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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fensterheberbaugruppe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Montage einer solchen Fensterheberbaugruppe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
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Es ist bei Fensterheberbaugruppen für die Verstellung einer Fahrzeug-Fensterscheibe bekannt, eine Führungsschiene der Fensterheberbaugruppe an einem Trägerbauteil verschwenkbar in einer Montageposition anzuordnen, so dass das Trägerbauteil mit der in ihrer Montageposition befindlichen Führungsschiene an ein Karosseriebauteil montiert und anschließend die Führungsschiene in eine Funktionsposition verschwenkt werden kann, in der die Führungsschiene festgelegt wird. In der Funktionsposition liegt die Führungsschiene dann bestimmungsgemäß vor, um ein Verstellen der Fensterscheibe zu ermöglichen, indem ein mit der Fensterscheibe verbundener Gleiter entlang der Führungsschiene verschoben wird.
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Aus der
DE 102 39 039 A1 ist beispielsweise bekannt, mit einem Trägerbauteil und insbesondere einer verschwenkbar hieran angeordneten Führungsschiene eine vorgefertigte und gegebenenfalls vorprüfbare Baugruppe zu bilden. Hierbei ragen Endabschnitte der Führungsschiene in ihrer Montageposition nicht über einen äußeren Rand des Trägerbauteils hinaus, um so die Montage der Fensterheberbaugruppe und insbesondere das Anbringen der Baugruppe an einem Karosserieteil zu erleichtern.
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Bei bisher bekannten Fensterheberbaugruppen, die über eine Führungsschiene verfügen, die aus einer Montageposition in eine Funktionsposition an einem Trägerbauteil verschwenkt werden kann, ist das Verschwenken der Führungsschiene in ihre Funktionsposition regelmäßig nur manuell und durch direkten Angriff an der Führungsschiene durch eine relativ große Montageöffnung eines Karossereibauteils hindurch möglich.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Fensterheberbaugruppe und ein verbessertes Montageverfahren für eine Fensterheberbaugruppe bereitzustellen, bei der eine Führungsschiene an einem Trägerbauteil in eine Funktionsposition verschwenkbar angeordnet ist, um insbesondere die manuell durchzuführenden Arbeitsschritte bei der Montage zu verringern.
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Gelöst wird diese Aufgabe sowohl mit einer Fensterheberbaugruppe nach dem Anspruch 1 als auch mit dem Montageverfahren nach dem Anspruch 13.
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Erfindungsgemäß ist eine Fensterheberbaugruppe für die Verstellung einer Fensterscheibe vorgesehen, bei der eine an einem Trägerbauteil um eine Schwenkachse verschwenkbar gelagerte Führungsschiene mittels einer für die spätere bestimmungsgemäße Verstellung eines Gleiters vorgesehenen Antriebseinrichtung aus einer Montageposition in eine Funktionsposition, in der die Führungsschiene bestimmungsgemäß fixiert wird, verschwenkbar ist. Hierfür ist wenigstens eines der Umlenkelemente für ein (flexibles) Zugmittel der Fensterheberbaugruppe jeweils wenigstens in der Montageposition der Führungsschiene zu der Führungsschiene beabstandet festgelegt und der durch das Zugmittel entlang der Führungsschiene verschiebbare Gleiter derart ausgebildet und in der Montageposition der Führungsschiene an dieser positioniert, dass ein Kraftangriffspunkt des Zugmittels an dem Gleiter zwischen der Schwenkachse der Führungsschiene und einem der Umlenkelemente liegt und die Führungsschiene durch Betätigung der Antriebseinrichtung in ihre Funktionsposition verschwenkbar ist.
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Bei der vorliegenden Erfindung wurde insbesondere erkannt, dass durch räumliche Trennung der Zugmittelumlenkung von der schwenkbar gelagerten Führungsschiene – zumindest in der Montageposition der Führungsschiene – erreicht werden kann, dass die Führungsschiene in ihre Funktionsposition durch Betätigen der Antriebseinrichtung verschwenkt werden kann, mittels der nach bestimmungsgemäßer Montage der Fensterheberbaugruppe die Fensterscheibe zu verstellen ist. Die Anordnung der Umlenkelemente, der Führungsschiene sowie des entlang der Führungsschiene verschieblich gelagerten Gleiters und des daran angreifenden Zugmittels ist erfindungsgemäß also so gewählt, dass ein Monteur nicht an der Führungsschiene selbst angreifen muss, um diese in ihre Funktionsposition zu verschwenken. Vielmehr kann das Verschwenken über die Antriebseinrichtung und das an dem Gleiter angreifende Zugmittel erreicht werden. Derart kann die Führungsschiene in ihre bestimmungsgemäße Funktionsposition eindrehen, indem lediglich die Antriebseinrichtung betätigt wird.
