereiche der Aufzugkabinen mittels einer Überwachungsvorrichtung gemeinsam überwacht werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn eine Mehrzahl von Aufzugkabinen vorgesehen sind, wobei insbesondere in jeder Aufzugkabine eine Überwachungsvorrichtung vorgesehen ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung hinsichtlich des Aufzugs wird mit den Merkmalen gemäß Anspruch 39 gelöst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft einen Aufzug mit zumindest einer Aufzugkabine, welche zwischen einer Mehrzahl von Etagen verfahrbar ist, und an einer ausgewählten Zieletage anhaltbar ist und öffenbar ist zum Ein- und/oder Auslassen von Passagieren, mit einer Steuereinheit und mit Bedienelementen auf zur Steuerung eines Aufzugs insbesondere zu einer Zieletage, mit einer optischen Überwachungsvorrichtung zur Überwachung des Innenraums der Aufzugkabine und/oder mit einer optischen Überwachungsvorrichtung zur Überwachung eines Einstiegs- und Wartebereichs, wobei die Steuereinheit Signale der zumindest einen Überwachungsvorrichtung empfängt und diese auswertet zur Steuerung der Fahrt und des Anhaltens des Aufzugs.
  • Erfindungsgemäß ist es zweckmäßig, wenn der Aufzug zur Durchführung eines oben beschriebenen Verfahrensverwendet wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Figurenbeschreibung beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf eine Zeichnung detailliert erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Aufzugs mit Aufzugkabine und Überwachungsvorrichtungen in der Aufzugkabine und in der Etage in dem Einstiegs- und Wartebereich,
  • 2 ein Diagramm zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens, und
  • 3 ein Diagramm zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • Die 1 zeigt einen Aufzug 1 mit einer Aufzugkabine 2 und einer Aufzugtür 3 in einer Etage 4, wobei in weiteren Etagen weitere Aufzugtüren vorgesehen sind. Diese werden in 1 allerdings nicht gezeigt. In der Aufzugkabine 2 ist ein Bedienelement 5 vorgesehen, mittels welchem eine Zieletage auswählbar ist, so dass der Aufzug die Aufzugkabine zur Zieletage verfährt, um dort einen Passagier 5 aussteigen zu lassen und ggfs. dort auch Passagiere 6 in die Aufzugkabine 2 einsteigen zu lassen.
  • In einer ausgewählten Etage 4 ist im Bereich der Aufzugtür 3 ein Bedienelement 7 vorgesehen, mittels welchem eine Aufzuganforderung abgegeben werden kann. So kann eine Aufzuganforderung für eine Aufzugfahrt nach oben oder nach unten abgegeben werden. Sind beide Fahrtrichtungen betätigt, so spricht man auch von einer vollständigen Aufzuganforderung.
  • Vor der Aufzugtür 3 wird der Bereich, in welchem üblicher Weise Passagiere 6 warten, um in den Aufzug einzusteigen, als Einstiegs- und Wartebereich 8 definiert.
  • Im Bereich der Aufzugtür 3 ist eine optische Überwachungsvorrichtung 9 vorgesehen, mittels welcher der Einstiegs- und Wartebereich 8 vor der Aufzugtür 3 überwacht werden kann. Dabei kann die optische Überwachungsvorrichtung 9 den Einstiegs- und Wartebereich 8 derart überwachen, dass die Anzahl der in dem Bereich vorliegenden Passagiere erkannt werden kann. Alternativ kann der Belegungsgrad in diesem ermittelt werden. Dabei kann auch zwischen verschiedenen Typen der Passagiere unterschieden werden, wenn deren optisches Profil und/oder deren Bewegungsprofil dies zulässt. Bevorzugt ist in jeder Etage, in welche der Aufzug verfahrbar ist, eine Aufzugtür 3, ein Bedienelement 7, eine Überwachungsvorrichtung 9 und/oder ein signalgebendes Element 12 vorgesehen ist. Besonders bevorzugt ist das signalgebende Element 12 in das Bedienelement 7 integriert.
  • In der Aufzugkabine 2 ist bevorzugt eine optische Überwachungsvorrichtung 10 vorgesehen, mittels welcher die Aufzugkabine überwacht werden kann. Dabei kann die optische Überwachungsvorrichtung 10 die Aufzugkabine 2 derart überwachen, dass die Anzahl der in der Kabine vorliegenden Passagiere erkannt werden kann oder der Belegungsgrad der Kabine ermittelt werden kann. Auch kann zwischen verschiedenen Typen der Passagiere unterschieden werden, wenn deren optisches Profil und/oder deren Bewegungsprofil dies zulässt.
