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Die Erfindung betrifft eine Vorderfußbindung, insbesondere Softbindung, zum Fixieren eines Fußes oder eines Schuhs an ein Brett, wobei die Vorderfußbindung eine Aufnahme mit einem ersten Schaft und einen Boden aufweist und die Aufnahme eine Einschlüpffixierung in einer Einschlüpfrichtung aufweist, so dass der in der Bindung befindliche Fuß oder der in der Bindung befindliche Schuh fixierend aufnehmbar ist und ein Sportbrett mit einer gattungsgemäßen Vorderfußbindung.
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Snowskates gleiten auf Schnee und lassen Skateboardähnliche Tricks zu, sind aber im Kurvenverhalten sehr eingeschränkt und verfügen über keine Fixierung am Brett.
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Weiterhin gibt es eine andere Art Snowskate (teilweise auch „Snowdeck“ genannt) mit einem Brett mit unter dem Brett abgesetzter, schmaler Kufe, mit dem ein Kurvenfahren besser möglich ist. Allerdings bietet auch dieses Brett keine Fixierung, ist relativ instabil und lässt sich eher zum Downhill-Carven verwenden, weniger für Sprünge und Tricks.
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Ein Snowboard hingegen ist verhältnismäßig groß und der Fahrer ist mittels einer speziellen Bindung sowie passender Schuhe an dem Brett fixiert.
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Aufgabe der Erfindung ist es den Stand der Technik zu verbessern.
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Gelöst wird die Aufgabe durch eine Vorderfußbindung, insbesondere Softbindung, zum Fixieren eines Fußes oder eines Schuhs an ein Brett, wobei die Vorderfußbindung eine Aufnahme mit einem ersten Schaft und einen Boden aufweist und die Aufnahme eine Einschlüpffixierung in einer Einschlüpfrichtung aufweist, so dass der in der Vorderfußbindung befindliche Fuß oder der in der Vorderfußbindung befindliche Schuh fixierend aufnehmbar ist, wobei die Aufnahme ein unidirektionales Halteelement oder mehrere unidirektionale Halteelemente aufweist und das unidirektionale Halteelement oder die unidirektionalen Halteelemente den in der Vorderfußbindung befindlichen Fuß oder den in der Vorderfußbindung befindlichen Schuh entgegen der Einschlüpfrichtung fixiert oder fixieren.
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Somit kann eine deutlich vereinfachte Halterungs-Variante im Vergleich zu Snowboard-Bindungen oder anderen Bindungen des Standes der Technik bereitgestellt werden. Durch die Fixierung des vorderen Fußes lässt sich ein Sportbrett mit einer vorliegenden Vorderfußbindung durch Zug und Druck lenken und Snowboard-ähnlich fahren. Sprünge sind damit ebenso vereinfacht möglich und nahe dem Springen mit Snowboards.
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Auch kann somit eine Bindung bereitgestellt werden, bei der zum Fixieren des Fußes oder eines Schuhs ein Fersenbügel und/oder eine Wadenstütze entfallen.
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Folgendes Begriffliche sei erläutert.
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Eine „Vorderfußbindung“ fixiert einen Fuß derart, dass einem an der Vorderfußbindung befindlichen Sportbrett oder Sportgerät Kräfte aufgeprägt werden, welche einer sportlichen Betätigung dienlich sind. Die Vorderfußbindung ist insbesondere derart ausgestaltet, dass über den zwischen Schienbeinansatz und den Zehen befindliche Fußrücken sowie an der Fußsohle als auch in Richtung der Zehen ein Widerstand gegeben ist, sodass ein Fuß oder ein Schuh fixiert werden kann.
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Die „Aufnahme“ dient der Aufnahme des Fußes oder des Schuhes. Idealerweise kann ein Fuß oder ein Schuh in die Aufnahme hineinschlüpfen. Dabei begrenzt die Aufnahme das Schlüpfen, sodass in Einschlüpfrichtung (Richtung der Zehen) eine Fixierung erfolgt.
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Der unter anderem die Aufnahme mitbildende erste Schaft kann in seiner einfachsten Ausprägung eine Schlaufe oder ein Band sein.
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Der die Aufnahme mitbildende „Boden“ stellt die Kontaktfläche für den Schuh oder den Fuß und insbesondere deren Sohlen dar. In einer einfachen Ausbildung ist an dem Boden der erste Schaft an 2 oder auch mehr Stellen befestigt, sodass in diesem Fall der Schaft und der Boden die (geschlossene) Aufnahme bilden. Zudem kann über den Boden der Kontakt zum Sportgerät/Sportbrett erfolgen.