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Die beiden Umlenkelemente sind dabei vorzugsweise so zueinander beabstandet positioniert und festgelegt, dass sich ein (oberes) Umlenkelement im Bereich eines (oberen) Endabschnitts der Führungsschiene und das andere (untere) Umlenkelement im Bereich des gegenüberliegenden (unteren) Endabschnitts der Führungsschiene befindet, wenn die Führungsschiene in ihre Funktionsposition überführt und bestimmungsgemäß fixiert wurde. Derart sind zwei zueinander beabstandete Abschnitte des Zugmittels jeweils über genau eines der beiden Umlenkelemente in an sich bekannter Weise von der Antriebseinrichtung zu dem Gleiter umgelenkt, um durch Auf- und Abwickeln des Zugmittels an einem Antriebselement der Antriebseinrichtung – beispielsweise einer Seiltrommel – eine Verstellkraft an den Gleiter zu übertragen und in der Funktionsposition der Führungsschiene durch eine Längsverschiebung des Gleiters an der Führungsschiene entlang eine Verstellung der Fensterscheibe zu bewirken.
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Die Führungsschiene liegt in ihrer Montageposition bezogen auf die spätere Verstellachse des Gleiters entlang der Führungsschiene schräg vor. Mit anderen Worten verläuft die Führungsschiene in ihrer Montageposition unter einem Winkel zu der Verstellachse des Gleiters, die die Führungsschiene in ihrer Funktionsposition definiert. Die Führungsschiene muss folglich um den entsprechenden (Neigungs-)Winkel aus ihrer Montageposition verschwenkt werden, um ihre Funktionsposition einzunehmen. Die Führungsschiene kann sich beispielsweise um einen Winkel von wenigstens 10°, vorzugsweise von wenigstens 20° in ihrer Montageposition zu einer Verstellachse geneigt erstrecken, die die Führungsschiene in ihrer Funktionsposition für den Gleiter definiert. Der (Schwenk-)Winkel, um den die Führungsschiene zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktionsposition verschwenkt werden muss, liegt beispielsweise im Bereich von 35°. Der Schwenkwinkel ist dabei grundsätzlich so gewählt, dass die in ihrer Montageposition vorliegende Führungsschiene beim Verschwenken in die Funktionsposition nicht mit weiteren an das Trägerbauteil vormontierten Funktionskomponente kollidieren kann und/oder in der Montageposition mit Ihren Enden nicht über einen äußeren Rand des Trägerbauteils hinausragt.
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Durch das von der Antriebseinrichtung angetriebene Zugmittel kann ein Verschwenken der Führungsschiene erreicht werden, wenn das Zugmittel nur über den Gleiter eine Kraft an die in der Montageposition befindliche Führungsschiene überträgt. Aus diesem Grund werden die Umlenkelemente bei einer erfindungsgemäßen Fensterheberbaugruppe auch nicht wie bei solchen Vorrichtungen ansonsten durchaus üblich an der Führungsschiene selbst festgelegt, sondern beabstandet hierzu. Dies schließt jedoch selbstverständlich nicht die Möglichkeit aus, dass ein Umlenkelement oder alle Umlenkelemente mit der Führungsschiene in Kontakt stehen, wenn diese in ihrer Funktionsposition vorliegt. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Endabschnitt der Führungsschiene in der Funktionsposition mit einem Trägerabschnitt verbunden wird, an dem ein Umlenkelement festgelegt ist.
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Die zueinander räumlich beabstandeten Umlenkelemente sind vorzugsweise bezogen auf die von der Führungsschiene in ihre Funktionsposition definierte Verstellachse für den Gleiter zueinander versetzt angeordnet. Das heißt, die beiden Umlenkelemente befinden sich auf verschiedenen Seiten einer die Schwenkachse der Führungsschiene kreuzenden Längsachse, die zwischen den beiden Umlenkelementen verläuft.
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In einer möglichen Ausführungsvariante ist ein erstes Umlenkelement zu der in der Montageposition vorliegenden Führungsschiene beabstandet festgelegt und ein zweites Umlenkelement an der Führungsschiene angeordnet. Hierbei kann mit einem hinreichend flexiblen Bowdenzug als Zugmittel ebenfalls das Verschwenken der Führungsscheine durch Betätigung der Antriebseinrichtung erreicht werden, auch wenn nicht beide Umlenkelemente beabstandet zu der Führungsschiene festgelegt sind. In einer Weiterbildung könnte zudem ein Gehäuse der Antriebseinrichtung drehbar gelagert sein, um bei Betätigung der Antriebseinrichtung ein Verschwenken des Gehäuses zu gestatten und hierdurch eine Deformation, insbesondere eine Dehnung des Bowdenzuges zu verringern, wenn die Führungsschiene mit einem daran angeordneten Umlenkelement in ihre Funktionsposition schwenkt.