  • Die Steuerung der Fahrt und des Anhaltens der Aufzugkabine wird mittels einer Steuereinheit 11 durchgeführt, die mit den optischen Überwachungsvorrichtungen 9, 10 und/oder den Bedienelementen 5, 7 und einem Antrieb der Aufzugkabine, sowie mit der Türsteuerung zum Öffnen und Schließen der jeweiligen Tür 3 einer Etage in Verbindung steht. Optional ist ein signalgebendes Element 12 vorgesehen, mittels welchem optische und/oder akustische Signale ausgebbar sind.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Aufzuganforderung als Außenkommando durch die Steuerung des Aufzugs mittels der Steuereinheit 11 ignorierbar und/oder stornierbar. Dies bedeutet, dass die Aufzuganforderung zumindest für eine spezifische Zeitdauer oder für zumindest eine Aufzugfahrt nicht berücksichtigt wird oder dass die Aufzuganforderung gar vollständig aufgehoben wird.
  • Dieses Ignorieren und/oder Stornieren erfolgt, wenn bei Vorliegen einer Aufzuganforderung sich, insbesondere für eine vorbestimmte Zeit, kein Passagier mehr im Einstiegs- und Wartebereich vor der Aufzugtür befindet. Alternativ kann das Ignorieren oder Stornieren erfolgen, wenn die Belegungsgrad derart ermittelt wird, dass der Einstiegs- und Wartebereich als unbelegt gilt, der Belegungsgrad also unterhalb einer vorgebbaren Schwelle für eine Belegung ist.
  • Dabei kann am Bedienelement 7 oder benachbart dazu, insbesondere in der Nähe der Aufzugtür ein signalgebendes Element angebracht sein, welches optional mit einem Countdown ausgestattet sein kann, um ein Signal auszugeben, um darauf hinzuweisen, dass die Aufzuganforderung ignoriert und/oder storniert wird.
  • Der Signalisierung und/oder ein Countdown startet eine vorgebbare Zeitdauer bevor die Aufzuganforderung ignoriert und/oder storniert werden würde.
  • Wird innerhalb dieser Zeitdauer wieder zumindest ein Passagier im Einstiegs- und Wartebereich durch die optische Überwachungsvorrichtung erkannt, so kann die Aufzuganforderung bestehen bleiben und die Ignorierung und/oder Stornierung wird nicht durchgeführt. Alternativ kann die Aufzuganforderung bestehen bleiben und die Ignorierung und/oder Stornierung nicht durchgeführt werden, wenn innerhalb dieser Zeitdauer wieder zumindest eine Belegung im Einstiegs- und Wartebereich durch die optische Überwachungsvorrichtung ermittelt wird.
  • Die 2 zeigt ein diesbezügliches Diagramm 50. In Block 51 erfolgt eine Aufzuganforderung durch Betätigung eines Betätigungselements durch einen Passagier an oder in der Nähe einer Aufzugtür in einer ausgewählten Etage. In Block 52 verlässt der Passagier den Einstiegs- und Wartebereich in der ausgewählten Etage. In Block 53 detektiert die optische Überwachungsvorrichtung, insbesondere anhand einer Belegungsmessung, dass sich kein Passagier mehr im Einstiegs- und Wartebereich befindet. In Block 54 wird eine Wartezeit initialisiert, die dann abgewartet wird, bevor in Block 55 die Aufzuganforderung ignoriert oder storniert wird.
  • Gemäß eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung ist es möglich, die Abarbeitung einer Aufzuganforderung zeitlich zu verschieben bzw. zumindest zeitweise zu ignorieren.
  • Diese zumindest zeitweise Ignorierung bzw. Verschiebung erfolgt gemäß eines erfindungsgemäßen Gedankens, beispielsweise wenn die Aufzugkabine als voll besetzt gilt. In diesem wird die Aufzuganforderung verschoben, wenn auch keine Haltewünsche aus dem Inneren der Aufzugkabine für davor liegende Etagen und/oder für die Etage mit der Aufzuganforderung vorliegen.
  • Die 3 zeigt ein diesbezügliches Diagramm 60. In Block 61 erfolgt eine Aufzuganforderung durch Betätigung eines Betätigungselements durch einen Passagier an oder in der Nähe einer Aufzugtür in einer ausgewählten Etage. In Block 63 wird der Besetzungszustand der Aufzugkabine ermittelt. Wird in Block 64 festgestellt, dass die Aufnahmekapazität der Aufzugkabine erschöpft ist, so wird in Block 65 die Aufzuganforderung zumindest zeitweise ignoriert.
