-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verhindern von Schnarchen und Apnoe gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
-
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist nach der
EP 2 131 801 B1 bekannt (siehe dort
1 und
2). Diese Vorrichtung besteht aus einem ersten, u-förmigen Schienenelement zur Oberkieferfassung und aus einem zweiten, u-förmigen Schienenelement zur Unterkieferfassung, wobei die Schienenelemente zum Bewirken eines Vorschubs des unterkieferseitigen Schienenelements gegenüber dem oberkieferseitigen Schienenelement jeweils an ihren freien Schenkeln über ein eine federnde Verbindung zwischen den Schienenelementen schaffendes Verbindungselement miteinander verbunden ausgebildet sind.
-
Die Maßgabe bezüglich der ”Ober- bzw. Unterkieferfassung” bedeutet dabei (und auch im Folgenden), dass die Schienenelemente so ausgebildet sind, dass sie zu einem jeweiligen Kiefer eines (insbesondere menschlichen) Benutzers (formschlüssig) passen, wobei prinzipiell sowohl ein Kiefer mit Zähnen als auch ein Kiefer ohne Zähne in Betracht kommt. Wesentlich ist, dass die Schienen möglichst von selbst am Kiefer bzw. an den Zähnen des Benutzers halten bzw. haften, um auf diese Weise die so genannte Protrusion (das Vorschieben) des Unterkiefers bewirken zu können, und zwar ohne, dass die Vorrichtung dabei ungewollt (zum Beispiel im Schlaf) aus dem Mund des Benutzers herausfallen kann.
-
Die Maßgabe ”u-förmig” bringt zum Ausdruck, dass die Schienenelemente entlang des Kiefers bzw. den Zähnen des Benutzers geformt sind, was aber nicht ausschließt, dass zum Beispiel die Schenkel der Schienenelemente (ähnlich wie bei einer Zahnspange) im Gaumenbereich des Benutzers miteinander verbunden ausgebildet sind.
-
Die eingangs genannte Vorrichtung zum Verhindern von Schnarchen und Apnoe hat sich an sich bestens bewährt, und zwar insbesondere deswegen, weil sie – im Unterschied zu anderen zweckgleichen Vorrichtungen – aufgrund der kiefergelenkseitigen Anordnung der elastischen Verbindungselemente einen hohen Tragekomfort für den Benutzer mit sich bringt.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern. Insbesondere soll die Vorrichtung hinsichtlich ihrer Variabilität verbessert werden.
-
Diese Aufgabe ist mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
-
Nach der Erfindung ist also vorgesehen, dass das Verbindungselement begrenzt verschieblich an einem der beiden Schienenelemente gelagert ausgebildet ist.
-
Mit anderen Worten zeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung dadurch aus, dass nicht nur die einstückigen Verbindungselemente, wie bisher auch schon, elastisch sind, sondern zusätzlich dadurch, dass die Verbindungselement – unter Beibehaltung ihrer Protrusionswirkung – innerhalb gewisser, vorzugsweise einstellbarer, Grenzen axial verschieblich an den Schienenelementen gelagert sind. Dies führt, was im Einzelnen unten noch genauer erläutert wird, dazu, dass zwar der Vorschub der unterkieferseitigen Schiene und auch die Elastizität der Vorrichtung an sich erhalten bleibt, gleichzeitig aber auch noch eine weitere Flexibilität und Variabilität in Protrusionsrichtung eröffnet wird. Einer Bewegung des Unterkiefers in Protrusionsrichtung steht somit nicht mehr die elastische Kraft (Federkraft) der Verbindungselemente entgegen, vielmehr kann der Benutzer den Unterkiefer bei Bedarf aufgrund der verschieblichen Lagerung der Verbindungselemente an den Schienenelementen praktisch ohne jeden Widerstand noch weiter nach vorne schieben, was gleichzeitig den Vorteil mit sich bringt, dass auch einer Querbewegung des Kiefers insgesamt weniger Widerstandskraft durch die Verbindungselemente entgegenwirkt.
-
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
-
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Lösungen gemäß den
3 bis
5 der
EP 2 131 801 B1 nicht unter den Oberbegriff des Patentanspruchs 1 fallen, da bei diesen das Verbindungselement zweiteilig und zwischen den beiden Teilen ein Gelenk angeordnet ist, das aufgrund seiner freien Verschwenkbarkeit zur Folge hat, dass das Verbindungselement keine federnde Verbindung zwischen den Schienenelementen schafft.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verhindern von Schnarchen und Apnoe einschließlich ihrer vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
-
Es zeigt stark schematisiert
-
1 in Seitenansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung;
-
2 von oben die Vorrichtung gemäß 1;
-
3 von unten die Vorrichtung gemäß 1;
-
4 von vorne die Vorrichtung gemäß 1; und
-
5 von hinten die Vorrichtung gemäß 1.
