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DE102013206700A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Dokumentenerfassung - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Dokumentenerfassung Download PDF

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DE102013206700A1
DE102013206700A1 DE201310206700 DE102013206700A DE102013206700A1 DE 102013206700 A1 DE102013206700 A1 DE 102013206700A1 DE 201310206700 DE201310206700 DE 201310206700 DE 102013206700 A DE102013206700 A DE 102013206700A DE 102013206700 A1 DE102013206700 A1 DE 102013206700A1
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DE
Germany
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document
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light
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DE201310206700
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Horst Kessler
Christoph Maggioni
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Bundesdruckerei GmbH
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Bundesdruckerei GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Dokumentenerfassung, wobei die Vorrichtung (1) mindestens eine Auflagefläche (4) zur Auflage eines Dokuments (8, 14) aufweist, wobei die Vorrichtung (1) mindestens ein Abdeckelement (3) zur Abdeckung der Auflagefläche (4) aufweist, wobei eine Lichtdurchlässigkeit zumindest eines Teils des Abdeckelements (3) veränderbar ist, sowie ein Verfahren zur Dokumentenerfassung.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Dokumentenerfassung.
  • Die DE 200 10 183 U1 offenbart ein Dokumentenprüfgerät mit einem Gehäuse und einer in einer Frontwand des Gehäuses angeordneten Glasplatte als Auflagefläche für das zu prüfende Dokument. Weiter offenbart die Druckschrift ein die Glasplatte abdeckenden Deckel.
  • Dokumentenerfassungsgeräte, z.B. für Pässe oder Personalausweise, werden immer häufiger in so genannten Self-Service-Bereichen eingesetzt. Beispielsweise können Dokumentenerfassungsgeräte in Abfertigungsautomaten oder sogenannten eGates zum automatisierten Grenzübertritt z.B. an Flughäfen eingesetzt werden. Hierbei wird die Auflage des zu erfassenden Dokuments auf eine Auflagefläche durch den Benutzer selbst und nicht durch Fachpersonal vorgenommen. Es ist notwendig, ein Dokument zur korrekten Erfassung mit der richtigen Seite in einer gewünschten Lage und Orientierung auf eine Auflagefläche aufzulegen.
  • Die Auflagefläche wird oftmals durch eine Abdeckung abgedeckt, um Störungen durch Fremdlichteinfall zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Somit sind die Abdeckungen meist derart gestaltet, dass eine visuelle Erfassung des zu erfassenden Dokumentes durch den Benutzer während dieser das Dokument auf die Auflagefläche auflegt nicht oder nur schwierig möglich ist.
  • Es stellt sich daher das technische Problem, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Dokumentenerfassung zu schaffen, die ein korrektes Auflegen des zu erfassenden Dokumentes auf die Auflagefläche durch einen unerfahrenen Benutzer erleichtern, wobei gleichzeitig Störungen durch Fremdlichteinfall minimiert werden.
  • Die Lösung des technischen Problems ergibt sich durch die Gegenstände mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 8. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Vorgeschlagen wird eine Vorrichtung zur Dokumentenerfassung.
  • Das Dokument kann insbesondere ein Sicherheitsdokument sein. Als Sicherheitsdokument wird jedes Dokument bezeichnet, das eine physikalische Entität ist, die gegen ein unautorisiertes Herstellen und/oder Verfälschen durch Sicherheitsmerkmale geschützt ist. Sicherheitsmerkmale sind solche Merkmale, die ein Verfälschen und/oder Duplizieren gegenüber einem einfachen Kopieren zumindest erschweren. Physikalische Entitäten, die ein Sicherheitsmerkmal umfassen oder ausbilden, werden als Sicherheitselemente bezeichnet. Ein Sicherheitsdokument kann mehrere Sicherheitsmerkmale und/oder Sicherheitselemente umfassen. Im Sinne der hier festgelegten Definition stellt ein Sicherheitsdokument auch immer ein Sicherheitselement dar. Beispiele für Sicherheitsdokumente, welche auch Wertdokumente umfassen, die einen Wert repräsentieren, umfassen beispielsweise Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Identitätskarten, Zutrittskontrollausweise, Krankenkassenkarten, Banknoten, Postwertzeichen, Bankkarten, Kreditkarten, Smartcards, Tickets und Etiketten. Ein Sicherheitsdokument kann einen elektronischen Schaltkreis enthalten. Dieser kann kontaktbehaftet oder kontaktlos kontaktierbar sein. Vorteilhafterwiese handelt es sich um ein RFID Element welches bei einer Frequenz von 13,56 MHz arbeitet. Besonders bevorzug handelt es sich bei dem Sicherheitsdokument um ein maschinenlesbares ID Dokument gemäß ICAO 9303.
