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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft einen Wischarm für eine Scheibenwischanlage eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Wischblatt, insbesondere zur Befestigung an einem erfindungsgemäßen Wischarm sowie eine Wischeinrichtung, die einen erfindungsgemäßen Wischarm sowie ein Wischblatt aufweist.
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Ein Wischarm nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der
DE 10 2011 118 220 A1 bekannt. Der bekannte Wischarm weist in einem Aufnahmebereich für einen Wischblattadapter eines Wischblatts einen U-förmigen Querschnitt auf. Auf der dem Wischblattadapter zugewandten Seite sind an den Seitenwänden des Aufnahmebereichs, ausgehend von jeweils einer unteren Begrenzungskante der Seitenwand, Aufnahmeöffnungen für an dem Wischblattadapter angeordnete Vorsprünge ausgebildet. Darüber hinaus ist der Aufnahmebereich des Wischarms von einem ebenfalls im Wesentlichen einen U-förmigen Querschnitt aufweisenden Sicherungselement überdeckt, das zwischen einer Montage- bzw. Demontagestellung für das Wischblatt und einer Betriebsstellung für das Wischblatt, in der das Wischblatt an dem Wischarm gesichert ist, verschiebbar angeordnet ist. Die Montage bzw. Demontage des Wischblatts am Wischarm erfolgt im Wesentlichen senkrecht zur Erstreckung des Wischblatts bzw. des Wischarms. Der bekannte Wischarm weist darüber hinaus ein aus Kunststoff bestehendes Abschlusselement auf, das die eine offene Stirnseite des Wischarms verschließt und insbesondere als Aufschlagschutz für den Wischarm dient, um bei nicht montiertem Wischblatt die Fahrzeugscheibe vor Beschädigungen zu schützen.
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Weiterhin sind aus dem Stand der Technik sogenannte „Aqua-Blade”-Wischblätter bekannt, bei denen eine Waschflüssigkeit zu an den Längsseiten des Wischblatts ausgebildeten Sprühöffnungen geführt wird. Die Versorgung des Wischblatts mit der Waschflüssigkeit erfolgt dabei üblicherweise über eine innerhalb des Wischarms geführte Versorgungsleitung in Form eines flexiblen Schlauchs. Dieser Schlauch ist hydraulisch zumindest mittelbar mit dem Wischblattadapter verbunden. Wesentlich dabei ist, dass die aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungen dabei üblicherweise in Längsrichtung des Wischarms erfolgen, so dass derartige Verbindungen nicht dazu geeignet sind, bei dem eingangs erwähnten Wischarm bei einer Montage- bzw. Demontage des Wischblatts gleichzeitig und ohne zusätzlichen manuellen Aufwand die hydraulische Versorgung des Wischblatts mit Waschflüssigkeit sicherzustellen.
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Offenbarung der Erfindung
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Ausgehend von dem dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Wischarm für eine Scheibenwischanlage eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart weiterzubilden, dass dieser dazu geeignet ist, am Wischblatt ausgebildete Düsenöffnungen für Waschflüssigkeit mit der Waschflüssigkeit zu versorgen, wobei bei der Montage bzw. Demontage eines Wischblatts an dem Wischarm der Wischarm eine automatische Verbindung der hydraulischen Versorgung des Wischblatts mit einer in dem Wischarm angeordneten Waschflüssigkeitsleitung ermöglichen soll. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Wischarm für eine Scheibenwischanlage eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass das Abschlusselement zum Zuführen von Waschflüssigkeit zu dem Wischblattadapter ausgebildet ist und einen Zulauf, insbesondere in Form eines Zulaufstutzens für eine Waschflüssigkeitsleitung, und einen Ablauf für die Waschflüssigkeit zur Verbindung mit dem Wischblattadapter aufweist.
