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DE102004056007A1 - Mobile Verifikationseinrichtung zur Echtheitsüberprüfung von Reisedokumenten - Google Patents

Mobile Verifikationseinrichtung zur Echtheitsüberprüfung von Reisedokumenten Download PDF

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DE102004056007A1
DE102004056007A1 DE102004056007A DE102004056007A DE102004056007A1 DE 102004056007 A1 DE102004056007 A1 DE 102004056007A1 DE 102004056007 A DE102004056007 A DE 102004056007A DE 102004056007 A DE102004056007 A DE 102004056007A DE 102004056007 A1 DE102004056007 A1 DE 102004056007A1
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DE
Germany
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mobile
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mobile verification
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Ceased
Application number
DE102004056007A
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English (en)
Inventor
Manfred Dr. Paeschke
Benedikt Dr. Ahlers
Olaf Dressel
Michael Edwards
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bundesdruckerei GmbH
Original Assignee
Bundesdruckerei GmbH
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Publication date
Application filed by Bundesdruckerei GmbH filed Critical Bundesdruckerei GmbH
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Priority to EP05803317A priority patent/EP1839278A1/de
Priority to PCT/EP2005/010835 priority patent/WO2006056268A1/de
Priority to CN200580039473A priority patent/CN100578554C/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine mobile Verifikationseinrichtung zur Echtheitsüberprüfung von Reisedokumenten, welche weniger als 1000 g, insbesondere weniger als 700 g, wiegt. Die Verifikationseinrichtung umfasst eine Identifizierungseinrichtung zur Identifizierung eines berechtigten Benutzers, eine Freigabeeinrichtung, welche die Benutzung der mobilen Verifikationseinrichtung aufgrund eines Signals der Identifizierungseinrichtung zur Nutzung freigibt, eine optische Leseeinheit zum Auslesen von auf den Seiten des Reisedokuments enthaltener bildmäßiger und/oder alpahnumerischer Information, eine Datenverarbeitungseinheit zur Verarbeitung der von der optischen Leseeinheit gelieferten Signale nach einem vorgegebenen Algorithmus, eine grafische Anzeigeeinheit zur Anzeige der ausgelesenen bildmäßigen und/oder alphanumerischen Daten und des von der Datenverarbeitungseinheit ermittelten Verifikationsergebnisses, sowie eine Kommunikationseinheit zur verschlüsselten Übermittlung der ausgelesenen Daten und/oder des von der Datenverarbeitungseinheit ermittelten Verifikationsergebnisses an mindestens eine zentrale Stelle und zum Empfang relevanter Daten von der mindestens einen zentralen Stelle über ein Kommunikationsnetz.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mobile Verifikationseinrichtung zur Echtheitsüberprüfung von Reisedokumenten gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Im Zuge verstärkter Sicherheitsbemühungen werden Reisepässe und Identitätsausweise mehr und mehr mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine maschinelle Identifizierung des Inhabers erlauben, den Missbrauch derartiger Dokumente unterbinden und ihre Fälschungssicherheit erhöhen. Derartige maschinenlesbare Ausweise werden nachfolgend unter dem Begriff Reisedokumente zusammengefasst. Sie weisen zumindest die standardisierte ICAO-Zeile auf, die mit einem OCR-Lesesystem maschinenlesbar ist.
  • Künftige maschinenlesbare Reisedokumente enthalten gemäß ICAO-Standard ISO 9303 bspw. in der Personalisierseite oder im Buchdeckel ein über einen Transponder kontaktlos auslesbares Speicherelement in Form eines Funkchips, eines RFID (Radio Frequency Identifikation) Speicherelements. Als RFID-System wird nach ISO 14443A und B ein System bei 13,56 MHz mit einem EPROM Speichervolumen größer 32 kBit, insbesondere größer 72 kBit verwendet, wobei eine Mehrzahl an biometrischen personenbezogenen Daten, wie das Gesicht und/oder Fingerabdrücke bis zu zehn-Finger-gerollten Abdrücken und/oder Iris-bezogene Daten im JPEG-Format abgespeichert werden können.
  • Bei Verifikationssystemen, die an Zugangskontrollstellen aufgestellt oder in diese integriert sind, spielen der Stromverbrauch, die kontaktlose Kommunikation mit einem übergeordneten Datennetz sowie Gewichtsprobleme keine wesentliche Rolle, weil sie stationär an einem festen Platz betrieben werden. völlig anders stellt sich die Situation für den ambulanten Einsatz dar, wo diese Themen ein sehr wesentliches Kriterium bilden.
  • Mit der Erfindung wird eine mobile Verifikationseinrichtung geschaffen, die der Ausstattung moderner maschinenlesbarer Reisedokumente Rechnung trägt und von autorisierten Personen im mobilen Einsatz an Grenzstellen bei der Ein- und Ausreisekontrolle sowie bei der Überprüfung von Personen an beliebigen Orten verwendet werden kann.
  • Erfindungsgemäß ist die Verifikationseinrichtung zur Echtheitsüberprüfung von Reisedokumenten für mobilen Einsatz vorgesehen, wobei mobil bedeutet, dass das Gerät am Körper getragen werden kann und weniger als 1000 g insbesondere weniger als 700 g wiegt. Es umfasst eine Identifizierungseinrichtung zur Identifizierung eines berechtigten Benutzers, eine Freigabeeinrichtung, welche die Benutzung der mobilen Verifikationseinrichtung aufgrund eines Signals der Identifizierungseinrichtung zur Nutzung freigibt, eine optische Leseeinheit zum Auslesen von auf den Seiten des Reisedokuments enthaltener bildmäßiger und/oder alphanumerischer Information, eine Datenverarbeitungseinheit zur Verarbeitung der von der optischen Leseeinheit gelieferten Signale nach einem vorgegebenen Algorithmus, eine grafische Anzeigeneinheit zur Anzeige der ausgelesenen bildmäßigen und/oder alphanumerischen Daten und des von der Datenverarbeitungseinheit ermittelten Verifikationsergebnisses sowie eine Kommunikationseinheit (20) zur verschlüsselten Übermittlung der ausgelesenen Daten und/oder des von der Datenverarbeitungseinheit ermittelten Verifikationsergebnisses an mindestens eine zentrale Stelle und zum Empfang relevanter Daten von der mindestens einen zentralen Stelle über ein Kommunikationsnetz.