  • Die Vorrichtung umfasst mindestens eine Auflagefläche zur Auflage eines zu erfassenden Dokuments. Die Auflagefläche kann insbesondere aus transparentem Material, beispielsweise aus Glas, aus einem transparenten Kunststoff, z.B. Polycarbonat, oder aus einem Glas-Kunststoff-Verbundmaterial, ausgebildet sein.
  • Die Vorrichtung weist weiter ein Abdeckelement zur Abdeckung der Auflagefläche auf. Das Abdeckelement kann hierbei vorzugsweise derart relativ zur Auflagefläche angeordnet sein, dass ein Fremdlichteinfall auf die Auflagefläche minimiert wird.
  • Das Abdeckelement kann beispielsweise als schwenkbarer Deckel ausgebildet sein. Vorzugsweise ist das Abdeckelement jedoch als relativ zur Auflagefläche ortsfest angeordnetes Abdeckelement ausgebildet.
  • So ist z.B. vorstellbar, dass das Abdeckelement mit einem vorbestimmten vertikalen Abstand in vertikaler Richtung über der Auflagefläche angeordnet ist. Die vertikale Richtung bezeichnet hierbei eine Richtung mit einer zur Auflagefläche senkrechten Orientierung. Zwischen Auflagefläche und einer zur Auflagefläche hin orientierten Oberfläche des Abdeckelements kann in diesem Fall ein sogenanntes Einfuhrvolumen oder Einschubvolumen ausgebildet werden, in welches das zu erfassende Dokument eingeführt werden kann, um es auf die Auflagefläche aufzulegen. Selbstverständlich ist vorstellbar, dass das Einfuhrvolumen auch zusätzlich von Seitenwänden umfasst wird, die die Auflagefläche und das Abdeckelement verbinden.
  • Die Vorrichtung zur Dokumentenerfassung kann weiter eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung des auf die Auflagefläche aufgelegten Dokumentes umfassen. Die Erfassungseinrichtung kann beispielsweise als Bilderfassungseinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Insbesondere kann die Erfassungseinrichtung als Scannereinrichtung, beispielsweise als so genannter Zeilenscanner, ausgebildet sein. Die Erfassungseinrichtung kann hierbei in vertikaler Richtung unterhalb der Auflagefläche angeordnet sein.
  • Weiter kann die vorgeschlagene Vorrichtung eine Auswerteeinrichtung umfassen, wobei mittels der Auswerteeinrichtung Ausgangssignale der Erfassungseinrichtung auswertbar sind. Mittels der Auswerteeinrichtung können beispielsweise Merkmale des Dokuments, insbesondere Sicherheitsmerkmale, detektiert und verifiziert werden.
  • Erfindungsgemäß ist eine Lichtdurchlässigkeit zumindest eines Teils des Abdeckelements veränderbar.
  • Insbesondere kann eine Lichtdurchlässigkeit für Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich veränderbar sein. Somit ist es möglich, dass eine Durchlässigkeit für Licht, welches durch das Abdeckelement hin zur Auflagefläche gestrahlt wird, verändert werden kann. Ebenfalls ist eine Durchlässigkeit für Licht, welches von der Auflagefläche durch das Abdeckelement gestrahlt wird, veränderbar.
  • Beispielsweise kann zumindest ein Teil des Abdeckelements als elektrochromes Glas ausgebildet sein. Hierbei kann eine Lichtdurchlässigkeit in Abhängigkeit einer an das elektrochrome Glas angelegten Spannung geändert werden.