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Die „Einschlüpfrichtung“ entspricht im Wesentlichen der Richtung, welche sich durch die Verlängerung der Zehen ergibt. Insbesondere für den Fall, dass über den Boden der Aufnahme der Fuß oder der Schuh in Einschlüpfrichtung gleitet, wird „Weitergleiten“ durch den ersten Schaft in der Aufnahme begrenzt, sodass insbesondere der Boden mit der Fußsohle oder der Schuhsohle in Kontakt ist und der Fußrücken oder der Schuhrücken durch den ersten Schaft begrenzt wird.
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Durch die Aufnahme ist dann eine „Einschlüpffixierung“ ausgebildet, die ein weiteres Vorbewegen in Bezug auf den Boden in Richtung Einschlüpfrichtung verhindert. Sämtliche Bewegungen des Fußes werden an die Aufnahme übertragen. Lediglich entgegen der Einschlupfrichtung kann der Fuß „befreit“ werden, sodass ein Fuß oder Schuh die Aufnahme verlässt.
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Das „unidirektionale Halteelement“ zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass bei einem gleitenden Kontakt – beispielsweise durch einen Schuh oder Fuß – in einer Richtung ein vernachlässigbarer Halt erfolgt und in der entgegengesetzten Richtung ein signifikanter Halt erfolgt, welcher beispielsweise das Verrutschen einer Fußsohle oder einer Schuhsohle im Wesentlichen verhindert.
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Dadurch, dass das unidirektionale Halteelement derart ausgerichtet ist, dass ein in der Aufnahme befindlicher Schuh oder Fuß bei vorgesehenem unidirektionalem Halteelement die Vorderfußbindung nicht verlassen kann, ist der Fuß oder Schuh vollkommen fixiert.
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Somit kann eine Vorderfußbindung bereitgestellt werden, bei der sämtliche Bewegungen des Fußes oder des Beines in sämtlichen Richtungen sich auf die Vorderfußbindung und mithin an ein angebrachtes Brett oder Sportgerät übertragen lassen.
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In einer weiteren Ausführungsform weist die Aufnahme einen zweiten Schaft auf.
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Somit kann eine Vorderfußbindung bereitgestellt werden, welche sich auf unterschiedliche Füße und Fußformen anpassen lässt. Zudem kann Material für den ersten Schaft gespart werden. Weiterhin kann durch entsprechende Arretierungs-Elemente eine unterschiedlich starke Befestigung der einzelnen Fußabschnitte realisiert werden.
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Grundsätzlich kann der zweite Schaft genauso ausgestaltet werden wie der erste Schaft. Auch können im Text beschriebene Eigenschaften des zweiten Schaftes im Allgemeinen auf den ersten Schaft übertragen werden.
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Um unterschiedliche unidirektionale Halteelemente einsetzen zu können oder um die Fixierung des Fußes oder des Schuhes in der Vorderfußbindung zu verbessern, können der erste Schaft und oder der zweite Schaft und oder der Boden das unidirektionale Halteelement aufweisen oder können der erste Schaft und oder der zweite Schaft und oder der Boden die unidirektionalen Halteelemente aufweisen.
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In einer einfachen Ausführungsform ist das unidirektionale Halteelement oder sind die unidirektionalen Halteelemente als asymmetrisches Profil, insbesondere als Profil mit Sägezähnen, ausgestaltet.
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Durch das (Sägezahn-)Profil wird gewährleistet, dass ein Gleiten in Einschlüpfrichtung über das Sägezahnprofil begünstigt jedoch entgegen der Einschlüpfrichtung im Wesentlichen verhindert wird.
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Um die Vorderfußbindung sowohl für einen linken Fuß oder einen linken Schuh als auch für einen rechten Fuß oder einen rechten Schuh zu verwenden, kann der Boden, die gesamte Bindung und/oder zumindest die Ausgestaltung des Schafts symmetrisch ausgestaltet sein.
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Um die Aufnahme optimal an den Fuß oder den Schuh anzupassen, kann der Boden und oder der erste Schaft und oder der zweite Schaft ein Weiten-Einstellelement oder ein Sicherheits-Element aufweisen.
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So kann der Boden durch zwei zueinander verschiebbare Bodenelemente als Weiten-Einstellelement realisiert werden. Auch kann das Arretieren der beiden Bodenelemente beispielsweise durch einen Klettverschluss erfolgen, welcher beim Aufprägen zu hoher Kräfte sich löst, sodass ein in der Vorderfußbindung befindlicher Fuß oder Schuh von einer Fixierung befreit wird. Somit kann eine Sicherheitsbindung realisiert werden.
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Insbesondere befindet sich Sicherheitsauslösung zwischen „Boden“ und „Schaft“, wobei der Schaft insbesondere derart ausgestaltet ist, dass der Schaft sich lockern bis lösen kann, um den Fuß freizugeben.
