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Die Erfindung betrifft eine Datenübermittlung zwischen einer elektrischen Maschine und einer zentralen Instanz.
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Stand der Technik
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Eine elektrische Maschine kann mit einem Akkupack verbunden werden, das elektrische Energie bereitstellt, um Energie für den Betrieb der Maschine bereitzustellen. Das Akkupack kann von der Maschine getrennt werden, beispielsweise wenn die in ihm gespeicherte Energie erschöpft ist. Die Maschine kann beispielsweise ein elektrisch antreibbares Fahrrad, eine elektrische Werkzeugmaschine, ein Gartengerät oder ein elektrisches Handwerkzeug umfassen.
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Das von der Maschine getrennte Akkupack kann in einem Ladegerät mit elektrischer Energie aufgeladen werden. Während des Ladevorgangs kann die elektrische Maschine mittels eines anderen Akkupacks weiter betrieben werden. Die Akkupacks können auch in Verbindung mit wechselnden elektrischen Maschinen eingesetzt werden, ein Akkupack kann beispielsweise nacheinander mit einer elektrischen Rasenkantenschere und einem Akkuschrauber verbunden werden.
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Zur Diagnose eines Akkupacks ist es bekannt, innerhalb des Akkupacks Daten zu erheben und sie während des Ladens über eine Datenschnittstelle des Ladegeräts mit einer zentralen Instanz auszutauschen.
EP 1 500 945 A2 zeigt eine Variante, bei der die zentrale Instanz auf der Basis der übermittelten Daten einen Benutzungshinweis zur verbesserten Benutzung des Akkupacks zurückliefert.
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US 2012/0 259 567 A1 betrifft ein Akkupack, das ebenfalls Daten über seine eigene Verwendung sammelt und an eine zentrale Instanz weitergeben kann. Die gesammelten Daten können beispielsweise elektrische Kenndaten des eingebauten Energiespeichers oder Daten eines eingebauten Beschleunigungssensors umfassen. Die Daten können drahtlos, beispielsweise mittels einer RFID-Schnittstelle übermittelt werden.
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EP 1 850 444 B1 zeigt ein Akkupack, das dazu eingerichtet ist, in einer Speichervorrichtung unterschiedliche Tonmuster aufzunehmen, um nach jedem Trennen von einer Ladevorrichtung ein anderes Tonsignal abspielen zu können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Technik zum Übermitteln von Daten einer elektrischen Maschine bereitzustellen. Die Erfindung löst diese Aufgabe mittels eines Akkupacks, einer Verwendung, eines Verfahrens und eines Computerprogrammprodukts mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Unteransprüche geben bevorzugte Ausführungsformen wieder.
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Offenbarung der Erfindung
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Ein erfindungsgemäßes Akkupack umfasst einen elektrischen Energiespeicher, einen Datenspeicher und eine Schnittstelle zur alternativen Verbindung des Akkupacks mit einer Datenquelle oder mit einer Datensenke. Dabei ist der Datenspeicher dazu eingerichtet, Daten von der Datenquelle aufzunehmen, während die Schnittstelle mit der Datenquelle verbunden ist, und die Daten im Datenspeicher der Datensenke bereitzustellen, während die Schnittstelle mit der Datensenke verbunden ist.
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Das Akkupack kann dazu verwendet werden, im Pendelbetrieb zwischen einer elektrischen Maschine und einer Ladeeinrichtung, die mit der zentralen Instanz verbunden ist, eingesetzt zu werden. Dabei kann das Akkupack Daten der elektrischen Maschine oder der zentralen Instanz zwischenspeichern und die gespeicherten Daten später dem jeweils anderen Gerät bereitstellen. Mittels des Akkupacks kann eine elektrische Maschine in ein Datennetz eingebunden werden, das auch die zentrale Instanz umfasst.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Datenspeicher einen geschützten Speicher zur Aufnahme von Identifikationsinformationen. Die Identifikationsinformationen können dazu vorgesehen sein, das Akkupack gegenüber der Maschine oder dem Ladegerät bzw. umgekehrt zu identifizieren bzw. zu authentifizieren. Dadurch kann vermieden werden, dass Daten an eine andere Einrichtung als den tatsächlichen Adressaten ausgegeben werden.