  • Alternativ kann zumindest ein Teil des Abdeckelements als Liquid Crystal(LC)-Glas ausgebildet sein. Derartige LC-Gläser beinhalten eine Polymer-Flüssigkeitskristall-Schicht, die z.B. zwischen zwei Flachglasscheiben eingebettet sein kann. Auch in diesem Fall kann die Lichtdurchlässigkeit in Abhängigkeit einer an die Polymer-Flüssigkeitskristall-Schicht angelegten Spannung geändert werden.
  • Selbstverständlich können auch weitere Materialien verwendet werden, deren Lichtdurchlässigkeit verändert werden kann, zum Beispiel Wolframoxid.
  • Insbesondere ist die Lichtdurchlässigkeit reversibel veränderbar.
  • Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise eine Vorrichtung zur Dokumentenerfassung, die es einerseits ermöglicht, das Auflegen des zu erfassenden Dokuments auf die Auflagefläche unter visuellem Überwachung durch den Benutzer durchzuführen, wenn das Abdeckelement durchlässig für Licht, z.B. im sichtbaren Bereich, ist. Ebenfalls kann aber, z.B. während einer Dokumentenerfassung, ein Fremdlichteinfall auf die Auflagefläche minimiert werden, indem der zumindest eine Teil des Abdeckelements nicht durchlässig für Licht, insbesondere im sichtbaren Bereich, geschaltet wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst in einem abgedeckten Zustand eine Umrandung des in der Lichtdurchlässigkeit veränderbaren Teils des Abdeckelements die Auflagefläche zumindest teilweise, wenn die Auflagefläche und das Abdeckelement in eine gemeinsame Projektionsfläche projiziert sind. Die gemeinsame Projektionsfläche kann insbesondere eine Fläche sein, die orthogonal zu der vorhergehend erläuterten vertikalen Richtung orientiert ist.
  • Ein abgedeckter Zustand bedeutet hierbei, dass sich das Abdeckelement in einem Zustand befindet, in dem ein Fremdlichteinfall auf die Auflagefläche minimiert wird. Dies ist insbesondere für den Fall eines als schwenkbarer Deckel ausgebildeten Abdeckelements relevant. Bei einem relativ zur Auflagefläche ortsfest angeordneten Abdeckelement befindet sich dieses Abdeckelement dauerhaft in dem abgedeckten Zustand.
  • Somit kann also in vorteilhafter Weise die gesamte Auflagefläche durch das Abdeckelement hindurch durch einen Benutzer visuell erfasst werden, wenn das Abdeckelement durchlässig für Licht, insbesondere im sichtbaren Bereich, ist.
  • Dies vereinfacht das korrekte Auflegen eines zu erfassenden Dokuments in einer zur korrekten Erfassung erforderlichen Lage und/oder Orientierung.
  • Beispielsweise kann die Umrandung des in der Lichtdurchlässigkeit veränderbaren Teils des Abdeckelements die Umrandung der Auflagefläche in der Projektionsfläche umfassen.
  • Es ist selbstverständlich auch vorstellbar, dass in dem abgedeckten Zustand eine Umrandung des in der Lichtdurchlässigkeit veränderbaren Teils des Abdeckelements die Auflagefläche nur teilweise umfasst, wenn die Auflagefläche und das Abdeckelement in eine gemeinsame Projektionsfläche projiziert werden. Dies ist insbesondere dann vorstellbar, wenn zumindest ein Teil des Abdeckelements, wie nachfolgend noch näher erläutert, als Anzeigefläche zur Anzeige weiterer Informationen ausgebildet ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Lichtdurchlässigkeit des zumindest einen Teils in einem transparenten Zustand derart eingestellt, dass der zumindest eine Teil für sichtbares Licht durchlässig ist. In einem verdunkelten Zustand ist die Lichtdurchlässigkeit des zumindest einen Teils derart eingestellt, dass der zumindest eine Teil für sichtbares Licht nicht durchlässig ist. Durchlässig kann hierbei bedeuten, dass eine Intensität des Lichts sich nicht mehr als ein vorbestimmtes Maß, beispielsweise nicht mehr als 5 %, verringert, wenn es durch den zumindest einen Teil gestrahlt wird. Nicht durchlässig kann bedeuten, dass sich die Intensität des Lichts oder eines vorbestimmten Spektralbereichs des Lichts um mehr als ein vorbestimmtes Maß, beispielsweise um mehr als 90 %, vorzugsweise um mehr als 95 %, verringert, wenn es durch den zumindest einen Teil gestrahlt wird.
