DE102013102715B4 - Graburne - Google Patents
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- A61G17/00—Coffins; Funeral wrappings; Funeral urns
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Abstract
Graburne, gekennzeichnet durch eine am Boden oder der Wandung eines Urnengefäßes (1) fixierte Halterung (3) für Grabschmuck, wobei die Halterung (3) mindestens drei an mindestens einem Grundelement (4) schwenkbar angelenkte, in einer Tragposition eine Auflagefläche für Grabschmuck bildende Halterungsarme (5) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Graburne.
- Die Zahl der Urnenbegräbnisse nimmt stetig zu. Gegenüber den Sargbegräbnissen sollen dabei in der Regel keine Abstriche in Bezug auf Feierlichkeit und Würde der Veranstaltung gemacht werden. So ist es üblich, die Urne zusammen mit einem Schmuck, z. B. Urnenschmuck oder Grabschmuck zum Grab zu transportieren. Dabei wird z. B. ein Kranz um den Boden der Urne herum angeordnet oder nebenher getragen.
- Aus der
DE 100 25 703 B4 ist ein Urnengesteckhalter zur Befestigung eines Steckschaumkörpers auf einem Urnendeckel bekannt, welcher feststehende Dornen zur Fixierung des Steckschaumkörpers auf dem Urnengesteckhalter sowie schwenkbar oder klappbar angebrachte Klebelaschen zur Befestigung des Urnengesteckhalters an der Urne aufweist. Offensichtlich ist es vorgesehen, das Gesteck und den Urnengesteckhalter zusammen mit der Urne in das Urnengrab abzusenken. - Aus der
CA 2 069 121 A1 ist eine Vorrichtung zur Absenkung einer Urne in ein Urnengrab bekannt, die ebenfalls im Grab verbleibt. - Wenn der Grabschmuck nicht mit der Urne zusammen in das Urnenloch versenkt werden soll, wird in der Regel der Grab- oder Urnenschmuck für den Versenkvorgang von der Urne getrennt und erst nach Versenken der Urne auf dem Grab oder im Bereich des Grabes abgelegt. Im Folgenden wird der Einfachheit halber nur noch der Grabschmuck erwähnt, der aber immer auch Urnenschmuck umfassen soll.
- Es ist nun Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Graburne zur Verfügung zu stellen, die eine verbesserte Handhabung des Grabschmuckes während der Beerdigung erlaubt.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Graburne eine am Boden oder der Wandung der Graburne fixierte Halterung für Grabschmuck aufweist, wobei die Halterung mindestens drei an einem Grundelement schwenkbar angelenkte, in einer Tragposition eine Auflagefläche für Grabschmuck bildende Halterungsarme aufweist. Die Halterungsarme dienen der Halterung von Grabschmuck, z. B. einem Kranz. Die Schwenkbarkeit der Halterungsarme erlaubt das Absenken der Graburne in das Urnenloch, ohne die Halterung entfernen zu müssen. Beim Absenken schwenken die Halterungsarme nach oben und verschwinden mit der Urne im Urnenloch. Der Grabschmuck braucht somit nicht abgenommen zu werden sondern bleibt beim Absenken der Graburne in das Urnenloch auf dem Grab liegen. Somit braucht der Grabschmuck bis zum Absenken der Graburne zu keinem Moment von der Graburne entfernt zu werden, wodurch das Urnenbegräbnis an Würde und Feierlichkeit gewinnt.
- Die Graburne kann auch so ausgebildet sein, dass das Grundelement lösbar an der Graburne fixiert ist. Die lösbare Fixierung kann z. B. mittels Schrauben und/oder Kleben erfolgen. Die lösbare Fixierung hat zum einen den Vorteil, dass vor dem Befüllen des Urnengefäßes mit der Asche des Verstorbenen das Urnengefäß und die Halterung getrennt voneinander hergestellt und transportiert werden können. Des Weiteren bietet die Lösbarkeit der Halterung die Option, das Urnengefäß ohne die Halterung im Urnenloch zu versenken.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Graburne sind die Halterungsarme in der Tragposition arretierbar, wobei in der Tragposition die Halterungsarme jeweils eine Auflagefläche bilden, welche zur Mittellängsachse des Urnengefäßes einen Winkel von mindestens 45° und höchstens 120° aufweist. Bevorzugt ist aber ein Winkel von 90°. Insbesondere, wenn drei oder mehr Halterungsarme vorhanden sind, kann z. B. ein Kranz sicher aufgelegt werden, der somit zusammen mit dem Urnengefäß transportierbar ist.
- Beim Absenken der Graburne in das Grabloch sollten die Halterungsarme idealerweise in eine Absenkposition schwenkbar sein, die zur Längsmittelachse des Urnengefäßes parallel oder zumindest weitgehend parallel ist. Abweichungen von maximal ±20° zur Parallelität können aber ohne weiteres in Kauf genommen werden.
- Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Graburne anhand von Zeichnungen dargestellt.