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Eine erfindungsgemäße Verwendung des beschriebenen Akkupacks zur Übermittlung von Daten zwischen einer elektrischen Maschine und einer zentralen Instanz verwendet die elektrische Maschine als Datenquelle und die zentrale Instanz als Datensenke oder umgekehrt. Dabei ist entscheidend, dass das Akkupack Daten empfängt und später bereitstellt, die nicht seitens des Akkupacks generiert bzw. erhoben wurden, sondern die im Datenspeicher des Akkupacks zwischen der elektrischen Maschine und der zentralen Instanz transportiert werden.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Übermitteln von Daten von einer Datenquelle an eine Datensenke, wobei eine elektrische Maschine die Datenquelle und eine zentrale Instanz die Datensenke umfasst oder umgekehrt, umfasst Schritte des Übermittelns von Daten von der Datenquelle in einen Datenspeicher eines Akkupacks, während das Akkupack mit der Datenquelle verbunden ist, und des Übermittelns von Daten aus dem Datenspeicher an die Datensenke, während das Akkupack mit der Datensenke verbunden ist.
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Wird der Akkupack pendelnd zwischen der elektrischen Maschine und einem Element verwendet, das mit der zentralen Instanz verbunden ist, beispielsweise einem Ladegerät, so kann ein Datentransport etabliert werden, ohne die elektrische Maschine unmittelbar mit einem Netzwerk zu verbinden, an das auch die zentrale Instanz angeschlossen ist. Stattdessen kann der pendelnde Einsatz des Akkupacks, der üblicherweise durch das Erfordernis des Nachladens eines Energiespeichers im Akkupack motiviert ist, dazu verwendet werden, eine datentechnische Brücke zwischen der zentralen Instanz bzw. einem mit ihm verbundenen Ladegerät und der elektrischen Maschine herzustellen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform werden zwischen dem Akkupack und der Datenquelle oder der Datensenke Identifikationsinformationen übermittelt, wobei Daten in den oder aus dem Datenspeicher nur dann übermittelt, wenn die übermittelten Identifikationsinformationen auf einen zugelassenen Informationspartner hinweisen.
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In einer einfachen Ausführungsform können die im Datenspeicher vorgehaltenen Daten einen Adressaten umfassen, der durch Identifikationsinformationen der mit dem Akkupack verbindbaren Datensenke übereinstimmen muss, bevor die Daten bereit gestellt werden. In einer komplexeren Variante können die Identifikationsinformationen Grundlagen eines kryptographischen Verfahrens zur Identifikation bzw. Authentifikation von Datenzugriffen sein.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform werden mittels des Akkupacks Benutzungsinformationen von der elektrischen Maschine an die zentrale Instanz übermittelt und Benutzungshinweise als Antwort auf die Benutzungsinformationen mittels des Akkupacks von der zentralen Instanz an die elektrische Maschine übermittelt. In einer Ausführungsform können unterschiedliche Akkupacks für den Transport der Daten in unterschiedliche Richtungen verwendet werden. Die Benutzungsinformationen können seitens der zentralen Instanz gesammelt, aufbereitet und ggf. mit Benutzungsinformationen anderer elektrischer Maschinen korreliert werden, um verbesserte Benutzungsinformationen bereitzustellen. Durch die Übermittlung der Benutzungshinweise an die elektrische Maschine kann die Analyse der Benutzungsinformationen unmittelbar in eine verbesserte Benutzung der elektrischen Maschine einfließen. Die Benutzungshinweise können beispielsweise einen aktualisierten Programmcode zum Betreiben der elektrischen Maschine oder einen Benutzungshinweis umfassen. Der Benutzungshinweis kann durch die elektrische Maschine vor oder während ihrer Handhabung an einen Benutzer ausgegeben werden.
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Die Antwort basiert vorzugsweise auf einer Vielzahl Benutzungsinformationen unterschiedlicher elektrischer Maschinen. So können Erfahrungen, die auch auf der Basis anderer elektrischer Maschinen gesammelt wurden, zur Verbesserung der Benutzung der ersten elektrischen Maschine beitragen.