  • In einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung enthält die mobile Verifikationseinrichtung eine kontaktlose RFID-Leseeinheit, die auf der Basis der von der optischen Leseeinheit ermittelten alphanumerischen Daten personenbezogene Daten des Reisedokument-Inhabers aus einem im Reisedokument enthaltenen RFID Speicherelement ausliest. Die RFID-Leseeinheit kann fest in der Verifikationseinrichtung installiert sein, sie kann aber auch als modulare Erweiterung eines einfacheren Gerätes vorgesehen sein, das in der einfachen Grundausstattung ohne RFID auskommt.
  • Das Lesemodul führt beispielsweise nur dann einen Lesevorgang aus, wenn bestimmte vorgegebene ICAO-Daten auf der Personalisierseite gelesen worden sind und diese mit gewissen Daten des elektronischen Speichers des RFID-Systems übereinstimmen. Durch die Verwendung spezieller kryptografischer Maßnahmen werden Abänderungen und Fälschungen der elektronisch gespeicherten Daten wie auch der Nachbau überaus erschwert; ein evtl. Missbrauch kann durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beim Auslesen rasch visualisiert und lokalisiert werden.
  • Vorzugsweise umfasst die Verifikationseinrichtung ein Mobiltelefon und/oder PDA (Personal-Digital-Assistent) sowie eine modulierbare, insbesondere pulsmäßig betreibbare Beleuchtungseinrichtung und als optische Leseeinheit ein Kameramodul, mit dem eine Personalisierseite und/oder maschinenlesbare Zeichen aufgenommen werden, die anschließend der Verifikation unterzogen werden. Auf dem Bildschirm des Mobiltelefons/PDAs wird bspw. das Bild aus dem Speicher des RFID-Elements und/oder das gescannte bzw. mit dem Kameramodul aufgenommene Bild des Reisedokumenteninhabers angezeigt. Zwei oder drei dieser Bilder werden nebeneinander zum visuellen Vergleich dargestellt oder übereinander gelegt um etwaige Abweichungen feststellen zu können. Außerdem können diese Bilder sofort über ein Kommunikations- und Datennetzwerk an zuständige Stellen übermittelt werden. Besonders vorteilhaft ist es, dass hierbei grafische Anzeigeeinheit, Datenverarbeitungseinheit und Kommunikationseinheit durch ein Mobiltelefon gebildet werden, in dem diese Funktionseinheiten bereits zusammengefasst sind.
  • Das RFID-Lesemodul ist vorzugsweise in das Mobiltelfon integriert. Es kann am Mobiltelefon aber auch ein RFID-Lesemodul als Adapter oder Austauschteil angebracht sein. Es wird ergänzt durch ein sicherheitsunterstütztes drahtloses Kommunikationsmodul mit dem die Kommunikation zu einem externen Datennetz möglich ist. Je nach Einsatzgebiet hat das drahtlose Kommunikationsmodul eine Reichweite von maximal 100 m, insbesondere maximal 30 m, insbesondere maximal 10 m. Es kann dabei als Blue-tooth-, Wireless-LAN- oder IR-Modul ausgebildet sein. Von besonderem Vorteil ist es, wenn das drahtlose Kommunikationsmodul auf der Basis eines Mobiltelefonmoduls aufgebaut und mit Verschlüsselungseinrichtungen zur gesicherten Datenübertragung über öffentliche Mobilfunknetzwerke oder das Polizeifunknetzwerk oder über den Digitalfunk versehen ist.
  • Die optische Leseeinheit umfasst bevorzugt ein OCR-Modul zum Lesen der standardisierten ICAO-Zeile in Pässen und Ausweisen, bspw. einen Kleinfeldscanner von zumindest der Länge und/oder Höhe einer ICAO-Zeile eines Reisepasses. In weiteren Ausführungsformen beinhaltet die optische Leseeinheit einen aus Rasterelementen zeilenförmig aufgebauten Scanner, vorzugsweise auf der Basis einer Contact-Image-Sensor-Zeile (CIS) mit CMOS- oder CCD-Elementen, mit denen sehr kleinbauende Scanner realisierbar sind. Gegebenenfalls wird zum Scannen der ICAO-Zeile eine Relativbewegung zwischen Geräteteilen und dem Reisepass erforderlich sein, die grundsätzlich in jeder der beiden Richtungen erfolgen kann, wobei aber aus Kostengründen und wegen des Platzbedarfs bevorzugt die kürzere Strecke gewählt wird. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die optische Leseeinheit der mobilen Verifikationseinrichtung durch das Kameramodul eines mobilen Kommunikationsgerätes, insbesondere eines Mobiltelefons oder PDA's gebildet wird.
  • Mobiltelefone und PDA's mit integriertem Kameramodul in Form von matrixartigen CCD- oder CMOS-Elementen gehören zum Stand der Technik. Zur Zeit werden bereits Bausteine mit bis zu 3 Millionen Pixel und Farbauflösung angeboten, die sich auch für Verifikationsaufgaben einsetzen lassen. Mobiltelefone und PDA's mit Kamerasystemen arbeiten üblicherweise ohne Blitzgerät, weisen jedoch im Vergleich mit digitalen Fotoapparaten bereits eine relativ hoch gesicherte drahtlose Datenübertragungseinrichtung in Form eines Mobilfunknetzes auf. In dieser Ausführungsform läßt sich somit ein kostengünstiges Mobiltelefon bzw. ein kostengünstiger PDA mit Kameramodul nicht nur zum Aufnehmen der Personalisierseite von Reisedokumenten sondern mit einer geeigneten Beleuchtungseinrichtung auch zum Erkennen von kodierter oder versteckter Information verwenden.