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In einem Ausführungsbeispiel ist der Gleiter derart an der Führungsschiene positioniert, dass der Gleiter während des Verschwenkens der Führungsschiene in ihre Funktionsposition an der Führungsschiene entlang verschoben wird. Hierbei kann der Gleiter insbesondere derart positioniert sein, dass der Kraftangriffspunkt des Zugmittels in der Montageposition der Führungsschiene einen geringeren Abstand zu einem der Umlenkelemente aufweist. Auf diese Weise wird eine bestimmte Schwenkrichtung der Führungsschiene vorgegeben, wenn die Antriebseinrichtung betätigt und damit das Zugmittel zur Übertragung einer Kraft an den Gleiter angetrieben wird. Beispielsweise ist der Gleiter derart positioniert, dass er während des Verschwenkens der Führungsschiene tendenziell in Richtung eines Umlenkelements verschoben wird und der Kraftangriffspunkt gerade einen geringeren Abstand zu diesem Umlenkelement aufweist. So kann der Gleiter in einem bezogen auf die Schwenkachse der Führungsschiene oberen Abschnitt der Führungsschiene positioniert sein und der Kraftangriff des Zugmittels an dem Gleiter so vorgegeben sein, dass der Gleiter in diesem oberen Abschnitt der Führungsschiene nach oben und damit tendenziell in Richtung eines oberen Umlenkelements verschoben wird.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Zugmittel einen offenen Verlauf auf, so dass zwei Enden des Zugmittels jeweils an dem Gleiter festgelegt sind. Über ein erstes Ende des Zugmittels kann somit eine Zugkraft zum Heben der Fensterscheibe eingeleitet werden, während über das andere Ende des Zugmittels eine Verstellkraft zum Senken der Fensterscheibe eingeleitet wird.
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Das Zugmittel kann an dem Gleiter wenigstens einmal umgelenkt sein. In einer Ausführungsvariante ist das Zugmittel derart an dem Gleiter verlegt, dass zwei separate Endabschnitte des Zugmittels mit je einem der beiden Enden an dem Gleiter umgelenkt sind, insbesondere derart, dass zwei Endabschnitte des Zugmittels in der Funktionsposition der Führungsschiene jeweils um etwa 180° an dem Gleiter umgelenkt sind.
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Grundsätzlich kann die Antriebseinrichtung für eine manuelle oder fremdkraftbetätigte Verstellung der Fensterscheibe ausgebildet und vorgesehen sein.
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Im Fall einer fremdkraftbetätigten Verstellung weist die Antriebseinrichtung einen Antriebsmotor auf, mittels dem eine motorische Verstellung der Fensterscheibe möglich ist. Hier kann unter einer Betätigung der Antriebseinrichtung zum Verschwenken der Führungsschiene in ihre Funktionsposition verstanden werden, dass der Antriebsmotor der Antriebseinrichtung aktiviert wird.
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Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Antriebseinrichtung beispielsweise durch einen Monteur manuell betätigt wird oder über einen nur für die Montage mit der Antriebseinrichtung koppelbaren Servoantrieb betätigbar ist, um die Führungsschiene aus der Montageposition in die Funktionsposition zu verschwenken. Bei der Kopplung mit einem Servoantrieb kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Servoantrieb eine Antriebsachse der Antriebseinrichtung antreibt, um die Führungsschiene in ihre Funktionsposition zu verschwenken, und anschließend wieder von der Antriebseinrichtung entkoppelt wird, so dass der Servoantrieb wieder für die Kopplung mit einer Antriebseinrichtung einer nachfolgend zu montierenden Fensterheberbaugruppe zur Verfügung steht.
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Um die Führungsschiene in ihrer Funktionsposition fixieren zu können, sind entsprechende Mittel zur Fixierung vorgesehen. Diese Mittel zur Fixierung können wenigstens ein Rastelement und ein Gegenrastelement umfassen, die miteinander verrasten, wenn die Führungsschiene ihre Funktionsposition erreicht, und die so ausgebildet und angeordnet sind, dass über die beiden miteinander verrasteten Elemente die Führungsschiene in ihrer Funktionsposition arretiert ist. Beispielsweise können ein Rastelement an der Führungsschiene und ein Gegenrastelement an dem Trägerbauteil vorgesehen sein, so dass die beiden Bauteile automatisch miteinander verrasten, wenn die Führungsschiene ihre Funktionsposition erreicht hat. Hier muss ein Monteur folglich lediglich die Antriebseinrichtung betätigen, um die Führungsschiene aus ihrer Montageposition in ihre Funktionsposition zu verschwenken, wobei die Führungsschiene dann auch gleich automatisch in ihre Funktionsposition verrastet.
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Alternativ oder ergänzend können die Mittel zur Fixierung zumindest teilweise an dem Trägerbauteil – z. B. in Form eines Rast- oder Gegenrastelements – ausgebildet sein und/oder einen Bajonettverschluss umfassen, um die Montage zu erleichtern.
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Die Antriebseinrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet und das Zugmittel so geführt, dass die Führungsschiene über das Zugmittel in der Montageposition gehalten ist. Alternativ oder ergänzend kann ein Arretierungsmittel vorgesehen sein, um die Führungsschiene in ihrer Montageposition an dem Trägerbauteil festzulegen, bis das Trägerbauteil bestimmungsgemäß verbaut wurde und die Führungsschiene in ihre Funktionsposition durch Betätigen der Antriebseinrichtung zu überführen ist.
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Weiterhin kann mindestens ein Ausgleichsmittel, beispielsweise in Form einer federnd gelagerten Führungshülse für das Zugmittel, vorgesehen sein, dass eine Seillose, die während eines Verschwenkens der Führungsschiene in ihre Funktionsposition an dem Zugmittel entsteht, ausgleicht. Ein solches vorzugsweise elastisches Ausgleichsmittel kann dann auch gleichzeitig der Kompensation einer Seillose dienen, die aufgrund einer Seillängenänderung bei einem Seilzug als Zugmittel und/oder aufgrund des Setzungsverhaltens der Fensterheberbaugruppe entsteht.