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In einer weiteren Ausführungsform wird auf die Antwort eine Funktion des Akkupacks oder der elektrischen Maschine deaktiviert, falls zuvor auf der Basis der Benutzungsinformationen ermittelt wurde, dass der Akkupack oder die elektrische Maschine unrechtmäßig verwendet wurde. So kann beispielsweise ein Schutz gegen Diebstahl der elektrischen Maschine oder des Akkupacks implementiert werden. Ferner kann die elektrische Maschine oder der Akkupack auf eine Benutzung unter vorbestimmten Vorgaben eingeschränkt werden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, so kann das in den Benutzungsfunktionen reflektiert sein. Die deaktivierte Funktion des Akkupacks oder der elektrischen Maschine kann eine Teilfunktion betreffen oder die primäre Verwendungsfähigkeit der Maschine bzw. des Akkupacks stark einschränken oder sogar unmöglich machen.
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In noch einer weiteren Ausführungsform werden im Akkupack weitere Informationen erhoben und die erhobenen Daten werden den an die Datensenke übermittelten Daten hinzugefügt. Die Daten können beispielsweise Verwaltungsdaten wie ein Datum, eine Uhrzeit oder eine Historie von Übertragungsknoten gespeicherter Daten auf dem Weg zwischen der Datenquelle zur Datensenke umfassen. Die weiteren Informationen können jedoch auch seitens des Akkupacks erhoben werden, insbesondere mittels eines Sensors, so dass beispielsweise Messungen des elektrischen Geräts und des Akkupacks miteinander korreliert werden können, um herauszufinden, ob ein bestimmtes Problem bevorzugterweise seitens des Akkupacks oder seitens der elektrischen Maschine zu beheben ist.
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Ein erfindungsgemäßes Computerprogrammprodukt umfasst Programmcodemittel zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens, wenn das Computerprogrammprodukt auf einer Verarbeitungseinrichtung abläuft oder auf einem computerlesbaren Datenträger gespeichert ist.
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Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die beigefügten Figuren genauer beschrieben, in denen:
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1 ein System zum Austauschen von Informationen zwischen einer zentralen Instanz und einer elektrischen Maschine;
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2 ein Ablaufdiagramm eines ersten Verfahrens zum Austauschen von Informationen zwischen der zentralen Instanz und der elektrischen Maschine von 1;
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3 ein Ablaufdiagramm eines zweiten Verfahrens zum Bestimmen eines Benutzungshinweises als Antwort auf empfangene Benutzungsinformationen im System von 1, und
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4 ein Ablaufdiagramm eines dritten Verfahrens zum Auswerten eines empfangenen Benutzungshinweises durch die elektrische Maschine von 1
darstellt.
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Genaue Beschreibung von Ausführungsbeispielen
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1 zeigt ein System 100 zum Austauschen von Informationen zwischen einer zentralen Instanz 105 und einer elektrischen Maschine 110. Das System 100 umfasst zusätzlich zur zentralen Instanz 105 und der elektrischen Maschine 110 ein Akkupack 115 und optional ein Ladegerät 120. Das Ladegerät 120 ist permanent oder temporär mit der zentralen Instanz 105 verbunden. Dabei kann die Verbindung direkt oder über ein Datennetzwerk 125, beispielsweise das Internet, das GSM-Netz oder ein anderes Datennetzwerk, erfolgen. Üblicherweise ist das Ladegerät 120 dazu eingerichtet, sowohl Daten als auch elektrische Energie mit dem Akkupack 115 auszutauschen. Das Ladegerät 120 kann eine beliebige Ladetechnologie verwenden, beispielsweise als Energiewandler von einem Energieversorgungsnetz, das etwa Haushalte mit Wechselstrom versorgt, oder als Gleichstromwandler an Bord eines Kraftfahrzeugs. Die elektrische Energie kann auch drahtlos zum Akkupack 115 übertragen werden, insbesondere per induktiver Kopplung.
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Es ist zu beachten, dass das Ladegerät 120 im System 100 von 1 als Schnittstelle für die zentrale Instanz 105 fungiert und nicht als eigenständiges System zur Datenverarbeitung auftritt. Datentechnisch handelt es sich nur um eine Schnittstelle der zentralen Instanz 105, die auch dem Datennetzwerk 125 zugerechnet werden kann und sich datentechnisch vorzugsweise vollständig transparent verhält. Alternativ kann auch eine andere Schnittstelle vorgesehen sein, um das Akkupack 115 temporär mit der zentralen Instanz 105 zu verbinden, beispielsweise eine Nahfunkeinrichtung oder eine kabelgebundene Schnittstelle. Mit der zentralen Instanz 105 können direkt oder mittels des Datennetzwerks 125 auch weitere Akkupacks 115 verbunden werden, und es können noch weitere Ladegeräte 120 oder andere Schnittstellen vorgesehen sein.