  • Hierbei kann der transparente Zustand insbesondere dann eingestellt werden, wenn das Dokument durch den Benutzer auf die Auflagefläche aufgelegt werden soll. Ist das Dokument mit einer korrekten Lage und/oder Orientierung auf die Auflagefläche aufgelegt, so kann der verdunkelte Zustand eingestellt werden, wobei im verdunkelten Zustand die Dokumentenerfassung, z.B. durch Aktivierung der Erfassungseinrichtung, durchgeführt werden kann.
  • Somit ergibt sich im transparenten Zustand eine visuelle Erfassbarkeit des Auflegevorgangs durch den Benutzer, während im verdunkelten Zustand diese visuelle Erfassbarkeit nicht mehr gewährleistet ist, jedoch ein Fremdlichteinfall minimiert wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist zumindest ein Teil des Abdeckelements als Anzeigefläche ausgebildet. Der als Anzeigefläche ausgebildete Teil kann hierbei dem in einer Lichtdurchlässigkeit veränderbaren Teil entsprechen oder diesen zumindest teilweise umfassen.
  • Die Anzeigefläche dient hierbei zur Anzeige weiterer Informationen. Hierzu kann die Anzeigefläche von einer entsprechenden Steuereinrichtung derart angesteuert werden, dass gewünschte Informationen einem Benutzer auf der Anzeigefläche angezeigt werden. Somit kann die Anzeigefläche als Bildschirm einer Anzeigevorrichtung dienen.
  • Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise, dass einem Benutzer zusätzlich weitere Informationen angezeigt werden können. Solche Informationen können beispielsweise das Auflegen des zu erfassenden Dokuments unterstützen. Insbesondere können Informationen angezeigt werden, die einem Benutzer verdeutlichen, in welche Richtung das zu erfassende Dokument auf der Auflagefläche verschoben und/oder verdreht werden muss, um eine zur Erfassung notwendige Lage und/oder Orientierung zu erreichen.
  • Die Anzeigefläche kann hierbei derart ausgebildet sein, dass die zusätzlichen Informationen im transparenten Zustand und/oder im verdunkelten Zustand angezeigt werden können. Vorzugsweise können die Informationen sowohl im transparenten Zustand als auch im verdunkelten Zustand angezeigt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Anzeigefläche derart ausgebildet, dass zusätzliche Informationen optischen Umgebungsinformationen überlagerbar oder zusätzlich zu diesen Umgebungsinformationen einblendbar sind. Die Anzeigefläche ermöglicht somit eine rechnergestützte Erweiterung von Umgebungsinformationen, die auch als sogenannte Augmented Reality bezeichnet werden kann. Hierzu kann beispielsweise die visuelle Erfassung der Auflagefläche und des aufzulegenden Dokuments durch das sich im transparenten Zustand befindliche Abdeckelement durch zusätzliche Informationen erweitert werden. Die zusätzlichen Informationen können hierbei eingeblendet oder überlagert werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Anzeigefläche als Projektionsfläche ausgebildet. Insbesondere kann die Anzeigefläche als lichtdurchlässige Spiegelfläche ausgebildet sein. Auf die Projektionsfläche sind hierbei die zusätzlichen Informationen projizierbar. Hierzu kann die vorgeschlagene Vorrichtung ein Mittel zur Erzeugung der Projektionsstrahlung, beispielsweise entsprechende Lichtquellen, umfassen.
  • Es ist denkbar, dass das Abdeckelement eine als Anzeigefläche dienende Schicht und eine davon separat ausgebildete in ihrer Lichtdurchlässigkeit veränderbare Schicht umfasst, wobei z.B. die in ihrer Lichtdurchlässigkeit veränderbare Schicht in vertikaler Richtung unterhalb der als Anzeigefläche dienenden Schicht angeordnet ist. Hierdurch wird durch die geometrische Anordnung sichergestellt, dass einem Benutzer zusätzliche Informationen sowohl im transparenten als auch im verdunkelten Zustand dargestellt werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Lichtquelle, wobei die Lichtquelle derart angeordnet ist, dass zumindest ein Teil der Auflagefläche durch die Lichtquelle beleuchtbar ist.