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Die Führungsschiene kann beispielsweise über einen Bajonettverschluss, an einem an dem Trägerbauteil ausgebildeten Befestigungsdom und/oder mittels eines Stufenbolzens an dem Trägerbauteil befestigt und schwenkbar gelagert sein.
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Des Weiteren kann es zur Schaffung einer vorgefertigten und gegebenenfalls vorprüfbaren Fensterheberbaugruppe vorteilhaft sein, an dem Trägerbauteil nicht nur die Führungsschiene, sondern auch die Umlenkelemente – beabstandet zu der Führungsschiene und der Schwenkachse – und die Antriebseinrichtung anzuordnen sowie das Zugmittel an dem Trägerbauteil entlang zu verlegen. Eine derartige Baugruppe kann folglich mit der Führungsschiene in ihrer Montageposition platziert und das Trägerbauteil bestimmungsgemäß fixiert werden, bevor im Anschluss daran durch Betätigung der Antriebseinrichtung die Führungsschiene in ihre Funktionsposition verschwenkt und in dieser fixiert wird.
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Alternativ ist es denkbar, an dem Trägerbauteil lediglich die Führungsschiene oder zusätzlich zu der Führungsschiene die Umlenkelemente oder die Antriebseinrichtung anzuordnen. Beispielsweise ist können die Umlenkelemente an einem zu dem Trägerbauteil verschiedenen Karosserieteil festgelegt werden.
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In einer möglichen Ausführungsvariante weist die Führungsschiene ein als separates Bauteil an die Führungsschiene montiertes Dämpfungselement auf, an dem der Gleiter zur Definition einer Endposition der Fensterscheibe anschlagen kann. Das Dämpfungselement weist hierfür ein Anschlagsstück auf, das vorzugsweise elastisch ausgebildet ist, um ein Anschlagen des Gleiters abzufedern. Das Dämpfungselement wird vorzugsweise im Bereich eines Endabschnitts der Führungsschiene angebracht, um beispielsweise die maximal abgesenkte Position der Fensterscheibe vorzugeben.
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Indem das Dämpfungselement als separates Bauteil ausgeschaltet ist, kann dieses nicht nur an unterschiedlichen Bereichen der Führungsschiene festgelegt werden, sondern ist auch erheblich einfacher für die auftretenden Belastungen auszulegen. Darüber hinaus kann ein solches Dämpfungselement auch an unterschiedlichen Typen von Führungsschienen fixierbar sein.
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Im Vergleich zur Ausformung eines Anschlags für den Gleiter an der Führungsschiene selbst kann durch ein separat montierbares Dämpfungselement mittels eines an diesem vorgesehenen Anschlagsstück einfacher ein Anschlag aus einem anderen Material, z. B. Gummi, bereitgestellt werden. Die Geometrie des Anschlagsstücks kann hierbei auch deutlich einfacher an unterschiedliche Anforderungen angepasst werden. So kann beispielsweise das Anschlagsstück des Dämpfungselements austauschbar sein, so dass unterschiedliche Typen und Geometrien von Anschlagsstücken an das Dämpfungselement eingesetzt werden können. Das Dämpfungselement dient somit als separat an die Führungsschiene montierbarer Halter für unterschiedliche Typen und Geometrien von Anschlagsstücken, die je nach Anforderungsprofil und insbesondere je nach auftretenden Belastungen ausgewählt werden können.
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Obwohl ein solches Dämpfungselement gerade bei einer erfindungsgemäßen Fensterheberbaugruppe von Vorteil ist, ist ein solches Dämpfungselement selbstverständlich nicht auf die erfindungsgemäße Lösung beschränkt. Vielmehr kann ein solches Dämpfungselement zum Beispiel auch an einer Führungsschiene vorgesehen werden, die nicht verschwenkbar an einem Trägerbauteil gelagert ist, um dieses aus einer Montageposition in eine Funktionsposition verschwenken zu können.
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Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens zur Montage einer Fensterheberbaugruppe nach dem Anspruch 13.
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Dieses Montageverfahren macht sich die erfindungswesentlichen Merkmale der Fensterheberbaugruppe des Anspruchs 1 zu nutze und zeichnet sich demgemäß wenigstens durch die folgenden Schritte aus:
- – Bereitstellen eines Trägerbauteils mit einer daran verschwenkbar gelagerten Führungsschiene, an der ein Gleiter verschieblich geführt ist, wobei an dem Gleiter ein Zugmittel angreift, das von einer Antriebseinrichtung antreibbar ist und das an zwei zwischen dem Gleiter und der Antriebseinrichtung verlaufenden Abschnitten jeweils durch ein Umlenkelement umgelenkt ist;
- – Festlegen der beiden Umlenkelemente beabstandet zu der verschwenkbar gelagerten Führungsschiene;
- – Positionieren des Gleiters an der Führungsschiene derart, dass in einer Montageposition der Führungsschiene ein Kraftangriffspunkt des Zugmittels an dem Gleiter zwischen der Schwenkachse der Führungsschiene und einem Umlenkelement liegt und die Führungsschiene durch Betätigen der Antriebseinrichtung in eine Funktionsposition verschwenkt wird, und
- – Betätigen der Antriebseinrichtung, um die Führungsschiene aus ihrer Montageposition in ihre Funktionsposition zu verschwenken, in der die Führungsschiene fixiert wird.