  • Ob der Aufzug als voll besetzt angesehen wird, wird durch die optische Überwachungsvorrichtung 10 im Aufzug ermittelt. Ist eine Gewichtsmessung für die Aufzugkabine vorgesehen, so kann diese zur Bestimmung des Besetzungszustands der Aufzugkabine mit herangezogen werden.
  • Dies kann derart vorgenommen werden, dass die Aufzugkabine als voll besetzt angesehen wird, wenn entweder kein Platz mehr in der Aufzugkabine ist, oder das Maximalgewicht der Aufzugkabine erreicht oder um einen Fehlbetrag von X Kilo noch nicht erreicht ist. Für X kann eine vordefinierte Vorgabe vorliegen, welche beispielsweise dem Maximalgewicht eines Passagiers entspricht.
  • Optional kann eine Signalisierung der voll besetzten Aufzugkabine erfolgen, falls ein Verschieben bzw. ein zeitweises Ignorieren der Aufzuganforderung erfolgt.
  • Weiterhin ist es erfindungsgemäß, dass trotz eines Halts der Aufzugkabine in der Etage einer Aufzuganforderung die Aufzuganforderung weiterhin aufrecht erhalten bleibt, falls die optische Überwachungsvorrichtung erkennt, dass noch Passagiere im einstiegs- und Wartebereich vor der Aufzugtür 3 verbleiben und insbesondere auch keine Aufzuganforderung für die andere Fahrtrichtung vorliegt.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Verfahrensweise wird die Menge der Passagiere, wie Personen, Tiere und/oder Gegenstände, in dem Bereich vor der Aufzugtür, also im Einstiegs- und Wartebereich, und/oder in der Aufzugkabine ermittelt. Die Menge kann dabei beispielsweise die Anzahl, insbesondere die belegte Fläche oder ein anderes Maß sein.
  • Dabei wird vorteilhaft ermittelt, wie groß ein Bereich sein müsste, in welchen die Vereinigung von zwei oder mehr Mengen von Passagieren passen würde.
  • Auch ist ermittelbar, ob eine Menge oder mehr als eine Menge und/oder wieviel Prozent der Vereinigung von zwei oder mehr Mengen von Passagieren in einem Bereich einer vorgegebenen Größe hineinpassen würde.
  • Die Steuerung des Aufzugs wird in Abhängigkeit dieser Ermittlungen durchgeführt. Passt eine Menge an Passagieren in dem Einstiegs- und Wartebereich nicht in die Aufzugkabine hinein, so wird die Aufzuganforderung zeitlich verschoben oder ignoriert, falls in der Aufzugkabine keine Haltewünsche in davorliegenden Etagen vorliegen und kein Haltewunsch für die Etage der Aufzuganforderung abgegeben wurde.
  • Die vordefinierte Größe ist vorteilhaft auf eine kleinere Menge an Passagieren beschränkt, als die Fahrkabine aufnehmen kann. Die Menge Sie kann abhängig von den vorliegenden Aufzuganforderungen für eine Auf- bzw. Abanforderungen und von der Auslastung des Fahrstuhls ermittelt werden. Dabei ist es vorteilhaft, dass im Falle einer hohen Auslastung der geforderte Prozentsatz kleiner ausfällt als bei geringerer Auslastung.
  • Dabei kann die Mindestgröße der Menge abhängig von der Größe der Gesamtmenge vor der Auszugtür gewählt werden. Dabei kann eine feste oder gestaffelte Prozentzahlfestgelegt werden. Alternativ kann eine Größe angegeben werden, welche zu einer Mindestanzahl von Passagieren korrespondiert, wobei diese Größe auch festgelegt sein kann oder gestaffelt angegeben werden kann.
  • Die diesbezügliche kann die Größe als ein Raummaß und/oder als eine Anzahl von Personen definiert werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Größe auch ein Raummaß oder eine Anzahl von mindestens einer untrennbaren Einheit, beispielsweise mindestens eines konkret wartenden Passagiers sein.
  • Erfindungsgemäß kann auch eine Zuordnung von Gegenständen zu Personen vorgenommen werden, so dass zumindest ein Gegenstand zusammen mit zumindest einer Person als Einheit betrachtet werden kann, was bei der Ermittlung der Mindestgröße entsprechend berücksichtig werden kann.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Größe der untrennbaren Einheit sich nach einer Mindestgröße von untrennbaren Einheiten richtet.
  • Erfindungsgemäß ist es bei den Personen möglich Kinder von Erwachsenen zu unterscheiden, so dass Kinder auch einem Erwachsenen zugeordnet werden können. Dabei kann eine Anzahl von Kindern mit zumindest einem Erwachsenen als untrennbare Einheit definiert werden.
  • Erfindungsgemäß ist es ebenso möglich, dass bei der Steuerung eines Halts einer Aufzugkabine in einer Etage eine Gruppenbildung von Passagieren im Einstiegs- und Wartebereich berücksichtigbar ist.