  • Die Lichtquelle kann hierbei die Auflagefläche derart beleuchten, dass diese durch einen Benutzer durch das sich im transparenten Zustand befindliche Abdeckelement verbessert visuell erfasst werden kann. Hierdurch wird der visuell gestützte Auflagevorgang durch den Benutzer erleichtert.
  • Weiter vorgeschlagen wird ein Verfahren zur Dokumentenerfassung mittels einer der vorhergehend beschriebenen Vorrichtungen. In diesem Verfahren wird in einem ersten Schritt oder in einem Ausgangszustand der zumindest eine Teil des Abdeckelements in einen transparenten Zustand geschaltet oder der Teil des Abdeckelements befindet sich in dem transparenten Zustand.
  • In einem zweiten Schritt wird ein zu erfassendes Dokument auf die Auflagefläche aufgelegt. Diese kann hierbei durch einen Benutzer durch das Abdeckelement visuell erfasst werden.
  • In einem dritten Schritt wird der zumindest eine Teil des Abdeckelements in einen verdunkelten Zustand geschaltet.
  • Während des Auflagevorgangs kann eine Lage und/oder Orientierung des aufgelegten Dokuments bestimmt werden, beispielsweise durch Auswertung von mittels der vorhergehend beschriebenen Erfassungseinrichtung oder einer weiteren Erfassungseinrichtung erzeugten Abbildern der Auflagefläche und des Dokuments. Befindet sich das Dokument in einer für eine korrekte Erfassung notwendigen Lage und/oder Orientierung auf der Auflagefläche, so kann automatisch der verdunkelte Zustand des Abdeckelements aktiviert werden. Nach Erreichen des abgedunkelten Zustands, beispielsweise nach einer vorbekannten Zeitdauer nach der Aktivierung des abgedunkelten Zustands, kann dann der Erfassungsvorgang durchgeführt werden.
  • Selbstverständlich ist es auch vorstellbar, dass der verdunkelte Zustand durch den Benutzer aktiviert wird, beispielsweise durch manuelle Betätigung eines Aktivierungsmittels, beispielsweise eines Schalters oder Druckknopfes.
  • In einem vierten Schritt wird ein Abbild des Dokuments erzeugt.
  • Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise ein Verfahren, welches eine korrekte Auflage eines zu erfassenden Dokuments auf die Auflagefläche erleichtert, wobei gleichzeitig Störungen eines Erfassungsvorganges durch Fremdlicht minimiert werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform werden im transparenten und/oder im verdunkelten Zustand zusätzliche Informationen auf eine Anzeigefläche des Abdeckelements dargestellt.
  • Beispielsweise kann detektiert werden, ob ein Dokument auf die Auflagefläche aufgelegt werden soll. Dies kann beispielsweise, wie vorhergehend erläutert, durch Auswertung von Ausgangssignalen der Erfassungseinrichtung oder einer weiteren Erfassungseinrichtung erfolgen. Weiter kann ausgewertet werden, ob sich das aufzulegende Dokument in einer gewünschten Lage und/oder Orientierung befindet. Ist dies nicht der Fall, kann weiter eine Lagedifferenz und/oder Orientierungsdifferenz zwischen der zur Erfassung notwendigen Lage und/oder Orientierung und der aktuellen Lage und/oder Orientierung des Dokuments bestimmt werden. In Abhängigkeit dieser Differenzen kann dann auf der Anzeigefläche eine entsprechende Information dargestellt werden. Beispielsweise kann ein Pfeil dargestellt werden, der einem Benutzer eine Richtung vorgibt, in der der Benutzer das aufzulegende Dokument verschieben und/oder verdrehen muss, um die gewünschte Lage und/oder Orientierung des Dokuments auf der Auflagefläche zu erreichen.
  • Weiter können Statusinformationen der Vorrichtung angezeigt werden. Beispielsweise ist es vorstellbar, vor einer Detektion eines aufzulegenden Dokuments eine Information anzuzeigen, die einem Benutzer einen Bereitschaftszustand der Vorrichtung visualisiert. Während der Dokumentenerfassung, also im verdunkelten Zustand des Abdeckelements, kann dem Benutzer eine Information angezeigt werden, dass die Dokumentenerfassung durchgeführt wird und eine Entnahme oder ein Verschieben des Dokuments nicht freigegeben ist.
  • Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise eine zusätzliche visuelle Unterstützung des Auflage- und Erfassungsvorgangs.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird zur Auflage des Dokuments eine Lichtquelle aktiviert, wobei die Lichtquelle nach Auflage des Dokuments deaktiviert wird. Insbesondere kann die Lichtquelle aktiviert werden, wenn detektiert wird, dass ein Dokument auf die Auflagefläche aufgelegt wird. Die Lichtquelle kann deaktiviert werden, wenn detektiert wird, dass sich das aufgelegte Dokument in der gewünschten Lage und/oder Orientierung befindet.
  • Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise, dass zur Auflage des Dokuments die visuelle Erfassbarkeit durch einen Benutzer verbessert wird, wobei zur Erfassung des Dokuments der Fremdlichteinfall minimiert wird.
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Figuren zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zur Dokumentenerfassung,
  • 2 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Dokumentenerfassung,
  • 3 eine weitere Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Dokumentenerfassung und
  • 4 eine weitere Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Dokumentenerfassung.
  • Nachfolgend bezeichnen gleiche Bezugszeichen Elemente mit gleichen oder ähnlichen technischen Merkmalen.
  • In 1 ist eine Vorrichtung 1 zur Dokumentenerfassung in einer schematischen Seitenansicht dargestellt. Die Vorrichtung 1 umfasst ein Gehäuse 2. Das Gehäuse 2 bildet ein Abdeckelement 3 aus. Weiter umfasst die Vorrichtung 1 eine Auflagefläche 4, die in einer vertikalen Richtung z unter dem Abdeckelement 3 angeordnet ist. Das Gehäuse 2 weist eine Seitenwand 5 auf, die das Abdeckelement 3 und die Auflagefläche 4 verbindet und sich in vertikaler Richtung z erstreckt. Hierbei ist dargestellt, dass sich das Abdeckelement 3 und die Auflagefläche 4 in zueinander parallelen Ebenen, die senkrecht zur vertikalen Richtung z orientiert sind, erstrecken. Zumindest ein Teil des Abdeckelements 3 ist in einer Lichtdurchlässigkeit veränderbar. Insbesondere kann in einem transparenten Zustand des Abdeckelements 3 die Lichtdurchlässigkeit derart eingestellt sein, dass der zumindest eine Teil des Abdeckelements 3 für sichtbares Licht durchlässig ist. In einem verdunkelten Zustand des zumindest einen Teils des Abdeckelements 3 kann die Lichtdurchlässigkeit derart eingestellt sein, dass der zumindest eine Teil des Abdeckelements 3 für sichtbares Licht nicht durchlässig ist.
  • Die Auflagefläche 4, das Abdeckelement 3 und die Seitenwand 5 umfassen ein Einfuhrvolumen 6. Dieses ist zu einer Seite 7 hin geöffnet, wobei von der geöffneten Seite 7 her ein zu erfassendes Dokument 8 (siehe z.B. 2) in das Einfuhrvolumen 6 und auf die Auflagefläche 4 eingeführt werden kann. Im Einfuhrvolumen 6 ist im Bereich des Abdeckelements 3 eine Lichtquelle 9 angeordnet, durch die die Auflagefläche 4 beleuchtet werden kann. In vertikaler Richtung z unterhalb der Auflagefläche 4, die z.B. als Glasplatte ausgebildet sein kann, ist eine Erfassungseinrichtung 10 zur bildbasierten Erfassung eines auf die Auflagefläche 4 aufgelegten Dokuments 8 (siehe 2) angeordnet.
  • Im transparenten Zustand kann Licht aus dem Einfuhrvolumen 6 durch das Abdeckelement 3 hindurchstrahlen. Gleichzeitig kann auch Licht durch das Abdeckelement 3 in das Einfuhrvolumen 6 hineinstrahlen. Im verdunkelten Zustand kann kein Licht durch das Abdeckelement 3 in das Einfuhrvolumen 6 hineinstrahlen.