  • Bevorzugt ist die optische Leseeinheit mit einer Beleuchtungseinrichtung versehen, die modulierbare, insbesondere pulsbaren Lichtquellen, insbesondere LEDs und/oder Laserdioden umfasst. Da einerseits LED Elemente im UV- und im IR- Bereich sehr kostengünstig und mit hoher Leistung, insbesondere hoher Impulsleistung, zur Verfügung stehen und andererseits Blitzlampen ebenfalls einen relativ hohen Anteil an nichtsichtbarem Licht aufweisen, können bei der Integration derartiger Beleuchtungssysteme die in Pigmenten von Druckfarben enthaltenen Sicherheitselemente, bspw. Stokes oder Antistokes-Sicherheitselemente des Druckgebildes angeregt werden. Mit entsprechender zeitlicher Steuerung werden dann die jeweiligen Antwortsignale aufgenommen, die im sichtbaren aber auch im nichtsichtbaren Wellenlängenbereich, bspw. im NIR-bereich liegen können. Die matrixartigen Photoelemente von Kameramodulen moderner Mobiltelefone wie auch die Sensoren zeilenrasterartig aufgebauter Scanner beruhen durchwegs auf Schaltungen auf Siliziumsubstraten; ihre Wellenlängensensitivität reicht vom UV- bis in den NIR-Bereich bei etwa 1100 nm. Dabei können je nach Ausgestaltung der Sicherheitselemente ein breitbandiges oder mehrere schmalbandige Emissionen verwendet werden. Es kann jedoch anstelle oder zusätzlich das zeitliche Verhalten des Sicherheitselementes zur Verifikation verwendet werden. Da übliche Stokes- und Antistokes-Elemente ein relativ unterschiedliches An- und Abklingverhalten aufweisen, kann dieses zeitliche Verhalten durch Anregung mit einem zeitlich entsprechend modulierten bzw. gepulsten Lichtsystem mit Vorteil zur Echtheitsüberprüfung herangezogen werden.
  • In spezieller Weiterbildung der Erfindung kann die Transparenz von Druckfarben und opaken Kunststofffolien für den NIR-Bereich für die Echtheitsüberprüfung von versteckter Information verwendet werden. Bspw. können NIR-aktive Pigmente unterhalb einer Druckschicht oder unterhalb einer opaken Folie eingebaut sein. Diese Sicherheitselemente können dann mittels NIR-Bestrahlung aktiviert werden. Das Antwortsignal wird mittels der integrierten Kamera detektiert. Es kann anschließend drahtlos an das übergeordnete Datenverarbeitungssystem weitergeleitet und im Gerät ausgewertet oder vor-ausgewertet werden.
  • Die Datenverarbeitungseinheit der Verifikationseinrichtung kann erfindungsgemäß so ausgelegt sein, dass sie autonom und off-line die Verifikation der Reisedokumente durchführt, ohne mit einem externen Datennetz kommunizieren zu müssen, sie kann aber auch derart ausgelegt sein, dass die Verifikation der Reisedokumente on-line oder partiell on-line in Kommunikation mit einem externen Datennetz durchgeführt wird. Insbesondere wird die Verifikation der Reisedokumente zunächst off-line, ohne Kommunikation mit einem externen Datennetz durchgeführt, wobei bei Vorliegen eines unklaren Verifikationsergebnisses für begrenzte Zeit auf on-line Betrieb umgeschaltet wird.
  • Vorzugsweise ist in der erfindungsgemäßen Verifikationseinrichtung eine Einrichtung vorgesehen, die in vorgegebenen Intervallen verifikationsrelevante Daten über die Kommunikationseinrichtung empfängt und einen Datenabgleich durchführt Dies kann insbesondere auch mittels einer Dockingstation erfolgen mit der die mobile Verifikationseinrichtung zumindest zeitweise verbindbar ist. Die Dockingstation empfängt ihrerseits in vorgegebenen Intervallen verifikationsrelevante Daten und den Datenabgleich durch. Auf diese Weise wird die mobile Verifikationseinrichtung ständig auf dem aktuellen Stand relevanter Information gehalten, und kann bspw. die Daten des Reisedokuments im Vergleich mit einer aktualisierten Fahndungsliste verifizieren.
  • Bevorzugt ist die Verifikationseinrichtung mit einem biometrischen Sensor ausgestattet, der bspw. durch das Kameramodul realisiert sein kann. Mit einem derartigen biometrischen Sensor kann ein Iris-scan durchgeführt werden, wobei die Irisdaten dem Verifikationsprozess zugeführt werden. Besonders vorteilhaft ist, wenn der biometrische Sensor als Fingerabdrucksensor ausgebildet ist. Die Datenverarbeitungseinrichtung ist dabei zum Vergleich und zur Verifikation eines mobil aufgenommenen biometrischen Merkmals mit einem auf dem Reisedokument oder Identitätsausweis, insbesondere in einem RFID-Chip gespeicherten biometrischen Merkmal ausgelegt. Alternativ oder zusätzlich kann die Verifikation eines mobil aufgenommenen biometrischen Merkmals auch über die Kommunikationseinrichtung on-line an einer zentralen Stelle erfolgen. In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Datenverarbeitungseinrichtung zum Vergleich und zur Verifikation eines mobil aufgenommene Gesichtsbildes mit auf dem Reisedokument oder Identitätsausweis, insbesondere in einem RFID-Chip gespeicherten Gesichtsbild ausgelegt.
  • Der biometrische Sensor der erfindungsgemäßen Verifikationseinrichtung kann vorteilhafterweise in mehreren Funktionen, nämlich zur Freigabe des Geräts für den berechtigten Benutzer, zur Verschlüsselung und Sicherung der Datenübermittlung über das Kommunikationsnetz sowie zur vorgenannten Verifikation eingesetzt werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist ein Kameramodul vorgesehen, mit dem das aktuelle Gesichtsbild des Dokumenteninhabers aus zwei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln aufnehmbar ist. Dadurch kann ein visueller Vergleich mit wesentlich größerer Sicherheit durchgeführt werden. Die Verifikationseinrichtung kann hierfür insbesondere mit zwei Kameramodulen ausgestattet sein.