  • Passt eine wartende Gruppe an Passagieren noch vollständig in eine Aufzugkabine oder noch zu einem gewissen vordefinierten Prozentsatz in die Aufzugkabine hinein, so wird ein Halt als sinnvoll erachtet und es wird ein Halt der Aufzugkabine angesteuert.
  • Ist bei einem vollständigen Ruf, also bei einer Aufzuganforderung für eine Aufwärtsfahrt und einer Aufzuganforderung für eine Abwärtsfahrt, keine Zuordnung der Menge von Passagieren zu den Ab- bzw. Aufwärtsanforderungen möglich, so wird es als zweckmäßig angesehen, die Aufzugkabine in der Etage anzuhalten, wenn zumindest eine Person oder eine zu einer Person korrespondierenden Menge an Personen noch in die Aufzugkabine passt bzw. passen.
  • Erfindungsgemäß ist es weiterhin möglich zu ermitteln bzw. zu detektieren, wer ein Bedienelement betätigt und was betätigt wird, wobei der Betätigende einer Menge von Passagieren zugeordnet werden kann. Dabei kann die Ermittlung der Größe der Menge bei der Steuerung des Aufzugs berücksichtigt werden.
  • Beispielsweise kommt eine Menge der Größe 5 in den Bereich vor dem Fahrstuhl und der Aufwärtsknopf wird betätigt, anschließend kommt eine Menge der Größe 2 und der Abwärtsknopf wird betätigt. In einem solchen Fall kann davon ausgegangen werden, dass eine Menge der Größe 5 aufwärts fahren will und eine Menge der Größe 2 abwärts. Auch kann Größe eine Anzahl sein oder ein entsprechend großer Bereich, der mit dem freien Platz im Fahrstuhl korrespondiert.
  • Eine mögliche Erweiterung wäre hierzu, dass auch einer der beiden Richtungsspezifischer Rufe wieder storniert wird, sollte sich die dieser Richtung zugeordneten Gruppe aus dem Bereich vor dem Fahrstuhl entfernen. Auch diese Stornierung kann mit einer Mindestzeit ausgestattet sein und eine Warnung ausgeben. Bei erneuter Betätigung des in Stornierung befindlichen Richtungsrufes, kann der Ruf bestehen bleiben. Die Stornierung wird unterbrochen. Auch bei einer gruppenabhängigen Steuerung können untrennbare Einheiten berücksichtigt werden. Insbesondere kann eine Gruppe nicht allein aus einem Objekt oder Kind bestehen.
  • Bei einem weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel ist es vorteilhaft, wenn mehrere Aufzugkabinen zur Verfügung stehen.
  • Dabei besteht die grundsätzliche Möglichkeit die jeweiligen Bereiche vor der Aufzugtür im jeweiligen einstiegs- und Wartebereich mit je einer optischen Überwachungsvorrichtung zu überwachen oder einen zusammengefassten Gesamtbereich mit einer einzigen optischen Überwachungsvorrichtung zu überwachen.
  • In dem Fall dass mehrere Bereiche vor den Aufzugkabinen bzw. den Aufzugtüren überwacht werden, ist es vorteilhaft, diese Bereiche insbesondere unmittelbar aneinander angrenzend zu definieren.
  • Die Steuerung des Aufzugs mit mehr als einer Aufzugkabine arbeitet analog zu dem Anwendungsfall mit nur einer Aufzugkabine, wobei bei einer Aufzuganforderung mehrere Optionen berücksichtig werden können.
  • Bei einer Ausführungsvariante können die Aufzugkabinen in einer zeitlichen Reihenfolge nacheinander in der Etage, von welcher Aufzuganforderung abgesendet wurde, in der gewünschten Fahrtrichtung oder mit Richtungswechselmöglichkeit eintreffen.
  • Bei der Auftragsvergabe bzw. der Ansteuerung der Reihenfolge der Aufzugkabinen wird berücksichtigt, ob in der Aufzugkabine keine Haltewünsche vorliegen, was die erste Wahl wäre, oder ob Haltewünsche auf die rufende Etage vorliegen, was die zweite Wahl wäre oder ob keine Haltewünsche auf die rufende Etage vorliegen wäre die dritte Wahl.
  • Erfindungsgemäß ergeben sich vorteilhafte Möglichkeiten der Priorisierung bei der Aufzugsteuerung.
  • Die Aufzugsteuerung kann davon abhängig durchgeführt werden, vor welcher Aufzugkabine sich die Menge von Passagieren befindet und wie groß diese Menge im Verhältnis zum Platz in der Aufzugkabine ist.