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Die Schäfte können in einer einfachen Ausgestaltung ein Weiten-Einstellelement aufweisen, wie es beispielsweise bei Trägern eines Rucksackes zum Einstellen der Trägergurtlänge bekannt ist. Auch ein Klettverschluss stellt ein einfaches Weiten-Einstellelement dar. Zusätzlich oder Alternativ kann insbesondere als Sicherheitselement ein Klettverschluss vorgesehen sein, welcher durch den Benutzer der Vorderfußbindung insbesondere dadurch anpassbar ist, dass durch die Größe der überlappenden Flächen ein Widerstandswert eingestellt werden kann. Wird dieser Widerstandswert überschritten, so löst sich der Schaft und der Fuß kann die Vorderfußbindung im Wesentlichen ungehindert verlassen. Somit kann wiederum eine Sicherheitsbindung bereitgestellt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform weist der erste Schaft und oder der zweite Schaft ein Arretierungselement und oder eine Polsterung auf.
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Dabei kann insbesondere die Polsterung ein homogenes Druckempfinden am Fuß erzeugen oder ein zu scharfes Einschneiden der Schäfte in den Fuß verhindern.
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Um die Haltekraft des unidirektionalen Halteelements oder der unidirektionalen Halteelemente einzustellen, kann ein Widerstand des unidirektionalen Halteelements oder der unidirektionalen Halteelemente mittels eines Widerstandseinstellelements einstellbar sein.
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So kann beispielweise unterhalb des Bodens ein Profil angeordnet sein, welche mittels Zugfedern das Profil in Richtung Fußsohle anhebt. Dabei sind in den Boden vereinzelt Aussparungen ausgebildet, durch die das Profil hindurchtreten kann. Durch verschiedene Schrauben, welche entgegen die Zugfedern wirken, kann eingestellt werden, wie viel Profilhöhe hervortritt oder welche Anteile beispielsweise eines Sägezahns aus dem Boden hervortreten.
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Um die Vorderfußbindung in unterschiedlichen Winkeln und/oder in mit unterschiedlichen Freiheitsgraden auf einem Sportbrett zu befestigen, kann der Boden eine einstellbare und/oder fixierbare Verdreh-Einrichtung aufweisen.
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Um die unterschiedlichen Freiheitsgrade zu realisieren, kann eine Kugelgelenklagerung vorgesehen sein, welche Bestandteil der Verdreh-Einrichtung ist.
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Bei gelockerter Verdreh-Einrichtung lässt sich beispielsweise die Vorderfußbindung einstellen. Durch festes Arretieren wird dann sowohl die Vorderfußbindung als auch die Verdreh-Einrichtung fixiert. Somit bildet sich in diesem Fall der gewünschte Winkel der Vorderfußbindung zum Sportbrett oder Sportgerät aus.
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Damit ohne zusätzlichen händischen Einsatz ein Fuß oder ein Schuh in die Aufnahme gleiten kann, können der erste Schaft und/oder der zweite Schaft einen Formstabilisator aufweisen.
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Insbesondere in den Fällen, in denen die Schäfte durch Schlaufen gebildet werden, kann durch den Formstabilisator ein Zusammenfallen verhindert werden. In einer einfachen Ausgestaltung ist dieser Formstabilisator ein etwas festerer Schaumstoff.
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In einer weiteren Ausführungsform ist der Boden derart ausgestaltet, dass eine Sohle des Fußes oder des Schuhes vollständig von einer Bodenfläche abgedeckt ist. Somit kann vorteilhafterweise über die gesamte Sohlenfläche hinweg das unidirektionale Halteelement wirken. Auch kann ein besserer Benutzungskomfort oder ein besseres Gefühl für die Vorderfußbindung gegeben sein.
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Um insbesondere Anfängern ein größeres Sicherheitsgefühl zu geben, kann die Aufnahme einen Fersenbügel und oder eine Wadenstütze aufweisen. Derartige Fersenbügel und Wadenstützen sind beispielsweise aus dem Snowboard Bereich bekannt.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Aufgabe gelöst durch ein Sportbrett, welches lediglich eine einzige zuvor beschriebene Vorderfußbindung aufweist.
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Dadurch, dass entgegen dem Stand der Technik nun lediglich ein Fuß den Wirkkontakt auf das Sportbrett ausübt und der andere Fuß „frei“ beweglich ist, kann ein gänzlich neues Sportgefühl mit vollkommen neuen Möglichkeiten bereitgestellt werden.
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Vorliegendes Sportbrett kann insbesondere ein Snowboard, ein Surfbrett, ein Skateboard, Wakeboard oder dergleichen sein. Insbesondere sind Sportbretter für den Schneesport oder den Wassersport umfasst.