  • Um mögliche unterschiedliche Vergrößerungen und Maßstabsverzerrungen bei Aufnahmen im mobilen Einsatz auszugleichen, ist bei Kameramodulen, welche zur Aufnahme der gesamten Personalisierseite des Reisedokuments ausgebildet sind, in der Datenverarbeitungseinrichtung eine Verzerrungskorrektur auf der Basis der ICAO-Zeile vorgesehen.
  • Um den unbefugten Betrieb bzw. eine unbefugte Verwendung zu verhindern muss sich der Bediener einer mobilen Verifikationseinrichtung vor Inbetriebnahme identifizieren. Dies kann erfindungsgemäß nicht nur über einen biometrischen Sensor sondern auch dadurch erfolgen, dass sich der Benutzer mit einem elektronischen Identifikationselement anmeldet, also bspw. mit einer Chipkarte, einem USB-Token oder mit einem kontaktlosen RFID-Element.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen.
  • Es zeigen:
  • 1 : Ein erstes Ausführungsbeispiel einer mobilen Verifikationseinrichtung;
  • 2: das optische Lesegerät der mobilen Verifikationseinrichtung mit um 90° gedrehter Anordnung der Contact-Image-Sensor-Zeile (CIS);
  • 3: einen vergrößerten Ausschnitt mit der Contact-Image-Sensor-Zeile (CIS);
  • 4: ein zweites Ausführungsbeispiel auf der Basis eines optischen Lesegeräts mit einem OCR-Modul;
  • 5: eine weitere Ausführungsform auf der Basis eines Mobiltelefons mit integriertem Kameramodul.
  • 1 zeigt eine erste Ausführungsform eines mobilen Verifikationsgerätes 1 auf der Basis eines Contact-Image-Sensors (CIS) mit etwa der halben Größe eines Notebooks. Die optische Leseeinheit 22 verwendet eine rasterförmig aufgebaute CIS-Zeile 13, in der Beleuchtungselemente, Optik und Sensoren integriert sind. Die CIS-Zeile wird dabei mit einer Länge von etwa 86 mm in Richtung der langen Seite einer Personalisierseite 3 eines maschinenlesbaren Reisedokuments 2 bewegt. Alternativ kann die Relativbewegung zwischen CIS-Zeile 13 und Reisedokument 2 auch dadurch realisiert werden, dass die CIS-Zeile 13 ortsfest angeordnet ist und die Personalisierseite 3 von Hand daran vorbeigezogen wird.
  • Im gezeigten Beispiel dient eine transparente Auflageplatte 12, bspw. aus Glas, als Auflage der Personalisierseite 3 und zur exakten Führung des CIS-Sensors 13. Das maschinenlesbare Reisedokument 2 wird dabei mit der Personalisierseite 3 zusammen mit einem der Einbanddeckel in eine schlitzartige Aufnahmeöffnung 11 der mobilen Verifikationseinrichtung 1 geschoben. Die Buchnaht bzw. Falzung 8 kommt dabei an der Vorderkante der Aufnahmeöffnung 11 zu liegen, so dass die restlichen Reisepass-Seiten 9 und der zweite Einbanddeckel außerhalb verbleiben. Vorzugsweise ist die Aufnahmeöffnung 11 an der Vorderseite abgerundet ausgeführt, um das Einführen des Reisedokuments zu erleichtern. Außerdem ist eine leichte Anfederung vorgesehen, mit der die Personalisierseite 3 an die Auflageplatte 12 angedrückt wird.
  • Die Elektronik 15 zur Ansteuerung und Signalverarbeitung für den Betrieb der CIS-Zeile 13 befindet sich auf einer Leiterplatte 14 im Gehäuse des optischen Lesegeräts 22. Die CIS-Zeile 13 ist auf der Basis von CMOS- und LED-Beleuchtungselementen aufgebaut, wobei letztere zur Beleuchtung der Personalisierseite 3 mit weißem Licht oder R-G-B-Licht, oder UV- und/oder NIR-Licht ausgebildet sind. Die CMOS-CIS-Zeilen können auch mit selektiven Filtern versehen sein, welche die Empfindlichkeit der Sensoren auf vorgegebene Wellenlängenbereiche beschränken. Die Sensibilitätsgrenze im NIR-Wellenlängenbereich wird durch die Verwendung von Silizium für die CMOS-Schaltung begrenzt und liegt üblicherweise bei 1050 nm.
  • Auf dem optischen Lesegerät 22 ist ein Lesemodul 16 (RFID-Modul) zum Auslesen eines im Reisedokument enthaltenen Transponders oder Funk-Chips 25 (RFID-Element) sowie ein mobiles Kommunikationsgerät 17 mit einem Display 18 und einer Tastatur 19 angeordnet. Diese Geräteteile können über entsprechende Schnittstellen, wie bspw. USB, oder auch drahtlos miteinander kommunizieren.
  • Anstelle eines derartig modular angeordneten RFID-Moduls 16 kann auch ein RFID-Pen mit beispielsweise blue-tooth Übertragungsmodul zur Eingabe von RFID-Daten verwendet werden. Im dargestellten Beispiel ist die Anordnung so getroffen, ein RFID Funkchip, der in die Personalisierseite 3 oder in den Reisedokument-Einband integriert ist, einfach und zuverlässig ausgelesen werden kann und das gesamte Lesesystem kompakt und eng begrenzt untergebracht ist. Grundsätzlich kann das RFID-Lesegerät 16 aber auch in das Kommunikationsgerät 17 integriert sein.
  • In 1 ist des weiteren schematisch ein drahtloses Kommunikationsmodul 20 dargestellt. Es entspricht in seiner Funktion einem üblichen Mobiltelefon oder dem Polizeifunk und dient der Kommunikation in einem entsprechend eingerichteten Funknetzwerk. Es kann auch als Bluetooth-, W-LAN oder IR- Modul ausgebildet sein, das die für ein derartiges System erforderlichen Sicherheitsvorschriften und Anforderungen erfüllt, und kann online, offline oder partiell online betrieben werden.