-
Die in den 1 bis 5 dargestellte Vorrichtung zum Verhindern von Schnarchen und Apnoe besteht aus einem ersten, u-förmigen Schienenelement 1 zur Oberkieferfassung und einem zweiten, u-förmigen Schienenelement 2 zur Unterkieferfassung, wobei die Schienenelemente 1, 2 zum Bewirken eines Vorschubs des unterkieferseitigen Schienenelements 2 gegenüber dem oberkieferseitigen Schienenelement 1 jeweils an ihren freien Schenkeln über ein einstückiges, eine federnde Verbindung zwischen den Schienenelementen 1, 2 schaffendes Verbindungselement 3 miteinander verbunden ausgebildet sind.
-
Die in den
2 und
3 angedeuteten Vertiefungen in den vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polyethylenterephthalat (PET), hergestellten Schienenelementen
1,
2 zur Aufnahme der Kiefer bzw. der Zähne eines Benutzers sind der Einfachheit halber stark schematisiert dargestellt. In Wirklichkeit ist vorgesehen, dass die Schienenelemente
1,
2 auf Basis eines individuellen Abdrucks am Ober- und Unterkiefer eines Benutzers ausgebildet sind, d. h. eigentlich müsste man in den Ansichten der Vorrichtung von oben und von unten (siehe
2 und
3) genau die Kiefer- bzw. Zahnformen des jeweiligen Benutzers erkennen können (siehe auch
1 und
2 der vorgenannten
EP 2 131 801 B1 ).
-
Darüber hinaus sind auch alle übrigen in den 1 bis 5 dargestellten Ecken und Kanten in Wirklichkeit organisch abgerundet ausgebildet, um einen angenehmen Tragekomfort der Vorrichtung zu gewährleisten.
-
Wesentlich für die erfindungsgemäße Vorrichtung ist nun, dass das Verbindungselement 3 begrenzt verschieblich an einem der beiden Schienenelemente 1, 2 gelagert ausgebildet ist.
-
Wie eingangs erläutert, führt dies dazu, dass die beiden Schienenelemente 1, 2 in begrenztem Rahmen zueinander parallel verschoben werden können. Einer Klappbewegung, also einer Bewegung bei der die beiden Schienenelemente 1, 2 zueinander verschwenkt werden, steht dabei nach wie vor die federnde bzw. elastische Kraft des Verbindungselements 3 entgegen.
-
Um das Maß der (Axial-)Verschieblich festzulegen, ist dabei, genauer betrachtet, vorgesehen, dass an einem Schienenelement 1, 2 ein vorzugsweise verstellbarer Anschlag 4 für das verschieblich am Schienenelement 1, 2 gelagerte Verbindungselement 3 angeordnet ist.
-
Zur Realisierung der Verstellbarkeit des Anschlags 4 ist dabei, insbesondere mit Verweis auf 1, vorgesehen, dass am Anschlag 4 mindestens ein Distanzelement 4.1 angeordnet ist. Die Befestigung des Distanzelements 4.1 kann dabei zum Beispiel per formschlüssiger Steckverbindung, per Stoffschluss oder dergleichen erfolgen, wobei letztlich lediglich sichergestellt sein muss, dass sich das Distanzelement 4.1 während der Benutzung der Vorrichtung nicht von dieser löst.
-
Wie insbesondere aus 1 ersichtlich, kann über die Positionierung des Anschlags 4 bzw. des Distanzelements 4.1, was noch genauer erläutert wird, das Maß der Protrusion festgelegt werden, d. h. die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich insbesondere auch dadurch aus, dass das Maß der Protrusion auch nach Anfertigung der Vorrichtung auf einfache Weise verstellt bzw. angepasst werden kann.
-
Bei der dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass der Anschlag 4 am ersten Schienenelement 1 kiefergelenkseitig an diesem (also am Schienenelement 1) angeordnet ist. Alternativ (nicht dargestellt) kann auch vorgesehen sein, dass der Anschlag 4 am zweiten Schienenelement 2 kiefergelenkabgewandt an diesem angeordnet ist. Wesentlich bei beiden Anordnungsmöglichkeiten ist letztlich, dass gewährleistet werden muss, dass ein eingestellter Protrusionswert zwar überschritten werden darf, aber tatsächlich nicht unterschritten wird, d. h. der Anschlag 4 dient zur Definition des minimal gewollten Vorschubs des zweiten Schienenelements 2 gegenüber dem ersten Schienenelement 1.
-
Bezüglich des Verbindungselements 3 ist, wie dargestellt, vorgesehen, dass dieses als metallischer Draht, insbesondere als Nickel-Titan-Draht bzw. als so genanntes Memory-Metall (Formgedächtnislegierung), ausgebildet ist.
-
Weiterhin ist, wie dargestellt, vorgesehen, dass das Verbindungselement 3 auf Außenseiten (also auf der zungenabgewandten Seite) der u-förmigen Schienenelemente 1, 2 angeordnet ist.