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Mit anderen Worten gesagt bedeutet dies, dass das bei dem bekannten Wischarm verwendete Abschlusselement, das insbesondere einen Schutz der Fahrzeugscheibe gegen Beschädigungen ausbildet, wenn ein Wischarm ohne daran montiertem Wischblatt auf die Fahrzeugscheibe aufschlägt, gleichzeitig dazu genutzt wird, eine Zuführung für die Waschflüssigkeit zu einem Wischblattadapter auszubilden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Wischarms für eine Scheibenwischanlage eines Kraftfahrzeugs sind in den Unteransprüchen angegeben.
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In bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass der Ablauf parallel zur Montage- bzw. Demontagerichtung des Wischblattadapters ausgerichtet ist. Durch die Ausrichtung des Ablaufs an dem Abschlusselement in einer parallel zur Montage- bzw. Demontagerichtung des Wischblattadapters verlaufenden Richtung wird eine automatische Verbindung bzw. Trennung der hydraulischen Verbindung zwischen dem Wischblattadapter und dem Wischarm ermöglicht, ohne dass hierzu von einem Bediener zusätzliche manuelle Handgriffe erforderlich sind. Der vorgeschlagene erfindungsgemäße Wischarm ermöglicht damit eine besonders bedienerfreundliche und einfache Montage bzw. Demontage eines Waschflüssigkeitsdüsen aufweisenden Wischblatts.
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In besonders bevorzugter Ausgestaltung des Ablaufs ist dieser in Form einer Bohrung ausgebildet. Dies hat insbesondere zur Folge, dass der Ablauf in der Bauhöhe sehr kompakt gestaltet werden kann und nicht über die Unterseite des Abschlusselements auf der einer Fahrzeugscheibe zugewandten Seite hinausragen muss, so dass die Funktionalität des Abschlusselements bezüglich seiner Schutzfunktion der Fahrzeugscheibe besonders einfach erfüllt werden kann, da der Ablauf bei einer Anlage des Abschlusselements nicht in Kontakt mit der Fahrzeugscheibe gerät.
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Eine fertigungstechnisch bevorzugte Ausgestaltung des Abschlusselements, bei der dieses auf besonders einfache Art und Weise mit dem Endbereich des Wischarms verbunden werden kann, sieht vor, dass das Abschlusselement als Kunststoffspritzteil ausgebildet ist, dass das Abschlusselement einen Flüssigkeitskanal für die Waschflüssigkeit zwischen dem Zulauf und dem Ablauf aufweist, und dass das Abschlusselement durch eine Klemm- oder Rastverbindung am Wischarm gehalten ist.
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Die Erfindung umfasst auch ein Wischblatt, insbesondere zur Befestigung an einem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Wischarm, mit einem aus einem wischarmseitigen Adapterelement und einem wischblattseitigen Adapterelement bestehenden Wischblattadapter, wobei die beiden Adapterelemente in einer Drehachse schwenkbar zueinander angeordnet sind, wobei die Montage- bzw. Demontagerichtung des Wischblattadapters im Wesentlichen senkrecht zur Wischblattlängsachse verläuft. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass an dem Wischblattadapter ein Anschluss zur Zuführung einer Waschflüssigkeit ausgebildet ist, und dass der Anschluss parallel zur Montage- bzw. Demontagerichtung des Wischblattadapters ausgerichtet ist. Ein derart ausgebildetes Wischblatt ermöglicht es, insbesondere in Verbindung mit einem erfindungsgemäßen Wischarm, eine hydraulische Verbindung zum Zuführen einer Waschflüssigkeit von dem Wischarm zu dem Wischblatt bei der Montage- bzw. Demontage des Wischblatts an dem Wischarm herzustellen bzw. zu trennen, ohne dass zusätzliche manuelle Handgriffe erforderlich sind. Das erfindungsgemäße Wischblatt ermöglicht daher eine besonders bedienerfreundliche Montage bzw. Demontage an einem Wischarm.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn an dem wischarmseitigen Adapterelement Vorsprünge zum Einführen in Aufnahmeöffnungen eines Wischarms angeordnet sind.
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In bevorzugter konstruktiver Ausgestaltung des Wischblattadapters ist es vorgesehen, dass der Anschluss in Form eines auf der dem Wischarm abgewandten Seite angeordneten weiteren Zulaufstutzens am wischarmseitigen Adapterelement ausgebildet ist.