  • Eine Aufzugkabine mit wenig Inhalt ohne Haltewunsch auf der Etage würde einem gut gefüllten Fahrstuhl mit Haltewunsch auf der Etage bevorzugt werden, wenn dieser schneller in der anfordernden Etage sein kann.
  • Sollte die im Bereich vor den Aufzugkabinen befindliche Menge an Passagieren nicht vollständig in die als nächste Wahl vorliegende Aufzugkabine passen, so kann die darauffolgende Aufzugkabine bevorzugt werden, wenn diese Aufzugkabine alle wartenden Passagiere aufnehmen könnte. Entsprechend wird die als nächste Option identifizierte Aufzugkabine nicht zu Halt angesteuert, sondern die nächste Aufzugkabine wird zum Halt angesteuert, welche alle oder die meisten wartenden Passagiere aufnehmen kann.
  • Darüber hinaus ist die Steuerung derart gestaltet, dass sie auf Basis der gesamten vorliegenden Informationen den optimalen nächsten Schritt für jede Aufzugkabine ausführt.
  • Dabei kann insbesondere die Wartezeit der Passagiere, die Anzahl der benötigten Hafte, die Zahl der Gruppen-Teilungen und/oder der Laufweg der wartenden Personen zu der Aufzugkabine, welcher sie aufnehmen soll, minimiert werden. Die Minimalisierungsfunktion kann dabei auf einer festen Gleichung beruhen oder als lernendes System ausgestaltet sein.
  • Zusätzlich zur Nutzung und der Optimierung der Aufzugsteuerung, kann die optische Überwachungsvorrichtung auch zur Türsteuerung herangezogen werden. Die Aufzugtür kann dabei abhängig davon gesteuert werden, ob und wie sich Passagiere in einem vordefinierten Bereich, wie den Einstiegs- und Wartebereich, um die Aufzugstür herum befinden und/oder bewegen.
  • Weiterhin kann zusätzlich zur Optimierung der Aufzugsteuerung, die optische Überwachungsvorrichtung zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden. Dabei kann insbesondere ein Bild oder ein Livebild, wie ein Bildstrom, aus dem Aufzugkabineninneren nach außen gesendet werden. Dies kann insbesondere im Falle eines Betätigens eines Notknopfes geschehen.
  • Weiterhin kann der Füllgrad der Aufzugkabine hinsichtlich sicherheitsrelevanter Fragen geprüft werden. Sollte der Füllgrad zu hoch sein, könnten einige Insassen veranlasst werden auszusteigen.
  • Darüber hinaus kann die Information des Füllgrades der Aufzugkabine zur Energie und Komfortoptimierung genutzt werden. Insbesondere kann sie zur Steuerung der Klimatisierung und/oder Belüftung der Aufzugkabine Fahrstuhls eingesetzt werden. Weiterhin ist es möglich den Aufpralldämpfer, den Softstarter und/oder den Antriebsmotor entsprechen der Füllmenge komfortabel bzw. effizient einzustellen. Außerdem kann die Innenbeleuchtung deaktiviert werden, sofern sich niemand in der Aufzugkabine aufhält und/oder für eine vordefinierte Zeit aufhalten wird.
  • In einer weiteren Anwendung kann die Zeit, welche vergehen würde bis der gewünschte Ruf bzw. die Aufzuganforderung erfüllt werden kann, ausgegeben werden. Die Anzeige kann abhängig davon erfolgen, ob ein Ruf aktiviert wurde oder als permanente Ausgabe eingerichtet sein.
  • Erfindungsgemäß ist es auch vorteilhaft, wenn die Aufzugkabine anhand einer von einer Kamera erfassten Personenmenge automatisch gesteuert wird und eine Aufzuganforderung automatisch erzeugt wird. Diese automatische Erzeugung der Aufzuganforderung kann alternativ oder zusätzlich zu einer Steuerung ohne Richtungsangabe zum Beispiel mit einer Druckknopfsteuerung in der obersten bzw. untersten Etage oder alternativ oder zusätzlich zu einer anderen herkömmlichen Steuerung mit Richtungsangabe erfolgen.
  • Ein Ruf der Aufzugkabine, also eine Aufzuganforderung, kann bei einer Sammelsteuerung zunächst richtungsunabhängig abgegeben oder erzeugt werden, wie insbesondere automatisch erzeugt werden. Dies kann beispielsweise bei Erkennung einer Belegung oder eines Passagiers im Einstiegs- und Wartenbereich automatisiert erfolgen. Eine mögliche Interpretation des richtungsunabhängigen Rufes ist die Interpretation als vollständiger Ruf. Wird anschließend das Betätigungselement für eine spezifische Richtung betätigt, kann die andere Richtung, also die nicht ausgewählte bzw. nicht betätigte Richtung wieder storniert werden.