  • Der in seiner Lichtdurchlässigkeit veränderbare Teil des Abdeckelements 3 ist zusätzlich als Anzeigefläche 11 ausgebildet.
  • In 2 ist eine Draufsicht auf die in 1 dargestellte Vorrichtung 1 dargestellt. Hierbei ist dargestellt, dass ein zu erfassendes Dokument 8 von der geöffneten Seite 7 her in das Einfuhrvolumen 6 (siehe 1) auf die Auflagefläche 4 aufgelegt wird. Weiter ist dargestellt, dass in einer Projektionsfläche, die senkrecht zur vertikalen Richtung z (siehe 1) orientiert ist, eine Umrandung der Auflagefläche 4 eine Umrandung der Anzeigefläche 11, die in das Abdeckelement 3 integriert ist, umfasst.
  • Mittels der Erfassungseinrichtung 10 (siehe 1) oder einer weiteren, nicht dargestellten, Erfassungseinrichtung kann detektiert werden, dass das Dokument 8 in das Einfuhrvolumen 6 eingeführt wird.
  • Weiter kann eine Lage- und Orientierungsdifferenz zwischen einer zur Erfassung notwendigen Lage und/oder Orientierung und einer aktuellen Lage und Orientierung des Dokuments 8, z.B. bildbasiert, bestimmt werden.
  • Im in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist dargestellt, dass eine Lagedifferenz in einer ersten horizontalen Richtung x gegeben ist. In Abhängigkeit dieser Lagedifferenz können zusätzliche Informationen in Form von Pfeilen 12 auf der Anzeigefläche 11 dargestellt werden, wobei die Pfeile in der ersten horizontalen Richtung x orientiert sind und somit einem Benutzer eine Richtung vorgeben, in der er die Lage des Dokuments 8 verändern muss, um die notwendige Lage zu erreichen.
  • Weiter ist in 2 dargestellt, dass sich der zumindest eine Teil des Abdeckelements 3 in einem transparenten Zustand befindet, wodurch das Dokument 8, insbesondere der bereits in das Einfuhrvolumen 6 eingeführte Teil des Dokuments 8, noch durch einen Nutzer visuell erfassbar ist.
  • In 3 ist eine weitere Draufsicht auf die in 1 dargestellte Vorrichtung 1 dargestellt. Auch in diesem Ausführungsbeispiel befindet sich der zumindest eine Teil des Abdeckelements 3 in einem transparenten Zustand. Jedoch wird durch z.B. die in 1 dargestellte Erfassungseinrichtung 10 oder eine weitere, nicht dargestellte, Erfassungseinrichtung detektiert, dass ein Benutzer das zu erfassende Dokument 8 mit einer falschen Seite auf die Auflagefläche 4 auflegt. In diesem Fall kann auf der Anzeigefläche 11 ein Stopp-Symbol 13 dargestellt werden, welches dem Benutzer visualisiert, dass der aktuelle Auflegevorgang beendet werden soll.
  • In 4 ist eine weitere Draufsicht auf die in 1 dargestellte Vorrichtung 1 dargestellt. Hierbei wird ein Dokument 14, welches ein größeres Format als das in 2 und 3 dargestellte Dokument 8 aufweist, auf die Auflagefläche 4 aufgelegt.
  • In diesem Fall wird detektiert, dass eine Lagedifferenz sowohl in der ersten horizontalen Richtung x als auch in einer weiteren horizontalen Richtung y besteht. Entsprechend diesen Lagedifferenzen können Pfeile 12 mit Orientierung in der ersten horizontalen Richtung x als auch Pfeile mit einer Orientierung in der weiteren horizontalen Richtung y auf der Anzeigefläche 11 dargestellt werden, um dem Benutzer zu visualisieren, dass, um eine gewünschte Lage des Dokuments 14 zu erreichen, ein Verschieben in beide horizontalen Richtungen x, y notwendig ist. Auch in dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich der in seiner Lichtdurchlässigkeit veränderbare Teil des Abdeckelements 3 in einem transparenten Zustand.
  • Die zusätzlichen Informationen, die auf der Anzeigefläche 11 dargestellt werden können, können farbig oder schwarz/weiß dargestellt werden.