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Wie bereits obig im Zusammenhang mit einer möglichen Ausführungsvariante für eine erfindungsgemäße Fensterheberbaugruppe erläutert, kann es im Zuge der Montage einer für die Verstellung der Fensterscheibe eines Fahrzeugs vorgesehenen Fensterheberbaugruppe vorteilhaft sein, dass das Trägerbauteil mit der daran in der Montageposition vorliegenden Führungsschiene zunächst an einem Karosseriebauteil angeordnet wird, bevor die Antriebseinrichtung betätigt wird, um die Führungsschiene in ihre Funktionsposition zu verschwenken. Dies reduziert bei der Montage einer Fahrzeug-Fensterheberbaugruppe die durchzuführenden Handgriffe erheblich und gestattet eine einfache zu automatisierende Montage bereits über eine kleine Montageöffnung an dem Karosseriebauteil. Auch ist hierdurch ein einfacheres Packaging in einer Kraftfahrzeugtür möglich.
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In diesem Zusammenhang wird es auch als vorteilhaft erachtet, wenn Endabschnitte der Führungsschiene in der Montageposition der Führungsschiene nicht über einen äußeren Rand des Trägerbauteils hinausragen. Die Führungsschiene erstreckt sich hierbei folglich in ihrer Montageposition nicht über die äußeren Abmessungen des Trägerbauteils hinaus.
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Zur Schaffung einer vorgefertigten Fensterheberbaugruppe sind an dem Trägerbauteil neben der Führungsschiene bevorzugt auch bereits die Umlenkelemente, das Zugmittel und die Antriebseinrichtung angeordnet.
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Je nachdem, ob über die Antriebseinrichtung eine motorische oder eine manuelle Verstellung der Fensterscheibe ermöglicht werden soll, kann in einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Montageverfahrens vorgesehen sein, dass beim Betätigen der Antriebseinrichtung, um die Führungsschiene in ihre Funktionsposition zu verschwenken,
- – ein Antriebsmotor der Antriebseinrichtung oder
- – ein separater, mit einer Antriebsachse der Antriebseinrichtung (nur) für die Montage verbundener Servoantrieb
aktiviert wird.
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Die Fixierung der Führungsschiene in ihrer Funktionsposition kann insbesondere über die bereits obig erläuterten Mittel zur Fixierung erfolgen. Alternativ oder ergänzend ist selbstverständlich auch hier eine Fixierung der Führungsschiene über abweichend ausgestaltete Rast- oder Schnappelemente und/oder Schrauben oder Niete möglich.
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Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
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Hierbei zeigen:
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1A–1C eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Fensterheberbaugruppe in unterschiedlichen Phase eines erfindungsgemäßen Montageverfahrens, bei dem eine Führungsschiene aus einer Montageposition in eine Funktionsposition verschwenkt wird;
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2A–2B die Fensterheberbaugruppe gemäß den 1A–1C in Rückansicht und ohne Führungsschiene in unterschiedlichen Phasen während der Montage;
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3 eine Detaildarstellung der Fensterheberbaugruppe in perspektivischer Ansicht ohne Führungsschiene;
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4A–4B eine alternativ ausgestaltete Führungsschiene mit einem hieran montierten Dämpfungselement in unterschiedlichen Ansichten;
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4C Detailansicht des Dämpfungselements aus den 4A und 4B.
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Die 1A, 1B und 1C zeigen eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Fensterheberbaugruppe für die Verstellung einer Fahrzeug-Fensterscheibe in verschiedenen Ansichten und unterschiedlichen Stellungen einer Führungsschiene 1 der Fensterheberbaugruppe während der Montage. Die Führungsschiene 1 ist hierbei an einem Trägerbauteil schwenkbar gelagert, das an einem Karosseriebauteil, z. B. einem Türinnenblech, zu fixieren ist. Von dem Trägerbauteil sind vorliegend nur einzelne Abschnitte A1, A2 und A3 schematisch dargestellt.