  • Die Aktivierung des Rufes als Aufzuganforderung kann dabei beim Betreten eines Bereiches vor der Aufzugtür oder eines vordefinierten anderen Bereichs, beispielsweise auch vor einem Gebäude, erfolgen. Das Betreten von solchen vordefinierten Bereichen kann dabei insbesondere durch eine Überwachung der Ein- bzw. Ausgangsbereiche von Etagen, Gebäuden oder Gebäudeabschnitten erfolgen.
  • Die der Steuereinheit vorliegenden Daten und/oder Informationen werden in einer Gesamtoptimierung als Größe oder Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Zusätzlich ist es möglich den Aufzug als solchen, den Antrieb und das Außentableau als Anzeige und/oder Bedieneinheit in einen Stand-by-Modus zu versetzen oder zeitweise abzuschalten, falls sich keine Passagiere in vordefinierten Bereichen befinden, sodass eine Aufzugnutzung über eine absehbare Zeitdauer als eher unwahrscheinlich erscheint. Auch kann der Aufzug im entsprechend umgekehrten Fall rechtzeitig wieder aktiviert werden.
  • Als optische Überwachungsvorrichtung kann eine Kamera verwendet werden, die als Monokamera oder als Stereokamera ausgebildet sein kann.
  • Zur Detektion der Menge von Passagieren kann neben herkömmlichen Verfahren zur Personenzählung insbesondere ein vorteilhaftes Verfahren zur Füllstandsermittlung oder zur Ermittlung des Flächenbelegungsgrads verwendet werden.
  • Die Daten der Füllstandsermittlung oder des Flächenbelegungsgrads können zusätzlich oder alternativ als Objektlisten ausgegeben werden und von einer externen Gerät und/oder der Aufzugsteuerung weiterverarbeitet werden.
  • Die optischen Überwachungsvorrichtungen können weiterhin mit einem Verfahren zur optischen Selbstdiagnose ausgestattet sein, alternativ oder zusätzlich kann ein Kamerabild zur Überprüfung regelmäßig ausgegeben und/oder versandt werden.
  • Gemäß der Erfindung können die verschiedenen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele auch miteinander kombiniert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Aufzug
    2
    Aufzugkabine
    3
    Aufzugtür
    4
    Etage
    5
    Bedienelement
    6
    Passagier
    7
    Bedienelement
    8
    Einstiegs- und Wartebereich
    9
    optische Überwachungsvorrichtung
    10
    optische Überwachungsvorrichtung
    11
    Steuereinheit
    12
    signalgebendes Element
    50
    Diagramm
    51
    Block
    52
    Block
    53
    Block
    54
    Block
    55
    Block
    60
    Diagramm
    61
    Block
    62
    Block
    63
    Block
    64
    Block
    65
    Block

Claims (40)

  1. Verfahren zur Steuerung eines Aufzugs (1) mit zumindest einer Aufzugkabine (3), welche zwischen einer Mehrzahl von Etagen (4) verfahrbar ist, und an einer ausgewählten Zieletage anhaltbar ist und öffenbar ist zum Ein- und/oder Auslassen von Passagieren (6), der Aufzug (1) weist eine Steuereinheit (11) und Bedienelemente (5, 7) auf zur Steuerung eines Aufzugs insbesondere zu einer Zieletage, mit einer optischen Überwachungsvorrichtung (10) zur Überwachung des Innenraums der Aufzugkabine und/oder mit einer optischen Überwachungsvorrichtung (9) zur Überwachung eines Einstiegs- und Wartebereichs (8), dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) Signale der zumindest einen Überwachungsvorrichtung (9, 10) empfängt und diese auswertet zur Steuerung der Fahrt und des Anhaltens des Aufzugs.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen einer Aufzuganforderung durch Betätigung eines Bedienelements (7) in einer ersten ausgewählten Etage (4) die Steuereinheit (11) bei Vorliegen eines Signals der optischen Überwachungsvorrichtung (9) im Einstiegs- und Wartebereich (8) der ersten ausgewählten Etage, welches anzeigt, dass sich in dem Einstiegs- und Wartebereich (8) kein Passagier mehr befindet, die Steuereinheit (11) die Aufzuganforderung ignoriert.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen einer Aufzuganforderung durch Betätigung eines Bedienelements (7) in einer ersten auswählten Etage (4) die Steuereinheit (11) bei Vorliegen eines Signals der Überwachungsvorrichtung (9) im Einstiegs- und Wartebereich (8) der ersten ausgewählten Etage (4), welches anzeigt, dass sich in dem Einstiegs- und Wartebereich (8) kein Passagier mehr befindet, die Steuereinheit (11) die Aufzuganforderung storniert.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass Ignorieren und/oder das Stornieren nach Vorliegen des Signals und nach Ablauf einer vorgebbaren Wartezeit erfolgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wartezeit parametrisierbar ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Wartezeit für das Ignorieren und eine zweite Wartezeit für das Stornieren verwendet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass während zumindest einer der Wartezeiten von der Steuereinheit (11) weiterhin geprüft wird, dass kein Signal vorliegt, das signalisiert, dass in dem Einstieg- und Wartebereich (8) wieder zumindest ein Passagier (6) anwesend ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei erneutem Vorliegen eines Signals, welches die Anwesenheit eines Passagiers (6) signalisiert, das beabsichtigte Ignorieren oder Stornieren der Aufzuganforderung abgebrochen wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass während der zumindest einen ersten und/oder zweiten Wartezeit ein Informationssignal in der ersten ausgewählten Etage angesteuert wird, welches darauf hindeutet, dass die Aufzuganforderung nach Ablauf der Wartezeit ignoriert und/oder storniert wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das informationssignal eine vorgebbare Zeitspanne vor dem Ignorieren und/oder Stornieren der Aufzuganforderung beginnt und insbesondere mit dem Ignorieren und/oder Stornieren endet.