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Der Akkupack 115 umfasst einen elektrischen Energiespeicher 130, beispielsweise eine Lithium-Ionen- oder Nickel-Metallhydrid-Akku zur Aufnahme elektrischer Energie, einen Datenspeicher 135 zum Zwischenspeichern von Daten und eine Schnittstelle 140 zur Verbindung des Akkupacks 115 entweder mit einer Datenquelle oder einer Datensenke. Werden Daten beispielsweise von der elektrischen Maschine 110 aufgenommen, so repräsentiert die Maschine 110 die Datenquelle; erfolgt eine Übertragung von Daten in umgekehrter Richtung, so repräsentiert die elektrische Maschine 110 die Datensenke. Entsprechendes gilt für eine Übertragung von Daten zwischen dem Akkupack 115 und der zentralen Instanz 105.
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Die Schnittstelle 140 ist bevorzugterweise zur sowohl von elektrischer Energie als auch von Daten eingerichtet. Obwohl auch andere Konstellationen möglich sind, wird elektrische Energie in einem üblichen Betrieb vom Ladegerät 120 aufgenommen und im elektrischen Energiespeicher 130 zwischengespeichert, während die Schnittstelle 140 mit dem Ladegerät 120 verbunden ist, und aus dem elektrischen Energiespeicher 130 der elektrischen Maschine 110 bereitgestellt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Schnittstelle 140 mit der elektrischen Maschine 110 verbunden ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Datenspeicher 135 einen geschützten Speicher 145, der in der Darstellung von 1 exemplarisch als separater Speicher dargestellt ist. Der geschützte Speicher 145 ist dazu eingerichtet, sensible Informationen wie beispielsweise Identifikationsinformationen des Akkupacks 115 oder zugelassene Informations- bzw. Kommunikationspartner wie der Maschine 110, dem Ladegerät 120 oder der zentralen Instanz 105 zu speichern. Außerdem ist bevorzugterweise eine Verarbeitungseinrichtung 150 vorgesehen, um das Aufnehmen und Abgeben sowohl von elektrischer Energie als auch von Daten zu steuern. Es kann ferner ein Sensor 155 vorgesehen sein, um Daten seitens des Akkupacks 115 zu erheben. Die erhobenen Daten können beispielsweise im Datenspeicher 135 zwischengespeichert werden. Die bereitgestellten Daten können etwa ein Auflade- und Entladeverhalten, eine Temperatur während eines Auf- oder Entladevorgangs, eine Benutzungshäufigkeit, eine Lagerbedingung oder andere durch den Sensor 155 bereitgestellte Informationen umfassen. In einer Ausführungsform umfasst der Sensor 155 eine Kamera zur Erkennung einer benutzenden Person.
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Die zentrale Instanz 105 umfasst eine Verarbeitungseinrichtung 160 und einen Datenspeicher 165. Die Verarbeitungseinrichtung 160 ist dazu eingerichtet, Benutzungsinformationen der elektrischen Maschine 110 über das Akkupack 115 und das Ladegerät 120 bzw. das Datennetzwerk 125 entgegenzunehmen und im Datenspeicher 165 abzulegen. Ferner ist die Verarbeitungseinrichtung 160 dazu eingerichtet, die gespeicherten Daten miteinander zu korrelieren. So kann beispielsweise ein häufiger oder systematischer Defekt an einem Bauteil der elektrischen Maschine über eine Vielzahl baugleicher Maschinen bestimmt werden.
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Außerdem kann die Verarbeitungseinrichtung 160 dazu eingerichtet sein, auf der Basis der Benutzungsinformationen der elektrischen Maschine 110 und ggf. noch weiterer elektrischer Maschinen 110 einen Benutzungshinweis bereitzustellen und an die elektrische Maschine 110 zu übermitteln. Der Benutzungshinweis durch den Sensor 155 kann beispielsweise aktualisierte Arbeitsparameter, ein aktualisiertes Steuerprogramm, Benutzerinformationen oder Berechtigungsinformationen betreffen.