  • In 2 ist der optische Leseteil 22 der mobilen Verifikationseinheit mit um 90° gedrehter Contact-Image-Sensor-Zeile (CIS) 13 dargestellt. Die Länge der CIS-Zeile beträgt in diesem Fall ca. 127 mm und wird über die kürzere Abmessung der Personalisierseite 3 eines Reisepasses 2 bewegt. Der Verifikationsscanner 22 umfasst wiederum in einem kleinen tragbaren Gehäuse, das etwas größer als ein Reisedokument und mehrere cm dick ist, auf der Vorderseite eine Aufnahmeöffnung 11 für zumindest den Reisedokument-Einband und die Personalisierseite 3, eine transparente Platte 12, an die das Reisedokument angedrückt wird, eine CIS-Zeile und eine Leiterplatte 14 mit der entsprechenden Elektronik.
  • 3 zeigt schematisch einen vergrößerten Ausschnitt der optischen Leseeinheit. Das Reisdokument 2 liegt mit der Personalisierseite 3 auf einer transparenten Platte 12 unmittelbar darunter ist die Contact-Image-Sensor-Zeile 13 angeordnet, die eine CMOS-Sensorzeile 29 umfasst, die ihrerseits auf einer Leiterplatte 28 angeordnet ist. Derartige Sensorzeilen besitzen typischerweise eine Auflösung von einigen 100 dpi bis zu etwa 600 dpi. Die Abbildung der Personalisierseite 3 erfolgt durch zeilenweises Abtasten aufgrund einer linearen Relativbewegung zwischen CIS-Zeile 13 und abzutastender Vorlage mittels einem Rod-Lens-Array 30, welches aus stabförmigen Lichtleitfasern besteht, die mit einem bestimmten Füllfaktor zeilenförmig angeordnet sind. Die Beleuchtung erfolgt durch LED-Reihen (31, 32, 33), die auf derselben Leiterplatte wie die Sensoren 29 angeordnet sind. Alternativ können diese Lichtquellen auch auf einer eigenen Platine angeordnet sein, wobei ihr Licht über Spiegel und gegebenenfalls über zugeordnete Optiken, Spiegel und Lichtleitelemente auf die Personalisierseite gerichtet wird. Das Licht der LEDs leuchtet dabei den Fokusbereich 34 aus, der vom Rod-Lens-Array auf die Sensoren 29 abgebildet wird. Eine der Zeilen 31 besteht aus LEDs, die im UV Wellenlängenbereich von 350 bis 420 nm emittieren, eine zweite Zeile 32 enthält LEDs, deren Licht im NIR Wellenlängenbereich zwischen 780 nm und 1050 nm, typischerweise bei 950 nm oder 980 nm liegt. Die dritte Zeile 33 ist mit Weißlicht-LEDs bestückt.
  • In weiteren Ausführungsformen können auch mehr als drei LED-Reihen vorgesehen sein. Außerdem ist auch der Einsatz von Laserdioden möglich, insbesondere um spezielle Sicherheitsmerkmale des Reisedokuments wie diffraktive Strukturen oder optisch variable Elemente zu verifizieren
  • 4 zeigt eine zweite Ausführungsmöglichkeit einer mobilen Verifikationseinrichtung 1 auf der Basis eines mobilen Kommunikationsgeräts 17 mit Display 18 und Tastatur 19 und mit einem OCR-Lesemodul 1, welches zum Lesen der ICAO-Zeile 4 des Reisedokuments 2 verwendet wird. Die Anordnung der Aufnahmeöffnung 11 ist am oberen Teil des mobilen Kommunikationsgeräts 17 gewählt, kann jedoch ebenso im unteren oder seitlichen Bereich vorgesehen sein. In die Aufnahmeöffnung 11 ist das Reisedokument 2 mit der Personalisierseite 3 und der darauf befindlichen ICAO-Zeile 4 einführbar. Das Reisedokument 2 kann weiterhin das Foto 5 des Inhabers, seine persönlichen Daten 6, einen Funkchip (RFID-Element) 25 und ein Sicherheitselement in Gestalt einer diffraktiven Struktur 10 enthalten. Mit der Personalisierseite 3 sind über den Falz 8 (Buchnaht) weitere Blätter mit der gelochten Nummer 7 verbunden Als mobiles Kommunikationsgerät 17 können PDAS (Personal Digital Assistent) oder Mobiltelefone verwendet werden, in welche die OCR-Leseeinrichtung 28 und eine RFID-Leseinrichtung 16 integriert oder modular angebaut, bspw. aufgesteckt werden.
  • In einer andere Ausführungsform kann beispielsweise als OCR-Leseeinrichtung 28 eine CIS-Zeile verwendet werden, die bspw. in die Rückseite, vorzugsweise in das Batteriemodul integriert wird. Wenn nunmehr das mobile Kommunikationsgerät mit der rückseitig angeordneten CIS-Zeile über die Personalisierseite 3, insbesondere über die ICAO-Zeile 4 bewegt wird, dann können auf sehr einfache Weise die gescannten Daten im mobilen Kommunikationsgerät 17 einer Auswertung und/oder Anzeige zugeführt werden. Die gescannten Daten können direkt oder nach interner Verarbeitung über das Kommunikationsmodul 20 drahtlos an eine übergeordnetes Datennetz zwecks Verifikation übermittelt werden. Die Antwortinformation ist direkt oder nach vorheriger Bearbeitung in der mobilen Verifikationseinrichtung 1 auf dem Display darstellbar.
  • Mit einer derartigen mobilen Verifikationseinrichtung können Reisedokumente vor Ort im mobilen Einsatz überprüft werden. Im einfachsten Fall wird die ICAO-Zeile ausgelesen. wenn das Reisedokument mit einem RFID-Element ausgestattet ist, wird auch dieses ausgelesen. Die ermittelten Daten werden dann in der o.gen. Weise der Verifikation unterworfen.