  11. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen einer Aufzuganforderung durch Betätigung eines Bedienelements (7) in einer ersten ausgewählten Etage (4) die Steuereinheit (11) bei Vorliegen eines Signals der optischen Überwachungsvorrichtung (10) in der Aufzugkabine (2), welches anzeigt, dass die Aufzugkabine voll besetzt ist, die Steuereinheit (11) die Aufzuganforderung zumindest zeitweise ignoriert.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zweitweise Ignorierung der Aufzuganforderung zumindest für eine Aufzugfahrt an der ersten ausgewählten Etage vorbei vorgenommen wird, wenn die Aufzugkabine als voll besetzt gilt.
  13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zweitweise Ignorierung der Aufzuganforderung solange für eine Aufzugfahrt an der ersten ausgewählten Etage (4) vorbei vorgenommen wird, solange die Aufzugkabine (2) als voll besetzt gilt.
  14. Verfahren nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle, dass eine erste Aufzugkabine (2) als voll besetzt gilt und zumindest eine zweite Aufzugkabine (2) vorhanden ist, diese zweite Aufzugkabine (2) zur ersten ausgewählten Etage (4) mit der Aufzuganforderung verfahren wird oder diese in der ersten ausgewählten Etage (4) anhält.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zeitweise Ignorierung der Aufzuganforderung aufgehoben wird, wenn in der Aufzugkabine (2) ein Bedienelement mit der ersten ausgewählten Etage (4) als Zieletage betätigt ist.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zeitweise Ignorierung der Aufzuganforderung aufgehoben wird, wenn in der Aufzugkabine (2) ein Bedienelement (5) mit einer Etage als Zieletage betätigt ist, die in Fahrtrichtung der Aufzugkabine (2) vor der ersten ausgewählten Etage liegt.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugkabine (2) als voll bewertet wird, wenn die optische Überwachungsvorrichtung (10) in der Aufzugkabine (2) eine Anzahl von Passagieren in der Aufzugkabine registriert, die der höchstzulässigen Anzahl an Passagieren entspricht oder überschreitet.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugkabine (2) als voll bewertet wird, wenn die optische Überwachungsvorrichtung (10) in der Aufzugkabine (2) einen belegten Flächenbereich in der Aufzugkabine registriert, welcher einer höchstzulässigen Anzahl an Passagieren entspricht oder diesen überschreitet.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorhandensein einer Gewichtsüberwachungsvorrichtung die Aufzugkabine als voll bewertet wird, wenn die Gewichtsüberwachungsvorrichtung ein Gewicht der Aufzugkabine registriert, welches dem höchstzulässigen Gewicht der Aufzugkabine entspricht oder dieses überschreitet.
  20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorhandensein einer Gewichtsüberwachungsvorrichtung die Aufzugkabine als voll bewertet wird, wenn die Gewichtsüberwachungsvorrichtung ein Gewicht der Aufzugkabine registriert, welches um weniger als einen vorgebbaren Wert, wie insbesondere dem Gewicht eines Passagiers, geringer ist als das höchstzulässige Gewicht der Aufzugkabine.
  21. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen einer Gewichtsüberwachung der Aufzugkabine die Signale der optischen Überwachungseinheit (10) mit den Signalen der Gewichtsüberwachung abgeglichen werden, um den Besetzungszustand der Aufzugkabine (2) zu ermitteln.