  • Ein Verfahren zur Dokumentenerfassung kann beispielsweise wie folgt durchgeführt werden. In einem Ausgangs- oder Standby-Zustand kann der in seiner Lichtdurchlässigkeit veränderbare Teil des Abdeckelements 3 sich im transparenten Zustand befinden. Auf der Anzeigefläche 11 kann beispielsweise die Information "Bitte hier Dokument einlegen" angezeigt werden. Führt ein Benutzer ein Dokument 8, 14 ein, so können Pfeile 12 oder andere Hinweise, die eine korrekte Auflage des Dokuments 8, 14 unterstützen, auf der Anzeigefläche 11 dargestellt werden. Weiter kann die Lichtquelle 9 (siehe 1) aktiviert werden. Ist das Dokument 8, 14 korrekt eingelegt, kann der Anzeigefläche 11 ein Hinweis angezeigt werden, dass eine Erfassung durchgeführt wird. Gleichzeitig kann der in seiner Lichtdurchlässigkeit veränderbare Teil des Abdeckelements 3 in den verdunkelten Zustand versetzt werden. Weiter können dann mittels der Erfassungseinrichtung 10 (siehe 1) Bild(er) aufgenommen werden.
  • Ist die Bildaufnahme beendet, kann der in seiner Lichtdurchlässigkeit veränderbare Teil des Abdeckelements 3 wieder in den transparenten Zustand versetzt werden. Auch kann die Lichtquelle 9 aktiviert werden. Auf der Anzeigefläche 11 kann der Hinweis "Dokument entnehmen" angezeigt werden.
  • Hierdurch wird die Bedienung einer Vorrichtung 1 zur Dokumenterfassung durch unerfahrene Nutzer deutlich vereinfacht, insbesondere im so genannten Self-Service-Bereich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20010183 U1 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Dokumentenerfassung, wobei die Vorrichtung (1) mindestens eine Auflagefläche (4) zur Auflage eines Dokuments (8, 14) aufweist, wobei die Vorrichtung (1) mindestens ein Abdeckelement (3) zur Abdeckung der Auflagefläche (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtdurchlässigkeit zumindest eines Teils des Abdeckelements (3) veränderbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem abgedeckten Zustand eine Umrandung des in der Lichtdurchlässigkeit veränderbaren Teils des Abdeckelements (3) die Auflagefläche (4) zumindest teilweise umfasst, wenn die Auflagefläche (4) und das Abdeckelement (3) in eine gemeinsame Projektionsfläche projiziert sind.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtdurchlässigkeit des zumindest einen Teils in einem transparenten Zustand derart eingestellt ist, dass der zumindest eine Teil für sichtbares Licht durchlässig ist, wobei die Lichtdurchlässigkeit des zumindest einen Teils in einem verdunkelten Zustand derart eingestellt ist, dass der zumindest eine Teil für sichtbares Licht nicht durchlässig ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Abdeckelements (3) als Anzeigefläche (11) ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigefläche (11) derart ausgebildet ist, dass zusätzliche Informationen optischen Umgebungsinformationen überlagerbar oder zusätzlich zu den optischen Umgebungsinformationen einblendbar sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigefläche (11) als Projektionsfläche ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Lichtquelle (9) umfasst, wobei die Lichtquelle (9) derart angeordnet ist, dass zumindest ein Teil der Auflagefläche (4) durch die Lichtquelle (9) beleuchtbar ist.
  8. Verfahren zur Dokumentenerfassung mittels einer der Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass – der zumindest eine Teil des Abdeckelements (3) in einen transparenten Zustand geschaltet wird/ist, – ein Dokument (8, 14) auf die Auflagefläche (4) aufgelegt wird, – der zumindest ein Teil des Abdeckelements (3) in einen verdunkelten Zustand geschaltet wird, – ein Abbild des Dokuments (8, 14) erzeugt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im transparenten und/oder verdunkelten Zustand zusätzliche Informationen auf einer Anzeigefläche (11) des Abdeckelements (3) dargestellt werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Auflage des Dokuments (8, 14) eine Lichtquelle (9) aktiviert wird, wobei die Lichtquelle (9) nach Auflage des Dokuments (8, 14) deaktiviert wird.
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