  • Bei Verwendung einer CIS-Zeile im Oberflächenbereich des mobilen Kommunikationsgeräts 17, insbesondere auf dessen Rückseite, kann die gesamte Datenseite 3 mit der ICAO-Zeile 4, dem Passbild 5 des Reisedokumenteninhabers, den Personalisierdaten 6, einer diffraktiven Struktur 10 und weiteren, in 4 nicht eingezeichneten Daten, insbesondere Sicherheitselementen gescannt und dem Verifikationsprozess unterworfen werden. Dieser Verifikationsprozess kann ganz oder teilweise online in drahtloser Kommunikation über ein Datennetz bspw. mit einem Datenbanksystem abgewickelt werden oder offline direkt im Gerät erfolgen.
  • Um die mobile Verifikationseinrichtung 1 gegen unbefugte Benutzung zu schützen, ist ein elektronisches Identifikationsmittel 26 vorgesehen, mit dem sich ein Benutzer als berechtigt ausweisen muss. Hierfür ist ein Schlitz im Gerät vorgesehen, in den eine Chipmodul einführbar ist. Das Identifikationsmittel kann auch durch einen Fingerprintsensor und/oder einen USB-Stecker für einen USB-Token realisiert sein. Insbesondere ist das Identifikationsmittel 26 so ausgebildet, dass es von außen nicht sichtbar ist. Dabei erfolgt die Identifizierung kontaktlos mittels eines entsprechenden Transponderchips oder RFID-Elements, die der Benutzer am Körper trägt.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform einer mobilen Verfikationseinrichtung 1 auf der Basis eines Mobiltelefons 17 mit integriertem Kameramodul 21. Heutige mobile Kommunikationsgeräte weisen bereits hochauflösende Kameramodule 21 auf, die farbtüchtig sind und einige Millionen Pixel Auflösung sowie zur bildmäßigen Wiedergabe Displays 18 in Form von TFT oder OLED Displays und eine Eingabetastatur 19 besitzen. Mit 20 ist wiederum das Kommunikationsmodul zur Datenübermittlung bezeichnet. An der auf dieser Grundlage konzipierten Verifikationseinrichtung ist ferner rückseitig eine RFID-Leseeinheit 16 angebracht.
  • Des weiteren kann optional eine Dockingstation 23 vorgesehen sein, die an ein elektrisches Versorgungsnetz, insbesondere an das Bordnetz eines Kraftfahrzeugs anschließbar und wahlweise mit einem Datennetz 24 verbindbar ist.
  • Um die ausschließliche Benutzung durch autorisiertes Personal sicherzustellen, ist ein elektronisches Identifikationsmittel 26, bspw. eine Chipkarte vorgesehen, die in einen entsprechenden Schlitz im Gehäuse des Mobiltelefons eingeführt werden kann. Ebenso kann die Freigabe des Geräts aber auch kontaktlos und/oder über biometrische Daten des Berechtigten erfolgen. Beispielsweise kann hierfür das Kameramodul zur Aufnahme des Gesichtsbildes, der Fingerabdrücke oder der Iris verwendet werden. Gegebenenfalls kann es dabei von Vorteil sein, wenn dafür entsprechende Adapter verwendet werden, die dem Kameramodul 21 vorgesetzt werden.
  • In einer erweiterten Ausführung kann der Kamerateil der Verifikationseinrichtung mit einem zweifachen Strahlengang oder mit zwei Kameramodulen ausgestattet sei. Diese können für räumliche Aufnahmen oder zur Verifizierung von diffraktiven Sicherheits-Strukturen und zur Aufnahme von Interferenzerscheinungen verwendet werden.
  • In maschinenlesbaren Reisedokumenten liegen nicht nur eine Mehrzahl von Personendaten sondern auch eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen vor, die insbesondere erst bei Beleuchtung im UV oder IR Bereich erfasst werden können. Hierzu ist auf der Verifikationseinrichtung 1 eine Beleuchtungseinheit 27 vorgesehen, welche diese Merkmale in Verbindung mit dem Kameramodul 21 verifizierbar macht. Die Beleuchtungseinheit 27 ist im gezeigten Beispiel in das Gerät integriert. Sie kann aber auch ebenso wie eine Vorsatzoptik als aufsetzbares Modul oder Adapter ausgebildet sein. Der Kamera/Beleuchtungsteil 21, 27 kann insbesondere als Schwenkteil ausgebildet sein, um sowohl das Dokument als auch biometrische Daten aufnehmen zu können.
  • Als Beleuchtungseinheit 27 kommen in erster Linie modulierbare und pulsbare Lichtquellen infrage, insbesondere Weißlichtblitzlampen, LED-Elemente und Laserdioden. Insbesondere LED-Elemente sind extrem langlebig und bis in hohe Frequenzen modulierbar bzw. mit kurzen Impulsen betreibbar und stehen ab einer Wellenlänge von etwa 350 nm bis in den für Silizium-CMOS oder CCD Sensoren typischen Sensitivitätsbereich bis etwa 1050 nm zur Verfügung. Gegebenenfalls kommen auch Weißlich-LED-Elemente mit einem hohen Leistungsspektrum und Laserdioden in Betracht. Letztere bieten zwar keine so breite Auswahl und benötigen eine entsprechende elektrische Spannungsversorgung sind aber speziell für die Auswertung diffraktiver Strukturen geeignet.
  • Mit dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel wird mit dem zumindest einen Kameramodul 21 die gesamte Personalisierseite 3 mit der ICAO-Zeile 4, dem Foto des Passinhabers 5, den persönlichen Daten 6 und der diffraktiven Struktur 10 des Reisedokuments 2 aufgenommen. Gegebenenfalls können auch noch die weiteren, über die Buchnaht 8 mit der Personalisierseite verbundenen Dokumentenseiten mit der Lochnummerierung 7 aufgenommen werden. Wenn das Reisedokument auch noch ein RFID-Element 25, mit den gespeicherten persönlichen und biometrischen Daten des Inhabers aufweist, so werden dessen Daten über den RFID-Leser der Verifikationseinrichtung zugeführt. Bei nicht ausreichender Umgebungsbeleuchtung erfolgt die Aufnahme mit Hilfe der Belichtungseinrichtung 27. Zur schnellen und sicheren Ermittlung spezieller Sicherheitsmerkmale werden Wellenlängen im UV und NIR Bereich verwendet und das zeitlich An- und Abklingverhalten der Lumineszenz von Sicherheitsfarbstoffen und Pigmenten untersucht. Da die Aufnahmen aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln und Abständen erfolgen können, werden die Bilder auf einheitliche Größe normiert und entzerrt. Hierfür wird die exakt definierte ICAO-Zeile verwendet. Zum gleichen Zweck können auch die bekannten Abmessungen der Berandung des Reisepasses herangezogen werden.