  22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei zumindest zeitweisem Ignorieren der Aufzuganforderung eine optische und/oder akustische Signalausgabe in der ersten ausgewählten Etage erfolgt.
  23. Verfahren insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Anhalten der Aufzugkabine (2) in einer ausgewählten Etage (4) mit einer Auszuganforderung die Aufzuganforderung nach der Abfahrt der Aufzugkabine nicht storniert wird, falls die optische Überwachungsvorrichtung (9) im Einstiegs- und Wartebereich zumindest einen Passagier ermittelt.
  24. Verfahren insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der optischen Überwachungsvorrichtung (10) in der Aufzugkabine und/oder mittels der optischen Überwachungsvorrichtung (9) im Einstiegs- und Wartebereich (8) die Menge der Passagiere (6) in der Aufzugkabine (2) und/oder die Menge der Passagiere (6) im Einstiegs- und Wartebereich (8) ermittelt.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge der Passagiere als die Anzahl der Passagiere (6), die belegte Fläche oder ein anderes Maß ist.
  26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) ermittelt, wie groß ein Bereich sein müsste, um eine Vereinigung von zwei oder mehr Mengen von Passagieren (6) aufzunehmen, wobei die Steuereinheit (11) den bestimmten Bereich mit der in einer Aufzugkabine (2) verfügbaren Fläche vergleicht.
  27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) ermittelt, welcher Anteil der Vereinigung von zwei oder mehr Mengen von Passagieren (6) in einen Bereich einer vorgegebenen Größe, wie insbesondere der Fläche einer Aufzugkabine, hineinpasst.
  28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle, dass eine vordefinierte Größe einer Menge an Passagieren (6) im Einstiegs- und Wartebereich (8) in den Fahrstuhl (2) nicht hinein passt, wird die Aufzuganforderung zumindest zeitweise ignoriert.
  29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Passagiere (6) in der Aufzugkabine (2) und/oder im Einstiegs- und Wartebereich (8) in Mengen eingeteilt werden.
  30. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Beobachtung einer Betätigung eines Bedienelements (7) eine Zuordnung zu einer Menge an Passagieren (6) erfolgt.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ignorierung und/oder Stornierung einer richtungsabhängigen Aufzuganforderung aufgrund einer Mengenzuordnung vorgenommen oder storniert wird.
  32. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signale der optischen Überwachungsvorrichtung (9, 10) zur Türsteuerung verwendet werden.
  33. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signale der optischen Überwachungsvorrichtung (9, 10) zur Durchführung von sicherheitsrelevanten Verfahren, wie insbesondere zu Sicherheitszwecken, eingesetzt werden.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, das ein Bild oder ein Livebild, also ein Bildstrom, der optischen Überwachungsvorrichtung aus dem Fahrstuhl nach außen gesendet wird.
  35. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Passagier als anwesend bewertet wird, wenn der Belegungsgrad der überwachten Fläche größer ist als ein vordefinierter Schwellenwert für einen belegten Zustand.
  36. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Passagier als nicht anwesend bewertet wird, wenn der Belegungsgrad der überwachten Fläche kleiner ist als ein vordefinierter Schwellenwert für einen belegten Zustand.
  37. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Aufzugkabinen vorgesehen sind, wobei die Einstiegs- und Wartebereiche jeder Aufzugkabine mit jeweils einer Überwachungsvorrichtung versehen sind oder die Einstiegs- und Wartebereiche der Aufzugkabinen mittels einer Überwachungsvorrichtung gemeinsam überwacht werden.
  38. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Aufzugkabinen vorgesehen sind, wobei insbesondere in jeder Aufzugkabine eine Überwachungsvorrichtung vorgesehen ist.
  39. Aufzug (1) mit zumindest einer Aufzugkabine (2), welche zwischen einer Mehrzahl von Etagen (4) verfahrbar ist, und an einer ausgewählten Zieletage anhaltbar ist und öffenbar ist zum Ein- und/oder Auslassen von Passagieren (6), mit einer Steuereinheit (11) und mit Bedienelementen (5, 7) auf zur Steuerung eines Aufzugs insbesondere zu einer Zieletage, mit einer optischen Überwachungsvorrichtung zur Überwachung des Innenraums der Aufzugkabine und/oder mit einer optischen Überwachungsvorrichtung zur Überwachung eines Einstiegs- und Wartebereichs, wobei die Steuereinheit Signale der zumindest einen Überwachungsvorrichtung empfängt und diese auswertet zur Steuerung der Fahrt und des Anhaltens des Aufzugs.
  40. Aufzug nach Anspruch 39 zur Durchführung eines Verfahrens nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 38.
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