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Um bei der Montage der Fensterheberbaugruppe die Anbringung des Trägerbauteils über eine Öffnung zu erleichtern, wenn an dem Trägerbauteil bereits die Führungsschiene 1 angeordnet ist, wird die Führungsschiene 1 vorliegend in der aus der 1A ersichtlichen Montageposition gehalten, in der die Führungsschiene 1 schräg zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktionsposition orientiert ist, in der sie eine Verstellung einer Fensterscheibe gestattet. An der Führungsschiene 1 ist bereits ein Gleiter 2 verschieblich gelagert, der über einen Scheibenbefestigungsbereich 200 des Gleiters 2 mit der Fensterscheibe zu verbinden ist. Der hier schmetterlingsförmig ausgebildete Gleiter 2 ist mit einem Zugmittel in Form eines offenes Seilzugs 3 verbunden, über den der Gleiter 2 nach der Montage der Fensterheberbaugruppe bestimmungsgemäß an der Führungsschiene 1 entlang in zwei zueinander entgegengesetzte Verstellrichtungen V1 und V2 verschoben werden kann. Der Seilzug 3 ist hierbei mit seinen Enden in Nippelkammern 21, 22 des Gleiters 2, als Stellen für die Zugmittelbefestigung, gehalten, um eine Verstellkraft an den Gleiter 2 übertragen zu können. Der Gleiter 2 bildet dabei mittig eine längserstreckte Basis 20 aus, über die der Gleiter 2 an seiner Unterseite mit der Führungsschiene 1 in Verbindung steht und an der an gegenüberliegenden Längsseiten die Nippelkammern 21 und 22 ausgebildet sind.
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Die Basis 20 bildet ferner zwei sich in Längsrichtung gegenüberliegende Umlenkabschnitte 210 und 220 aus. Über diese Umlenkabschnitte 210 und 220 hinweg ist der Seilzug 2 um nahezu 180° umgelenkt, wenn die Führungsschiene 1 bestimmungsgemäß in ihrer Funktionsposition vorliegt und sich im vorliegenden Fall im Wesentlichen senkrecht erstreckt.
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Zum Antreiben des Seilzugs 3 ist eine Antriebseinrichtung 5 vorgesehen, die bevorzugt ebenfalls an dem Trägerbauteil fixiert ist. Die Antriebseinrichtung 5 weist ein Lagerteil mit einer Lagerstelle 50 für eine hier nicht näher dargestellte Seiltrommel auf, über die der Seilzug auf- und abwickelbar ist, um den Gleiter 2 entlang einer von der Führungsschiene definierten Führungsbahn 10 zu verschieben. Das Lagerteil der Antriebseinrichtung 5 weist ferner Bowdenabstützungen 51, 52 für die zwei zu dem Gleiter 2 führenden Stränge des Seilzuges 3 auf, an denen jeweils eine Bowdenhülle vorgesehen ist. An jeder der Bowdenabstützungen 51 und 52 stützt sich ein elastisches Ausgleichsmittel in Form eines angefederten Führungselement 31, 32 ab, über die ein Seillängenausgleich bei der Verstellung der Fensterscheibe und insbesondere auch beim Überführen der Führungsschiene 1 von der der 1A dargestellten Montageposition in die in der 1C dargestellte Funktionsposition erfolgt.
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Zwischen der Antriebseinrichtung 5 und dem Gleiter 2 ist jeder Strang des Seilzuges 3 über ein Umlenkelement in Form einer Seilrolle 4.1 oder 4.2 umgelenkt. Eine obere Seilrolle 4.1 ist hierbei an einem Abschnitt A1 des Trägerbauteils festgelegt und zu der Führungsschiene 1 in seiner Montageposition räumlich beabstandet. Ebenso ist die andere, untere Seilrolle 4.2 an einem anderen Abschnitt A2 des Trägerbauteils festgelegt und ebenfalls zu der Führungsschiene 1 beabstandet. Die beiden Seilrollen 4.1 und 4.2 sind dabei bezogen auf eine virtuelle Verstellachse, die die Schwenkachse S der Führungsschiene 1 kreuzt und entlang der der Gleiter 2 in der Funktionsposition der Führungsschiene 1 verstellbar ist, versetzt zueinander angeordnet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel liegt somit die obere Seilrolle 4.1 links dieser Verstellachse und die untere Seilrolle 4.2 rechts dieser Verstellachse. Den beiden Seilrollen 4.1 und 4.2 sind somit stets unterschiedliche Längsseiten der Führungsschiene 1 zugewandt. Zwischen den Seilrollen 4.1 und 4.2 und der jeweiligen Zuführöffnung für den Seilzug 3 an dem Lagerteil der Antriebseinrichtung 5 erstrecken sich die Bowdenhüllen des Seilzugs 3.
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Durch die Festlegung der Seilrollen 4.1 und 4.2 abseits der Führungsschiene 1 wird erreicht, dass eine von der Antriebseinrichtung 5 aufgebrachte und über das Zugmittel 3 an den Gleiter 2 übertragene Verstellkraft dazu genutzt werden kann, die Führungsschiene 1 aus ihrer geneigten Montageposition entlang einer Montagerichtung M um die Schwenkachse S in ihre bestimmungsgemäße Funktionsposition zu verschwenken. Um hierbei zu gewährleisten, dass durch das Antreiben des Seilzugs 3 problemlos das gewünschte Verschwenken in die vorgesehene Montagerichtung M (hier entgegen dem Uhrzeigersinn) erreicht wird, ist der Gleiter 2 so positioniert, dass ein Kraftangriffspunkt K des Seilzugs 3 an dem Gleiter 2 im Bereich von dessen (unterem) Umlenkabschnitts 210 und zwischen der Schwenkachse S und dem oberen Umlenkelement 4.1 liegt. Der Kraftangriffspunkt K befindet sich somit stets – bezogen auf die Verstellrichtung V1 des Gleiters 2 während des Verschwenkens der Führungsschiene 1 in die Funktionsposition – vor der Schwenkachse S (in der 1A also oberhalb der Schwenkachse S) und zwischen der oberen Seilrolle 4.1 und der Schwenkachse S. Durch die so vorgegebene Lage des Kraftangriffspunkts K (hier abseits der in den Nippelkammern 21, 22 gehaltenen Enden des Seilzugs 3) wirkt beim Antreiben des Seilzugs 3 ein Drehmoment auf die Führungsschiene 1 um die Schwenkachse S. Über die Antriebseinrichtung 5 wird hierbei der Seilzug 3 in eine Antriebsrichtung angetrieben, in die der Seilzug 3 nach der bestimmungsgemäßen Montage der Fensterheberbaugruppe zum Absenken einer Fensterscheibe angetrieben würde.