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Eine besonders kompakte Ausbildung des Wischblattadapters lässt sich erzielen, wenn der Anschluss seitlich versetzt zur Mitte des Wischblattadapters angeordnet ist, und wenn das wischarmseitige Adapterelement auf der dem Anschluss gegenüberliegenden Seite und in paralleler Ausrichtung zum Anschluss einen Ablaufstutzen aufweist.
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Um bei möglichst kompakter Ausbildung des Wischblattadapters eine möglichst einfache Zuführung bzw. Verlegung des Waschflüssigkeitsschlauchs zu dem Abschlusselement zu ermöglichen, bei dem der Wischblattadapter insbesondere eine relativ geringe Bauhöhe aufweist, ist es vorgesehen, dass auf der dem Wischarm zugewandten Oberseite des wischarmseitigen Adapterelements eine über die gesamte Länge des wischarmseitigen Adapterelements ausgebildete, zur Oberseite hin offene Aussparung zur Anordnung einer Waschflüssigkeitsleitung ausgebildet ist, die mit dem Anschluss und dem Ablaufstutzen fluchtet.
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Weiterhin ist es in einer bevorzugten konstruktiven Ausgestaltung der Waschflüssigkeitsführung vorgesehen, dass der Ablaufstutzen mit einem U-förmigen Verbindungsschlauch verbunden ist, der mit einem im wischblattseitigen Adapterelement mittig angeordneten Einlaufstutzen verbunden ist. Eine derartige Anordnung ermöglicht es zum einen, über den U-förmigen Verbindungsschlauch eine flexible Verbindung zwischen den beiden in der Drehachse schwenkbar zueinander angeordneten Adapterelementen auszubilden, und zum anderen die Zuführung von Waschflüssigkeit in das wischblattseitige Adapterelement in einem mittigen Bereich zu realisieren, so dass von dort eine Zuführung der Waschflüssigkeit an beide Längsseiten des Wischblatts auf besonders einfache Art und Weise ermöglicht wird.
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Zuletzt umfasst die Erfindung eine Wischeinrichtung zum Reinigen von Fahrzeugscheiben unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Wischarms und eines oben beschriebenen Wischblatts.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung.
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Diese zeigt in:
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1 eine erfindungsgemäße Wischeinrichtung zum Reinigen von Fahrzeugscheiben in einer perspektivischen Ansicht,
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2 die wesentlichen Bestandteile der Wischeinrichtung gemäß 1 in einer Explosionsdarstellung und
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3 und 4 einen Wischarm und einen Wischblattadapter in voneinander getrenntem bzw. miteinander verbundenem Zustand, jeweils im Längsschnitt.
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Gleiche Elemente bzw. Elemente mit gleicher Funktion sind in den Figuren mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
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In der 1 ist eine erfindungsgemäße Wischeinrichtung 100 zum Reinigen einer Fahrzeugscheibe dargestellt. Die Wischeinrichtung 100 umfasst einen Wischarm 10, an dem ein Wischblatt 50 austauschbar befestigt ist. Der Wischarm 10 besteht aus Blech und ist als Stanz-/Biegeteil ausgebildet. In einem Aufnahmebereich 11 für einen Wischblattadapter 51 des Wischblatts 50 weist der Wischarm 10 einen U-förmigen Querschnitt auf. Dieser wird gebildet von zwei parallelen Seitenwänden 12, die auf der Wischarmoberseite mit einer die beiden Seitenwände 12 verbindenden Querwand 14 verbunden sind. An den beiden Seitenwänden 12 sind auf der der Querwand 14 abgewandten Seite jeweils zwei in Längsrichtung voneinander beabstandete Aufnahmeöffnungen 16, 17 für den Wischblattadapter 51 ausgebildet, wobei der Wischblattadapter 51 bzw. das Wischblatt 50 in einer in Richtung des Doppelpfeils 20 verlaufenden Montage- bzw. Demontagerichtung mit dem Wischarm 10 verbindbar ist, und wobei die Richtung des Doppelpfeils 20 senkrecht zur Ebene der Querwand 14 bzw. zur Ebene des Wischarms 10 im Aufnahmebereich 11 sowie zur Wischblattlängsrichtung verläuft.