- Die einzige Figur zeigt eine Graburne mit einem Urnengefäß
1 , an dessen Boden2 eine Halterung3 angebracht ist. Die Halterung3 besteht aus Halterungsarmen5 , von denen hier zwei sichtbar dargestellt sind, und einem Grundelement4 pro Halterungsarm5 . Es kann auch ein gemeinsames einstückiges Grundelement für mehrere oder sämtliche Halterungsarme5 vorgesehen werden. Die Halterung3 weist drei oder aber auch mehr Halterungsarme5 auf, die bevorzugt gleichmäßig in Umfangsrichtung verteilt sind, d.h. bei drei Halterungsarmen5 mit einem Winkel von 120° zwischen den Längsmittelachsen der Halterungsarme5 und bei sechs Halterungsarmen5 mit einem Winkel von 60° zwischen den Längsmittelachsen der Halterungsarme5 . Gemäß1 sind vier Halterungsarme5 mit einem Winkelabstand von 90° vorgesehen, von denen der Übersichtlichkeit halber lediglich zwei einander gegenüberliegende dargestellt sind. - Die Grundelemente
4 sind über Fixierbohrungen6 , von denen pro Grundelement4 hier lediglich eine von vorzugsweise zweien dargestellt ist, mittels hier nicht dargestellter Schrauben am Urnengefäß1 lösbar fixiert. Alternativ oder zusätzlich sind weitere Fixierungsarten möglich, z.B. Kleben oder Nieten. - Die Halterungsarme
5 sind über Gelenke7 schwenkbar am Grundelement4 angeordnet. In1 befinden sich die Halterungsarme5 in einer Tragposition, in der sich die Halterungsarme5 im Wesentlichen senkrecht zur Längsmittelachse8 des Urnengefäßes1 ausrichten. Die Halterungsarme5 bilden jeweils eine Auflagefläche9 , die hier mit einer dem Weggleiten eines aufgelegten Grabschmuckes entgegenwirkenden Struktur10 dargestellt ist und zur Auflage von Grabschmuck, insbesondere eines Kranzes vorgesehen ist. In der in1 dargestellten Anordnung mit den Halterungsarmen5 in der Tragposition kann das Urnengefäß1 zusammen mit einem auf den Auflageflächen9 der Halterungsarme5 aufgelegten Grabschmuck, insbesondere Kranz, transportiert werden. - Beim Absenken der Graburne in ein hier nicht dargestelltes Grabloch, dessen Durchmesser geringer ist als der doppelte Abstand zwischen der Längsmittelachse
8 und dem Ende eines der Halterungsarme5 , werden die Halterungsarme5 durch das das Urnenloch umgebende Erdreich beim Absenkvorgang in eine Absenkposition hochgeschwenkt, die z. B. parallel zur Längsmittelachse8 des Urnengefäßes1 ist. Die Halterungsarme5 stehen somit einem weiteren Absenken der Graburne nicht im Wege. Der aufgelegte Grabschmuck, insbesondere ein Kranz, rutscht dabei von den Halterungsarmen5 und verbleibt auf dem Erdreich des Urnengrabes. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Urnengefäß
- 2
- Boden
- 3
- Halterung
- 4
- Grundelement
- 5
- Halterungsarme
- 6
- Fixierbohrung
- 7
- Gelenk
- 8
- Längsmittelachse
- 9
- Auflagefläche
- 10
- Struktur
Claims (4)
- Graburne, gekennzeichnet durch eine am Boden oder der Wandung eines Urnengefäßes (
1 ) fixierte Halterung (3 ) für Grabschmuck, wobei die Halterung (3 ) mindestens drei an mindestens einem Grundelement (4 ) schwenkbar angelenkte, in einer Tragposition eine Auflagefläche für Grabschmuck bildende Halterungsarme (5 ) aufweist. - Graburne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Grundelement (
4 ) lösbar am Urnengefäß (1 ) fixiert ist. - Graburne nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsarme (
5 ) in der Tragposition arretierbar sind und in der Tragposition die Halterungsarme (5 ) jeweils eine Auflagefläche bilden, welche zur Längsmittelachse (8 ) des Urnengefäßes (1 ) einen Winkel von mindestens 45° und höchstens 120° aufweist. - Graburne nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsarme (
5 ) in eine Absenkposition schwenkbar sind, wobei in der Absenkposition die Auflageflächen parallel zur Längsmittelachse (8 ) des Urnengefäßes (1 ) sind oder sich in einem von der Parallelität um maximal 20° abweichenden Winkelbereich befinden.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE201310102715 DE102013102715B4 (de) | 2013-03-18 | 2013-03-18 | Graburne |
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---|---|
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---|---|---|---|
DE201310102715 Expired - Fee Related DE102013102715B4 (de) | 2013-03-18 | 2013-03-18 | Graburne |
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-
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- 2013-03-18 DE DE201310102715 patent/DE102013102715B4/de not_active Expired - Fee Related
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CA2069121A1 (en) * | 1992-05-21 | 1993-11-22 | David P. Grambo | Urn lowering device |
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