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Beim Verschwenken der Führungsschiene 1 durch Betätigen der Antriebseinrichtung 5 wird auch der Gleiter 2 zumindest geringfügig entlang der Führungsbahn 10 der Führungsschiene 1 verschoben. Es wäre dabei selbstverständlich auch grundsätzlich möglich, den Gleiter 2 so anzuordnen und auszubilden, dass beim Verschwenken der Führungsschiene 1 in Ihre Funktionsposition eine Verschiebung des Gleiters 2 nicht in die Verstellrichtung V1, sondern in die entgegengesetzte Verstellrichtung V2 entlang der Führungsschiene 1 erfolgt. Die Verschiebung des Gleiters 2 entlang der Führungsschiene 1 bei dem Verschwenken der Führungsschiene 1 aus ihrer Montageposition in ihre Führungsposition erfolgt bei der dargestellten Konfiguration stets in einem bestimmten Verhältnis zu dem Verdrehwinkel der Führungsschiene 1 um die Schwenkachse S. Der Großteil der von der Antriebseinrichtung 5 aufgebrachten Verstellkraft wird jedoch in die Führungsschiene 1 eingeleitet, so dass diese um die Schwenkachse S dreht. Durch das Drehen bzw. Verschwenken der Führungsschiene 1 (hier entgegen dem Uhrzeigersinn) wird die Führungsschiene 1 in ihre bestimmungsgemäße Funktionsposition überführt, und in dieser vorzugsweise automatisch verrastet und fixiert, gegebenenfalls über zusätzliche Mittel zur Fixierung, wie Schrauben oder Niete. In der vorliegenden Ausführungsvariante liegt dabei die Führungsschiene 1 mit einem oberen Endabschnitt 11 unmittelbar an dem Abschnitt A1 des Trägerbauteils an, an dem die obere Seilrolle 4.1 festgelegt ist. Der gegenüberliegende untere Endabschnitt 12 der Führungsschiene 1 liegt wiederum in der Funktionsposition der Führungsschiene 1 an dem Abschnitt A2 des Trägerbauteils an, an dem die untere Seilrolle 4.2 festgelegt ist. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass Fixierungen F1 und F2 gerade zwischen diesen Abschnitten A1 und A2 des Trägerbauteils und den Endabschnitten 11 und 12 der Führungsschiene 1 wirksam sind.
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Das Trägerbauteil kann somit mit der Führungsschiene in ihrer Montageposition, in der die Führungsschiene 1 mit ihren Endabschnitten 11 und 12 bevorzugt nicht über einen äußeren Rand des Trägerbauteils hinausragt, an einem Karosseriebauteil angeordnet und befestigt werden. Anschließend wird über die ebenfalls bereits an dem Trägerbauteil angeordnete Antriebseinrichtung 5 und den über die Seilrollen 4.1 und 4.2 umgelenkten Seilzug 3 die Führungsschiene 1 in ihre bestimmungsgemäße Funktionsposition gedreht. In dieser Funktionsposition wird dann die Führungsschiene 1 selbsttätig verrastet und fixiert.
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In den 2A, 2B und 3 ist nochmals im Detail der Verlauf des Seilzugs 3 über die Seilrollen 4.1 und 4.2 sowie an dem Gleiter 2 entlang im Detail veranschaulicht. Hierbei zeigen die 2A, 2B und 2C den Gleiter 2 vor allem mit Blick auf die der Führungsschiene 1 zugewandte Unterseite. Anhand der 3 soll vor allem die Umlenkung der beiden Seilzugstränge an den Umlenkabschnitten 201, 220 des Gleiters 2 verdeutlicht werden, die an einem oberen Ende und an einem unteren Ende des Gleiters 2 eine konvex gewölbte Führung für den jeweiligen Seilzugstrang ausbilden.
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Aus der 3 ist ferner ein Führungsbereich 23 an der Unterseite der Basis 20 des Gleiters 2 ersichtlich. Der Führungsbereich 23 ist zwischen den beiden Umlenkabschnitten 210 und 220 ausgebildet. Über ihn greift der Gleiter 2 in die Führungsschiene 1 ein und ist verschieblich an dieser gehalten.