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Das eine, offene stirnseitige Ende des Wischarms 10 ist mittels eines Abschlusselements 22 verschlossen, wobei das Abschlusselement 22 aus Kunststoff besteht und als Spritzgussteil ausgebildet ist. Die Befestigung des Abschlusselements 22 an dem Wischarm 10 erfolgt vorzugsweise über eine Klemmverbindung, es kann jedoch auch ein Rastelement 23 an dem Abschlusselement 22 vorgesehen sein, das in eine entsprechend ausgebildete Öffnung 24 des Wischarms 10 eingreift, wobei die Montagerichtung des Abschlusselements 22 parallel bzw. in Richtung des Doppelpfeils 20 erfolgt. Das Abschlusselement 22 weist auf der dem Wischarm 10 zugewandten Seite einen Zulauf 25 für eine Waschflüssigkeit auf, die in Form eines Zulaufstutzens 26 ausgebildet ist. Auf dem Zulaufstutzen 26 ist das eine Ende einer Waschflüssigkeitsleitung 27 in Form eines (flexiblen) Schlauchs aufschiebbar, der in dem Wischarm 10 auf an sich bekannte Art und Weise geführt ist, und der insbesondere mit einem im Motorraum des Kraftfahrzeugs befindlichen Vorratsbehälters für die Waschflüssigkeit verbunden ist.
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Der Aufnahmebereich 11 des Wischarms 10 ist von einem im Aufnahmebereich 11 einen U-förmigen Querschnitt aufweisenden Sicherungselement 30 überdeckt, das in Richtung des Doppelpfeils 31, dessen Richtung parallel zur Ebene der Querwand 14 bzw. in Wischblattlängsrichtung verläuft, hin- und herbeweglich ist. Auf der dem Abschlusselement 22 zugewandten Seite weist das Sicherungselement 30, das aus Kunststoff besteht, und als Spritzgussteil ausgebildet ist, eine Abschlusswand 32 auf. Das Sicherungselement 30 dient zum Blockieren bzw. Freigeben der Aufnahmeöffnungen 16, 17 an dem Wischarm 10 bzw. zum Sperren und Freigeben des Wischblattadapters 51 des Wischblatts 10 während der Betriebsstellung des Wischblatts 50 an dem Wischarm 10 bzw. zur Montage und Demontage des Wischblatts 50. Hierzu weist das Sicherungselement 30 an seinen beiden Seitenwänden 33, 34 nach innen ragende Vorsprünge 36 auf, die in der Betriebsstellung des Wischblatts 50 am Wischarm 10 die Aufnahmeöffnungen 16, 17 verschließen bzw. blockieren.
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Wie insbesondere anhand der 3 und 4 erkennbar ist, weist das Abschlusselement 22 neben dem Zulauf 25 bzw. dem Zulaufstutzen 26 einen als Bohrung ausgebildeten Ablauf 37 mit einer Längsachse 38 auf, wobei der Zulauf 25 und der Ablauf 37 rechtwinklig zueinander angeordnet sind, und wobei die Längsbohrung 38 parallel bzw. fluchtend zur Montage- bzw. Demontagerichtung des Wischblatts 50 am Wischarm 10 in Richtung des Doppelpfeils 20 verläuft.
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Der Zulauf 25 und der Ablauf 37 sind innerhalb des Abschlusselements 22 mittels eines Kanals 40 hydraulisch miteinander verbunden.