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2 zeigt ein Ablaufdiagramm eines ersten Verfahrens 200 zum Austauschen von Informationen zwischen der zentralen Instanz 105 und der elektrischen Maschine 110 des Systems 100 von 1. Dabei wird rein exemplarisch von einer Datenübermittlung von der elektrischen Maschine 110 zur zentralen Instanz 105 ausgegangen.
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In einem ersten Schritt 205 wird das Akkupack 115 mit einer Datenquelle verbunden, beispielsweise der elektrischen Maschine 110. In einem optionalen, sich anschließenden Schritt 210 werden Identifikationsinformationen zwischen dem Akkupack 115 und der Maschine 110 ausgetauscht. In einem Schritt 215 kann dann bestimmt werden, ob die Identifikation erfolgreich war, also ob beispielsweise eine Übermittlungsanforderung für Daten von der elektrischen Maschine 110 als Datenquelle zum Akkupack 115 vorliegt. Fällt der Vergleich negativ aus, so terminiert das Verfahren 200 in einem Schritt 220. Anderenfalls werden in einem Schritt 225 Daten von der elektrischen Maschine 110 als Datenquelle in den Datenspeicher 135 des Akkupacks 115 übernommen. Ferner kann in einem Schritt 230 elektrische Energie in den elektrischen Energiespeicher 130 aufgenommen oder aus ihm abgegeben werden. In einem Schritt 235 wird der Akkupack 115 von der elektrischen Maschine 110 getrennt.
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Die folgenden Schritte 240–265 entsprechen paarweise den Schritten 205–235, mit dem Unterschied, dass die zuvor im Datenspeicher 135 gespeicherten Daten an eine Datensenke, insbesondere die zentrale Instanz 105 abgegeben statt aus einer Datenquelle aufgenommen werden. In einer Ausführungsform, in der Daten bidirektional ausgetauscht werden, wo also beispielsweise die elektrische Maschine 110 sowohl Datenquelle für vorbestimmte erste Daten als auch Datensenke für zweite Daten darstellt, kann in einem oder beiden Schritten 225 und 255 auch ein Datenaustausch in die jeweils andere Richtung erfolgen.
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Im Schritt 240 wird das Akkupack 115 mit dem Ladegerät 120 bzw. einer anderen Schnittstelle verbunden, die in Kommunikationsverbindung mit der zentralen Instanz 105 steht. Im Schritt 245 werden optional Identifikationsinformationen zwischen dem Akkupack 115 und der zentralen Instanz 105 bzw. dem Ladegerät 120 ausgetauscht und in einem Schritt 250 wird überprüft, ob die Identifikationsinformationen in Ordnung sind. Ist dies nicht der Fall, so endet das Verfahren 200 im Schritt 220. Das Verfahren 200 kann dann zum Schritt 205 zurückkehren und erneut durchlaufen. Sind die Identifikationsinformationen in Ordnung, werden die zuvor von der elektrischen Maschine 110 übernommenen Daten aus dem Datenspeicher 135 an die zentrale Instanz 105 bereitgestellt. Optional wird in einem Schritt 260 elektrische Energie aufgenommen oder abgegeben, bevor das Akkupack 115 in einem Schritt 265 von der zentralen Instanz 105 getrennt wird.
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In den Schritten 225 bzw. 255 können die übermittelten Daten auch durch weitere Daten angereichert werden, die das Akkupack 115 bereitstellt. Diese Daten können aktuell bestimmt oder zuvor abgespeichert worden sein und beispielsweise Sensorwerte des Sensors 155 betreffen. Die Daten können aber auch Verwaltungsinformationen umfassen, die während des Kommunikationsvorgangs durch das Akkupack 115 bereitgestellt werden, etwa Identifikationen von Kommunikationsteilnehmern, Erhebungszeitpunkte von Daten oder ein Kommunikationszeitpunkt.