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Die 4A, 4B und 4C zeigen eine mögliche Weiterbildung der zuvor erläuterten Fensterheberbaugruppe, bei der eine Führungsschiene 1* mit einem zusätzlichen Dämpfungselement 6 versehen ist, an dem der Gleiter 2 in einer untersten Verstellposition der zu verstellenden Fensterscheibe anschlägt.
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Das Dämpfungselement 6 ist dabei als separates Bauteil an die Führungsschiene 1* angeclipst und weist hierfür einen Umgriffbereich 61 auf, der hakenförmig von einer Basis 60 hervorsteht. Über diesen Umgriffbereich 61 ist das Dämpfungselement 6 vorliegend an dem unteren Endabschnitt der Führungsschiene 1* fixiert. Die Basis 60 bildet ferner eine Lagerstelle für ein Anschlagsstück 62 aus einem Gummimaterial aus.
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Die Basis 61 ist dabei so ausgebildet, dass das Anschlagsstück 62 hieran einschiebbar und formschlüssig gehalten ist. Exemplarisch weist die Basis 60 des dargestellten Dämpfungselements 6 hierfür eine im Querschnitt trapezförmige Nut auf, so dass sie für einen in diese Nut eingeschobenen (z. B. schwalbenschwanzförmigen) Fortsatz des Anschlagsstücks 62 einen Hinterschnitt definiert. Das Anschlagsstück 62 kann somit nur in Längsrichtung der Nut wieder von der Basis 60 abgezogen werden. Das Anschlagsstück 62 ist somit auswechselbar an der Basis 60 befestigt, so dass an das Dämpfungselement 6 je nach Anforderung und Bedarf unterschiedliche Typen von Anschlagsstücken 62 anbringbar sind. Das Anschlagsstück 62 kann somit optimal auf die auftretenden Kräfte und den jeweils verwendeten Gleiter 2 abgestimmt werden. Zudem kann in einfacher Weise über das Dämpfungselement 6 eine größere Anschlagsfläche für einen Gleiter bereitgestellt werden, als dies bei einer Ausformung eines Anschlagsstücks an der Führungsschiene 1* möglich wäre.
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Es sei noch darauf hingewiesen, dass anstelle eines schmetterlingsförmigen Gleiters 2 selbstverständlich auch ein unterschiedlich ausgebildeter Gleiter verwendet werden kann. Zum Beispiel wäre es denkbar, einen bolzenartig ausgebildeten Gleiter zu verwenden, so dass nur ein deutlich kleinerer Längenausgleich beim Verschwenken der Führungsschiene 1, 1* in ihre Funktionsposition notwendig ist. Des Weiteren kann anstelle einer Seilrolle 4.1, 4.2 selbstverständlich auch ein starres Umlenkstück verwendet werden.
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In einer möglichen alternativen Ausführungsform ist lediglich einer der Seilrollen 4.1, 4.2 zu der in der Montageposition vorliegenden Führungsschiene 1 beabstandet festgelegt und die andere Seilrolle 4.2, 4.1 direkt an der Führungsschiene 1 befestigt. So könnte beispielsweise die untere Seilrolle 4.2 nicht an dem Trägerbauteil, sondern im Bereich des unteren Endabschnitts 12 an der Führungsschiene 1 befestigt sein. Mit einem hinreichend flexiblen Bowdenzug als Zugmittel wäre dann ebenfalls das Verschwenken der Führungsscheine 1 durch Betätigung der Antriebseinrichtung 5 möglich. Um bei Betätigung der Antriebseinrichtung 5 dann eine Deformation, insbesondere eine Dehnung des Bowdenzuges zu verringern, wenn die Führungsschiene 1 mit der daran angeordneten Seilrolle 4.2 in ihre Funktionsposition schwenkt, kann zudem ein Verschwenken des Gehäuses der Antriebseinrichtung 5 gestattet sein, beispielsweise indem dieses zunächst nur über eine einzelne Befestigungsstelle an dem Trägerbauteil festgelegt wird.
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Im Übrigen ist die erfindungsgemäße Lösung auch bei einer Fensterheberbaugruppe für einen doppelsträngigen Fensterheber mit zwei Führungsschienen einsetzbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 1*
- Führungsschiene
- 10
- Führungsbahn
- 11
- (oberer) Endabschnitt
- 12
- (unterer) Endabschnitt
- 2
- Gleiter
- 20
- Basis
- 200
- Scheibenbefestigungsbereich
- 21, 22
- Nippelkammer (Stelle für Zugmittelbefestigung)
- 210, 220
- Umlenkabschnitt
- 23
- Führungsbereich
- 3
- Seilzug (Zugmittel)
- 31, 32
- Führungselement mit Feder (Ausgleichsmittel)
- 4.1, 4.2
- Seilrolle (Umlenkelement)
- 5
- Antriebseinrichtung
- 50
- Lagerstelle
- 51, 52
- Bowdenabstützung
- 6
- Dämpfungselement
- 60
- Basis
- 61
- Umgriffbereich
- 62
- Anschlagsstück
- A1, A2, A3
- Abschnitt eines Trägerbauteils
- F1, F2
- Fixierung
- K
- Kraftangriffspunkt
- M
- Montagerichtung
- S
- Schwenkachse
- V1, V2
- Verstellrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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