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Das Wischblatt 50 weist einen mit dem Wischblattadapter 51 verbundenen Wischblattkörper 55 auf, an dessen Längsseiten, wie aus dem Stand der Technik an sich bekannt, nicht dargestellte Sprühöffnungen zum Aufbringen der Waschflüssigkeit auf die Fahrzeugscheibe ausgebildet sind. Der Wischblattadapter 51 besteht aus einem wischarmseitigen Adapterelement 56 und einem wischblattseitigen Adapterelement 57, die in einer Drehachse 58 schwenkbar zueinander angeordnet sind, um bei der Hin- und Herbewegung des Wischarms 10 an der Fahrzeugscheibe eine stetige Anlage eines an dem Wischblattkörper 55 angeordneten, an der Fahrzeugscheibe anliegenden Wischgummis 59 zu ermöglichen.
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Der aus Kunststoff bestehende und als Spritzgussteil ausgebildete Wischblattadapter 51 weist an seinem wischarmseitigen Adapterelement 56 an seinen beiden gegenüberliegenden Seitenwänden jeweils zwei Vorsprünge 60, 61 auf, deren Form der Form der Aufnahmeöffnungen 16, 17 angepasst und mit diesen ausgerichtet sind. Mittels der Vorsprünge 60, 61 lässt sich das wischarmseitige Adapterelement 56 innerhalb der Aufnahmeöffnungen 16, 17 positionieren bzw. halten, um eine Befestigung des Wischblatts 50 am Wischarm 10 zu ermöglichen. Auf der der Querwand 14 zugewandten oberen Seite des wischarmseitigen Adapterelements 56 weist dieses eine über die gesamte Länge des wischarmseitigen Adapterelements 56 ausgebildete Aussparung 62 auf, die zur Aufnahme der Waschflüssigkeitsleitung 27, bevorzugt mit Spiel, dient, wobei die Aussparung 62 als zur Querwand 14 hin offene Aussparung 62 ausgebildet ist.
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Weiterhin ist an der Oberseite des wischarmseitigen Adapterelements 56 eine Erhebung in Form eines Anschlagelements 63 angeformt, das eine an der Querwand 14 des Wischarms 10 ausgebildete Durchgangsöffnung 39 durchsetzt und entsprechend der Darstellung der 2 und 3 als Anschlag für das Sicherungselement 30 dient, um dessen Bewegung in Richtung zum Wischarm 10 zu begrenzen.
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Das wischarmseitige Adapterelement 56 weist auf der dem Wischarm 10 abgewandten Seite einen an dem wischarmseitigen Adapterelement 56 angeformten Anschluss in Form eines weiteren Zulaufstutzens 64 auf, der mit dem Ablauf 37 an dem Abschlusselement 22 ausgerichtet ist, d. h., dass dessen Längsachse 65 im Anbauzustand des Wischblatts 50 am Wischarm 10 mit der Längsachse 38 des Ablaufs 37 entsprechend der 4 fluchtet. Ggf. kann der Zulaufstutzen 64 ein in den 3 und 4 erkennbares Dichtelement 71 in Form eines O-Rings aufweisen, um die hydraulische Verbindung zwischen dem Ablauf 37 und dem Zulaufstutzen 36 abzudichten. Parallel und unterhalb der Aussparung 62 weist das wischarmseitige Adapterelement 56 einen Waschflüssigkeitskanal 66 auf, der auf der dem Zulaufstutzen 64 gegenüberliegenden Seite in einen Ablaufstutzen 67 mündet.
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Der Zulaufstutzen 64, der Waschflüssigkeitskanal 66, der Ablaufstutzen 67 sowie die Aussparung 62 sind seitlich versetzt zu einer in der Mitte des Wischblattadapters 51 verlaufenden Ebene angeordnet.
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Das wischblattseitige Adapterelement 57 weist auf der dem Ablaufstutzen 67 zugewandten Seite einen mittig angeordneten Einlaufstutzen 68 für die Waschflüssigkeit auf. Der Ablaufstutzen 67 am wischarmseitigen Adapterelement 56 ist mittels eines U-förmigen Verbindungsschlauchs 69 mit dem Einlaufstutzen 68 am wischblattseitigen Adapterelement 57 verbunden. Von dem Einlaufstutzen 68 wird die Waschflüssigkeit auf an sich bekannte, und daher nicht näher erläuterte Art und Weise innerhalb des wischblattseitigen Adapterelements 57 zu in den 3 und 4 erkennbaren Verbindungsstutzen 70 geführt, die von in dem Wischblattkörper 55 ausgebildeten Waschflüssigkeitskanälen radial umgeben sind, wobei von den Waschflüssigkeitskanälen auch die Düsenöffnungen für die Waschflüssigkeit ausgehen.