  • Der Betrieb der erfindungsgemäßen Verifikationseinrichtung setzt zunächst voraus, dass sich der Benutzer bspw. durch eine Chipkarte und seinen persönlichen Code oder durch seine biometrischen Daten als berechtigt identifiziert. In Funktion liest dann zuerst das optische Lesegerät 22 die standardisierte maschinenlesbare Zeile (ICAO-Zeile) des Reisedokuments. Deren Daten werden in der Datenverarbeitungseinheit nach einem vorgegebenen Algorithmus verarbeitet, wonach auf Basis dieser Daten das RFID-Lesemodul die elektronisch gespeicherten Daten des maschinenlesbaren Reisedokuments inklusive biometrischer Daten des Inhabers, insbesondere dessen Foto ausliest und an die Datenverarbeitungseinheit weiterleitet. Die Datenverarbeitungseinheit führt eine Verifikation auf vorgegebene Prüfrichtlinien durch und kann dabei on-line oder partiell on-line mittels drahtloser Kommunikation über ein Mobilfunknetz, Polizeifunknetz, über W-LAN, Bluetooth, IR-Kommunikationsschnittstelle oder über eine Dockingstation auf Daten eines Datenbanknetzwerks zugreifen. Soweit die mobile Verifikationseinrichtung die Echtheitsüberprüfung nicht autonom durchführt, kann so auch die Verifikation teilweise oder ganz an eine zentrale Stelle verlagert werden. Die Daten des Reisedokuments, das Foto und das Verifikationsergebnis werden auf der grafischen Anzeigeeinheit dargestellt. Danach schließ der autorisierte Prüfer den Verifikationsvorgang ab.
  • Als optische Leseeinheit werden Kameramodule, OCR-Lesemodule und CIS-Zeilen verwendet. Zur Verifikation von Sicherheitsdruck- und Laminationseigenschaften werden UV-, IR-, RGB- und Weißlichtbelichtungsquellen, insbesondere auf Basis von modulierbaren LED- und Laserelementen mit geringem Stromverbrauch verwendet.
  • 1
    mobile Verifikationseinrichtung
    2
    Reisedokument
    3
    Personalisierseite
    4
    ICAO-Zeile
    5
    Passbild
    6
    Personalisierdaten
    7
    gelochte Nummer
    8
    Falz (Buchnaht)
    9
    Reisepassinnenseiten
    10
    diffraktive Struktur
    11
    Aufnahmeöffnung
    12
    transparente Auflageplatte
    13
    Contact-Image-Sensor-Zeile (CIS)
    14
    Leiterplatte
    15
    Datenverarbeitung s- und Übermittlungselektronik
    16
    RFID-Lesemodul
    17
    mobiles Kommunikationsgerät
    18
    Display
    19
    Tastatur
    20
    drahtloses Kommunikationsmodul
    21
    Kameramodul
    22
    optische Leseeinheit
    23
    Dockingstation
    24
    Datennetz
    25
    RFID-Element (Funkchip)
    26
    elektronisches Identifikationsmittel
    27
    Beleuchtungseinheit
    28
    Leiterplatte
    29
    Sensor-Zeile
    30
    Rod-Lens-Array
    31
    LED-Reihe 1
    32
    LED-Reihe 2
    33
    LED-Reihe 3
    34
    Fokus

Claims (36)

  1. Mobile Verifikationseinrichtung zur Echtheitsüberprüfung von Reisedokumenten, welche weniger als 1000 g insbesondere weniger als 700 g wiegt und welche umfasst: – eine Identifizierungseinrichtung (26) zur Identifizierung eines berechtigten Benutzers, – eine Freigabeeinrichtung, welche die Benutzung der mobilen Verifikationseinrichtung aufgrund eines Signals der Identifizierungseinrichtung zur Nutzung freigibt, – eine optische Leseeinheit (22), zum Auslesen von auf den Seiten des Reisedokuments (2) enthaltener bildmäßiger und/oder alphanumerischer Information (4, 5, 6), – eine Datenverarbeitungseinheit zur Verarbeitung der von der optischen Leseeinheit (22) gelieferten Signale nach einem vorgegebenen Algorithmus – eine grafische Anzeigeneinheit (18) zur Anzeige der ausgelesenen bildmäßigen und/oder alphanumerischen Daten und des von der Datenverarbeitungseinheit ermittelten Verifikationsergebnisses – eine Kommunikationseinheit (20) zur verschlüsselten Übermittlung der ausgelesenen Daten und/oder des von der Datenverarbeitungseinheit ermittelten Verifikationsergebnisses an mindestens eine zentrale Stelle und zum Empfang relevanter Daten von der mindestens einen zentralen Stelle über ein Kommunikationsnetz.
  2. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 1, mit einer kontaktlosen RFID-Leseeinheit (16), die auf der Basis der von der optischen Leseeinheit (22) ermittelten alphanumerischen Daten personenbezogene Daten des Reisedokument-Inhabers aus einem im Reisedokument (2) enthaltenen RFID Speicherelement (25) ausliest.
  3. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die mobile Verifikationseinrichtung (1) ein Mobiltelefon und/oder PDA, (17) eine modulierbare Beleuchtungseinrichtung (27, 31, 32, 33) und als optische Leseeinheit ein Kameramodul (21) umfasst, mit dem eine Personalisierseite (3) und/oder maschinenlesbare Zeichen (4) aufnehmbar sind, die anschließend der Verifikation unterzogen werden.