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3 zeigt ein Ablaufdiagramm eines zweiten Verfahrens 300 zum Bestimmen eines Benutzungshinweises als Antwort auf empfangene Benutzungsinformationen im System 100 von 1. Das Verfahren 300 ist insbesondere zum Ablauf auf der Verarbeitungseinrichtung 160 der zentralen Instanz 105 eingerichtet. In einem ersten Schritt 305 werden Benutzungsinformationen von der elektrischen Maschine 110 empfangen. Anschließend werden in einem Schritt 310 die Benutzungsinformationen im Datenspeicher 165 abgelegt, vorzugsweise unter Zwischenschaltung einer Datenbank. In einem Schritt 315 werden die abgelegten Benutzungsinformationen mit weiteren Informationen korreliert, beispielsweise mit älteren Benutzungsinformationen der gleichen elektrischen Maschine 110 oder Benutzungsinformationen anderer elektrischer Maschinen 110. Dabei können beispielsweise statistische Auswertungen vorhandener Benutzungsinformationen von elektrischen Maschinen 110 des gleichen oder auch eines anderen Typs durchgeführt werden. Dann wird in einem Schritt 320 auf der Basis der vorhergehenden Analyse ein Benutzungshinweis bestimmt und in einem Schritt 325 an die elektrische Maschine 110 übermittelt.
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4 zeigt ein Ablaufdiagramm eines dritten Verfahrens zum Auswerten eines empfangenen Benutzungshinweises durch die elektrische Maschine 110 im System 100 von 1. Das Verfahren 400 ist insbesondere zum Ablauf auf einer Verarbeitungseinrichtung der elektrischen Maschine 110 eingerichtet.
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In einem ersten Schritt 405 werden Benutzungsinformationen, die seitens der elektrischen Maschine 110 gesammelt wurden, zur zentralen Instanz 105 übermittelt, wie oben mit Bezug auf 2 genauer erläutert ist. In einem Schritt 410 wird ein Benutzungshinweis, der beispielsweise mittels des Verfahrens 300 aus 3 bestimmt sein kann, empfangen und in einem Schritt 415 ausgewertet.
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Der Benutzungshinweis kann unterschiedliche Charaktere haben, von denen drei exemplarisch in 3 dargestellt sind. In einer ersten Variante werden Betriebsparameter oder ein Steuerungsprogramm der elektrischen Maschine 110 aktualisiert. Dadurch kann ein verbesserter oder schonenderer Betrieb der elektrischen Maschine 110 ermöglicht sein. In einer zweiten Alternative wird die elektrische Maschine 110 außer Betrieb genommen, weil die Benutzungshinweise auf eine unrechtmäßige Benutzung hinweisen. Beispielsweise kann die elektrische Maschine 110 als gestohlen gemeldet sein. Dadurch kann der gestohlenen Maschine 110 der praktische Nutzen genommen werden, um von weiteren Diebstählen abzuhalten. In einer dritten Variante wird in einem Schritt 430 ein Benutzer der Maschine 110 über eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit der Maschine 110 informiert. Dies kann bisher ungenutzte Fähigkeiten der elektrischen Maschine 110 umfassen, ein verfügbares Zubehör oder einen dem Anschein nach bislang nicht fachgerechten Umgang des Benutzers mit der Maschine 110.
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Die Daten, die erfasst und an die zentrale Instanz 105 übermittelt werden, können von der Maschine 110, dem Akkupack 115 oder dem Ladegerät 120 stammen. Zusätzlich zu Anwendungsprotokollen, Fehlerprotokollen und verwendeten Programmversionen dieser drei Datenquellen können noch weitere Informationen gesammelt werden.
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Seitens der Maschine 110 können beispielsweise ein verwendetes Zubehör oder ein Spitzenwert oder ein Verlauf eines Stroms oder einer Spannung erfasst werden. Als Zwischenaussage kann aus den erfassten Informationen beispielsweise abgeleitet werden, dass die Maschine 110 ein Akkuschrauber ist, die häufig mit einem Bohrer von 8mm Durchmesser verwendet wird.
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Seitens des Akkupacks 115 können eine Maschine 110, mit der das Akkupack verwendet wurde, eine Lage im Raum, eine Ausrichtung bezüglich des Erdmagnetfelds, eine Uhrzeit oder eine geographische Position oder ein Spitzenwert oder ein Verlauf eines Stroms, einer Spannung, einer Zellentemperatur, einer Umgebungstemperatur, einer Beschleunigung oder einer Feuchtigkeit erfasst werden.