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Die Waschflüssigkeit gelangt somit über die Waschflüssigkeitsleitung 27 zum Abschlusselement 22, und von dort zum Zulaufstutzen 64 des wischarmseitigen Adapterelements 56. Vom Zulaufstutzen 64 gelangt die Waschflüssigkeit dann zum Ablaufstutzen 67, und von dort über den Verbindungsschlauch 69 zum Einlaufstutzen 68 am wischblattseitigen Adapterelement 57.
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Zur Montage des Wischblatts 50 am Wischarm 10 wird das Sicherungselement 30 in seine die Aufnahmeöffnungen 16, 17 freigebende Stellung geschoben. Anschließend kann das Wischblatt 50 mit seinem Wischblattadapter 51 bzw. den Vorsprüngen 60, 61 in die Aufnahmeöffnungen 16, 17 des Wischarms 10 eingeführt werden. Dabei gelangt der Zulaufstutzen 64 des wischarmseitigen Adapterelements 56 in den Ablauf 37 des Abschlusselements 22, um die hydraulische Verbindung für die Waschflüssigkeit herzustellen. Zuletzt wird das Sicherungselement 30 in seine Betriebsstellung verschoben, bei der die Vorsprünge 36 des Sicherungselements 30 die Aufnahmeöffnungen 16, 17 blockieren, und somit eine Demontage des Wischblatts 50 von dem Wischarm 10 in Richtung des Doppelpfeils 20 verhindern. Zur Demontage des Wischblatts 50 von dem Wischarm 10 ist es lediglich erforderlich, das Sicherungselement 30 in seine die Aufnahmeöffnungen 16, 17 freigebende Stellung zu verschieben, und anschließend das Wischblatt 50 in Richtung des Doppelpfeils 20 von dem Wischarm 10 zu entfernen, wobei die hydraulische Verbindung zwischen dem Abschlusselement 22 und dem Zulaufstutzen 64 des wischarmseitigen Adapterelements 56 automatisch getrennt wird.
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Der soweit beschriebene Wischarm 10 bzw. das Wischblatt 50 können in vielfältiger Art und Weise abgewandelt bzw. modifiziert werden, ohne vom Erfindungsgedanken abzuweichen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Wischarm
- 11
- Aufnahmebereich
- 12
- Seitenwand
- 14
- Querwand
- 16
- Aufnahmeöffnung
- 17
- Aufnahmeöffnung
- 20
- Doppelpfeil
- 22
- Abschlusselement
- 23
- Rastelement
- 24
- Öffnung
- 25
- Zulauf
- 26
- Zulaufstutzen
- 27
- Waschflüssigkeitsleitung
- 30
- Sicherungselement
- 31
- Doppelpfeil
- 32
- Abschlusswand
- 33
- Seitenwand
- 34
- Seitenwand
- 36
- Vorsprung
- 37
- Ablauf
- 38
- Längsbohrung
- 39
- Doppelpfeil
- 40
- Kanal
- 50
- Wischblatt
- 51
- Wischblattadapter
- 55
- Wischblattkörper
- 56
- wischarmseitiges Adapterelement
- 57
- wischblattseitiges Adapterelement
- 58
- Drehachse
- 59
- Wischgummi
- 60
- Vorsprung
- 61
- Vorsprung
- 62
- Aussparung
- 63
- Anschlagelement
- 64
- Zulaufstutzen
- 65
- Längsachse
- 66
- Waschflüssigkeitskanal
- 67
- Ablaufstutzen
- 68
- Einlaufstutzen
- 69
- Verbindungsschlauch
- 70
- Verbindungsstutzen
- 71
- Dichtelement
- 100
- Wischeinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011118220 A1 [0002]