  4. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die grafische Anzeigeeinheit (18), die Datenverarbeitungseinheit und die Kommunikationseinheit durch ein Mobiltelefon (17) gebildet sind.
  5. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 4, wobei in das Mobiltelfon (17) ein RFID-Lesemodul (16) integriert ist.
  6. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 4, wobei am Mobiltelefon (17) ein RFID-Lesemodul (16) als Adapter oder Austauschteil anbringbar ist.
  7. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei ein sicherheitsunterstütztes drahtloses Kommunikationsmodul (20) zu einem externen Datennetz vorgesehen ist.
  8. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 7, wobei das drahtlose Kommunikationsmodul (20) eine Reichweite von maximal 100 m, insbesondere maximal 30 m, insbesondere maximal 10 m hat.
  9. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, wobei das drahtlose Kommunikationsmodul ein Blue-tooth-, Wireless-LAN- oder IR-Modul ist.
  10. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 7, wobei das drahtlose Kommunikationsmodul auf der Basis eines Mobiltelefonmoduls aufgebaut und mit Verschlüsselungseinrichtungen zur gesicherten Datenübertrageung über öffentliche Mobilfunknetzwerke oder das Polizeifunknetzwerk oder über den Digitalfunk versehen ist.
  11. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die optische Leseeinheit (22) ein OCR-Modul zum Lesen der ICAO-Zeile (4) in Pässen und Ausweisen umfasst.
  12. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die optische Leseeinheit (22) einen aus Rasterelementen zeilenförmig aufgebauten Scanner umfasst.
  13. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 12, wobei die optische Leseeinheit eine Contact-Image-Sensor-Zeile (CIS) (13) umfasst.
  14. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 13, wobei die Contact-Image-Sensor-Zeile (13) CMOS- oder CCD-Elemente aufweist.
  15. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die optische Leseeinheit (22) eine Beleuchtungseinrichtung (27, 31, 32, 33) mit modulierbaren, insbesondere pulsbaren Lichtquellen, insbesondere LEDs und/oder Laserdioden umfasst.
  16. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die optische Leseeinheit (22) ein Kleinfeldscanner von zumindest der Länge und/oder Höhe einer ICAO-Zeile (4) eines Reisepasses ist.
  17. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die optische Leseeinheit durch das Kameramodul (21) eines mobilen Kommunikationsgerätes, insbesondere eines Mobiltelefons oder PDA's (17) gebildet wird.
  18. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Datenverarbeitungseinheit derart autonom ausgelegt ist, dass die Verifikation der Reisedokumente off-line, ohne Kommunikation mit einem externen Datennetz ausführbar ist.
  19. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die Datenverarbeitungseinheit so ausgelegt ist, dass die Verifikation der Reisedokumente on-line, in Kommunikation mit einem externen Datennetz durchführbar ist.
  20. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 18 oder 19, wobei die Datenverarbeitungseinheit so ausgelegt ist, dass sie die Verifikation der Reisedokumente zunächst off-line, ohne Kommunikation mit einem externen Datennetz durchführt und bei Vorliegen eines unklaren Verifikationsergebnisses für begrenzte Zeit auf on-line Betrieb umschaltet.
  21. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei eine Einrichtung vorgesehen ist, die in vorgegebenen Intervallen verifikationsrelevante Daten über die Kommunikationseinrichtung empfängt und einen Datenabgleich durchführt.
  22. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei die Verifikationseinrichtung mit einer Dockingstation (23) verbindbar ist, die in vorgegebenen Intervallen verifikationsrelevante Daten empfängt und einen Datenabgleich durchführt.
  23. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei die Daten des Reisedokuments im Vergleich mit einer Fahndungsliste verifiziert werden.
  24. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, wobei die Verifikationseinrichtung mit einem biometrischen Sensor ausgestattet ist.
  25. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 24, wobei der biometrische Sensor ein Kameramodul (21) ist.
  26. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 25, wobei mit dem Kameramodul (21) ein Irisscan durchführbar ist und die Irisdaten dem Verifikationsprozess zuführbar sind.
  27. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 24 oder 25, wobei der biometrische Sensor ein Fingerabdrucksensor ist.
  28. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, wobei die Datenverarbeitungseinrichtung zum Vergleich und zur Verifikation eines mobil aufgenommenen biometrischen Merkmals mit einem auf dem Reisedokument, insbesondere in einem RFID-Chip gespeicherten biometrischen Merkmal ausgelegt ist.
  29. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 28, wobei die Verifikation eines mobil aufgenommenen biometrischen Merkmals über die Kommunikationseinrichtung on-line an einer zentralen Stelle erfolgt.
  30. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, wobei die Datenverarbeitungseinrichtung zum Vergleich und zur Verifikation eines mobil aufgenommene Gesichtsbildes mit auf dem Reisedokument, insbesondere in einem RFID-Chip gespeicherten Gesichtsbild ausgelegt ist.
  31. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, wobei ein Kameramodul (21) vorgesehen ist, mit dem das aktuelle Gesichtsbild des Dokumenteninhabers aus zwei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln aufnehmbar ist.
  32. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 31, wobei zwei Kameramodule vorgesehen sind.
  33. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, wobei ein Kameramodul vorgesehen ist, welches zur Aufnahme der gesamten Personalisierseite des Reisedokuments ausgebildet ist, und wobei mit der Datenverarbeitungseinrichtung eine Verzerrungskorrektur auf der Basis der ICAO-Zeile durchführ bar ist.
  34. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, wobei die Identifizierungseinrichtung zur Identifizierung eines autorisierten Benutzers eine Leseeinrichtung für eine Chipkarte oder für ein kontaktloses RFID-Element umfasst.
  35. Mobile Verifikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, wobei die Identifizierungseinrichtung zur Identifizierung eines autorisierten Benutzers einen Sensor für ein biometrisches Identifikationselement umfasst.
  36. Mobile Verifikationseinrichtung nach Anspruch 35, wobei der Sensor für das biometrische Identifikationsmerkmal durch die optische Leseeinheit (22), insbesondere durch das Kameramodul (21) gebildet wird.
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