-
Noch etwas genauer betrachtet (siehe hierzu wiederum insbesondere 1), ist vorgesehen, dass das Verbindungselement 3 als Bügel ausgebildet ist, wobei dieser einen ersten, am oberkieferseitigen Schienenelement 1 befestigten Bügelabschnitt 3.1, einen zweiten, am unterkieferseitigen Schienenelement 2 befestigten Bügelabschnitt 3.2 und einen zwischen dem ersten und zweiten Bügelabschnitt 3.1, 3.2 angeordneten Verbindungsbereich 3.3 aufweist. Dabei sind die Bügelabschnitte 3.1, 3.2 vorzugsweise etwa parallel zur Haupterstreckungsrichtung der Schienenelemente 1, 2 verlaufend ausgebildet. Außerdem ist der Verbindungsbereich 3.3 am kiefergelenkseitigen Ende der Schienenelemente 1, 2 angeordnet und mit dem Anschlag 4 zusammenwirkend ausgebildet.
-
Ferner ist zur Realisierung der genannten Verschieblichkeit des Verbindungselements 3 genauer betrachtet vorgesehen, dass der eine Bügelabschnitt 3.1 einen in einer am Schienenelement 1 vorgesehenen Axialführung 5 geführten (geradlinigen) Längsabschnitt aufweist, wobei, wie oben erwähnt, auch vorgesehen sein kann, dass die Axialführung 5 für den anderen Bügelabschnitt 3.2 am unteren Schienenelement 2 angeordnet ist. In diesem Fall weist dementsprechend der andere Bügelabschnitt 3.2 einen entsprechenden Längsabschnitt auf.
-
Bezüglich des jeweils anderen Bügelabschnitts 3.2 (bzw. 3.1) ist vorgesehen, dass dieser mit seinem verbindungsbereichabgewandten Ende am Schienenelement 2 (bzw. 1) befestigt (insbesondere einpolymerisiert) ist.
-
Prinzipiell ist weiterhin vorteilhaft vorgesehen, dass die Axialführung 5 (und auch der Anbindungsbereich des jeweils anderen Bügelabschnitts) aus dem gleichen Material wie die Schienenelemente 1, 2 und stoffschlüssig mit den Schienenelementen 1, 2 verbunden ausgebildet ist (sind). Außerdem ist, wie in den Figuren dargestellt, bevorzugt vorgesehen, dass der Anschlag 4 am gleichen Schienenelement 1, 2 wie die Axialführung 5 angeordnet ist.
-
Wie ferner aus den Figuren ersichtlich, ist das bügelförmige Verbindungselement 3 angenähert u-förmig ausgebildet, d. h. es ist bevorzugt vorgesehen, dass freie Enden des Verbindungselements 3 eine Abwinklung 6 aufweisen. Dabei ist die Abwinklung 6 auf einer und der vorgenannte Verbindungsbereich 3.3 auf der anderen Seite der Axialführung 5 angeordnet.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung funktioniert, wie folgt:
Wie im Titel angegeben, dient die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verhindern von Schnarchen und Apnoe, einem Zustand also, der dann auftreten kann, wenn der Benutzer der Vorrichtung schläft. Bei der Vorrichtung handelt es sich weiterhin um ein typischer Weise von einem Zahnarzt oder Zahntechniker individuell angepasstes Hilfsmittel, dass der Benutzer dann in den Mund einsetzt, wenn er schlafen möchte. Bei richtiger Einstellung der Protrusion schützt die Vorrichtung den Benutzer vor Apnoe. Außerdem wird durch den Vorschub des Unterkiefers in bekannter Weise die Neigung zum Schnarchen unterbunden oder mindestens reduziert.
-
Das Maß der Protrusion wird durch den Zahnarzt festgelegt und letztlich durch die Positionierung des Anschlags 4 bzw. des Distanzelements 4.1 bestimmt. Befindet sich also die Vorrichtung im Mund des Benutzers, so kann dieser entgegen der elastischen Kraft der beiden Verbindungselemente 3 seinen Mund öffnen, wobei die eingestellte Protrusion an sich erhalten bleibt. Dank der erfindungsgemäßen begrenzten Verschieblichkeit ermöglicht die Vorrichtung darüber hinaus jenseits der eingestellten Protrusion eine Querbeweglichkeit des Unterkiefers, da sich die Verbindungselemente 3 insoweit frei innerhalb der Axialführung 5 bewegen können.
-
Besonders vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist schließlich, dass die Verstellbarkeit der Protrusion im Prinzip von den Verbindungselementen 3 selbst entkoppelt ist, denn diese wird, wie erläutert, über den Anschlag 4 realisiert. Lösungen bei denen das Verbindungselement 3 selbst verstellbar ausgebildet sind, funktionieren zwar auch, sind aber wesentlich aufwändiger in der Fertigung und auch in der Handhabung bei der Einstellung des Protrusionsmaßes.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Schienenelement
- 2
- Schienenelement
- 3
- Verbindungselement
- 3.1
- Bügelabschnitt
- 3.2
- Bügelabschnitt
- 3.3
- Verbindungsbereich
- 4
- Anschlag
- 4.1
- Distanzelement
- 5
- Axialführung
- 6
- Abwinklung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- EP 2131801 B1 [0002, 0011, 0020]