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Daraus lässt sich eine Reihe von Zwischenaussagen über die Verwendung des Akkupacks 115 treffen, beispielsweise:
- – Verwendung des Akkupacks 115 mit einer bestimmten Maschine 110 (Typ, Seriennummer);
- – Verwendung des Akkupacks 115 mit einem bestimmten Ladegerät 120 (Typ, Seriennummer);
- – Verwendung des Akkupacks 115 unter bestimmten klimatischen Bedingungen;
- – Verwendung von Maschine 110 und Akkupack 115 in einer bestimmten Orientierung, z.B. über Kopf;
- – Verwendung in Ausrichtung Nord-Süd (z.B. bohren in Nordfassade);
- – das Akkupack 115 wurde mit Bohrhammer verwendet;
- – das Akkupack 115 erlitt einen Sturz;
- – wann und wie lange wurde das Akkupack 115 verwendet (Intensiv-Anwender, Nachtschicht?);
- – an welchen Orten wurde die Maschine 110 bzw. das Akkupack 115 verwendet? (z.B. fester/wechselnder Einsatzort).
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Seitens des Ladegeräts 120 können beispielsweise ein verwendetes Akkupack 115, eine Lage im Raum, eine Uhrzeit, eine geographische Position oder ein Spitzenwert oder ein Verlauf einer Umgebungstemperatur, einer Beschleunigung oder einer Feuchtigkeit erfasst werden. Daraus kann beispielsweise abgeleitet werden, wie häufig und wie intensiv die Benutzung des Ladegeräts 120 war. Weitere mögliche Zwischenaussagen umfassen:
- – welcher Akkupack 115 (Typ, Seriennummer) wird geladen?
- – unter welchen klimatischen Bedingungen wird das Akkupack 115 geladen?
- – wurde das Ladegerät 120 als Tisch- oder Wand-Lader verwendet?
- – wie grob wird mit dem Ladegerät 120 umgegangen?
- – Benutzungshäufigkeit und Benutzungsverteilung des Ladegeräts 120 über Tag/Nacht/Monat/Jahr;
- – an welchen Orten wurde das Ladegerät 120 verwendet? (z.B. fester/wechselnder Einsatzort);
- – steht der Lader am gleichen Ort wie dem, an dem die Packs verwendet werden?
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Durch Zusammenführen und Verarbeiten der erfassten Informationen und/oder Zwischenaussagen seitens der zentralen Instanz 105 können dann weitere Erkenntnisse gewonnen werden. Beispielsweise kann bestimmt werden, dass ein Akkuhammer als elektrische Maschine 110 zu 70% mit XL-Akkupacks (5S2P Konfiguration) von 4,0Ah, zu 15% mit L-Akkupacks (5S1P Konfiguration) von 2,0Ah und zu 15% mit XL-Akkupacks (5S2P Konfiguration) von 2,6Ah betrieben wird. Als Anwendungen können zu 15% Über-Kopf bohren, in Innenräumen, 20% im Freien, davon 30% im Regen bestimmt werden. Das Über-Kopf-Bohren kann immer mit dem leichteren L-Akkupack (5S1P Konfiguration) erfolgt sein. Die Maschine 110 kann überlastet worden sein, was anhand eines übermittelten Fehlerprotokolls bestimmt werden kann, und eine neu optimierte Softwareversion benötigen, die für den kundenspezifischen Applikationsmix passt.
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Ferner kann im gleichen Beispiel bestimmt werden, dass ein Besitzer der Maschine 110 bzw. des Akkupacks 115 in einem Umkreis von 60km zu seiner Heimatadresse arbeitet. In der warmen Jahreszeit 2012 kann die hauptsächliche Verwendung in einem bestimmten Ort im Außenbereich stattgefunden haben, während in der kalten Jahreszeit des gleichen Jahrs die Benutzung vornehmlich in einem anderen Ort erfolgt sein kann.
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Darüber hinaus kann bestimmt werden, dass das Akkupack 115 zu 80% in der Heimatwerkstatt in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00Uhr geladen wird, wobei das Laden besonders häufig an Freitagen begonnen wird. Zu 20% kann die Ladung am gleichen Ort erfolgt sein, an dem die Maschine 110 auch verwendet wurde (z.B. Baustelle). Ein Arbeitsbeginn lag meistens morgens zwischen 7:00 und 8:00 Uhr bei noch kalter Umgebungstemperatur.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1500945 A2 [0004]
- US 2012/0259567 A1 [0005]
- EP 1850444 B1 [0006]