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Weiterhin kann in einer Ausgestaltungsform auf dem Sportbrett eine weitere Vorderfußbindung, insbesondere für den anderen Fuß, angeordnet sein. Somit können wiederum Anfänger besonders gut an den Brettsport herangeführt werden.
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Im Weiteren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen
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1 eine schematische Darstellung eines Snowboards mit einer erfindungsgenäßen Vorderfußbindung,
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2 eine schematische Darstellung der Vorderfußbindung,
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3A einen schematischen Profilschnitt durch Sägezahnprofile mit unterschiedlichen Steigungen und
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3B eine schematische Draufsicht von oben auf einen einzelnen Sägezahn des Sägezahnprofils 341.
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Eine Vorderfußbindung 103 weist eine Aufnahme auf, welche über den Zehenansatzschaft 214 und den Ristschaft 213 und der Sohlenaufnahme 211 gebildet wird. Die Sohlenaufnahme 211 ist an beiden Seiten mit hochgeklapptem Zusatzmaterial versehen, an welches über Nieten 215 der Ristschaft 213 und der Zehenschaft 214 befestigt sind. Sowohl der Zehenschaft 214 als auch der Ristschaft 213 weisen ein Schaftpolster 217 auf. Dieses Schaftpolster schützt zum einen den Fuß und dient zum anderen als Formstabilisator, sodass der Ristschaft 213 und der Zehenansatzschaft 214 nicht zusammenfallen und eine gute Aufnahme für den Fuß oder Schuh bilden.
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Um eine feste Verbindung zu gewährleisen, kann das Spannelement 219 durch Verkürzung des Ristschafts 213 den Ristschaft 213 in der Weite verstellen. Dabei weist das Spannelement 219 einen Spanngurt und ein Spannschloss auf, welche durch ihr Zusammenwirken eine änderbare Arretierung ausbilden.
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Die Sohlenaufnahme 211 umfasst die Bindungsplatte 231, welche ein Profil aufweist, welches im Schnitt eine Sägezahnstruktur analog der Sägezahnstruktur 341/343 ausbildet. In der Mitte der Bindungsplatte 231 ist die Befestigungsscheibe 233 drehbar gelagert. In der Befestigungsscheibe 233 sind 4 Schrauben vorgesehen, womit die Vorderfußbindung 103 auf ein Snowboard 101 befestigt wird. Solange die Schrauben in der Befestigungsscheibe 233 noch nicht vollends angezogen sind, kann der Winkel der Vorderfußbindung 103 in Bezug auf das Snowboard 101 durch ein Drehen eingestellt werden.
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Alternativ ist die Bindungsplatte durch schlichte Langlöcher, insbesondere kreisförmig angeordnete Langlöcher, ersetzt. Die Winkel sind damit analog einstellbar wie mittels Scheibe.
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Es können unterschiedliche Anstellwinkel der einzelnen Sägezähne in dem Profil der Befestigungsplatte vorgesehen sein. Schnitte durch dieses Profil mit unterschiedlichen Anstellwinkeln der „Zähne“ 353 sind in 3A mit dem Bezugszeichen 341 und 343 bezeichnet.
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Es werden insbesondere trapezförmige Zähne 351 verwendet, welche durch den Boden 355 und dem angestellten Vorsprung 353 gebildet werden. Alternativ werden hintereinander angeordnete Zahnkanten verwendet, welche eine durchgehende Kante aufweisen.
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Wird nun die Vorderfußbindung 103 auf dem Brett fest arretiert, kann ein Benutzer mit seinem Fuß in Pfeilrichtung 105, welche im Wesentlichen der Einschlüpfrichtung entspricht, in die Vorderfußbindung 103 hineingleiten. Anschließend wird das Spannelement 219 derart festgezogen, dass beim Benutzer ein gutes Tragegefühl mit ausreichender Festigkeit besteht.
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Dadurch, dass das Sägezahnprofil der Bindungsplatte 231 entgegen der Einschlüpfrichtung 105 wirkt, liegt eine in allen Richtungen feste Bindung des Schuhes des Benutzers vor und es können Kräfte in sämtlichen Richtungen an das Brett 101 übertragen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 101
- Brett
- 103
- Vorderfußbindung
- 105
- Einschlüpfrichtung
- 211
- Sohlenaufnahme
- 213
- Ristschaft
- 214
- Zehenansatzschaft
- 215
- Niete
- 217
- Schaftpolster
- 219
- Spannelement
- 231
- Bindungsplatte
- 233
- Befestigungsscheibe
- 341
- erster Profilschnitt
- 343
- zweiter Profilschnitt
- 351
- einzelner Zahn des Profils
- 353
- angewinkelter Vorsprung
- 355
- Zahnboden